unter Leitung der dortigen Künst lerschaft beigestellt werden. Auch der Weg, den der Zug nehmen, und der naturgemäß von sehr großer Ausdehnung sein wird, soll eine beson dere dekorative Ausstattung erhalten. Anfra gen, Anmeldungen und Mitteilungen sind an das Bureau des Exekutivkomitees, Hotel Mül ler, 1. Bezirk, Graben Nr. 19, zu richten. (König Leopolds „Gewissensehe".) Nach wie vor erhält sich in Belgien das Gerücht, König Leopold habe mit der Portierstochter La- croir, nunmehrigen Baronin Baughan
ist nicht erforderlich, eine kirchliche Trauung allein aber gesetzlich ungiitig. Sollte nun Leopold wirk- ltch eine Ehe mit der Baronin Vaughan ern- gegangen sein, so könnte es sich nur um eine so genannte „Gewissensehe", wie der Fachausdruck dafür lautet, handeln, ^adf} katholischem Ehe recht ist Gewissensehe eine solche, die unter Be obachtung der wichtigsten Formen, also in Ge genwart des zuständigen Pfarrers und zweier Zeugen — aber ohne Aufgebot und Eintra gung in das Kirchenbuch — geschloffen wurde