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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 10
Datum: 21.10.1909
Umfang: 10
der Vorlage unter Berücksichtigung der vom Kam- mertagc zu fassenden Beschlüsse in die Wege zu leiten nnd die neue Borlage vor ihrer Ein bringung im Abgeordnetenhaus,: den Kammern zur Begutachtung zu übermitteln. Kammerrat Giuzkcy (Neicheuberg) bean tragte, an diese Resolution die folgende anzu schließen: „Ter Kammertag hält es für eine uuabweisliche Pflicht, der Regierung, die Öf fentlichkeit über die beabsichtigte Art der Be deckung des bedeutenden Mehrerfordernisses für die Sozial-Versicheruug

Wrba das Wort zu folgeudeu Aussühruugeu: Iu Vertretung des HandelsministerS, der zu seinem Bedauern ver hindert ist, an Ihrer festlichen Veranstaltnng teilzunehmen, beehre ich mich, Sic im Namen der Negierung auf das herzlichste zu begrüße«, und erfülle die angenehme Pflicht, für die freundlichen Worte der Anerkennnng zu dan ken. Die Vertreter sämtlicher Kammern des Reiches haben sich hcntc zu einer bedeutungs vollen Tagung geeinigt. Die Handels- und Gewerbekammern repräsentieren die älteste

durch das Gesetz geschasseuc Interessen-Vertretung, und ihre Geschichte ist mit der Wirtschaftsgeschichte Österreichs auf das engste verknüpft. In be wegten Tagen und mit Beginn der versassnngs- mäßigen Aera umgestaltet, habeu die Kammern den Nenanfban Österreichs miterlebt und an der wirtschaftlichen Nenorganisation des Staates eifrig und erfolgreich mitgewirkt. In einer Epoche, während welcher Jahrhunderte alte Wirtschafts fragen unter dem Eindringen umwälzender tech nischer Erfindungen neuen ökonomischen

Organi sationen weichen mußten, ist den Kammern die oftmals schwierige. aber Hochbrdcutsame Aufgabe zugefallen, als Hüter des gefunden Fortschrittes mit Rat und Tat sowohl die In teressen wie auch die Staatsregierung zu un terstützen. Die Kammern haben im stetigen Ansbau ihres Wirkungskreises nnd in einer verständnisvollen Aupassung an die Anforde rungen des modernen Wirtschaftslebens sich einen tiefgreifenden und umfassenden Einfluß errungen. Diese ihre Stellung verdanken die Kammern der weisen

Mäßigung, mit der sie in Berücksichtigung aller ihnen anvertrauten Interessen stets das allgemeine Wohl im Ange behalten haben, und der außerordentlich hoch stehenden Qualität ihrer Leistungen. In un mittelbarer Berührung mit den erwerbenden Kreisen sind ihnen auch die zahlloseu Verschie denheiten nnd stete« Wandlungen des Wirt schaftslebens nicht fremd geblieben. Zweifellos hätte die Organisation, die den Kammern ge geben wurde, die heutige Höhe nicht erreichen können, wenn sie nicht Männer gesunden

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 31.01.1883
Umfang: 4
hat, so pflegt sich das Ministerium mit einer Vorlage seinerseits zu beeilen, welche den Zweck hat, den selbstständigen Antrag gegenstandslos zu machen. So erging es auch dem Antrag des cze- chischen Abgeordneten Mattusch auf Trennung der bisherigen Kammern in selbstständige Handels kammern und Gewerbekammern. Bevor dieser Antrag noch zur „ersten Lesung' im Abgeordnetenhause gelangte, hat der Handels minister an sämmtliche Kammern den Entwurf einer Reorganisation des österreichischen Handels kammerwesens

nach dem Zwecke dieser Neuerung fragen. Ist der Zweck ein wirthschaft licher, da doch die Kammern selbst wirthschaftliche Körperschaften sind? Oder aber ist der Zweck ein parteipolitischer mit Rücksicht auf das den Kam mern zustehende Wahlrecht für Landtage und Reichsrath? Jede Neuerung hat doch wohl den Beweggrund, daß man Ursache hat, mit dem bisherigen Zustande nicht zufrieden zu sein. Ist man also mit den wirthschaft- lichen Leistungen der Kammern unzufrieden oder vielleicht mit den politischen Vertretern

, welche sie entsendet haben? Die erste Frage dürste wohl kaum zu bejahen sein. Denn wie sollte die Regierung mit den wirthschaftlichen Lei stungen der Kammern unzufrieden sein, da sie doch denselben gegen den Willeck der Kammern, ja mit directer Verletzung derselben schon seit Jahren die Gelegenheit zu solchen wirthschaft lichen Leistungen entzieht! Die wesentliche Auf gabe der Kammern besteht ja in der fachmänni schen Begutachtung wirthschaftlicher Gesetzentwürfe, bevor dieselben zur verfassungsmäßigen Behand lung

gelangen, wie dies auch in dem Handels kammergesetze vom Jahre 1868 ausdrücklich be stimmt ist. Die gegenwärtige Regierung hat aber bei allen ihren wirthschaftlichen Vorlagen das Gutachten der Kammern nicht eingeholt. Hin nur die letzten Gesetzentwürfe zu nennen: das Actiengesetz, das Gesetz über den NormalarbeitS- tag der montanistischen Arbeiter, sämmtliche Steuergesetzentwürfe. Also die wirthschaftlichen Leistungen der Kammern waren es wohl nicht, was zur Absicht ihrer Reorganisation geführt

hat, wohl aber der Umstand, daß so viele Han delskammer-Abgeordnete im Landtag und Reichs- rath auf der linken Seite sitzen. Da sucht man nun, wie dies überhaupt bei der gegenwärtigen Regierung üblich ist, wo möglich den Weg der „Ministerial-Verordnnngen' und „Ministerial-Erlässe' einzuschlagen, um ohne die Aufregungen von Parlaments-Verhandlungen doch zum Ziele zu kommen. Wozu die Trennung der Kammern durch ein neues Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz, aber transformiren

