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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 04.10.1884
Umfang: 12
dürste, die vollständige Erneuerung der Kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen herbeizuführen, was die Auflösung der Handels- und Gewerbekammern (mit Ausnahme jener in Prag, welche bereits auf Grund der neuen Wahlordnung neu constituiert ist und jener in Trieft, welche bei der Wahlresorm außer Betracht geblieben ist) zur Voraussetzung hätte. Die Auflösung der Handels und Gewerbekammern liegt nach Z 23 des Gesetzes vom 29. Juni 1363, R. G. B. Nr. 35, in der Machtsphäre des Handelsministers

. Die Kammern, welche mit 31. December 1334 ihre Ergänzungs wahlen zum Abschlüsse zu bringen haben, sind fol gende: Salzburg. Graz, Klagenfurt, Rovigno, Ro- vereto, FUdkirch, Reichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz. Für' die voll ständige Erneuerung der Handels» und Gewerbe kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen, so» hin für die Auflösung derselben sprechen mehrfache Gründe. Bevor auf die Erörterung derselben einge gangen wird, muss Folgendes vorausgeschickt

werden: Eine Reihe von Kammern hat die letzten Ergänzungs wahlen im December 1333 auf Grund der alten Wahlordnungen vorgenommen; sie sind also gegen^ wärtig, obgleich die neuen Wahlordnungen in Kraft stehen, doch vollständig auf Grund der alten Wahl ordnungen zusammengesetzt, da die neuen erst im Anfange 1334 die Genehmigung Sr. Excellenz des Herrn Handelsministers erhielten. Es sind dies: die Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brüni-. HDie einzige Kammer, welche schon

jetzt vollständig auf der Basis der neuen Wahlordnung besteht, ind.m sie im August 1334 nach vorausgegangener Auflösung neu constituiert wurde, ist die Handels- und Gewerbekammer in Prag. Außer Betracht blieb bei der Wahlreform die Kammer in Trieft wegen der speciellen, dort ob waltenden Umstände. Besondfre Verhältnisse bestehen bei den Kammern in K:a!>!u und Lemberg. Bei beiden Kammern wurde» die neuen Wahlordnungen bereits mit Ende 1333 provisorisch genehmigt, mit dem Auftrage, diese neuen Wahlordnungen

sind die Ergänzungswahlen Anfang 1334 durchgeführt worden. Die Gründe, welche für die Auflösung der Kammern (mit Aus nahme jener in Prag und Trieft) sprechen, sind die folgenden: I. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: 1. Bei den Kammern in Salzburg, Graz, Klagenfurt, Rovigno, Rovereto, Feldkirch, Neichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz im Jahre 1333; 2. bei den Kam mern in Wien, Linz, Leoben. Laibach, Görz, Inns bruck

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 14.08.1849
Umfang: 6
die nnteri» 23. Juni und 13. Juli d. 2. verkündete Erklärung des Knegszustandes und des Standrrchts auf weitere vier Wochen. (A. Z.) Kassel, 8. August. Die hiesige Zeitung meldet: Dem Vernehmen nach ist der Beitrittsakt KurhesseiiS zum Berliner Bündniß vom 26. Mai am 6. d. M. allerhöchsten Orts sanktionirt worden. Berlin. Eröffnungsrede der Kammern. „Meine Herren! Se. Majestät der König habe» mir den Befehl ertheilt, in Allerhöchstihrem Namen die Kammern zu eröffnen. Das Ministerium heißt den Augenblick

eines wahrhafte» nationale» BundesstaatS unzertrennlich sind. Wegen Bildung desselben sind Verhandlungen mit den Bevollmächtigten der deutschen Staaten gepflogen worden; die bereits erlangten Erfolge, worüber den Kammern vollständige mit Urkunden belegte Vorlagen gemacht werden sollen, berechtigen zu der Hoffnung, daß unsere Bemühungen mit dem Beistände aufrichtiger und erleuchteter Vatcrlandösrcunde, vornehmlich der Män ner. welche als Vertreter des preußischen Volks hier vcilaimmlt sind, nicht fruchtlos

bleiben werden. Die Leidenschaften, welche in der erste» Hälfte dieses Jah res der Lösung der deutsche» Versassungssrage sich be mächtigt hatten, machen jetzt einer besonnenen Erwä gung Platz, und der nothwendige Aufschub, welchen die Znsainiiieiibernfuiig der Kammer» gefunden hat, wird in dieser Beziehung gnte Folgen haben. Es ist nicht möglich gewesen, den Zusammentritt der Kammern so zeitig als es der 4öste Artikel der VersassungSurkuiide vorschreibt, zu bewirken. Während schon die bcklagcus

bei dem Man gel einer allgemeinen direkte» Besteuerung eine geräumi gere Frist zur Einberufung der Kammern. Im Bewnßt- >epn der außerordeullicheu Veraulworllichkeit, die iv-gcii dieser ganzen Angelegenheit auf u»S ruht, werden wir die Gründe unseres Verfahrens in einer besonderen Vor lage vollständig auseinandersetzen. Außerdem hat die Regierung inzwischen durch einige Verordnungen der Wiederkehr anarchischer Zustände vorzubeugen versucht. Indem sie dadurch der dringenden Gefahr eines fortge setzten

