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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 7 von 8
Datum: 04.09.1887
Umfang: 8
Nr. 8088 III. 214. 1887 «kt. Grund. 3« der Exekutionssache des Peter (mit Klosternamen Nicolaus) Vigl, Portner im Franziskanerkloster in Lienz, durch Dr. Ignaz Huber in Bozen siegen Josef Staffler, Mayr in Sissian werden die schuld- nerschen Pfandrealitäten wie nachbeschriebcn in 3 Parthien und 14 Parzellen am 3., event. am 17. November I. jedesmal um 9 Uhr Vormittags im Hause des Exekuten in Siffian öffent' lich feilgeboten. Die Feilbietungsbedingungen liegen h. g. zur Einsicht

, 2% Joch Wiese und 8 Joch Wald in sich begreift. 0. W. 2800 st. dritte Parthie. DaS Baderergütl in Siffian, bestehend aus Bau-Parzelle Nr. 696 Be hausung, Grund Parz. 6983 und 6984 Acker von 1146 Klft. und Garten- von 28 Klft. beim Hause. Schätzungspreis ö. W. fl. 800 und wird die dritte Parthie nur an einen Grundbesitzer unter der Bedin gung der Consolidirung veräußert. Ueber dieß werden folgende. Parzellen unter der Bedingung der Consolidirung einzeln versteigert, als: 1. Grund Parz. Nr. 119)1 Wiese

(Waidacherplatze) von zirka 1 Joch. „ „ „ 119)2 durch die Bachrunst getrennt bewerthet auf ö. W. fl. 200 2. Grund.-Parz. Nr. 119)2 Wiese von (der große Pfarrer) 5 Joch 75 Klft. mit Bau-Parz. Nr. 1017 Bauarea 23 Klft. bewerthet auf ö. W. fl. 3000 3. Grund-Parz. Nr. 120)2 (kleine Pfarrer) von zirka 1351 Klft. (nördli cher Theil der Parz. Nr. 120, durch einen Zaun von der mittleren Abtheilung abgegränzt, bewerthet auf ö. W. fl. 400 4. Grund-Parz. Nr. 120)2 detto von circa 900 Klft. (mittlerer Theil der Parz

. Nr. Nr. 120 durch einen Zaun von der nördlichen und südlichen Abtheilung getrennt) bewerthet auf ö. w. fl. 300 5. Grund-Parz. Nr. 120)3 Der sog. kleine Pfarrer von circa 1300 Klft. (südlicher Theil der Parz. Nr. 120., durch einen Zaun von der mittleren Abtheilung ge trennt (bewerthet auf ö. W. fl. 450 6. Grund-Parz. Nr. 162 Pfarrer beim Rohr, Wiese von 1492 Klft. be- werthet auf ö. W. fl. 400 7. Grund- Parz. Nr. 2868 Wald von 619 Klft. und Grund- Parz. Nr. 2869 Wiese, „die große Weise" von lg Joch 896

Klft. mit Bau- Parzelle Nr. 899 Bauarea von 17 Klf. bewerthei auf ö. W. fl. 400 8. Grund-Parz. Nr. 2870 Weide „die Zottler," von 4 Joch 815 Klft. bewerthet auf ö. W. fl. 600 9. Grund-Parz. Nr. 3703 Wald von 409 Klft. und 3704 Weide, die Viech- weiderin von 4 Joch 412 Klft. bewerthet auf ö. W. fl. 500 10. Grund-Parz. Nr. 6833 Acker die Enttletzt. von 1 Joch 1001 Klft. bewerthet auf ö. W. fl. 500 11. Grund-Parz. Nr. 6959 Acker, „Kreutzbüchl" von 1 Joch 1000 Klft. (Erscheint im Besitzbogen

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 6 von 8
Datum: 21.08.1887
Umfang: 8
eine dazu gehörige Hausmühle. Grund,, „ 145 Wald in den Etzen ober Waidach 1 Joch 41 Klft. „ „ „ 3705 inclus. 3710 Wald von 7 Joch 253 Klft. und Weide von 2 Joch 766 Klft. in Förran. „ „ „ 6618 der Torglerweingarten in Siffianecleitach von 1208 Klft. t, „ „ 6646 und 6647 der Genagnerweingarten dortselbst von 594 Klft. mit dem angrenzenden Rain von 185 Klft. „ „ „ 6919 Moarwaldele in Siffian von 1 Joch 824 Klft. „ » „ 6920 (einschließlich der früheren Parzelle 6918 und des östlich anliegenden Fahrweges

mit Nebengebäude. Grund,, „ 2708 und 2709 die s. g. Wechselwiese, Wald von 8 Joch 15 Klft. , „ 6914 Hinterluckwiese von 612 Klft. it „ „ 6620(2 (früher Parz. Nr. 6921 und 6922 und ein Theil von 6944), die bei Lagler (Raderer und Scheiber) Wiesen von circa 1 Joch 600 Klft. nebst dem Rechte der Zufahrt über dem Mairgut zugewiesenen Fahrweg am westlichen Rande der Radererwiese. „ „ 6931 der Rautacker (ohne Kreutzbüchel) von circa 1 Joch 500 Klft. Joch 138 Klft: 2 Joch 900 Klft. Bau-Parz. Nr. 6977 Wiese beim

