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Wörgler Nachrichten
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Seite 5 von 10
Datum: 17.12.1932
Umfang: 10
. Augustin erwiderte hierauf bei Gelegenheit der For derung einer gleichen Tabelle über die bloß allge mein bezeichncten Manharter im Landgericht Kufstein: „Uebrigens teile ich ganz die von Ew. Hochwohlge boren in der Sache geäußerten Ansichten, halte die Bewilligung einer Reise nach Rom im Jubeljahre für unausweichlich, aber no:f)' keineswegs für entschei dend zur Beendigung der Trennung; wohl aber für entscheidend zur Ergreifung energischer Maßregeln, wenn die Trennung sich nicht endigt. Aber ich wage

, in Absicht auf die Behandlung dieser Leute und wegen Bestimmung der Reiseroute sowohl als der Dauer ihres Aufenthaltes auf der Reise und in Rom mitzugeben sei, und wer endlich die Reisekosten für diese Wallfahrer und ihren Anführer zu bestreiten habe? Um Zeit zu gewinnen, wolle der Herr Kreishaupt mann die Aeußerung hierüber unmittelbar an den Erz bischof abgehen lassen. III Der Kreishauptmann nahm Rücksprache mit dem Landgericht Hopfgarten tmb erstattete am 12. April sein Gutachten nach Salzbing

: 1. Im Einverständnis mit dem Landgericht schlägt er zur Reise drei vor, und zwar den Sebastian Manzl von Untermanhart, den Simon Lainringer und dm Sebastian Manzl von Liendla. Eine größere Anzahl wäre schwer zu überwachen und würde eher Eifer sucht erwecken. Nur meint Herr v. Mensi, Thomas Mair sei nicht, wie es vom Landgericht geschehen, gerade auszuschließen; wohl sei er fanatische als alle, aber eben deshalb bedürfe er einer Radikalkur. Seine Ausschließung, da er doch zweiter .Häuptling sei, wür de Mißtrauen

als Begleiter erwünscht. Er wäre ein triftiger Zeuge. 3. Das Landgericht meint, die Kosten sollen der Gesamtheit der Manharter amtlich zugewiesm wer den. Aber das Amtliche weckt Verdacht! Sie bckom- men nur die a. h. Zulassung der Reise, nicht die Veranstaltung. Sammlungen zu solchen Zwecken sind sonst verboten; aber das Landgericht könnte darüber hinwegsehen und behufs der Reisibewilligung nur dm Ausweis des nötigm Geldes verlangen. Wenn der Koadjutor Schoner sie auf ihr Verlangen begleitet, sollen

sie ihn schadlos halten; doch kann die Re gierung ihn geheim mit Geld ausstatten, daß er im Notfall nicht von den Sektiererir abhängig ist. Für den Fall, daß ein Führer genehm wäre, schlägt Herr v. Mmsi einen verkleideten Polizeimann vor, der sich als Pilger ausgeben und die Manharter, gleichsam zufällig, begleiten müßte. Einem solchwwäre das Nötige aus dem geheimen Polizeifond zu ver abreichen. 4. Das Landgericht empfiehlt einen Akkord mit einem Fuhrmann, das argloseste Mittel, die Reisenden zu binden

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Wörgler Nachrichten
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Seite 5 von 12
Datum: 01.10.1932
Umfang: 12
, dem bayrischen Landgericht diese meine Worte zur Kenntnis zu bringen." Dies war also offene Re volution! Die Malcharter stimmten größtenteils mit ihrem Oberhaupte st herein; sie wollten von geistli chen und weltlichen Behörden nichts mehr wissen, sag ten sich von allen Steuern und Abgaben und Untertanenpflichten los und fanden mit diesen Grundsätzen noch weit leitcher Anklang als mit den Dogmen ihres altrömischen Glaubens. Der Landrichter von Sanrnrern berichtete die unbe- mäntelte Empröung des Manzl

das General-Kommissariat unter dem 29. März 1810 die Frage stellte, ob zur sicheren Transportierung des Sebastian Manzl-Manhart von Westendorf, des Lederers Thomas Mair von Hops garten und des Wolfgang Riedl von Spertendorf eine Eskorte von 6—8 verläßliche!: Männern hinreichend sei. Das Landgericht vernahm diese Frage mit Bestür zung und begehrte nicht nur für jenen Transport/ sondern auch zu seiner -eigenen Deckung eine starke militärische Abteilung. Schon verbreitete sich das Ge rücht von anrückendcn

