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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 03.02.1934
Umfang: 12
E Die freien Gewerkschaften und die Arbeiterkammern Eine Antwort an das Organ der christlichen Arbeiter Tirols Bon Eduard Straas-Wierr Wien. Ende Jänner. (EB.) Der „Dolksru f", das Blatt der christlichen Arbeiter Tirols, widmet vi»e ganze Nummer den Arberterkammern. Es ist ein Versuch, die Ar- Leiterkammern jetzt Plötzlich als eine wichtige Institution stür die Arbeiter und Angestellten zu bezeichnen, obgleich noch vis vor kurzem über die Stellung der Kammern in der Wirt schaft

und ihre Bedeutung für die arbeitenden Menichen von jener Seite ganz anders gesprochen und geschrieben wurde. Geistliche Würdenträger, christliche Gewerkschafts-. sekretüre und christliche Betriebsräte marschieren auf, um -er Einrichtung der Kammern ein Loblied zu fingen. ) Warum diese Wendung? Weil eben die Ar- jbeiterkammern heute ohne die freien Gewerkschaften verwal- itet werden und weil die neuen Verwalter fühlen, was es 'bedeutete wenn dre freien Gewerkschaften nicht mitmachen. Wir wollen nicht eingehen

in die lebhafte Aussprache dar über. inwieweit und in welcher Form die Kammern in einem zu schaffenden Ständestaat vorteilhaft eingebaut wer den können. Wir wollen auch nicht der Ansicht beipslichten, .die Kammern seien ein Instrument der kapitalistischen Wirtschaft. Wir sind anderer grundsätzlicher Meinung, aber swir rechten darüber mit niemanden. Möge jeder bei seiner lAusfafsung bleiben. 1 Wir wollen nur ausdrücklich feMellen. daß selbst der !chr

i st l i ch e Gewerkschaftsvertreter. der im „V o l k s r u f* jzum Wort kommt, an der sachlichen Arbeit und den Lei stungen der Kammer nichtKriNkzu üben vermag. sAuch er muß den Wert der Kammern und ihre Tätigkeit choll und ganz anerkennen. Gerade e r kennt die Kammern tzut. Daher muß er feststollen, daß dort ehrliche und /tüchtige Arbeit geleistet wurde, und er muß es o e- dauern, daß die f r e i e n Gewerkschaften in den Verwal tungskommissionen nicht vertreten find. Sehr ergötz- Iich ist die Bemerkung, daß die christlichen Gewerkschaften nur notgedrungen

eine nicht geringe Verantwortung ^Übernehmen. Also ein immerhin bezeichnendes Geständnis! 'Doch seine Ehrlichkeit geht nicht so weit, ein Wort des Pro testes zu finden, daß Handelskammern und Landwirtschaits- Kammern nicht jenes Schicksal erfahren haben. wie die Ar- zbeiterkammern, und daß darin eine einseitige Tat erblickt werden muß, wenn just die Institution der Arbeiter allein geändert wird. So etwas ist offenbar in Ordnung! Wenn ob der Zusammensetzung des Beamtenapparates und des Inhaltes der Bibliotheken

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Der Arbeiter
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Seite 2 von 12
Datum: 24.01.1934
Umfang: 12
Seite 2. Mittwoch, den 24. Jänner 1934. „Volksrus" an Arbeiter beschäftigt. Aehnl'.ch lagen die Dinge in Italien. Die Arbeitskammern sind in allen Ländern im ziem lich gleichen Zeitraum entstanden, es ist bemerkens wert, daß nicht Arbeiterkämmern, sondern Arbeits kammern Ziel jener ersten Bestrebungen waren, die daraus hinzielten, in das Staatsaefüge wirtschaftliche Stellen einzubauen. Der Unterschred zwischen den Ar- beitsikammern und den Arbeiterkammern besteht darin, daß letztere

nur die Arbeitnehmer zusammensassen während in den Arbeitskammern Arbeitgeber und Ar beitnehmer vereint sind. In der Regel war die Be deutung dieser Arbeite Kammern nicht groß, sie konnten gegen dce Gewalt des damals in den Iugendjahren sich befindenden Kapitalismus nicht aufkommen. Die Er richtung dieser Arbeite Kammern fällt zusammen mit dem erwachenden Selbstbewußtsein der Arbeiter und mit ihren Zusammenschlüssen in den Gewerkschaften. In Deutschland erstreckt sich die Geschichte der Arbeitskammern

mit ihren Arbeitgebern und mit den Orga nen der Regierung befähigt werden. Durch eine solche Einrichtung ist den Arbeitern der freie und friedliche Ausdruck ihrer Wünsche und Beschwerden zu ermögli chen und auch den Staatsbehörden Gelegenheit zu ge ben, sich über die Verhältnisse der Arbeiter fortlaufend zu unterrichten und mit den letzteren Fühlung zu be halten." Im Jahre 1898 veröffentlichte der Vorstand des Verbandes „Arbeiterwohl" ein um'assendes Gut achten über die Organisation solcher Kammern. Es Dre

ist das Höchste, er ist der Lebensgrundsatz, an dem sich die ganze Gesellschaft wurden dabei lokale Kammern und Bezirk-Kammern in Vorschlag gebracht. Die Bezirkskammern sollten ihren Zusammenschluß finden in einem „Reichsar- b e i t s a m t e". Zur Ausführung dieser Vorschläge kam es aber nicht, auch nicht zur Ausführungen spä terer Vorschäge in der gleichen Angelegenheit. Am 19. April 1918 wurde dann dem Reichstag der neue Ent wurf eines Arbeitskammergesetzes vorgelegt. Der Aus bruch der Revolution gab

der Entwicklung aber eine andere Richtung. Im Bergbau des Ruhrgebietes wur den zwar Arbeitskammern eingeführt, später wurden aber die Ausgaben der Arbeitekammern von den Ar beiter- und Wirtfchastsräten übernommen. Im alten Oesterreich waren (seit den Achtiziger- jahren) wirkliche Arbeiter k am m e r n geplant. Diese Kammern sollten zugleich Wahlkörper für den Reichsrat werden und so den Arbeitern Zutritt zum Parlament verschaffen. Im verkleinerten Oesterreich hat dann die Gesetzgebung von 1920 den Handelskam

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Der Arbeiter
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Seite 3 von 12
Datum: 24.01.1934
Umfang: 12
und mit der sozia- l e n Stellung des Arbeiters. Es wäre ganz verfehlt, die Arbeiterkammern wegen der vergangenen, oft ein seitig parteipolitischen Ausnützung abzulehnen. Dadurch würde sich die Arbeiterschaft nur selbst von der ständischen Mitarbeit und Einflußnahme auf wirt schaftliche Gestaltungen der Zukunft ausschalten. Der unpolitische Grundgedanke ständischen Aufbaues muß in den Kammern wieder zur Geltung gebracht werden und sodann der der Arbeiterschaft entsprechende Einbau im neuen Ständestaate erfolgen

. Die Kammern und der Kapitalismus treten vor allem in dem Streben der Kammern, die Angestellten und Arbeiterschaft vor den Auswüchsen des Kapitalismus zu schützen, in engere Berührung. Nachdem der Arbeiter und Angestellte in hohem Matze in seiner Wirtschaftsexistenz von der Funktion des Kapitals abhängig ist, wird es jedem verständlich fein, daß die Kammern als Instrumente dieser Klasse sich viel mit dem Kapitalismus zu beschäftigen haben. Alle Fragen einer planmäßigen, die Volkswohlfahrt för dernden