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 30.06.1924
Umfang: 8
2, Telephon Nr. 70. Annoncen und Verwaltung: Bozen, Waltherplatz Nr. 16, Telephon Nr. 180. Einzelnummer 25 Cent. Ausgabe täglich 12 Uhr mittags. Nr. 148 Montag, den 30. Juni 1934 32. Jahrg. Neuregelung her Handels- uyö Gewerbekammern. Mit kgl. Gesetzdekrel vom 8. Mai 1924, Nr. 750, wurde für das Königreich Italien eine voll kommene Neuordnung der italienischen Handels kammern eingeführt, die jedenfalls geeignet er scheint, dieser Institution eine erhöhte Bedeutung und intensive Mitarbeit

wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen .ProvinM und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang mit den wirtschaftlichen Gesamtinteressen

wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä- fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Consiglio (die Vollversammlung der Kammerräte), die Giuuta (Ausschuß) und der Präsident. Jeoe Kammer muß einen Sekretär und ein Sekretariat haben. Die Zahl der Kammerräte wird vom Ministers delle Economia Nazionale festgesetzt und kann nicht mehr als 40 betragen. Sie können über Vorschlag der Kammer in zwei Sektionen

ihren Wohnsitz haben müssen, ist nicht mehr vorgesehen. Die Wahlen in die Kammer erfolgen auf Grund von Wählerlisten, die von den Gemeindeämtern auf Grund der Listen der politischen Wähler zu verfas sen und von den Kammern richtigzustellen sind. Die Wähler müssen in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer- Gerüchte über Regierungs umbildung. Der röm.Korrespondent des „Verl. Tagbl.' will von Mussolini nahestehender Seite wissen, daß Mussolini durch die letzten Erfahrungen

. Die Blätter er- ' örtern die Möglichkeit anderer Verbrechen Du nums, darunter auch eines Mordes an dem Pfarrer Minzone bei Ferrara im August vori gen Jahres. taxpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl ersolgt nicht wie bisher nur an: Sitze der Kammer, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kammern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kammertaxe auf al les Einkommen aus Handel

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 23.09.1895
Umfang: 4
gegenwärtig in Meran und sind dort mit der Aufstellung des von ihnen entworfenen Modells für das zu errichtende Haser- Polkswirllischast. (H a ii d e l S- u n v G e w erb e ka m m e r.) Anfangs des MonatS fand in Salzburg eine Berathung von Vertretern der alpenländischea Handels- und Äewerbekammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kammern zu der allgemeine» BerriebSansnahme, wie sie in der neuen Instruktion sür den 1896 zu erstattenden Ouin- quenalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstand

hatte. An der Ver sammlung betheiligten sich die Kammer» von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Magens»«, Laibach, Linz und Salzburg. Die Berathung hatte wesentlich nur insormativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Äerichterstattnug an das Plenum der Kammern und an das Handeisniinisterinm zu erzielen. Einig waren sämmt liche Vertreter i» dem Bedenken, daß die Durchführung der Be- triebsaufnahine auf Grundlage des kvmplizirten Fragebogens, ferner mittelst der ;u bestellenden statistischen KommWre

am Lande großen, vielleicht mitunter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, daß die Zeit für die Vornahme ver Vorarbeiten zu kurz bemessen sei und daß insbesondere die budgetäre Lage der Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung ans staatlichen Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter von drei Kammern, wenn sie auch nicht insgesammt die allgemeine Be- triebsaufnahme als solche ablehnte», sich auS den angeführten

Gründen nnd ans prinzipiellen Erwägungen doch gegen die Durchführung der BeiriebSaufnahme im Wege der Kammern und deren Verbindung mit der Volkszählung auSfprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Nothwendigkeit der Reform nnserer Gewerbestatistik und zwar im Sinne des In struktionsentwurfes, anerkannt, die Vollziehung mid Verarbeitung der BetriebSaufnahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speziell auch im Interesse des Kammerdienstes selbst be zeichnet und dabei

betont, daß bei Vornahme ver Betriebsauf- nahme seitens der statistischen Zentralkoinmission den Kammern der für die Detailkenntnis gerade so wichtige Einblick in die Verhältnisse des Handels und Gewerbes ihrer Bezirke entgehen würde. (GctrcidcpreiscdcSJn n SbruckerLag erhauseS) vom 14. Sept. 1895. Weizen fl. 8.60—9.10, Roggen st. 7.A0—8.1», Mais gelb fl. —.0 —'0, dto. Cinquaulin fl. —.0—0.—, Haser fl. 7.90—9.—, Gerste sl. —.0 —.0. Netto Kassa ver I0,0l'0 Kilogramm. Briefkasten der Redaktion

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 17.09.1895
Umfang: 6
haben im ersten Halbjahre 1895 folgende Einnahmen erzielt: Innsbruck—Hall 32.062 fl. (in demselben Zeitabschnitt des Jahres 1894 31.088 fl.), Achenseebahn 4864 fl. (1894 4347 fl.), Bozen—Meran 144-379 fl. (1394 134.490 fl), Mori—Arco—Riva 44.896 fl. (1894 42.720 fl.). Handels- und Gewerbekammer. Am 9. dS. fand in Salzburg eine Berathung von Ver tretern der alpenländifchen Handels- und Gewerbe kammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kam mern zu der allgemeinen Betriebsausnahme, wie sie in dcr neuen

Instruktion für den 1896 zu erstattenden Quinquennalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstände hatte. An der Versammlung betheiligten sich die Kammern von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Laibach, Linz und Salzburg. Die Be rathung hatte wesentlich nur informativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Berichterstattung an das Plenum der Kammern und an das k. k. Handels ministerium zu erzielen. Einig waren sämmtliche Ver treter in den Bedenken, dass die Durchführung der Betriebsausnahme

auf Grundlage dcS komplicierten Fragebogens, ferner mittelst der zu bestellenden stati stischen Cvmmissäre am Lande großen, vielleicht mit unter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, dass die Zeit für die Vornahme der Vorarbeiten zu kurz bemessen sei, und dass insbesondere die budgetäre Lage den Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung der Ergebnisse derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung aus staatlichen heit diesen vielfach wohlthätig mildert. Fe»ncr treten

weitgreifende cultur historische Thatsache kurz und treffend ausgesprochen. Der als persönlich gedachte Teufel, der im Mittel- alter allenthalben und in allen Bildungsschichten des Volkes sein Unwesen trieb, so dass sich selbst Luther, der seine Zeitgenossen in vielen Stücken überragte, ge nöthigt sah, ihm sein TintenfasS an den Kopf zu werfen, ist aus dem einzigen Grunde von der Bild- Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter- von drei Kammern, wenn sie auch Hcht insgesammt die allgemeine

Betriebsausnahme als solche ablehnten, sich^ aus den angeführten Gründen und aus principiellen Erwägungen doch gtgcn die Durchführung der Be triebsausnahme im Wege dcr Kammern und für deren Verbindung mit der Volkszählung aussprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Noth wendigkeit der Reform unserer Gewerbestatistik, und zwar in« Sinne des JnstructionscntwurscS, anerkannt, die Vollziehung und Verarbeitung der Betriebsaus nahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speciell

