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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 8
Datum: 08.08.1886
Umfang: 8
, (der Salzburger-Kammer), einige Proben zu entnehmen. Besagte Handels- und Gewerbekammer hat der k. k. Bezirkshauptmannschaft ein Gutachten auf die Fragen abzugeben: Ob ein Tischler berechtigt ist: 1. Riegel an den Außenseiten eines Riegelwandbaues, ebenso die Giebelhölzer auszuspändeln? 2. Hölzerne Balkons sammt den Trägern herzustellen und anznb ringen, Brustbüuine am Balkon anzubringen, auszuspändeln oder neu zu kehlen, die Füllungen eines hölzernen Bal kons herzustellen oder neu anzufertigen.? 3. Hölzerne

werden dürfen? Die Handels- und Gewerbekammer hat sowohl die Tischlerinnung, als die Bauge nossenschaft gutachtlich einvernommen, das Resultat war aber, daß die eine, die Tisch ler-Innung die Fragen fast alle mit „ja", die Baugenossenschaft aber mit „nein" be antwortete. Bei Frage 2 ertheilte die Tisch- lerinnnug eine besonders scharfsinnige und feine Antwort, welche lautete: „Solche Ar beiten gehören wohl dem Zimmermann zu, wenn kein Kehlstoß, kein Leim oder Kitt dabei in Anwendung kommt, wo dann das Recht

dem Tischler zmteht." Bei Frage 5 will die Baugenossenschaft die Zuständigkeit der Tischler zugestehen, „jedoch ohne dem (so!) konstruktiven Gerippe." Wollte sie der Ansicht der „Fachleute" folgen, so hatte also die Handels- und Gewerbekammer einen schweren Stand. Die Entscheidungen zeigen aber, daß die Be geisterung für das moderne Kastenwesen in dieser Korporation nicht sehr heftig ist, denn Ansichten wie die: daß „ein jeder der beiden Gewerbsleute — Tischler und Zimmermann — berechtigt sein solle

dessen wird die Handels- und Gewerbekammer von der Landesregierung aufgefordert, folgende Fra gen zu beantworten: 1. Ob die Hammer- schmiedgerechtsame des £. £. auch die Be rechtigung zum Betriebe der übrigen Arten des GrobschmiedgewerbeS, insbesondere auch des Wagenschmiedgewerbes und die Be rechtigung zum Hufbeschlage umfaßt? 2. Ob das handwerksmäßige Wagenschmied gewerbe alle Arten des Grobzeugschmied- gewerbes in sich begreift, so daß einerseits der Wagenschmied zu jeder Art dieser Ge- werbsthätigkeit berechtigt

ist, andererseits aber auch jeder Hammer- und Nagelschmied den Befähigungsnachweis zum Betriebe deS Wagenschmiedgewerbes erbringen muß? Wie die Handels- und Gewerbekammer aus den ihr mitgetheilten Akten entnahm, wurde von Seite der Landesregierung auch der Regierungsarchivar angegangen, sich zu äußern, ob etwa aus den im Archiv erlie genden alten Urkunden über den rechtlichen Umfang der Schmiedgewerbe im Lande Salzburg und insbesondere der in der be zogenen Eingabe bezeichneten Gerechtsame irgend ein Aufschluß

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Seite 4 von 8
Datum: 06.11.1887
Umfang: 8
Franziskaner-Gasse Nr. 22, I. Stock rückwärts. Nr. 850. Kundmachung. Nach §. 6 der Wahlordnung für die Handels- und Gewerbekammer von Bozen v. 31. März 1884, Z. 5575 hat nach Ablauf von 3 Jahren d. i. mit 31. Dezember 1887 die Hälfte der Kammermitglieder auszuscheiden. Mit h. Erlasse der k. k. Statthalterei v. 14. Oktober Z. 20658 wurde die Ausschreibung der Neuwahlen angeordnet und mit weiterem h. Erlasse v. 25. Oktober Z. 21406 der Gefertigte zum Ministerialkommissär und Vorsitzenden der Wahlkommission