Soldaten und strengen Exekutio- nett. Doch das General-Kommissariat erwiderte unter dem 13. April, für Maßregeln der angezeigten Art seien die Ieitverhältnisse nicht mehr geeignet; denn die Abtretung des salzbukgischen Gebie tes und somit a u ch B r i x e n t a l s st ö h e n ä ch - stens bevor. Das Landgericht ließ demnach die Arnre sinken und drückte die Augen zu. Die Manharter gabelt jetzt den Ton an. Ungebundenheit uno Steuerfreiheit waren an ziehende Lockungen für alte. Ungehindert von der Obrig

er am 13. April 1816 den ersten Berich! an das LandespräMum in Innsbruck. Am 23. April lief beim Kreisamte vom Landgericht Kitzbühel die Anzeige ein, die Unord nungen in dem k. b. Landgericht Brixental werden selbst für die ös erreichische Umgebung immer gefähr licher. Von Innsbruck eilten Präfidialberichte an die Hofstelle. Aber für Wien waren die Vorfälle und Zustände Brixentals schon durch den Bericht eines geheimen Agenten in Salzburg vom 10. April um ständlich geschildert worden; «er hatte aus dem Orte

, ob solcher solle hier gelten. Während der Predigt blickten sie sich Zumutung entrüstet, gingen auf das Landgericht und bei unbeliebten Stellen auffallend an, winkten einander wiesen sich aus über die Unmöglichkeit einer Teilnahme über Bänke hin zu, standen hohnlachend auf und gingen an dem-berüchtigten Überfall auf das Widum zu Kirch- in Gruppen aus der Kirche. borg. Ob das Landgericht wegen dieses ersten Enge- Die Zahl derjenigen, welche mit Entschiedenheit dem gekommens der sonst so Widerspenstigen

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Wörgler Nachrichten
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Seite 4 von 10
Datum: 03.12.1932
Umfang: 10
in seiner Wohnung zu, arbeitete in der Heuscheune, fütterte das Vieh, aß bei Tische. Er wurde gesehen und — am 22. Mai 1822 — bei Tagesanbruch plötz lich überfallen und fortgeliefert. Das Landgericht froh lockte über den Fang, aber, eine gewaltsame Befreiung befürchtend, ließ es die Frohnveste von geheimen Wächtern umstellen. Diese Besorgnis war nicht unbegründet. Dre Dienst leute Manharts eilten mit der Trauerbotschaft in ver schiedenen Richtungen auseinander. Nur die Bäuerin saß trostlos in dem öden Hause

- \ ler erkannte die Stimme, aber er regte sich nicht. Denn } er war kein Manharter. Als er einem Bekannten den j Vorfall erzählte, machte dieser bei dem Landgericht j die Anzeige. Sebastian Manzl von Liendla wurde vor- ! gerufen; er wand sich jedoch aus der Schlinge. — I Die Manharter verabredeten sich auf seinen und des j Freundes Antrieb mit allem Ernste über die Spren- ! gung der Frohnveste. Sie ließen sogar unzweideutige I Drohungen fallen. Doch konnten sie sich auch die ! Schwierigkeiten

, beschränke sich schwerlich auf die Befreiung \ der Häuptlinge; denn auch gegen das Landgerichts- j personal sumse Drohung umher; das Unternehmen \ hülle sich jedoch behutsam in bergendes Dunkel; man \ höre nur, ohne zu sehen. Tribus berichtete diese Mel- \ düngen an das Kreisamt. Eine Staffelte trug am } 26. Mai nach. Mitternacht Befehl und Weisung heran. } Beide Gefangene, Manhart und Thomas Mair, soll- \ ten ungesäumt an das Landgericht Rattenberg abge- j geben werden. Doch bis zum Tagesanbruch ließen

. ; Im Juni wurden Manzl und Mair nach! Inns- j brück abgeführt und in die Frohnveste gelegt, um j von den Stadt- und Landrechten untersucht zu wer- l den. Am 22. Juni wurden die Akten meritorisch ge- i schlossen und dem Appellationsgerichte zur Revision - vorgelegt. Doch dieses fand am 10. Juli die Unter- | suchung noch nicht spruchreif und verlangte die Er- | Hebung mehrerer Punkte von Seite des Landgericht- - tes Hopfgarten. Hier befanden sich 40 Manharter, darunter 26 i Weibspersonen, in Untersuchung

berger die Anzeige, am künftigen Sonntag (Trinitas, 6.) werde fichl der Klub in Manzls Wohnung ver sammeln; in der nächtlichen Zeit oder nach (?) dem Gottesdienste, um dem päpstlichen Segen des Va ters Manhart sowie seiner „Predigt" beizuwohnen. Das Landgericht traf daher die sorgfältigsten Vorkehrun gen, die Versammlung plötzlich zu überfallen und zur Strafe zu ziehen. Das Herankommen der Manharter aus den mtfernterm Orten am Vorabend oder im Morgendämmer sollte die Zeit der Zusammenkunft