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 04.08.1909
Umfang: 8
. In dem nun folgenden ersten Saal werden wir zuerst durch mehrere Bilder des Brandes von Moskau an 1812 erinnert, wo unsichtbare Menschenhände im Vereine mit der Natur sich gegen Napoleons „große Armee' auslehnten; nur traurige Reste des einst so stolzen Heeres ent- Inland. Aufforderung zur Sparsamkeit au die Handelskammer«. Ein kürzlich an alle Handels- und Gewerbe kammern gerichteter Erlaß deS Handelsministeriums betreffend die Widmung von HandelSkmmer- geldern zu außerhalb des gesetzlichen Wirkungs kreises

der Kammern liegenden Zwecken, verfüat folgendes: Das Handelsministerium hat in letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß seitens einzelner Handels- und Gewerbekammern Wid mungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb deS gesetzlichen Wirkungskreises der Kammern liegende Zwecke beschlossen wurden. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der Handels- und Gewerbekammern und die rege Betätigung, welche sie auf allen Gebieten im In teresse und zur Förderung von Handel, Gewerbe

und Industrie und in immer mehr erhöhtem Maße entfallen, haben eS naturgemäß mit sich gebracht, daß auch die an die Kammern gestellten Ansprüche finanzieller Natur einen immer bedeuteren Umfang angenommen haben. In voller Anerkennung und Würdigung der Tätigkeit der Handels- und Gewerbekammern will das Handelsministerium die Kammern hinsichtlich der Verwendung der ihnen aus Grund deS Kammer gesetzes zur Verfügung stehenden materiellen Mit tel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handelsministerium

, auf merksam machen zu sollen, daß infolge der steten Zunahme Her Ausgaben der Kammern in den letzten Jahren eine Reihe von Kammern zu einer Erhöhung der Umlagen greifen mußte und daß die Rücksichtnahme auf die Interessen der Steuerträger eine sparsame Verwendung der Kammermittel ge bietet. Insofern eS sich sonach nicht um Zuwen dungen aus speziellen Fonds handelt, werden die Handelskammern aufgefordert, in Hinkunft Wid mungen und Beiträge nur zu solchen Zwecken zu beschließen, welche in den gesetzlichen

Wirkungskreis der Kammern gehören, da für andere Widmungen die hierämtliche Genehmigung unbedingt verweigert werden müßte. Die Einlösung der Zehngulden-Note». Die österreichisch ungarische Bank versendet eine Verlautbarung, wonach mit 31. August dieses Jahres der Termin für die Einlösung der Bänknoten zu zehn Gulden österreichischer Wäh rung mit dem Datum vom 1. Mai 1880 abläuft. Mit diesem Tage erlischt für die Bank jede Ver pflichtung, für die erwähnten Banknoten eine Ver gütung zu leisten. Ausland

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 14
Datum: 14.01.1850
Umfang: 14
Vertrag, wonach diese beiden Fürstenthümer an Preußen abgetreten werden sollen, den Kammern mittheilte, bemerkte er unter anderm: „Es verstehe sich vou selbst, daß die Initiative der Abtretung nicht vou d-r kön-gl- Regierung, sondern von den HH. Fürsten ausgegangen sei. Der Grnnd habe in der Unmöglichkeit i'elegcn, ans einem so kleinen Ge biete die Achtung vor der Staatsgewalt aufrecht zu er halten. Indem die Regierung diese Lasten sür Preußen überuahm, habe sie den Verdacht zurückgewiesen

Fürsten übergehen lassen können. Der Minister trug schließlich auf schleunige Berathung der Vorlagen nud der sie begleitenden Denk schrift an, damit dic Uebernahme der Fürstenthümer baldigst geschehen könne. In Bezug aus die Entschlüsse der Regierung hinsicht lich der Verfassung hört man folgendes: Die übcrcin- stiminenden Beschlüsse beider Kammern sollen unver ändert bleiben. Wo dic Kammern von einander ab weichen, sollen die ursprünglichen Paragraphen der Ver fassung Geltung behalten, und endlich

sollen Vorschläge gemacht werden, deren Annahme dic letzten Bedenken des Königs, die Verfassung zn beschwöre», heben würden. Am 8. Abends d.nicrtcn die Verhandlungen »»t dem Könige über den auf dic Verfassung zu leistenden Eid noch fort. (Zl. Z.) Bcrlin, v. Jän. In den heute stattgehabten Sitzun gen der ersten und zweiten Kammer wurde eine Aller höchste Botschaft übergeben, betreffend dic Ncrsassungs- reviston. Der König erklärt dann, daß er Willens sei, den von den Kammern vorgeschlagenen

Abäntcrnngeu seine Zustimmungen z» ertheilen, daß aber »och einige audrre Abänderungen und Ergänzungen nöthig erscheinen, auch dic Hoffnung nicht aufjiigebeu fei, »och vor Ab schluß des Revistonswerkes dic Grundsätze für Bildung einer ersten Kammer festzusetzen, weshalb jene Abände rungen den Kammern vorgelegt werden, um alsdauu dic Bestimmung wegen der vorbehalten«! Eidesleistung zur Ausführung zu bringe,t. Den Kammern ist dic Verfassuugsbeschivörung des Königs nur snr den Fall angedentet

in der Kammer dic k. Prinzen und dic Häupter der ehemaligen rcichsuttinittclbarcn Familien. Für Hochverrath nnd überhaupt politische Verbrechen ist ein eigener Staatsgerichtshof in Aussicht nud dabei in Zweifel gestellt, ,,rb über diese Verbrechen alsdann auch von den gewöhnlichen Gerichten erkannt werden kann.' Das Wahlgesetz bleibt vorerst beibehalten. Kurz dic Botschaft enthält ein gilt' Theil neuer Octroyirnng, worüber nun die Kammern entscheiden werden, falls ihnen dic letzte Entscheidung anheimfällt

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Volksblatt
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Seite 9 von 14
Datum: 20.12.1884
Umfang: 14
. So war es seit Errichtung dieser Kammern im Jahre 1850, und die verfehlte volkswirthschastliche Gesetzgebung ist vorzüglich ihr Werk. Sie wollten die unbeschränkt Gewerbesreiheit, die ganze volkswirthschaft liche Regellosigkeit, die nicht, wie es versprochen wurde, den Aufschwung des talentvollen, fleißigen und geschickten Mannes, sondern die Ausbeutung des Mittelstandes durch die Kapitalmächtigen, des Schwachen durch den Starken, des Unerfahrenen durch den Listigen begünstigte. Die Zeit des allmächtigen

