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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 17.01.1879
Umfang: 6
er unter der Thüre nach dem Nichter; worauf ein Mann auf den selben zutritt.) — Richter-. „W>e heißen Sie?' — Jakob: „Jako5 Lorch.' — Nichter: „Wie alt sind Sie?' — Jakob: „Ich meine, das gehört gar nicht hierher.' — Nichter: „Wollen Sie augenblicklich sagen, wie alt Sie sind?' — Jakob: „Dreiunddreißig Jahre.' — Richter: „Sind Sie lutherisch oder katholisch?' — Jakob: „Aber Herr Nichter!' — Richter: „Wenn Sie sich noch einmal unterstehen, mir zu widersprechen, so lasse ich Sie einstecken bei Wasser und Brod

.' Jakob: „Ich bin lutherisch.' — Nichter: „Sind Sie mit den Angeklagten verwandt, verschwägert oder in Diensten?' — Jakob: „Ich? — mit denen? Fällt mir gar nicht ein! Wo denken Sie hin, Herr Richter?' — (Steigendes Gelächter im Publikum.) — Richter: „Enthalten Sie sich der unpas senden Bemerkungen! Erheben Sie die Hand und schwören Sie.' Jakob : „Ich meine aber wirklich, Herr Richter, das wäre unnöthig!' — (Gelächter im Publi kum.) — Richter (erhebt sich wüthend und schreit): „Ich lasse Sie arretiren

, wenn Sie sich noch einmal erdrei sten, eine Gegenrede zu machen. Heben Sie die Hand in die Höhe, schwören Sie!' — Jakob erhebt die Hand. — (Der Nichter liest ihm den Eid vor und Jakob spricht nach). — Richter : „Ich schwöre» so wahr mir Gott helfe!' — Jakob : „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe!' — Richter: „Alles zu berichten, was ich weiß:' — Jakob: „Alles zu berichten was ich weiß:' — Richter: „Nichts zu verschweigen^ was zur Aufhellung deZ Thatbestandes dienen kann!' — Jakob: „Nichts zu verschweigen, was zur Aufhel lung

des Thatbestandes dienen kann! — Richter: Und nichts als die reine Wahrheit zu sagen!' — Jakob: „Und nichts als die reine Wahrheit zu sagen!' „Richter Amen!' — Jakob: „Amen— Richter: „Nun was haben Sie zu sagen?' — Jakob: Eine schöne Empfehlung vom Herrn Oberst und er ließe Sie auf heute Abends 3 Uhr zum Souper ein« laden. Das Reh,.das er gestern geschossen, sei ange kommen!/' .(Schallendes Gelächter im Publikum.) — Nichter: „W—a—a—s? Sind Si« demr kein Zeilge?' — Jakob: „Nein Herr Richter, ich bin der Bevieiue

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 9 von 16
Datum: 12.04.1879
Umfang: 16
hat mir mein aeues Beinkleid voll Bouillon gegosse»!' — „Beruhigen Sie sich nur', ent- g'goUe der Wirth gelassen, „uud besehen sie sich den Fall genau: Meine Bouillon macht niemals Flecken.' * (Der gepreßte Zeuge.) Scene i» einer bayerischen Gerichtsstube Richter: Gensdarm, führen Sie den nächste» Zeu ge» vor! (Gensdarm gebt ab und gleich darauf deutet er unter der Thür nach dem Richter, worauf ein Mann aus denselben zutritt.) Richter: Wie heiße» Sie? — Jikob: Jakob Lorch. Nichter: Wie alt sind Sie? Jakob

: Ich meine, daS gehört g-r nicht hieher. Richter: Wollen sie augenblicklich sagen, wie alt Sie sind? — Jakob: Dreiunddreißig Zahre. Richter: Sind Sie lutherisch oder katholisch? Jakob: Aber Herr Richter! Rickter: Wenn Sie sich noch einmal untersteh n, mirzu widersprechen, so lass« ich Sie einstecken bei Wasser und Brod. — ^akob: Ich bin lutherisch. Richter: SindSie mit den Angeklagten verwandt, verschwägert oder in Diensten? Jakob: Ich? mit Denen? Fällt mir gar nicht ein, wo denken Lie hin, Herr Richter! (Steigendes

Gelächter im Publikum ) Richter: Einhalt,n Sie sich der unpassende» Be merkungen! Erhebe» Sie dieHand und schwöre» Sie — Jakob: Ich meine aber wirklich, Herr Richter, daS wäre unnöthig. (Gelächter im Publikum.) Richter: (erhebt sich wüthend und schreit): Ich lasse Sie arretire», wenn Sie sich noch einmal eidreisten, eine Gegenrede zu machen. Heben Sie die Hand in die Höhe, schwören Siel (Jakob erhebt die Hand. Der Richter lieSt ihir den Eid vor und Jakob spricht nach.) Richter: Ich schwöre! Jakob: Zch

schwöre! Richter: Alles zu berichten, was ich weiß. Jakob: Alles zu berichten was ich weiß. Richier: Nichts zu verschweigen, waS zur Aufhel lung des Thatbestandes dienen kann. Jakob: Nichts zu verschweigen, w-S zur Aufhel lung deS Thatbestandes dieaen kann Richter: Und nichts als reine Wahrheit zu sagen! Jakob: Und nichts als reine Wahrheit zu sagen! Richter: Nun, was haben Sie zu lagen? — Jakob: Eine schöne Empfehlung vom Herrn Oberst und er ließeSie auf heute Abends acht Uhr zum Souper einladen

