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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 19 von 24
Datum: 26.01.1912
Umfang: 24
mächtigte darf aber in einem solchen Falle nur einen Wahlberechtigten vertreten. Nur ein Vormund dürfte außer seinem Mündel noch einen anderen Wahlberechtigten mit einer Vollmacht vertreten können, weil er den Mündel nicht auf Grund einer Wahloollmacht, sondern mit dem ge richtlichen Bestellungsdekrete als Vormund ver tritt. Deine Anschauung, daß der mit einer Ge neralvollmacht Beteilte als gesetzlicher Vertreter anzusehen ist und infolge dessen auch für alle diese Besitzer das Gemeindewahlrecht ausüben

und in die Höhe bauen, so hoch er will? Antwort: Derartige Anfragen haben wir schon oft beantwortet. Dort, wo einem geplanten Neubaue schon ein bestehendes „Nachbarhaus" gegenübersteht, muß der Baulustige mit dem Neu baue 3 Meter von der Nachbargrenze Zurückblei ben. Steht dem Neubaue aber ein Nachbarhaus nicht gegenüber, so kann der Baulustige seinen Grund und Boden bis zur Eigentumsgrenze ver bauen; auch hinsichtlich der Höhe des Neubaues kann eine Einsprache mit Erfolg nicht erhoben werden. Zur Errichtung

eines Zaunes an der Grenze kannst weder du, noch dein Nachbar ver halten werden, sondern steht es jedem von euch beiden frei, auf seinem Grund und Boden einen beliebig hohen Zaun zu errichten. Frage 4542: Noch vor 25 Jahren hat mein Besitzvorfahre ein gewisses Fischereirecht ausgeübt, seither fand eine Ausübung dieses Rechtes nicht mehr statt. Man sagt heute, diese Rechte wur den gesetzlich abgelöst und bestehen nicht mehr. Ist dies richtig? Antwort: Das Reichsgesetz vom 26. April 1885, Reichsgesetzblait

-Wählerliste sind mehrere Geschwister als Erben eines An wesens eingetragen. Eines der Geschwister ist nun gestorben. Haben nun alle Geschwister das Stimmrecht für diese Wahl verloren? Antwort: Nein. Nachdem allen Ge schwistern als Erben des Anwesens auf Grund der für dieses Anwesen zu entrichtenden Steuer eine Stimme bei den Gemeindewahlen zukommt, so kann deswegen, weil eines dieser Geschwister mittlerweile verstorben ist, die Streichung der Stimme, welche allen Geschwistern gemeinsam zukommt

hiefür hast, so gebe dieselben bei der mündlichen Klagcinbringung gleich dem Gerichte bekannt),, so kommt es darauf an, welcher Par teienaussage der Richter größeren Glauben schenkt und diese wird dann, wenn es der Richter als notwendig erachtet, unter Eid einvernommen. Um eine Klage womöalich zu vermeiden, mahne den Restbetrag unter Klageandrohung nochmals ein. Frage 4545: Zwischen dein Hause meiner Frau und dem Nachbarhause befindet sich ein Grund, den die Gemeinde bei der Grundbuchsan- legung

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 3 von 8
Datum: 05.11.1910
Umfang: 8
scheidung von dem Grundsätze leiten lassen, daß ein Weg als ein öffentlicher Weg dann anzusehen ist, wenn er infolge eines wirklich vorhandenen Bedürf- niffes dem allgemeinen Verkehr tatsächlich dient oder demselben gewidmet wurde und seine Benützung nicht vom Willen irgend einer Privatperson abhängig ist. Diese Entscheidung, welche nach Einvernehmung orts kundiger Vertrauensmänner, der Grundeigentümer sowie der Anrainer des Weges zu fällen ist, wird nicht schwierig sein, wenn der Grund

, über welchen der Weg führt, Eigentum der Gemeinde, also öffentliches Gut ist. Schwieriger wird aber dieselbe, wenn der Grund, über welchen der öffentliche Weg führt, im Privateigentum steht und der Grundeigentümer mit einem öffentlichen Wege über seinen Grund nicht ein verstanden ist. Privatgrund kann von der Wegebe hörde nicht zu einem öffentlichen Weg gemacht werden, ein Gemeindebeschluß, der dies doch ausspricht, hat nur die Bedeutung einer Erklärung, daß der öffent liche Verkehr tatsächlich über diesenGrund geht

; es ist zweifelhaft, ob durch einen solchen Be schluß ein öffentliches Wegerccht überhaupt begründet werden und der Beschluß in Rechtskraft erwachsen kann, nachdem dem Grundeigentümer jederzeit das Recht offen steht, die Lastenfreiheit seines Grundes mit Klagen geltend zu machen. Ein Weg auf öffentlichem, der Gemeinde gehörigen Grund wird in das Grundbuch unter der für das öffentliche Gut bestimmten Einlage eingetragen, bei einem über Privatgrund führenden Wege ist dies jedoch nicht möglich, da im Privateigentum

stehende Gründe in der Grundbuchseinlage irgend eines privaten Grund besitzers erscheinen. Ein öffentlicher Weg über Privat- grund kann nur in der Form einer Wegdienftbarkeit im Grundbuche eingetragen werden. Was soll nun der Gemeindevorsteher tun, wenn er die öffentliche Eigenschaft eines solchen über Privatgrund führen den Weges im Grundbuche ersichtlich machen taffen will? Ueber die Zulässigkeit grundbücherlicher Eintragungen entscheidet ausschließlich das zuständige Grundbuchsge richt

und kann weder der Gemeindeausschuß, noch der Landesausschuß eine solche Eintragung von amtswegen verlangen. Wenn nun der Grundbesitzer über dessen Grund der öffentliche Weg führen soll, sich weigert, auf seinem Grund eine Wegdienstbarkeit eintragm zu lassen, bleibt kein anderer Ausweg, als daß die Gemeinde, welche einen Weg über Privatgründe als öffentlichen Weg erklären will, gegen den Eigentümer des Grundes mit der Klage auf Anerkennung der Wegdienstbarkeit vor- eht, oder so lange

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 14 von 16
Datum: 20.09.1918
Umfang: 16
Kronen. .Villa in Salzburg oder Tirol. Kleines Bauernhaus oder einsache Villa mit zirka \ einem halben Joch Grund (Obstgarten und Wiese) mit mindestens 5 heizbaren Zimmern, f. Küche und Keller, Wasserleitung und elektri. fr ' schem Licht in der Nähe von Absam oder Hall, / beim Wald gelegen. Stall für 2 Ziegen, Heu stadel und Holzschupsen. Veranda erwünscht. Villa oder Landhaus in der Nähe von Innsbruck Anwesen mit 6 bis 8 Joch Grund in der Nähe der Bahn mit Wohnhaus und Nebengebäude, wenn möglich

. 1278. Kleine Bauerschaft oder Villa mit Grund im Ober- oder Unterinntal. Für 2 Stück Vieh. Preis nicht über 30.000 Kronen. Bauerschaft sür 10 bis 15 Stuck Vieh im Unter- inntcl. Barrernanwefen mit Grund für 6 bis 10 Stück Vieh oder kleines Gasthaus mit Oekonomie für . zirka 4 bis 8 Stück Vieh in einem Wallfahrts ort. Mit Waldteilen oder Holzbezugsrecht. Im Pinzgau oder Unterinntal. Bauerngut. 1283- Klelnes Pensionistenheim. Landgrrt mit 20 b-s 30 Jauch Grund in der Unter- inntaler Gegend Bauerngütl

für 2 bis 6 Stück Vieh im Unterinn tal oder im Zillertal. Anzahlung 20.000 K. Meines Bauerngut oder Landhaus mit zirka 15 Joch Grund, mit 1 bis 2 Joch großem Obst- und Gemüsegarten. Große Stallungen sür Groß- und Klemvieh. Die Liegenschaft kann einige Stunden non der Bahn, oder nicht weit von einer Ortschaft entfernt liegen. Zinshaus in Iknsbruck Bauerschaft Gutgehendes Friseurgeschäft in einer Industriestadt oder kleine Landwirtschaft mit Viehstand in Innsbrucks Nähe oder eventuell Sodawasser fabrik. Anwesen