, den Kammern nur übrig blieb, den um Jahre verspäteten Warnruf den allgemeinen Klagen beizugesellen. So kam es, daß die Handels- und Gewerbekammern das Ver trauen des Volkes verloren. . Aber auch bei der durch die bekannte Thronrede S r. Majestät des Kaisers angekündigten, von der Regierung ernstlich gewallten und begonnenen wirthschaftlichen Re form waren diese Kammern, ganz im Widersprüche mit dem Interesse des durch sie vertretenen Mittelstandes, stete Gegner derselben. Sie haben sich dadurch

in Widerspruch mit dem weitaus größten Theile ihrer Auftraggeber gesetzt. Dieser Widerspruch rief die laute Mißbilligung des Verhaltens der Handels- und Gewerbe kammern auf allen Versammlungen des Gewerbestandes hervor. Die Regierung setzte daher die Verbesserung der Wahlordnungen der Kammern durch, und als diese erfolgt war, löste sie die Kammern auf, und ordnete die Neuwahl an, um dadurch den Wahlberechtigten Gelegenheit zu geben, jene Männer aus ihrer Mitte in die Kammern zu wählen, zu denen sie Vertrauen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 12
Datum: 22.06.1907
Umfang: 12
die neue Ein richtung als ein Mittel der Vertiefung der gewerblichen StandeSehre, hielt jedoch den gegen wärtigen Zeitpunkt für deren Einführung noch nicht geeignet, da zunächst die Wirkung der obligatorischen Gesellenprüfung,sowie der neuen genossenschaftlichen Organisation abgewartet werden müsse. Im übrigen sprach sich die Kammer dahin aus, daß sie die Gewerbesör- derungSinstitute der ewzelnen Kammern als besonders geeignete Anstalten bezeichnete, bei denen die gesamten Agenden der Meister

- und eventuell auch der Gesellenprüfungen verewigt werden könnten. Was die geplante Aus schreibung von Preisen für Fremdenartikel be trifft, hat nunmehr die Kammer auf Grund ewer bei dem LandeSauSfchufse abgehaltenen Besprechung der drei tirolischen Kammern einen Entwurf ausgearbeitet, der von den übrigen Kammern akzeptiert wurde. Da zur Durch führung de» Planes ewe Subvention des Land tages unerläßliche Voraussetzung ist, werden die drei Kammern dem LandeSauSschusse ewe konforme Eingabe behufs Vorlage

legte die Kammer ewvernehmlich mit den Schwesterkammern zunächst entschiedenen Protest dagegen ein, daß sie in dieser wichtigen, die Kompetenz der Kammern stark tangierenden Frage seitens des Handelsministeriums nicht rechtzeitig um ihr Gutachten angegangen wurde. Gleichwohl begrüßt sie die Institution, mit deren Einführung ein langjähriger Wunsch der Gewerbetreibenden sich erfülle. Die Kammer müsse jedoch daraus bestehen, daß ihr, wie dies bei den übrigen Beiräten der Fall sei, ein direktes

von Telephon stellen in Ulten und Stewegg wurdm im letz teren Falle allerdings mit der Einschränkung befürwortet, daß dadurch nicht die Verwirk lichung dringlicherer Verbindungen hinausge schoben wird. Die Nachricht von der Aufstellung eines JnvestitionSprogrammeS für Telephon bauten nahm die Kammer zum Anlasse, der Regierung die diesbezüglichen Forderungen der Kammer vorzulegen; unter einem wurden die übrigen tirolischen Kammern und der Landes verband für Fremdenverkehr zu ewem analogen Vorgehen ewgeladen

lungnahme aller Kammern anzustreben. — DaS neue Wewgefetz wird tn diesem Jahre keinesfalls in Kraft treten. So sehr die Kammer prinzipiell daS neue Gesetz begrüßte, mußte sie mit Nachdruck auf ewer Prüfung der Durch- führungSvorfchrift hiezu bestehen. Da sich aber bei deren Aufstellung Schwierigkeiten teils auS d« nicht einwandfreien Textierung des Ge setzes, teils auS den Verschiedenheiten der ein schlägigen Verhältnisse der ewzelnen Wewpro- duktionSgebiete ergeben, so wäre eS nur zu begrüßm

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Seite 3 von 4
Datum: 04.12.1852
Umfang: 4
. Die Lockungen und Drohungen deö Bonapartismus stehen uns gegenüber. Die Zollkrise' brennt und die Spannung mit seinen Verbündeten ist noch nicht erledigt. Im Innern gährt die Frage: ob Stände, ob Kammern? und die uns unaustilgbar anklebende Spaltung in der Religion droht das Vaterland zu zerreißen. Die Nothwendigkeit einer starken Regierung ist unter diesen Umständen so handgreiflich, daß selbst die Gegner sie einsehen müssen. Nament lich jedem Angriffe auf Olmütz, jedem Liebäugeln mit Erfurt

diese Kammersitzung, nicht vorübergehen, ohne daß wiederum, wie m den vorigen Sitzungen, ein tüchtiges Quantum Märzerrungen schaften von der Haut des Vaterlandes abgerieben wird. Die zartesten und schwierigsten Fragen , die vor die Kammern kommen werden, find die, welche das Gebiet der Kirche berühren. Die Krisen der Kirche selbst reichen weit hinaus über die Kammern- über den preußischen Staat und über daS neunzehnte Jahrhundert. Wohl uns, daß die Inkompetenz der Kammern in diesen erhabenen Regionen anerkannt

ist! Sie haben, als Kammern, baö Innere der confessionellen Gebiete mit religiöser Scheu, als ihnen ver botenes heiliges Land, zu meiden. Aber gerecht zu sein gegen die römische wie gegen die evangel. Kirche, das ist ihr politischer Beruf. And auch über den Buchstaben des Rechtö hinaus mit Billigkeit, ja! mit Liebe, der andern Confession entgegen zu kommen, das ist die heilige Pflicht jedes christlichen Kammergliedes. In diesem po sitiven Sinne ist die, so oft mit grauer Indifferenz verwechseltes Parität eine Wahrheit

. Daß der Staat seine Pflichten gegen Confessionen erfülle, dahin haben in den Kammern beide Confessio nen zu wirken. Und — soll ein Unterschied gemacht werden — so ist dieser Beruf, .Gerechtigkeit, Billigkeit und Liebe zu üben/ auf Seiten der Evangelischen stärker, als auf Seiten der Römisch- Katholischen , weil Preußen seinem vorwiegenden Charakter nach ein evangelischer Staat, also die evangelische Kirche insofern, poli tisch betrachtet, im Vortheil ist, und weil die Anerkennung der geist lichen

, welche für sie einsteht, in den Kammern nicht fehlen. Hoffentlich werden in dieser Phalanx ..Männer sich finden , welche verstättdig und gerecht genug sind, anzuerkennen, was auch der Papst anerkennt, daß seit Jahr zehnten und Jahrhunderten zarte und vielfach verschlungene Ver hältnisse ihrer Kirche zum preußischen Staate sich- gebildet haben, und daß zur definitiven Regulirung dieser Verhält nisse die 1848 in der Angst deö Moments in die Welt ge schossenen Grundrechts-Phrasen der Verfassungs-Urkunde