MißbrauchS der Volkssreiheiten entgegengetreten ist', und manche bei der Umgestaltung der Verhältnisse fühlbar gewordene Lücken der Gesetzgebung vorläufig auszufüllen bemüht gewesen ist, hofft sie die unausge setzte Thätigkeit der Kammern, welchen alle auf Grund deS Art. der Lersassungsurkunde erlassene Verord nungen »»verweilt vorgelegt werden sollen, vor Stö rungen bewahrt zu haben. Diese Thätigkeit wird un verzüglich durch die Revision der Verfassung, durch Be rathung der Entwürfe einer neuen Gemeinde

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 22
Datum: 25.05.1848
Umfang: 22
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. Z. 33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. - §. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deS Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. K. 33. Der Senat besteht: ». aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. §. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. Z. 38. Das definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin auch die Bestimmun gen über die den Abgeoidncten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. §. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. §. 40. Die Mitglieder.beider Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von' ihren Kom- mittenten keine Instruktionen annehmen. 8> 4t. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber auf Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. Z. 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer

, welcher eS angehört, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhastet werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine vom Staate besoldete Dienststelle annimmt^ hat sich einer neuen Wahl zu unterziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede den Eintritt in die Kammern verweigern. Z. 44. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung deS Kaisers, und haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. VI. Wirksamkeit deS Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Veräußerung von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung deö jährlichen Voranschlags der StaatS-Einnahmen und Ausgaben, und deS jährlichen Gebahnmgs-AuSschusscS kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Diese GesetzvorsHlige sind zuerst bei der Kammer der Ab geordneten einzubringen. §. 43. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachmessung der Gründe bei der Regierung aus die Vorlage eines Gesetz-EntwurfeS antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 23.09.1895
Umfang: 4
gegenwärtig in Meran und sind dort mit der Aufstellung des von ihnen entworfenen Modells für das zu errichtende Haser- Polkswirllischast. (H a ii d e l S- u n v G e w erb e ka m m e r.) Anfangs des MonatS fand in Salzburg eine Berathung von Vertretern der alpenländischea Handels- und Äewerbekammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kammern zu der allgemeine» BerriebSansnahme, wie sie in der neuen Instruktion sür den 1896 zu erstattenden Ouin- quenalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstand

hatte. An der Ver sammlung betheiligten sich die Kammer» von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Magens»«, Laibach, Linz und Salzburg. Die Berathung hatte wesentlich nur insormativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Äerichterstattnug an das Plenum der Kammern und an das Handeisniinisterinm zu erzielen. Einig waren sämmt liche Vertreter i» dem Bedenken, daß die Durchführung der Be- triebsaufnahine auf Grundlage des kvmplizirten Fragebogens, ferner mittelst der ;u bestellenden statistischen KommWre

am Lande großen, vielleicht mitunter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, daß die Zeit für die Vornahme ver Vorarbeiten zu kurz bemessen sei und daß insbesondere die budgetäre Lage der Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung ans staatlichen Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter von drei Kammern, wenn sie auch nicht insgesammt die allgemeine Be- triebsaufnahme als solche ablehnte», sich auS den angeführten

Gründen nnd ans prinzipiellen Erwägungen doch gegen die Durchführung der BeiriebSaufnahme im Wege der Kammern und deren Verbindung mit der Volkszählung auSfprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Nothwendigkeit der Reform nnserer Gewerbestatistik und zwar im Sinne des In struktionsentwurfes, anerkannt, die Vollziehung mid Verarbeitung der BetriebSaufnahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speziell auch im Interesse des Kammerdienstes selbst be zeichnet und dabei

betont, daß bei Vornahme ver Betriebsauf- nahme seitens der statistischen Zentralkoinmission den Kammern der für die Detailkenntnis gerade so wichtige Einblick in die Verhältnisse des Handels und Gewerbes ihrer Bezirke entgehen würde. (GctrcidcpreiscdcSJn n SbruckerLag erhauseS) vom 14. Sept. 1895. Weizen fl. 8.60—9.10, Roggen st. 7.A0—8.1», Mais gelb fl. —.0 —'0, dto. Cinquaulin fl. —.0—0.—, Haser fl. 7.90—9.—, Gerste sl. —.0 —.0. Netto Kassa ver I0,0l'0 Kilogramm. Briefkasten der Redaktion

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 04.08.1909
Umfang: 12
. Ein kürzlich ait alle Handels» !°md Gewerbe kammern ^ gerichteter Erlaß des Handelsmini steriums! betreffend die Widmung von Hänixls- kammergeldern zk außerhalb des geMlichen Wir kungskreises der Kammern liegenden Zwecken vev- fügt folgendes: „Das HandÄsmmEerium hat in letzter Zeit wiederholt. die MahmehnÄNg gemacht, daß.seitens einKeLner Handels- Und Ge- werbekammern Widmungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb des gesetzlichen. Wir«> küngskreifes der Kammern liegende Zwecke A be schlossen wiurden

. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der HandÄN- und Ge- werbekämmern und die rege Betätigwi^.die sie Mf allen Gebieten im Interesse und zur För derung von Handel) Gewerbe und Industrie in immer mehr erhöhtem Maße entfalten, haben es naturgemäß mit sich, gebracht, daß auch die cm die Kammern gestellten Ansprüche finan zieller NatUr einen innner bedeutenderen Um fang angenommen haben. In vvller Anerken nung und Würdiknma der Tätigkeit der HandelÄ- vnd Gewerbekammern will das Handelsmini

sterium die' Kammern hinsichtlich der Verwen dung der ihnen auf.Grund des Kammergesetzes zUr Verfügung stehenden materiellen Mittel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handckswinisterium ausmerkfam machen . M sollen, daß infolge der steten Zunahme der Ans^ gaben der Kammern in den letzten Jahr«: eine Reihe von Kammern M einer Erhöhung der Umlagen greisen müßte, und daß die Mcksicht auf die Interessen der Steuerträger eine spar same Vevivendmig der KammermiM gÄietet, Insofern es sonach Mcht

M Zuwendungen aus speziöleu Fonds handelt,, .werden die Handels kammern MsgefoÄ>ert,.M Hinkunft Widmungen und Beiträge - nur zu solchen Zwecken zu be schließen, die in der gesetzlichen WirKlngskreis der Kammern gehören,, da für andere Wid- mwrgen die hieramtliche Genehmigung ver weigert werden Müßte.' Tschechische» Erntefest in Schwechat. v AM Sonntag wiollten die Tschechen in Schwechät ein nationales Erntefest! Ab halten, das aber ein klagliches Ende genommen hat. Als die Deutschen von diesem! provokato

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 24
Datum: 01.02.1844
Umfang: 24
mit Zustimmung der zu diesem Behu/ zusammen berufenen Kammern seinen Nachfolger, wo bei jedoch die Anwesenheit von zwei Dritteln jeder Kammer und die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglie der erforderlich find. Ar». 38. Es Ist erforderlich » daß jeder Nachfolger deS griechischen Throne« sich zur Religion der ana- tolisch orthodoxen christlichen Kirche bekennt. Art. 39. Sollte der König sterben, so versammeln sich die Kammern ohne Au- sammenberusung spätestens am zehnten Tage nach dem To desfall

. Wenn die Kammern gerade anfgelöst und die neuen auf »ine später» Zeit als die zehn Tage einberufen sind , so versammeln sich di» aufgelösten wieder und nehmen bis zur Konstitulrunz der neuen Kammern ihre Arbeiten wieder auf. ' Dieß gilt auch für den Fall , daß nur die eine Kammer auf gelöst seyn sollte. Von dem Sterbetag des Königs bis zur Beeidigung seines Nachfolgers oder deS Regenten wird die konstitutionelle Gewalt .des König« im Namen der griechischen Nation von dem Ministerrath

und unter dessen Verantwort lichkeit verwaltet. Art. 40. Der König ist nach Zurücklegung des Isten JahrS volljährig. Vor seinem Regierungsantritt muß er den im Art. 33 enthaltenen Eid in Gegenwart der zwei Kammern ablegen. Art. 41. Sollte beim Ableben des Königs sein Nachfolger minderjährig seyn, so versammeln sich die beiden Kammern zur Wahl des Regenten und eines Vormunds. Der letztere wird aber ntir dann gewählt, wenn von dem verstorbenen König kein solcher testamentarisch er nannt ist, oder wenn der minderjährige

der Erledigung des Thrones tre ten die Kammern in eine zusammen, und erwählen vorläufig den Regenten bis zur Einberufung neuer Kammern, welche längstens binnen zwei Monaten geschehen muß. Die neuen Kammern wählen dann den König.' M i s z e l l t n. In Beziehung auf die mitgetheilte Nachricht über das in der Nacht vom 22. auf den 23. Jänner in Wien und der Umgegend vorgekommene seltene Natur -Ereigniß wird nun gemeldet, daß der Blitz zu Klosterueuburg in die St. Martins- kirche der untern Stadt

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 26
Datum: 01.06.1848
Umfang: 26
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. §.33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. K. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deö Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. §. 33. Der Senat besteht: s, aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. Z. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. §. 3L. DaS definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin mich die,Bestimmun gen über die den'Abgeordneten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. K. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre,, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. H. 40. Die Mitglieder bnder Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von ihren Köm mittenten keine Instruktionen annehmen. 8. 4l. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber aus Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. 8- 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer, welcher es angehört

, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhaftet' werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine voni Staate besoldete Dienststelle annimmt, hat sich einer neuen Wahl, zu unterziehen; dix Regierung wird keinem gewählten Mitglicde den Eintritt in die Kammern verweigern. , Z. ^4. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung des Kaisers, nnd haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. Vl. Wirksamkeit des Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Vcräüsieriing von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung besjährlichen Voranschlags der StaatS-Einuahmen nnd Ausgaben, und des jährlichen Gcbahrungs-AuöschnsskS kann nur durch ein besetz erfolgen. Dies» StUvarHbläq« sind zuerst bei der Kammer der Ab- grqrdnetesi «Würdige«; Z. 48. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachweisung der Gründe bei der Regierung aus dke Vorlage eines- Gesetz-Entwurfes antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 04.08.1909
Umfang: 8
. In dem nun folgenden ersten Saal werden wir zuerst durch mehrere Bilder des Brandes von Moskau an 1812 erinnert, wo unsichtbare Menschenhände im Vereine mit der Natur sich gegen Napoleons „große Armee' auslehnten; nur traurige Reste des einst so stolzen Heeres ent- Inland. Aufforderung zur Sparsamkeit au die Handelskammer«. Ein kürzlich an alle Handels- und Gewerbe kammern gerichteter Erlaß deS Handelsministeriums betreffend die Widmung von HandelSkmmer- geldern zu außerhalb des gesetzlichen Wirkungs kreises