. 1293- Klelnes Bauerngütl mit 2 bis 5 Stück Vieh im Un- terinntal, Pinzgau oder Salzburg. Anzah lung 8000 bis 10.000 Kronen. Haus in Kufstein. Bauerschaft. Landhaus mit Garten im Unterinntal Landwirtschaft. Preis bis 30.000 Barzahlung. Bauerschaft. Schmiede. Gasthof oder Villa in Tirol. Haus mit kleiner Oekonomie, 4 bis 5 Joch Grund, Obstgarten, Stallung. Vieh und Fahrnissen und wenn möglich mit fließendem Wasser. An der Bahn und nicht über 600 Meter hoch gelegen. Gasthaus. 1309- Danerngütl

Zubehör wie Badezimmer usw. haben. Preis 30.000 bis 40.000 Kronen. 1313 Nettes Häuschen mit wenigstens 4 bis 6 Zimmern, 1 oder 2 Küchen. Obst- und Gemüsegarten. Stall und Stadel und Grund für 1 bis 2 Schweine oder 1 Kuh. Elektr. Licht und Was serleitung. Am liebsten in der Nähe von Kuf stein oder sonst im Unterinntal. 1314 Landwirtschaft mit 6 Joch Grund mit kundus in- structus zum Preise von 15.000 bis 20.000 Kronen. 1316 Schönes Waldgut mit entsprechender Landwirt schaft in Deutsch-Tirol. Der Wald

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 13 von 16
Datum: 18.10.1918
Umfang: 16
und verläßliches Arbeiten. Angebote an Gut Klaus, Post Staudach (Chiemgau), Oberbayern. 1139 Bauerschaft für 6 bis 10 Stück Vieh zu kaufen gesucht. Angebote an: Ursula Egger, Wurzalpe, Jochberg bei Kitzbühel. 41 Bauermvirtschaft. gutes Haus, 8 bis 6 Wohnräume, Stall für 3 Stück Großvieh und 5 bis 6 Joch Grund zu kaufen gesucht. Poosch, Nadstatthos. Post Laimbach (Steiermark). 45 Landhaus mit Garten und Feld oder Kleine Landwirtschaft, möglichst Bahnnähe, wird sofort gekauft. Anbote an Fr. Caspart, Innsbruck

» Anich- straße 12. 88 Landgut mit Obstkultur oder hiezu geeignet, Grund für zirka 5 bis 6 Stück Großvieh, Eigenwald, Wasserleitung und sonnseilig gelegen, in der Bozen-Meraner Gegend zu kaufen gesucht. Angebote an Mdl Moser, Abfam Nr. 2 bei Hall i. T. 1128 Kleines Bauerngütl mit der heurigen Sommerfechsung wird im Brixentale aus freier Hand verkauft, für 8 Stück Vieh, Wald und Grund; alles beim Haus. Zuschriften sind unter „Bauern gütl" an die Verw. d. Bl. zu richten. 50 6 y 2 Meter grobe Bauern

stelle für den Grundverkehr in Tirol. — ^=^-^=aa==aa 3« verkaufen: Großes Bauerngut in Obrrösterreich. Dazu ge hören 15 Joch Aecker, 40 Joch Wiesen, 3 Joch Hutweide, 80 Joch Wald, zusammen also 138 Joch Grund. Das Haus hat 8 Zimmer und Zugehör. Das Gut ist rn 1 Stunde ansteigen dem Bergweg, welcher nicht besonders gut, aber annehmbar ist, erreichbar. Das Gebäude wurde vor 20 Jahren erbaut und befindet sich in gutem Zustande. Guter fruchtbarer Boden; es gedeiht alles. Der Wald ist hauptsächlich

«nb Laden in JuSbruck, 11 Zimmer, 2 Alkoven, 7 Küchen, 1 Schmiedewerkstätte mit Laden. Verkaufs preis 32.000 K, Anzahlung 16.000 K, grund- bücherliche Hypotheken 7000 K, Mietzins ge genwärtig 1868 K, Steuern zirka 400 K, MietMns kann bedeutend erhöht werden 211 Schmiede mit Oekonomie im Vinschgau. Ställe, Pferdestall, Schweine, Holzstätten. Verkaufs preis 30.000 K, Hypotheken 5000 K, Anzah lung 12.000 K, Steuer 85 K 212 HanS i« Klagenfurt. In nächster Nähe der Oest.- ung. Bank, 1 Stockwerk, 6 Zimmer

, I Küche, Keller, Magazine, Dachkammer, 2 geteilte Dachräume, 1 Rauchküche, ausbaufähig. Ver kaufspreis 15.000 K, Anzahlung 5000 K, JahreSzinseinnahme 580 IC, Steuer 220 K, .. Keller, Magazine, Rauchküche, Dachräume > find nicht ausgenützt, da der Besitzer abwe send ist. Zins wurde seit 1913 nicht mehr ge steigert. Auch Tausch gegen Oekonomie und GaÄenhaus in der Umgebung Innsbrucks 213 ZN kaufen gesucht: Barrerschaft mit 70 bis 80 Joch Grund in Obev, Österreich. Anzahlung 100.000 IC 1471

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 14 von 16
Datum: 06.09.1918
Umfang: 16
Todfall der Frau ver kauft. 60.000 K Verkaufspreis. 30.000 K Anzahlung Eeö, mit großer, rentabler Fischzucht in Nord tirol, 2900 Klafter, dreieinhalb Meter tief, 1 Haus, 2 Badeanstalten, 1 Schupfen, zirka 1 Jauch Grund. Erbaut 1917. 80.000 K. Verkaufspreis. Barzahlung Gasthof in der schönsten, romantischen Lage des Unterinntals, 10 Minuten vom. Bahnhof, eingerichtet, 20 Fremdenzimmer, auch für Sommerfrischler geeignet, Küche, 4 Keller und 3 Gastzimmer mit großer Glasveranda und herrlicher Aussicht

Kühe und großem Waldbefitz, event. Wald allein. Bar zahlung Größere Bauerschaft, event. auch Wirtshaus in der Nähe von Innsbruck. 50.000 bis 100.000 Kronen Kleines Anwesen, mehr für Landaufenthalt ge eignet Größeres Bauerngut im Ober- oder Uuterinntal Kleineres Zinshaus, welches für Geschäft geeig net wäre Kleinere Baucrschaft, Anzahlung zirka 10.000 Anwesen und Schmiede, 8 bis 10 Stück Vieh, 10 bis 12 Jauch Grund. Anzahlung 12.000 bis 14.000 K, event. mehr Kleine Wirtschaft, mit 10 bis 15 Joch

