Rr..S1ö weisse. Er versuchte nunmehr auch, seinen Mitbediensteten Gottfried B a ck n e r MigÄmaßen- der fahrlässigen U r- h e b e r s ch a f t am Brattdunglücke zu verdächtigen und berief sich zu dem Zwecke Saraus, daß etwa eine halbe Stunde vor dem Feuerlärm die rückwärtige. Türe des Hau ses, durch welche man gewöhnlich nicht seinen Weg nehme, wenn Mn nach Lienz hingehe, zugeschlagen worden sei, und daß damals vermutlich Lackner, dm er als leidenschaftlichen Raucher schon wiederholt
in der oberen Futtertenne rauchend gesehen habe, das Haus verlassen haben dürfte. Allein diese verdeckte Beschuldigung ist grundlos, da N i n d l ja nach eigener Angabe damals n i ch t sah, wer aus dem Hause ging, da Filomena Kröll weiters, wie bereits erwähnt,' als Zeugin bestätigte, daß Lackner auf seinem Gange nach Lienz den gewöhnlichen Weg durch die v ö r- d e r e Türe genommen habe und da alle Auskunftsperjonen übereinstimmend die Richtigkeit der Behauptung Lackners, er habe niemals
er aber in Fluß, verantwortet sich >in zusammenhängenden Sätzen und dies stellenweise recht lebhaft mit sehr lauter Stimme. Er bleibt bei seinem Leugnen und hält die Be hauptung aufrecht, daß er das den ihn eskortierenden Gen darmen gemachte Geständnis nur zum Schein gab, um vor den ihn ausfragenden und ihm zuredenden Gentmrmen Ruhe zu haben. Nindl bemüht sich vielmehr, die Schuld auf. den Knecht Gottfried Lackner zu schieben, von dem er sagt, daß er durch unvorsichtiges Umgeh?» mit Licht im Stall das Feuer
verschuldet haben müsse. Erwiesenermaßen hat aber Lackner lange vor dem Brande den Stadel verlassen, und hat sich dann überhaupt nicht in dem Futterhaüse aufgehalten. Der Vorsitzende hält dem Angeklagten die Widersprüche mit sei nen früheren Aussagen vot, Nindl leugnet aber hartnäckig weiter. Als ihn der Vorsitzende erinnert, daß er während des Feuers den Lackner mit dem Bemerken von den Ret tungsarbeiten abgehalten habe, er solle lassen, was ihm nicht angehe, sagte Nindl, laut auflachend
, daß dies nicht wahr sei. Das Verhör des unausgesetzt leugnenden Ange klagten währte eine volle Stunde. Die Zeugin Konstantia Reiter, Gattin des Thaler bauers, erklärte, daß Nindl ihr gegenüber sich nie über schlechte oder unzureichende Kost beklagt habe. Die weiteren Aussagen der Zeugin deckten sich mit der Anklage. Hervor zuheben ist nur ihre Aeußerung, daß ihr Lackner bereits früher einmal sagte, sie solle aufpassen, weil der Nindl Bö ses im Schilde führe' Auf die Frage des Vorsitzenden, tvas er dazu sage