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Volksbote
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Seite 2 von 20
Datum: 29.03.1934
Umfang: 20
und beruft sie ab und besitzt ein erweitertes Vernrdnungs- recht. Ueber die Wahl oder sonstige Bestellung des Bundesprästdenten ist noch nichts bekannt. Me« Kammern Als beratende Organe der Regierung existieren vier Kammern: DerSt a a t s r a t besteht aus 49 bis 8b Mitgliedern, die vom Präsidenten ernannt werden.' Der Länderrat hat 18 Mitglieder, .da jedes- Land den Landeshaupt mann und den Fingyzreferenten entsendet. Zum Kult»rral gehören 3b bis 40 Vertreter der Kirchen

und Religionsgemeinschaften, des Schul wesens sowie vün Kunst und Wissenschaft. An die. Stelle des Standerates tritt vorerst der Wkrtschaftsrat. mit etwa 80 Vertretern der Stände. Die vier beratenden Kammern Wählen aus ihrer Mitte- den B u n d e s t a g aus 5g Delegierten: in dieses Organ entsenden der Stäatsrat 20. der Länderrat g. der Kulturrat 1b. und der Wirtschaftsrat 2b Delegierte. Die Rechte des Vundestaaes in bezug auf die Gesetz gebung sind sehr beschränkt,-weil die Initiative (das Recht. Gesetze zu benntrnnen) nusl<bl?etz

- lich der Regierung Vorbehalten ist. Inter pellationen und Dtinalichkeitsanträge. sind gb- geschäfft. Die vier Kammern haben nur das Recht, über die ihnen vorgelegten Gesetzentwürfe der Regierung ein Gutachten auszuarbeiten: die Debatte erfolgt in einer nichtöffentlichen SiNun». wobei die Reaierung den. Kammern eins. Frist stellen kann. Dann kommt der Gesetzentwurf vor den Bundestag, der keine Aenderungen vor» tzimmt. sondern das Gesetz entweder annimmt oder ablebnt. Der Bundestag besitzt, dem auto

eingesetzt. ! Rach der „Reichspost' wird die Demokratie, soweit sie mit einem entartetest Parlamentaris mus verbunden ist, beseitigt: die gesetzgebestden Körperschaften dürften nicht mehr in der. Lage sein, eine Übertriebene Machtstellung zu erobern. Die geheimen Sitzungen der vier Kammern ver hindern demagogische Reden und eine theatra lische Wirkung, sodatz mit der parlamentarischen Redefreiheit nicht so leicht Mißbrauch getrieben werden kann. Den neuen Körperschaften sei keine Möglichkeit

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 26.12.1923
Umfang: 8
einer Kammeitaxe sür den Warenhandel, zu deren Begründung Herr Regierungsrat Dr. Siegl verschiedene Gründe ins Treffen führte. Da die italienischen Gesetze die Einführung cin^r solchen Tare gestatten und auch von den Kammern der alten Provinzen der LVanderhandel besteuert wird, dürste die Regierung auch für unser Gebiet die Einhebung einer derartigen Tare in entsprechen der Höhe bewilligen. Nachdem noch die Herren Kam merräte N a g e l e-Bozen und Gurschler- Schlansers zu diesem Pnnkte gesprochen hatten, wurde

über die Handels^ kammern. Es wurde einstimmig beschlossen, der Regierung ein Memorandum zu überreichen, in dem auf die Notwendigkeit der Beibehaltung der jetzigen Kammersprengel und der Erweiterung des Ein flusses der Kammern auf die Verwaltung des Wirt- schaftslcbens hingewiesen wird. Das Memoran dum wird durch eine Deputation der Präsidien der Kammern dem Ministcro Per l'Economia Nazio nale überreicht werden. -35. Dezember 1923 Das Collegio dei Ragionieri der Provinz Venezia Tridentina hat der Kammer

der Belehnungsschulden steht. Mit Rücksicht auf die außerordentlich schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Rückzahlung dieser Schulden, erscheint eine Uberprüfuug des Dekretes mit Rücksicht auf die damit zusammenhängenden unge klärten juridischen und währungspolitischen Fragen, unbedingt geboten. In diesem Sinne hat auch das offizielle Komitee der Gläubiger und Schuldner in der Provinz Venezia Tridentina Beschluß gefaßt. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens hat die Kammer der Fahrplan-Konferenz der Kammern

ist mitzuteilen, daß das Ministers per l'Economia Nazionale die Kammern der ueuen Provinzen ein geladen hat, Vertreter zu einer Konferenz nach Rom zu entsenden, in der diese wichtige Frage behandelt werden soll. Die Frage drängt nach einer raschen Entscheidung, da die Gewerbebehörden die formell noch aufrecht bestehende Gewerbeordnung faktisch als nicht mehr bindend anerkennen, so daß ein ganz unhaltbarer Zustand geschaffen wurde. Da einzelne Soltoprefetturen der Kammer die Anmeldungen und Löschungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 4
Datum: 21.12.1849
Umfang: 4
, 24 Stunden später, als er erwartet wurde. Das Resultat seiner Sendung ist unbekannt, sagen die einen. Die andern aber haben kein Hebl damit, daß das Resultat kein günstiges sei. Der Offizier sei nicht febr wohl ausgenommen worden. Am Hose gestebe man offen ein, es sei eine dauernde Ocenpation des Landes durch die Oesterreicher zn erwarten. Man werde mit den Kammern gehen, so lange dieß möglich. Für die Forterbebnng der Steuern gebe es Mittel. Sie wis sen ferner, daß man feit geraumer Zeit das Einschrei

sächsischer Prinz, «<cht eben letdeuschaft« lich kostitutioneller Gesinnung, babe sich «it besonder«« Energie gegen da» Bündniß vom 26. ausgesprycheP. Er bedauere eine eventuelle österreichische Okkupation; sie könne Jahre währen, aber er fürchte sich nicht da vor. Wenn die Kammern die Regierung in di« Noth wendigkeit versetzten, sie auszulösen, so sei e« um s» schlimmer für die Kammern. Ob wobl lso fügt di« „Leipziger Allg. Ztg.' hinzu) die HH. Korrespondenten vorgedachter Zeitnngen

auch diese Mittheilungen vertreten können? Wir habe» ein besseres Zutrauen zu unsern Kammern wie zu unserm Hose.» Leipzig, 14. Dez. Wir dürfen einer bedeutenden Vermehrung der hiesigen Besatzung, die gegenwärtig aus ungefähr 16—1700 Mann besteht, in der nächsten Zeit entgegensehen. Die Anhäufung österreichischer Trup pe» an der sächsisch-böhmischen Gränze hat ikre voll kommene Richtigkeit. Namentlich dem Voigtlande sind die österreichischen Truppen in allen Waffengattungen so nahe gerückt, daß dieselben in Zeit