Acker oder große, ab 45 Joch mit etwas Wald, gutes Haus, reicher Vichstand Bedingung. Bis 200.000 K Barzahlung Bäckerei, Cafe usw^ mit oder ohne Haus in Bayern Kleines Bauerngut!, allenfalls mit Weinbau in Südtirol Zinshaus Kleineres Anwesen, Umgebung Innsbrucks, ev. Unterinntal. Nebenherige Verdienstmögsich- keit Bedingung. Anzahlung 6000 bis 7000 K. Preis 12.000 bis 16.000 K Gut mit 150 bis 200 Joch mit gutem Grund und Viehstand, schönes Haus, gute Lage und etwas Wald Kleinere Vauerschaft

mit 6 bis 10 Joch Wiesen- Ackcrgrund, sonnseittg, gutes Trinkwasser, nächste Nähe des Bahnhofes, 2 bis 3 Stück Vieh, Obst- und Gemüsegarten usw. 188 189 190 187 188 -192 1120 1121 1112 1123 1126 1128 1129 1130 1131 1132 1133 1134 1135 1137 1138 1140 1141 1143 1144 1145 Meines Haus für Pensionisten mtt kleinem Gar ten Bauerngut mit 10 bis 12 Joch Grund, ebene Lage und Waldung, Salzburg oder Ober- östersterreich bevorzugt Moderne Billa mit 4 bis 5 Zimmer, OVst- und Gemüsegarten in Innsbruck oder unmittel barer

. Nähe der Bahn oder größerem Markte oder Stadt. Preis bis 30.000 K Billa, modern und gut gebaut, mtt größerem Obstgarten, 3 bis 4 Zimmer, Bade- und Dienstbütenzimmer. Event, auch größeres Objett, wenn es sich gut verzinst Baucrschaft für 4 Stück Vieh, Nordtirol, nicht auf dem Berge. Anzahlung 10.000 K Bauerngut Banerschaft, 8 bis 10 Jauch Grund, 6 Stück Bich. Anzahlung zirka 50.000 K Bauerschaft mtt zirka 40 Jauch Grund, 6 Stück Lieh Bauerschaft Kleinere Banerschaft. zu kaufen oder ya pachten

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 12 von 24
Datum: 12.05.1911
Umfang: 24
die Umwandlung des Konsumvereines in eine Gemischt warenhandlung ganz überflüssig. Du hast uns auch nicht mitgeteilt, ob dis Gemischtwarenhandlung auf Grund von Statuten geführt wird, oder ob der Konsumverein einfach aufgelassen wurde; ob der frühere Obmann des Kon sumvereines den Betrieb der Gemischtwarenhandlung auf seinen Namen angemeldet hat und die ehemaligen Mitglieder des Konsumvereines, ohne Haftung für den Betrieb der Gemischtwarenhandlung übernommen zu haben, einfach

in dieser Gemischtwarenhandlung einkaufen. Ist dies der Fall, Sann können wir dir nicht raten, dich auf ein solches Verhältnis weiterhin einzulassen und dies um so weniger, weil dir kein Gewinn, wohl aber even tuell ein Schaden erwachsen kann. Wird diese Gemischtwarenhandlung aber auf Grund von Statuten geführt, so haften die Mitglieder entsprechend den Bestimmungen der Statuten. Frage 4070: Bei Anlegung des Grundbuches wurden die freien Plätze in unserer Fraktion als öffentliches Gut eingetragen. Kann die Gemeinde

, wenn im Richtigstcllungsverfahren ein Widerspruch nicht erhoben wird, für die Benützung dieser Plätze eine Taxe verlangen? Antwort: Du hast uns nicht mitgeteilt, um welche Plätze es sich eigentlich handelt. Wenn es sich um Wald oder Weideplätze handelt, auf welche» den Fraktionisten ein Benützungsrecht auf Grund der Regulierung vom Jahre 1853 zusteht, so sollen sie unter Borwcis der Regulieruugs- urkunde, die sie doch besitzen werden, das Benützungsrecht im Laufe des Richtigstellungsverfahrens anmelden. Handelt es sich um öffentliche Plätze

in der Ortschaft (Kirchplatz, Gemeindeplatz u. s. w.) und steht Fraktionisten an diesen Plätzen ein Benützungsrecht (für Holzablagerung ^c.) auf Grund Ersitzung u .s. w. zu, so sind diese Rechte ebenfalls unter Nachweis der 40- jährigen Ersitzung oder unter Vorlage der dieses Benützungsrecht dartuenden Urkunden im Laufe des Richtigstellungsverfahrens zur Anmeldung zu brin gen. Es empfiehlt sich schon deshalb, solche Rechte im Richtigstellungsverfahren anzumelden, weil, um derartige Rechte auch für die Zukunft

. Kann ich auch den Grund, der unter der Dachtraufe war, als Eigentum beanspruchen? Antwort: Nur deswegen, weil ein fremder Grund unter deiner Dachtraufe sich befand, kannst du denselben noch nicht als dein Eigentum beanspruchen. Um das Eigentumsrecht beanspruchen zu können, müßtest ta nachzuweisen in der Lage sein, daß du diesen fremden Grund durch mi» destens 30 Jahren, (falls der Grund Eigentum der Gemeinde ist, durch 40 Jahren) mit offenen Besitzwillen ausschließlich besessen und benützt hast. War dir aber bekannt

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 7 von 16
Datum: 25.04.1919
Umfang: 16
Die Grundstückezusammenlegung (Kommassaiwn). Von Fachlehrer Marchal, Rotholz. (Schluß.) Wenn ein Landwirt schon einen zu- sammenhangenden größeren Grund- komplex besitzt, so istdieAbfindung hiefürtnnlichst aus denselben Grund- stücken zu bilden. Abfindungsgrundstücke kleinerer Besitzer sollen nicht von den zu größeren Wirtschaften gehörigen angeschlossen werden — we gen der Gefahr der Aufsaugung. Die mittlere Entfernung der Grundstücke vom Wirtschaftshose darf durc^ die Zusammenlegung

im Einverständnisse aller Beteiligten oder wenn ein solches Einverständnis nicht zu erzielen ist, auf Grund des Gutachtens von Sachverständigen. Als solche werden zwei oder drei Boniteure und zwei bis fünf Klassifikatoren bestellt. Die Boniteure sind unparteiische Fachmänner, welche die Boden- nnterschiede festzustellen haben. Die Klassifikatoren werden den Beteiligten entnommen, sind also Land wirte aus der Gemeinde selbst; sie haben die Boden art jedes Grundstückes auf Grund von Probegra bungen

zu fordern. Für die Wegräumung von Bäumen ist eine Frist von zwei Iahren, bei Zäunen usw. von einem Jahr festgesetzt. Der §!te Be sitzer muß aber den neuen für den durch die Bäume in der Zwischenzeit verursachten Ertragsausfall entschädigen. Dem Pächter wird der Pachtzins für ein Mehr oder Weniger an Grundstücken, welches er durch die Kommassation erhält, um 5 Prozent des Grund stückwertes erhöht oder erniedrigt. Der Pächter kann aber kündigen — ohne Anspruch,auf Entschä digung wegen vorzeitiger

Aufhebung des Pachtver hältnisses. Wenn Servituten, z. B. Wegrechte durch die Kommassation überflüssig werden, fallen sie weg, ohne daß der bisher damit Belastete sie abzulösen braucht. Hypotheken werden auf die neuen Grund stücke übertragen. Alle Vermögensübertragungen oder Rechtserwerbungen auf Grund des Zusam menlegungsplanes sind gebührenfrei, alle Eingaben, Protokolle usw. stempel- und gebühren frei. In allen Fragen, welche die Zusammenlegung im allgemeinen betreffen, hat ein Ausschuß

WlÜtiM. In der Sitzung des ständigen Ausschusses des oberösterrei^ischen Landeskulturrates am 26. März berichtete Ausschußmitglied K e r b l e r über Maß nahmen zur Förderung der landwirtschaftlichen Produktion nach dem Kriege. Es wurde auf Grund der gestellten Anträge ein Aktionsprogramm be schlossen, zu dessen Durchführung Staat, Land, Ge meinden, landwirtschaftliche Genossenschaften und Körperschaften und die einzelnen Landwirte beru fen erscheinen. Dieses Aktionsprogramm enthält, ohne Anspruch

