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Innsbrucker Nachrichten
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Seite 4 von 14
Datum: 31.07.1920
Umfang: 14
) für die Beamten der 2. Rangsklasse 65 K, der 3. und 4. Rangsklasfe 40 K, der 5. und 6. Rangsklasse 50 K, der 7. und 8. Rangsklasse 40 K, der 9. und 11. Rangsklasse sowie für Beamte ohne Rangsklasfe, Praktikanten, Zleven und Gleichgestellte 30 K, für die Unterbeamten. Diener usw. 25 K. Hiezu tritt noch ein nach den bestehenden Ortsklassen abgestufter prozentueller Zuschlag der Grund- tagesgebühr. Bei Uebernachtungen tritt eine 40prozentige Erhöhung der Tagesgebühr ein. Bei Uebernachtung gilt auch die Hinreise

um Hilfe. Macht es Euch zum Grund- satz und zur Pflicht, dem deutschen Volke in seiner schwe- sten Gefahr und allergrößten Not eine oder wenn urög. lich mehrere Kühe zu schenken. Wir können nur wirklich leistungsfähiges, nicht zu altes Vieh, das gute Milch gibt und es im Jahre auf mindestens 250 Pfund Butter bringt, abnehmen, weil sonst der überseeische Transport sich nicht lohnt. Ferner sollen diejenigen, die nicht in der Lage siW, eine Kuh zu schenken, aber dennoch an dem großen Werke der Hilfe

Entschädigung noch nichts bekannt ist, kommt derartigen Plänen allerdings nur platonische Bedeutung zu. Für Deutschland mutz es aber von Interesse sein, zu verfolgen, welch langwierige und komplizierte Auseinandersetzungen unter den Alliierten noch im Gange siW. Nicht ohne Grund hat man die Lö. sung der schwierigsten der sich aus dem Versailler Ver trag ergebenden Fragen in Spaa zurückgestellt und für Genf aufgehoben. Ein französischer Staatsmann HW einmal das Wort geprägt, die besten Verträge seien

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