der Kammern liegenden Zwecken, verfüat folgendes: Das Handelsministerium hat in letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß seitens einzelner Handels- und Gewerbekammern Wid mungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb deS gesetzlichen Wirkungskreises der Kammern liegende Zwecke beschlossen wurden. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der Handels- und Gewerbekammern und die rege Betätigung, welche sie auf allen Gebieten im In teresse und zur Förderung von Handel, Gewerbe

und Industrie und in immer mehr erhöhtem Maße entfallen, haben eS naturgemäß mit sich gebracht, daß auch die an die Kammern gestellten Ansprüche finanzieller Natur einen immer bedeuteren Umfang angenommen haben. In voller Anerkennung und Würdigung der Tätigkeit der Handels- und Gewerbekammern will das Handelsministerium die Kammern hinsichtlich der Verwendung der ihnen aus Grund deS Kammer gesetzes zur Verfügung stehenden materiellen Mit tel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handelsministerium

, auf merksam machen zu sollen, daß infolge der steten Zunahme Her Ausgaben der Kammern in den letzten Jahren eine Reihe von Kammern zu einer Erhöhung der Umlagen greifen mußte und daß die Rücksichtnahme auf die Interessen der Steuerträger eine sparsame Verwendung der Kammermittel ge bietet. Insofern eS sich sonach nicht um Zuwen dungen aus speziellen Fonds handelt, werden die Handelskammern aufgefordert, in Hinkunft Wid mungen und Beiträge nur zu solchen Zwecken zu beschließen, welche in den gesetzlichen

Wirkungskreis der Kammern gehören, da für andere Widmungen die hierämtliche Genehmigung unbedingt verweigert werden müßte. Die Einlösung der Zehngulden-Note». Die österreichisch ungarische Bank versendet eine Verlautbarung, wonach mit 31. August dieses Jahres der Termin für die Einlösung der Bänknoten zu zehn Gulden österreichischer Wäh rung mit dem Datum vom 1. Mai 1880 abläuft. Mit diesem Tage erlischt für die Bank jede Ver pflichtung, für die erwähnten Banknoten eine Ver gütung zu leisten. Ausland

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 27.04.1889
Umfang: 8
es «H den jüdischliberalen Blättern, deren Disteln es gerne wiederkäut. Dieses Ungeheuer ist über' die Massen eitel nnd läßt sich sehen, wo sich' nur Gelegenheit bietet. Es wühlt Schwefelstaub auf und erregt um sich einen Dunst kreis, der betäubt und einschläfernd wirkt. Wo es sich in den Kammern zeigt, da zieht es einen endlosen Schweif nachsich; es bringt den Präsidenten, es bringt die Regiemng halb in Verzweiflung und auch das un bedeutendste Ding genügt) mm darüber zu stohxrn. Die Gesetzgebungsmaschine steht still

/und die Völker warten vergebens auf erlösende Thaten. Mit diesem Ungeheuer wird ein -.Kultus getrieben^ als wäre eS Sein Halbgott) von dem das Wohl der Völker abhängt. Was dieses Ungeheuer verbricht, davon liest man in den steno- sraphischen Berichtend der Kammern^ Komisch sieht eS aus, wenn dieses Ungeheuer die Zähne weist, um dann schließlich den Schweif einzuziehen und klein beizugeben. Wenn man den Schwefel, den es erbricht, auf die Gluthpfanne der Kritik legt, da bleibt ein paar Finger voll Asche zurück

, die nicht PsarsÜm ist. Wenn ein Kirchenfürst zum Schreiber dieser Zeilen einst sagte, der Parlamentarismus, übrigens ein nothwendiges Uebel. der Gegenwart, sei nicht allein cke malo) sondern walum, so trägt daran dieses Ungeheuer wohl ein großes Stück Mitschuld. Wie angezeigt wäre es gar oft, wenn man diesem Ungeheuer^ einen Mäulkorb anlegte; es kosteten die Kammern weniger, die Verhandlungen würden ab gekürzt, man käme eher zum Ziel und Ende. ' Wozu sind die Kammern da? Sie sind die Ver tretung der Völker

? sind. Aber bei allem diesem Geschäfte hüte man sich vor dem besingMeigten Ungeheuer/ chaS in dem allzuvielen und unnöthigen Reden - besteht. - Lasten / müssen die Völker tragen; noch-ist kein Staat ohne Geld regiert .worden; die Kammern müssen' aber -'Sorge? tragen, daß diese Lasten -'nicht zu 'schwer drücken.^ Wenn die Milchkuh erliegt^ hört auch die Milch äuf. ^ ^ ^ ^ Wer' sich darüber klar' istAMS^ie Mitglieder der Kammern zu thun Habens welche Pflichten sie über nehmen ;wie wichtig die Aufgabe ist> der sie sich unter ziehen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 02.11.1900
Umfang: 8
sind. Andererseits ist eine geordnete auf ihrer Plenarzusammensetzung aufgebaute Thätigkeit d?r Kammern nur bis Ende diese? IahreS gesichert, weil das Mandat jener wirklichen K.imincr- mitglieder, deren Functionsdauer nach 8 L des Kammer- gesetzt? vom Jahre 1868 beieits am 31. December 1899 ablief und niit dem Gesetze vom 27. December 1899 :>nr bis Ende 1900 erstreckt wurde, mit diesem Datum erlischt. Die Kammern würden sohin nach diesem Zeitpunkte nur mehr über die Hälfte, in vielen ' Fällen über weniger

als die Hälfte ihrer Mitglieder verfügen. Die von den Kammern fortlaufend wahr zunehmenden Interessen von Production und Handel, welche angesichts der im Zuge befindlichen zolltarifari schen Arbeiten besondere Fürsorge erheischen, wie nicht minder die Rücksicht auf die seitens der Kammern nach dem 31. December 1900 vorzunehmenden Wahlen in den Reichsrath legten der Regierung die Pflicht auf, einer Unterbrechung der Beschlussfähigkeit dieser Körper schaften vorzubeugen. Da eine Ausschreibung der Kam mer