Fest stellung der Verfassung wird uns mitgetheilt, daß das Kabinet hoffe, dieselbe werde noch im Januar des näch sten Jahres erfolgen können. Die Hauptpunkte, in denen das Kabinet mit d-n Kammern, namentlich mit den Beschlüssen der zweite» Kammer nicht übereinstimmt, sind die Artikel über Schule nnd Kirche und' über das Steuerbewilligungsrecht. In ersterer Hinsicht hofft man sich mit den Kammern noch zu einigen; andernfalls soll man gewillt sein nachzugeben. In Betreff

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Der Burggräfler
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Seite 4 von 10
Datum: 26.12.1923
Umfang: 10
. Wirtschaftliche Zragen -es Kammerbezirkes öozen aus den Mitteilungen des Präsidiums der Handels und Gewerbekammer Bozen, erstattet in der 5. o. ö. Vollversammlung am 21. Dezember 1923. Am 11. ds. fand bei der Handels- und Ge werbekammer Venedig unter dem Vorsitze des Comm. Marchetti. Präsidenten der Handels- und Gewerbekammer Vicenza, eine Besprechung sämtlicher 11 Kammern der drei Ve ne z i e n statt, an der unsere Kammer durch den Herrn Vize-Präsidenten T o l d und den Vizesekre tär Dr. v. Braitenberg

vertreten war. Der Hauptgegenstand der Besprechung bildete die be vorstehende Neform des Gesetzes über die Handels kammern. Es wurde einstimmig beschlossen, der Regierung ein Memorandum zu überreichen, in dem auf die Notwendigkeit der Beibehaltung der jetzigen. Kammersprengel und der Erweiterung des Ein flusses der Kammern auf die Verwaltung des Wirt schaftslebens hingcwiesen wird. Das Memoran dum wird durch eine Deputation der Präsidien der Kammern dem Ministcro per l'Economia Nazio- nale überreicht

. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens hat die Kammer der Fahrplan-Konferenz der Kammern der drei Venezien in Padua die Wünsche der Kammer bezüglich der Vermehrung der Schnellzüge auf der Brennerstrecke bekanntge geben und sich infolge eines von der Handelskam mer Padua geäußerten Wunsches auch für die Ver- befferung dieses Gebietes für Bozen ausgesprochen. Auch bei der Generaldirektion der Südbahn in Wien wurde gemeinsam mit dem Ufficia Beneto di trasporti in Treviso im Sinne der Verbesserung

-werde. In der Frage der Aufhebung der Gewerbeordnung ist mitzuteilcn, daß das Ministcro per l'Economia Nazionalc die Kammern der neuen Provinzen ein geladen hat, Vertreter zu einer Konferenz nach Rom zu entsenden, in der,diese wichtige Frage behandelt werden soll. Die Frage drängt nach einer raschen Entscheidung, da die Gewerbebehörden die formell noch aufrecht bestehende Gewerbeordnung faktisch als nicht mehr bindend anerkennen, so daß ein ganz unhaltbarer Zustand geschaffen wurde. Da einzelne Sottoprefetturen

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Bozner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 30.10.1908
Umfang: 8
15 werben nachträglich bewilligt.' Wz. Mayr wandte sich gegen die Bestimmung, daß bei Verwendung der Beträge Gutachten der Kammern eingeholt irerden sollen. Er beairtragte diese Stelle de» Autrages auszuscheiden. Abg. Ünterkircher be fürwortete diesen Wunsch. Abg. Ehrisiomcmnos sprach sich gegen den unbegreiflichen Standpunkt Prof. Niayrs aus und behauptete daß die Ehrist- üchsozialen mit ihrem Antrag nichts anderes be zwecken wollen. ats den Handels- und Gewerbe- kaminern eines anzuhängen

. Den Ehristlichsozialen ist es nur Harum zu tun. immer eine gewisse Be wegung ins Hans zu bringen. Heute reden sie für die Gewerbetreibenden, morgen für die Bauern' was dabei Herausschaut ist ihnen gleich Sie haben Leinen -Grund mißtrauisch gegen den Landesaus schutz zu sein, in ivelchem doch vier ihrer Partei genossen sitzen. — Abg. Schraffl stellte es in Ab rede, daß der Antrag Mayr eine Spitze gegen die Kammern habe. — Dr. Pinalki sprach für den Aus- fchußantrag, dessen Fassung -durchaus keinen Ein trag

für den Laudesausschuß bedeute. Redner be antragte aber, in den Antrag auch die Worte „und nach gepflogenen zlveckmätzigen Erhebungen' ein zuschalten. Abg. Dr. v. Walther hob hervor, daß nur von einen: Gutachten der Rede sei, daß es aber nicht heiße: „nach Gutdünken der Kammern'. Der Landesausschuß ist an das Gutachten also nicht gebunden. Man möge das Gutachten aber -nicht ausschalten, weil die Handelskammern ihre büdgetäreu Berechnungen bezüglich der Förderung von Haiide! und Gelverbc aus den hierzu vom Lande

'habe sich -in verschiedenen Fällen gar nicht an das Gutachten der Kammern gebunden erachtet. Es liege also -kein Grund vor, die Fassung des Antrages abzu ändern und den Kammern damit ein förmliches Mißtrauensvotum auszusprechen. Bei der Abftiin- znung wurde der Antrag in der Fassung Mayr <Weglafsung der Gutachten-Einholung) angenom men. Dafür stimmten die Christlich sozialen und die Italienisch-Klerikalen, dagegen die Dentschfrei'heit- ilichen, die liberalen Italiener, die versassungstreu- en Großgrundbesitzer

Handelskammer hat an ihren Vertreter. Herrn Dr. Ehristomannos heute vor mittags folgendes Telegramm gerichtet: ..Die Kammer spricht den Abgeordneten, welche sich für die Wahrung der 3!echte der Kammern bezüglich Begutachtung des Gewerbeförderungkredites ein gesetzt habeii, den wärmsten Dank und volle Aner kennung aus und stellt das dringende Ersuchen, mit allen Mitteln eine Nemedur des LandtagA- beschlusses im Sinne der berechtigten und selbst verständlichen Wünsche der Kamern herbeizufüh ren