. DaS R h, daS er gester» geschoben sei ango komm?» (Schallendes Gelächter im Publikum.) Richter: W—a—a—a—S? Sind Sie denn kein Zeuge? — Jakob: Nein, Herr Richter, ich bin der Ve diente des Herr» Oberst und sollte Sie einladen, und da ich Sie n'cht zu Haui'e fand, bin ich hiebergekoiumeu AlS ich nach ihnen fragte, hat mich ein GenSdarm da herein gewiesen. (Allgemeine Heiterkeit.) * (Zur Weiiibehandimia.) Aus dem Rbeingau, 31. März. Ueber die richtige Behandlung der Wein fässer sind noch manche Küfer im Unklaren

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 20.10.1869
Umfang: 6
iß der Eigenthümer bei der NindviehauSsiellung zu MalS am 30. Sept. d. IS. ausgezeichneter Thiere. Für Zuchtstiere von 1 bis 2 Jahren: Flora Jgnaz, Postmeister und Gutsbesitzer in MalS, 3 Dukaten. Theiner Jakob, Bauer in MalS, 4 Thaler. Dietl Sebastian, Bauer in Haid, 2 Thaler. 2. Für Kuhkälber von 3 Monaten bis 1 Jahr: Steck Johann, BauerSinann von MalS, 2 Dukaten. Peut Nikolaus, Bauersmann von GlurnS, 1 Dukaten. Flora Jgnaz, Postmeister und Gutsbesitzer von MalS, 2 Thaler. Lechthaler Johann, Bauersmann

von MalS, 1 Thaler. Stecher Anton, Bauersmann von MalS, 1 Thaler. 3. Für Stierkälber, und zwar: g) Bergkälber von 8 Monaten bis 1 Jahr. Tschair Benedikt, Metzger von MalS, 3 Dukaten. Koch Romed. BauerSinann von GlurnS, 2 Dukaten. Wieser Josef, Bauersmann von MalS, 5 Thaler. Lechthaler Johann, BauerSinann von MalS, 1 Thaler. Punter Josef junior, BauerSinann von MalS, 3 Thaler. Habicher Josef, Bauerömann von Haid, Bezirk NauderS, 2 Thaler. Wegmann Jakob, Bauerömann von GlurnS, 1 Thaler. d) Stallkälber

, 6 Dukaten. Niederhölzer Joses, Bauerömann von Laatsch, 4 Dukaten. Sprenger Peter, Bauerömann von Haid, Bezirk NauderS, L Thaler. Folin Josef, Bauermann von Schlinig, Bezirk GlurnS, 1 Thaler. Peer Michael, Bauerömann von Schlinig, Bezirk GlurnS, 2 Thaler. Theiner Jakob, Bauersmann von Matsch, Bezirk GlurnS, 1 Tbaler. Palfcheider Johann, Bauersmann von SchleiS, Bezirk GlurnS, 1 Thaler. Von 2 bis 3 Jahren: Strobl Martin, Bauerömann von Schlinig, Bezirk GlurnS, L Dukaten. Verdroß Johann, Bauerömann

. 8. Für Mastvieh, Ochsen und Kühe: Flora Wilhelm, Güterbefitzer von MalS. L Thaler. Steck Johann, Bauersmann von MalS, 4 Thaler. Theiner Jakob, Bauerömann von Malö, 2 Thaler. — HeiauSgiii/ben von der TNciflnce'schen UnivrrfltätS-B Berzeichniß der Eigenthümer bei der NindviehauSstellung in Kitz- bichl am S. Oktober d. IS. ausgezeichneter Thiere. I. FürStiere von IVMonate bis einschließlich 3 Jahre: Christoph Falkensteiner in Kitzbichl 8 Dukaten. Anton Klingler, Dorfwirth von Oberau, K Dukaten. Sebastian

Obermoser von Kitzbichk 6 Dukaten. Johann Ruch in Kitzbichk 10 Thaler. Andrä Auberger von Jochberg 8 Thaler. Johann SinnerSberger von St. Johann L Thaler. Georg Hechenberger von Kitzbichl 4 Thaler. AloiS Kirschner, Grieöwirth in St. Johann, 2 Thaler. Jakob Stockt, Bichlbauer von Brixen, 1 Thaler. II. Für Kalbinnen und Kühe bis einschließlich K Jahren: Johann Oberacher, Rößlbauer in St. Johann, ü Duk. Kaspar Notheggcr in Kirchdorf 4 Dukaten. Josef Huber. Wegstetter in Jochberg, 3 Dukaten. Michael Bachler

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 03.02.1879
Umfang: 10
zu St. Johann in Ahrn über 70 ss. 1463. — JnnSbrucker Spar» kassascheine Nr. 1Z17S7 pr. 300 fl. und Nr. 180451 pr. 40 fl. der Genovesa Mair 148g. — Meranerspar- kassabüchl der Maria und ThereS Kapaurer Nr. 111g per 300 fl. 1334. —- dto. deS Jakob Gruber Nr. 4448 per 300 fl. 1384. S. Citationen. Convokationen. Andersag Barilmä von Zltiederlana 1137. Crepaz Andrä von Rucava> 1205. Eberhart Serafin von Meran 155g. — Eigenthümer eines verlaufenen HundeS 1729. — Erben der Frei frau Theresia v. Pilati in Welö

1224. — dto. deS Peter Schuster in Tramin 1294. — dto. des Jakob Schuler von Oetz 1324. — dto. der Maria Palla von Crepaz 1407.- — dto. des Sebastian Weißen» bacher von Gössen 1573. — Erber Georg und Ratsch- mayr in JnnSbrnck 1422. Mlmazzo Joh. Vapt. auS Sauione 1303. Gantomm ?lnton und Katharina 1KK8. Geiger.Karl von Schwaz 1422. -— Gläubiger deS Aloiö Nardoni zu Laag 1303. — dto. deS Joh. Josef PeSkosta in St. Saffian 1349. — dto. deS Sebastian Kelderer zu Saalfelden 1415. — dto. des Sebastian

