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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 14.08.1849
Umfang: 6
die nnteri» 23. Juni und 13. Juli d. 2. verkündete Erklärung des Knegszustandes und des Standrrchts auf weitere vier Wochen. (A. Z.) Kassel, 8. August. Die hiesige Zeitung meldet: Dem Vernehmen nach ist der Beitrittsakt KurhesseiiS zum Berliner Bündniß vom 26. Mai am 6. d. M. allerhöchsten Orts sanktionirt worden. Berlin. Eröffnungsrede der Kammern. „Meine Herren! Se. Majestät der König habe» mir den Befehl ertheilt, in Allerhöchstihrem Namen die Kammern zu eröffnen. Das Ministerium heißt den Augenblick

eines wahrhafte» nationale» BundesstaatS unzertrennlich sind. Wegen Bildung desselben sind Verhandlungen mit den Bevollmächtigten der deutschen Staaten gepflogen worden; die bereits erlangten Erfolge, worüber den Kammern vollständige mit Urkunden belegte Vorlagen gemacht werden sollen, berechtigen zu der Hoffnung, daß unsere Bemühungen mit dem Beistände aufrichtiger und erleuchteter Vatcrlandösrcunde, vornehmlich der Män ner. welche als Vertreter des preußischen Volks hier vcilaimmlt sind, nicht fruchtlos

bleiben werden. Die Leidenschaften, welche in der erste» Hälfte dieses Jah res der Lösung der deutsche» Versassungssrage sich be mächtigt hatten, machen jetzt einer besonnenen Erwä gung Platz, und der nothwendige Aufschub, welchen die Znsainiiieiibernfuiig der Kammer» gefunden hat, wird in dieser Beziehung gnte Folgen haben. Es ist nicht möglich gewesen, den Zusammentritt der Kammern so zeitig als es der 4öste Artikel der VersassungSurkuiide vorschreibt, zu bewirken. Während schon die bcklagcus

bei dem Man gel einer allgemeinen direkte» Besteuerung eine geräumi gere Frist zur Einberufung der Kammern. Im Bewnßt- >epn der außerordeullicheu Veraulworllichkeit, die iv-gcii dieser ganzen Angelegenheit auf u»S ruht, werden wir die Gründe unseres Verfahrens in einer besonderen Vor lage vollständig auseinandersetzen. Außerdem hat die Regierung inzwischen durch einige Verordnungen der Wiederkehr anarchischer Zustände vorzubeugen versucht. Indem sie dadurch der dringenden Gefahr eines fortge setzten

MißbrauchS der Volkssreiheiten entgegengetreten ist', und manche bei der Umgestaltung der Verhältnisse fühlbar gewordene Lücken der Gesetzgebung vorläufig auszufüllen bemüht gewesen ist, hofft sie die unausge setzte Thätigkeit der Kammern, welchen alle auf Grund deS Art. der Lersassungsurkunde erlassene Verord nungen »»verweilt vorgelegt werden sollen, vor Stö rungen bewahrt zu haben. Diese Thätigkeit wird un verzüglich durch die Revision der Verfassung, durch Be rathung der Entwürfe einer neuen Gemeinde

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 22
Datum: 25.05.1848
Umfang: 22
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. Z. 33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. - §. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deS Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. K. 33. Der Senat besteht: ». aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. §. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. Z. 38. Das definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin auch die Bestimmun gen über die den Abgeoidncten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. §. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. §. 40. Die Mitglieder.beider Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von' ihren Kom- mittenten keine Instruktionen annehmen. 8> 4t. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber auf Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. Z. 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer

, welcher eS angehört, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhastet werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine vom Staate besoldete Dienststelle annimmt^ hat sich einer neuen Wahl zu unterziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede den Eintritt in die Kammern verweigern. Z. 44. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung deS Kaisers, und haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. VI. Wirksamkeit deS Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Veräußerung von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung deö jährlichen Voranschlags der StaatS-Einnahmen und Ausgaben, und deS jährlichen Gebahnmgs-AuSschusscS kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Diese GesetzvorsHlige sind zuerst bei der Kammer der Ab geordneten einzubringen. §. 43. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachmessung der Gründe bei der Regierung aus die Vorlage eines Gesetz-EntwurfeS antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 24
Datum: 01.02.1844
Umfang: 24
mit Zustimmung der zu diesem Behu/ zusammen berufenen Kammern seinen Nachfolger, wo bei jedoch die Anwesenheit von zwei Dritteln jeder Kammer und die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglie der erforderlich find. Ar». 38. Es Ist erforderlich » daß jeder Nachfolger deS griechischen Throne« sich zur Religion der ana- tolisch orthodoxen christlichen Kirche bekennt. Art. 39. Sollte der König sterben, so versammeln sich die Kammern ohne Au- sammenberusung spätestens am zehnten Tage nach dem To desfall