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Brixener Chronik
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Seite 1 von 8
Datum: 01.12.1896
Umfang: 8
, wenn es sich um Entschließungen handelt, die tief in das Erwerbs- und Wirtschaftsleben des Volkes ein greifen. Leider wurde auch in den Handelskammern die Classenvertretung zur Durchführung gebracht, und so ist es erklärlich, dass bei der künstlichen Gliederung der Wahlkörper sehr selten die^ wirk lichen Wünsche der arbeitenoen Stände die ge- vürende. Berücksichtigung finden, nachdem wenige größere Unternehmungen denselben Einfluss auf die Entscheidungen der Kammern haben wie die zahlreichen Besitzer mittlerer Geschäfte

haben. ' V Der Wirksamkeitsbereich der Handels kammern erstreckt sich auf viele Zweige: Die Hand els- kammern geben Gutachten ab bei Ertheiluug von Concessionen für Unternehmungen, Eisenbahnen :c.; sie urtheilen über die Zweckmäßigkeit gewerblicher und genossenschaftlicher Gesetze und Entscheidungen, machen in vielen Richtungen Vorschläge, und manche Bestimmungen, die für die arbeitenden Stände von großem Nutzen gewesen wären, sind infolge der liberalen Zusammensetzung der Kammern ge fallen, während umgekehrt viele Bestimmungen

in Gesetze aufgenommen würden, Welche der mittleren Handels- und Gewerbeschaft vön Nach-- theil gewesen sind. Die Kammern^ haben aber'äuch. dirMech p olitis ch en Einfluss.'Sie entsenden Abgeordnete in den Landtag und in deü-Reichsrath. Es ist deshalb dringend geboten, dass auch eine der letzten Stützen des Liberalismus falle/ dass 'auch' in die Kammern' der christliche Hauch' ein ziehe,- von deM'jcht glücklicherweise ällniählich alle Vertretungskörper, die Genossenschaft die' Ge-» meinde, der Landtag

und der Reichsrath, erfüllt werden. Man baut kräftige?, widerstandsfähige Ge-' bäude nur, wenn man auch die Gründlage solid gestaltet. Eine dieser' Grundlagen bildet die Kammern. z.''-.' Nachdem nun schon Heuer die Hoffnung vor handen ist, dass beidenstattfindeüdenErgänzüN^'s- - Wahlen- in die Handels- und GewerbekamMer Bozen-viele Wahlberechtigte in allen Wählkochern' in antiliberalem Sinne sWmen werden^ tveil die' verderblichen Folgen des sogenannten 'liberalen Systems doch für MermaM klär zutage getreteü

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 02.11.1900
Umfang: 8
sind. Andererseits ist eine geordnete auf ihrer Plenarzusammensetzung aufgebaute Thätigkeit d?r Kammern nur bis Ende diese? IahreS gesichert, weil das Mandat jener wirklichen K.imincr- mitglieder, deren Functionsdauer nach 8 L des Kammer- gesetzt? vom Jahre 1868 beieits am 31. December 1899 ablief und niit dem Gesetze vom 27. December 1899 :>nr bis Ende 1900 erstreckt wurde, mit diesem Datum erlischt. Die Kammern würden sohin nach diesem Zeitpunkte nur mehr über die Hälfte, in vielen ' Fällen über weniger

als die Hälfte ihrer Mitglieder verfügen. Die von den Kammern fortlaufend wahr zunehmenden Interessen von Production und Handel, welche angesichts der im Zuge befindlichen zolltarifari schen Arbeiten besondere Fürsorge erheischen, wie nicht minder die Rücksicht auf die seitens der Kammern nach dem 31. December 1900 vorzunehmenden Wahlen in den Reichsrath legten der Regierung die Pflicht auf, einer Unterbrechung der Beschlussfähigkeit dieser Körper schaften vorzubeugen. Da eine Ausschreibung der Kam mer

-Ei gänzungSwahlen auf Grund der obsolet ge wordenen bisherigen Mahlordnungen nicht in Frage kommen konnte, andererseits aber eine Ncnconstruieruug der Kammern auf Grund neuer Wahlordnungen, schon mangels der hiefür nothwendigen gesetzlichen Voraus setzung, innerhalb dieses Jahres unmöglich ist, so er übrigte nur die provisorische Verlängerung der Man date der zum Ausscheiden bestimmten Mitglieder, eine Maßnahme, welche sich lediglich als eine Erneuerung des bereits mit dem Gesetze vom 27. December 1899

geschaffenen Provisoriums darstellt. Die Dauer der Mandatsverlängerung iru»de diesmal nicht kalender mäßig beschränkt, sondern derart festgestellt, dass sie bloß bis zum Zeitpunkte der behnss Vornahme der Neuwahlen auf Grund der genehmigten neuen Wahl ordnungen zu verfügenden Auflösung der Kammern zu gelten hat. Seitens der Regierung wird nicht ver säumt werden, diese Zwischenzeit thunlichst abzukürzen. Die bosnischen Bahnen» In der Frage der bosnischen Bahnen ist, wie das k. l. Telegraphen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 03.09.1866
Umfang: 6
vor dem Gesetze, individuelle, NeligionS- und P.reßfrciheit. letztere jedoch ,int. gewissen Einschränkun gen, die sich aus Präzedenzfällcn leicht erklären lassen. i Der König rief nach dieser Eharie jedes Jahr zwei Kammern zusammen; die Session der einen Kammer begann und endete zugleich mit jener der andern.. Der König prorogirte sie. Er konnte die Depuiirtenkam- uier auch auflösen, mußte aber sodann binnen LMona- ten eine neue Versaminlung berufen. Die Kammer der Deputirten wurde jedes Jahr zum fünften

Theile er neuert. Die Berathschlagung in der PairSkcin^üir war' geheim^ die Sitzungen' 'd«r-.Pep.ütlstenkanchier.'^i»Än^ dagegen öfsentlich.' ^Die /'gtsehgeb't.n.d.eGeÄalt'.'wurdeV gemeinschaftlich' vom Könige And den beiden' Kammern' ausgeübt. Der König schlug das Gesetz' vor nach Be lieben in der 'Kamiiitr.'/d'tr, H.airS. odev in ' jener, der' Deputirten; auch konnicn'die Kammern,' jedoch 'nur in' Uebereinstimmung, den König bitten, über'irgend einen Gegenstand einen Gcsetzoorschlag

zu machen und ange-' ben, was sie glauben,'daß' ein Gesetz ^.enlhftllen'solle. Jedes Gesetz forderte freie Berathung und die Zustim mung der Mehrheit jeder der Heiden Kammern : der König allem sanktioiiirte. uiid 'promulgirte'die Gesetze.' Der die Auflagen. betreffende ^Gesetzentnäurf mußte zuerst in die Depulirtenkamliler/ ünd erst wenn er von derselben genehmigt worden,- in die^Pairökäinmer.ge? bracht werden. Keine Aufläge ' kckinte - ausgeschriebett' werden, wenn sie nicht' von beiden Kammern bewilligt uud

- über Hochverrath. Die Kammern haben das Petition«-, recht und . jeder der Deputirten hat das Recht, schrift liche Petitionen der Privaten anzanehmen^ Kein Pair kann in Kriminalsachen anders als vermöge eines Be fehls feiner Kammer arretirt und gerichtet werden. Gegen ein Mitglied der Deputirienkammer kann wäh rend der Session und in den vorhergehenden und fol-- genden sechs Wochen keine Verhaftung statthaben. In. Kriminalsachen kann während der Sesiion. nur - nach vorgängiger Erlaubniß d«r Kammer ein Mitglied