Tusch in Innsbruck 1432. — dto. deS Jakob Egger in Kältern 1585. — dto. deS Anton Festner in Innsbruck 1712. — Gut Jos. Anton in Chur 1572. Hanser Johann und Peter von Schwendau 1294. — Harb Jakob von Schweiz 1578. — Hauser Christian von Kappl 1232. — Heiseler Alois in LadiS 1143. Interessenten auf das Pfandrecht aus der Kaution deS Notars Peter Egger in Welöberg 1303. — dto. iiiiaiibriiiglicher Retourbriefe 1377. Kiudl Alois jun. 1692. — Kirchmair AloiS von Telfs 1205. 1625. — Klotz Franz, Anna

und Eduard von OmcS 1205. Lüthi Heinrich zu Mühlau 1K34. — Lun Johann von .Burgstall 1240. Nagl Michael von AramS 1692. — Netzer Peter von Pfunds 1625. — Neuner Josef von Müblbachl 1384. .— Neuranter Kreözenz von Oetz 153k. Psass Johann 1415. 1593. — PfassenSberger Johann .eheni. in Sonnenburg 1205. — Pfltscher Josef von Bozen 1656. — Psoff Johann zu Bozen 1634. — Ploner'sche Brüder von St. Jakob in Desereggen 1559. Nainer Alois von Mühlau 1224. — Neichler Johann von Rum 1K25. Schatz Michael von WattenS

1148. -— Schicstl Alois nnd Beit von Terfens 1559. Tomasini Maria von Casiello 1503. Wilfling Maria in Schiraz 1 155. 1232. Zelger Georg von Bozen 1572. s. Concurs-Edikte. Bergmann Josef zu St. Jakob in Defereggeu 1154. Düm Georg in Fieberbrnnn 1603. Firma Aicher Josef (Inhaber Jgnaz Tinter) in Innsbruck 1703. — FuchS Andrä zu Ried bei Lienz 1535. 1729. — Fürhapter Josef zu Außervillgraten 1193. Gabloner Georg in SeiS 1 154. 1233. — Gapp Josef in PlauS 1K25. Hölzl Aloiö in Meran 1K92. Kröll Thomas

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 21.08.1878
Umfang: 8
, hat in seinem Te stamente vom 3. April 1802 zum Vortheile der Nach kommenschaft feineS Großvaters Jakob Sticker ein Stis- tnngSkapital von 25000 st. in 4'/„ rücksichtlich 2?/, FondSobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hie-- von die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre erhoben wer den, nnd daß der zweijährige Zinsenbetrag mit Beob achtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer Mannsperson, das andere mal einer Weibs person von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt

werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mitden übrigen zum Stiftungobetrage berechtigten Blutsverwandten befugt find, aus denselben einen Anspruch zu machen, wobei überhaupt weder Alter noch Kindheit noch Wohlhabenheit

ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohlthalt theilhaftig zu werden. . Bei dem Zusamnienssuße mehrerer verwandter Mit werber sollen sowohl in Fällen, wo nur Manncöpersoiien zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibs personen concuriren können, diejenigen Personen vorge zogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehrere in Rücksicht dcS Grades gleich nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des höheren Alters

für sich hat, nnd unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes Loos den Vozug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zin- senbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung

sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Beziehung des Zinsen betrages zugelassen. Da nun die mit dem StiftnngS- genusse für daS Jahr 1375 und 1876 znleyt betheilren Personen eine Frauensperson war, und dadurch die gegen wärtig für die Jahre 1377 unv 1373 verfallenden und zu vertheilendcn Interessen deS derzeit, in 5'/, Schuld verschreibungen der einheitlichen in Noten

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 12.01.1877
Umfang: 8
den Accusativ regiere, mithin.visitanS«, ruou- tein und nicht vlsitsoclo Äloritis heißen müsse, er würde ferner« sagen, daß im Latein außer den An- fangsbuchstaben nur die Eigennamen groß geschrieben werden, er würde sagen, was würde er noch sagen? Nun. daß cS für heute genug seit. N. d. Alpenztg. Beschreibung von der Cultiviruug des Pillauthales. (Pillers ee.) Diese Beschreibung ist im Jahr 1639 in dem so genannten Natterhäusl bei St. Jakob, da cS die Schnee bahn ruinirte, nebst mehreren Schriften

in einem Drüchlein in wälscher Sprache vorgekommen, von da nach St. Ulrich überbracht und iin Jahre 1764 von mir Pater Fux ins Deutsche übersetzt worden, und ist folgenden Inhalts.^) Im Jahr 944 zogen wir mit unseren Familien aus Meron in Rhetia, weil wir dort nicht (mehr?) Unterkunft finden konnten und es waren unser diese: Abraham Pillau, sein Weib, 2 Söhne, 2 Töchter, und Jakob Pillau, sein Weib, 3 Söhne mit ihren Eheweibern, Joachim Pillau, sein Weib, eine Tochter, und ich Barthlmä Pillau

desselben Andern überlassend. D. Eins. «s der Winter da war, wir auch Schafe hatten, so ha ben wir hie und da gegen Bezahlung Herberg und für die Schafe Futter gefunden. Von Leogang rechter Hand fand man ein Thal, wo ein Streichweg durch selbes ging, das Thal war wild und unbewohnt. Diesem Streichweg gingen sie nach, also Abraham und Jakob Pillau, sahen hie und da Auen und Wiesen. Dieser Streichweg ging links durch das Thal, am Fuß des Berges hindurch, und da sie bei 5000 Schritt vorwärts waren, fanden

den Ort Wald (heißt noch so), das Thal aber nannten sie das Pillauthal, nach unserem Namen. Joachim aber war nur ein kleines von der Hütte des Abraham weggezogen, etwas auf wärts , baute dort für sich eine Hütte und blieb. Jakob aber geht vorwäris an das auf dem Streich weg gefundene Haus und wohnte daselbst und nannte den Ort Haus. Im Mai verheirateten sich die zwei Töchter des Abraham, die erste mit einem unserer Bekannten, Thadäus Miller, die zweite mit dessen Bruder Simon Miller, diese zogen

mit ihrem Vater bei 1000 Schritt vorwärts und etwas rechts in eine ebene Au, bauten eine Hütte und nannten den Ort Millerau (jetzt Millern), und ich zog mit ihnen. Abraham baute in seiner Waldwiese ein kleines Stücklein Acker, schon diesen Frühling säete er Gerste und erhielt schon diesmal 7 Metzen Gerste. Jakob in seinem Ort HauS pflanzte einen Acker und richtet Herbstsaat an und säet große Körner Roggen. Alle fanden in dem Thale gute und reichliche Schafweide, auch Futter für selbe