Kapitalsverteilung, der Lösung der Erstarrung volksausbeutender Tendenzen, Entpolitisierung der Kapital-Verwendung, Einschränkung kapitalistischer Profitüberquoten und alle sonstigen Reparaturfragen des kapitalistischen Wirtschaftssystems treten hiebei in Erscheinung. Der Einfluß der Kammern auf die kapitalistischen wirtschaftlichen Vorgänge kann manche Konsliktsgefahren ausschalten oder verringern. Die Leistungen öee Man mag mit mehr oder weniger Grund bei ein zelnen Arbeiterkammern eine gewisse einseitige Stel

lungnahme der Führung im Sinne der sozialdemokra tischen Partei bekritteln, eines bleibt unbestritten: in den Arbeiterkammern wird gearbeitet. Seit 1921 ha ben sie viel nützliche und fruchtbare Arbeit geleistet. Mehr als die Berufskammern anderer Stände! Wer das bezweifelt, mutz sich von der Sprache der Zahlen korrigieren lasten. Leider stehen uns keine Gefamt- zifsern von allen Kammern zu Gebote. Vor uns liegt nur eine Zusammenstellung über die Tätigkeit der Innsbrucker Arbeiterkammer

gesellt sich noch eine große Reihe klei nerer statistischer Arbeiten, die in den „Wirtschafts- statistischen Jahresberichten" der Kammer zusammen- die sonst das Wirtschaftsleben schwer erschüttern wür den. Der Einfluß der Kammern auf die Gestaltung der Zolle von Rohprodukten und Lebenshaltungsbedarf, auf die Höhe der Ein- und Ausfuhrkontingente und vieles andere durch Darlegung stichhältiger Ansichten der Arbeiterschaft verhindert gegebenenfalls von Haus aus geplante Fischzüge des Kapitalismus

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 14.12.1933
Umfang: 8
darüber: Für die allernächste Zeit steht eine Entscheidung der Regierung bevor, die für die österreichischen Arbeiter- und Angestell tenkammern von großer Bedeutung ist. Ende September 1981 war die Funktionsdauer der Mitglieder der Kammern für Arbeiter und Angestellte abgelau'en. Da damals die Absicht bestand, das Wahlrecht für die Kammern zu „re formieren", wurde die Mandatsdauer durch Gesetz aus zwei Jahre, also bis zum 30. September 1933, verlängert. Zu dieser Wahlreform war es nicht gekommen

, dagegen trat in diesem Jahre der Plan in den Vordergrund, im Zu sammenhang mit dem Umbau der Verfassung des Staates aüf der Grundlage des ständischen Gedankens auch die Kammern in diesem Sinne umzugeftalten, das heißt, die Arbeiterkammern mit den zuständigen Kammern der Unter nehmer zirsammenzülegen. Deshalb wurde die Mandats dauer im Wege einer Notverordnung neuerlich bis zum 31. Dezember verlängert, in der Erwartung, daß inzwischen alle Vorbereitungen für diesen „Umba u" abgeschlossen

oder auch nur eine Verlängerung ihrer Funk- tiovsdauer zuzugestehen. Es soll vielmehr schon in aller nächster Zeit eine Neuregelung getroffen werden, die einen Uebergang zur künftigen Neuordnung im Sinne des stän dischen Gedankens bilden soll. Die Kammern sollen mini steriellen Beamten als Regierungskommissäre unterstellt und diesen sollen Kommissionen als Beiräte beigegeben wer- -den, die aus den bisherigen Gewerkschaftsvertretern zu sammengesetzt sein würden. Dabei soll die Absicht bestehen, die Zusammensetzung

nahezu über alle Mandate, in den anderen Kam mern über eine Mehrheit. Gegen die Bestellung von Re- Mrungskommissären würbe sich ein sehr heftiger Wider stand bei den freien Gewerkschaften ergeben, da dies das Ende der Autonomie der Arbeiterkammern bedeuten würde. . . . oder Gewrrkschastspräsidenten? Nach einer anderen Version sollen nicht beamtete Re gierungskommissäre eingesetzt, sondern die oberste Leitung der Kammern Männern aus der bisherigen gewerkschaft lichen Vertretung anvertraut

werden, und zwar so, daß dem einen Teil der Kammern an erster Stelle ein freigewerk- ichüftlicher und an zweiter Stelle ein christlicher Gewerk schaftsvertreter und bei den anderen Kammern in umgekehr ter Reihenfolge vorstehen soll. Es heißt, daß Minister Schmitz schön in den nächsten Tagen den Präsidenten der Arbeiterkammern Mitteilungen über seine Msichten machen rverde. Vertretung »rach dem Proporz? Das „Neue Wiener Tagblatt" gibt folgende Informa tion aus: Es ist vorgesehen, daß die Arbeiterkammern in 'der neuen ständischen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 06.11.1934
Umfang: 8
<m leitender Stelle einen Artikel aus der Feder von Dr. Z. N., der sich mit der Akti- Vierung der Verfassung befaßt und die Bedeutung des 1. No vembers für Oesterreich darlegt. Am 1. November sind nun auch die letzten und wichtigsten Teile der Maiverfassung in Kraft gesetzt worden, die Abschnitte über die Bundes- und Landesgesetzgebung und über das Notrecht der Staatsfüh rung. Der Auswahlkampf ist beendet, die Kammern des Bundes, die Landtage und Landesregierungen sind ernannt. Rufen wir in Kürze

die Aufgaben dieser Körperschaften in Erinnerung. Die neuen Kammern Staatsrat, Bundeskulturrat, Bundeswirtschaftsrat und Länderrat sind Begutachter. Ihnen legt die Regierung Gesetzentwürfe vor, damit sie ihre Meinung dazu sagen. Das sind aber unverbindliche Ratschläge. Der Staatsrat hat alle Entwürfe zu begutachten, die anderen Kammern beschäftigen sich nur mit solchen, die in den Bereich fallen, der annähernd durch ihre Namen gegeben ist. Verschieden starke Abordnungen der vier beratenden Kammern bilden

gemeinsam den Bundestag, das neue „Parlament". Vor ihn kommen nach der Begutachtung und etwaigen Umarbei tung die Entwürfe als Vorlagen. Er kann sie — ausge nommen Finanzgesetze — nicht ändern, er kann sie nur ab- lehnen oder annehmen, wie sie sind. Erwähnen wir noch die Bundesversammlung, die eine vollzählige Zusammen fassung aller vier beratenden Kammern ist und deren Hauptaufgabe darin besteht, die Erwählung des Bundes präsidenten durch einen Dreiervorschlag vorzubereiten, über den dann sämtliche

Bürgermeister abstimmen. Die Land tage sind für die Länder das, was im Bund die beratenden Kammern und der Bundestag gemeinsam darstellen: sie begutachten und beschließen. Sie sind dem Bundestag auch insofern überlegen, als sie mit Zweidrittelmehrheit Mitglieder der Landesregierung stürzen können, während die Bundesregierung nur dem Bundespräsidenten verant wortlich ist. Die Machtverteilung Bundesregierung und Landesregierung setzen dem Bundestag und dem Landtag eine Frist für seine Beschluß fassung