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Kitzbüheler Nachrichten
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Seite 7 von 12
Datum: 03.12.1932
Umfang: 12
in seiner Wohnung zu, arbeitete in der Heuscheune, fütterte das Vieh, aß bei Tische. Er wurde gesehen und — am 22. Mai 1822 — bei Tagesanbruch plötz lich überfallen unb fortgeliefert. Das Landgericht froh lockte über den Fang, aber, eine gewaltsame Befreiung befürchtend, ließ es die Frohnveste von geheimen Wächtern umstellen. Diese Besorgnis war nicht unbegriindet. DuDinst- leute Manharts eilten mit der Trauerbotschaft in ver schiedenen Richtungen auseinander. Nur die Bäuerin saß trostlos in dem öden Hause

erkannte die Stimme, aber er regte sich nicht. Denn er war kein Manharter. Als er einem Bekannten de'n Vorfall erzählte, machte dieser bei dem Landgericht die Anzeige. Sebastian Manzl von Liendla wurde vor gerufen; er wand sich jedoch aus der Schlinge. — Die Manharter verabredeten sich auf seinen und des Freundes Antrieb mit allem Ernste über die Spren gung der Frohnveste. Sie ließen sogar unzweideutige Drohungen fallen. Doch konnten sie sich auch die Schwierigkeiten und Gefahren nicht verbergen. Ver

auf die Befreiung ! der Häuptlinge; denn auch gegen das Landgerichts- j personal sumse Drohung umher; das Unternehmen ! hülle sich jedoch behutsam in bergendes Dunkel; man ! höre nur, ohne zu sehen. Tribus berichtete diese Mel- j düngen an das Kreisamt. Eine Staffette trug am ! 26. Mai nach! Mitternacht Befehl und Weisung heran. ? Beide Gefangene, Manhart und Thomas Man, soll- ! tcn ungesäunN an das Landgericht Rattenberg abge- j geben werden. Doch bis zum Tagesanbruch ließen sich ! die nötigen Vorbereitungen

und der Gerichtsverpflichtete Johann Haus berger die Anzeige, am künftigen Sonntag (Trinitas, 6.) werde sich der Klub in Manzls Wohnung ver- sammeln; in der nächtlichen Zeit oder nach (?) dem Gottesdienste, um dem päpstlichen Segen des Va ters Manhart sowie seiner „Predigt" beizuwohnen. Das Landgericht traf daher die sorgfältigsten Vorkehrun gen, die Versammlung plötzlich zu überfallen und zur Strafe zu ziehen. Das Herankommen der Manharter aus den entfernteren Orten am Vorabend oder im Morgendämmer sollte die Zeit

der Zusammenkunft be zeichnen. Aber die Lauernden wurden schmählich ge täuscht; denn sie mußten sehen, wie zahlreiche Man harter aus Westendorf und Hopfgarten in der Nacht talauöwärts gingen. Das Landgericht schickte einen Eil boten an bas Landgericht Kufstein. Der dortige Land richter begab sich persönlich nach Kirchbühel und ließ Seite 61

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 12
Datum: 08.05.1931
Umfang: 12
Ae Richter von Willen und die .Mutrichter" Erinnerungen an vor alte Landgericht. Welcher Innsbrucker kennt nicht das hochgiebelige, altertümlich aussehende Gebäude zwischen Brennerstraße und Stift Wilten — jetzt „Klostergasse Nr. 1" bezeichnet? Wenn alte Innsbrucker Stadtbewohner am langgestreckten Flügel entlang gehen, sprechen sie immer noch vom „Land gericht" oder vom „alten Gericht". Seit mehr als 450 Jahren steht das Landgerichtsgebäude, zumindestens stand es schon, alten Urkunden

sich auch über manche Bluturteile, denn 1818 wurde ja das Landgericht Sonnenburg hierher verlegt. Der „Hohen Gerichtsbarkeit" (der sogenannten „Blutgerichtsbarkeit") des Sonnenburger Land gerichtes unterstand Wilten allerdings schon vorher. Eigent lich ist der „bayrische Erbfeind" daran schuld, daß das Wiltener Hofgericht zum Landge richt wurde. Von 1805 bis 1809 hausten die Bayern im Land Tirol. Viele kleine Gerichte hoben sie aus — und die Hofmarkgerichtsbarkeit des alten Stiftes Wilten achteten sie ebenfalls