-Ei gänzungSwahlen auf Grund der obsolet ge wordenen bisherigen Mahlordnungen nicht in Frage kommen konnte, andererseits aber eine Ncnconstruieruug der Kammern auf Grund neuer Wahlordnungen, schon mangels der hiefür nothwendigen gesetzlichen Voraus setzung, innerhalb dieses Jahres unmöglich ist, so er übrigte nur die provisorische Verlängerung der Man date der zum Ausscheiden bestimmten Mitglieder, eine Maßnahme, welche sich lediglich als eine Erneuerung des bereits mit dem Gesetze vom 27. December 1899

geschaffenen Provisoriums darstellt. Die Dauer der Mandatsverlängerung iru»de diesmal nicht kalender mäßig beschränkt, sondern derart festgestellt, dass sie bloß bis zum Zeitpunkte der behnss Vornahme der Neuwahlen auf Grund der genehmigten neuen Wahl ordnungen zu verfügenden Auflösung der Kammern zu gelten hat. Seitens der Regierung wird nicht ver säumt werden, diese Zwischenzeit thunlichst abzukürzen. Die bosnischen Bahnen» In der Frage der bosnischen Bahnen ist, wie das k. l. Telegraphen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 03.09.1866
Umfang: 6
vor dem Gesetze, individuelle, NeligionS- und P.reßfrciheit. letztere jedoch ,int. gewissen Einschränkun gen, die sich aus Präzedenzfällcn leicht erklären lassen. i Der König rief nach dieser Eharie jedes Jahr zwei Kammern zusammen; die Session der einen Kammer begann und endete zugleich mit jener der andern.. Der König prorogirte sie. Er konnte die Depuiirtenkam- uier auch auflösen, mußte aber sodann binnen LMona- ten eine neue Versaminlung berufen. Die Kammer der Deputirten wurde jedes Jahr zum fünften

Theile er neuert. Die Berathschlagung in der PairSkcin^üir war' geheim^ die Sitzungen' 'd«r-.Pep.ütlstenkanchier.'^i»Än^ dagegen öfsentlich.' ^Die /'gtsehgeb't.n.d.eGeÄalt'.'wurdeV gemeinschaftlich' vom Könige And den beiden' Kammern' ausgeübt. Der König schlug das Gesetz' vor nach Be lieben in der 'Kamiiitr.'/d'tr, H.airS. odev in ' jener, der' Deputirten; auch konnicn'die Kammern,' jedoch 'nur in' Uebereinstimmung, den König bitten, über'irgend einen Gegenstand einen Gcsetzoorschlag

zu machen und ange-' ben, was sie glauben,'daß' ein Gesetz ^.enlhftllen'solle. Jedes Gesetz forderte freie Berathung und die Zustim mung der Mehrheit jeder der Heiden Kammern : der König allem sanktioiiirte. uiid 'promulgirte'die Gesetze.' Der die Auflagen. betreffende ^Gesetzentnäurf mußte zuerst in die Depulirtenkamliler/ ünd erst wenn er von derselben genehmigt worden,- in die^Pairökäinmer.ge? bracht werden. Keine Aufläge ' kckinte - ausgeschriebett' werden, wenn sie nicht' von beiden Kammern bewilligt uud

- über Hochverrath. Die Kammern haben das Petition«-, recht und . jeder der Deputirten hat das Recht, schrift liche Petitionen der Privaten anzanehmen^ Kein Pair kann in Kriminalsachen anders als vermöge eines Be fehls feiner Kammer arretirt und gerichtet werden. Gegen ein Mitglied der Deputirienkammer kann wäh rend der Session und in den vorhergehenden und fol-- genden sechs Wochen keine Verhaftung statthaben. In. Kriminalsachen kann während der Sesiion. nur - nach vorgängiger Erlaubniß d«r Kammer ein Mitglied

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 16.02.1849
Umfang: 10
Di« Gchtaist« wird dem Kaiser süe dle da««, andtt« Slppanagen von Fall zu Fall bestimmt. .. . I« KM? dn^MinVerjährigkett des Regenten (unter 18 Jahre) bilden beide Kammern Eine Versammlung, und über tragen Siner Person ^i» S! »g e n tfch a ft. Die«? iaister, dei«, Zahl der Kokstr kßsctzt, und th> »e« die Geschäfte' vettheikt, haben die Leitung der verantwort lichen Reichsregierung. Kein Mitglied der kaiserlichen Fami lie und nur ein österreichischer Staatsbürger ka«u Minister

werden. In den Kammern Haben sie nur Stimme«, wenn sie' Mitglieder sink, müssen aber so oft sie es wollen, gehört wer den, so wie deren Gegenwart von ter Kammer verlangt wer den kann. Die Verantwortlichkeit der Minister kann selbst der Kaiser nicht aufheben. Die Kammer der Abgeordneten hat das Recht, die Mi nister ver dem Reichsgerichte in Anklagestand zu setzen. Wird er La verurtheilt, kann der Kaiser nur auf Anlangen einer der beiden Kammern begnadigen. Der Reichstag besteht 1. auö der Volks