über eine Gesetzesvorlage. Wird diese Frist über schritten, so kann der Bundespräsident, im Land der Lan- deshauptmann, das Gesetz durch Verordnung schaffen. Außerdem kann die Regierung Notverordnungen Erlassen, wenn die Sicherheit, die Wirtschaft oder die Staatsfinan zen eine raschere Vorgangsweise als die des Bundestages verlangen; der Bundespräsident hat bei drohender Gefahr ein Notverordnungsrecht, mit dessen Hilfe er sogar Teile der Verfassung ändern und die Lebensdauer der verschiede nen Kammern verlängern

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 08.11.1937
Umfang: 8
Seite 3 -j 257 Montag, den 8. November 1937 Die Handelskammer« im Um 1. November l. I. haben die nach dem Bundesgs- 204/1937 errichteten Kammern für Industrie, Gewerbe, Verkehr und Finanzen (Handelskammern) ihre fttigkeit im ganzen Bundesgebiete ausgenommen. Das hMlskammergesetz, das die .Umbildung der bestehenden Ammern für Handel, Gewerbe und Industrie anordnet, Mt den Abschluß einer Entwicklung innerhalb des stän- Men Ausbaues, die besondere Beachtung verdient. ' Da Handelskammern

durch die Interessenten selbst beraten zu lassen. Die Handelskammern, deren Errichtung im heutigen Oester reich auf das Jahr 1348 zurückgeht, sollen Beiräte der Re- ftrimgsstellen werdjen, die, aus Vertrauensmännern der Handels- und Gewerbetreibenden bestehend, die Tätigkeit her Behörden durch wirtschaftliche Erfahrung und prak- iische Begutachtung ergänzen. Die Kammern wurden in hen fast neun Jahrzehnten ihres bisherigen Wirkens immer mehr ausgebaut und sind auch nach dem Zusammenbruch des alten Oesterreich

in die Republik Übernommen worden-. Ser Wunsch, neben ihnen besondere Hanidwerkerkamm-ern ju errichten, blieb unerfüllt, weil sie deren Funktion selbst hurchführen konnten. Die.Handelskammern entwickelten sich zu Trägern bedeutender wirtschaftspolitiseher Erfah rung und verkörperten vielfach neue Jdeenrichtungen, ohne hie Interessenvertretung allzu einseitig werden zu lassen. Zn ihrer Organisation mochten sie den später gebildeten Kammern für Arbeiter und Angestellte und den Landwirt- schaftskammern

manches Vorbild geboten halben. Als der berufsständische Aufbau der jüngsten Zeit ein- schte, schien es zunächst, als ob damit das Ende der bis herigen Kammern gekommen wäre. Es wurden auch insbe sondere in Gewerbekreisen radikale Stimmen laut, die ihre endgültige Auflösung verlangten. Die Handelskammern waren ihrem Wesen nach Vertreter der Unternehmer, nicht Vertreter der Berussstände, die letzten Endes Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugemeinsamerTätigkeit vereinen sollen. Für die Vertretung der Unternehmer

aber schien im be- mssständrschen Ausbau durch die verschiedenen Bünde — ftdustriellenbund, Gewerbebund, Handels- und Verkehrs- tmd sowie Finanzbund — ohnehin vorgesorgt zu sein. Zozu dann noch Kammern, in denen dieselben Unterneh mer gemeinsam beraten sollten? Wozu Kammern, wenn ohnehin die Gesetze über die verschiedenen Bünde ganz aus drücklich die Aufgaben der Begutachtung, 'wie sie den bis herigen Kammern zugewiesen waren, aus die einzelnen Bunde verteilten? Und doch hat schon eine ganz kurze

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 20.06.1932
Umfang: 8
es. im Jahre 1920 sein soziales Aufballwerk mit der Errichtung der Arbeiterkammern zu krönen. Die Kammern sollen den Grundstein für eine selbstän dige Verwaltung der Arbeiterschaft bilden und ihren Wir kungskreis im Rahmen der Sozialpolitik im wertesten Sinne des Wortes auf die Interessen des gesamten Volkes ansdehnen, aus dem die Arbeiterschaft ihre Kräfte schöpft. Zur Erfüllung dieser weitgesteckten Ziele mußte eine ideelle und organisatorische Verbindung zwischen Kammern. Ge werkschaften

und Betriebsräten hergestellt werden. Die Ar beiter- und Angestelltenschaft mußte zur vollkommenen Er- faffung aller wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen In teressen, auf welche sich der Wirkungskreis der Kammern er streckt. vielfach erst herangebildet werden. Bei der Lösung dieser Ausgabe mußte mit besonderer Umsicht vorgegangen werden, damit der Eintritt der Kam mern irr die Arbeiterbewegung voll den bisher bestehenden Interessenvertretungen nicht als Störung, sondern als naturgemäße Ergänzung

und Förderung gemeinsamer Be- streblmgen empfunden werde. Diesen Anforderungen sind die Kammern in vorbildlicher Weise gerecht geworden. Durch die Einigung der Vorstände aller Kammern im österreichischen Arbeiterkammertag wurde ein selbständiger organisatorischer Ueberbau geschaffen, der den Arbeiter kammern in wichtigen Fragen cru rasches, einheitliches Vor gehen ermöglicht und ihrer Stellungnahme entsprechenden Nachdruck verleiht. Diese zusammensassende Organisation hat zur Folge, daß sich die Kammern

bei aller Berücksich tigung der bestehenden Bedürfnisse der einzelnen Länder doch als Organ eines zentralistischen Staates auf wirt schaftspolitischem Gebiete fühlen und betrachten können. Der tiefgehenden Aenderung der Aufsassuyg über das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter- und Angestelltenschaft im Wirtschaftsleben Rechnung tragend, sichern die Arbeiter kammern den lm Gewerbe, in der Industrie, im Bergbalz, im Handel und Verkehr beschäftigten Arbeitern und Ange stellten eine gesetzliche Vertretung

ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen, die den Kammern der Unternehmer tu Handel-, Gewerbe und Industrie gleichberechtigt gegen- Überstehen. In- engster Zusammenarbeit mit den Schwesterkam mern und mit den Gewerkschaften hat die Innsbrucker Kam mer in erfolgreicher elfjähriger Tätigkeit in unermüdlicher und zie'lbewußter Arbeit ihre Pflicht erfüllt. Eine Würdi gung der Leistungen unserer Kammer ist in diesem Rah men nicht möglich. Wir überrreichen daher den Teilnehmern an unserer Eröffnungsfeier

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 13.04.1931
Umfang: 8
Ländern teilnehmen. Auf der Tagesordnung steht als einziger Punkt die Stellungnahme der Arbeiter- kammern zu den Entwürfen der Regierung über die Sozial- versicherungsresorm. Grundlage dev Verhandlungen des Ar beiterkammertages wird ein von der Wiener Arbeiter kammer ausgearbeitetes, 69 Maschinschreibseiten starkes Gutachten sein. Das Gutachten stellt einleitend fest: Die Arbeiter kammern als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten Oesterreichs lehnen sämtliche Gesetzrs

