im Laufe des Jahres 1542 eingezogen sein, weil er im Stadtsteuerregister 1544 (des sen Unterlagen wie sonst stets gleich zu Jahresbeginn geschaffen wurden) nicht mehr als steuerfreier Niedersitzer behan delt, sondern bereits mit einer Steuer von 1 lb. P. belegt erscheint. Ja, wir müssen sogar annehmen, daß er sich wenigstens vorübergehend schon im Jahre 1541 hier aufgehalten hat, denn der unbenannte «Hafner», der im Steuerregister 1542 in Bernhard Roßkopfs Hause im unteren Viertel wasserhalben
wohnhaft, aber noch unbesteuert angeführt ist, kann kaum ein anderer sein als Ruef, der auch 1544 nur als «Lienhart hafner», 1545 als «Lienhart hafner oder Rueff» und erst von 1546 ab ständig unter seinem vollen Namen samt Gewerbe auftritt. Seiner normalen Ein bürgerung an seinem neuen dauernden Wohnsitz erwuchsen jedoch lange Jahre hindurch auffallende Schwierigkeiten, deren er trotz einer schon zu Beginn des Jahres 1545 an die landesfürstliche Regie rung gerichteten Beschwerde nicht Herr
zu werden vermochte, obwohl ein am 20. März dieses Jahres ergangener Erlaß derselben den Meranem aufgetragen hatte, ihn «bei seinem Erbieten bleiben zu lassen und un- erfolgt Rechtens der Ehren nicht zu ent setzen, sondern das Bürgerrecht zu ertei len» (Innsbr. Parteibuch 1545/46, fol. 30). Erst im Jahre 1554 gelang es Ruef, das Bürgerrecht zu erreichen, worüber das Bürgerbuch berichtet: «Lienhardt Rueff, hafner von Augspurg, hat etlich jar hie ge- hausst, sein elich geburd lengst darbracht, aber anderer irrung
im Augsburger Straf buch 1537 erfahren, daß dem Hafner Lienhart Ruef aus Anlaß seines Streites mit seinem Schwager am 14. April dieses Jahres auferlegt wird, «daß er die ge- schworn erpiten und über das öfelin f ueren und geschawen lassen» solle, dürfen wir füglich daraus schlie ßen, daß er dort einen Spezialbetrieb ein gerichtet und zu diesem Zwecke ein eigen artiges Brennöflein in Verwendung hatte. Diese Nachricht läßt des weiteren den Schluß zu, daß sich Ruef auch in Meran mit solch ungewöhnlichen
Arbeiten be faßte und ihm daraus die Gegnerschaft der hiesigen Fachkreise erwuchs, während er sich von anderen Seiten, so auch von den landesfürstlichen Behörden entspre chende Förderung erwarten durfte. — Leonhard Ruef, der auch in einem Ver merk des Augsburger Steuerbuches von 1547 ausdrücklich als «Hafner zu Me ran» bezeichnet wird, hat hier seine Woh nung zunächst (1543/44) im Hause des Alexander Egen im oberen Viertel berg halben neben dem «Kandier» (dem kurz vorher aus Brixen übersiedelten Nürn