-- und 2. aus der Länderkammer. Alle Jahre (Februar) tritt der Reichstag zusammen, die Mitglieder der Kammern dürfen keine Instruktionen anneh men und ihr Stimmrecht nur persönlich üben. Oeffentliche Sitzungen find Regel. Prüfung der Wahl akte nimmt die Kammer selbst vor, so wie die Wahl des Prä» fibenlen und Sekretäre. Absolute Stimmenmehrheit für je» den Beschluß. Bei Gesetzen wird zuerst einzeln, dann im Ganzen abgestimmt. Nur wenn beide Kammern überein^ stimmen, wird der Beschluß dem Kaiser zur Sanktion vor gelegt

. Eine Revision der Verfassung kann nur statt finden, wenn die gesetzgebende Gewalt eine Aenderung nöthig erachtet, der Reichstag aufgelöst, ein neuer zusammengesetzt ist, dieser in jeder der Kammern wenigstens mit 2 Drittheilen anwesend und mit 2Dritthcilen der Anwesenden dafür stimm», und der Kaiser die Sanktion ertheilt. So auch hinsichtlich der Aenderung der Landesverfassung durch die Land tage und den Kaiser. Ich hoffe von Eurem Eifer zuversichtlich, manche Ausar beitungen veröffentlicht zu sehen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 11
Datum: 07.02.1831
Umfang: 11
die Mehrheit der Stimmen ,>aß die Wahl in dei» vereinig ten Kammern vor sich gehen solle. Nachdem die Senato ren - Kammer vorläufig davon benachrichtig, worden war, begaben sich sämmtliche Landbolhen und Depurine, vom MarschoU ciiigesnltrt, dorthin. Hier war eS, wo von? dem Kriegkrath vorgeschlagenen Kandidaten eineMehrheit von »o-, Stimmen sich für den Fürsten Radziwill entschied. Der Präsident verkündigte sonach, daß Fürst Radziwill durch den Willen ver Volksrepräsentanlen zum Generalissimus

ernannt sey. Da derselbe gegenwärtig war, so erhob er sich von feinem Stuhl und erklärte demPräsidenten, daß er die sen Beweis des Vertrauens seiner LandSleuie annehme. Mit dem allgemeinen Ruf: „Nach Litthauen . nach Lit thauen!' wurde dieSitzung gegen ic>Uhr Abends beendigt. ^—In den Sitzungen beider Kammern vom wurde un ter andern ein Gesetzentwurf über das Recht der Initiative und der Einbringung von Gesetzcövorschlägen angenom men. Ein Projekt zu einem Aufruf beider Kammern an die Nation

habe, um den ähnliche Vorfälle gewöhnlich begleitenden Ex cessen vorzubeugen, erregten den Unwillen der Kam mer. Hr. LedochowSky sagte, am in. Dez., als schon die ganze Nation à lact» im Ausstand gewesen sey, hätte es sich nicht geziemt, sich solcher Worte gegen den «Zesarewitsch zu bedienen. Hr. Slarzynski trug sogar darauf an. den Diktator für einen Valerlandsvcrräther zu erklären. — Als sich beide Kammern am 2S. in der Senatoren -Kammer vereinigt hatten, wnrden zuerst die Aktenstücke in Bezug

, und beide Kammern kamen überein, sofort ei nt» Beschluß zu erlassen, wodurch vi« polnische Nation sich ihrer Ntttcrtl'aneiip'sticht gegen den Kaiser Nikolaus für entbunden und für berechtigt erklärt, üderdieKronr Polens anderweitig zu verfügen. Julian Niemcewicz wurde beauftragt, diesen ReichSbeschluß zu redigiren, und sämmtliche Reichstags - Abgeordnete und Senator«» unterzeichneten denselben. N 0 r w e g e n. E Kristiania, den >4- Jän. Von der Gränze der Königreichs meldet

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 23.01.1894
Umfang: 8
, an dem sie Ersprieß liches für Handel und Verkehr, für da? ganze Wirt- fchaftliche Leben leisten können; wenn auch die Kammer «Ine Körperschaft mit vorzugsweise berathender Be- fi guis sei, so räumt ihr doch das Gesetz einen aus reichenden Spielraum zu wcilauögreifender Thätigkeit ein. Die Kammern sind die berufenen Anwälte der commerciellen und gewerblichen Interessen, und dass sie in dieser Eigenschaft stets ihre Aufgaben erfüllt haben, beweist, dass obwohl schon nahezu 50 Jahre alt. sie mit. Jngendkraft stctS

ihren Platz in der Or ganisation im modernen «-taate behauptet haben und noch behaupten, das beweist auch der Umstand, dass die Gegner der Kammern den Kampf nur mit Be nützung oberflächlicher TageSströmungen zu führen ver mögen. dass die Vorwürfe gcgen die Kammer, wenn sie auch mit der Zugkraft eines SchlagworteS in ge wissen Kreisen wirken, einer ernsten Prüfung nicht Stand halten können. Der Hauptgrund der Unzufriedenheit gewisser Kreise mit den Kammern ist darin zu suchen, dass sie den veränderlichen