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 09.11.1870
Umfang: 6
Amtsblatt zum Tiroler Boten. 265.) 227 Innsbruck, den N November 187«. Erledigungen. 1 Edikt. Nr. 59012 Aon dem k. k. Landesgerichte in Wien wird hiemit bekannt gemacht: Josef Filipp Stirer von HaimingStl>al, k. k. Nath und Hoffultermeisier hat in seinem Testament vom 8. April 1302 zum Voriheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftuiigskapital von 25000 fl. in 4»/, respektive 2°/, FondSobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei

Jahre erhoben, nnd der zweijährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Ab wechslung im Geschlechte, einmal einer Mannsperson, daS andere Mal einer Weibsperson von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und ver abfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal den ganz jährigen Zinseiibetrag bezogen hab«», können so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, die diesen Betrag noch nicht erhalten haben, den selben wiederholt

können, dielenige Person vorge zogen werden, die vem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Slicker dein Grade nach am nächsten ist. Unter mehreren in Rücksicht deS Grades gleich nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug deS höheren Alters für sich hat, nnd unter mehreren gleich Nahen und gleich Alte», hat ein gewähltes Looö den Vorzug zu enlscheiven. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge deS er wähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinseii betrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes

sein, so wird die angeordnete Abwechslung in» Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömm linge den Stistungöbelrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser 'Abstammung sich melden würde, der denselben noö nicht erhallen hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkommen bis zur Ge burt fernerer Abkömmlinge zur wiederholten Beziehung deS Zinsenbetragcs zugelassen. Da nun die mit dem Stiftnngsgenusse für die Jahre 13k>7 und 1363

zuletzt betheilte Person eine Frauens person war, nnd dadurch die gegenwärtig für die Jahre 4 369 und 1870 verfallenden und zu vertheilcnden StiflungS-Jnteressen zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Geschlechte einer Mannsperson zu ver leihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge männlichen Geschlechtes, welche diesen SlislungSgenuß noch nicht bezogen haben, ansgesordert, ihre mit den ihr Alter und ihre» Verwandtschaftsgrad mit den, Stammvater Jakob Slicker

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 16.11.1870
Umfang: 6
Amtsblatt zum Tiroler Boten. ^5 232. Erledigungen. 2 Edikt. Nr. 5SL12 Von dem k. k. LandeSgerichte iu Wien wird hlemit bekannt gemacht: Josef Filipp Sticker Von HaimingSthal, k. k. Nath und Hosfuttermeister hat in seinem Testament vom 8. April 1802 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stistnngökapital von 25000 fl. in 4»/, respektive 2'/, FondSobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallene» Zinsen alle zwei Jahre erhoben, und der zweijährige

Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Ab wechslung im Geschlechte, einmal einer Mannsperson, daS andere Mal einer Weibsperson von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und ver abfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal den ganz jährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorbanden sind, die diesen Betrag noch nicht erhalte» haben, den selben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Binder

werden, die dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten ist. Unter mehreren in Rücksicht des GraveS gleich nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug deS höheren Alters für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten, hat ein gewähltes LooS den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge deS er wähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsen betrag erhallen haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte

von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'sche» Nachkömm linge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkommen bis zur Ge burt fernerer Abkömmlinge zur wiederholten Beziehung deS Zinsenbetrages zugelassen. Da nun die mit dem StiftungSgenusse für die Jahre 13K7 und 1363 zuletzt betheilte Person eine Frauens

person war, und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1869 und 1870 verfallenden und zu vertheilenden StiftungS-Jnteressen zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Geschlechte einer Mannsperson zu ver leihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge männlichen Geschlechtes, welche diesen StiftungSgennß noch nicht bezogen haben, aufgefordert, ihre mit den ihr Alter und ihren Verwandtschaftsgrad mit dem Stammvater Jakob Sticker beweisenden Ori ginal-Urkunden

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 21.11.1870
Umfang: 8
deS Tirolerboten Nr. 235 vom 19. November 1370 zu ersehen. Linz am 25. Oktober 1670. Edikt. Nr. 59K12 Bon dem k. k. LandeSgerichte in Wien wird hiemit bekannt gemacht: Josef FiliPP Sticker von HaimingSthal, k. k. Nath und Hoffuttermeister hat in seinem Testament vom 8. April 1802 zum Vortheile der Nachkommenschaft feines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital von 25000 ff. in respektive 2'/, Fondsobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre erhoben

