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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 13.12.1888
Umfang: 8
, zu lassen. Innsbruck, 6. Dezember 1SL8. K. K. Landesgerichts-Präsidium. 2 Edikt. Nr. K484K Vom k. k. Landesgerichte in Wien wird bekannt ge macht: Josef Philipp Sticker von Haimingsthal, k. k. Rath und Hoffuttermeister hat in seinem Testamente vom 8. April 1302 zum Vortheile der Nachkommenschaft feines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital von 25.000 fl. in 4<>/gigen rücksichtlich 2<>/gigen Fonds obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre behoben

werden und daß der zweijährige Zinsenbetrag mit Beobach tung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte ein mal einer MannsP-rson, das anderemal einer Weibs person von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhan den sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihrer Kinder

vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm vater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehreren in Rucksicht des Grades gleich nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des höheren Alters sür sich hat und unter mehreren gleich nahen und gleich alten hat ei» gewähltes Los den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähn ten Stammvaters, welche uoch nicht den Zinsenbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes

sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömm linge den Stistungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge bis zur Ge burt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Be ziehung des Zinsenbetrages zugelassen. Da nun der mit dem Stiftnngsgenusse für die Jahre 1885

und 1886 Betheilte eine Mannsperson war und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1887 und 1888 verfallenden und zu ertheilenden Interessen des derzeit in 5^/,igen Schuldverschreibungen der einheitlichen in Noten verzinslichen Staat-schuld im Betrage von zwan zigtausend fl. ö. W. bestehenden Stiftungskapitales' zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Geschlechte einer Frauensperson zu verleihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen Nachkommen weiblichen Geschlechtes

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 11.12.1888
Umfang: 6
Z?rLLiäLN2a ckell'i. r. Lriknnals Lireollirs Ireuto, 7 Oicemiirs 1888. 11 ^resident« Lonsiglloro ^ulioo: Or. lündirlger. 1 Edikt. Nr. K4846 Vom k. k. Landesgerichte in Wien wird bekannt ge macht: Josef Philipp Sticker von Haimingsthal, k. k. Rath und Hoffuttermeifter hat in seinem Testamente vom 8. April 1802 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital von 25.990 fl. in 4°/gigen rücksichtlich 2o /<>igen Fonds Obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon

die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre behoben werden und daß der zweijährige Zinsenbetrag mit Beobach tung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte ein mal einer Mannsp:rson, das anderemal einer Weibs person von vor-rwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinscnbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Stiaer'sche Abkömmlinge vorhan den sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten

concurriren können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm vater Jakob Slicker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehreren in Nucksicht des Grades gleich nahe» Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des höheren Alters für sich hat und unter mehreren gleich nahen und gleich alten hat ein gewähltes Los den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähn ten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten haben, einerlei

Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömm linge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge bis zur Ge burt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Be ziehung des Zinsenbetrages zugelassen

. Da nun der mit dem Stiftungsgenusse für die Jahre 1835 und 1886 Betheilte eine Mannsperson war und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1887 und 1888 verfallenden und zu ertheilenden Interessen des derzeit in 5 '/gigen Schuldverschreibungen der einheitlichen in Noten verzinslichen Staatsschuld im Betrage von zwan zigtausend sl. ö. W. bestehenden Stiftungskapitales zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Geschlechte einer Frauensperson zu verleihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen Nachkommen weiblichen

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 12
Datum: 03.10.1896
Umfang: 12
IK46 MMstt M Sstm D AA M LMkISckg. Nr. 327 Innsbruck, den 3. October 18W. Erledigungen. i Edikt. Nr. 59900 Vom k. k. Landesgerichte in Wien wird bekannt gemacht: Josef Philipp Sticker von Hai» mingSthal, k t. Rath und Hoffuttermeister, hat in seinem Testamente vom 8. April 1802 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stijtungscapital von 25.000 fl. in 4°/<>igen, rück- sichtlich 2°/gigen Fondsobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen

alle zwei Jahre behoben werden, und daß der zweijährige Zinscnbetrag mit Beobachtung einer beständigen Ab wechslung im Geschlecht, einmal einer Mannsxerson, das anderemal einer Weibsperson von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jatob Sticker ertheilt und ver abfolgt werden soll Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, solange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt

können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehreren in Rücksicht deS Grades gleich nahen Personen soll jene vorgezogen' werden, die den Vorzug des höheren Alters für sich hat, und unter mehreren gleich nahen Per sonen und nahen alten hat ein gewähltes Los den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nach kömmlinge des erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten haben, einerlei

Ge schlechte? sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Um stand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den Stiftlingsbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Ab stammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömm linge zur wiederholte» Beziehung des Zinsenbetrages zugelassen

. Da nun der mit dem Stiftungsgenusse für die Jahre 1893 und 1894 Betheilte eine Mannsperson war und dadurch die gegenwärtig sür die Jahre 1895 und 189« verfallenden und zu »ertheilendenInteressen des derzeit in 5'/<>igen Schuldverschreibungen der ein heitlichen in Noten verzinslichen Staatsschuld im Be trage von Zwanzigtausend Gulden ö. W- bestehenden SlistungScapitalS zufolge der oben angeordneten Ab wechslung im Geschlechte einer Frauensperson zu ver leihen täme, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen Nachkommen weiblichen

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 20.09.1876
Umfang: 8
Von dem k. k. Landesgerichte in Wien wird hiemit bekannt gemacht: Zosef Filipp Sticker von HaimingS- tbal. k. k. Rath und Hossuttermeister, hat in seinem Testamente vom 8. April 1802 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein StiflungSkapital von 25,000 fl. in 4'/ggen rücksichtlich 2»/,gen Fondsobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre er hoben werden, und daß der 2jährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Ge schlechte

einmal einer Mannsperson, daS andere mal einer Weibsperson von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, den- selben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Binder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mit den übrigen zum StiftungSbetrage berechtigten

Blutsverwandten befugt sind, aus denselben einen An spruch zu machen, wobei überhaupt weder Alter noch Kindheit noch Wohlhabenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohlthat theilhastig zu werden. Bei dem Zu- sammenflußemehrererverwandtenMitbewerberfollen sowohl in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibspersonen concurriien können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind; unter mehrere

. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den StiftungSbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieses Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nach kömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmling« zur wiederholten Beziehung deS ZinsenbetrageS zugelassen. Da nun die mit dem StiftungSgenusse für die Jahre 1873 und 1874 zuletzt betheilte Person «in Mann war, und dadurch di« gegenwärtig für di« Jahr« 1875 und 1376 verfallender

und zu vertheilender Interessen deS derzeit in S^gen Schuldverschreibungen der «in- heitlich«n in Not«n verzinslichen Staatsschuld im B«- tragvon zwanzigtausend Gulden ö. W. bestehenden EtiftungSkapitaleS zu Folge der oben angeordneten Ab wechslung im Gefchl«chte ein«r Frauensperson zu ver leihen kommen, so werden hiemit all« Jakob Sticker' schen Nachkommen weiblichen Geschlechtes, welch« diesen EtiftungSgenuß noch nicht bezogen haben, aufgefordert, ihre mit den ihr Alter und ihren Verwandtschaftsgrad

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 22.01.1875
Umfang: 8
Der k. k. Bezirksrichter: Walln öfer. 2 Edikt. Nr. 1V112S Von dem k. k. Landesgerichte in Wien wird hiemit bekannt gemacht: Josef Filipp Sticker von Haimingstal, k. k. Rath und Hossuttermeister, hat in seinem Testamente vom S. April 1302 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein StiftungSkaPital von 25000 fl. 4°/,gen rücksichtlich 2v/,gen Fonds- Obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle 2 Jahre erhoben, und der 2jährige Zinsenbetrag mit Beobachtung

einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer MannSperson, das andere Mal einer Weib Person von vorerwähnter Nachkommenschaft der Jakob Sticker ertheilt und verab- solgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal den ganzjährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Ab kömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wieverholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen

haben, mit den übrigen zum StistungS- betrage berechtigten Blutverwandten befugt sind, auf denselben einen Anspruch zu machen und überhaupt weder Alter noch Kindheit, noch Wohlbehabenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohllhat theilhaftig zu werden. Bei dem Zusammenfluß? mehrerer verwandier Mitbe werber sollen sowohl in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibs personen concnriren können, diejenigen Personen vor gezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm vater Jakob

dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sricker'schen Nachkömmlinge den StistungSbeirag schon be zogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melven würde, der denselben noch nickt erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nach kömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Beziehung deS ZinsenbetrageS zugelassen. Da nun die mit dem StislungSgenuß für die Jahre 1871 und 1872 zuletzt berheilte Person eine Frauens person war und dadurch

die gegenwärtig für die Jahre 1873 und 1374 verfallenden und zu »ertheilenden Interessen deS derzeit in S°/ggen Schuldverschreibungen der einheitlichen in Noten verzinslichen Staatsschuld im Betrage von zwanzigtausend Gulden ö. W. bestehende StistungSkapitaleS zu Folge der oben angeordneten Ab wechslung im Geschlechte einer MannSperson zu ver leihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'- schen Nachkommen männlichen Geschlechtes, welche diesen Stiftungkgenuß noch nicht bezogen haben, aufgefordert

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 25.01.1875
Umfang: 8
von Haimingstal, k. k. Rath und Hossuttermeister, hat in seinem Testamente vom 3. April 18(12 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Slicker ein Stiftungskapital von 25000 fl. 4<>/ggen rücksichtlich 2»/ggen FondS- obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle 2 Jahre erhoben, und der 2jährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer MannSperson, das andere Mal einer Weib'person von vorerwähnter Nachkommenschaft

der Jakob Sticker ertheilt und verab folgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal den ganzjährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Ab kömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mit den übrigen zum StiftungS- betrage berechtigten Blutverwandten befugt sind, auf denselben einen Anspruch

zu machen und überhaupt weder Alter noch Kindheit, noch Wohlbehabenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohlthat theilhaftig zu werden. Bei dem Zusammenfluß« mehrerer verwandter Mitbe werber sollen sowohl in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibs personen concuriren können, diejenigen Personen vor gezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm vater Jakob Sricker dem Grade nach am nächsten sind; unter mehreren in Rücksicht des GradeS gleich nahen .Personen

, soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug deS höheren Alters für sich hat, ui>v unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes L00S den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge deS erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den StistungSbetrag schon

be zogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nach kömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Beziehung deS ZinfenbetrageS zugelassen. Da nun die mit dem StiftungSgenuß für die Jahre 1871 und 1872 zuletzt betheilt« Person eine Frauens person war und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1873 und 1874 verfallenden und zu »ertheilenden Interessen deS derzeit in 5°/,gen

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 22.12.1882
Umfang: 8
erlangten Diplome auszuweisen vermögen. Innsbruck am 13. Dezember 1832. Von der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg. 2 Edikt. Nr. 3511« Von dem k. k. LandeSgerichte in Wien wird hiemit bekannt gemacht: Joses Filipp Sticker von HaimingSthal, k. k. Rath und Hossuttermeister, hat in seinem Testamente vom 3. April 1302 zum Vortheile der Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftuugskapital von 25000 ff. in 4'/gigen rücksichtlich 2^/gigen Fonds- obligationen mit der Widmung bestimmt

, daß hievon bie verfallenen Zinsen alle zwei Jahre erhoben werden, und daß der zweijährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer beständigen Abwechslung im Geschlechte einmal einer Mannsperson, das andere mal einer Weibsperson Von vorerwähnter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche bereits einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen

können, diejenigen Personen vorge zogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehreren in Rücksicht des Grades gleich nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug deS höheren Alters für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes LoS den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag er halten haben, einerlei Geschlechtes

sein, so wird die an geordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den StiftungSbetrag schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat. so werden die lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Beziehung d. S Zinsen- betrageS zugelassen. Da nun die mit dem StistungSgenusse für daS Jahr 1879

und 13V0 zuletzt betheilte Person eine FrauenS- Person war und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1331 und 1332 verfaiiendenden und zu vcrtheilenven Interessen deö derzeit in 5»/^ Schuldverschreibung-,, der einheitlichen in Noten verzinslichen Staatsschuld im Be trage von Zwanzigtausend Gulden ö. W. bestehenden Stiftungskapitales zu Folge der oben angeordneten Ab wechslung im Geschlechte einer MannSperson zu verleihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen Nach kommen männlichen

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 17.03.1854
Umfang: 8
k. k. niederösterr. Land- rechtes getretenen Stiftungsbehörde, wird hiemit bekannt, gemacht: Josef Philipp Sticker von Haimingthal,' k.k. Rath und Hossutterermeister, hat in seinem Testa mente vom 8. April 1302 zum Vortheile der Nachkom menschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stistungs- Kapital von 25,000 fl. 4°/„, rücksichtlich 2°/<> Fonds- Obligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre erhoben und der zweijährige Zinsenbetrag mit Beobachtung einer bestän digen

