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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 10.06.1926
Umfang: 8
. Industriellen Bezirks- kommiffion, Arbeitslosenämter nsw. statt, in der Genosse -Klapp Holz über die Tätigkeit der Kammer in der ab gelaufenen Funktionsperiode Bericht erstattete und über die Bedeutung der Kamm erwählen sprach. Nach einer kurzen Schilderung des Kampfes um die.Errichtung der Kammern besprach der Redner die Schwierigkeiten, die sich den Arbei terkammern bei ihrer Durchsetzung in den Weg stellten. Nicht nur die bürgerlichen- Parteien, sondern auch die gel ben Arbeiter

- und Angestelltenvertreter haben nichts un versucht gelassen, um das Ansehen, das sich die Arbeiter kammern durch ihre Tätigkeit erworben haben, herabzu setzen. Die Wut über ihre Bedeutungslosigkeit in der gro ßen Arbeiter- und Augestelltenbewegung hat die Gelben die vitalsten Interessen der Arbeitnehmerschaft vergessen lassen und veranlaßte diese Schädlinge, eine Interessenvertretung von dieser Bedeutung, wie es die Arbeiterkammern tatsäch lich sind, vor der Oeffentlichkeit zu diskreditieren. Auf die einzelnen Gebiete der Tätigkeit

der Arbeiterkammern über gehend. schilderte Gen. Klappholz vor allem die großen Er folge auf dem Gebiete der sozialpolitischen Gesetzgebung und der sozialen Versicherung. Gemeinsam mit der? freien An gestelltengewerkschaften haben die Arbeiterkammern den Kamp siegen den Abbau des Angestelltengesetzes, gegen einen Verstcherungsentwurf der Regierung zum Schutze der Unter nehmer und gegen die Interessen der Angestellten, mit gro ßem Erfolg geführt. Die Kammern haben aber auch auf dem Gebiete des Rechtschntzes

ihre Tätigkeit entfaltet und auch hier im Interesse der Angestelltenschaft Großes er reicht. Gerade an der Spitze aller Kammern marschiert die Innsbrucker Kammer im Bildungswesen, weiches der Refe rent anschaulich schilderte. Nachdem er noch der umfassen^ den Aufklärungsarbeit durch verschiedene Vorträge und die -Herausgabe aufflärender Broschüren durch .Kammersekretär Müller gedachte, besprach Gen. Klappholz die Wichtigkeit der kommenden Wahlen und schloß mit einem warmen Appell, die Pflicht bei den Wahlen

nicht nur darin zu erblicken, . selbst freigewerkschaftlich zu wählen, sondern bis zum Wahl tag die Zeit' auszunützen, um neue Anhänger zu gewinnen. .Nur wenn in den kommenden Kammern der sreigewerk- schaftliche Geist richtunggebend sein wird, nur dann werden die Kammern das, was sie sein sollen, .wirklich sein: eine Stütze der kämpfenden Arbeitnehmer in ihrem wirtschaft lichen und sozialen Kampf. Gemeinsam mit den freien Ge werkschaften werden die Kammern dann die Arbeitnehmer schaft zum sozialen

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 12.04.1934
Umfang: 6
, auch nicht von den Vertretern des bisherigen Kammersystems. Sowohl O r g a n i f a t i o n als auch T ä t i g k e i t der öster reichischen Handelskammern tragen diesem Gesichtspunkte freier Entfaltung des einzelnen, in den Kammern vereinigten Stände vollkommen Rechnung, sodaß wirklich keinerlei Notwendigkeit besteht, diese Organisation zu zertrü m m e r n. Die österreichischen Kammern für Han del, Gewerbe und Industrie verkörpern seit ihrer im Jahre 1920 erfolgten Umbildung in durchaus zweckentsprechender Weise

