der Nachkomme», i ^„et Stadtbezirke wohnen, schast seines Großvaters Jakob dicker ein StiftungS. j Dieselben müssen d-S 14. Lebensjahr zurückgelegt kapltal von 25000 fl. ln rücksichllich 2 /gigen i achtjährigen Schulpflicht Genüge geleistet haben, FondSobligationen mit der Widmung bestimmt, dap hie- , dürfen nicht im Genusse eines S.ipenviumS sein und h-ben von die versaUenen Zinsen alle 2 Jahr- behoben werden j sich durch 4 Jahr- tn dem bei den F.F. Ursulinen und daß der. zweijährige Ztn,enbe.rag
, oder bis zu ihrer Penflonirung angehört haben. Diese Ausstattung wird am 2V. April 1887 ver liehen, j:doch erst nach eingegangenem Ehebündnisse flüssig gemacht, wozu dem bethellten Mädchen die Frist bis Ende Oktober 1887 offen steht. Dle bezüglichen Gesuche sind mit dem Taufscheine, Sitten- und MittellostgkeitSzeugnisse, sowi- mit dem Nach weise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich von vorerwähnter Nachkommenschaft deö Jakob Sticker j ertheilt und verabfolgt werden soll^ > Diejenigen Personen, welche bereits
einmal einen solchen - Zinsenbetrag bezogen haben, können, solange noch andere , Jakob Stickersche Abkömmlinge vorhanden sind, welche diesen Betrag noch nicht erhallen haben, denselben wieder- « holt nicht beziehe», ungeachtet ihre Kinder, welche diese , Begünstigung noch nicht genossen haben, mir den übrigen j zum SlistungSbetrage berechtigten Blutsverwandten be» » fugt sind, auf denselben eine» Anspruch zu machen, wo- j bei überhaupt weder Alter noch Kindheit, noch Wohl habenheit ein Hinderniß bewirkt, dieser Wohlthat theil
haftig zu werden. Bet dem Zusammenflüsse mehrerer verwandten Mit bewerber sollen, sowohl tn Fälle», wo nur Manns personen zusammentreffen, als auch tn Fälle», wo nur Weibspersonen konkurrlren können, diejenigen Personen vorgezogen werden, welche dem gemeinschaftlichen Stamm vater Jakob Sticker dem Grade nach am nächsten sind, unter Mehreren tn Rücksicht deS GradeS gleich nahen Personen, soll jene vorgezogen werden, vle den Vorzug deS höheren Alters für sich hat, und unter mehreren gleich Nahen
und gleich Alten hat ei» gewähltes LoS den Vorzug zu entscheiden. Sollten alle vorhandenen Nachkömmlinge deS erwähn, ten Stammvaters, welche noch nicht den Zinsenbetrag er- halten haben, einerlei Geschlechtes sein, so wird die an- geordnete Abwechslung im Geschlechte von Fall zu Fall, so lange dieser Umstand dauert, nicht beobachtet. Wenn alle lebenden Jakob Slicker'schen Nachkömm linge den Stiftungsbetraz schon bezogen hätten, oder Niemand von dieser 'Abstammung sich melden