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 2 von 8
Datum: 12.04.1913
Umfang: 8
keine andere, als die hypothekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden". Dies wird sodann kurz begründet, worauf es heißt : - „5. Der Antrag erkennt deshalb die einzige Rettung des Bauernstandes darin, daß a) durch gesetzliche und Verwaltungsmaßregeln die Verschuldung von Grund und Boden aufge halten wird; b) die allmähliche Entlastung des bäuerlichen Grundbesitzes mehr unter vorläufiger Feststellung einer Verschuldungsgrenze angebahnt und durchge führt wird; e) Grund und Boden gesetzlich als unverschuld- bar erklärt

wird". Ein ähnlicher Beschluß erhielt in einer Sektion des Salzburger Katholikentages im Jahre 1896 die Majorität: „Als Ziele der Reform des Rechtes auf Grund und Boden sind zu bezeichnen: die Entlastung des Bodens von den darauf lastenden Schulden und die Aufhebung des Hypothekarpfandrechtes auf Grund und Boden". Diesem Schöpfer'schen Programm, das die Un verschuldbarkeit von Grund und Boden als Prinzip statuierte, trat mit der ihm eigenen Lebhaftigkeit und Eloquenz der Abgeordnete Dr. v. G r a b m a y r ent

, auch für Erbgelder weichender Ge schwister, wollte man vollständig unmöglich machen. Auch exekutives Pfandrecht auf Grund und Boden sollte ausgeschlossen sein. (Die Exekution auf bäu erlichen Grundbesitz hätte also immer sofort zur Versteigerung führen müssen). Grabmayr begnügte sich aber nicht mit dem Gedanken der Einführung einer Verschuldungsgrenze, wodurch die Ueberschuldung von Bauernhöfen über zwei Drittel des Wertes in Zukunft unmöglich würde; er dachte auch an eine Entschu ldungsaktion

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Tiroler Wastl
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Seite 7 von 16
Datum: 18.02.1912
Umfang: 16
gewesen, und es hat sich dann jedesmal herausgestellt, daß kein Grund dazu vor handen war. Was hat Nißl getan? Cr hat, wie man gelesen hat, einen ihm gehörigen Grund, den die Stadt zur Verschönerung des Stadtteiles not wendig braucht, gut verkauft. War dies nicht sein gutes Recht, und hätte er nicht doppelt so viel und noch mehr dafür verlangen» oder aber ihn über haupt nicht hergeben können? Und hätte man ihm dies, da er zum Verkauf nicht gezwungen werden konnte, mit gutem Recht und Grund verargen dür fen? lieber die Frage

hat keiner der Entrüsteten auch nur ein Wort verloren, und das ist um so merkwürdiger, als man denn doch annehmen konnte, ja mußte, daß Nißl einen Grund zu seinem Verhal ten haben müsse, denn es ist männiglich bekannt, daß er nichts weniger als engherzig ist. Es ist noch gar nicht lange her, daß er dem Verein der Ferienkolo nien für erholungsbedürftige Kinder ein schönes Jagdhaus samt Wiesen und Waldgründen geschenkt und den teuren Grund zum Bau der neuen Höt- tinger Kirche unentgeltlich hergegeben hat. Tut

das einer, der engherzig ist, und welcher seiche Mann Innsbrucks kann sich außer Lang und Sieberer solch bedeutender Spenden rühmen? Beweist nicht das allein schon, daß Nißl zu seinem Verhalten einen ganz janderen Grund gehabt haben chruß, gls den, den man ihm unterschob, lind gaben die 5000 Kronen, die er vom Kaufpreis den Stadtarmen schenkte, nicht Anlaß genug, einem solchen Grunde nachzuforschen, oder gehören 5000 Kronenspendern an die Stadtar men zu den Alltäglichkeiten? Es gäbe sowohl am Saggen

wie auch in der Stadt Leute genug, die ohne sich auch nur den kleinsten Abbruch zu tun, sich solche und auch wohl noch größere Spenden leisten könnten, aber wo sind diese unbekannten Spenden und Spender? Die großherzigen Geschenke, die Nißl schon gemacht hat, von den unbekannten, die er machte, nicht zu reden, beweisen allein schon mehr als zur Genüge, daß Nißl nichts weniger als eng herzig ist, und daher zu seinem Verhalten einen anderen Grund gehabt haben muß? Das ist aber noch nicht alles; viele der entrüsteten

Gemeinderäte kannten diesen Grund sogar ganz genau, und gleich wohl würgten sie ihn beim Ausdruck ihrer Ent rüstung in den Hals zurück und machten so aus ihren Herzen eine Mördergrube. Nißl ist, wie man sagen hört und den meisten Gemeinderäten bekannt sein dürfte, von dem, um ganz milde zu reden, nicht an übertriebenen Demut leidenden Bürgermeister wiederholt brüskiert und von knechtseligen Magi stratsbeamten mit allerlei Ehikaneu belästigt worden, und darum und weil die Bürgermeisterei zu stolz

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 13 von 16
Datum: 13.12.1918
Umfang: 16
- und Gemüsegarten und außerdem etwas Grund auf der Strecke Rosenheim— Kufstein. Event, auch in der Nähe von Inns bruck. Im Haus sollen sich 2 Wohnungen be- sinden. Preis 40.000 bis 60.060 Kronen. 1614 LänNiches Auewsen. nicht zu teuer, in der Nähe von Kufstein oder der bayerischen Grenze. 1615 NrrrgebLutss Haus mit hübschem Garten am Sag gen oder in Hötting. Preis 70.000 bis 75.000 Kronen. 1617 Größere Schmiede mit oder ohne OeLonomie. 1616 Kleines Vaurrngütl für 1 bis 2 Stück Bieh im Unterrnntal. Anzahlung

10.000 Kronen. 1619 Größere DKuerfchoft in nächster Nähe von Jnns- oruck für 3 bis 4 oder mehr Stück Vieh. 1620 GrZtzers Landwirtschaft, ca. 40 bis 50 Joch groß, mit Inventar. 1622 Haus oder Villa mit Grund in Bozen oder in der nächsten Nähe von Bozen. 1623 BLuerngut. 1624 Kl.ines Gasthaus mit Oekonom-e für 2 bis 3 Stück Vieh. Anzahlung 15.000 bis 16.000 Kronen. 1625 Kleines Häuferl mit Grund oder Grund allein in Bozen oder nächster Umgebung. Preis 10.000 bis 12.000 Kronen. Grifthof auf frequentem

Platze in der Nähe von Innsbruck oder Hall, am liebsten am Bahn hof. Anzahlung 40.000 bis 50.000 Kronen. Bauerschaft. Haus mit Grund für 1 Kuh oder event. auch nur Grund mit Stadel. Nettes Häuferl mit großem Gemüse- und Obst- Kleins Bauerschaft. Landwirtschaft mit Grund für 4 bis 8 Stück Vieh, Holzbezugcrecht und eigener Waldung sowie Obst, und Gemüsegarten auf der Strecke Kuf stein— Landern. Das Gebäude muß sich in gutem Bauzustanü befinden. Vauerschast im Pustertal, am liebsten in der Nähe

von Lruneck. Bauerngut!, Wohnhaus oder Villa im Bezirke Kufstein oder Innsbruck. Größerer Guts, ornplex in einer Gegend Tirols, Salzburgs oder Kärntens, für Viehzucht und Getreidebau geeignet. Landwirtschaft mit ca. 10 bis 12 Joch Grund, klei ner Wasserkraft und gut gebautem Haus mit 5 bis 7 Zimmern. Kleines Häuser! in sonniger Lage mit ein wenig Feld. Kleines, gutgehendes Geschäft (Gemischtwaren handlung) mit nettem Häuferl. Gast- o'.er Kaffeehaus in der Nähe einer Stadt mit etwas Grund. Anzahlung 12.000

bis 14.000 Kronen. Es kann eventuell auch eine Ge mischtwarenhandlung sein. Bauemgut mit Grund für 2 Kühe und ein wenig Getreide für 4 Personen im Pustertal, Lienz oder Umgebung. Größer- Vauerschnft. 1643, 1626 1627 1628 1629 1630 1631 1632 1633 1634 1635 1837 1638 1639 1642 1644 Realitütemküwm des Kpeditvepetnes dep Tipolet* Bauepnspapkasse, Mwnsbpudk, KaplstpaRe Np» 14» Als Adresse genügt: ReaütälenBüPO Sauepmspapkasse, ^mns^pudk, Kaplstpaßs 14» Jeder, der etwas kaufen oder verkaufen will, wende