den Gedanken der S o n d e r st e l l u n g der einzelnen großen Erwerbsgruppen in den Sektionen, als auch der Z u- sammenarbeit im Präsidium, den gemischten Ausschüssen Md der Kammervollversammmlung. Im Handelskammer gesetz ist auch für eine entsprechend selbständige Betäti gung der Sektionen ausreichend Sorge getragen. Para graph 19 des Gesetzes sagt diesbezüglich, daß jede der ein zelnen Sektionen das Recht hat, in allen Angelegenheiten, die i>en Wirkungskreis der Kammern als beratende Körper be ireffen

der „Grünen Wehr". Graz, 11. April. In einer in Graz stattgesundenen Führer sitzung der Wehrorganisation des Landbundes, die nunmehr den Namen „Grüne Weh r" führt, wurden Bundesminister die an Krisenspannungen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten erdrückend reiche Nachkriegszeit hinlänglich Anlaß hiezu gebo ten hätte; ja man hätte sogar schwerwiegende Auseinander setzungen und leidenschaftliche Kämpfe innerhalb der Handels kammern mit Rücksicht auf diese Ausnahmszeit weder als Symptom eines ungesunden

Aufbaues der Handelskammern, noch als Verfallserscheinung auffassen dürfen. Da die Handels kammern aber in ruhig abrvägender Sachlichkeit sich stets als geeignete Plattform für eine Verständigung er wiesen haben, kann umso weniger davon gesprochen werden, daß für die Zusammenarbeit von Gewerbe, Handel und In dustrie eine neue Organisationssorm erst gesucht werden muß. Wo solche Auffaffungen geäußert werden, ist wohl die An nahme berechtigt, daß von der Notwendigkeit einer Zusam menarbeit nur gesprochen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 04.10.1884
Umfang: 12
dürste, die vollständige Erneuerung der Kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen herbeizuführen, was die Auflösung der Handels- und Gewerbekammern (mit Ausnahme jener in Prag, welche bereits auf Grund der neuen Wahlordnung neu constituiert ist und jener in Trieft, welche bei der Wahlresorm außer Betracht geblieben ist) zur Voraussetzung hätte. Die Auflösung der Handels und Gewerbekammern liegt nach Z 23 des Gesetzes vom 29. Juni 1363, R. G. B. Nr. 35, in der Machtsphäre des Handelsministers

. Die Kammern, welche mit 31. December 1334 ihre Ergänzungs wahlen zum Abschlüsse zu bringen haben, sind fol gende: Salzburg. Graz, Klagenfurt, Rovigno, Ro- vereto, FUdkirch, Reichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz. Für' die voll ständige Erneuerung der Handels» und Gewerbe kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen, so» hin für die Auflösung derselben sprechen mehrfache Gründe. Bevor auf die Erörterung derselben einge gangen wird, muss Folgendes vorausgeschickt

werden: Eine Reihe von Kammern hat die letzten Ergänzungs wahlen im December 1333 auf Grund der alten Wahlordnungen vorgenommen; sie sind also gegen^ wärtig, obgleich die neuen Wahlordnungen in Kraft stehen, doch vollständig auf Grund der alten Wahl ordnungen zusammengesetzt, da die neuen erst im Anfange 1334 die Genehmigung Sr. Excellenz des Herrn Handelsministers erhielten. Es sind dies: die Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brüni-. HDie einzige Kammer, welche schon

jetzt vollständig auf der Basis der neuen Wahlordnung besteht, ind.m sie im August 1334 nach vorausgegangener Auflösung neu constituiert wurde, ist die Handels- und Gewerbekammer in Prag. Außer Betracht blieb bei der Wahlreform die Kammer in Trieft wegen der speciellen, dort ob waltenden Umstände. Besondfre Verhältnisse bestehen bei den Kammern in K:a!>!u und Lemberg. Bei beiden Kammern wurde» die neuen Wahlordnungen bereits mit Ende 1333 provisorisch genehmigt, mit dem Auftrage, diese neuen Wahlordnungen

sind die Ergänzungswahlen Anfang 1334 durchgeführt worden. Die Gründe, welche für die Auflösung der Kammern (mit Aus nahme jener in Prag und Trieft) sprechen, sind die folgenden: I. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: 1. Bei den Kammern in Salzburg, Graz, Klagenfurt, Rovigno, Rovereto, Feldkirch, Neichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz im Jahre 1333; 2. bei den Kam mern in Wien, Linz, Leoben. Laibach, Görz, Inns bruck