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 25.01.1850
Umfang: 6
stellt der Eentralgcwalt eine den einzelnen Kammern entnom mene Landes- nnd Volksvertretung zur Seite. Kommt daS Werk, welchem man in Berlin schon seit einiger Zeit sich zuneigen soll- zu Staude, so erbalte» wir eine dcr ehemaligen cidgcuvsscnschastlichen Verfassung äbu- liche deutsche Tagöfatzuug. Wie über diese Brücke die Schweiz langsam aber sicher zu größerer Vundescinheit , gelangt ist, so mag es auch in Deutschland erwartet werden. Viele gerechte Wünsche bleiben vorerst dabei unbefriedigt

, aber wir gewinnen festen Boden zum Wei- terschritt, während jetzt Deutschland mit Regierungen und VolkSstämnien in der Lnft schwebt. Weiter vernehmen wir anS Wien, daß man im Mi nisterium damit umging, eine Note an die Bundeskom missarien in Frankfurt zn erlassen, um die angestrebte Zollcinignng offiziell zu betreiben. Darmstadt, 21. Jänner. Die Kammern wurden heute durch Minister J.iup sür ausgelöst erklärt. Es sollen, sagt das Rescrixt, baldtbuulichst neue Wahlen angeordnet werden. (A. Z.) Dresden, 19. Jänner

Politik deS Ministeriums ein «au>o gui peut ertöne» wird. Was die Kammern au langt, so ist leider i» den Hauptfragen dcr imiern Poli tik eine Abklärung dcr Ansichten noch nicht zu Stande gekommen; daher das ermüdende Zander» nnd Hiuaus- zicbcn in oft ganz «ubcdeuteudeil Dingcn nnd diese merk würdige Scheu vor j der Princivirage. Man kann mit ziemlicher Bestimmtheit voraussagen, daß die Beschluß fassung dcr Kammern über die Regierungsvorlagen, das deutsche Vcrfassnngswerk betreffend, in diesem Sinne

derer, welche Orden und Ehrenzeichen erhalten haben, belänsr sich im »Preuß. Staats - Anzeiger' auf beinahe fünf Spalte». Briefe aus Berlin vom 20. Abends halten eine Aus gleichung zivifchen Krone und Kammern wieder für ganz unwahrscheinlich. Oldenburg Der oldenburgische Landtag war be kanntlich aufgelöst worden, weil derselbe den Anschluß au daS Berliner Bündniß nicht gutheißen wollte. Das neue Ministerium in diesem Punkte ganz in die Fuß tapfen des vorigen tretend, ordnete neue Wahlen an. Allein die Wahl dcr

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 21.04.1879
Umfang: 4
die Rede Victor Hugo's, in welcher er die Rückkehr der französischen Kammern nach Paris befür« wartet hatte, in folgender Weise: „Nur zwei Städte sind gewesen, was Paris heute ist: 'Athen und Rom. Paris ist llrb?, London ist Wien ist Vivulus, Berlin ist Xiäus. Alle andere,» Städte sind entweder mikroskopisch oder gar nicht. Paris allein ist Urbs, ist urbser als Athen und Rom. ist das Urbsiste der gan zen Erde, denn Paris ist Athen und Rom. zusammen, wie die siamesischen Zwillinge nur eins

. Im Anfang schuf Gott Himmel und Paris, Oder ist Paris nicht auch der Himmel? Ja! Also schuf Gott im Anfang Paris, d. i, Himmel und Erde. Und die Kammern von Frankreich. daS in Paris liegt, sollen zwei Stunden weit vom Universum entfernt tagen» die Gesetze, welche die Civilisation befestigen, sollen nicht im All, welches Paris ist. berathen und beschlossen werden? Unmöglich! Die französischen Kammern dürfen nicht länger von der Welt ausgeschlossen sein. Haben Sie mich verstanden? Nein

, Sie haben mich nicht verstanden. Darum will ich mich kürzer fassen. Die Kammern müssen nach Paris zurück, weil sie in Paris sein müssen, um in der Welt zu sein. Die Kammern müssen'in die Welt gesetzt werden!' (Kussische Zertirer.) In Folge der religiösen Jnto- le>anz und Knechtung jedes freiern Gedankens ist die Zahl der Secten in Rußland in stetem Wachsen be griffen. Nach einem officiellen Ausweise der Peters burger Synode hat das vergangene Jahr 1873 nicht weniger als vierzehn neue Secten zu Tage gefördert

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Pustertaler Bote
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Seite 2 von 12
Datum: 04.07.1924
Umfang: 12
sind andere geworden und es liegt in der Zeit, daß diese Bedingungen nie mit den Bedürfnissen oder mit den notwendigen Forderungen der Politik sich decken. l)r. v. Messe im de« UM. Am 30. Juni vormittags wurde dem König von den Abgeordneten des Senats und 5er Kammer die Antwortadresse auf die Thronrede überreicht. Der König antwortete mit folgender kurzer Ansprache: „Meine Herren Senatoren und Abgeordneten! Die Botschaft, die Ihr mir von den beiden Kammern überbringt, zeigt von der Harmonie des Geistes

und der Absichten, mit denen die beiden Kammern die Aufgaben entgegennehmen, die ich als ihre Arbeit angab. Daher drücke ich sowohl der einen als auch der anderen Kammer meine Befriedigung und meine Freude darüber aus, daß sowohl der Senat des Kö nigreiches als auch das Abgeordnetenhaus in so klaren Gedanken und in Eindruck der Empfindungen zum Ausdruck brachten, daß in allen Faktoren des Sieges die unumstößliche Garantie für die sichere Zu kunft des Vaterlandes liegt. Ich bin sicher, daß im Gedanken

an die gefallenen Brüder die Eintracht aller Italiener dem Opfer der Helden den Ruhm geben wird, daß sie nicht umsonst für die Größe und daS Blühen des Landes gefallen sind, daß es bestem und höchstem Geschicke würdig ist. Dies von mir ausge sprochene Wort der Eintracht drückt das einmütige Sehnen deS Volkes aus. Heute, wo ein grausames Verbrechen meine Abscheu erregt hat und ebenso den meiner Regierung, der beiden Kammern und des ganzen Volkes ist es mehr denn je notwendig, daß die beiden Kammern dem Lande

ein Beispiel von Klarheit und Versöhnlichkeit geben. Das italienische Volk sehnt sich nach Valorisierung seiner Energie und nach Einwirkung seiner fruchtbaren Arbeit auf die immer größere Vervollkommung des einheitlichen Em pfindens, sowie nach Festigung der Disziplin und des staatlichen Gefüges in der Normalität des nationalen Lebens. Die beiden Kammern werden durch ihre Tätigkeit und ihr hohes Verantwortlichkeitsbewußtsein sicher zur vollständigen Erreichung dieser gemeinsamen Ziele mitzuarbeiten wissen

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