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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 07.05.1924
Umfang: 8
dann später angezeigt, die Täterin, die an ihren ausfal lend schwarzen Haaren und Gesichtsfarbe leicht zu erkennen ist, konnte in Girlan-nicht mehr ermittelt werden; sie hatte sich bereits von ihren Genossen — den Zigeunerfamilien Herzberger und Gabriele getrennt. Verhaftung in Klausen. Am 3. Juni 1923 wurde sie jedoch in Klausen in der Person der Johanna Lehmann verhastet und bei der bald darauf erfolgten Gegenüberstellung von Anna Bauhofer mit Ausschluß jeden Zweifels als die Räuberin wiedererkannt

. Dessenungeachtet leugnete die Lehmann, die Täterin zu sein und leug net auch heute noch die Tat. Insbesondere stellt sie in Abrede, jemals in der Gegend von Girlan gewe sen zu sein. Sie will am Tage der Tat in Brixlegg, Unterinntal. gewesen und erst am 30. Mai 1923 über den Brenner nach Italien gekommen sein. Dieser Angabe steht hauptsächlich die Aussage des Zigeuners Franz Winters, des Halbbruders der Johanna Lehmann, entgegen, welcher bestimmt und klar aussagte, daß Johanna Lehmann immer

in seiner Gesellschaft war, sich in Brixlegg über haupt nie aufgehalten hat und am 24. Mai 1923 von Landeck kommend die italienische Grenze bei Neschen überschritt, und zwar in seiner Gegenwart. Der gleiche Zeuge sagte weiters aus. daß Johanna Lehmann mit in Girlan war und erzählt hat, daß sie dort ein 5 Kronen-Stück fürs Wahrsagen erhal ten habe. Der Lehmann wurden auch viele andere unwahre Angaben'' nachgewiesen, die dartun, was von ihren Aussagen zu halten ist. Bemerkt muß jedoch werden, daß das der Bauhofer

geraubte Hemd, so auch das Geldstuck nicht mehr im Besitze der Jo hanna Lehmann gesunden wurden. Allerdings hatte sie aus ihrer Flucht von Girlan nach Klausen Gelegenheit gehabt, den Raub anderweitig zu ver werten. Der vierte Freispruch. Die am Samstag, den 3. Mai, vor den Ge schworenen gestandene ZigeunerinJohannaLehmann wurde freigesprochen. Die Geschworenen verneinten mehrstimmig die erste Frage auf Raub, bejahten Jedoch ebenfalls mehrstimmig die vom Verteidiger beantragte Frage aus Gewalttätigkeit

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 4 von 10
Datum: 07.05.1924
Umfang: 10
angezeigt, die Täterin, die an ihren auffal lend schwarzen Haaren und Gesichtsfarbe leicht zu «kennen ist, konnte in Girlan nicht mehr ermittelt werden; sie hatte sich bereits von ihren Genossen — den Zigeunerfamilien Herzbcrger und Gabriele — getrennt. Verhaftung in Klausen. Am 2. Juni .1923 wurde sie jedoch in Klausen in der Person der Johanna Lehmann verhaftet und bei der bald darauf erfolgten Gegenüberstellung von Anna Bauhofer mit Ausschluß jeden Zweifels als die Räuberin wiedererkannt

. Dessenungeachtet leugnete die Lehmann, die Täterin zu sein und leug net auch heute noch die Tat. Insbesondere stellt sie in Abrede, jemals in der Gegend von Girlan gewe sen zu sein. Sie will am Tage der Tat in Brixlegg, Unterinntal, gewesen und erst am 30. Mai 1923 über den Brenner nach Italien gekommen sein. Dieser Angabe steht hauptsächlich die Aussage des Zigeuners Franz Winters, des Halbbruders der Johanna Lehmann, entgegen, welcher bestimmt und klar aussagte, daß Johanna Lehmann immer

in seiner Gesellschaft war, sich in Brixlegg über haupt nie aufgehalten hat und am 24. Mai-1923 von Landeck kommend, die italienische Grenze bei Reschcn überschritt, und zwar in seiner Gegenwart. Der gleiche Zeuge sagte weiters aus. daß Johanna Lehmann mit in Girlan war und erzählt hat, daß sie dort ein 5 Kroncn-Stück fürs Wahrsagen erhal ten habe. Der Lehmann wurden auch viele andere unwahre Angaben nachgewicsen, die dartun, was von ihren Aussagen zu halten ist. Bemerkt muß jedoch werden, daß das der Bauhofer

geraubte Hemd, so auch das Geldstück nicht mehr im Besitze der Jo hanna Lehmann gefunden wurden. Allerdings hatte sie auf ihrer Flucht von Girlan nach Klausen Gelegenheit gehabt, den Raub anderweitig zu ver werten. Der vierte Freispruch. Die am Samstag, ven 3. Mai, vor den Ge schworenen gestandene ZizeunerinJohannaLchmann wurde freigesprochen. Die Geschworenen verneinten mehrstimmig die erste Frage auf Raub, bejahten ;edoch ebenfalls mehrstimmig die vom Verteidiger l'eantragte Frage auf Gewalttätigkeit

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