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Alpenland
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Seite 3 von 4
Datum: 05.01.1934
Umfang: 4
. Die im Jahre 1931 fällig gewesenen Neuwahlen wurden nicht ausgeschrieben, sondern die Mandatsdauer zuerst bis Oktober und dann bis Ende des Jahres 1933 verlängert. Die Bundesregierung hat nun mit Notverordnung zur Führung der Geschäfte der Kammern den Herrn Bundesminister für soziale Ver waltung ermächtigt, Verwaltungskommissionen zu ernennen, welchen ein Vertreter der Regierung mit sehr weitgehenden Vollmachten bei gegeben wurde. Die Ernennung der Mitglieder der Verwaltungs kommissionen ist dem freien

Ermessen des Herrn Bundesministers für soziale Verwaltung anheimgestellt, welcher wohl Vorschläge von den hiefür in Betracht kommenden Berufsorganisationen einholen kann, aber an diese nicht gebunden ist, sondern sich die Auswahl der Personen Vorbehalten hat. Die marxistischen Gewerkschaften haben tagelang verhandelt, sie wollten — wie es in der amtlichen Mitteilung heißt — in allen Kammern die Mehrheit der Mandate; weil ihnen aber das Sozial ministerium nur ein Drittel der Mandate zugestehen

nalen Gewerkschaften in den österreichischen Kammern für Arbeiter und Angestellte war auf Grund der Wahlen des Jahres 1926 wie folgt. nat. christl. Arbeitersektionen 7 Mandate 36 Mandate Angestelltensektionen 215 „ 9 „ Verkehrsangestellten-Sektionen 10 „ 4 „ Gesamtzahl der Mandate 42 Mandate 49 Mandate Nach den Ausweisen der Spitzenverbände der Gewerkschaften waren die christlichen Berufsorganisationen, welche kammerzugehörige Arbeitnehmer vertreten, Ende 1932 nur um rund stärker wie die nationalen

für den berufsständischen Gedanken nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis eingetreten sind. In der bisherigen Zusammensetzung der Kammern konnten wir kein gerechtes Spiegelbild des tatsächlichen Kräfteverhältnisses der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen erblicken. Im Hinblick auf den Umstand, daß die Kammermandate auf Grund der Kammerwahl vom Jahre 1926 verteilt waren, besteht wohl kein Zweifel, daß bei einer Neuwahl, die auf Grund einer gerechten Wahlordnung durchgeführt würde, das Kräfteverhältnis

auch in der Verwaltungskommission der Kammer aufbauend und loyal Mitarbeiten. Richtschnur für unsere Haltung wird das Wohl der Arbeitnehmer sein. Wenn wir auch hier mit allem Nachdruck für die Interessen der Arbeitnehmer, insbesondere der Angestellten, eintreten, so werden wir als unbedingte Anhänger des Volksgemeinschaftsgedankens die Schicksalsverbundenheit mit dem Volksganzen niemals vergessen." Den Verwaltungskommissionen der Kammern für Arbeiter und Angestellte gehören folgende Vertreter der deutschen Angestellten- Gewerkschaften

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 22.03.1934
Umfang: 6
der Regierung sitzen werden. Die wichtigste Ausgabe der K u l t u r- und Wirtschaft«,- kämm er wird die Begutachtung aller jener Gesetzentwürfe bilden, die die Interessen der in diesen beiden Kammern ver tretenen Berufsschichten berühren. Die eigeutliche gesetzgeberische Tätigkeit wird in eine eigene Einrichtung verlegt werden, die den Namen Bun destag erhalten soll. Der Bundestag wird nach dem Ver- safsungsentwurf von Vertretern der vier Kammern beschickt werden. Daneben wird auch eine Bundesver sammlung