nicht. Sie hoben auch das Wiltener Hofgericht auf — es wurde dem Landgericht Sonnenburg einverleibt. Gar so schlecht konnte die „unrechtmäßige Gewalttat" nicht gewesen sein. Sieben Jahre später bestätigte nämlich die habsburgische Regierung die bayrische Verordnung. 1815 war es also für immer mit der Hosmarkgerichtsbarkeit des Stiftes Wilten zu Ende. Interessant ist, wie weit die Wiltener Hofmarkgerichts barkeit einst reichte. Das innere Sellraintal, mit St. Sig mund, Haggen, Gleirsch, Praxmar, Liesens

war das Landgericht Wellenberg oder Sonnen burg. Was war nicht alles in dieser finsteren Zeit ein „schwe res Verbrechen"! So mußte denn so mancher, „mit Stricken Gründen, die verschiedener Natur sind. Starhemberg hat jetzt andere Sorgen. Die Heimwehrbewegung hat ihm viel Geld gekostet, wozu noch kommt, daß er aus seinen Gütern nicht jene finanziellen Erträgnisse erzielt, die er eben haben sollte. Die Wirtschaftskrise berührt auch ihn. So hat er seit dem Vorjahre große Mengen geschlägerten Holzes liegen, wofür

. Der Hofrichter von Wilten und sein Gericht waren unseren Bezirksgerichten also ziemlich ähnlich. Aber so manche Delikte, die heute in der Schulstraße beim Zivil gericht oder beim Bezirksgericht mit leichter Strafe ge ahndet werden, kamen dem „Blutrichter", dem Landgericht Sonnenburg, zu. Der Abt von Wilten bestellte jeweilig einen weltlichen Beamten als Richter von Wilten. Dieser hatte auch das Polizei- und Sicherheitswesen über. Vier Jahrhunderte lang gab es, den vielen Urkunden nach, ständig den „Wiltener

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Wörgler Nachrichten
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Seite 3 von 10
Datum: 10.12.1932
Umfang: 10
Hausmann stellte am 26. Sep tember 1823 beim Landgericht die amtliche Anfrage über den Grund oder Ungruno jener Rückkehr. Für das Vikariat Hopfgarten verfaßte der Früh- messer Andrä Huber eine energische Vorstellung am 4. Oktober. „Wir können das größere Aufleben und die weitere Verbreitung dieser Sekte nicht mehr ver hindern, wenn die beiden Genannten wieder zurück kehren, obwohl es unserer Bemühung gelungen ist, daß seit mehreren Jahren niemand zur Sekte über ging, sondern vielmehr manches Mitglied

, wenn Manzl und Mair zurückkehren." VII Das Landgericht drang auf die Deportierung der unruhigsten Manharter schon am 30. Juli 1823, dann wieder am 14. Oktober und schlug für dieses Schicksal folgende vor, mit Beifügung der notwendigsten Be merkungen: 1. Sebastian Manzl, 54 Jahre alt. Besitzt ein gan!- zes Bauerngut und ein Viertel als ZuleheN; ersteres ist gegen die Hälfte der Früchte zur Bearbeitung in Bestand vergeben, letzteres an Manharter verpachtet. Er kaufte in Zeiten der Teuerung

und weiters angeordnete peinliche Untersuchung wegen Störung der inneren Staatsruhe und der Religion aufzuheben und zu verordnen befunden, daß beide der politischen Obrigkeit zur geeigneten Amtshandlung zu übergeben seien. Dadurch wird die politische Unter suchung auf den Standpunkt zurückgeführt, wie der selbe vor der Einleitung der peinlichen' Untersuchung bestanden hatte, und das delegierte k. k. Landgericht Rattenberg hat nur hierüber ferner das Amt zu han deln." „Beide Individuen werden einstweilen

in einer so angenehmen Lage, als die An hänger und Leichtgläubigen im Brixentale wähnten. Von einander getrennt saßen sie in den Gefängnissen der Frohnveste, so lange schon der frischen Luft, der er quickenden Sonne und freien Bewegung entbehrend. Das Landgericht Rattenberg harrte immer auf die Akten des Landgerichtes Hopfgarten, indem die Un tersuchung der beiden Häuptlinge von den Ergebnissen über ihre Mitschuldigen abhing. Indem Manzl und Mair jedenfalls auch noch vernommen werden muß ten, wurden sie am 15. Juli

