ihrer Nachkommen sollte jeder Frau Grund genug sein, das nerven-, zerstörende Tabakrauchen px unterlassen, ob,sie es mm bis letzt aus gedankenloser Nachahmung der Gewohnheiten anderer oder —' was wohl noch trauriger ist — aus Leidenschaft geübt hat. Daß unter der Rauchentwicklung auch noch die ganze Um gebung des. Rauchenden leidet, ist ein weiterer Grund, der gegen das Rauchen anzuführen fit. Ob weiter eine Frau mit der Zigarette «der Zigarre jm ' Munde, dabei, sich möglichst salopp und männlich gebärdend
wollen, haben sich gegen Vorweis ihrer Dokumente (Rentenbescheid uswfl bei der JnvalidenentschädigungskomMstvon, Abteilung 2, Zimmer 46. Statthaltereigebüllde, eins Anweisung zu holen, auf Grund welcher sie jeden Montag und Freitag von halb 5 bis halb 7 Ahr nachmittags in ambulatorische Behandlung genommen Werden. DriMende Erkrankungsfälle können jederzeit Hilfe in An spruch nehmen. Ohne Anweisung der Invalide-,tentschädigungs- ^ommission kann aus keinen Fall ambulatorische Behandlung .tättfinden. Weiters muß noch betont
werden, daß eins ärztliche Be- handürng im Hause unter keinen Umstanden erfolgen kann. - Ermäßigte Verabfolgung von Medikamenten für Kriegsln- Valids, deren Angehörige. Witwen und Waisen. In derselben Eingabe vom 21. August 1920 ersuchte der ' Verband D um Staats-amte um erwäßigte Abgabe von Medika menten in Krankheitsfällen für bedürftige Kriegsinvalide. deren Angehörige, Witwen und Waisen an und ist auch dieselbe vom Msrvem Vis auf weiteres ist daher der Bezug von Medikamenten auf Grund ärztlicher Rezevte