Abwechslung im Geschlechte, einmal einer Manns person, das andere Mal einer Weibsperson von erwähn ter Nachkommenschaft deö Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden sott. Diejenigen Personen, die schon einmal den zweijäh rigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, die diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, die diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mit den übrigen

zum Stistungsbetrage berechtigten Blutsverwand ten befugt sind, auf denselben einen Anspruch zu ma chen und überhaupt weder Alter, noch Kindheit, noch Wohlhabenheit ein Hinderniß bewirket, dieser Wohlthat theilhaftig zu werden. . Bei dem Zusammenflusse mehrerer verwandten Mit bewerber sott sowohl in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammen treffen, als auch in Fällen, wo nur Weibs personen konkurriren können, diejenige Person vorgezogen werden, die dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dein Grade

, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jakqb Sticker'schen Nachkommen bis zur Geburt fernerer Ab kömmlinge zur 'wiederholten Beziehung des Zinsenbetrages zugelassen- Da nun mit dem Stiftungsgenusse für die Jahre 1851 und 1352 eine FrauenSpersoq betheilt worden, daher die. für die Jahre 1353 und 1354 verfallenen Stiftungs

-Jnteressen einer Person männlichen Geschlechts zu verleihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Slicker- schen Nachkommen männlichen Geschlechts, welche diesen Stiftungsgenuß noch nicht bezogen haben, aufgefordert, ihre Gesuche zur Erlangung des Stiftungsgenusses für 1353 und 1854, welche mit den ihr Alter und ihren Verwandtschaftsgrad mit Jakob Sticker beweisenden Ori ginal-Urkunden , dann mit ihren LebenSzengnissen ver sehen sein müssen, so gewiß bis Ende August 1354 bei diesem Landesgerichte

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 25.02.1854
Umfang: 6
Philipp Sticksr vonHaimingthal, k.k. Rath und Hoffutterermeister, hat in seinem Testa mente vo»? 3. Apfi? 1302 zuin Vortheile der Nachkom menschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein StiftungS- Kapita^ von 25,000 fl. 4°/», s^fichslich 2°/,>^ondS- Obligationen mit der Widmung bestimmt , daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre erhoben und der zweijährige Zinfenbetrag mit Beobachtung einer bestän digen Abwechslung jm Gfschsechse, einmal einer Manns person, das andere Mal einer Weibsperson

von erwähn ter Nachkommenschaft des Jakob Sticker ertheilt und verabfolgt werden fols. Diejenigen Personen, die schon einmal den zweijäh rigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lange noch ayderx Jafob Sticker'sche Abkömmlinge vorhanden sind, die diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, die diese Begünstigung noch picht genossen haben, mit den übsigen zum Stifiungsbeträge b.er?iHtigten BlutSverwand'- ten befugt

sind, auf denselben einen Anspruch zu ma chen und überhaupt weder Alter, noch Kindheit, noch Wohlhabenheit ein Hinderniß bewirket, dieser Wohlthat theilhaftig zu werden. Bei dem Zusammenflusse mehrerer verwandten Mit bewerber soll sowohl in Fällen, wo nur Mannspersonen zusammen treffen, als auch in Fällen, wo nur Weibs personen konkurriren können, diejenige Person vorgezogen werden, die dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker.dem Grade nach am nächsten ist. Unter meh rern in Rücksicht des Grades gleich nahen Personen

soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des höhern Alters für sich hat, und unter mehrern gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes LooS den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähn ten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbeträg erhalten haben, einerlei Geschlechts sein, so wird die an geordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, solange, dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den StiftungSbetrag schon

bezogen hätten ober Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die' lebenden Jakob Sticker'schen Nachkommen bis zur Geburt fernerer Ab kömmlinge zur wiederholten Beziehung deS ZinsenbetrageS zugelassen. Da nun mit dem Stistungsgenusse für die Jahre 1351 und 1352 eine Frauensperson betheilt worden, daher die für die Jahre >353 und 1354 verfallenen Stiftungs-Jnteressen einer Person männlichen Geschlechts zu verleihen kommen, so werden hiemit

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 06.06.1864
Umfang: 6
fl. 4°/. rückstchtlick 2°/o FondS.Obligationrn mit der Widmung bestimmti daß hievon dle verfallenen Zinsen alte 2 Jahre erhoben und der 2jährige Zinfenbetrag mit Beobachtuna einer beständigen Abwechslung 'm Geschlechte, einmal einer Mannsperson, das andere Mal einer Weibsverlon von erwähnter Nachkommenschaft des Jakob Stick«,- ertheilt, und verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, die schon einmäl den gan». jährigen Zinsenbetrag bezogen haben, können, so lanae noch andere Jakob Sticker'sche Abkömmlinge

, Personen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibspersonen concurriren können, diejenige Person vorgezogen werden, die dem gemeinschaft- lichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten ist. Unter mehreren in Rücksicht des Grades gleich Nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug des bvherdn Alters für sich hat und unter mehreren gleich Nahen und gleich Alten hat ein gewähltes LooS den Vorzug zu ent scheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge des erwähnten

Stammvaters, welche noch nicht den Zinfenbetrag erhalten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die angeordnete Abwechslung km Ge schlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sttcker'schen Nachkömm linge den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten oder Niemand von dieser Abstammung sich melden würde) der denselben noch nicht erhalten bat, so werden die lebenden Jakob Sticker'fchen Nachkom men lis zur Geburt fernerer Abkömmlinge zur wie verholte

Beziehung des Zinfenbetrages zugelassen. Da nun die mit dem Stiftungsgenusse für die Jakre 1861 und 1862 zuletzt betheilte Person eine Mannspcrson war, und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1863 und 1864 zerfallenden und zu v-rtheilenden Sliftungsinteressen zu Folge der oben angeordneten Abwechslung im Geschlechte einer Weibsperson zu verleihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge weiblichen ^ Geflechtes, welche diesen Stiftungsgenuß noch nicht bezogen baben, aufgefordert

, ihre mit den ihr Alter und ihren Verwandtschaftsgrad mit dem Stammvater Jakob Sticker beweisenden Original-Urkunden, dann mit idrem Lebenszeugnisse belegten Gesuche um Er, langung des StiftungsgeuusseS für die Jahre 1863 und 1864 so gewiß bis Ende Oktober 1364 bei dem k. k. Landesgerictite in Wien zu überreichen, widrigeiis auf später eingebrachte, so wie auch auf nicht mit obigen Urkunden gehörig belegte Eingaben kein Bedacht-genommen, sondern mit der Zuweisung ohne Nückstcht auf diese spätern oder nicht gehörig