, die die Aenderung des Arbeitsrechtes und der Umbau der ganzen Sozialversicherung zur Folge hätte. Der weitaus größte Teil des Gutachtens beschäftigt sich mit der Borlage über die Arbeitsloseuvrrficherang. Das Gutachten verweist zunächst daraus, daß, soweit in der neuen Regierungsvorlage die Bestimmungen ausgenommen sind, die bereits in der Vorlage zur 24. Novelle des ADG. enthalten waren, die Kammern ihr seinerzeitiges Gutachten vom vorigen Frühjahr aufrecht erhalten. Darüber hinaus werden nun die einzelnen

wird, ein we sentlicher Teil aus dem Unterstützungsbezug fallen. Das Gesamturte Das Gutachten saßt das Gesamturteil der Kammern über die Regierungsvorlagen in folgenden Ausführungen zusammen. Die allgemeine Zurückweisung der Vorlagen erscheint vollauf berechtigt, da die Arbeiter und Angestellten für die Einführung einer durchaus unzulänglichen Alters- und Jnvaliditätsversicherung der Arbeiter, die in mehrfacher Beziehung viel weniger brächte als die gegenwärtig gelten den Altersfürsorgerenten, geradezu

einen Wucherpreis be zahlen und an grundlegenden sozialpolitischen Rechten emp findliche Einbuße erleiden müßten. In der allgemeinen Begründung der Vorlagen wird darauf hingewiesen, daß die Wirtschaftsnot gebiete, die „sozialen Lasten" abzubauen. Diesen weltfremden Begriff vermögen die Kammern nun und nimmermehr anzuerken nen. Es ist wirtschaftlich und sozial unrichtig, in einem Lande, dessen Wirtschaft darniederliegt, das arm ist und an dessen Volksvermögen daher gerade die Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit

wirkend zu erfolgen. Unter diesen Voraussetzungen könnte mit den bisherigen Beiträgen der Arbeitnehnwr und Arbeit geber von 90 Prozent das Auslangen gefunden werden. An Stelle des sozial und wirtschaftlich ungerechten Partikula rismus in der Notstandsunterstützung müffen eine einheit liche Riskengemeinschaft, ein einheitlicher Beitrag und ein heitliche Leistungen treten. Bezüglich der Aufbringung der hkefür erfoiÄerlichen Mittel glauben die Kammern einen Vorschlag der Regie rung abwarten zu müffen

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Der Arbeiter
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Seite 1 von 12
Datum: 24.01.1934
Umfang: 12
der Regierung über die N e u- regelung bei den Kammern für Arbei ter und Angestellte wurde ein Schritt zum ge sellschaftlichen Ziel des neuen Oesterreich getan: zur berufsständischen Ordnung. Es können anläßlich dieses Schrittes Für und Wider geltend gemacht werden, man kann diesen Schritt mit Begeisterung begrüßen oder mit Zurückhaltung aufnehmen, in jedem Fall liegt es auf der Hand, daß ein starres Festhalten an den alten Formen uns nie zu einer neuen Gesellschaftsordnung führen

? Man antwortet auf diese Fragen am besten mit einer anderen Frage: Haben die Arbeiterkammern der Arbeiterschaft die wirkliche Gleichberechtigung, die Anerkennung aller ihrer Rechte gebracht? Man würde sich selbst belügen, wollte man diese Frage bejahen. Damit aber ist der Beweis dafür erbracht, daß die Arbeiterkammern nichts Endgültiges sein können, daß sie nur e i n Pro visorium sind und daß sie deswegen nur eine b e- dingte Existenz haben. Warum sind die Arbeiter kammern aber nichts Enoguttlges? Deswegen

zur berufsständischen Ordnung führen. Geschichte der Arbeitettammer. Das Heimatland der Arbeiterkammern ist Bel gien. Dort wurden bereits im Jahre 1887 sogenannte Arbeite Kammern gebildet, die zum Unterschied von den Arbeiterkammern auch Arbeitgeber in sich ver einigten. Ihre Aufgabe war die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen von Arbeitgebern und Arbeit nehmern, die Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten und die Erstattung von Gutachten an die Behörden. Mit dem Gesetz von 1997 wurden auch noch die Begutach tung

von Gesetzentwürfen und statistische Erhebungen über Arbeitsverhältnisse in den Aufgabenkreis dieser Arbeitskammern einbezogen. Die Abteilungen der Kammern zerfielen in eine Abteilung für Unternehmer und in eine Abteilung für Arbeitnehmer, es wurden also zwei Kammern in einer Kammer vereinigt. Die Erfolge dieser Kammer waren nicht groß. Auch Holland ist bereits im vorigen Jahrhundert (1897) zur Bildung von Arbeitskammern geschritten. Auch hier sind wieder Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Kammer vereinigt

, ihre Aufgaben lehnten sich an die Aufgaben der belgischen Arbeitskammern an. Ein Gesetzentwurf von 1922 beantragte indes die die Aufhebung der Arbeitskammern, die ange sichts der neuen Verhältnisse (besondere Schlichtungs organe, Ueberwachung des Arbeiterschutzes, Tätigkeit der Gewerkschaften) für überflüssig gehalten wurden. Aehnliche Kammern wurden in Frankreich um die Jahrhundertwende geschaffen. In der Schweiz trugen die Arbeitskammern den Namen .^Kammer n" und waren subventionierte Vereinigungen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 24.10.1934
Umfang: 8
" schreibt.der Ver fasser, als den wir unseren Freund Z. N. vom „Arbeiter- Sonntag'" vermuten, beachtenswerte Ueberlegungen nie der. Der Zeitpunkt des Wirksamkeitsbeginnes der ver schiedenen beruf s ständischen Kammern rückt nähev, ohne daß das Schicksal der bisherigen Berufskörper schaften schon entschieden wäre. Die Zusammenballung der Interessen verschiedener Wirtschaftszweige zum Beispiel in den Kammern hatte den Vorteil, daß ihre Betreuung ein Auseinanderab- st i m m e n erforderte, das zumeist erzielt

werden konnte. Die Herausschälung speziell berufsständischer Aufgaben aus dem alten Bereich der Kammern wird nun zur Folge ha ben, daß sich eine vielfach verzweigte Kompetenzabsonde rung, deren Linie nach den berufsständischen Entwürfen einstweilen gänzlich unklar verläuft, ergeben wird. Der berufsständische Aufbau wird sich z. B. dahin auswirken, daß die Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie in Wien, die auch als Sondergruppe noch Banken und Ver sicherungswesen enthält und die jetzt Wien, Niederöster

reich und das Burgenland gemeinsam vertritt, künftig in je vier eigene Berufsstände-Kammern für Wien, Nie derösterreich und das Burgenland, insgesamr also, die Reste der alten Kammer miteingerechnet, in 1 6 K a rn - mern zerfallen würde. Diese müßten dann noch einen Ueberbau in Länder- und Bundeskammern erhalten, so daß ein Riesen-Kammern-Mechanismus entsteht, dessen Grundgedanke der vertikale Aufbau von oben nach unten ist. Er wird feine praktische Bewährungsprobe erst zu be stehen

haben. Die verantwortlichen Stellen suchen die Entwicklung in eine Bahn zu lenken, welche ermöglicht, daß die Berufs stände sich auf die Behandlung ihrer innerständischen Fra gen beschränken, während den bisherigen -Kammern viel leicht unter der Bezeichnung „Stadtkammern" als Zu kunstsausgabe gestellt fein wird, die allgemeinen und ge meinsamen Interessen der ihnen bisher anvertrauten Wirt schaftszweige zu pflegen. Selbst jene Kreise, die jetzt glau ben, ihren ständischen Hoffnungen durch einen heftigen Kampf

gegen die Kammern zu dienen, suchen, in der Ein sicht, daß das Gerüst der Neuordnung noch schwach ist, an den Kammern einen Halt. Für das Gewerbe glaubt man die Grundzüge der Neu ordnung schon gesichert zu haben. Die Genossenschaften sollen in 40 Bundes-Jnnungen zusammengefaßr werden mit einer Reichsgenossenschaft, welche die neue Gewerbeka.nmer zu bilden hätte. Auch die neue Jndustrieorganisation ist im wesentlichen fertig, die künftige Jndustrieorganisation soll gewissermaßen das Gegenstück