. Wenn die Kammern gerade anfgelöst und die neuen auf »ine später» Zeit als die zehn Tage einberufen sind , so versammeln sich di» aufgelösten wieder und nehmen bis zur Konstitulrunz der neuen Kammern ihre Arbeiten wieder auf. ' Dieß gilt auch für den Fall , daß nur die eine Kammer auf gelöst seyn sollte. Von dem Sterbetag des Königs bis zur Beeidigung seines Nachfolgers oder deS Regenten wird die konstitutionelle Gewalt .des König« im Namen der griechischen Nation von dem Ministerrath

und unter dessen Verantwort lichkeit verwaltet. Art. 40. Der König ist nach Zurücklegung des Isten JahrS volljährig. Vor seinem Regierungsantritt muß er den im Art. 33 enthaltenen Eid in Gegenwart der zwei Kammern ablegen. Art. 41. Sollte beim Ableben des Königs sein Nachfolger minderjährig seyn, so versammeln sich die beiden Kammern zur Wahl des Regenten und eines Vormunds. Der letztere wird aber ntir dann gewählt, wenn von dem verstorbenen König kein solcher testamentarisch er nannt ist, oder wenn der minderjährige

der Erledigung des Thrones tre ten die Kammern in eine zusammen, und erwählen vorläufig den Regenten bis zur Einberufung neuer Kammern, welche längstens binnen zwei Monaten geschehen muß. Die neuen Kammern wählen dann den König.' M i s z e l l t n. In Beziehung auf die mitgetheilte Nachricht über das in der Nacht vom 22. auf den 23. Jänner in Wien und der Umgegend vorgekommene seltene Natur -Ereigniß wird nun gemeldet, daß der Blitz zu Klosterueuburg in die St. Martins- kirche der untern Stadt

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 26
Datum: 01.06.1848
Umfang: 26
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. §.33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. K. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deö Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. §. 33. Der Senat besteht: s, aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. Z. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. §. 3L. DaS definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin mich die,Bestimmun gen über die den'Abgeordneten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. K. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre,, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. H. 40. Die Mitglieder bnder Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von ihren Köm mittenten keine Instruktionen annehmen. 8. 4l. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber aus Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. 8- 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer, welcher es angehört

, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhaftet' werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine voni Staate besoldete Dienststelle annimmt, hat sich einer neuen Wahl, zu unterziehen; dix Regierung wird keinem gewählten Mitglicde den Eintritt in die Kammern verweigern. , Z. ^4. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung des Kaisers, nnd haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. Vl. Wirksamkeit des Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Vcräüsieriing von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung besjährlichen Voranschlags der StaatS-Einuahmen nnd Ausgaben, und des jährlichen Gcbahrungs-AuöschnsskS kann nur durch ein besetz erfolgen. Dies» StUvarHbläq« sind zuerst bei der Kammer der Ab- grqrdnetesi «Würdige«; Z. 48. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachweisung der Gründe bei der Regierung aus dke Vorlage eines- Gesetz-Entwurfes antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 14
Datum: 14.01.1850
Umfang: 14
Vertrag, wonach diese beiden Fürstenthümer an Preußen abgetreten werden sollen, den Kammern mittheilte, bemerkte er unter anderm: „Es verstehe sich vou selbst, daß die Initiative der Abtretung nicht vou d-r kön-gl- Regierung, sondern von den HH. Fürsten ausgegangen sei. Der Grnnd habe in der Unmöglichkeit i'elegcn, ans einem so kleinen Ge biete die Achtung vor der Staatsgewalt aufrecht zu er halten. Indem die Regierung diese Lasten sür Preußen überuahm, habe sie den Verdacht zurückgewiesen

Fürsten übergehen lassen können. Der Minister trug schließlich auf schleunige Berathung der Vorlagen nud der sie begleitenden Denk schrift an, damit dic Uebernahme der Fürstenthümer baldigst geschehen könne. In Bezug aus die Entschlüsse der Regierung hinsicht lich der Verfassung hört man folgendes: Die übcrcin- stiminenden Beschlüsse beider Kammern sollen unver ändert bleiben. Wo dic Kammern von einander ab weichen, sollen die ursprünglichen Paragraphen der Ver fassung Geltung behalten, und endlich

sollen Vorschläge gemacht werden, deren Annahme dic letzten Bedenken des Königs, die Verfassung zn beschwöre», heben würden. Am 8. Abends d.nicrtcn die Verhandlungen »»t dem Könige über den auf dic Verfassung zu leistenden Eid noch fort. (Zl. Z.) Bcrlin, v. Jän. In den heute stattgehabten Sitzun gen der ersten und zweiten Kammer wurde eine Aller höchste Botschaft übergeben, betreffend dic Ncrsassungs- reviston. Der König erklärt dann, daß er Willens sei, den von den Kammern vorgeschlagenen