, und der zweijährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Ab wechslung im Geschlechte, einmal einer Mannsperson, das andere Mal einer Weibsperson von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und ver abfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal den ganz jährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, die diesen Betrag noch nicht erhalten haben, den selben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Binder

werden, die dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten ist. Unter mehreren in Rücksicht des GradeS gleich nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug deS höheren Alters für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten, hat ein gewähltes L00S den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge deS er wähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsen betrag erhallen haben, einerlei Geschlechtes sei», so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte

von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn all« lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömm linge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkommen bis zur Ge burt fernerer Abkömmlinge zur wiederholten Beziehung deS Zinsenbetrages zugelassen. Da nun die mit dem StiftungSgenusse für die Jahre 13K7 und 18K3 zuletzt betheilte Person eine Frauens

person war, und dadurch die gegenwärtig für die Jahr« 13L9 und 1370 verfallenden und zu vertheilenden StiftungS-Jnteressen zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Geschlechte einer Mannsperson zu ver leihen kommen, so werden hiemit all« Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge männlichen Geschlechtes, welche diesen StiftungSgenuß noch nicht bezogen haben, aufgefordert, ihre mit den ihr Alter und ihren Verwandtschaftsgrad mit dem Stammvater Jakob Sticker beweisenden Ori ginal-Urkunden

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 27.08.1878
Umfang: 8
einzubringen. K. K. Finanz-LandeS-Direktion. Innsbruck am 18. August 1878. 2 Edikt. Nr. 36721 Von dem k. k. Landesgerichte in Wien wird hiemit bekannt gemacht: Josef Philipp Sticker von HaimingS- thal, k. k. Rath und Hoffuttermeister, hat in seinem Te stamente vom 3. April 1802 zum Vortheile der Nach kommenschaft feine? Großvaters Jakob Sticker ein Stif- tungSkapital von 23000 si. in 4^ rückstchtlich 2^/, Fondsobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hie- von die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre

erhoben wer de»«, und daß der zweijährige Zinsenbetrag mit Beob achtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer Mannsperson, daS andere mal einer Weibs person von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten hoben, denselben wiederholt

können, diejenigen Personen vorge zogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehrere in Rücksicht dcS GradeS gleich nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug deS höheren Alters für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes LooS den Vozug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zin- senbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes

sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den Stiftungsbctrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker schen Nachkömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Beziehung deS Zinsen- betrageS zugelassen. Da nun die mit dem Stiftungs- genusse für daS Jahr 187S

und 187k zuletzt betheilten Personen eine Frauensperson war, und dadurch die gegen wärtig für die Jahre 1877 und 1878 verfallenden und zu Vertheilenden Interessen des derzeit in 5Schuld verschreibungen der einheitlichen in Noten verzinslichen Staatsschuld tm Bttrag von zwanzig Tausend Gulden ö. W. bestehenden Stiftungskapitales zu Folge der oben ange ordneten Abwechslung im Geschlechte einer Mannesperson zu verleihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker' schen Nachkommen männlichen Geschlechtes

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 4 von 4
Datum: 17.10.1876
Umfang: 4
gemacht: Josef Philipp Sticker v. Haimingsthal, k. k. Rath- und Hof-Futtermeister, hat in seinem Testamente vom 8. April 1802 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital von 25.000 fl. in 4prozentigen, rücksichtlich 2prozentigen Fonds-Obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die Zerfallenen Zinsen alle zwei Jahre er hoben werden, und daß der 2jährige Zinsenbetrag mit Beob achtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer Mannsperson

, das anderemal einer Weibsperson von vor erwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits ein mal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wieder holt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünsti gung noch nicht genossen haben, mit den übrigen zum Stiftungs betrage berechtigten

Blutsverwandten befugt sind, auf denselben eitlen Anspruch zu machen, wobei überhaupt weder Alter noch Kind heit noch Wolhabenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wolthat theilhaftig zu werden. Bei dem Zusammenflüsse mehrerer verwandter Mitbewerber sollen sowol in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammen tref fen, als auch in Fällen, wo nur Weibspersonen konkurriren können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem ge meinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehrerer

. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der den selben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömm linge zur wiederholten Beziehung des Zinsenbetrages zugelassen. Da nun die mit dem Stiftungsgcnuffe für die Jahre 1873 und 1874 zuletzt betheille Person ein Mann war, und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1875 und 1876 verfallenden

und zu vertheilenden Interessen des derzeit in 5prozentigen Schuldver schreibungen der einheitlichen in Noten verzinslichen Staatsschuld im Betrag von Zwanzig Tausend Gulden ö. W. bestehenden Stiftungskapitales zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Geschlecht einer Frauensperson zu verleihen kommen, so wer den hiermit alle Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge weiblichen Geschlechts, welche diesen Stistungsgenuß noch nicht bezogen haben, aufgesordert, ihre mit dem ihr Alter und ihren Verwandt- j schaftsgrad

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 4 von 4
Datum: 19.10.1876
Umfang: 4
Aviso für größere Brennholz-Konsumenten Innsbrucks. grodmirs schönes Kichenhslz liefert jede Qualität prompt und billigst 387—3jl Jakob Antretter, Holzhändler in Wörgl. sllster-koulervx von vorzüglicher Qualität find in reicher Aus" wähl zu billigen Preisen vorräthig bei 383—612 Johann Groß in Innsbruck. Lehrlings-Gesuch. 379—212 Ein junger Mann aus guter Familie, der Lust hat die Kaufmannschaft zu erlernen, findet in einem eu gros-Geschäfte als Lehrling Anstellung. Näheres in der Exp

vom 8. April 1802 zum Vorthcile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungökapital von 25.000 fl. in 4prozentigen, rücksichtlich 2prozentigen Fonds-Obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre er hoben werden, und daß der 2jährige Zinsenbetrag mit Beob achtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer Mannsperson, das andercma! einer Weibsperson von vor erwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt

werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits ein mal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, weiche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wieder holt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünsti gung noch nicht genossen haben, mit den übrigen zum Stiftungs betrage berechtigten Blutsverwandten befugt sind, auf denselben einen Anspruch zu machen, wobei überhaupt weder Alter noch Kind heit noch Wolhabenheit