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Seite 4 von 4
Datum: 18.10.1916
Umfang: 4
wird hiemit bekannt gemacht: Joses Philipp Stickcr von HaimiNgtal, k. k. Rat ilird-Hösfuttcriueistcr, hat in seinem Testa mente vom 8. April 1802 zum Vorteile der ! Nachkommenschaft seines Großvaters Jakob Sticker ein Stiftungskapital von 25.000 Gulden in Iprozentigen rücksichtlich 2prozentigen Fonds- obligationen mit der Widmung bestimmt, das; hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre behoben werden und daß der zweijährige Zinsen betrag mit Beobachtung einer ständigen Ab wechslung im Gefchlechtc

einmal einer Manns person, das auderemal einer Weibsperson von der vorerwähnten Nachkommenschaft des Jakob Stickcr erteilt und verabfolgt werden solle. Diejenigen Persoueu, welche bereits einmal einen solchen Zinfenbetrag bezogen haben, kön nen, solange noch andere Jakob Sticker'sche Ab kömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten haben, denselben wiederholt nicht beziehen, ungeachtet ihre Kinder, welche diese Begünstigung noch nicht genossen haben, mit den übrigen znm Stiftungsbezuge

berech tigten Blutsverwandten befugt sind, auf den selben einen Allspruch zu inachen, wobei über haupt weder 'Alter, noch Würdigkeit, noch Wohl habenheit ein Hindernis bewirkt» dieser Wohltat teilhastig zu werden. Bei dem Zusammentreffen mehrerer Mitwerber sollen sowohl iu Fällen, wo nnr Mannsper sonen zusammentreffen, als auch in Fällen, wo nur Weibspersonen konkurrieren können, die jenigen Personen vorgezogen werden, wekche dem gemeinschaftlichen Stammvater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten

. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nach kommen den Stiftungsbetrag schon bezogen hätten, oder niemand von dieser Abstammung sich mel den. würde, der denselben noch nicht erhalten hätte, so werden die Jakob Sticker'schen Nach kömmlinge bis znr Geburt fernerer Nachkommen zur wiederholten Beziehung des Betrages zuge lassen. Da uun die mit dem Stiftnngsgennsse für die Jahre 1913 und 1914 beteilte Person eine Mannsperson war nnd Dadurch die -gegomvä^'tig für die Jahre 19 l5 und 1916 zu verleihenden Interessen

des ^derzeit in 4i/^prozentigeirSchuld verschreibungen der einheitlichen, in Noten, ver zinslichen Staatsschuld im Betrage von 20.000 Gulden gleich 40.000 Kronen. bestehenden Stif tungskapitales znfolge der oberwähnten Ab wechslung im Geschlechte einer Weibsperson zu verleihen sind, so werden hiemit alle Jakob Stickcr'schen Nachkommen weiblichen Geschlechtes, welche den Stistnngsbetrag noch nicht bezogen haben, aufgefordert, ihre mit den ihr«,Alter und ihren Verwandtschaftsgrad mit dem Stamm vater Jakob

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 19.10.1880
Umfang: 8
'iW'ler ^ --Ü2-N. 24l. Innsbruck, den RS. Oktober Erledigungen. 2 Edikt. Nr. 64859 - Von dem k. k. Landesgerichte in Wien wird hiennt bekannt gemacht: Joses Filipp Sticker von HaimingSthal, k. k. Rath und Hoffuttermeister, hat in seinem Testamente vom S..April 1302 zum Vortheile der Nachkommenschaft seiiieS Großvaters Jakob Sticker ein Stistungscapttal von 2S000 fl. in 4»/,igen, rücksichtlich 2 '/g FondSobligationen mit der Widmung bestimmt, daß hievon die verfallenen Zinsen alle zwei Jahre

erhoben werden und daß der zweijährige Zinsenbelrag mir Beobachtung einer bestän digen AvwechSlnng im Geschlechte, einmal einer MannS- ^ Person, das andere Mal einer Weibsperson von vorer- . wähnter Nachkommenschaft deS Jakob Sticker ertheilt u>'d ! Verabfolgt werden soll. Diejenigen Personen, welche be- z reitS einmal einen solchen Zinsenbetrag bezogen haben, ' können, so lange noch andere Jakob Sticker'sche Abkömm linge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhalten

concuriren können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm- - dater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter mehreren in Rücksicht des Grades gleich nahen Personen soll jene vorgezogen werden, die den Vorzug deS hoher» Alters für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen und gleich 'Alten hat ein gewähltes Loos den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle Vorhände Nach kömmlinge des erwähnten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag erhalten

haben, einerlei Geschlech tes sein, so wird die angeordnete Abwechslung im Ge schlechte von Fall .zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Sticker'schen Nachkömmlinge den StiftungSbetrag schon bk-nsikn hätten, over Niemand von dieser Abstammung sich melden würde, der denselben noch nicht erhalten hat, so werden die lebenden Jarob Sticker'schen Nachkömmlinge bis zur Geburt fernerer Nachkömmlinge zur wiederholten Beziehung deS Zinsenbelrages zugelassen

. Da nun die mit dem Stistungsgennsse für die Jahre 1L77 und 1378 zuletzt beiheilte Person eine Mannsperson war, und dadurch die gegenwärtig für die Jahre 1379 und 1330 verfallenden und zu vertheilenden Interessen des derzeit in 5^/gigen Schuldverschreibungen der einheitlichen in . Noten verzinslichen Staatsschuld inr Betrage von Zwanzig Tausend st. ö. W. bestehenden StifiungSeapitals zu Folge der oben angeordneren 'Abwechslung im Ge schlechte einer FrauenS-Person zu verleihen kommen, so werden hiemit alle Jakob Sticker'schen

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 06.12.1886
Umfang: 8
der Nachkomme», i ^„et Stadtbezirke wohnen, schast seines Großvaters Jakob dicker ein StiftungS. j Dieselben müssen d-S 14. Lebensjahr zurückgelegt kapltal von 25000 fl. ln rücksichllich 2 /gigen i achtjährigen Schulpflicht Genüge geleistet haben, FondSobligationen mit der Widmung bestimmt, dap hie- , dürfen nicht im Genusse eines S.ipenviumS sein und h-ben von die versaUenen Zinsen alle 2 Jahr- behoben werden j sich durch 4 Jahr- tn dem bei den F.F. Ursulinen und daß der. zweijährige Ztn,enbe.rag