Abäntcrnngeu seine Zustimmungen z» ertheilen, daß aber »och einige audrre Abänderungen und Ergänzungen nöthig erscheinen, auch dic Hoffnung nicht aufjiigebeu fei, »och vor Ab schluß des Revistonswerkes dic Grundsätze für Bildung einer ersten Kammer festzusetzen, weshalb jene Abände rungen den Kammern vorgelegt werden, um alsdauu dic Bestimmung wegen der vorbehalten«! Eidesleistung zur Ausführung zu bringe,t. Den Kammern ist dic Verfassuugsbeschivörung des Königs nur snr den Fall angedentet

in der Kammer dic k. Prinzen und dic Häupter der ehemaligen rcichsuttinittclbarcn Familien. Für Hochverrath nnd überhaupt politische Verbrechen ist ein eigener Staatsgerichtshof in Aussicht nud dabei in Zweifel gestellt, ,,rb über diese Verbrechen alsdann auch von den gewöhnlichen Gerichten erkannt werden kann.' Das Wahlgesetz bleibt vorerst beibehalten. Kurz dic Botschaft enthält ein gilt' Theil neuer Octroyirnng, worüber nun die Kammern entscheiden werden, falls ihnen dic letzte Entscheidung anheimfällt

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 4
Datum: 21.12.1849
Umfang: 4
, 24 Stunden später, als er erwartet wurde. Das Resultat seiner Sendung ist unbekannt, sagen die einen. Die andern aber haben kein Hebl damit, daß das Resultat kein günstiges sei. Der Offizier sei nicht febr wohl ausgenommen worden. Am Hose gestebe man offen ein, es sei eine dauernde Ocenpation des Landes durch die Oesterreicher zn erwarten. Man werde mit den Kammern gehen, so lange dieß möglich. Für die Forterbebnng der Steuern gebe es Mittel. Sie wis sen ferner, daß man feit geraumer Zeit das Einschrei

sächsischer Prinz, «<cht eben letdeuschaft« lich kostitutioneller Gesinnung, babe sich «it besonder«« Energie gegen da» Bündniß vom 26. ausgesprycheP. Er bedauere eine eventuelle österreichische Okkupation; sie könne Jahre währen, aber er fürchte sich nicht da vor. Wenn die Kammern die Regierung in di« Noth wendigkeit versetzten, sie auszulösen, so sei e« um s» schlimmer für die Kammern. Ob wobl lso fügt di« „Leipziger Allg. Ztg.' hinzu) die HH. Korrespondenten vorgedachter Zeitnngen

auch diese Mittheilungen vertreten können? Wir habe» ein besseres Zutrauen zu unsern Kammern wie zu unserm Hose.» Leipzig, 14. Dez. Wir dürfen einer bedeutenden Vermehrung der hiesigen Besatzung, die gegenwärtig aus ungefähr 16—1700 Mann besteht, in der nächsten Zeit entgegensehen. Die Anhäufung österreichischer Trup pe» an der sächsisch-böhmischen Gränze hat ikre voll kommene Richtigkeit. Namentlich dem Voigtlande sind die österreichischen Truppen in allen Waffengattungen so nahe gerückt, daß dieselben in Zeit

Fest stellung der Verfassung wird uns mitgetheilt, daß das Kabinet hoffe, dieselbe werde noch im Januar des näch sten Jahres erfolgen können. Die Hauptpunkte, in denen das Kabinet mit d-n Kammern, namentlich mit den Beschlüssen der zweite» Kammer nicht übereinstimmt, sind die Artikel über Schule nnd Kirche und' über das Steuerbewilligungsrecht. In ersterer Hinsicht hofft man sich mit den Kammern noch zu einigen; andernfalls soll man gewillt sein nachzugeben. In Betreff

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 16.02.1849
Umfang: 10
Di« Gchtaist« wird dem Kaiser süe dle da««, andtt« Slppanagen von Fall zu Fall bestimmt. .. . I« KM? dn^MinVerjährigkett des Regenten (unter 18 Jahre) bilden beide Kammern Eine Versammlung, und über tragen Siner Person ^i» S! »g e n tfch a ft. Die«? iaister, dei«, Zahl der Kokstr kßsctzt, und th> »e« die Geschäfte' vettheikt, haben die Leitung der verantwort lichen Reichsregierung. Kein Mitglied der kaiserlichen Fami lie und nur ein österreichischer Staatsbürger ka«u Minister

werden. In den Kammern Haben sie nur Stimme«, wenn sie' Mitglieder sink, müssen aber so oft sie es wollen, gehört wer den, so wie deren Gegenwart von ter Kammer verlangt wer den kann. Die Verantwortlichkeit der Minister kann selbst der Kaiser nicht aufheben. Die Kammer der Abgeordneten hat das Recht, die Mi nister ver dem Reichsgerichte in Anklagestand zu setzen. Wird er La verurtheilt, kann der Kaiser nur auf Anlangen einer der beiden Kammern begnadigen. Der Reichstag besteht 1. auö der Volks