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Alpenland
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Seite 2 von 4
Datum: 20.04.1934
Umfang: 4
der Bundesversammlung halten müssen, puht die Entschei dung bei der Bundesversammlung. Unter den vier Rats kammern, die gemeinsam die Bundesversammlung sind, ver körpert nur der Länderrat einen schwachen Rest von Mitbe stimmung des Volkes. Die anderen drei Kammern werden teils vom Vundespräfidenten, teils von der Regierung ernannt. Die „Reichspost" nennt diese Art der Bestellung des Bundes präsidenten einen „Wahlmodus von beinahe pompöser Feier lichkeit". Roch nicht geeinigt hat man sich in der Negierung

es im Jänner dieses Jahres auch Ungarn, das r lange Zeit an zweiter Stelle gestanden hat, eingeholt hat, auf n die zweite Stelle vorgedrungen. j ■ B,BB 1 i 3 jfür die Wallung der Kammern für Handel, bewerbe und Industrie. Der Präsident der Wiener Handelskammer und ehemaliger Bundeskanzler S t r e e r u w i tz schreibt im Wiener Vörsen- Kurier vom 16. April: „In vielen Fragen der Wirtschaftspolitik laufen die In teressen von Handel, Gewerbe, Industrie und Geldwesen voll ständig parallel, so insbesondere

auf dem Gebiet des Handels und Wechselrechtes, des Konkurs- und Ausgleichsrechtes, des gewerblichen Urheberrechtes, der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, des Steuerwesens, des Unterrichtswesens, der Zoll- und Handelspolitik, des Verkehrswesens, des Fremden verkehrs usw., und soferne hier wirkliche oder vermeintliche Gegensätze aufgetaucht sind, haben die Kammern es immer verstanden, einen ehrlichen Ausgleich zu schaffen und die Zahl der Minoritätsvoten ist verschwindend gering geblieben. Jedenfalls

ist innerhalb der Kammern, die ja bereits seit dem Jahre 1920 in Sektionen, die den neuen Berufsständen annähernd entsprechen, gegliedert sind, niemals ein Ruf nach Auflösung der Kammern in ihren Sektionen laut geworden. Aber auch die freien Organisationen haben den Wert der Kammern stets rückhaltslos anerkannt. Wenn hier scheinbar ein Wandel eingetreten ist, so hat dies offenbar seinen Grund darin, daß einzelne freie Organisationen um ihren Bestand bangen, in der trügerischen Auffassung, daß neben

werden w würde. In der Tat haben in sämtlichen Bundesländern die K Landesorganisationen der Gewerbetreibenden sowohl als auch hl die Fachverbände der Kaufleute in wiederholten Eingaben an ei die Regierung die Beibehaltung der Kammern in einer dein ei ständischen Aufbau angepaßten Form verlangt. Nicht nur weil M sie in ihnen den berufenen Fürsprecher der wirtschaftlichen j K Sonderinteressen der einzelnen Bundesländer gegenüber einer zu weitgehenden Zentralisierung erblicken, sondern auch weil sie §< glauben

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Innsbrucker Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 22.03.1934
Umfang: 6
sowie in allen Annoucenbü-os des In- und Auslandes. Die entgeltl. An- kündigunc en im redakt. Teile find mit Trümmern versehen Mnerstas ZL. März 1934 Rümmer K« Vier Kammern und ein Bundestag Auszeickmuns des WlizeiStabS- tzauvtmmmes Kickt I n n s b r u ck, 21. März. In überaus festlicher Weife wurde heute vormittag im kleinen Stadtsaal, der mit Blattpflanzen und weiß- roten Fahnen geschmückt war, dem Kommandanten der städtischen Sicherheitswache, dem Polizei-Stabs- hauptmann Franz Hickl

hatten, wurde aus der Haft entlassen. Die Frei lassung der Wörgler Arbeiter ist ein sichtbarer Beweis dafür, daß man in Tirol jeden Akt, den die Arbeiter schaft als Vergeltung empfinden könnte, vermeiden will. Wien, 21. März (Priv.). Wie bereits kurz gemeldet, sieht der Entwurf der Bundesverfassung vier Kammern vor. Und zwar einen Bundeswirtschaftsrat, einen Bundes- k u l t u r r a t, einen Länderrat und einen Staats rat. In der Wirtschaftskammer sollen die Repräsentan ten der wirtschaftlichen Berufsstände

werden, die den Namen „B u n d e s t a g" erhalten wird. Der Bundestag wird nach dem vorliegenden Entwurf von Repräsen tanten der vier Kammern beschickt werden. Außerdem soll noch eine Bundesversammlung ausgestellt werden, in der sämtliche Mitglieder der vier Kammern bei besonderen Anlässen zusammentre- ten, etwa zur Entgegennahme und Durchführung von feierlichen. Staatsakten. Wie weiter verlautet, wird die provisorische Stände- versassung eine wesentliche Erweiterung der Stellung und der Rechte des Bundesprä

- sidenten und der Regierung bringen, wobei die Reform in diesem Punkte dem Gedanken einer Verstärkung des autoritären Kurses Rechnung tragen soll. Diese besondere Stellung des Bundespräsidenten und der Regierung wird vor allem im Verhältnis zu den einzelnen Kammern und zu den gesetzgebenden Funktionen der ständischen Institutionen zum Aus druck kommen. Die zukünftige Gliederung des Gewerkschastsbundes Der organisatorische Aufbau des Gewerkschaftsbun des soll sich bekanntlich in fünf große Berufsverbände

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Lienzer Nachrichten
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Seite 1 von 12
Datum: 05.01.1934
Umfang: 12
wird der eminenten Gefahr vor- gebeugt, daß die Jugend infolge dauernder Arbeitslosigkeit die Lust an der Arbeit ver liert und dadurch unser österreichisches Volk in schwerste Gefahr gerät. Die Arbeiterkammerrr ohne sozialdemokratische Vertreter. Am 31. Dezember erlöschten die Mandate der Kammern für Arbeiter und Angestellte. Die Regierung wollte nun den Arbeitern diese Kammern erhalten, bis sie in der neuen Verfassung innerhalb der Stänöeorönung eine Vertretung gefunden haben. Der Gozialmim- ster lud öie