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Seite 11 von 24
Datum: 09.06.1911
Umfang: 24
. Frage 412:;: Mein Nachbarhaus grenzt zum Teile an mein Ackerfeld. Bisher habe ich immer die Ernte bis zur Hausmauer abgenommen. Im Vorjahre mähte der Nachbar das Gras, welches unter seinem Dachvorsprunge wuchs, mit dem Bemerken, daß das Feld, welches sich unter seinem Tachvor- sprungc befindet, sein Eigentum sei. Weiters hob er einen Wall aus, welcher die March sein soll. Ist dieser Grund unter der Dachtraufe nicht mein Eigentum, da ich ihn immer anstandslos benützt habe? A ntluort: Ob der Grund

unter der Dachtranfc des Nachbarhauses dein Eigentum ist, oder nicht, können wir dir von hier ans nicht sagen, das könntest du aus der Mappe ersehen. Sollte es sich Herausstellen, daß der fragliche Grund tatsächlich Eigentum des Hausbesitzers ist, so müßtest du, »m ein Eigentums recht beanspruchen zu können, nachznweisen in der Lage sein, daß du oder deine Besitzvorfahren diesen Grund durch mindestens 30 Jahre mit offenem Besitzeswillen ausschließlich und allein besessen und benützt

haben. Kann dir aber der Hausbesitzer Nachweisen, daß du gewußt hast, daß dieser Grund zum Hause gehört, dann könntest du, auch wenn du den Grund durch 30 Jahre ungestört benützt hast, ein Eigentums recht nicht beanspruchen, sondern bloß ein Servituts recht. Ilm ein Eigen tumsrecht an einer Sache behaupten zu können, müßtest du ein redlicher Besitzer dieser Sache sein. Das bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in § 326: „Wer ans wahrscheinlichen Gründen die Sache, die er besitzt, für die seinigc hält, ist ein redlicher Besitzer

zu, dann bist du berechtiget, vom Hausbesitzer zu verlangen, daß er den Grund in den früheren Stand versetze und dir den verursachten nachweisbaren Schaden vergüte. Wenn dir ein Servitntsrecht (Dienstbarkeit) an dem fraglichen Grunde zusteht, so darfst du die Regelung der Angelegen heit nicht zu lange hinausschieben, da du sonst dieses Recht nach drei Jahren verlieren könntest. Das bürgerliche Gesetzbuch bestimmt nämlich in 8 1488: „Das Recht der Dienstbarkeit wird durch den Nichtgebranch verjährt

, wenn sich der verpflichtete Teil (in diesem Falle wäre dies der Hausbesitzer) der Ausübung der Servitut widersetzt, und der Berechtigte (das wärest du) durch drei aufeinander folgende Jahre sein Recht nicht geltend gemacht hat." Gehört der Grund dem Nachbar und kannst du die Ersitzung des Eigentumsrechtes oder eines Servitutsrechtes nicht Nachweisen, so kannst int gegen die Wall aushebung an der Grenze nichts tun. Im Falle dir das Servitntsrecht der Benützung dieses Grundes zusteht, müßtest du bei Einführung des Grund

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 19 von 20
Datum: 24.09.1910
Umfang: 20
Wahlkörpern: im ersten Wahlkörper 25 Perzent, im zweiten Wahlkörper 30 Perzent, im dritten Wahl körper 45 Perzent aller Wähler. In Gemeinden mit vier Wahlkörpern: im ersten Wahlkörper 18 Perzent, im zweiten Wahlkörper 22 Perzent, im dritten Wahl körper 26 Perzent, im vierten Wahlkörper 34 Perzent aller Wähler. 3. Behufs Feststellung der Wählerlisten für die einzelnen Wahlkörper werden in j->der Gemeinde zwei Wählerverzeichnisse angelegt. Im ersten Verzeichnisse werden alle diejenigen, welche eine Grund

, daß ein! Weg als ein öffentlicher Weg dann anzusehen ist,' wenn er infolge eines wirklich vorhandenen Bedürft nisses dem allgemeinen Verkehr tatsächlich dient oder'^ demselben gewidmet wurde und seine Benützung nicht vom Willen irgend einer Privatperson abhängig ist. Diese Entscheidung, welche nach Einvernehmung orts kundiger Vertrauensmänner, der Grundeigentümer sowie der Anrainer des Weges zu fällen ist, wird nicht schwierig sein, wenn der Grund, über welchen der Weg führt, Eigentum der Gemeinde, also öffentliches Gut

ist. Schwieriger wird aber dieselbe, wenn der Grund, über welchen der öffentliche Weg führt, im Privateigentum steht und der Grundeigentümer mit einem öffentlichen Wege über seinen Grund nicht ein verstanden ist. Privatgrund kann von der Wegebe hörde nicht zu einem öffentlichen Weg gemacht werden, ein Gemeindebeschluß, der dies doch ausspricht, hat nur die Bedeutung einer Erklärung, daß der öffent liche Verkehr tatsächlich über diesenGrund geht; es ist zweifelhaft, ob durch einen solchen Be schluß

ein öffentliches Wegerccht überhaupt begründet werden und der Beschluß in Rechtskraft erwachsen kann, nachdem dem Grundeigentümer jederzeit das Recht offen steht, die Lastenfrciheit seines Grundes mit Klagen geltend zu machen. Ein Weg auf öffentlichem, der Gemeinde gehörigen Grund wird in das Grundbuch unter der für das öffentliche Gut bestimmten Einlage eingetragen, bei einem über Privatgrund führenden Wege ist dies- jedoch nicht möglich, da im Privateigentum stehende Gründe in der Grundbuchseinlage irgend

eines privaten Grund besitzers erscheinen. Ein öffentlicher Weg über Privat grund kann nur in der Form einer Wegdienstbarkeit im Grundbuche eingetragen werden. Was soll nun der Gemeindevorsteher tun, wenn er die öffentliche Eigenschaft eines solchen über Privatgrund führen den Weges im Grundbuche ersichtlich machen lassen will? Ueber die Zulässigkeit grundbücherlicher Eintragungen entscheidet ausschließlich das zuständige Grundbuchsge- richt und kann weder der Gemeindeausschuß, noch der Landesausschuß