-- und 2. aus der Länderkammer. Alle Jahre (Februar) tritt der Reichstag zusammen, die Mitglieder der Kammern dürfen keine Instruktionen anneh men und ihr Stimmrecht nur persönlich üben. Oeffentliche Sitzungen find Regel. Prüfung der Wahl akte nimmt die Kammer selbst vor, so wie die Wahl des Prä» fibenlen und Sekretäre. Absolute Stimmenmehrheit für je» den Beschluß. Bei Gesetzen wird zuerst einzeln, dann im Ganzen abgestimmt. Nur wenn beide Kammern überein^ stimmen, wird der Beschluß dem Kaiser zur Sanktion vor gelegt

. Eine Revision der Verfassung kann nur statt finden, wenn die gesetzgebende Gewalt eine Aenderung nöthig erachtet, der Reichstag aufgelöst, ein neuer zusammengesetzt ist, dieser in jeder der Kammern wenigstens mit 2 Drittheilen anwesend und mit 2Dritthcilen der Anwesenden dafür stimm», und der Kaiser die Sanktion ertheilt. So auch hinsichtlich der Aenderung der Landesverfassung durch die Land tage und den Kaiser. Ich hoffe von Eurem Eifer zuversichtlich, manche Ausar beitungen veröffentlicht zu sehen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 25.01.1850
Umfang: 6
stellt der Eentralgcwalt eine den einzelnen Kammern entnom mene Landes- nnd Volksvertretung zur Seite. Kommt daS Werk, welchem man in Berlin schon seit einiger Zeit sich zuneigen soll- zu Staude, so erbalte» wir eine dcr ehemaligen cidgcuvsscnschastlichen Verfassung äbu- liche deutsche Tagöfatzuug. Wie über diese Brücke die Schweiz langsam aber sicher zu größerer Vundescinheit , gelangt ist, so mag es auch in Deutschland erwartet werden. Viele gerechte Wünsche bleiben vorerst dabei unbefriedigt

, aber wir gewinnen festen Boden zum Wei- terschritt, während jetzt Deutschland mit Regierungen und VolkSstämnien in der Lnft schwebt. Weiter vernehmen wir anS Wien, daß man im Mi nisterium damit umging, eine Note an die Bundeskom missarien in Frankfurt zn erlassen, um die angestrebte Zollcinignng offiziell zu betreiben. Darmstadt, 21. Jänner. Die Kammern wurden heute durch Minister J.iup sür ausgelöst erklärt. Es sollen, sagt das Rescrixt, baldtbuulichst neue Wahlen angeordnet werden. (A. Z.) Dresden, 19. Jänner

Politik deS Ministeriums ein «au>o gui peut ertöne» wird. Was die Kammern au langt, so ist leider i» den Hauptfragen dcr imiern Poli tik eine Abklärung dcr Ansichten noch nicht zu Stande gekommen; daher das ermüdende Zander» nnd Hiuaus- zicbcn in oft ganz «ubcdeuteudeil Dingcn nnd diese merk würdige Scheu vor j der Princivirage. Man kann mit ziemlicher Bestimmtheit voraussagen, daß die Beschluß fassung dcr Kammern über die Regierungsvorlagen, das deutsche Vcrfassnngswerk betreffend, in diesem Sinne

derer, welche Orden und Ehrenzeichen erhalten haben, belänsr sich im »Preuß. Staats - Anzeiger' auf beinahe fünf Spalte». Briefe aus Berlin vom 20. Abends halten eine Aus gleichung zivifchen Krone und Kammern wieder für ganz unwahrscheinlich. Oldenburg Der oldenburgische Landtag war be kanntlich aufgelöst worden, weil derselbe den Anschluß au daS Berliner Bündniß nicht gutheißen wollte. Das neue Ministerium in diesem Punkte ganz in die Fuß tapfen des vorigen tretend, ordnete neue Wahlen an. Allein die Wahl dcr

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 24
Datum: 10.12.1840
Umfang: 24
3S4 die Beks-Poule Md die Favsrite die Rhet« verließen, .Der Oreste, der zu gleicher Zeit unter Segel ging, Hot den Weg seiner Bestimmung eingeschlagen. Nach einer glücklichen unv leichten Fahrt bin ich 5 Uhr Morgens auf derRhede vonEHer- dourg angekommen. Genehmigen Sie, Admiral, die Versiche rung seiner Achtung. Der Kapitän der Aelle-Poule F. von Orlrtij^'.! ... ^ - >)zr Möniteur pariflen und mit ihm mehrere andere Jour- nale^vrrsichern, der Flnanzminister werde den Kammern dem nächst

einenAnleihe-Entwurf über ein Kapital von M.ll Mil lionen FtjÄken vorlegen. Der Moniteur enthält nun als Or gan der Regierung folgenden darauf bezüglichen Artikel: «Ein Journal hat eS auf,sich glommen, anzukündigen, daß. der Flnänzminister im Begriffe sey, den Kammern das Projekt ei ner Anleihe von 600 Millionen zur Vorlage zu bringen, und andere Blätter nehmen nun, ohne zu untersuchen, od. die Vfr- hält'nisse eine so große Entwicklung außerordentlicher HiilfS- queAen nothwendig Machen, die Sache