, oder bis zu ihrer Penflonirung angehört haben. Diese Ausstattung wird am 2V. April 1887 ver liehen, j:doch erst nach eingegangenem Ehebündnisse flüssig gemacht, wozu dem bethellten Mädchen die Frist bis Ende Oktober 1887 offen steht. Dle bezüglichen Gesuche sind mit dem Taufscheine, Sitten- und MittellostgkeitSzeugnisse, sowi- mit dem Nach weise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich von vorerwähnter Nachkommenschaft deö Jakob Sticker j ertheilt und verabfolgt werden soll^ > Diejenigen Personen, welche bereits

einmal einen solchen - Zinsenbetrag bezogen haben, können, solange noch andere , Jakob Stickersche Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhallen haben, denselben wieder- « holt nicht beziehe», ungeachtet ihre Kinder, welche diese , Begünstigung noch nicht genossen haben, mir den übrigen j zum SlistungSbetrage berechtigten Blutsverwandten be» » fugt sind, auf denselben eine» Anspruch zu machen, wo- j bei überhaupt weder Alter noch Kindheit, noch Wohl habenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohlthat theil

haftig zu werden. Bet dem Zusammenflüsse mehrerer verwandten Mit bewerber sollen, sowohl tn Fälle», wo nur Manns personen zusammentreffen, als auch tn Fälle», wo nur Weibspersonen konkurrlren können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm vater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter Mehreren tn Rücksicht deS GradeS gleich nahen Personen, soll jene vorgezogen werden, vle den Vorzug deS höheren Alters für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen

und gleich Alten hat ei» gewähltes LoS den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge deS erwähn, ten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag er- halten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die an- geordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Slicker'schen Nachkömm linge den Stiftungsbetraz schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser 'Abstammung sich melden

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 29.09.1890
Umfang: 8
I. G. S. bis zum ersten Feilbietungstermine Hier gerichts anzumelden. K. K. Bezirksgericht Schlanders am 4. Juli 1390. 415 Der k. k. Bezirksrichter: Dr. Noldin. 2 Edikt. Nr. 4119 Ueber exekutives Ansuchen der Maria Gruber geb. Kraidl in Vögelsberg durch den Armenvertreter Dr. Kathrein in Hall gegen die Verlassenschaft nach Jakob Grub er, B.-M. in Wattenbach am Vögelsberg dnrch den Verlaßkurator Max v. Chizzali hier und Josef Gruber am Vögelsberg wegen Zahlung von 22 fl. 5» kr. s. A. werden die der Verlassenschaft

nach Jakob Gruber gemäß Kauf vom 17. verfacht 25. Ok tober 1861 V.-V. Fol. 762 zugehörigen Reali täten, als: Cat.-Nr. 90 der Gemeinde Vögelsberg, die Bau- 3050 recht und Gerechtigkeit des Gutes in Wattenbach be stehend in: Lit. eine Behausung nebst Zugehör, „ L, die dabei befindliche Feldung in einem Stücke beisammen mit Mark und Zaun umgeben von 2>/s Jauch und 213 Klftr. Ackerstatt und Wechsel- gruud ein Tagmahd und 80 Klftr. Frühmahd ein schließlich des Frühgartens und 4 Tagmahd und 414 V, Klftr

in Glurns, pcto. 13 fl. 54 kr. s. A, werden am 14. eventuell 13. Oktober 1890 jedesmal um 9 Uhr Vorm. im Wirthshause zur Krone in Glurns nachfolgende schnldnerische Realitäten, als: 1. Cat.-Nr. 38, Gr.-P.-Nr. 932, Wiese in Pastagg, Schätzungswert 400 fl., 2. Cat.-Nr. 636, Gr.-P.-Nr. 400, Frühwiese in Tabens, Schätzungswerth 350 fl., 3. Cat.-Nr. 147, Nenrauth bei St. Martin, Schätzungswerth 100 fl., 4. Cat.-Nr. 77, P.-Nr. 1161, Vs MM. Wiese ob St. Jakob, Schätzungswerth 1S0 fl., 5. Cat.-Nr. 643

, P.-Nr. 1154, Wiese ob St. Jakob, Schätzungswert!) 500 fl., 6. Cat.-Nr. 644, G.-P.-Nr. 1153, Acker im Feld, Schätzungswerts) 100 fl., 7. Cat.-Nr. 642, Gr.-P.-Nr. 1152, Acker ob St. Jakob, Schätzungswerth 700 fl. um die beige fügten Preise feilgeboten. Die Feilbietungsbedingungen können Hiergerichts ein gesehen werden und werden vor der Versteigerung be kannt gegeben. Die Hypothekargläubiger haben ihre Forderungen bei Vermeidung der gesetzlichen Folgen bis zum ersten Feilbietungstermine h. g. anzumelden

. Die Hypothekargläubiger haben ihre Forderungen gemäß Hosdekret vom 19. November .1839 Nr. 388 I. G. S. bis zum ersten Feilbietungstermine anzu melden. Die Feilbietungsbedingungen können bei diesem Ge richte eingesehenund werden auch bei der Versteigerung bekannt gegeben werden. K. K. städt.-del. Bezirksgericht Innsbruck am 15. Juli 1890. 187 Dr. Brunner. Edikt. Nr. 455k In der Exekntionsfache der Geschwister Oettl in Meran durch Dr Tinzl, Advokat hier, gegen Jakob Oettl Los. in Galsaun, pcto. 327

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 10
Datum: 03.10.1890
Umfang: 10
. 13 fl. 54 kr. s. A. werden am 14. eventuell 13. Oktober 1890 jedesmal um 9 Uhr Vorm. im Wirthshause zur Krone in Glurns nachfolgende schuldnerische Realitäten, als: 1. Cat.-Nr. 38, Gr.-P.-Nr. 932, Wiese in Pastagg, Schätzungswerth 400 fl., 2. Cat.-Nr. 03«, Gr.-P.-Nr. 400, Frühwiese in Tabens, Schätzungswerth 350 fl., 3. Cat.-Nr. 147, Neurauth bei St. Martin, Schätzungswerth 100 fl., 4. Cat.-Nr. 77, P.-Nr. 1101, V2 MM. Wiese ob St. Jakob, Schätzungswerth 150 fl., 5. Cat.-Nr. «43, P.-Nr. 1154, Wiese ob St. Jakob, Schätzungswerth