TagcSnieinungen nicht blindlings gefolgt, sondern stets das Bleibende in der Erscheinungen Flucht als den Kcrn des Wesens festzuhalten suchten. Daher ist auch der oft gehörte Vorwurf unberechtigt, dass sie die Interessen des Kleingewer'.cS vernachlässigen, dass die gemeinsame Vertretung von Handel und Ge werbe durch die Kammer unereinbarlich fei u. dgl. m-, obwohl, und zwar auch schon zur Zeit des hohen Wahlcensus, die Kammern ehrliche Anwälte des Klein gewerbes waren und stets seine Bedeutung zu windigen

gemusst haben, obwohl der langjährige Bestand der Kammern der Beweise zur Genüge gegeben habe, dass eö möglich ist, die Interessen von Handel und Gewerbe, obwohl sie von manchen Gesichtspunkten aus diver gierend erscheinen, doch harmonisch zusammenzufassen; sie sind naturgemäß auf einander angewiesen und können nur vereint jenen Strom bilden, der mächtig genug ist, um das moderne Wirtschaftsleben zu tragen. Die neuen Kammerräthe mögen sich nicht entmuthigen lassen, wenn die Bestrebungen uud Wünsche

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 24
Datum: 10.12.1840
Umfang: 24
3S4 die Beks-Poule Md die Favsrite die Rhet« verließen, .Der Oreste, der zu gleicher Zeit unter Segel ging, Hot den Weg seiner Bestimmung eingeschlagen. Nach einer glücklichen unv leichten Fahrt bin ich 5 Uhr Morgens auf derRhede vonEHer- dourg angekommen. Genehmigen Sie, Admiral, die Versiche rung seiner Achtung. Der Kapitän der Aelle-Poule F. von Orlrtij^'.! ... ^ - >)zr Möniteur pariflen und mit ihm mehrere andere Jour- nale^vrrsichern, der Flnanzminister werde den Kammern dem nächst

einenAnleihe-Entwurf über ein Kapital von M.ll Mil lionen FtjÄken vorlegen. Der Moniteur enthält nun als Or gan der Regierung folgenden darauf bezüglichen Artikel: «Ein Journal hat eS auf,sich glommen, anzukündigen, daß. der Flnänzminister im Begriffe sey, den Kammern das Projekt ei ner Anleihe von 600 Millionen zur Vorlage zu bringen, und andere Blätter nehmen nun, ohne zu untersuchen, od. die Vfr- hält'nisse eine so große Entwicklung außerordentlicher HiilfS- queAen nothwendig Machen, die Sache

als bestim»nt an, und finden darin eine neue Veranlassung zu Angriffen auf die Re-. gierung. Die unter Hcm Ministerium vo»n 1. März angeord nete i» Rüstungen und Der bewaffn ete Friede, welchen die Utgierung und die Kammern so lange, als die Verwick luftgen der auswärtigen Politik dauern werden, zu erhallen.be absichtigen^ werden ziveifestohne die Verwendung finanzieller HUfSquellcn nothwendig machen, zu welchen der Kredit wird beitragen müssen. Da die Auslagen, welche diese Sachenlage erheischt

, während einer mehr öder minder langen Periode die von den Kammern in gewöhnlichen Zeiten zu materiellen Ver- besserungSarbeiten bewilligten Fonds aufzehren müssen, so wird man wahrscheinlich genöthiget seyn, zu einer Anleihe die Zuflucht zu nehmen, um diese Arbeiten fortzusetzen.. Die Kam mer^ werden über die Ausdehnung urtheilen, welche uian ih nen in jdi'cseM Jahre wird geben müssen, und erst, wenn sie riefe erste Frage werden entschieden haben, wird man die Höhe des Ziffers der Anleihe bestimmen

auf der Nednerbühne. Er be gann mit einer Vertheidigung des KabinetS vom 12. Mai dessen Mitglied er gewesen, und machte Hrn. Thiers beißende Vorwürfe, besonders wegen der Zurückberufung der Flotte und wegen ft-äter Einbernfung der Kammern. Wären diese, sägte die Operationen der Aiiügiabnn., auf St. Helena, und am !5. Okt. I3IZ »iiisierte Napoleon bei Leipzig seine Schnä- ren. .Am t8.Okt^!8i0 ging die Velle-Ponlc mit dem tod ten Kaiser unter «egel gegen Frankreich; an, IL.Okt. I8tZ waren die Wur