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Wörgler Nachrichten
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Seite 8 von 10
Datum: 26.11.1932
Umfang: 10
die Behörden in Wien und in Tirol zur Wachsamkeit. Aber der Kanal der gegenseitigen Mitteilungen war nicht bte Post. Handwerksburschen, Arbeitsleute, Schiffsmänner, Viehhändler und andere Personen trugen mündliche und schriftliche Nachrichten hin und her, ohne daß eine Polizei, ein Landgericht, ein Späher etwas ahnte. Im Spätsommer 1819 war doch endlich ein Brief an Hagleitner aufgefangen worden. (Hagleitner war zu Kalchsburg Lokalkaplan. Alle solche Pfründen sind be kanntlich kaiserlichen Patronats

.) Die Betschwester Ur sula Bockstaller zu Wörgl hatte ihn an ihren unver geßlichen Beichtvater geschrieben. Diesen Brief sandte dann das Landgericht Saalfelden, dem er in die Hände gefallen nZar, an das Kreisamt in Salzburg; dieses — an das Präsidium in Linz; dieses — an die Po- lizei-Hofstelle; diese an das Präsidium in Innsbruck; dieses an das Kreisamt in Schvaz; dieses teilte den Fall ben Landgerichten Kufstein, Hopfgarten und Nat tenberg mit. Von den drei Landgerichten gingen Be richte zurück

in das Haus ein getreten und er habe seine Meinungen dem Kran ken aufgedrungen! Das Ordinariat Salzburg forderte am 13. Dezember das Landgericht Hopfgarten auf, gegen diese gesetzwidrige Proselytenmacherei des Tho mas Mair ernstlich einzu schreiten. Gerade um diese Zeit, nämlich an einem Advent- Sonntag, gesellte sich zu dem erzählten Vorfall noch ein äußerlich grellerer. Der Vikar Steinberger hielt um 10 Uhr vormittags eben Feiertagsschule für 20 versammelte Mädchen und erklärte ihnen das sonn tägliche

der Gerechtigkeit, ergriff ähn beim Flügel der Loden jacke und führte ihn zur Türe hinaus. Am 29. Jänner 1821 erst wurde er wegen beider Exzesse auf dem Landgericht verhört. Er blieb ruhig und freundlich und erzählte beide Vorfälle mit schlich ter Offenheit. Seine Aussage stimmte mit dem er wähnten Protokoll des Vikars nicht überein. Die drei Singer wurden daher, unb zwar der Kranke im Hause, noch einmal vernommen. Sie erzählten jetzt die Sache so, wie Thomas selbst. Das erste Protokoll widerrie fen

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Wörgler Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 29.10.1932
Umfang: 8
vom 15. und 19. Jänner der Land- und Kriminaluntersu chungsrichter Marberger mit dem Aktuar Tauscher auf dem noch kaum angetretenen Bergpfad nach Berwang. Sie überraschten dort A. Spr. und cntbecfteu 23, meist von seinem Bruder I. Spr., Handlungsdiener m' Jms- bruck, herrührende Briefe. Er wurde in Arrest abge führt, wiederholt verhlrt und crst am 2. Februar wieder auf freien Fuß gesetzt. Im Landgericht Sonnenburg bei Wilten wurde am 7. Jänner Matthias Hell von Völs verhört. Er hat gehört, beim Wirt

unter dem Schönberg fet einer der Wunderschläfer vom Untersberg angekommen. Er fragte beim Löwenwirt nach; dieser antwortete: „Du meinst wohl den geistlichen Propst, der bei mir war." Zu Matrei wurden nach den Voruntersuchungen am 11. auf dem Schönberg und am 12. Jänner zu Un terschönberg, am 20. und 21. Jänner neben anderen die meisten Bewohner der Gasthäuser der beiden Ort schaften verhört. Von dem Fürst-Lambergischen Landgericht Kitzbühel wurden am 14. Februar 19 Personell vorgeladen. Das Landgericht Kufsteirl

; aber die kreisämtliche Dispens reizte ihn zum Grimme; nur konnte er sie kaum glauben. Er machte sich Luft durch Klage und Frage an das Kreisamt. Die Dispens wurde rundum in Abrede gestellt. Dollatorre schalt den Tho mas einen frechen Lügner und stieß ihn i es Gefängiiis. Am 18. Dezember 1817 zeigte er das Verfahren dem Kreisamt an mit dem Bemerken, Thomas Mair sei nicht böswillig, sondern ein Skrupulant. Ein äußerer Eindruck werde ihn beugen. „Das Landgericht wird da her die durch den § 18, Abschnitt