5»o fl., 6. Cat.-Nr. 044, G.-P.-Nr. 1153, Acker im Feld, Schätzungswerth 100 fl., 7. Cat.-Nr. «42, Gr.-P.-Nr. 1152, Acker ob St. Jakob, Schätzungswerth 700 fl. um die beige fügten Preise feilgeboten. Die Feilbietungsbedingungen können Hiergerichts ein gesehen werden und werden vor der Versteigerung be kannt gegeben. Die Hypothekargläubiger haben ihre Forderungen bei Vermeidung der gesetzlichen Folgen bis zum ersten Feilbietungstermine h. g. anzumelden. K. K. Bezirksgericht Glurns am 9. Juli 1890. 125

haben ihre Forderungen gemäß Hofdekret vom 19. November 1839 Nr. 388 I. G. S. bis zum ersten Feilbietungstermine anzu melden. Die Feilbietungsbedingungen können bei diesem Ge richte eingesehenund werden auch bei der Versteigerung bekannt gegeben werden. K. K. städt.-del. Bezirksgericht Innsbruck am 15. Juli 1890. 187 Dr. Brunn er. 3 CdiLt. Nr. 455k In der Exekntionssache der Geschwister Oettl in Meran durch Dr. Tinzl, Advokat hier, gegen Jakob Oettl sen. in Galsaun, pcto. 327 sl. 90 kr. s. A. wird am 20. Oktober

eventuell am 3. No vember 1890 jedesmal um 9 Uhr Vorm. im Gast hause des Josef Telsser in Castelbell nachstehende schuldnerische Realität öffentlich versteigert werden, als: Der von der Gemeinde Galsaun dem Exekuten über lassene öde Berg aus dem Gemeindegrund, nun von Jakob Oettl zu Weingart kultivirt, der südlichste am Fluße des Berges gelegene an Gr.-P.-Nr. 490 Krebs- ranth-Weingart von 208° des Johann Telsser, früher Maria Oettl grenzende Theil von ca. 200°. Ausrusspreis 30 fl Unter dem Ausrufspreise

durch den Armenvertreter Dr. Kathrein in Hall gegen die Verlaffenschast nach Jakob Gruber, B.-M. in Wattenbach am Vögelsberg durch den Verlaßkurator Max v. Chizzali hier und Joses Gruber am Vögelsberg wegen Zahlung von 22 fl. 50 kr. s. A. werden die der Verlaffenschast nach Jakob Gruber gemäß Kauf vom 17. verfacht 25. Ok tober 1801 V.-B. Fol. 702 zugehörigen Reali täten, als: Cat.-Nr. 90 der Gemeinde Vögelsberg, die Bau

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 28.03.1893
Umfang: 6
und Vorarlberg. Convocationen. E d i e t. Nr. 1877 Dem Jakob Linser, Hirschenwirth und Handels mann in Bichelbach bei Reutte, derzeit unbekannten Aufenthaltes, wird bekannt gegeben, daß Hiergerichts gegen ihn von Eduard Rudig 2 Klagen Äs xräs 21. März 1393 Zl. 1877 pct. soo fl. und Zl. 1373 pct. 300 fl. und von Jgnaz Huter, Brauereibesitzer in Reutte 2 weitere Klagen üs präs 21. März 1393 Zl. 1S79 pct. soo fl. und Zl. 1330 pct. 438 fl. 67 kr., insgesammt durch Dr. Schennich in Reutte, überreicht wurden

Dienstwege an das gefertigte Präsidium gelangen lassen. K. k. Kreisgerichts-Präfidium Bozen, am 24. März 1393. i Ausschreibung Nr. 7S43 des Dekan Joseph Seyer'schen Studienstipendiums. DaS in h. a. Berwal.ung stehende Dekan Joseph Seyer'sche Studienstipendium im jährlichen Betrage von 7S fl. 86 kr. ist vom Studienjahre 1892/93 an gefangen zu verleihen. Zum Genusse desselben sind berufen arme Stu« Kundmachung. Nr. 1402 Linser Jakob, Hirschenwirth von Bichelbach, derzeit unbekannten Aufenthaltes

, wird hiemit in Kenntniß gesetzt, daß über die Hiergerichts am 17., 19. und 22. März 1893 eingelaufenen Klagen: 1. des Josef Anton Grießer von Lähn gegen Jo hann Linser und dessen Söhne Filipp und Jakob Linser in Bichelbach wegen 2600 fl.; 2. des Alois Gatto in Heiterwang gegen Filipp und Jakob Linser in Bichelbach wegen soo fl.; 3. des Alois Klotz in Bichelbach gegen dieselben Geklagten wegen 1S3 fl.; 4. des Vorigen gegen die nämlichen Geklagten wegen 4S0 fl.: 5. des Josef Brigl in Girlan

gegen dieselben Be klagten wegen 1S79 fl.; 6. des Johann Georg Kramer in Bichelbach gegen Johann Linser und die Brüder Filipp und Jakob Linser von Bichelbach wegen 4SS fl.; 7. des Jo>ef Anton Grießer von Lähn, gegen die letzterwähnten Geklagten pct. 200 fl.; 8. des Kaspar Strolz in Bichelbach gegen Jakob und Filipp Linser dort wegen So fl. mit den diesge- richtlichen Bescheiden vom 18.. 19. und 22. März 1393 Zl. 1402, I40S, 1406, 1407, 1442, 1499, isoo, isoi, auf den 13. April 1393 um g Uhr Vorm. Hiergerichts Amtszimmer

Nr. 2 Tagsatzung an geordnet wurde, wozu die Streittheile bei Vermeidung der gesetzlichen Folgen des Ausbleibens zu erscheinen haben. Jakob Linser wird hiebei verständigt, daß für ihn auf seine Gefahr und Kosten Franz Leitner von Bichelbach als Curator bestellt wurde, welchen cr seine - Behelfe zur Streitführung mitzutheilen hat, falls c I nicht vorziehen sollte, selbst zu erscheinen oder einen anderen geeigneten Machthaber zu bestellen und nam haft zu machen. K. K. Bezirksgericht Reutte am 22. März 1393. ssi

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 16.02.1882
Umfang: 8
öffentlich feil geboten und werden im Falle der politischen Zerstückungs- bewiliigung die beiden Parthien abgesondert zum Ver kaufe gelangen. Die Hypothekargläubiger werden auf die Vorschrift des Gub.-Circ. vom 6. April 1340 aufmerksam gemacht. K. K. Bezirksgericht Kältern am 5. Februar 1332. 242 Mor. 1 A5ersteigerungs-<5dikt. Nr. 333 In der Erekmionösache des Jakob Sigmund Schwarziel in Feldthurns gegen Jakob Stokner, Zöhl in Feld- thurns, wegen 130 fl. 6 kr. f. A. werden am t. und nöthigenfalls

Feilbietungstermine anher anzumelden. K. K. Bezirksgericht Schlanders am 1. Febrauer 1382. 106 Der k. k. Bezirksrichter: Hölzl. 1 Edikt. Nr. 367 Ueber erekutives Ansuchen deS Hrn. Andrä Degischer, Handelsmann in Bozen, durch Dr. v. Hepperger daselbst wider die Cirill Leitnerifche Verlaßmaffe in St. Jakob in Defereggen pcto. 353 ss. 12 kr. f. A werden am 3. eventuell 24. Mai d. Js. je um 9 Uhr- Vormittags im Kröllwirthshaufe zu St. Jakob die nach- beschriebenen Realitäten öffentlich feilgeboten werden: Cat