Gewerkschaften ein, Vorschläge zu machen für die Bestellung der Mitglieder der Verwaltungskommissionen. Damit auch öie Mitglieder der freien Geiwerkfchaften eine Vertretung haben, wurde beschlossen, ihnen ein Drittel aller Kommissionsmitglieöer zuzu gestehen. Bisher hatten diese Gewerkschaften in fast allen Kammern die Mehrheit, was ihnen ermöglichte, öie Kammern statt zu einer sachlichen Vertretung der Arbeiter, zu einem politischen Instrument gegen den Staat und öie Regierung zu machen. Die Verhandlun gen

scheiterten aber an den Machtansprüchen der roten Gewerkschaftsführer. Der Sozial minister schlug daraufhin die Türe zu und bestellte rein bürgerliche Verwaltungskommis- sionen, so daß öie Genossen derzeit in den Kammern nicht mehr vertreten sind. Mit Aus nahme der Klagenfurter Kammer stellen öie christl. Gewerkschaften nunmehr überall den Vorsitzenden. l UeberfM auf einem Heimweh rmarm. In der Silvesternacht wurde in Innsbruck ein Heimatwehr-Hilfspolizist von zwei Ra- tionalsozialisten überfallen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 28.06.1937
Umfang: 8
mm er g esetz dem Bundestag lBes'chlustfasfunlg! vorgelegjt. Die neuen Handelskammern Mena-m 1. November d. I. ihre Tätigkeit ausnehm-en. Da mit wird -endlich! der Streit über die NeugeistaltiUng ider Han- ^lskaimmern und 'bie Form ihrer' lEingliederung i-n den -beruf-ständischen Aufbau beendet fein. Die neuen Handels kammern werden nunmehr in> den bernsständischen Aufbau emg-e-Kedert. Ihre -wesentli'chen Aufgaben be'stehen- — sv- E bei ihrer gutächtlichlM Tätigkeit als auch bei den von ihnen zu schaffenden

Einrichtungen und Anstalten —- da- rim das ZusammenwirVen der Unteruehmevb-ünde von Jn- kritstrie, Gewerbe, Handel, Verkehr und Finanz anzubahnen, die Interesse ngelgenffätze auszugleichen und hiebei die ^stän dischen Sonderinter-efsen dem Gemeinwohl unterzu-ordnen. Da die Untevnehmeribünde ihre Vertreter in die neuen Kammern unmittelbar entsenden, müssen nicht durch die neuen Kammern —- wie vielfach von den einzelinen Vertre tern der Unternehmerbünde befürchtet wurde —• die Unter- nchmerbünde zur Ohnmacht

verurteilt werden, es sind diese vielmehr in der Lage, ihre Interessen auch in der Kammer «d durch die Kammer zur Geltung zu >bringen, wenn sie sie auch, soweit sie zwischen den einzelnen Bünden wider- sireitten, dem Gemeinwohl -billige vwei-se -unterzuordnen ha'ben. Diej Zusammensetzung der neuen Kammern In HiMrnst wird für jedes Bundesland und für das Gebiet der Stadt Wien je eine Landesh-andelskammer be stehen. Es wird demnach die bisherige für Wien und Nie- terösterreich gemeinsame Handelskammer

in zwei selbstän dige Kammern zerlegt werden. Dies 'ist notwendig, weil- sich in Hinkunft die Landeshandelsklammern grundsätzlich nur mit Angelegenheiten ihres räumlichen Wirkungskreises zu Mastigen haben 'werden. Zur Besorgung -der' das ganze Bundesgebiet betreffenden Angelegenheiten, -also ins-beson- bere zur gütächtlichen Tätigkeit bei Bundesgesetzen oder zur Wege der Beziehungen zu ausländischen Jnteresienvertre- Men wird eine Bundeshand-elskammer geschaffen, deren Waben i-n der Vergangenheit

-de zum- Präsidieut-en gewählt vier ernannt, so rückt sein Stellvertreter in dem betreffenden Unter-nehmerbund in das Präsidium der Bundeshandelskammer vor. Das Prä sidium besteht demnach unbedingt aus sechs- Personen. D-em Präsidi-um zür Seite 'steht -ei-n Hauptau-sschuß, der sich aus dem Präsidium dev Bunde Handelskammer (sechs Mitglieder'), aus den neun Präsidien der Landeshandelsi- kammern -(je fünf, zusammen 45 Mitglieder) und einem Vertreter des 'Verkehrsbundes, demnach aus 52 Mitgliedern zusammensetzt

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Der Arbeiter
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Seite 9 von 12
Datum: 24.01.1934
Umfang: 12
der Arbsiferkammern? Wir haben den ganzen Fragenkreis abgesteckt und das Problem von allen Seiten beleuchtet. Es bleibt nichts mehr als die Frage: Ende der Arbeiter kammern? Aber dieser Frage kommt die größte Bedeutung, zu. Einfache Menschen, Menschen, die nicht von der Wissenschaft Herkommen und deswegen in den Arbeiterkammern nicht einen Bestandteil dieser oder jener Ordnung erblicken, für diese Menschen sind die Arbeiterkammern Interessenvertretungen, mit denen ihr ganzes Dasein verbunden

ist, für sie ist die Frage nach dem Schicksal der Arbeiterkammern nicht eine Frage, die nur ihren Verstand berührt, sondern eine Frage, die ihre elementarsten Lebensinteressen zum Schwingen bringt. Die Frage nach dem Ende der Ar beiterkammern ist für sie selbst eine Schicksals-, eine Lebensfrage und ihr Ausgangspunkt bei der End- scheiüung in dieser Angelegenheit ist nicht: Sind die Arbeiterkammern organische Glieder der berufsstän dischen Ordnung?, sondern: Was sind die Arbeiter kammern für mich, für meine Existenz

zu können. Den Arbeiterkammern erwachsen heute eine ganze Reihe von Aufgaben, die ihr Dasein mit gebieterischer Notwendigkeit erfordern. Ganz sicher sind die Arbei terkammern einer Reform unterworfen, die aber nie soweit gehen darf, daß sie das Wesenselement der Arbeiterkammern überhaupt auslöscht, die Arbeiter- Kammern müssen noch auf lange Sicht jene Institutio nen bleiben, die der Arbeiterschaft eine Einflußnahme sichern. Das Gegenspiel der Kräfte von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wird wohl überhaupt nie mus

- gehoben werden, so daß jene Vertretungssormen auf recht erhalten bleiben müssen, die der Interssenvertre- tung von beiden Seiten dienen. Außerdem wird es nun die wichtigste Aufgabe der Arbeiterkammern sein, die Arbeiter und Angestellten aus die berussständische Ordnung vorzubereiten, sie für die berussständische Ordnung zu erziehen. Das wäre eine Aufgabe, die in der jüngsten Gegenwart zu lösen ist. Die Arbeiter kammern sind auch das beste Werkzeug für eine Ent giftung des Klasfenkampfes

. Was in den unteren Schichten brodelt und gärt und von den Parteien für ihr Interesse ausgenützt wird, das soll aus einer höhe ren Ebene in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Immer und das soll am Ende unserer Betrachtung, stehen, müssen wir uns dessen bewußt sein, daß die Arbeiterschaft einen Kamps um das Recht führt, dann aber wird es Arbeiterkammern solange geben, solange dieser Kamps ums Recht geführt werden muß. Das ist zugleich die Formel für die Arbeiter- Kammern der Zukunft: Instrumente soHen