bestehen, in deren Rahmen alle Mitglieder aller vier Kammern von Zeit zu Zeit znsammentreten werden. Weiter erfährt mau, daß die vorläufige ständische Ver fassung eine Erweiterung der Stellung und der Rechte des B u n d e s p r ä s i d e n t e n und des Kanzlers brin gen wird, wobei die Reform in diesem Punkte dem Gedanken einer Stärkung des autoritären Kurses Rechnung trägt.' Ein wesentliches Merkmal der vorläufigen Bundesverfas sung besteht darin, daß sie sich auf den Grundsatz der E r nennung

der Mitglieder der einzelnen Kammern stützt. Eine wichtige, vorläufig aber noch offene Frage bildet die Art und Weise der I n k r a f t s e tz u n g der vorläufigen Ver fassung selbst. Diesbezüglich werden noch verschiedene Vor schläge erörtert, so daß die Verankerung mit Hilfe des Notoer ordnungsrechtes oder durch das Rumpfparlament möglich ist, wobei letztere Art mehr Wahrscheinlichkeit auf Durchführung hat. Die Wirtschaft und die Einstellung von Echntzkorpsangehörige». Wien. 21. März

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 13.02.1902
Umfang: 8
können. Bei anständig be triebenen Kohlenbergbauen werden demnach die durch den Abbau der Kohle entstandenen Hohlräume ent weder ausgefüllt (versetzt) oder sie werden zum voll ständigen Verbruche gebracht, und zwar einzeln nach einander, wie sie entstehen. Im nordwestlichen Böh men werden jedoch die ini Kohlenflötze hergestellten Höh.'en (Kammern oder Pläne genannt) wed^r aus gefüllt, noch auch nach dem Verlassen vollständig zu Bruche gebracht, sondern sie werden einfach, wie dies weiter unten beschrieben

-, dann die Humusschicht?. Ober halb des Kohlenflötzes, mitten im Tegel eingebettet, kommen sehr große Schwimmsandlinsen vor, (Räume, ausgefüllt mit Wasser und Sand) die unter großem Drucke stehen. Die Kohlengewinnung besteht nun nach der pri mitivsten, auch bei den Chinesen in Anwendung ste henden Art und Weise darin, daß man im 15 M. dicken Kohlenlager Kammern von 6 Meter bis 8 Meter im Quadrat und von 6 M^ter Höhe aus höhlt. Es ist dabei zu bemerken, daß die Kohle sehr fest ist, denn nicht nur die ebenfalls

in der Kohle hergestellten Gänge (Strecken), sondern auch die Abbaukammern bleiben bis zu einer gewissen Größe ohne Zimmerung (Bölzung) lange Zeit, ost viele Jahre stehen, ohne einzubrechen. Zwischen den einzelnen Kammern muß natürlich eine Kohlenwand von 4 Meter bis 6 Meter Dicke stehen bleiben. Es ist einleuchtend, daß in Folge des Stehen bleibens dieser Wände und deshalb, weil die Kam mern nur bis 6 Meter und wenig mehr hoch ge macht werden können, während das Kohlenflötz je doch 15 Meter dick

solcher Kammern gleichzeitig hergestellt, um auf einmal rücksichtslos recht viel Kohlen zu ge winnen, was bei einem den bergtechnischen Grund regeln entsprechenden Abbaue, beispielsweise auch bei einem Bruchbaue, bei dem jeder entstandene Hohl- raüm, ehe man mit einem neuen nebenan beginnt, zuerst für sich allein zu Bruche gebracht wird, nicht möglich wäre. Wenn eine solche Abbaukammer nun eine gewisse Größe erreicht hat und die Kohlenwände und deren Decken zu krachen (lauten) beginnen, daher das Ar beiten

wegen herabfallender Kohlenstücke nicht mehr sicher ist, werden ihre Eingänge mit einer Mauer verschlossen, und es wird nebenan sofort mit dem Aushöhlen einer neuen Kammer begonnen; ja in den meisten Fällen werden mehrere Kammern gleich zeitig nebeneinander hergestellt. Da eine solche Kam mer einen durchschnittlichen Rauminhalt von 400 Kubikmeter hat und ungefähr 40 Waggons4000 Meterzentner Kohle gibt, so höhlt eine derartige Schachtanlage, die 100 Waggons Kohle im Tage fördert, täglich bei drei