.-Nr. 313 St. D. St. Jakob, ein Sechstl Mühl- burger Schweig zu Feistritz Gemeinde St. Jakob, be stehend : Lit. die Hälfte einer Feuer- und Futterbehausung, „ L, ein Grundstück in der Aue mit 3320 I iKlft., „ lZ, ein Grundstück in Stein und Eget. AuSrufSpreiS 1250 ss. Die Bedingungen werden bei der Feilbietung bekannt gegeben und können bis dahin hiergerichts eingesehen werden. Die Pfandgläubiger werden auf die Vorschrift deS HofdekreteS vom 19. November 1839 Nr. 388 I. G. S. aufmerksam gemacht, wonach

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 10
Datum: 17.10.1890
Umfang: 10
zur Bagatellverhandlung angeordnet wurde. Für den ab wesenden Geklagten wurde als Curator Jakob Pri mischer in Agums aufgestellt nnd hat Geklagter dem selben entweder seine Behelfe mitzutheilen oder einen andern Sachwalter namhaft zu inachen. K. K. Bezirksgericht GlurnS am 11. Oktober 1890. 125 Der k. k. Bezirksrichter: Dr Baur. Edikt. Nr. 2880 Ueber die Klage des Christian Leitner vulgo Tomelis zu Mairhof in St. Jakob in Defereggen durch Dr. Hibler in Bruneck, gegen Maria Magd. Leitner, zuletzt in Pötsch

in St. Jakob nun unbekannten Auf enthaltes, pcto. 24 sl. 80 kr. sammt Anhang wurde auf 27. Oktober Vorm. 9 Uhr im d. g. Amts zimmer Nr. 1 Tagfahrt zur Bagatellverhandlung an geordnet. Hievon wird die Geklagte mit dem Bemerken ver ständigt, daß auf ihre Gefahr und Kosten Hr. Franz Köfler, Fondsverw alter in W.-Matrei für sie als Curator bestellt wurde, welchem sie ihre Behelfe mit- zutheileu hat, falls sie nicht selbst zur Tagsatzung er scheint oder einen anderen Sachwalter namhaft macht

. K. K. Bezirksgericht W.-Matrei am 9. Oktober 1890. 490 Der k. k. Bezirksrichter: Dr. Welzhofer. 3 E d i L t. Nr. 3815 Ueber Ansuchen des Peter Leiter iu St. Jakob wurde die Einleitung des Verfahrens zum Zwecke der Todeserklärung der am 20. März 1812 in St. Johann am Gföllberge geborenen, nunmehr seit dem Jahre 1851 verschollenen Maria Leiter im Sinne des s 7 des Gesetzes vom IK. Februar 1883 Nr. 2y N.-G.-Bl. und des s 24 Zl. 3 a. b. G. B. be williget. Laut den gepflogenen Erhebungen verließ Maria Leiter

in dem Jahre 1851 ihre Heimat St. Johann begab sich nach Bruneck, wo sie sich einige Wochen aushielt und dann verschwand sie spurlos, ohne seit dem ihren Angehörige» oder Jemanden Anderem Nach richt über ihr Leben nnd ihren Aufenthaltsort gegeben zu haben. Die Genannte sowie Jedermann, der von ihrem Leben und Ausenthalt Kenntniß hat, wird hiemit auf gefordert, dem gefertigten k. k. Kreisgerichte oder dem für Maria Leiter aufgestellten Curator Jakob Ober- kosler, Poltsohn in St. Jakob bis längstens

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Seite 8 von 8
Datum: 02.07.1890
Umfang: 8
mitzutheilen oder einen andern Sachwalter anher bekannt zu geben, wenn sie zur Tagsatzung nicht selbst erscheinen. K. K. Bezirksgericht Meran am 25. Juni 1890, 352 Der k. k. Bezirksrichter: Dr. Widmann. 3 Edikt. Nr. 2448 Ueber Ansuchen des Johann Thaler in Prantleit und des Georg Hofer in St. Leonhard in Passeier, wurde die Einleitung ves Verfahrens zum Zwecke der Todeserklärung des nunmehr seit 34 Jahren ver schollenen Jakob Hofer, geb. am 16. Juli 1823 in St. Leonhard im Sinne des Z 7 des Gesetzes

vom 16. Februar 1883 R.-G.-Bl. Nr. 20 und des Z 24 Zl. 3 a. b. G- B. bewilligt. Laut den Erhebungen ist Jakob Hofer in der Mitte der 1850 Jahre nach der Schweiz ausgewandert, ohne seitdem seinen Angehörigen oder Jemand anderen Nachricht über sein Leben und seinen Aufenthalt ge gegeben zu haben. Der Genannte, sowie Jedermann der von seinem Leben und Aufenthalt Kenntniß hat, wird hiemit auf gefordert, dem gefertigten k. k. Kreisgerichte oder dein für Jakob Hofer aufgestellten Curator Johann Gufler

Der k. k. Bezirksrichter: Trentinaglia. 3 Edikt. Nr. 2086 Ueber Ansuchen des Franz Murr, B.-M. in ^st. Jakob, durch Dr. Lutz, Adv. in Jmst, gegen Bene- dikt Gsall, B.-M. in Untergand in St. Jakob, pcto. 131 fl. 85 kr. werden dem Letzteren nachbeschrie- bene in der Gemeinde Nasserem gelegenen Reali täten, als: 1. Cat.-Nr. 27 a, ein halbes Haus, Stall und Stadl in Untergand Nr. 2, Ausrufspreis 225 fl. 2. Cat.-Nr. 276, Gr.-P.-Nr. 84, ein Frühgarten von 30 Klftr. allda, Ausrufspreis 24 fl. 3. Cat.-Nr. 114

, Gr.-P.-Nr. 62 und 63, Acker beim Gandekreuz von 225 Klftr., dabei Wiese von 3V Klftr., Ansrufspreis 100 fl. am 19. Juli und nöthigenfalls am 19. August 1890 immer um 10 Uhr Vorm. im Gasthanse des I. Klimer in St. Jakob exekutive feilgeboten werden. Beim zweiten Termine sind auch Anbote unter dem Schätzungswerte anzunehmen. Die Feilbietungs-Bedinguugen werden unmittelbar vor der Versteigerung kundgemacht und können auch vorher hiergerichts eingesehen werden. Jeder Lizitant hat ein Vadium von 10°/g des Aus- rufSpreifcs