als bestim»nt an, und finden darin eine neue Veranlassung zu Angriffen auf die Re-. gierung. Die unter Hcm Ministerium vo»n 1. März angeord nete i» Rüstungen und Der bewaffn ete Friede, welchen die Utgierung und die Kammern so lange, als die Verwick luftgen der auswärtigen Politik dauern werden, zu erhallen.be absichtigen^ werden ziveifestohne die Verwendung finanzieller HUfSquellcn nothwendig machen, zu welchen der Kredit wird beitragen müssen. Da die Auslagen, welche diese Sachenlage erheischt

, während einer mehr öder minder langen Periode die von den Kammern in gewöhnlichen Zeiten zu materiellen Ver- besserungSarbeiten bewilligten Fonds aufzehren müssen, so wird man wahrscheinlich genöthiget seyn, zu einer Anleihe die Zuflucht zu nehmen, um diese Arbeiten fortzusetzen.. Die Kam mer^ werden über die Ausdehnung urtheilen, welche uian ih nen in jdi'cseM Jahre wird geben müssen, und erst, wenn sie riefe erste Frage werden entschieden haben, wird man die Höhe des Ziffers der Anleihe bestimmen

auf der Nednerbühne. Er be gann mit einer Vertheidigung des KabinetS vom 12. Mai dessen Mitglied er gewesen, und machte Hrn. Thiers beißende Vorwürfe, besonders wegen der Zurückberufung der Flotte und wegen ft-äter Einbernfung der Kammern. Wären diese, sägte die Operationen der Aiiügiabnn., auf St. Helena, und am !5. Okt. I3IZ »iiisierte Napoleon bei Leipzig seine Schnä- ren. .Am t8.Okt^!8i0 ging die Velle-Ponlc mit dem tod ten Kaiser unter «egel gegen Frankreich; an, IL.Okt. I8tZ waren die Wur

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 29.08.1842
Umfang: 12
chisch (!) sey, und gleichwie er für die Erblichkeit der Pairs- würde gestimmt habe, auch fürderhiu Alles, worin er monar chisches Interesse klar erkenne, unterstützen werde, möge er dann auch allein stehen. In seinem Eifer für die Dynastie vergaß sich der Redner sogar bis zu der für das französische FreiheitSgefühl so empfindlichen Behauptung, die Nation, repräsentirt durch die Kammern, gehöre der Dyiiastie in Folge des nach der Juliusrevolution mit ihr abgeschloneucu Vertra- ges

und alle gesetzlichen Verfügungen, welche die Person und die konstitu tionellen Rechte des Königs schützen, finden ihre Anwendung auf den Regenten. Art. 5. Der Regent schwört vor den Kammern, treu zu sey» dem Könige der Franzosen, zu gehor chen der konstitutionellen Charte und den Gesetzen des König reichs uud in allen Dingen mit der einzigen Rücksicht aus das Interesse, das Glück und den Ruhm des französischen Volkes zu hanteln. >-sollteii die Kammern nicht versammelt seyn, so wird der Regent unverweilt

in» Gesetzbulletin eine Proklama tion einschalten und veröffentlichen lassen, in welcher dieser Schwur und das Versprechen, ihn, sobald die Kammern ver sammelt seyn werben, zu erneuern, ausgedrückt ist. Die Kammern müssen in jedem Falle innerhalb einer Frist von 4V Tagen einberufen werden. Art. ti. Die Obhut uud Vor- >uimd>Aiafl über den minderjährigen König steht der Königin oder Prinzessin, seiner Mutter, wcnn sie nicht wieder vermahlt ist, und in ihrem Abgange seiner gleichsalls nicht wieder vcr- uiähltsi

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 30.05.1848
Umfang: 4
. Der herrliche Palazzo Gravina ist ganz ver» Staatsamtes oder eine Beförderung macht neue Wahl noth- wüstet; er war mit verbrannten, zerstochenen und zerschlage wendig. Die Kammern treten jedes Jahr zusammen. Sie ha- nen Leichen angefüllt: hier hauste die königliche Garde mit den, gleich dem Könige, die Initiative. Der König kann beide schrecklicher Wuth. Im Toledo, in Sta Brigida sind viele Kammern, oder nur eine auflösen. Innerhalb 30 Tagen aber Paläste ebenfalls leergedrannt. Gestern wurden überall

