von diesem Hand buche in das Protokoll eingetragen werden; das Protokoll wird beim Einlänger hinterlegt, wo dieser in» Orte deö WeinschreiberS'ist; wo aber der Weinschreiber vom Ein langer enifernt »ìiohnt, bleibt das Protokoll im Hanse des Weinschreiberö, so, daß der Einlanger bei vorzunehmen der Untersuchung der Keller sich desselben auch ohne den Wetiischreibev bedienen könne. 5-' iy. Nicht nur zur Zeit der Eintreibung, sondern auch in jleder andern Vorfallenhèit muß der Weinschreiber sich seinem Einlanger
sich ergeben, hat er die schriftliche Anzeige an den Einlanger zu machen, da mit dieser darauf daö vorschriftinäßige Verfahren einleiten lönne. . ' ,q. Ein der UmgeldS - Beschreibung unterworfener Keller kann von solcher nicht befreit werden, außer wenn der Wirth oder Buschenschenker dem Einlanger schriftlich fei» Erklären abgiebt, keinen Wein mehr anSzapfen zu wollen, worauf der Einlanger dem betreffenden Wein schreiber die Weisung giebt, den Keller zu entsiegeln. 20. Er treibt die Umgeldöreste
. 2,. Ohne spezielle Delegation, und ohne daß vorher bei der Umgelds; Einlaiigerei ein Angebot geschehen, und ihm die anfällige Instruktion von derselben mitgetheilt worden sey, kann er keinen Kontrakt schließen. 22. Der Weinschreiber muß nach Maaßgabe seines Distrikts eine fideijussorische Kaution stellen. In folgenden Fällen kann er, anf Antrag deö Einlangerö, von seinem Amte entsetzt werden: 1) Wenn er seltt»'die Keller untersucht 2) Wenn er entdeckte Un- regelmäßiHkeltön nicht anzeigt
: ,) Haben si« sich daS Handbuch vom Weinschreiber vorlegen zu lassen, und nach demselben die Geschirre nach der Reihe, ihren Inhalt, und ob sie gehörig registrirt und versiegelt sind, zu unter suchen. 2) Den Ueberrest eines jeden Geschirres anzumer- ken, und ihn in der dazu bestimmten Rubrik einzutragen. 3) Sie müssen bei jedem Wirthe eine Keller-Rechnung verfassen, nnd in solcher sowohl den alten Borrath, als auch die neue Einlage ersichtlich machen, von beiden sodann den noch vorhandenen Vorrath nnd den unter dem Reise
, die Gelder hingegen an die Hauptkasse zu versenden. Die Rückstände sind sodann binnen zwei Monaten, vom Tage des verfallenen Quar tals , unter eigener Verantwortlichkeit einzntreiben, und sammt den Geldstrafen in eine besondere Rechnung zu bringen, die nach dem, allen UmgeldS-Einlangern hinaus gegebenen Formulare, vorgelegt werden muß. 27. Aus Bericht der Weinschreiber, auf öffentliche, oder geheime Anzeigen, und wegen der Unregelmäßigkei ten, die er bèi einer vorgenommenen Keller-Untersuchung entdeckt