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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 11 von 14
Datum: 05.05.1937
Umfang: 14
sich von selbst, daß die Handels kammern nicht mehr zu Interessenvertretungen von Unter nehmern, wie sie es früher waren, ausgestaltet, sondern nur zu gemeinsamen Organen der zur Interessenvertretung der Unternehmer allein berufenen Unternehmerbünde umgeformt werden können. Die Organisation der neuen Kammern muß daher dem Aufbau der Bünde angepaßt werden, der wieder von der Organisation des Bundesstaates bestimmt war. Es muß also eine Bundeskammer und je eine Landeskammer für jedes Land und für Wien errichtet

zwischen den Ilntcrnehmerbünden bestehender Gegensätze und Ueberbrückung ihrer widerstreitenden Interessen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und soweit als möglich, der Regierung und der Gesetzgebung gegenüber einen einheitlichen Standpunkt der beteiligten Bünde zu vertreten. Daraus ergibt sich, daß diese Kammern niemals eine den Bünden übergeordnete Instanz werden können oder sich als eine Zwischeninstanz zwischen Regierung und Gesetzgebung einerseits und den Unternehmer bünden andererseits einschallen dürfen

Unternehmungen zu ver treten, ist nach der Verfassung und der gegenwärtigen Gesetzeslagc ausschließlich Sache der einzelnen Unter nehmerbünde, die auch allein berufen sind, allfällige Gegensätze zwischen ihren Mitgliedern auszugleichen. Solche Gegensätze wird es bei der Vielfalt der wirtschaftlichen Be tätigungen und der sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Zielsetzung selbstverständlich bei allen diesen Bünden geben. Die Kammern haben mit der Vertretung des einzelnen Unter nehmers nichts zu tun

; ihnen soll es lediglich obliegen, Verhandlungen von Bund zu Bund zu führen und die zwischen den Bünden vorhandenen Gegensätze auszugleichen. Es ist daher selbstverständlich, daß die Mitglieder der Kam mern, die nur gemeinsame Interessen der Bünde wahr zunehmen haben, nur die einzelnen Unternehmerbünde sein können und keinesfalls die einzelnen Unternehmungen, deren Interessen ausschließlich voic den einzelnen Bünden vertreten werden. . Denn den Kammern kann nach der Verfassung keine beruf- ständische Funktion zukommen

, sic sollen n u r Querver bindungen der Unternehmerbünde sein, entsprechend der auf Arbeitnehmerseite im Gewerkschastsbund und seinen Landes kartellen bestehenden Querverbindungen. Daraus ergibt sich, daß die Organe der Kammern ausschließlich aus Delegierten der beteiligten Bünde zusammengesetzt werden können, die in die Bundeskaminer von den Bünden selbst, in die Landes kammern von deren Landesorganisationen entsendet werden. Selbstverständlich muß es den Bünden freistehen, ihre Ver treter

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 05.12.1933
Umfang: 8
oder auflösen. Die Schwierigkeiten aller diskutierten Pläne zei gen sich sofort bei der sorgfältigen und objektiven Durch- denkung ihrer praktischen Durchführbarkeit. Die Kammern können mit ruhigem Gewisien und im Bewußtsein der Stärke der gewerkschaftlichen Organisationen aller Richtun gen. auf die sie sich stützen, die offizielle Gesetzesvorlage er warten und dann zu ihr offiziell Stellung nehmen. Denn nicht nur die Kammern, sondern alle interessierten Kreise werden zu diesem Plan Stellung nehmen

, dessen Inkraft setzung wohl kaum im Wege einer Notverordnung möglich sein wird. Die Arbeiterkammern nehmen für sich das gleiche Recht in Anspruch, wie die Handels- und Landwirt schaftskammern, und werden diesen Standpunkt mit allem Nachdruck vertreten. Die Kammern stehen auf dem Stand punkt, daß sie als autonome wirtschaftliche und soziale Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten erhalten bleiben müssen und daß durch Neuwahlen Vorsorge für die Beseitigung der bestehenden Unsicherheit

und für die Auf rechterhaltung des gesetzlichen Wirkungskreises der Kam mern ohne Einschränkung getroffen wird. Einhellige Auffassung Der Minister für soziale Verwaltung hat es bisher abgelehnt, eine Aussprache mit den Kammern über ihre Zukunft zu führen. Man scheint kompetenten Ortes zu glau ben, die Arbeiterkammern könnten bagatellisiert werden, weil sie bei dem gegenwärtigen Kurs nicht populär sind. Vor dieser Auffassung muß gewarnt werden. Die Arbeiter kammern haben es vermieden, propagandistisch tätig

zu sein. Sie haben sich als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeiterschaft gefühlt und danach gehandelt. Es wäre aber verfehlt. zu glauben, baß die Arbeiterkammern ün Denken der Arbeiter und Angestellten weniger verwurzelt sind als irgendeine andere Instanz der Arbeiterbewegung. So wie in allen anderen Kammern in den letzten Wochen sich alle Fraktionen einhellig für die Erhaltung der Arbeiterkam- mern ausgesprochen haben, so steht wohl auch unsere Voll versammlung heute aus dem gleichen Standpunkte. Die Arbeiter

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Neueste Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 31.05.1937
Umfang: 6
; die grundsätzlichen Bestim mungen der Vorlage lassen sich wie folgt Zusammensassen: Das Kammersystem wird in eine Bundeskammer und in Länderkammern geteilt. Die Bundeskammer wird ihren Sitz in Wien, die Länderkammern den ihren jeweils am Sitze des Landtages haben. Die Wiener Kammer wird dem entsprechend in die Bundeskammer und in die Länderkam mern für Wien und für Niederösterreich geteilt werden. Der Aufgabenkreis der Kammern wird grundsätzlich alle Begutachtungs- und Verwaltungsangelegenheiten bezüglich

der wirtschaftlichen Interessen der städtischen Berufszweige umfas sen, die über den Wirkungskreis eines einzelnen Bundes hin ausgehen. Die Kammern werden hiebei das Gemeinwohl wahr- zunehmen haben und auch berechtigt sein, das Zusammen wirken der Bünde anzubahnen und zu fördern und den Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Wirt schaftszweigen herbeizuführen. Die Kompetenzabgrenzung zwischen der Bundeskammer und den Länderkammern wird in der Weise erfolgen, daß die be gutachtende und verwaltende Tätigkeit

der Bundeskammer sich parallel mit der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes, die der Länderkammern parallel mit jenen der Länder ab wickeln wird. Im einzelnen werden die Kompetenzen der Kammern, insbesondere auch die Handelspolitik und die Außenhandelsförderung, die Finanz- und Kreditpolitik, das Versicherungswesen, Verkehrsfragen und Fremdenverkehr, die Gewerbe- und Sozialpolitik, Marken-, Muster-, Urheber recht- und Patentschutz, Steuersragen, Rechtsfragen, das wirt schaftliche Bildungswesen, öffentliche

Lieferungen, Wirtschafts- Propaganda, Ausstellung von Ursprungszeugnissen und son stigen Zeugnissen, Führung von Registern und Erstattung von Berichten sowie selbstverständlich von Gutachten umsaffen, wo bei aber Gesetzentwürfe den Kammern nur mehr zur Begut achtung überwiesen werden können, und nicht, wie bisher, müssen; dies dürfte u. a. mit der in der Uebergangsverfaffung gegebenen Möglichkeit der Gesetzgebung durch die Regierung zusammenhängen. Was die Zusammensetzung der Kammern an- langt

sein, wodurch auch ein organisatorischer Zusammenhang zwi schen der Bundeskammer und den Länderkammern hergestellt wird. Die Präsidenten der Kammern werden mit qualifizierter Mehrheit gewählt, falls diese Mehrheit aber nicht zustande- kommen sollte, ernannt. Papierverarbeiker fordern die Auflösung des Papierkarkells. Aus Wien wird berichtet: Das Papierkartell trägt sich mit dem Plan, die Preise für alle Papiersorten um weitere zehn Prozent und das Packpapier sogar um zwanzig Prozent zu erhöhen

