für Brixen und Umgebung" in seiner Flugschrift: „Zur Aufklärung und Richtig stellung des Falles Lutz, Kurz & Co. in der Brixener Chronik" auf die Vorwürfe, welche in dieser Sache von christlichsozialer Seite erhoben wurden, so wenig als nur möglich ein ge gangen, sondern hat mit krampfhaftem Bemühen seinerseits Opfer gesucht, um auf dieselben loszuschlagen. Bevor wir auf diese Angriffe und auf die wohl nicht unabsichtlich brettgetretenen Details dieser Flug schrift eingehen, müssen
wir, damit alle, die ehrlich die Wahrheit suchen, nicht verwirrt werden, sondern das Wesentliche klar vor Augen haben, Folgendes feststellen: Nicht darum handelt es sich, zu ergründen, ob der Vertrag, welchen die Stadt mit der Firma Kurz & Co. geschloffen hat, gut oder schlecht sei, ob die Grundbuchsurkunde von Kurz oder von Lutz verfaßt sei, ob Ingenieur Simmerding mehr oder weniger schuld trage, ob Notar Lachmüller gewarnt habe oder nicht u. dgl. m., sondern es gilt in erster Linie Die Vorwürfe zu entkräften
, daß 1. Dr. Lutz als Bürgerausschußmitglied und Obmanu des Rechtskomitees dabei mitgewirkt hat, der Stadt das ihr vertragsmäßig zustehende Recht, auf dem Anwesen der Firma Kurz eine Hypothek von 50.000, resp. 150.000 Krouen auf ersten Satz rintragen zu laffen, zu nehmen, resp. ihr die Ein tragung dieser Hypothek ans ersten Satz zu hindern, 2. daß das Rechtskomitee, obwohl cs Vonseiten des Bürgerausschuffes mit der Wahrung der städti schen Interessen in dieser Angelegenheit betraut wurde, nichts Positives
eingehend tmd ausführlich dargetan. Der wahre Sachverhalt. In der „Brixener Chronik" vom 10. März ivurde den von christlichsozialer Seite im Bürger ausschuß erfolgten Feststellungen entsprechend Fol gendes ausgeführt: „Laut Vertrag des Elektrizitätswerkes von Brixen mit der Firma Kurz & Co. hat die Stadt mit dem Inkrafttreten des Vertrages das Recht, zur Sicherung ihrer aus der Stromlieferung resul tierenden Verpflichtung auf die Holzstoffabrik eine Hypothek in der Höhe von 50.000 K auf ersten Satz
eintragen zu lassen. Hiebei ist angenommen, daß das Elektrizitätswerk in seinem bisherigen Umfange den Strombezug decken kann. Sollte sich letzterer so erhöhen, daß das Elektrizitätswerk er weitert werden müßte, so kann 'die Stadt die erste Hypothek auf 150.000 K erhöhen. Sie müßte jedoch, falls die Firma Kurz & Co. die Fabrik vergrößern müßte, unter eng umschriebenen Kau- telen, so insbesondere gegen den genauen Nachweis der hiebei aufgewendeten Gelder, mit der Hypo thek an zweite Stelle rücken