(Ferd. Zeitsch. 1869, S. 41; Sinn IV. 147). Ferner hätte sich der bereits er wähnte Albert von Rischon einigemale „von Lamprechtsburg" genannt, nämlich „1229" Albert de Monte S. Lamberti (Neust. Urk. B. S. 88, aus dem lib. testamentorum; zu vergl. auch Eesch. Freund 1867, S. 154, wo sich derselbe Albert de Rischon nennt); 1256 Albert von Lamprechtsburg bei dem auf dem Berge Ritten von den Brir- nerischen Stiftsministerialen beschwo renen fünfjährigen Landfrieden (I. Eggers Geschichte I. 294
oder Lamberk — castrum S. Lamberti, mons S. Lamperti, Lamprechtsberg, später (z. B. 1457) Lamprechtsburg. Unerfindlich ist, warum in Abhand lungen, in welchen Schloß Rischon und Schloß Lamprechtsburg als ein und das selbe angesehen wird, dieses letztere doch wieder nicht für das Stammhaus derer von Rischon gehalten wird (z. B. Th. Mairhofer, Pustertals alte Adels geschlechter S. 78). Diese wäre die Anger burg oder der Sitz im Anger zu Reischach. Ein Sitz der Herren von Rischon wird es freilich