, glaubte er, daß er ihm den Rang ablaufen konnte, und zweitens war er ein Förderer der Siedlungsgenossenschaft. Im blin den Hausherrenhaß kannte der noble Allbürgermeister keine Grenzen, da schonte er nicht einmal einen Ehriftlichsozialen. Man denke, ein Großdeutscher geht gegen st'ine Vormünder los. In der Gemeinberatssitzung vom 17. Juli 1925 kam es zu einem Zusammenstoß zwischen dem Gemeinderat Gen. Karl Mayer und dem Altbürgermeister. Nacht em eine drei stündige Debatte über das Siedlungswesen
äbgeführt wor den, in der Solderer das Ziel der Anwürfe Rohrachers war, ergriff Gen. Mayer das Wort und bezerchaete die Art und Weife, in der Rohracher Solderer bekämpfte, als eine ver abscheuungswürdige Tat. Gen. Mayer hat hier einem Mann, wenn es auch sein schärfster politischer Gegner ist, die Ehre gegeben, wie wir überhaupt stuf dem Standpunkt stehen, daß wir auch vor einem politischen Gegner den Hut ziehen, wenn er für das Volkswohl arbeitet und daß wir auch die ehrlichen Arbeiten und Bemühungen
unserer Gegner anerkennen, ein Standpunkt, von dem gewisse an dere Parteien nicht ausgehen, deren einziges Motiv in der Beurteilung ihrer Gegner eben nur blinder Haß ist. Mayer meinte mit seiner Kritik jenes Vorgehen Rohrachers, das alle Gemeinderäte ohne Unterschied der Partei auf das schärfste verurteilen, jenes Vorgehen, für welches ein Lan desgerichtsrat die Bezeichnung „politische Grabschändung" fand. Rohracher hat in einem Artikel „Lienzer Brief" in den „Innsbrucker Nachrichten" den toten Vater
Solderers ver unglimpft, dessen Namen in Zusammenhang gebracht mit den Begriffen Geschäststüchtigkeit und Kleinrentnerproblem, dem Gemeinderat Solderer protokollarisch Manipulationen mit Gemeindegeldern in die Schuhe geschoben. Für diese Tat, nicht für Herrn Rohracher, fand Gen. Mayer den Ausdruck verabscheuungswürdig. Rohracher parierte mit einer Ehrenbeleidigungsklage. Bei der Verhandlung vor dem Bezirksrichter Dr. Primus in Lienz wollte er die Sache auf ein Nebengeleise schieben und glauben
machen. Gen. Mayer habe dadurch fein Verhalten in der Siedlungsfrage kennzeichnen wollen. Jeder Mensch ist eben nicht so dumm, wie Rohracher gehässig ist. Obwohl Mayer nie zugab, diese Aeußerung auf das Verhalten Rohrachers in der Sied-^ lungsfrage getan zu haben, und obwohl ein Beweis darüber nicht einmal angeboten, viel weniger erbracht wurde, ging der Bezirksrichter mit einem Schuldspruch vor. Ist dies nicht ein einzig dastehender Fall in der Rechtsprechung, daß ein Angeklagter