mit .müssen die Wähler, innerhalb 60 Tagen die Kammern ver- Teppichen verhüllte Leichen vorübergetragen. Dazu lachten sammelt werden. Der König kann die Kammern vertagen, dann die königliche,, Soldaten, Offiziere hoben die Hülle von erfolgt die Vertagung aber ohne Zustimmung der Kammer, dem Antlitz ihrer gebliebenen Feinde, und die Lazzaroni schreien so darf die Vertagung die Frist von 30 Tagen Sicht übecschrei- kvviva il lie! Gestern Abend war die Stadt auf Befehl il- ten. Jede Kammer wählt

ihren Präsidenten und ihre Vice- luminirt, aber kein Mensch ließ sich auf den Gassen blicken. Präsidenten und Schriftführer selbst. Niemand darfden Kam- Ich bin auffallend glücklich davongekommen, rechts und lines mern. in Person eine Bittschrift überreichen. Jede Kammer und gegenüber wurde geplündert, gebrannt und gemordet, hat für sich das Recht, Adressen an den König zu richten. Die Die Schweizer sollen 260 Todte haben. Neapel ist in Belage- Mitglieder beider Kammern sind die Vertreter des ganzen Vol

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 18.01.1849
Umfang: 10
jährliche Er neuerung des Senates sollte den kennzeichnenden Unterschied in beide Kammern bringen. Dabei glaubte man, dem Scharf sinn« der Wähler sich vertrauend hingeben zu dürfen , um die ausgezeichnetsten Männer, reich an Kenntnissen, Erfahrung und Verdiensten, in den Senat zu vereinen. DaS Bedürfniß von zwei Kammern wurde nachgewiesen aus der, zu Ausschritten und Uebergriffen stets geneigter» Natur einer einzigen Volskammer, deren einen Kampf auf Leben und Tod einschließenden Stellung

zum Präsidenten der Republik, der GeschichK Frankreichs zur Zeit des Konventes und dem Beispiele der vereinten ncrdamerikanischen Staaten, deren jeder auch einzeln dem Zweikammer-Systeme huldiget. Völker, heißt es, müssen eben so wie Könige, zum Prüfen, Ueberlegen, Nachdenken angewiesen, angeleitet, angehalten werden. Dieses geschehe durch die zwei sich gegenseitig mäßi genden Kammern, deren gesürchteter Antagonismus gerade die Voirsfreiheit verbürge. Die von Thiers bei dieser Gelegenheit empfohlene Kom

-d/he'vertr-ten, führt «6 ^'„selben Ergebnisse, und zwingt äen No. l'lbst Republiken mit der einzi. grn Äolkvmacht Zweier Kammern bedürfen eine alciclic Nakl wo d7-^üra!n^n'd^ '''^''a--n No.hwcndigkeit wird,- gleich».,g erfordert' Volksmacht vermittelnde AuS- DieseS setzen auch jene französischen Siedner und -w.ii- die G'gner und Vertheidiger zweier Kammern, voraus 'und b znchnen eine er.bliche PairSkammer als tüchtigstes dem k?.!». . II?^!N^Trachtens uiuß man aber dem Zufalle der A ?n 'T einräumen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 22
Datum: 29.01.1844
Umfang: 22
persönlich verpflichten , sind ohne die G-nchmignng der beiden Kammern ungültig. Art. 23. Landcstheilc dürfen ohne das Gesetz nicht abgetreten cder vertauscht werden. Kein geheimer Artikel eines Vertrags kann die öffentlichen umsto ßen. Art. 24. Der König bestellt die Militär- und Marine ämter und ernennt die StaatSdiener, mit' Beobachtung der gesetzlichen Ausnahmen.' Cr darf keinem StaatSditnei' eine nicht vom Gesetz bestimmte Stelle ertheilen. A«. 25. ^ Per König erläßt die nöthigen Verordnungen

zur Vollziehung der Gesetze, ohne jedoch die Kraft, derselben aufheben odef eine Ausnahme^ bei Vollstreckung derselben mächen zu können. Art. 2V. Der König bestätigt'und veröffentlicht die Gesetze. Att. 27. DerKönig ist berechtigt, die Kammern außerordent licher Weise zusammen zu berufen, den Schluß der Arbeiten des Landtags zu verkünden »nd. hie Kammern anfznlösen, entweder alle zwei zugleich ö'ter' nur eine; aber das Auflö- sungsdekret muß zugleich die Zusammenberufung der Wäl'ler binnen 4V Tagen

, der Kammern binnen Zwei Monaten ent halten. Slrt. 23. Der König hat das Recht , die Eröffnung und die Fortsetzung der jährlichen KamMerseffion zu verschie ben. Der Aufschub darf aber nicht einen Monat überschreiten, noch ohne die Genehmigung der Kammern während des Land- tags erneut werden. Art. 2?. Der König hat das Recht, die gerichtlich erkannten Strafen zn erlassen, zn ändern nnd abzu kürzen, mit Auenahme det die Minister betreffenden Bestim mungen.-Art. 30. Der König hat da,? Recht, die g-setzmäßi

