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Der Burggräfler
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Seite 6 von 8
Datum: 13.12.1884
Umfang: 8
wieder heimgereist, da ihre Börse stias kostbilligc Leben in der Kapitale nicht verträgt. Die Handels-und Gewerbekammern nehmen eine für das volkswirthschastliche Leben höchst wichtige Stellung ein, indem sie der Regierung gegenüber die Interessen des Handels und Gewerbes zu vertreten haben. An sie werden allfällige Anfragen der Regierung in Handels- und Gewerbe angelegenheiten gerichtet. Es ist daher sehr begreiflich, daß die Kammern einen ganz bedeutenden Einfluß auf den Gang

die Gesetzgebung auf den väterlichen Wink Sr. Majestät des Kaisers durch das neue Gewerbegesetz vom 16. März 1883 auf vernünftigere Bahnen eingelenkt hatte, blieben die Kammern viel fach noch verstockte Gegner der ersehnten Hilfe und verloren so natürlich das Ver trauen derjenigen, welche es mit dem Ge werbestande ehrlich und redlich meinen. Um nun Gelegenheit zu bieten, die Kammern zu säubern und mit Männern des Verttauens zu besetzen, ließ die hohe Regierung die Wahlordnungen derselben verbessern, löste

die bisherigen Kammern auf und ordnete eine Neuwahl an. Als Männer des Vertrauens wer den seitens der konservativen Ge- werveversammlung zu Bozeu für die Gewerbe-Sektion definitiv be zeichnet und von uns warmsteus em pfohlen: Wahlkörper A und B: Karl Silber» Kleidermacherm., Meran. Heinrich Kirchlechner, Buchb., Anton Uagele, Färber, Bozen. Georg Knall, Metzger, Josef Karraher, Kornhändler, Bruneck. Franz Sinteregger, Metzger, Brixen. Frau Johanna Fürstin Odescalchi, Stern- kreuzordens- und Palastdame

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 17.07.1873
Umfang: 6
RRÄV hie Berathungen des Delegirtentage» angenommen. . Anlangend den AbstimmungSmoduS wird be schlossen, daß nach Kammern gestimmt werden, daher jede Kammer nur Eine Stimme haben solle. Ueber die Bildung vorberath-nder Sektionen beantragt Dr. N. v. Mayrhofer (Wien). eS seien drei Sektionen zu bilden, von denen die erste sich mit der Prüfung der allgemeinen Lage zu beschäftigen und Vorschläge über die im gegenwärtigen Momente gebotenen Maß» nahmen zu machen habe; die zweite Sektion dabe

, dieselben den Sektionen zuzuweisen, ohne sie vorerst vor das Plenum ge- bracht zu haben. Die hierauf erfolgte Wahl in den Sektionen er gab folgendes Nesultat: Die 1. Sektion besteht aus den Kamnisrn: Eger, Klagenfnrt, Lemberg, Linz, Olinütz, Prag. Salzburg und Wien; vertreten durch die Delegi>te>: Sigm. Mautner, E. A. Frey. A. Schellenberg, Fr. Nei- ninger, G. 3!. v. Provkowetz, Ev. Edl. v. Portheim, N. Biebl unv Dr. Fr. N. v. Muh, hofor. In der 2. Sektion sind die Kammern von Bud- wciS, Gra;, Krakau, Laibach. Pilsen

, Noveredo und Troppau; vertreten durch P. Steffens, I. Syz, Alb. Mendelsburg, V. E. Supan, W. Daniel, Arm. Eohn und Dr. L. Maulner. Die 3. Sektion besteht auö den Kammern: Brody, Billnn, Gö^z, Innsbruck, Leoben, Neichenberg unv Triest, welche durch die Dele^irlen N. v. Kallir, I. Gomperz. Hr. Frh. v. Zihony. G. Mutschlechner, F. Sliwa, F. Sigmund u«d I. Brüll vertreten sind. Im Nachfolgenden felgt noch das vollständige Verzeichniß der Delegirten nach den einzelnen Han delskammern geordnet: Bozen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 12.07.1899
Umfang: 8
^ixtra-Neilage ;u ..Bot« fkr Tirol «n Sieform der Wahlordnung der Handels- kammern. Der angekündigte Handel«ministerialerlasS an die Aammrrpräsidien, betreffend die Reform der Wahl ordnungen der Handelskammern, lautet im wesentlichen: Da« am 1. Jänner 1893 in Wirksamkeit getretene Gesetz, betreffend dir direkten Personalstemrn, macht eine Revision der Wahlordnungen der Handelskammern in Bezug auf die für die Einreihung der Wahlberech tigten in die einzelnen Wählerkategorien maßgebenden

CenjuSsätze nothwendig. Der Umstand der gesetzlich erforderlichen Berücksichtigung von Großhandel und Großindustrie in den Wahlordnungen der Kammern nöthigt zur Revision, um aus Grund der heute giltigen Steuersätze diese Wählerkategorien als das zu erhalten, als was sie im Gesetze gedacht wurden, da» ist als die Vertretung wirklichen Großhandels und wirklicher Großindustrie. Bei dieser Revision der Wahlordnungen wird grundsätzlich festzuhalten sein, dass die Wählerkreise, welche bisher

Wahlordnungen unter Auflösung der Kammern vollständige Neuwahlen an zuordnen gedenke. Der Handelsminister gibt schließlich dem Wunsche Ausdruck, das Präsidium wolle sich auch darüber aussprechen, ob angesichts der Revision der Wahlordnung und der sonach auszuschreibenden Neu wahlen, die gemäß der Bestimmung des Z 6 des mehr- erwähnten Gesetzes nnt Ende dieses Jahres fälligen Ergänzungswahlen einzuleiten sein werden. Aus Serbien. Ueber das Attentat auf König Milan erhält die „P. C.' aus Belgrad folgende

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