des Staates, die den Bürgerstand konfessio nell, sozial oder politisch zerspaltet. Vereinigung des Bür gerstandes ohne konfessionelle und politische Verhetzung tut not — zu gemeinsamer wirtschaftlicher Arbeit. M MW in Die Mm U Wkl. MÄe nl MW in WA Von Dr. Hermann Gerhardinger, Schriftführer der Hauptwahl- kommiffion. Mitte November werden die Wahlen in die zu errichtende Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie in Innsbruck stattsinden. An gesichts des Umstandes, daß diese Wahlen aus Grund des neuen Kam
mergesetzes vom 21. Februar 1320 und aus Grund de: neuen Kammer- irahlordnung vom 16. Juli d. I. stattsinden werden, erscheint es an gebracht, die interessierten Kreise der Eeschästswett mit den wesentlichen Bestiinnninpcn des neuen Kommcrwahlrcchtes vertraut zu machen, da mit jeder Wähler in die Lage versetzt wird, im Lause des im Gange befindlichen Wahlversahrens die ihm zukommenden Rechte geltend zu machen und zu wahren. Di« Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie in Innsbruck wird aus 36 Mitgliedern
der Preistreiberci- verordirung rechtskräftig verurteilten Personen. Wahlberechtigte, denen ein Wahlrechl aus Grund mehrerer Rechtstitcl rustcht, können es nur einmal ausübcn. Uebt z. B. jemand ein HandclSgowerbc und daneben noch ein Handwerk aus, so wählt er trotzdem nur einnial, und zwar in jener Sektion, dem das höchstbe steuerte, di« Grundlage des Wahlrechtes bildende Unternehmen an gehört; liegt bei gleicher Steuerleistring mehrfache Sektionszugehörig- keit vor, so erfolgt die Einen Hang