ein Hinderniß bewirkt, dieser Wolthat theilhaftig zu werden. Bei dem Zusammenflüsse mehrerer verwandter Mitbewerber sollen sowol in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammen tref fen, als auch in Fällen, wo nur Weibspersonen konkurriren können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem ge meinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehrerer in Rücksicht des Grades gleich nahen Personen, soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des höheren Alters

für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes Los den Vorzug zu entschei den. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechts sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'sche» Nachkömmlinge den Stistungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 20.09.1876
Umfang: 8
Von dem k. k. Landesgerichte in Wien wird hiemit bekannt gemacht: Zosef Filipp Sticker von HaimingS- tbal. k. k. Rath und Hossuttermeister, hat in seinem Testamente vom 8. April 1802 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein StiflungSkapital von 25,000 fl. in 4'/ggen rücksichtlich 2»/,gen Fondsobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre er hoben werden, und daß der 2jährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Ge schlechte

einmal einer Mannsperson, daS andere mal einer Weibsperson von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, den- selben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Binder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mit den übrigen zum StiftungSbetrage berechtigten

Blutsverwandten befugt sind, aus denselben einen An spruch zu machen, wobei überhaupt weder Alter noch Kindheit noch Wohlhabenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohlthat theilhastig zu werden. Bei dem Zu- sammenflußemehrererverwandtenMitbewerberfollen sowohl in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibspersonen concurriien können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind; unter mehrere

. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den StiftungSbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieses Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nach kömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmling« zur wiederholten Beziehung deS ZinsenbetrageS zugelassen. Da nun die mit dem StiftungSgenusse für die Jahre 1873 und 1874 zuletzt betheilte Person «in Mann war, und dadurch di« gegenwärtig für di« Jahr« 1875 und 1376 verfallender

und zu vertheilender Interessen deS derzeit in S^gen Schuldverschreibungen der «in- heitlich«n in Not«n verzinslichen Staatsschuld im B«- tragvon zwanzigtausend Gulden ö. W. bestehenden EtiftungSkapitaleS zu Folge der oben angeordneten Ab wechslung im Gefchl«chte ein«r Frauensperson zu ver leihen kommen, so werden hiemit all« Jakob Sticker' schen Nachkommen weiblichen Geschlechtes, welch« diesen EtiftungSgenuß noch nicht bezogen haben, aufgefordert, ihre mit den ihr Alter und ihren Verwandtschaftsgrad

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 22.01.1875
Umfang: 8
Der k. k. Bezirksrichter: Walln öfer. 2 Edikt. Nr. 1V112S Von dem k. k. Landesgerichte in Wien wird hiemit bekannt gemacht: Josef Filipp Sticker von Haimingstal, k. k. Rath und Hossuttermeister, hat in seinem Testamente vom S. April 1302 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein StiftungSkaPital von 25000 fl. 4°/,gen rücksichtlich 2v/,gen Fonds- Obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle 2 Jahre erhoben, und der 2jährige Zinsenbetrag mit Beobachtung

einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer MannSperson, das andere Mal einer Weib Person von vorerwähnter Nachkommenschaft der Jakob Sticker ertheilt und verab- solgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal den ganzjährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Ab kömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wieverholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen

haben, mit den übrigen zum StistungS- betrage berechtigten Blutverwandten befugt sind, auf denselben einen Anspruch zu machen und überhaupt weder Alter noch Kindheit, noch Wohlbehabenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohllhat theilhaftig zu werden. Bei dem Zusammenfluß? mehrerer verwandier Mitbe werber sollen sowohl in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibs personen concnriren können, diejenigen Personen vor gezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm vater Jakob

dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sricker'schen Nachkömmlinge den StistungSbeirag schon be zogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melven würde, der denselben noch nickt erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nach kömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Beziehung deS ZinsenbetrageS zugelassen. Da nun die mit dem StislungSgenuß für die Jahre 1871 und 1872 zuletzt berheilte Person eine Frauens person war und dadurch

die gegenwärtig für die Jahre 1873 und 1374 verfallenden und zu »ertheilenden Interessen deS derzeit in S°/ggen Schuldverschreibungen der einheitlichen in Noten verzinslichen Staatsschuld im Betrage von zwanzigtausend Gulden ö. W. bestehende StistungSkapitaleS zu Folge der oben angeordneten Ab wechslung im Geschlechte einer MannSperson zu ver leihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'- schen Nachkommen männlichen Geschlechtes, welche diesen Stiftungkgenuß noch nicht bezogen haben, aufgefordert

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 25.01.1875
Umfang: 8
von Haimingstal, k. k. Rath und Hossuttermeister, hat in seinem Testamente vom 3. April 18(12 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Slicker ein Stiftungskapital von 25000 fl. 4<>/ggen rücksichtlich 2»/ggen FondS- obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle 2 Jahre erhoben, und der 2jährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer MannSperson, das andere Mal einer Weib'person von vorerwähnter Nachkommenschaft

der Jakob Sticker ertheilt und verab folgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal den ganzjährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Ab kömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mit den übrigen zum StiftungS- betrage berechtigten Blutverwandten befugt sind, auf denselben einen Anspruch

zu machen und überhaupt weder Alter noch Kindheit, noch Wohlbehabenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohlthat theilhaftig zu werden. Bei dem Zusammenfluß« mehrerer verwandter Mitbe werber sollen sowohl in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibs personen concuriren können, diejenigen Personen vor gezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm vater Jakob Sricker dem Grade nach am nächsten sind; unter mehreren in Rücksicht des GradeS gleich nahen .Personen

, soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug deS höheren Alters für sich hat, ui>v unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes L00S den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge deS erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den StistungSbetrag schon

be zogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nach kömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Beziehung deS ZinfenbetrageS zugelassen. Da nun die mit dem StiftungSgenuß für die Jahre 1871 und 1872 zuletzt betheilt« Person eine Frauens person war und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1873 und 1874 verfallenden und zu »ertheilenden Interessen deS derzeit in 5°/,gen