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 11.10.1895
Umfang: 4
den alpcnländischcn Kammern wohl kaum befolgt werden. Ans cincr Konferenz der letzteren am 3. September zu Salzburg, an welcher sich die Kammern von Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurr, Laibach, Innsbruck, Bozen und Fcld- kirch betheiligteu, wurden die Schwierigkeiten besprochen, welche sich gerade für die alpcnländischcn Kammern ergeben. Sic sind theils technischer, theils sinanzieIler Natur. Die ersteren ergeben sich daraus, daß es in vielen Fällen, nament lich in den abgelegenen Hochthälern äußerst schwer

hatte, nur von den Vertretern dreier Kammern bejaht. Die Delcgirten der übrigen fünf Kammern glaubten diese Frage verneinen zu sollen. Denn die Gründe, welche sür eine gänzliche Ableh nung ins Feld geführt werden, scheinen keineswegs stichhälug zu sein. Man führt einmal an, die Kammern könnten seitens dcr Regierung nicht verpflichtet werden, eine so kostspielige Gc- ' wcrbebelriebSausnahme durchzuführen. ES wurde nun schon mehrfach die gesetzlich? Bestimmung citirt, auf Grund welcher die Kammern zu periodischen

. Es ist im Gegcntbeile zu betonen, daß hier ein wichtiges Moment sür die Durchführung dcr Betriebsau'nahmc durchdie K a m m c rn liegt. Sehr richtig schci: t uns zu sei», was dcr Sckrctär der Wiener Kammer Dr. Mansch auf der Sekretären Konferenz in dieser Hinnchi sagte: „Vergesse man nicht, daß die Jnstilulion dcr Kammern in ihrer jetzigen Gestalt doch nick! über jedc Anfechtung er haben ist. Man weiß, welche Schlagwerte in die Massen ge worden werde,. und mau weiß, daß cs unscrc Aufgabe sein muß, die Kammern

aus alle Gewerbezweige zuerstreckeu und die persönliche Erhebung als die allein mögliche Methode zu beschließen.' Fasten wir die angeführten Erwägungen zusammen, so schcn wir, daß die kleinen Kammern am besten thun, wedcr eine vorbehaltsloö bejahende, noch cine unbedingt verneinende Haltung einzunehmen, sondern einen Mittelweg einzuschlagen. Sie können ans vollster Ueberzeugung den Prinzipien dieser Reform sympathisch gegenüberstehe!', den wahren Fort schritt, welcher in denselben liegt, anerkennen

und auch die feste Absicht ausdrücken, dcn technischen Schwierigkeiten bei der Durchführung zu begegnen, allein sie müssen auch die finan zielle Last ins Auge fasten. Die kleinen Kammern werden oielclbcn allcin nicht tragen können und die Unterstützung der Regierung anrufen müssen. Dieser Standpunkt dürfte sich auch der öozener Kammer empfehlen. Gelingt eö ihr, die Durchführung dieses Werkes mit Unterstützung dcr Regierung lind durch eigene Opferwilligkeit zu sicher», dann wird sie selbst nur an Anschcn und Ver

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Alpenländer-Bote
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Seite 9 von 12
Datum: 19.06.1921
Umfang: 12
Der Gemeindevertretung an und durch sechzehn Jahre versah er das Amt eines Bürger meisters. Er ist ferner Obmann der gewerblichen Fort bildungsschule und Mitglied vieler gemeinnütziger Ver eine. Wie aus Kammern berichtet wird, feierte unlängst der Grundbesitzer in Glarsdorf Michael Habinger mit seiner Gattin Marie das Fest der Diaman tenen Hochzett. Dias Jubelpaar, das im 85. Lebensjahre steht, erfteut sich trotz seines hohen Alters der geistigen wie der körperlichen Frische. Von den fünfzehn Kindern, die der Ehe

entsprossen, befinden sich die meisten am Le ben. Die zahlreichen Freunde des Jubelpaares ließen es sich nickt nehmen, diesen Tag festlich zu begehen. In zahlreichen Wagen setzte sich der Festzug von Seiz aus nach Kammern in Bewegung. Musik und Vorretter in altsteirischer Traclst, eröffneten denselben. Kranzeljung- fern und Brautführer schlossen sich diesem an. In der Kirche in Kammern nahm Dechant Rindler aus Tro- fajach die Trauung vor. Beistände waren die Groß grundbesitzer Zechner und Zötsch

