€) $ m str Einzelnummer 25 Centessmi Poat-Coato-CanM» 1 6 , °*er, UlL ,'r>^o i Redaktion u. Verwaltung: Meran, Berglauben 62. — Telephonruf: Verwaltung und Redaktion Nr. 47. Erscheint jeden Dienstag u. Freitag mit dem Datum des darauffolgenden Tages.— Bezugspreis: Abholen L. 3, mit Zustellung L. 3.50, Ausland L. 5 monatlich. Nr. 114 Mittwoch, 31. Oktober 1923 41. Jahrgang. Landsleute! Die uns heute zugekommene Gazzetta Uffi- eiale Nr. 250 enthalt das Kgl. Dekret vom 1. Oktober 1923 Nr. 2183
nicht in der von den teilt wird. Unser Volk war von altersher auf einen tüchtigen Schulunterricht bedackt und auch italienische Fachleute wenden der Güte unserer Schule unverhohlen ihre Anerkennuna. Nun ist die Frage, wie werden die Kinder jenes not wendige Maß von Kenntnissen erlangen kön nen, welches sie für das Leben brauchen und welches leider durch die Schule ohne Mutter sprache nicht mehr gesichert erscheint. Das ist der Stoff, der unfern Müttern und Vätern in diesen Tagen das Herz schwer macht. Das kgl. Dekret
vorn 1. Oktober betreffend die E i n r i ch t u ng u n d d e n Lehrplan f ür den V o l k s s ch u l u n te r r i cht verordnet: Art. 2. Die Klassen über der fünften erhalten den Namen Fortbildungsklassen für die berufliche Ausbildung. Dort wo zur Zeit der Veröffentlichung dieses Dekretes eine 6. Volksschulklasse existiert, wird sie durch 3 Jahre lang als Fortbildungsklasse er» halten. Während dieser drei Jahre wird der kgl. Stu dienprovisor über die endgültige Beibehaltung ent scheiden
und mit ein heitlichem allgemeinen Fortbildungsprogramm, von demselben Lehrer unterrichtet werden. Jedenfalls aber sind sie immer, und zwar unbeachtet ihres Studienjahres, in Klassen oder Gruppen aufzu teilen, was den Unterricht und die Übungen in der beruflichen Fortbildung betrifft. Was uns ein Trientiner Blatt unter diesem Titel in den letzten Tagen angekündigt hat, ist in dem kgl. Dekret, das die Gazzetta Ufficiale vom 24. Oktober veröffentlichte, tatsächlich aus gesprochen. Unsere Vorstellungen und Protests
. Art. 1. Der Volksschulunterricht zerfällt in drei Abstufungen: den Vorbereitungsunterricht, die Un terstufe und die Oberstufe. Die Vorbereitungsstufe hat normalerweise eine Tauer von drei Jahren, die Unterstufe von gleichfalls von drei Jahren, die Oberstufe von mindestens zwei Jahren. Gewerbliche Volksschulen, welchen Titels immer, ! die nicht wesentliche Teile einer gewerblichen Mittel- ! schule sind, können vom kgl. Studienprovisor als den ; Fortbildungsklassen (6. bis 8.) einer Schule gleich