gesetzlichen Bestimmungen nicht geschaffen, müssen sich aber daran halten, auch wenn e« einmal der „Meraner Zeitung' unliebsam sein sollte. Und gegen Mängel die etngeräumten Recht». Mittel zu ergreifen, solUe denn doch möglich sein, ohne daß der Recht suchende Beschwerdeführer per» önlich herabgesetzt würde. Bei den Freisinnigen in oeg'reyuch. -wen «unieioaiuien warf er sogar die Meran scheinen andere Manieren zu gelten. Einführung der Fahrkartensteuer vor. An der sind &p t nbtn für die König Laurinstraße
wichtiger Besprechungen wird um zahlreiche« Erlcheinen ersucht. Die Vorstehung. Eine Kurvorstehuugssitzuug, welche die Au träge de» Baukomitees betreffend den Kurhaus Neubau behandeln wird, findet heute Dienstag, Be ginn 8 Uhr abends, im Kurhaule statt. Meraner Fremdeulifte Nr. 74 verzeichnet 19 785 Parteien mit 30.466 Personen Meraner Kurzeituug. Die morgige Nummer enthält eine Skizze über da» Bauernreiten mit der neuesten Aufnahme der Bauernreiter, einen Aussatz über Gofsensaß am Brenner au« der Feder
de» Altmeister» Karl Wolf mit Bildern de» Kurortes, ferner eine Erinnerung an Ludwig Steub von Ed. Thümen, eine humoristische Er zähiung „Die Nachteile' von F. v. Arnim und „Meran auf der Intern. Hygtene-Au» stellung in Dresden', eine für unsere öfter reichischen Verhältnisse sehr bezeichnende Berichter stattung vonDr. R. „Sommerfrische tn Jgl»' mit Bild von Frl. Fanny Reinthalrr. Es ist großartig, was für Taschenkünstier stücklein die „Meraner Zeitung' versucht, um die Kurvorstehungswahlen zu retten
», was sicher geschehen ist. Die Kursteuer- trägerlisten zur Ausarbeitung der neuen Wahletntrilung, welche die „Mer. Ztg.' herbetschleppt haben mtt der amtlichen Wählerliste, die allein sür die Beurteilung de, Wahlvorgange» maßgebend sein kann, absolut nicht» zu tun. Die Verdächtigung und Herabsetzung der Gharattereigenschaften de» Herrn Schreyögg, well er in der Frage vollständig gesetzlich und recht mäßig vorgegaugen ist, ist eine gewöhnliche „Meraner Zeitung»'-Büberei, die wir ganz entschiedenst
zurückweisen müssen. Der unqualisizierbare Angriff aus die Behörde am Schlüsse ist der beste Beweis dafür, daß beim Meraner Freisinn der Grundsatz gilt: Der König absolut, wenn er unseren Willen tut. Die Behörden können nicht« andere» tun, al» den Fall untersuchen und dann aus Grund der bestehenden Bestimmungen entscheiden nach Recht und Gerechtig keit; ihnen daraus „besavgene Rolle' zuzumuteo, geht nicht an. Die Behörden haben da» Statut der Kurvorstehung und die diesem in Wahlsachen Meran, nunmehr Lano