. Das Festmahl wurde ini Gafthause Odorfer in Kammern eingenommen. En zian und Petergstam schmückten den Wagen des Jubel paares. Vor einer solchen Feier muß der ganze Ehe- resormrmmnel schweigen. Da komntt das Wort des Dich ters zur Geltung: Die Leidenschaft flicht, die Liebe muß blechen. Bei gottgewollter Liebe gäb's auch keine Ehe leute, die nach Ehereform schrien. Nicht die Ehe bedarf der Reform, sondern die Braut- und Eheleute und die Erziehung in Schule und Elternhaus und die Selbst erziehung. Gerichts

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 27.02.1924
Umfang: 8
Biegeleben von der Präfektur in Trient begrüßt hatte, brachte er folgende Mitteilungen des Präsidiums zur Kenntnis der Anwesenden: Durch einen Erlaß des Ministeriums della Eco- nomia Nazionale ist angeordnet worden, daß mit Rücksicht auf die im heurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen des Präsidiums und der sonstigen Funk tionäre der Kammer zu unterbleiben haben Es bleiben daher das Präsidium, der Kassaverwal ter, der Kassarevisor sowie die einzelnen Ausschüsse :chne

günstiger. Die Unione erfreut sich einer tatkräftigen und fachkun digen Leitung, welche es versteht, die Interessen der Vereinigung und im allgemeinen die der Obhut der Kammern anvertrauten wirtschaftlichen Interessen zielbewußt und energisch zu vertreten. Die Uniove wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten DirektionSrat geleitet. Wie überall ist auch hier das Präsidiuni im Vereine mit dem Sekretariate jenes Organ, welches für die Abwicklung der laufenden Geschäfte

zu sorgen hat und für sie verantwortlich ist, so daß die General versammlung selbst, bei der alle der Unione ange hörenden Kammern vertreten sein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Charakter hat. Die l.tzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahl« reichen Delegierten der Kammern besucht. Den Hauptgegenstand ^ Beratungen bildete der Geschäftsbericht des Präsidiums der Unione. ein sebr umfangreiches Elaborat, das die verschiede nen aktuellen, wirtschaftlichen und finanzpolitischen Fragen

. Doch sei in nicht allzu- langer Zeit die tatsächliche Erledigung der Reform- Frage zu erwarten. Ein wichtiger Punkt d:r Re form ist der. daß den Kammern, deren Kompetenz bisher im Vergleiche zu der den Kammern anderer Länder eingeräumten eine ziemlich beschränkte war, ein größerer Einfluß und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt :verde. Insbesondere soll den Kammern ein ent scheidender Einfluß bei der Herstellung der wirt schaftlichen Statistik unter Zugrundelegung

eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz-Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kammern eingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelangt, soll dieser dem modernen Cultem der Berufsgruppen Vertretung folgen. Die Berussgruppen als solche wäh len ihre Vertreterin dlcKammer, wobei jedoch die Details, insbesondere die Bildung dies« Berufsgruppen, d. h. die Zusammenfassung der Be triebe in eine solche Gruppe nicht einem starren Cd- steme folgen, sondern den Kammern