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 4 von 6
Datum: 24.08.1878
Umfang: 6
, hat in seinem Testamente vom 8. April 1802 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital in 4perzentigen rücksichtlich 2perzentigen Fondsobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre erhoben werden, und daß der zweijährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer Mannsperson, das andere Mal einer Weibsperson von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verab folgt

werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vor handen sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mit den übrigen zum Stiftungsbetrage berechtigten Blutsverwandten befugt sind, auf denselben einen Anspruch zu machen, wobei überhaupt weder Alter noch Kindheit noch Wolhabenheit

ein Hinderniß bewirkt, dieser Wolthat theilhaftig zu werden. Bei dem Zusammenflüsse mehrerer verwandter Mit werber sollen sowol in Fällen, wo nur Mannspersonen Zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibsper- # fönen konkurriren können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehrern in Rücksicht des Grades gleich nahen Personen, soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des höhern Alters

für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes Los den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, solange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Stickerffchen Nachkömmlinge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden

würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wirderholten Beziehung des Zinsenbetrages zugelassen. Da nun die mit dem Stiftungsgenusse für das Jahr 1875 und 1876 zuletzt betheilten Person eine Frauensperson war, und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1877 und 1878 verfallenden und zu vertheilenden Interessen des derzeit in 5perzentigen Schuldverschreibungen der einheitlichen in Noten verzinslichen Staatsschuld im Betrag von Zwanzig

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 4 von 4
Datum: 22.08.1878
Umfang: 4
seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital in 4perzentigen rücksichtlich 2perzentigen Fondsobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre erhoben werden, und daß der zweijährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer Mannsperson, das andere Mal einer Weibsperson von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verab folgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits

einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vor handen sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mit den übrigen zum Stiftungsbetrage berechtigten Blutsverwandten befugt sind, auf denselben einen Anspruch zu machen, wobei überhaupt weder Alter noch Kindheit noch Wolhabenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wolthat theilhaftig

zu werden. Bei dem Zusammenflüsse mehrerer verwandter Mit werber sollen sowol in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibsper sonen konkurriren können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehrern in Rücksicht des Grades gleich nahen Personen, soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des höhern Alters für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes Los

den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, solange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob

Stiftungskapitales zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Geschlechte einer Mannesperson zu verleihen kommen, so werden hie mit alle Jakob Sticker'schen Nachkommen männlichen Ge schlechtes, welche diesen Stiftungsgenuß noch nicht bezogen haben, aufgefordert, ihre mit dem ihr Alter und den Ver wandtschaftsgrad mit dem Stammvater Jakob Sticker be weisenden Original-Urkunden, dann mit ihrem Lebenszeug nisse belegten Gesuche um Erlangung des Stiftungs genusses für die Jahre 1877 und 1878 so gewiß

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 25.01.1873
Umfang: 8
E d i k i. n. «• iS )5 tS 53 JO 57 32 12 J5 30 )• 30 )9 37 14 30 34 18 19 11 54 1 53 39 22 39 54 10 25 36 14 25 4. 20 35 iih 30 Von dem k. k. Landesgerichte in Wien wiro hiemit be kannt gemacht: Josef Filipp Sticker von Haimingsthal, k. k. Rath und Hoffutürmeisür hat in seinem Testamente vom 8. April 1«02 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital von 25,000 fl. 4 °/ 0 rcsp. 2 */ 0 Fondsobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon

die verfallenen Zinsen alle 2 Jahre erhoben, und der 2jährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer Mannsperson das andere Mal einer Weibsperson von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereit« einmal den ganzjährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können so lange noch andere Jakob Stickcr'sche Abkömmlinge vor handen sind, die düsen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt

können, diejenigen Personen vorgezogen werden, die dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind. Unter mehreren in Rück sicht des Grades gleich nah n Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des höheren Alters für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähl tes Loos den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes

sein, so wird die angeorbnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den Stif tungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Ab stammung sich melden mim, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Beziehung des Zinfenbetrages zugelaffen. Da nun die mit dem Stiftungs- gcnusse für die Jahre 1869

und 1870 zuletzt betheilte Person eine Mannsperson war, und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1871 und 1872 verfallenden und zu vertheilenden Stiftungs- intereffen zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Ge schlechte einer Weibsperson zu verleihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen Nachkommen weiblichen Geschlechtes, welche diesen Stiftungsgenuß noch nicht bezogen haben, aufge fordert, ihre mit dem ihr Alter und ihren Verwandtschaftsgrad mit dem Stammvater Jakob Sticker

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 4 von 4
Datum: 20.08.1878
Umfang: 4
der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital in 4perzentigen rücksichtlich 2perzentigen Fondsobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre erhoben werden, und daß der zweijährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer Mannsperson, das andere Mal einer Weibsperson von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verab folgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits

einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vor handen sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mit den übrigen zum Stiftungsbetrage berechtigten Blutsverwandten befugt sind, auf denselben einen Anspruch zu machen, wobei überhaupt weder Alter noch Kindheit noch Wolhabenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wolthat theilhaftig

zu werden. Bei dem Zusammenflüsse mehrerer verwandter Mit werber sollen sowol in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibsper sonen konkurriren können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehrern in Rücksicht des Grades gleich nahen Personen, soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des höhern Alters für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes Los

den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, solange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticke?schen Nachkömmlinge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob

Stiftungskapitales zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Geschlechte einer Mannesperson zu verleihen kommen, so werden hie mit alle Jakob Sticker'schen Nachkommen männlichen Ge schlechtes, welche diesen Stiftungsgenuß noch nicht bezogen haben, aufgefordert, ihre mit dem ihr Alter und den Ver wandtschaftsgrad mit dem Stammvater Jakob Sticker be weisenden Original-Urkunden, dann mit ihrem Lebenszeug nisse belegten Gesuche um Erlangung des Stiftungs- geuusses für die Jahre 1877 und 1878 so gewiß