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 29.07.1909
Umfang: 8
- kammergeldern zu außerhalb des geschlichen Wirkungskreises der Kammern liegenden Zwek- ken verfügt folgendes: „Das Handelsministerium hat iu letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung' gemacht, daß sei tens einzelner Handels- uud Gewerbekammern Widmungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb des geschlichen Wirkungskreises der Kammern 'liegende Zwecke beschlossen wur den. Die stete Ausdehnung der weitverzweigte,! Ausgaben der Handels- nnd Gewerbekannuern und die rege Betätigung, welche sie ans

allen Gebieten im Interesse uud zur Förderung von Handel, Gewerbe und Jndnstrie in immer mehr erhöhtem Maße entfalten, haben es naturge mäß mit sich gebracht, daß anch 'die au die Kammern gestellten Ansprüche sinanzieller Na tur einen immer bedentendercn Umfang ange nommen haben. ^u voller Anerkennung und Würdiguug der Tätigkeit der Haiidels- und Gewerbekammern will das Handelsministerium die Kammeru'hin- sichtlich der Verwendbarkeit der ihnen auf Grund des Kamlnergesetzes zur Verfügung ste henden

materiellen Mittel keineswegs beschrän ken. Dennoch glaubt das Handelsministerium anf- merksam machen zu 'solle«, daß 'infolge der steten 'Zunahme der Ausgaben der K'ammerit in den letzten Jahren eine Reihe von Kami- mern zu einer Erhöhung der Umlagen greisen ntnßte, nnd daß die Rücksichtnahme ans die Interessen der Steuerträger eiue sparsame Ver wendung der Kammernnttel gebietet. Insofern es sich sonach 'nicht um! ^Zuwendungen aus spe ziellen Fonds handelt, werben die Handels kammern aufgefordert

, in Hinkunft Widmungen nnd' Beträge nur zu solchen Zwecken zu be schließen, welche in den gesetzlichen Wirkungs kreis der Kammern gehören, da für andere Widmungen die hierämtliche Genehmigung un bedingt verweigert werden müßte.' Ans Italien. Die Staatseinnahmen Italiens haben, wie der „Köln. Ztg.' aus Rom geschrieben wird, in dein jüngst abgelaufenen Rechnungsjahre insgesamt die Höhe von 17131/z Millionen Lire erreicht nnd damit den Ertrag des Vorjahres um 90 Millionen oder, wenn man die außer ordentlichen

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 16.03.1901
Umfang: 10
auf Einladung d?s k. k. Handelsministeriums eine Conferenz der >sccretäre der Handels-und Gewerbekammern Oesterreichs statt, welche die Art der Mitwirkung derselben an dcr in Aussicht genommenen B e triebszäh lnng zum Ge genstände hatte. Nachdem Herr Sectionschef Dr. Mataja die Versammlung, bei der nahezu sämmtliche Kammern vertreten waren und der nnch Vertreter der behelligten C-ntralbehörden beiwohnten, im Na men des Handelsministeriums b grüßt hatte, crgiff Ministerial-Neserent Dr. Bach das Wort

und theilte mit, dass die Regierung in Würdigung der großen wirtschaftlichen Bedeutung der Betriebszählung nicht nur bereit fe, für diese Action einen Credit zur Ver^ sügung zu stelle», sondern auch durch Zuweisung vor gebildeter Conceptsbeamten und technischer Kräfte dcu Kammern die Durchführung der ihnen zufallenden Zählnngsarbeitcn zu erleichtern. Dr. Bach knüpfte an diese Mittheilung die Hoffnung, dass sich nunmehr die Kammern zu einer intensiven Mitwirkung an der großen, ins Werk zu setzenden Arbeit

bereit erklären wü den. Uebereinstimmend wurde von der Versamm lung die wirtschaftliche Wichtigkeit der projectirten Betriebsaufnahme und das Interesse betont, welches die Kammern an einer möglichst vollkommenen Durch führung derselben hätten, doch wurden von einigen Vertretern, so. insbesondere von Regierungsrath Dr. Cuhel (Prag) und Regierungsrath Dr. Carus (Nei- chenberg) die bedeutenden Schwierigkeiten hervorge hoben, die sich für die von ihnen vertretenen Kammern durch irgendwelche finanzielle

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 21.07.1893
Umfang: 8
ein. Ob die Magyaren auf diesen Gewinn (jährlich werden im Amtsblatt gegen 700 Namensänderungen verkündet) stolz sein können, bleibt eine recht zweifel hafte Sache. Kurze politische Nachrichten. Ein Wahlreform-Entwurf wird im Ministerium des Innern vorbereitet. Derselbe hat die Errichtung von Arbeiter kammern, auf die bekanntlich die Arbeiterschaft nicht gut zu sprechen ist, zur Voraussetzung. Nach diesem Entwürfe sollen drei in Böhmen, zwei in Galizien und Mähren und je eine in den übrigen Kronländern bestehen

, wobei Vorarlberg ob seiner großen Industrie als selbstständiges Land genommen und Trieft, Görz und Jstrien zusammengefaßt werden. Es gäbe dann 18 Kammern mit 24 Abgeordneten. Die Wahlreform wurde auf folgenden Grundsätzen aufgebaut: I. Die Zahl der Mitglieder des Ab geordnetenhauses beträgt 383. Es ist dies die Zahl der Mitglieder des eonstituirenden Reichstages vom Jahre 1843. 2. In den Städten und Märkten und auf dem flachen Lande erhält Jeder, welcher direkte Steuer leistet, gleichviel

werden.) 4. Die Handelskammern von Troppau, Laibach und Salzburg, die bisher mit den Städtegruppen zusammen wählten, erhalten das Recht, je einen Abgeordneten zu wählen. 5. Die Handelskammern von Innsbruck, Feldkirch, Bozen und Rovereto erhalten das Recht, zusammen einen Abgeordneten zu wählen. Ebenso wählen die Kammern von Görz und Rovigno zusammen einen und die dalmatinischen Handelskammern zusammen einen Abgeordneten. Die Zahl der Handelskammer-Abgeordneten wird also insgesammt um sechs vermehrt. 6. Die Arbcuer- kammern

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