Befriedigung derjenigen Gläubiger, wflche da« Lsterrei- > >8- 7- Wenn die Schuld nicht in einer fortdauern, chische Staarsbürgerrecht besitzen. nnd in der österreichi- den JahreSrenre. so«k,ern in einem auf dem vormal« schen Monar6)ie ihren gewöhnlichen Wohnsitz häven, ge- it-lienischen Monte Haslenden Nicht zrnückzahlbaren frucht, »rossen, und sind mil den hohen Mächten, weiche bringenden Kapitale besteht, wird ebenfalls teine weitcr» zum Wiederbesitze ihrer dein vormaligen Königreiche Prüfung
von fünf zn hunderr entfallcnde fortwährende deck erloschenen Königreichs Italien hoben Wir diejenigen ZahreSreine gebildet, und auf den neuen Monte üker, Erhebungen veranstaltet, welche zur Wahl einer mit der tragen. Gerechtigkeit nnd den Kräften des Staates in Ueberein- - 8- ii. Sobald die noch im Zuge befindlichen Ver» frimmiing stehenden BefriediaungSart erforderlich sind, Handlungen der hohen Mächte zur Vollziehung der in und behalten Uns vor, auch in Ansehung dieser Schiild Absicht auf die Schuld
, zn beschleunigen, h-ben der Forderungen, welche aus den Rückständen der Admi» Wir nachstehende Beschlüsse zu fassen befunden: nistvarion des erloschenen Königreichs ZtàUìn abgeleitet Z. Eà wird eine eigene Anstalt unter der Be- und angemeldet werden, zu beschäftigen. «ennnng: Monte deS lomba.disch-venetianischen König- Z w e i t.e r T i t r l. reichs, in Unserer königlichen Stadt Mailand errichtet. Von den Zci h lnngs r àck stàn d e n dè r ,Administra, und der Leitung einer eigenen Behörde, mit der Benen- tion
italienischen Monte ver- könnten , so ist es doch Unser Wunsch , diejenigen Ver tragsmäßig an Uns. übergehet, sondern auch die Zah- pfiichtungen, welche sich auf Unsere eigenen Unterthanen lungSrückstände der Administration^ der erloschenen Regie» beziehen, nach MaastLabe der Unà zu Gebote stehenden rung, in so ferne sie von Uns zn übernehmen sind, ni Mittel gleich jetzt zu erfüllen, und die Vollziehung der ben neu errichteten Monte einbezogen. Der Zweck dieser selben zu beschleunigen. ' Anstalt
ist die angemessene Versicherung der ihr zngewie- Wir finden demnach zu verfügen, daß ohne Nach» fenen Schuld und die Befriedigung der Gläubiger, in theil der Rechte der auswärtigen Gläubiger. v0r der Han!^ welcher Hinsicht die entsprechenden Mittel für dieselbe und . bis a,f weitere Bestimn«>ng nur die. Unterthanen angewiesen werden. ... Unsers Kaiserreiches, welche zu erweisen im Stande sind^ 8. 2. Um die Zuweisung der Schuld an den neuen daß sie gegen die Zentral-Administration der «rloscheneii Monte