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Neueste Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 10.11.1935
Umfang: 8
erhielten und somit in den Besitz des Schlosses kamen. Mit Heinrich von Rottenburg verfiel 1411 das Lehensrecht der Rottenburger, im Jahre 1426 kaufte Herzog F riedrich die Sonnenburg vom damaligen Besitzer Peter von Lebender g. Gleichzeitig' kam auch das Urbar von Vellen berg (bei Götzens) in die Hand des Herzogs, der nun ihm unmittel bar unterstehende Beamte mit der Pflegschaft betraute. Diese nannten sich „Pfleger von Vellenberg und Landrichter von Sonnenburg". Das „Landgericht S o n n e'n

war das „Landgericht Sonnenburg", wie es sich noch immer nannte, nicht mehr zu Bellenberg, sondern „mehrerteils in oder negst an Insprugg bewohnt". Um 1793 übersiedelten die Gerichtsbehörden des Landgerichtes gänzlich nach Innsbruck. 1796 finden wir sie am heutigen Inn- rain und diann im alten Regierungsgebäude in der Herzog-Friedrich- Straße 3 (obwohl 1700 auch ein Gerichts-Haus in Hötting erwähnt wird). 1817 mietete der Staat das ehemalige „Leut- und Gerichts haus des Hofgerichtes Willen" zwischen Stiftskirche

und Brenner straße für das „Landgericht Sonnenburg", weshalb dieses Gebäude noch heute als das „alte Landgericht" bezeichnet wird. Mit der Bau- fälligkeit Vellenbergs wurde das Gefängnis in den bekannten „Kräuterturm" verlegt. 1726 begegnet uns ein „Zucht- und Spinn haus", welches weniger eine Straf- als eine Besserungsanstalt war und auch den merkwürdigen Namen „K. k. privilegiertes Fabrikanten haus" führte. Dieses Haus ist das heutige Turnus Vereins- haus in d-er Innftraße. An die Sonnenburg erinnern

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Wörgler Nachrichten
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Seite 5 von 8
Datum: 03.09.1932
Umfang: 8
von der friedlichen Gesinnung der Tal bewohner überzeugt; das Verbot der Waffen werde daher nicht mehr so strenge gehandhabt, das Landgericht nehme keine Notiz und lege der altherkömmlichen Verherrlichung der Fronleichnamsprozession gewiß kein Hindernis in der. Weg. — Die gutmütigen Bauern ließen sich leicht beruhigen; die harrende Menge vernahm. die Antwort mit Jubel. Sie eilten auseinander und zogen ihre ge liebten Stutzen aus Keller und Dachstuhl, aus Bett stätte und Heustock freudig hervor und putzten Schloß

und Rohr. Am Fronleichnamsfest erschienen sie mit den blanken Gewehren, schritten stolz einher vor dem höch sten Gute u nd bewegten sich mit militärischer Gewandt heit nach dem Kommando. Die ganze Gemeinde war hocherfreut und die mutige Anordnung des Dekans wurde leinstimmig belobt. Aber wie erschraken, wie staun ten die Leute am folgenden Tage! Alle diejenigen, wel- che bei der Prozession als Schützen gegangen, wurden vor das Landgericht berufen, erhielten einen nachdrück lichen Verweis

zu diesem Zweck ! als Abgeordnete gewählt. Der Oberkommandant stellte ! ihnen am 12. September 1809 die E i n v e r l e i b u n g s- ! Urkunde aus mit dem Vorbehalt der kaiserlichen Ge- ! nehmigung. Der Grenzzoll wurde aufgehoben und die ! Einkünfte sofort in die Kasse der tirolischen Landes- ! Administration eingeschüttet. Am folgenden Tage wurde \ eine gleiche Urkunde den Pinzgauern ausgefertigt. Auch j Zillertal wurde einverleibt. Das österreichische Landgericht zu Hopfgarten hatte j die Napoleonische

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Oberinntaler Wochenpost
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Seite 4 von 10
Datum: 12.02.1932
Umfang: 10
hinein begleiten nach Bertelsgaden ins Landgericht...." „Vater..." stammelte der Bursch, und auch Lvi blickte entsetzt nach dem Bauern. „Da in dem Schreiben steht's," sagte dieser. „Ls ist ein B-efehl vom Landgericht an den Gemeindevorsteher — ich soll ein liederliches Weibsbild aufsuchen, aus dem Lenggries, das vor ungefähr einem Jahr in ihrer Heimat davongelaufen ist und der Gemeinde ihr Rind auf der Schüssel gelassen hat... Ich mein' ich brauch' mich nit viel anzustrengen mit dem Suchen