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 16
Datum: 25.05.1846
Umfang: 16
gegangene Ver- fassungöentwurf wird jetzt gedruckt. Der große Nath tritt wahrscheinlich am 26. Mai zusammen. Deutschland. München, den 19. Mai. Unsere beiden Kammern hiel ten gestern Nachts ihre letzten Sitzungen. Neue Gegenstände kamen indenselben natürlichnicht zur Berathung, sondern die ku^en Berathungen betrafen nur solche Gegenstände, bezüglich welcher noch keine Vereinigung beider Kammern vorlag. Mit Ausnahme eines Gegenstandes — bezüglich des Präjudieien- gesetzes -- Ivurde überall

eine Vereinigung beider Kammern erzielt, und daher folgende Gesammtbeschlüsse (ich berichte hier zunächst von der K. d. Abg.) gefaßt und verlesen : über den Antrag des Hrn. NeichSrath Freiherrn von Freyberg die ZluSschließung von der Ehre der Waffen -c. betreffend; — bezüglich der Gesetzentwürfe die Ei'nregistrirgebiihren zc. in der Pfalz betreffend — den Vollzug der Steuergesel'e von 182.8 betreffend — den 'Ankauf und Ausbau der München- Auzö burger Eisenbahn betress-nd — die Verbesserungen

. VI., der Vetfassungsurkunde und seiner Anwendung in der Pfalz betreffend und schließlich bezüglich desZollwefenö — so daß alle von beiden Kammern in Berathung gezogenen Gegenstände erledigt wurden. B»° züglich der nicht erledigten Gegenstände erstattete der Sekre tär der verschiedenen Ausschüsse ausführlichen Bericht. Schließlich nahm der Abg. Bäron v. Closen das Wort, um dem Präsidenten und den Sekretären im Namen der Kam mer für die der Kammer geleisteten Dienste den gebührenden Dank auszudrücken , und dann sprach

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 20
Datum: 16.11.1840
Umfang: 20
, daß diese Sprache von den Kammern begrif- kc», und daß die Regierung in ihnen eine loyale Mitwirkung, >ey es behufs des Friedens, wenn der Friede mit Ehren erhal ten werden kann, sey es behufs des Krieges, wenn der Augen blick naht , um den Degen zu ziehen, finden wird. Die Frage >st jetzt gänzlich in den Händen der Kammern. Jeder erwäge wohl die schreckliche Verantwortlichkeit, der er entgegengeht, die auswärtige Frage knüpft sich die inilcrc. Hinter un sinnigem Kriegsgeschrei bricht Revolutionsgeschrei

aus. Der Friede ist außerhalb zu befestigen, die Ordnung innerhalb. Die «Sitzung ist seit langer Zeit nicht unter so ernsten Auspi zien rrönuet worden'. Von der Stellung, welche die Kammern annehmen werden, hangt für ein halbes Jahrhundert vielleicht das Glück oder Unglück Frankreichs ad. Mögen die vernünfti gen Männer den Muth ihrer Meinung haben, und wir zwei feln nicht, daß eine zahlreiche Majorität das Land aus einer Krise ziehen wird, in deren Abgrund zehnjährige Anstrengun gen die Ordnung, der Friede

, unsere Institutionen, die Gesell schaft selbst zn versinken drohen.' Par is, deu 9. Nov. In der Sitzung der Deputirtenkam- ni er vom 7. wurde die Wahl der Sekretäre für die laufende Se»ion vorgenommen. Sie traf die Herren Bignon , Havin, Poissy d'AnglaS und GaloS. — In der heutigen Sitzung wird die Kommission zur Verfassung der Antwortsadresse auf die Thronrede ernannt werden. Das neue Kabinet hat die Gesetz entwürfe, welche eS den Kammern vorlegen will, noch nicht vorbereiten

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 16
Datum: 27.07.1848
Umfang: 16
4S« «kd d«r agnatisch,n L .nealfolg. ;der «5mg ist mit Vollen, dung des achtzebnt»« Jahres volliahrig und l^ft»» b»i« Re- glerung -antrM den Eid- „Ich schwör» , di. B»rfafsung r>«S Staates fest und unverbrüchlich hallen und in Uederetn^ stimmung mit derselben und den Gesetzen zu regieren;« er kann oyne Zustimmung der A-mm»rn nichl di» Krone »m«ck ander« Staates annehmen. Di» Vormundschaft und Regent schaft ordnen beide Kammern in gemeinschaftlicher «»rathung an ; ist der König

und besetzt alle Stellen desselben, so wi« in den übrigen Zweigen der Verwaltung, insofern nicht die Verfassung oder das Gesetz etwas Anderes verordne». Der König hat sodann das Recht, den Krieg zu erklären, sofern dasselbe nicht durch die deutsche Bundesverfassung beschränkt wird; unter dersel ben Beschränkung bedürfen alle Verträge und Friedensschlüsse mit fremden Staaten zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung oder nachträglichen Genehmigung der beiden Kammern. Der König hat ferner das Recht der Begnadigung