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Seite 8 von 8
Datum: 10.02.1885
Umfang: 8
» mooSsahrweg, gegen Norden und gegen Westen durch den zum RettenmooSgutöhauS von der Straße führenden GutSweg und endlich gegen Osten durch die Grenzen deS ehemal. HeigenhaaSguteS abgegrenzt wird. Hiezu Weg P.-Nr. 1683 mlt 384 l^Klft., lm Gefammt» werth von 1900 fl. XXVII. Parthie. AuS demselben Gute daS RettenmooStlesseld Cat.- Nr. 47 Urb. Waldrlng ex Lit. O. P.-Nr. 97, Acker von 3 I. 654 ^jKlst., bewerrhet mlt 200» fl. XXVIII. Parthie. Die Mühle lm Paß Strub, erworben von Jakob Stainer laut Urkunde

. „ . . 400 . XIII. „ „ 3000 , dle . XIX. Parthie utcht unter 30 fl. » XX. » v ^ » XXIII. . . .. 3000 . XXIV. . . „ 1200 . XXVII. „ 1400 . XXVIII. ., . . 509 , . XXXVII. . . . 1000 „ . XXXVIII. . „ „ 1500 . . XXXIX. „ . .. 800 . hintangegeben. Welters wird zur Vornahme der nachstehenden ln den FellbletungS- bedingnisten aü Zl. 353 l lle 1884 auf geführten bisher zur Fetlbitung noch nicht auSgebotenen Realitäten-Parihie», alS: II. Parihle. DaS NigglhäuSl in Walvrlng aus dem von Jakob Stainer

. ans dem ehem. Botmann- oder KaSmannbäckeranwesen T. A. Nr. 118 Cat.-Nr. 9 Urbar Waldrlng ex Lit. L, lm Gesammlschätzwerth von 1020 fl. X. Parthie. DaS MenggengutStvlrthShauS Nr. 50 lu Waidring. AuS dem mit Einantwortung vom 19. November 1849 verfacht 31. Jänner 1850 Fol. 118—122 und Ver« mögenStheilnngS vom 21. Jänner 1856 Z. 324 L! 188/1351 von Jakob Stainer allein erworbenen Rea litäten : P.-Nr. 2V, Bauarea von 65 j^Klft., eln elustöckigeS Haus mit radizirter WirthSgerechtsamkeit, Stallung Rem

. P.-Nr. 1622, Alpe lm Ried Weißbachwald von 69 I. 705 s^Klfr. Dle Alpe Altenmals mlt 28 dem Jakob Stalner allein gehörigen und mit Einantwortung vom 19. November 1849 Fol. 118—122 «1s 1850 erworbenen Rindergräser von Jakob und Ursula Stainer gemeinsam laut Tausch vom 1. Mai 1863 Fol. 249 erworbenen 2 wettern Rinder- graSrechte; endlich laut Kauf vom 6. Jull 1863 Fol. 466 er» wordenen Weilern 24^ Gräser, zusammen daher 49'/z Nlndergräser, welche unter den nachstehenden alten Be zeichnungen aufscheinen, T.B

. 1^2 Cat.-Nr. 35 ex Lit. B 12 Rindergräser sx Lit. T 11 Rindergräser; dann 126 alt 27 neu 2 GraSrechte, . 327 . 17 „ 3 „151„ 5,2 „ „ 226 .. 23 . 4'/- . 218 .. 73 .. 3-/, . 116 „ 7 „ 2 . 217 7 .. l'/z „ 230 „ 33 , l'/s „ .. 178 .. 34 . 1 .. 129 .. 18 V- zusammen bewerthet mlt 1950 fl. XXXVI. Parthie. Dle Hdrgattenvlese tn Erpsendolf. aus dem von Jakob Stainer laut Einantwortung vom 19. November 1849. verfacht 31. Jänner 1850 Fol. 118—122 und Ner- mögenStheilung vom 21. Jänuer 18SL Z. 324 ü 188/1851

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Der Bote für Tirol
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Datum: 16.02.1869
Umfang: 6
Konvokationeu. z Edikt. Nr. 173 Nachdem Franz Untergasser, Bäckerwirth ju Gat«, durch setnen Vertreter Hr. vr. MeuSburger in Bruneck, wegen 14 fl. 40 kr. öst. W. sammt An» hang neuerlich um Anordnung einer Verhandlungs- tagfahrt über die VerbotSrechtfertigungSklage äoxravs. L0. Nov. v. IS. Z. 3120 gegen den früher irrig ^alS Äakob Urthaler, nunmehr aber berichtigungsweife als Jakob Bruggenvller, Taglöhner von St Georgen bezeichneten unbekannt wo abwesenden Geklagten an gelangt

hat, so wird dem Jakob Bruggeuoller be- deutet, daß über dieses Anlangen auf 24. Fe bruar ,d, IS, 9 Uhr Vormittags Hieramts Tagfahrt anbe- raümt und dem Geklagten auf seine Wag und Ge fahr Herr vr. Mayr, k. k. Advokat hier, als Ver treter bestellt wurde, welchem allsüllige Behelfe mit zutheilen sind, falls Geklagter nicht vorziehen sollte in Person zu erscheinen oder einen andern Sach. Walter namhaft zu machen. K. K. Bezirksgericht Bruueck , > am SV. Jänner 18kg. ^ Hibler. s Erbeuvorrufungs-Edikt

, der nicht angetretene Theil der Ver- lassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbs erklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten bleiben, bis sie durch Verjährung nickt erloschen waren. Rattenberg, den 15. Jänner 1369. : Schandl. ^ S Edikt. Nr. 1715 Johann Hittler, Schlosser am See in St. Jakob hat um Amortksirung des seinen Mündeln den min derjährigen Jakob Brugger'schen Kinder aus St. Zakob

, und im Nichterzielungs- salle zur Wahl des Vermögensverwalters und der Gläubiger-Ausschüsse, sowie zur Festsetzung der weiteren Bestimmungen nach den ZZ. 92 und 93 der wg. G. O. Tagsatzung auf den 2. März d. Js. Vormittags 9 Uhr bei diesem Gerichte anbe raumt. K. K. Bezirksgericht Zell am Ziller am 4. Februar 1369. V o g l. 3 Konkurs 'Edikt Nr. 177 über der minderj. Kinder des Jakob GriMM. Vom k. k. Bezirksgericht W-Matrei wird über das gesammte bewegliche und über das in jenen Kronländern, in welchen die Civil

-Jurisdiktions- Norm vom 20. November 135L Giltigkeit hat, be. findliche unbewegliche Vermögen der minderjährigen Kinder des Jakob Grimm beim Schmidt zu Hof, Gemeinde Hopfgarten tn Desereggen der Konkurs eröffnet. Wer an diese Konkursmasse eine Forderung stellen will, hat dieselbe mittelst einer Klage wider die Konkursmasse bei diesem Gerichte bis 27. Februar d. Js. anzumelden, und tn der Klage nicht nur die Richtigkeit der Forderung, sondern auch das Recht, krast dessen er tn diese oder jene Klasse gesetzt

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