werden und wird aus die nach Ablauf der Reklamations frist über die näheren Bestimmungen der Wahlen zu erlassende Kundmach- nng verwiesen, welche sowohl veröffentlicht, als auch dem Wähler zugestellt werden wird. Die Wahl findet am 28. Dezember d. Js. im Sitz- ungssaale der Handels- und Gewerbckamwer in Bozen von 9 bis 12 Uhr Vorm, und 3 bis 6 Uhr Nachm, statt. K. k. Wahlkommisston für die Handels- und Gewerbekammer in Bozerr, am 5. November 1887. Der k. k. Ministerialkommissär und Vorsitzende: Statthalter eirath Ströbele. Carl

bestellt. Nachdem in der Kammersitzuug vom 28. Oktober die Auslosung der auszuscheidenden 11 Kammermitglieder (Handclssektion Kat. a. u. b. 4, ®at. c. 2, Gewerbesektion Kat. a. u. b. 3, Kat. c. 2) stattgefunden hat, werde die Handels- und Gewerbetreibenden in Kenntniß gesetzt, daß die Listen der Wahlberechtigten in der Zeit vom 12. bis 16. November d. Js. bei den Gewerbebehörden I. Instanz und zwar bei dem Stadtmagistrate Bozen und den k. k. Bezirköhauptmannschaften Bozen, Meran, Brixen, Lienz

und Ampezzo für ihre Bezirke sowie bei der Handels- und Geimrbe- kammer Bozen für den ganzen Kammerbezirk zur Einsichtsnahme und An bringung allfälliger Einsprüche aufliegen. Nach dem 26. November d. Js. erhobene Beschwerden werden nicht mehr berücksichtiget. Ueber die rechtzeitig erhobenen Beschwerden entscheidet die Wahlkom mission, welche den Beschiverdeführern ihre Beschlüsse bekannt geben wird. Die Stimmzettel nebst Legitimationen werden den Wahlberechtigten recht zeitig zugestellt

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Seite 6 von 10
Datum: 11.12.1887
Umfang: 10
richtig gestellten Wählerlisten werden die Ergänzungswahlen für die Handels- und Gewerbekammer von Bozen auf den 28. Aezemöer von 9 vis 12 Ihr Wormittag und 3 öis 6 Mr Nachmittag iw Sitzungssaals der Kandels- und Heweröekarn- mer Sozen hiermit ausgeschrieben. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder beträgt: in der Handels-Sektion Kategorie a und d 4 (Stimmzettetel weiß) » „ „ „ c 2 „ grün) „ „ Gewerbe-Sektion „ a und d 3 „ roth) »/ n ti it c 2 „ lstlb) Die Wahl geschieht öffentlich

, welche im Alleinbesitze eines Geschäftes sich befinden, das Wahlrecht nur durch den Geschäftsleiter ausüben können, und 5. daß nur die von der Wahlkommission ausgegebenen Stimmzettel benützt werden dürfen. K. k. Wahlkommiffion für die Handels und Gewerbekammer in Bozen am 3. Dezember 1887 Der k. k. Ministerial-Kommissär und Vorsitzende: Carl Ströbele, k. k. Statthalterei-Rath.

der k. k. Postanstalt, der k. k. Steuerämter oder Gemeindeämter, so wie durch eigene Boten erfolgen. Zur Vermeidung ungiltiger Stimmzettel wird erinnert, daß 1. Wahlberechtigte der Handels-Sektion nur aus dem Handelsstande und solche der Gewerbe-Sektion nur aus dem Gewerbestande wählen können; 2. Wahlberechtigte in beiden Sektionen oder in mehreren Kategorien nur einmal ihr Stimmrecht ausüben können; 3. Die Wähler stets den Namen des Gewählten, nicht aber die Firma desselben zu bezeichnen haben. 4. Frauen

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Seite 7 von 12
Datum: 03.03.1889
Umfang: 12
hauptstadt über Einladung des Präsidenten der Handels- und Gewerbekammer für Nordtirol, Hrn. Anton Schumacher, eine Versammlung von Fremdenverkehrs-Interessenten aus allen Theilen Nordtirols stattgefuuden, um darüber zu berathen, ob die Gründung eines ähnlichen Verbandes wie für das deutsche Süd- und Osttirol auch für Nord tirol in Aussicht zu nehmen wäre. Nachdem der Reichsrathsabgeordnete Hr. Dr. Angerer die Ziele und Aufgaben sowie auch die Organisation eines solchen Verbandes in trefflichster Weise