auch die Civillist» für die Dauer jeder Regierung.- Der König beruft endlich die Kam mern und schließt ihre Sitzungen; er kann sie entweder beide zugleich oder nur eine derselben «uficsen, in der AuflösungS- urkunde muß aber der Tag angegeben werden, bis zu welchem die neue Wahl und die Zusammenberusung der neuen Kam mer erfolgen soll, dergestalt, daß für die Wohl der neuenAb- geordneten die Frist nicht über Tage und für die Wieder einberufung der neuen Kammern nichtüber6l> Tagevom Tage der Auflösung

an ausgedehnt werden darf. Der König kann auch die Kamuicrn vertagen; die Vertagung darf aber ohne Zustimmung der Kammern weder die Frist von 39 Tagen übersteigen, noch auch in derselben Session wiederholt werden. Preußen heißen und der Ausdruck „Von GolteS Gnaden' ganz wegfallen. Was das erstere anbetrifft, so machen wir dabei die interessante geschichtliche Bemerkung, daß schon die unter Friedrich 117 geschlagenen Münzen sämmtlich die Um schrift tragen : „d'ritierivus IZorrussorum rvx' d. h. Fried rich

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 12
Datum: 24.02.1849
Umfang: 12
war die im §. 2 vorgeschlagene Ausschließung der Dienstboten, Handwerksgehülfen, Fabrik arbeiter und Taglöhner von selbst beseitigt. Die verschiedenen Anträge auf Census w. wurden sämmtlich mit mehr oder minder großen Mehrheiten beseitigt. Somit ist das allgemeine Stimmrecht, mit Ausnahme der unter Curatel befindlichen, der Falliten und dcrAlmosenempfönger angenommen. (A.Z.) Prenßen. Berlin, den 17. Febr. Wie man hört, soll sich der Ministerralh früher für eine Vertagung der Kammern ausgesprochen Haben, die Ausführung

aber an dem Willen Sr. Majestät des Königs gescheitert sein. Die Kammern werden am 26. Februar in vereinigter Sitzung im weißen Saale durch Se. Majestät den König in Person mit einer Thronrede erönnet werden. Au, 27. wird keine Sitzung statt finden und am 23. die gesondelte Konstilnirung beider Kam mern vorgenommen werden. Wie streng man die Trennung beider Kammern ausrecht zu erhalten gedenkt, geht aus einem abschäglichen Bescheide hervor, weichen die Stenographen aus das Gesuch, sich nach Maßgabe

ihrer Beschäftigung in den beiden Kammern ablösen zu dürfen, erhalten haben. — In den Artillerie- und sonstigen Mititärdcpots sind seit drei Wochen bedeutende Anfertigungen von Patronen und gefüll ten Missilen vorgenommen worden. — Gegen zwei Millio nen Thaler baaren Geldes sind durch Einzahlung rückständig gewesener Steuern und zur freiwilligen Anleihe in öffentliche Kassen eingezahlt worden. — Der Magistrat Hai beschlossen, den Antrag der Stadtverordneten auf Aufhebung des Bela gerungszustandes

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 27
Datum: 08.06.1848
Umfang: 27
aller staatsbürgerlichen Interessen. Z.'37i Die'Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den eisten Meichstag nach einer provisorischen Wahl-' ordnutig vorgenominen. 8. 3tt. Daö definitive Wahlgesetz wird von dein versam melten Reichstage beschlossen/ niid darin auch die Bestimmun gen über die den Abgeordneten zur zweiten Kammör zü-ge- ' währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. - §. 39. Jede Kammel' erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre, ihr allein steht die Prüfling und Entschei dung

«S«d^t wexden sollen,. bedürfen, in.j«d«r der. bejden. Kammer» dj- Zustichmungyon. zwei Drittheilen, der anwesenden Mitglie der.! . ^ . ^ ^ - §- 5^. B^i allen anderen GesetzeSvorschlägen genügt die absolute Stimrz,enmehrheit.. _ , .. K. 52. In beiden Kanuuern'wird. di«> Regierung durch die verantwortlichen. Minister oder von ihrem , den Kammern zu bezeichnenden Regierungs-Kommissäre vertretest. Entschei dende! Stimme steht beiden aber nur dann zu, wenn sie Mit glieder der ^Kammern

sind.! . '. .... . . . 53.. Eitt besonderes von - jeder Kanimer zu.beschließen des Regleuvnt wird, die Geschäfts-Qrdnung für dieselben fest-, fetzen,:-biS:zw dessenZustandebringung wird ein provisorisches/ Reglement für jede der beiden Kammern von der Regierung- erlassene , . - , . VII.. Provinzial-Stände. H. 54.c-Jn.den einzclneii.Länhern haben Prohinzial-Ständ^ zur Wahrnehmung der .Provinzial-Jnteressen und zur Pesor-, gung der für diese Interessen sich. ^ ergebenden- Erfordernisse,- so weit

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