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 1 von 8
Datum: 16.10.1909
Umfang: 8
K 5.—. Lin Sonöerrecht für die Industrie. Ein neues Enteignungsrecht. Der Handelsmiuistcr Weißki.chner plant eine Bevor zugung der Industrie, welche den übrigen Erwerbs- zweigen und besonders der Landwirtschaft unter Um ständen ziemlich verhängnisvoll werden kann. Er hat durch einen Erlaß vom 16. April d. I. die Geneigt heit ausgesprochen, zum Zwecke der Beseitigung der Hindernisse, welche sich den Bedürfnissen der Industrie nach Erweiterung und Neuanlagen seitens der Besitzer von Grund und Boden

und dinglichen Rechten entgegen stellen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Mini ster Weißkirchner beabsichtiget, derJndustrie mittelst Spezial gesetz das Recht einzuräumen, für ihre Entwicklung fr e m d e n G r u n d u n d f r e m d e R e ch t e i n A n s p r u ch nehmen zu können. Es soll ein Gesetz geschaffen werden, kraft dessen, der Grund und Boden zum Zwecke der Förderung der Industrie in gleicher Weise enteignet werden kann, wie es heute zum Beispiel zum Zwecke der Erbauung von Eisenbahnen

eines Elektrizitätswerkes wohl sauf Grund des Wassergesetzes die für die Wasserleitungsanlage erforderlichen Grundstücke und Rechte enteignet werden, nicht aber der unentbehrliche Grund für das Maschinenhaus, ohne welches die ganze Wasserleilu'.msanlage nicht benützbar ist. Ein anderer Industrieller wollte seine beiden, drei Kilometer auseinanderliegenden Betriebe durch eine Telephonan lage verbinden, konnte es aber nicht, weil ihn ein Besitzer um keinen Preis durch seiner! Grund läßt. Da ohnehin jedein Enteignungs

-Erkenntnisse eine Prüfung der Sachlage vorangehen muß, liege nach der Meinung des Referenten kein Grund vor, den Begriff „Indu strielle Unternehmung" engherzig auszulegen. Bei Kon kurrenz mehrere Anspruchswerber müsse die größere wirtschaftliche Bedeutung der Unternehmung den Aus schlag geben. Als Gegenstand der Enteignung für industrielle Zwecke wären in Betracht zu ziehen Grundeigentumsrechte sowie dingliche Rechte aller Art

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 07.03.1917
Umfang: 8
Anders steht es mit der Durchführung dieses Ge dankens. D<rs Gesetz läßt nunmehr eine Kündigung nur Zu, wenn ein „wichtiger Grund" hiezu vorhan den ist; ob ein solcher Grund vorliegt, darüber hat das Gericht zu entscheiden. Es wird also wesentlich von der sozialen Einsicht der Richter Abhängen, ob sie geschehene Kündigungen für wirksam erachten oder nicht. Da aber das Verständnis für derartige Fragen auch bei den Richtern während des Krieges wesentlich gewachsen ist, wird die Rechtsprechung

, sondern nur ein Teil. Der Rest ist mehr oder weni- ger freiwillig gestundet. Soll nun der Hausherr das Recht haben, zu kündigen? Uebevdies drückt sich das Gesetz sehr undeutlich aus. Es spricht von einer „üblichen" Nachfrist. Nun ist bei Zinszahlungen eine Nachfrist nicht üblich. Wenn das Gesetz ehrlich angewendet wevden soll, dann ist die Rückständigkeit nur dann als ein wichtiger Grund der Kündigung anzusehen, wenn nachgewiesen wird, daß die Zins zahlung ohne gen ü g e n den Grund unter blieben

ist oder verzögert wurde. Als nächster Grund wird angegeben, daß die Kündigung zulässig ist, wenn sich der Mieter wei gert. einer nach dem Gesetz zulässigen Zinssteigerung zuzustimmen. Dieser Grund ist als wichtiger wohl anzuerkennen. Doch wird über den Begriff der zulässigen Zinssteige rung- noch zu reden sein. Der nächste Grund läßt -die Kündigung zu, lvenn „der Mieter durch beharrliche Uebertretung der Hausordnung oder durch sein rücksichtsloses, anstö ßiges oder sonst ungehöriges Verhalten, den Mit bewohnern

das Wohnen im Hause verleidet". Als nächster Grund wird angeführt, daß einem Mieter gekündigt werden darf, wenn gemäß dem Z 1118 a. b. G.-B. die Aufhebung des Vertrages ohne Küdigung verlangt werden kann. Der § 1 i 18 führt als Aufhebungsgründe für den Mietvertrag an, wenn der Mieter von der Sache einen erheb lichen, nachteiligen Gebrauch macht, wenn er nach geschehener Ein Mahnung mit der. Bezahlung des Zinses dergestalt säumig ist, daß er mit Ablauf des Termins den rückständigen Bestandzins nicht voll

Gebäude neu aufgeführt werden muß. Als letzter wichtiger Grund wird angeführt, daß der Vermieter den B e st a n d s g e g e n st a n d „s e l b st benötig t." Noch ungenügender jedoch als die sachliche Seite des Küudigungswesens ist die formelle geregelt. Bis jetzt war die Sache so, daß die Kündigung ge wöhnlich gerichtlich wie eine Klage zu eigenen Hän den des Mieters zuzustellen war, daß der Mieter das Recht hatte, innerhalb a ch t Tage n, bei geringerer als vierzehn tägiger Kündigungsfrist

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 12 von 16
Datum: 07.05.1915
Umfang: 16
Gesetzbuch bestimmt in 8 1321: „Wer auf seinem Grund und Boden fremdes Vieh antrifft, ist deswegen noch nicht berechtigt, es zu töten. Er kann es durch anpustende Gewalt verjagen: oder, wenn er dadurch Schoden gelitten hat. das Recht der Privatpfändung über so viele Stücke Viehes ausüben, als zu seiner Entschädigung hinreicht. Doch mutz er binnen 8 Tagen sich mit dem Eigentümer ab- sinden, oder seine Klage vor den Richter bringen: widrigenfalls aber das gepfändete Vieh zurückstellsn." Das gepfändete Vieh

dabei sehr viel aus die Begut- achtung seitens der Gemeinde und Vertrauensmänner daraus an. Frage 1830: Mutz nun etnrücken und Habs keinen Menschen, der mir meine Felder bearbeitet, da alle j eirrrücken müssen. Entweder muß ich meine Grund stücke unbenutzt lasten oder deren Ausnützung ohne einen Pachtzins jemanden übertragen, da niemand zu diesen Zeiten Grundstücke in Pacht nehmen will. Was ließe sich da tun? Antwort: Die Sorge wegen Bebauung und Bewirtschaftung brachliegender Grundstücke obliegt

den kürzlich ins Leben gerufenen Erntekommissionen. Die Verordnung des Ackerbauministeriums vom 13. März 1915 sagt in § 5, daß de» erzielte Ertrag des brachliegenden Grundstückes dem Bebauer, also dem jenigen gehört, dem die Bebauung des Grundstückes seitens der Erntekommission übertragen worden ist. Der Eigentümer des Grundstückes hat weder Anspruch aus den Ertrag, noch in der Regel auf eine Entschädi gung. Diese Bestinunung mag wohl gegenüber Grund spekulanten berechtiget sein, gegenüber Grundeigen

zu machen und selbst in einem solchen Falle muß dem Eigentümer der Wert des Grundes ersetzt werden. Vielleicht wird diese Unbilligkeit später ge regelt; vorläufig läßt sich nichts machen. Frage 1631: Habe einige Kilo Schafwolle, welche ich für meine Familie notwendig brauche. Mutz ich auch diese Wolle abliefern? Antwort: Auf Grund des Kriegsleistungsge- fetzes hat das k. u. k. Kriegsministerium in Tirol und Vorarlberg die ganze Wolle der Frühjahrsschur be schlagnahmt. Nachdem in dem betreffenden Beschlag nahmedekret eine Einschränkung

nicht vorkommt, stellt sich das Militärkommando in Innsbruck auf den Standpunkt, daß auch die für den eigenen Bedarf be nötigte von der Beschlagnahme nicht ausgenommen ist. — Siehe Briefkasten. Frage 1632: Mein verstorbener Vater hat ein Stück Grund für eine Schuld übernehmen müssen; ein Kaufvertrag wurde nicht errichtet. Auch der damalige Eigentümer dieses Grundes ist gestorben und hat dessen Sohn das Anwesen übernommen, welches heute der Tochter dieses Sohnes gehört. Auf dem von meinem Vater übernommenen