, Gasthofbesitzer in Innsbruck, Josef Haas, Gastwirth in Kitzbühel-, Tobias Haid, Gastwirth in Oetz, Anton Härting, Postmeister in Telfs, k. k. Bezirkshauptmanu Dr. Hoflacher in Innsbruck, Dekan Dr. Hörfarter in Kufstein, I. Georg Jäger, Postmeister in Lermoos, Johann Jnnerhofer, Gast wirth in Innsbruck, Dr. Anton Kofler, Handels kammersekretär, Carl Landsee, Hotelier, Josef Lener, Postmeister in Seefeld, F. Lipperheide, Privat in Brixlegg, Carl Pfnrtscheller, Fabrikant in Fulpmes, Anton Schumacher

, Frankreich, Italien und anderen Staaten entwickelte, desto günstiger gestaltete sich die Bilanz dieses Handels, welcher in den Jahren 1877 einschließlich 1883 im Durchschnitte einen jährlichen Ausfuhrwerth von rund 60 Millionen Gulden erreichte. Von da an ging es in raschen Sprüngen abwärts; die Vieh ausfuhr sank im Jahre 1884 auf 42.6, im Jahre 1885 auf 356 und nach einer vorübergehenden Erhöhung im Jahre 1886 auf 47-3 im Jahre 1887 auf 29-7 Millionen Gulden, den tiefsten Punkt. Ich erblicke

vom 15. Juli 1879 und dann mit dem Gesetze vom 22. Mai 1885 seine Eingangszölle für Ochsen von 4 auf 20 und endlich auf 30 Mark, für Kühe von 3 auf 6 und endlich auf 9 Mark und setzte für Pferde, welche früher zollfrei eingeführt werden konnten, einen Zoll von 10 und endlich von 20 Mark fest. — Nach Italien konnten wir zufolge des Handels- und Schifffahrtsvertrages vom 27. Dezember 1878 Ochsen zu 15 Francs, Kühe zu 7 7a Francs einführen. Jetzt müssen wir, nachdem sich Italien im Vertrage vom 7. Dezember

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Seite 2 von 8
Datum: 12.06.1887
Umfang: 8
Marquis de Bacquehe m. Gewiß aber werden sowohl das Handels- als Unterrichtsministerium Vertreter zur Ausstellung entsenden. Hofrath Exner dürfte als Direktor des technologischen Gewerbemuseums in Wien im Preisgericht fungiren, ebenso werden die beiden Ministerien Preisrichter aufstellen. Trotzdein die Anmeldungen fiir die Aussteller schon geschlossen waren, haben sich doch neuerdings so viele Aussteller neu ge meldet, daß man an eine Ausdehnung der Aus stellungsräume auf die nicht zum Schanke

in eine mißliche Lage gerathen sei, so daß nichts anderes mehr übrig blieb, als in einer Eingabe an die Handels- und Gewerbe kammer diese zu ersuchen, sie möge die am Kur- und Fremdenwesen interessirten F'rmen der Handels- und Gewerbewelt zu einer möglichst ausgiebigen Beisteuer für den Kurverein zu ver anlassen suchen. Herr Dr. v. Zallinger dankte dabei auch allen jenen, welche im abgelaufenen Jahre zur Förderung des Kurwesens beigetragen und sprach bei derselben Gelegenheit dem Kur verwalter Herrn

.) In der letzten Sitzung der Kurvorstehung wurde von dem Vorstande Herrn Dr. Edm. v. Zallinger die Mittheilung gemacht, daß Ende dieser Woche von der Han dels- und Gewerbekammer die Gewerbetreibenden Bozens zu einer Versammlung, eingeladen wer den, um dieselben zur thätigen Mitwirkung an den Plänen der Kurvorstehung aufzttfordern. Die Kammer erwartet eine starke Betheiligung an dieser wichtigen Versammlung, da von dem Ergebniß derselben das Wohl und Wehe un seres Kurwesens für die Zukunft in hervor ragendster

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