... das Weibsbild heißt auch Lva Rlostermairin..." „Mein Bas'il," flüsterte Lvi in sich hinein, erschrocken und so leise, daß inur sie selber es vernahm. Mentel hatte es getroffen, wie -ein Blitz; mit brechen-' den Rnien schwankte er dem Tische zu. „Vater", rief er, „Du siehst ja, daß das nit fein kann! Das muß eine Irrung sein... solche Namen gibt's mehr..." „An einem und demselben Ort? — Aber meinet wegen, sie soll selber reden... wann s'e's nit ist. die' das Landgericht sucht, wird sie sich wohl ausweisen

verhüllt; eine schwere lastende Sülle trat ein, wie nach einem zerschmetternden Gewitterstreiche alles angstvoll lauscht und davor zurückbebt, den ganzen Um fang der Zerstörung zu überschauen. „ ... Zahl' sie aus, Bäuerin," sagte nach einiger Zeit der Alte, ohne sich umzublicken. „Sie soll fortgeh'n in der Süll' - ich will nichts davon wissen, wer sie ist — aus meinem Haus soll sie nit aufs Landgericht ge liefert werden - dem, was ihr gehört, lauft sie doch nicht davon!" Mentel lag mit Gesicht

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Wörgler Nachrichten
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Seite 6 von 10
Datum: 17.12.1932
Umfang: 10
als jemals, da er bemerkte, daß Bruneck als sein bleibender Verbannungsort bestimmt sei. Wenn er ge fährlich scheine, so müsse ja die Regierung seine Ent fernung nur wünschen; wenn er aber keinen Anlaß zu ei nein begründeten Verdacht gebe, so solle man ihn endlich wieder in Freiheit setzen und in die Heimat entlassen. DaS Landgericht Hopfgarten gab auf ctite Anfrage dem Präsidium den Aufschluß, Anna Aschaber, die Gattin deS Manzl, habe Kopf genug, die Gegenwart des Mannes überflüssig

; sie scheute sogar die Beschwerden deö tveiten Weges nicht und besuchte ihn zu wieder- holtenmalen, tröstend und atlö der Heimat Nachricht bringend. Alö Kurator für deir abwesenden Manzl war Wolfgang Hagleitner vom Landgericht atrfgestellt; das Hauswesen leitete jedoch die Bäuerin selbst. Man harter bearbeiteten die ausgedehnten Felder um die Hälfte des Ertrages. In Bruneck wurde Manzl übrigens tnit möglich ster Schonung behandelt. Innerhalb des Städtchens war ihm freie Bewegung bewilligt. Die Morgenzeit

aus über die Verfolger der Kirche, über die ketzerischen Regierungen, über die meineidigen Geistlichen. Doch waren solche Sttitme nttr augenblicklich, uN) tvenn sie auögetobt hatten, schlugen sie in heiteres Lachen um. Das Kreisamt Bozett ntachte den Antrag, ihn bei den Kapuzinern, die er gern besuchte, uitterzttbringen. Aber das Präsidium erwiderte, Thomas Mair habe noch ztr wenig Proben der Besserung gegeben,, als daß er einer solchen Begünstigung würdig wäre. Viel mehr soll das Landgericht seine Faulheit

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Tiroler Grenzbote
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Seite 4 von 8
Datum: 15.03.1935
Umfang: 8
Quittungen. Damit scheine die Kirche als Klient der Versicherung auf und ihr Anspruch auf die Versiche rung erwiesen. Zum Anspruch der Gemeinde auf die Versicherung fehle der Nachweis über einen Beschluß der Gemeinde vertretung zur Errichtung eines solchen Vertrages. Auch sei ein solcher Beschluß weder beim Landgericht noch bei der ständischen Buchhaltung angemeldet oder zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Gemeinde, vertreten durch den Kirchenbaurat, ging energisch ins Zeug: „Es ist eine allen Behörden