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Alpenländische Bienenzeitung
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Seite 17 von 20
Datum: 01.01.1918
Umfang: 20
säure haltbar, und ihre Anwesenheit im Honig hat seine Heilkraft von altersher unbestritten gemacht. Auffallenderweise ist die Tatsache festgenagelt, daß die Bienen sich sehr verschieden benehmen. Während einmal auch die reinste Jungfrau vor dem Stachel ungefeit ist, sympathisieren sie ein ander mal mit dem spielsüchtigen Trunkenbolde und Schweißtriefenden. Folgerichtig zahlen sie jeden mit gleicher, barer Münze, der ihnen antipathisch ist. Der Grund dieses friedlichen oder feindlichen

kaum in Indien findet. Die einzelnen Klassen haben unter einander sehr wenig Berührungspunkte. Der Grund dafür liegt teils in der verschiedenen Bildungshöhe, teils in unterschiedlichen Rang- wie Vermögensverhältnissen. Was haben diese Dinge aber mit der Entfremdung, die außerhalb einer Volksschichte Platz greift, zu tun? Wir wollen da den Standpunkt eines Bürgers der mittleren Schichte betrachten. Er findet die Leute der niedrigeren Schichten des vertrauten Umgangs nicht wert, er läßt

sich von einer instinktiven Antipathie ihnen gegenüber beherrschen. Dieselbe hat im allgemeinen den Grund in der unbewußten Ueberlegung : die Leute können mich in der und der Hinsicht brauchen, aber nichts Materielles, Greif bares bieten; der Verkehr kann mir nichts nützen. Ausnahmen von dieser egoistischen Handlungsweise sind selten. Will der Mann aber in die höheren Schichten eindringen, stellt sich ihm ein Widerstand entgegen, der denselben Grund hat wie die Abneigung, die er selbst gegen einen tieferen Stand fühlt

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 14 von 16
Datum: 04.10.1918
Umfang: 16
; 2. Stock (Mansarde), links: 2 Zimmer, Küche u. Speis u. rechts 2 Zimmer, Küche, Speis, Ka binett und separat 1 großes Mansardenzim mer. Jede Partei hat einen Keller, elektr. Licht, Gas, Wasserleitung. Preis 80.000 Kro nen. Anzahlung 50.000 Kronen . 206 Gutgehendes Gasthaus mit Gemüse- und Schank garten, großer Glasveranda, freistehendem, neugebautem Oekonomiegebäude und Grund für 4 Stück Vieh, in der Nähe von Innsbruck. Das Gasthaus hat im Parterre 2 Gastzinimer, Laden mit Tabaktrafik, Küche, 1 große

Kronen. Mietzins ist noch steige- rungsfähig. Preis 100.300 Kronen. Anzahlung nach Uebereinkommen. 208 Zu kaufen gesucht: Waldgut im Werte von einigen Millionen 1352 Badeanstalt 1353—1355 Landhaus mit OeKonomie, südlich und nicht hoch gelegen. Wenn möglich in erreichbarer Nähe von Innsbruck. Grund für 2 Kühe, Schweine und Geflügel. Guter Bauzustand. Am liebsten mit lebendem un> totem iundus instructus. 1357 Villa in Tirol 1358 Kleineres Haus in der Umgebimg von Innsbruck mit ca. 5 bis 6 Jauch Grund

und windgeschützte Lage und Nähe einer deutschen Volksschule. Preis 15.000 bis 25.000 Kronen. 1366 Landwirtschaft mit hübschem Weinacker und Grund für 3 Stück Vieh in der Umgebung von Bozen. Preis 80.000 bis 40.000 Kronen. 1367 Vausrngütl. 1368 Bauerngut in der Umgebung von Meran oder im Vinfchgau, für 8 bis 10 Stück Bieh und 100 bis 150 Star Getreide. Wasser soll beim Hause sein. Wenn Möglich mit Hausmühle. 1369 Easthof. 1370 Zinshaus in Innsbruck 1371 Aruvesen. 1372 Günstig gelegenes Zinshaus in Schwez

oder im Pustertal. 1380 Gastwirtschaft in Innsbruck. 1381 Badeanstalt. 1382—1384 Kleine Landwirtschaft oder Landhäuschen mit et was .Grund in Tirol. 1385 Bauerngut oder Grund, 40 bis 50 Joch, in der Nähe von Kitzbüheb 1386 Grundstück in der Nähe von Innsbruck, am lieb sten in Pradl. 300 bis 400 Kr. Anzahlung. 1387 Rentables Zinshaus in Innsbruck oder Villa mit Obstgarten oder auch nettes Landgut. Anzah lung 20.000 Kronen. 1388 Haus in Kitzbühel, zum Errichten eines Geschäf tes geeignet. 1369 Mittelgroßes

. Fundus instructus und Fechsung muß vorhanden sein. 1415 Landwirtschaft mit kleiner Wasserkraft. ca 20 Joch Grund mit großem Garten in millrem Klima. Nicht zu weit von der Bahn in deutscher Ge gend, event. in der Nähe von Bregenz. Son nenseite. Wasserleitung, elektr. Licht. Im Wohnhaus sollen 4 bis 5 Zimmer sein. 1416 Gasthos. 1417 Kleines Tauernhauschcn in hübschem Tal Nord tirols, möglichst in der Nähe von Innsbruck. Event, würden 2 Zimmer und Küche genügen. Preis 1600 bis 2000 Kronen. 1418

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 14 von 16
Datum: 01.11.1918
Umfang: 16
. Großer Kundenkreis, vertragliche Arbeiten. Mindestkapital von 180.000 Kro nen erforderlich. 215 217 218 219 Schoner Fremdengasthof und Pension im Bezirk Bozen. Dazu gehören 1600 Klafter Grund, Stall, Stadel. Im Gasthos sind 18 neu und modern eingerichtete Fremdenzimmer mit 30 Betten mit Roßhaarmatratzen. Preis 180.000 Kronen. Näheres an kapitalskräftige und ernste Selbstkäufer. 220 Hotel mit Schank- und Gemüsegarten, Veranda. Stallungen usw. an verkehrsreichster Straße Innsbrucks gelegen. Preis

. Klima soll nicht zu rauh sein. 1529 Dauerschaft in der Gegend von Kirchbichl bis Kufstein 1530 Landhaus in der Nähe von Innsbruck 1531 Ansitz in der Umgebung Innsbrucks 1532 Haus mit Grund 1533 Mühle mit Grundbesitz und Tischlerei mit Ma schinen 1534 Gasthaus mit Grund 1535 Villa in Südtirol 1536 Haus mit Garten 1537 ZinShauS mit Garten in Innsbruck 1538 Häuser! mit möglichst großem Grurrd 1539 Mittelgroßer Gasthof am Land 15 J0 Haus mit Grund in der Nähe von Bozen oder Me ran. Anzahlung bis 35.000

K 1541 Kleines Landhaus mit Grund in der Nähe von Innsbruck. Preis bis 50.000 X 1542 Mühle oder Säge mit Ockonomie. Anzahlung 50—100.000 K 1513 Größere Lauerschaft in Obcröstcrrcrch 1514 Schloßgut in Nordtirol oder Grundbesitz mit schö» nem Herrenhaus gegen sofortige Barzahlung 1545 Villa oder kleines Gut in der Nähe von Inns bruck. Großer Garten muß dabei sein. 1546 ZiuShaus in Innsbruck 1547 Billa oder Haus in der Nähe von Innsbruck. An zahlung 40.000 K. 1548 Davcrngütl im Unterinntal 1549