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 11.09.1876
Umfang: 6
RS54 Amtsblatt zum Tiroler Boten. W 207 FttNsSLZzS, den KL. September k87», Erledigllnflkn. 1 Edikt. Nr. 65148 Von dtiu k. k. LandcSgerict'te i» Wien wird hicmit bekannt gemacht: Josef Filipp Sticker von HaiuiingS- thal, k. k. Rath und Hoffuttermeister, hat in seinem Testamente vom 8. April 1802 zum 'Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftung-kapital von 25,<19(1 ff. in t^gen rückstchtlich 2»/,gen FondSobligationen mit der Wivmung bestimmt, daß hievon

die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre er hoben werden, und daß der 2jährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Ge schlechte einmal einer Mannsperson, daS andere mal einer Weibsperson von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden sott. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten

, wo nur Weibspersonen concurriren können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Giade nach an, nächsten sind; unter mehrere in Rück sicht deS GradeS gleich nahen Personen soll jene vor gezogen werden, die den Vorzug des höheren Alters für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes LooS den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge deS erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten

haben, einerlei Ge schlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Füll zu Fall, so lange dieser Um stand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lcbenden Jakob Sticker'sche» Nachkömmlinge den StifrungSbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieses Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhallen hat, so werden die lebenden Jarob Sricker'schen Nach kömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge znr wiederholten Beziehung d.s Zi-iscnberragiS zugelassen

. Da nun die mit dem StiftungSgeiiusse für die Jahre 1373 und 1874 zuletzt betheilte Person ein Mann war, und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1875 und 187k verfallender und zu vertheilcnder Interessen des derzeit in 5^,gen Schuldverschreibungen der ein heitlichen in Noten v-rzinslichen Staatsschuld im Be- tragvon zwanzigtausend Gulben ö. W. bestehenden Stiftungskapitales zu Folge der oben angeordneten Ab wechslung im Geschlechte einer Frauensperson zu ver leihen kommen, so werden hiernit alle Jakob Sticker' sche» Nachkommen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 25.08.1870
Umfang: 6
zur Aufführung kamen, großer Beliebtheit erfreuen, insbesondere soll der Lockvogel-Polka höchst originell fein. Schieß st ands Nachrichten. JnnSbritck. Bestgewinner des hiesigen FreischießenS vom 18. bis 21. August: Am Haupt weiter Distanz: MagnuS Stan ger von PianS. 2. Jakob Nairz von Innsbruck. 3. Lieu tenant Purtscher von Kaiscrjäger. 4. Dr. Florian BlaaS von Innsbruck. 5. Anton Mahr von Nattenbcrg. 6. Josef Stadler von Innsbruck. 7. Gabriel Schoner von Wild- schönau. 8^ Schösthaler von Silz. 9. David

. g. Varthol. HSller vom siebenden Kaiserjäger-Vataillon. 9. Joh. Flöckinger von Innsbruck. 10- StaniSlauS Prem von Stumm. 11. Math. Lackner von Ehrwald. 12. Rudolf Reis vor» Innsbruck. 13. Unterberger von Achenthal. 14. und 15. Jakob Nair» von Innsbruck. 1L. Niml von Oberhofen. 17. M. Hohenegger von Kitzbichl. 18. Jakob Nairz von Innsbruck. IS. und 20. Anton Mayer von Nattenbcrg. 21. Generalmajor Graf von Thun. 22. Gregor Fischer von Innsbruck. 23.J.Kastner von Innsbruck. 24. Jakob Kugler von Bozen

. Auf der Schnellseuer?cheibe (Schießzeit zwei Minuten): Treffer Punkte Schüsse 1. Staniö. Prem von Stumm .22 34 23 2. Richard Ritter v. Strele von Innsbruck 22 50 24 3. Martin Hohenegger. Büchsen macher von Kitzbichl. ... 22 43 25 4. Otto Wolf von Jmst ... 19 42 21 5. Bartlmä Hvller, Patrouillefüh- rer von Kaiserjäger.... 19 4V 23 6. Oberl. Nappold von Kaiserjäger 19 40 IS 7. Jakob Wiedner von Brück . 18 38 19 8. Vent von Laatsch 18 37 19 9. Wilh. Jäger von Innsbruck .18 33 21 10. Jakob Nairz von Innsbruck

Schlußverhandlungen: 1. Am 26. d. MtS. wider Jakob Flöck jun., vulxc» „Melcherjaggel' SO Jahre alt» lediger Taglöhner von Münster, Bezirk Nattenbcrg, wegen Verbrechens der schwe ren körperlichen Beschädigung. 2. Am 27. d. MtS. wider Magdalena Mair, 27 Jahre alt, ledige Vagantin von Wiltcn, wegen Verbrechens deS DiebstahlS aus Gewohnheit; Vertheidiger Dr. Peter Walde. 3. Am 31. d. MtS. wider Oswald Hechenblaikner. 22 Jahre alt, lediger Bauerusohn von Neith, wegen Ver brechens der schweren körperlichen Beschädigung

. Lokales. Ertrunken. Am letzten SamStag hatte der hiesige Holzfuhrmann Jakob Thaler das Unglück, als er um Holz aufzuladen am Prügelbau mit dem Leiterwagen, wor auf seine zwei Kinder saßen, um einen Floß herumfuhr, von der Strömung erfaßt und weggerissen zu werden. Mit Mühe wurde er selbst gerettet, während die Kinder bald versanken und Noß und Wagen ebenfalls zu Grunde gingen. Der Unglückliche ist seiner Kinder beraubt und auch seines bisherigen UnterhaltSmittelS. Wir appelltren daher an die bekannte

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