, der hohen Landesstelle, der Kreisstelle, dem Landgericht und der ständischen Buchhaltung bekannte Tatsache, datz die Gemeinde die Kirche und den Turm bei der Asse kuranz selbst versichert und die Versicherung aus eigenen Mitteln bestritten hat." Zur Errichtung des Versicherungsvertrages wurde in der Gemeindeversammlung am 2. Dezember 1835 der damalige Gemeindevorstand Josef Hörbiger beauftragt, der diesem Antrag schon am 4. Dezember 1835 nach gekommen ist. Die Durchführung der neuen Versiche rung

von dem ihr unmittelbar Vor gesetzten Landgericht dazu aufgefordert worden ist. Der Beschluß selbst sei durch die Aussage der beiden hochwürdigen Ortspriester genügend bewiesen. Wenn die Amtshandlung über die Vertragserrichtung, die beim Landgericht vorgenommen wurde, dem Kreis amt und der ständischen Buchhaltung nicht zur Kennt nis gebracht wurde, könne die Gemeinde nichts dafür!" Das Kreisamt ergänzte diese Auslegungen mit einem Bericht über eigene Erhebungen, die ergeben haben, datz

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Seite 4 von 4
Datum: 06.05.1941
Umfang: 4
. Das Gericht sprach die Todesstrafe aus. Sühne für Mord an Vorkämpfern der Bewegung Salzburg, 6. Mai. Das Landgericht Salzburg hat sich in sechstägi- ger Verhandlung mit den Vorgängen befaßt, die im Juli 1934 bei dem bewaffneten Vorgehen gegen die Bewegung zur Erschießung von sechs nationalfozialistrschen Kämpfern in Lamprechtshausen geführt Hatzen. Nach eingehender Beweisaufnahme, in der über 60 Zeugen ver nommen wurden, hat das Landgericht die Angeklagten Josef Stoch- mal und Franz Rosenkranz wegen

versuchter Bestellung zum Mord verurtellt, und zwar Stochmal zu acht Jahren und Rosenkranz zu sechs Jahren schweren Kerkers. Die Angeklagten konnten lediglich wegen versuchter Bestellung zum Mord bestraft werden, da sich nicht einwandfrei Nachweisen ließ, daß die tödlichen Schüsse in Ausführung eines von ihnen erteilten Schieß befehls abgegeben worden waren. Ein Wechifcher Mörder verurteitt Vor dem Landgericht in Linz hatte sich der ehemalige tschechische Soldat Josef S ch e st a k zu verantworten

Rundfunk teilnehmer sind auf Grund dieser Bestimmung wiederholt durch empfindlicheGeld- undHaft st rasen zur Ordnung gerufen worden. Das Landgericht in Lüdenscheid hat in einer Entscheidung (2 8 49/39) einen weiteren Weg gezeigt, um eine Störung des Hausfriedens durch Radiolärm zu verhindern. Das Gericht er klärt jeden gestörten Hausbewohner für berechtigt, den Unruhe stifter auf Unterlassung übermäßigen Radiolärms zu klagen. Wenn der Störer dem Urteil keine Folge leistet, können erheb liche Geld

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Seite 4 von 4
Datum: 07.08.1940
Umfang: 4
der Jude Julius Israel Hacker sestgenommen und dem Landgericht eingeliesert. Der Jude Israel Weiß wurde wegen Schleichhandels mit Spinnstoffwaren fest- enommen und dem Landgericht eingeliefert. In seinem Besitz wur- en Damenstrümpse und Damenwäsche vorgefunden und sichergestellt. Fohnsdorf. (Mutwillig die Brems anla ge gestört.) Ein 22 Jahre alter Bergmann, der zwei Jahre im Braunkohlenberg werk Tauchen beschäftigt war, hatte mehrmals versucht, eine Lösung seines Arbeitsverhältnisses zu erreichen

, daß er auch heute noch nicht ganz hergestellt ist. Vor dem Landgericht Graz war die Rester des Verbrechens des versuchten Meuchelmordes angeklagt. Sie begründete die Tat damit, daß sie auf ihren Lebensgefährten einen Zorn gehabt habe, weil dieser ihre Schulden nicht bezahlen wollte. Die Rester war zwar vor acht Jahren zwei Monate in einer Heilanstalt für Geisteskranke am Feldhos. Zur Tatzeit hatte aber bei ihr, wie aus dem aerichtsärztlichen Gutachten hervorging, keinerlei vorübergehende Geistesstörung

bestanden. Der Gerichtshof verurteilte die Rester zu acht Jahren schweren Kerkers. Graz. (Hamsterfahrten enden im Landgericht.) Karl Sommer aus Wien unternahm im heurigen Frühjahr mehrere Fahr ten in die Oststeiermark, aber nicht, um sich etwa an der Baumblüte oder dergleichen zu erfreuen, sondern um Fleisch und Fett zu hamstern und nutzbringend weiter zu verkaufen. Bei seiner letzten Hamstersahrt wurde er von einem Gendarmeriebeamten gefaßt. Es konnte ihm nachgewiesen werden, daß er mindestens

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