Bauerschaft 1550, 1551 Dauerngütl für 8—3 Stück Vieh im Ober- oder Unterinntal. Anzahlung 10.000 K. 1552 Gasthaus mit Oekonomie für 10—15 Stück Vieh in der Umgebung von Innsbruck. Anzah- lung 60.000 — 60.000 K. 1553 Vau erschüft j' : ! 1554 Gut in Oberösterreich 1555 Kleines Anwesen in der Nähe einer größeren Stadt, am liebsten in der Umgebung Inns brucks, Arzl, Rum, Thaur, mit Grund für 3—4 Kühe. 1556 ZinShaus oder Villa in Innsbruck oder Umge- bung mit Laden, Obstgarten und Grund. Anzahlung 35.000

—40.000 K. 1557 Vauerschaft in der Nähe von Innsbruck mit 6—7 Jauch Grund, eben gelegen. Anzahlung! 16.000—20.000 K. 1555 Villa mit möglichst großem Grund in sonniger Lage in der Nähe von Innsbruck. Elektr. Licht, Wasserleitung. Villa muß möbliert sein. Preis bis 40.000 K. 1559 ZinShaus in Innsbruck 1560 Kleines ZinShaus in der Stadt mit ea. 3 Woh- nungen zu je 3 Zimmer und Zubehör. Preis _ bis 80.000 K. , 1561 Dauerschaft für 4—5 Stück Vieh. Haus muß in gutem Bauzustand sein. 1562 Kleines Haus

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 14 von 16
Datum: 14.06.1918
Umfang: 16
/33 Ausführung von Filesewwa?ae3ir©8*k§elflsi i ti£geii HeoxylonSlÖdea (fugenlosen Asbestfaserböden; für Räume aller Art, unverwüstlich, staubfrei Billigste Offerten, Muster usw. gern zu Dienste* Zu kaufen gesucht: Kleines Anwesen in sonniger Lage in der Nähe von Innsbruck oder an der Brennerbahn 842 Ertragsfähiger Besitz in Südtirol 843 Kleines Bauerngütl 844 Anwesen mit zirka 3 bis 6 Joch Grund in der Nähe eines Waldes, wenn möglich mit benütz barem, fließenden Waffer zum Anlegen eines Teiches

in der Umgebung von Innsbruck oder Bozen. Preis 20.000—30.000 Kronen. 845 Kleines Anwesen mit gutem Wohnhaus in wcld- reicher Gegend der Umgebung Innsbrucks oder des Oetztales 846 Bauerschaft für 8 bis 10 Stück Vieh in der Nähe von Innsbruck 847 Bauerschaft mit 2 bis 3 Stück Vieh in der Um gebung von Innsbruck 848 Extragnt in schöner geschützter Lage mit zirka 2—300 Joch Grund, wenn möglich eigenes .Fischerei- und Jagdrecht, gut erhaltenen Wohn- nrrd Wirtschaftsgebäuden, entsprechen den Viehstand

und landwirtschafU. Geräte züm Preise von 3—400.000 Kr. 849 Tischlerwerkftätte, vollständig eingerichtet, mit Maschinenbetrieb, mit kleinem Wohnhaus »nd event. etwas Grund in der Boznsr- Gegend ' 850 Landhaus mit großem Garten 85t, 852, 853 Gasthof 854 Kleine Bauernschaft für 3—4 Stück Vieh in der Nähe von Innsbruck * 855 Bauerngut für 8—10 Stück Vieh am Lande 856 Billa mit Obst-- und Gemüsegarten in Innsbruck, Mühlau oder Hötting oder kleines ZinshanS in Innsbruck mit höchstens 3 Wohnungen

, doch jede zn 4 Zimmern, Bad usw., Obst- und Gemüsegarten, und sonnige Lage 857 Bauernhof oder einfaches kleines Landhaus mit ungefähr 4 Wohnräumen und Hof für Klein tierzucht und einigen Joch Grund in ertrag fähiger Höhenlage, sonnseitig in der Umge bung von Bozen, Meran oder Brixen 858 Baucrnanwese» für 10 Stück Vieh im Unterinn- tal, möglichst am Lande 859 GasthanS mit Oekonomie für 10—20 Stück Vieh im Unterinntal. Event, auch auf Sai sonposten. Preis bis zu 100.000 Kr. , 860 Großes Anwesen in schöner sonniger

Lage nicht weit von Innsbruck als Erholungsheim 861 Villa in der Nähe von Innsbruck 862 ZinShans mit gutgehender Gemischtwarenhandlung 863 Nettes kleines Hänschen mit großen Gemüsegar ten in Innsbrucks Umgebung 864 Kleines Anwesen mit Obstgarten und 3—4 Joch Grund 865 Banerschaft 866 Zweistöckige Villa mit kleinem Garten in der Meeresnähe wenn möglich in Ilbbazia. Villa soll sich event. auch für Pensionszwecke eig nen. Preis 420.000 Kr. 867 Schmiede mit Wagnerei 868 Kleines Anwesen mit 3—4 Joch

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Sterne und Blumen
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Seite 1 von 4
Datum: 13.01.1918
Umfang: 4
es verlassen, statt seiner regierte eine n.cht an. ^ . . . '{ % alte Köchin und statt der Zimmermädchen die ,"~r Q ." niu ' ’ a i^ c f?'. , u T ^ ut f es - ut ' a ^ et m ‘ r f Burschen der Offiziere. t ^ ^iTen . . - - ie ist setz, m <i(arbrug . . . i Görzen ließ sich die Laune nicht verderben. -,Du mein lieber Fimmel! Als ob es von Franks * „Zch hoffe, daß die Leute gerettet wurden", sagte er. nach Marburg eine Weltreise wäre!" Z »Zch sehe wirklich keinen Grund, daß sie umgekommen und, .. Dannenberg drehte

1 als der Freund keine Antwort gab, platzte er plötzlich derb »Laß^uns mit spielen anfangen," sagte er, „ich sapre i heraus: „hör' mal, Dannenberg, mach' doch endlich Schluß »~° lag mir wenigstens den Grund-" a mst dem verwünschten Mädel . . .!" Neinhold Dannenberg sah eine Weile geradeaus, < » -elch. laß mich zufrieden", rief Dannenberg dagegen. Wandbilder, dis noch von Friedenszeiten her dort ' Q »Nein, ich will jetzt endlich einmal ehrlich mit dir über Da war sine Frau im blauen Seidenkleids mit sch

ist, daß du ihretwegen - . legen lächeln konnte und die doch erwartend ihn a A „Nenne sie nicht immer das Madel. Das ist doch kein wie in einer süßen Frage Oder war es nur Täusche E Mädel." wesen . . .? War es nicht-sogar bei diesem Bild« 5 „was denn sonst?" Görzen lachte. „Soll ich vielleicht schung? s sagen die Baroneß, Hochwoblgeboren usw ?" „So !sag' nxir doll^ wenigstens den Grund", wied ^ Nun lacbte auch Dannenberg. der Freund. Der Bursche brachte Gläser und einige Flaschen Mein. „Der Grund liegt auf der Hand

seine Dienstreise nach Frankfurt „Du kannst reden! Wenn man dich hört, muß man E am Main machen, wegen rotempfindlicher photographischer da mag man wollen oder nicht." | platten, die zur Aufklärung besonders nötig rvctrsn. da man Dannenberg lachte, aber es klang gezwungen. I bis spät in den Abend hinein mit ibnen zu photographieren - „Du entschlüpfst mir nicht!" rief Görzen „Sa. | MiRüa. | jetzt den Grund " h Diese Dienstreise batte Görzen mit ernein Kamerad«« em- ! „Zch ball' ibn doch gesagt."

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