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Der Burggräfler
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Seite 4 von 10
Datum: 27.02.1924
Umfang: 10
Biegeleben von der Präfektur in Trient begrüßt hatte, brachte er folgende Mitteilungen des Präsidiums zur Kenntnis der Anwesenden: Durch einen Erlas; des Ministeriums della Eco- nonlia Nazionalc ist angeordnet worden, daß ipit Rücksicht auf die im lieurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen des Präsidiums und der sonstigen Funk tionäre der Kammer zu unterbleiben haben Cs blechen daher das Präsidium, der Kassaverwal- rer. der Kaffarcvisor sowie die einzelnen Ausschüße

belle Camcre' geschaffenen Ein- ! richtung erhielt, war ein durchaus günstiger. Die ! Unione erfreut sich einer tatkräftigen und sachkun- ! digen Leitung, welche es versteht, die Interessen der ! Vereinigung uird im allgemeinen die der Obhut der .Kammern anvertrauten wirtschaftlichen Interessen zielbewusst und energisch zu vertreten. Die.Unione wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten Direktionsrat geleitet. Wie überall ist auch hier das Präsidinnr im Vereine

i mit den: Sekretariate jenes Organ, welches für die j Abwicklung der laufenden Geschäfte zu sorgen hat ! und für sic verantwortlich ist, so daß die General- j Versammlung selbst, bei der alle der Unione ange- ! hörenden Kammern vertreten sein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Charakter irat. < Die l.tzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahl- - reichen Delegierten der Kammern besucht. j Dm Hauptgegenstand der Beratungen bildete j der Geschäftsbericht des Präsidiums der Unione, ein sebr

. Die sonstige Reform sei bereits in ihren Grmrvzügen fcstliegcnd, es fehle nur noch die Fassung in Gesctzcssorm. Doch sei in nicht allzu- langer Zeit die tatsächliche Erledigung der Reform- Frage zu errvartcn. Ein wichtiger Punkt der Re- form ist der. daß den Kammern, deren Kompetenz l'isher im Vergleiche zu der den Kammern anderer Länder eingeräumten eine ziemlich beschränkte war, ein größerer Einfluß und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt werde. Insbesondere

soll den Kammern ein ent scheidender Einfluß bei der Herstellung der wirt schaftlichen Statistik unter Zugrundelegung eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz-Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kammern cingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelanzt, soll dieser dem modernen System der Berufsgruppen-Vertretung folgen. Die Berufsgruppen als solche wä len ihre Vertreter in die Kammer, wobei jedoch die Details, insbesondere die Bildung dieser Bcrufsgruppen

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Der Arbeiter
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Seite 3 von 10
Datum: 18.08.1926
Umfang: 10
wenigstens nicht direkt berühren, es sei denn, daß in verschiedenen Ausschüssen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen verhandelt werden müß ten. In: übrigen gäbe es ja auch in der Arbeiter und Angestelltenkammer Fragen, die nur (wahrschein lich in den meisten Fallen) die in Handel, Gewerbe und Industrie Beschäftigten interessieren, die Landarbeiter aber nicht und umgekehrt. Ein bei den bestehenden, streng nach Berufen getrennten Kammern zutage ge tretener Nachteil

würde aber durch die Zusammen ziehung von Haus aus vermieden werden. Es kommt öfters vor. daß die Handels- und Gewerbe- oder andere Arbeitgeberkammern Gutachten abgeben, die in scharfem Widerspruche zu den Gutachten der Arbeiter und Angestelltenkammern stehen. Bei getrennten Kammern für Bauern und Landarbeiter wäre dies natürlich auch der Fall. Angenommen, die Landarbei ter seien in ihrer eigener: Landarbeiterkammer oder der Arbeiterkammer angegliedert. Eine sie besonders interessierende Frage wird dort eingehend behandelt

und zum Schluß ein darauf bezughabender Antrag oder eine Entschließung angenommen. Die gleiche Frage wird in der nur von Bauern beschickten Landwirt schaftskammer beraten und, was sehr leicht Vorkom men kann, gerade mit gegenteiligem Beschluß verabschiedet. Was soll jetzt die gesetzgebende Körper schaft. welche einen Entwurf diesen beiden Kammern zur Begutachtung übergeben hat, machen? Zwei Vor schläge sind da, einer dafür, einer dagegen. Die Ge setzgebung kann nur einem oder gar keinem der beiden Vorschläge

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