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 12.04.1934
Umfang: 6
, auch nicht von den Vertretern des bisherigen Kammersystems. Sowohl O r g a n i f a t i o n als auch T ä t i g k e i t der öster reichischen Handelskammern tragen diesem Gesichtspunkte freier Entfaltung des einzelnen, in den Kammern vereinigten Stände vollkommen Rechnung, sodaß wirklich keinerlei Notwendigkeit besteht, diese Organisation zu zertrü m m e r n. Die österreichischen Kammern für Han del, Gewerbe und Industrie verkörpern seit ihrer im Jahre 1920 erfolgten Umbildung in durchaus zweckentsprechender Weise

den Gedanken der S o n d e r st e l l u n g der einzelnen großen Erwerbsgruppen in den Sektionen, als auch der Z u- sammenarbeit im Präsidium, den gemischten Ausschüssen Md der Kammervollversammmlung. Im Handelskammer gesetz ist auch für eine entsprechend selbständige Betäti gung der Sektionen ausreichend Sorge getragen. Para graph 19 des Gesetzes sagt diesbezüglich, daß jede der ein zelnen Sektionen das Recht hat, in allen Angelegenheiten, die i>en Wirkungskreis der Kammern als beratende Körper be ireffen

der „Grünen Wehr". Graz, 11. April. In einer in Graz stattgesundenen Führer sitzung der Wehrorganisation des Landbundes, die nunmehr den Namen „Grüne Weh r" führt, wurden Bundesminister die an Krisenspannungen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten erdrückend reiche Nachkriegszeit hinlänglich Anlaß hiezu gebo ten hätte; ja man hätte sogar schwerwiegende Auseinander setzungen und leidenschaftliche Kämpfe innerhalb der Handels kammern mit Rücksicht auf diese Ausnahmszeit weder als Symptom eines ungesunden

Aufbaues der Handelskammern, noch als Verfallserscheinung auffassen dürfen. Da die Handels kammern aber in ruhig abrvägender Sachlichkeit sich stets als geeignete Plattform für eine Verständigung er wiesen haben, kann umso weniger davon gesprochen werden, daß für die Zusammenarbeit von Gewerbe, Handel und In dustrie eine neue Organisationssorm erst gesucht werden muß. Wo solche Auffaffungen geäußert werden, ist wohl die An nahme berechtigt, daß von der Notwendigkeit einer Zusam menarbeit nur gesprochen

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Der Arbeiter
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Seite 2 von 10
Datum: 27.09.1933
Umfang: 10
des gleichen Beruftzstan- des obliegen, dann das Gemeinwohl. c) Angelegenheiten, die in besonderer Weise die Selbständigen oder Gehilfen betreffen, werden gesondert behandelt. Aus „Rerum novarum" entnehmen wir weiter über den Inhalt dieser Körperschaften: Schiedsgerichtsbarkeit, Vorsorge für Arbeitsgelegenheit, Rücklagen für Wechselfälle der Wirtschaft, für Krankheit, Alter, Unglück. 2. Berufs st ändische Einrichtungen oder An sätze in Oesterreich. a) Die Arbeiterkammern, die Kammern für Handel, Gewerbe

nahme aus die besonderen Verhältnisse und auf den notwendigen Minderheitenschutz festgesetzt.) d) Landeskammern werden für die Land- und Forst wirtschaft, für Industrie, für Handel und Verkehr, für Gewerbe, für freie Berufe und für öffentliche Dienstleistungen errichtet. Die Kammern können sich in Sektionen gliedern. e) Die Landeskammern entsenden in gleicher Zahl Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Ständ eKammer, die die Zusammenfas sung aller Landeskammern darstellt

. Die Stündekammer führt die gemeinsamen Ange- gelegenheiten der Sozialversichreung, sie ist die oberste Instanz in T a r i f st r e i t i g k e i t e n und in sonstigen Streitigkeiten der einzelnen Kammern untereinander. Sie regelt vor allem auch das Kreditwesen und sorgt für den notwendigen Ausgleich der einzelnen ständischen Kreditinstitute untereinander. Eines der wichtigsten Rechte ist das der Dele gierung in die zweite gesetzgebende Körper schaft des Bundes (Zweite Kammer, Bundesrat). 2. Gesetzgebende

Gesetze. (Grundsätzlich sollen beide Kammern zusammen oder eine Kammer und der Bundespräsident die tatsächliche Gewalt ausübend e) Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und den Ländern bleibt im allgemeinen gleich. 3. Der Bundespräsident. 1. Der Bundespräsident wird durch allge meine V o l k s w a h l bestellt, und zwar für die Dauer von zehn Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig. Wahl berechtigt für die Präsidentenwahlen sind alle Staats bürger nach Vollendung des 30. Lebensjahres

für die Neuorganisation der Kammern und der Genossenschaften. Allgemeine Bemerkungen. Vorstehende Richtlinien sehen die Bildung einer Zweiten Kammer (Bundesrat) vor. Sie schließen die Betrauung einer sogenannten StändelMmmer mit Ge setzgebungsrecht aus. Dies ist deshalb notwendig, weil eine solche Kammer unbedingt eine sozialistisch-liberale Mehrheit haben würde. Es fehlen gegenwärtig auch alle Grundlagen für das Funktionieren einer solchen Körperschaft. Die sozialdemokratischen Vertreter, der Arbeiter

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 21.04.1934
Umfang: 6
Berufe, die vom Standpunkte ständischer Gesellschaftspolitik aus zufammen- ! gehören, auch organisatorisch von gemeinsamen Einrichtungen ! erfaßt werden würden. Tatsächlich ist das nicht geschehen, i Kammern und Gewerkschaften erfassen alle nichtlandwirtschaft- ! lichen Arbeitnehmer ohne Unterschied des besonderem Berufes. ! Innerhalb dieser Organisationen findet durch die Sektionie- ! Mg der Kammern und die Unterteilung der Gewerkschaft I nach Berufsgruppen wohl eine Berücksichtigung beruflicher

Be sonderheiten statt — es fehlt aber die organisatorische ! Verknüpfung mit der A r b e it g e b e rsch aft. Was die Interessenvertretung der Arbeitgeber gegen über dem Staate anlangt, so bestehen in den Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie Einrichtungen, die analog ben Arbeiterkammern alle Arbeitgeber zusammenfassen, in ber Sektionierung dem Bestände von Sonderinter- ossen Einzelner Gruppen dagegen weitgehend Rech- Mng tragen. Für die Interessenvertretung gegenüber der Arbeitnehmerschaft bieten

Gruppen Rechnung. Nach dem Gesagten ist es daher nicht recht verständlich, sicher stichhältige Grund für die Beseitigung der Handels kammern bestehen soll. Hat man sich nun schon einmal dafür entschieden, in den Arbeiterkammern die gesamte Arbeit nehmerschaft einheitlich und gemeinsam zu erfassen, was ge- Miß den großen Vorteil besitzt, daß sich die Aeußerungen dieser Kammern darauf berufen können, von einer Stelle auszu- 8chen, die für sich den Titel einer Gesamtvertretung in An- Much nehmen

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