. vereinigt wird. „ „ „ 7236 Wege von 343 Klft. Schätzungspreis der 2. Parthie: welche somit zirka 3 Joch Ackerfeld, 2% Joch Wiese und 8 Joch Wald in sich begreift. ' ö. W. 2800 fl. dritte Parthie. Das Baderergütl in Siffian, bestehend aus Bau-Parzelle Nr. 696 Be hausung, Grund Parz. 6983 und 6984 Acker von 1146 Klft. und Garten- von 28 Klft. beim Hause. Schätzungspreis ö. W. fl. 800 und wird die dritte Parthie nur an einen Grundbesitzer unter der Bedin gung der Consolidirung veräußert. Ueber dieß

werden folgende. Parzellen unter der Bedingung der Consolidirung einzeln versteigert, als: 1. Grund Parz. Nr. 119(1 Wiese (Waidacherplatze) von zirka 1 Joch. „ „ „ 119(2 durch die Bachrunst getrennt bewerthet auf ö. W. fl. 200 2. Grund.-Parz. Nr. 119(2 Wiese von (der große Pfarrer) 5 Joch 75 Klft. mit Bau-Parz. Nr. 1017 Bauarea 23 Klft. bewerthet auf ö. W. fl. 3000 3. Grund-Parz. Nr. 120(2 (kleine Pfarrer) von zirka 1351 Klft. (nördli cher Theil der Parz. Nr. 120, durch einen Zaun von der mittleren Abtheilung

abgegränzt, bewerthet auf ö. W. fl. 400 4. Grund-Parz. Nr. 120(2 detto von circa 900 Klft. (mittlerer Theil der Parz. Nr. Nr. 120 durch einen Zaun von der nördlichen und südlichen Abtheilnng geirennt) bewerthet auf ö. w. fl. 300 Der sog. kleine Pfarrer von circa 1300 Klft. (südlicher Theil der Parz. Nr. 120., durch einen Zaun von der mittleren Abtheilung ge trennt (bewerthet auf ö. W- fl. 450 6. Grund-Parz. Nr. 162 Pfarrer beim Rohr, Wiese von 1492 Klft. be werthet auf ö. W. fl. 400 7. Grund- Parz

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 8 von 12
Datum: 28.08.1887
Umfang: 12
Nr. 8088 III. 214. 1887 Edikt. Grund,, tt " In der Exekutionssache des Peter (mit Klosternamen Nicolaus) Vigl, Portner im Franziskanerkloster in Lienz, durch Dr. JgtMZ Htlber in Bozen siegen Josef Staffier, Mayr in Siffian werden die schuld- nerschen Pfandrealitäteu wie nachbeschrieben in 3 Parthien und 14 Parzellen am 3., event. am 17. November d. I. jedesmal um 9 Uhr Vormittags im Hause des Exekuten in Siffian öffent' lich feilgeboten. Die Feilbietungsbedingungen liegen h. g. zur Einsicht

von 2 Joch 418 Klft. und Wald von 26 Joch 580 Klft. Gemcinschastsantheil an der Etzen- weide G.-P. Nr. 1495 und 151 ober Waidach. Schätzungspreis der ersten Parthie, zu welcher somit über 20 Joch Ackerfeld, über 12 Joch Wiesen, gegen 12 Joch Weide über 42 Joch Wald und 1 Joch 416 Klft. Weingarten gehören, ö W. st. 11560 Zweite Parthie. Das Suttneranwesen in Siffian, bestehend aus: Bau-Parz. Nr. 699 das Suttnerhaus mit Nebengebäude. Grund „ 2708 und 2709 die s. g. Wechselwiesc, Wald von 8 Joch 15 Klft

, 2% Joch Wiese und 8 Joch Wald in sich begreift. ö. W. 2866 fl. dritte Parthie. Das Baderergütl in Siffian, bestehend aus Bau-Parzelle Nr. 696 Be hausung, Grund Parz. 6983 und 6984 Acker von 1146 Klft. und Garten- von 28 Klft. beim Hause. Schätzungspreis ö. W. fl. 800 und wird die dritte Parthie nur an einen Grundbesitzer unter der Bedin gung der Consolidirung veräußert. Ueber dieß werden folgende. Parzellen unter der Bedingung der Consolidirung einzeln versteigert, als: 1. Grund Parz. Nr. 119j1 Wiese

(Waidacherplatze) von zirka 1 Joch. „ „ „ 119J2 durch die Bachrunst getrennt bewerthet auf ö. W. fl. 200 2. Grund.-Parz. Nr. Il9]2 Wiese von (der große Pfarrer) 5 Joch 75 Klft. mit Bau-Parz. Nr. 1017 Bauarea 23 Klft. bewerthet aus ö. W. fl. 3000 3. Grund-Parz. Nr. 120j2 (kleine Pfarrer) von zirka 1351 Klft. (nördli cher Theil der Parz. Nr. 120, durch einen Zaun von der mittleren Abtheilung abgegränzt, bewerthet auf ö. W. fl. 400 4. Grund-Parz. Nr. 120j2 detto von circa 900 Klft. (mittlerer Theil der Parz

. Nr. Nr. 120 durch einen Zaun von der nördlichen und südlichen Abtheilung getrennt) bewerthet auf ö. w. fl. 300 5. Grund-Parz. Nr. 120j3 Der sog. kleine Pfarrer von circa 1300 Klft. (südlicher Theil der Parz. Nr. 120., durch einen Zaun von der mittleren Abtheilung ge trennt (bewerthet auf ö. W- fl. 450 6. Grund-Parz. Nr. 162 Pfarrer beim Rohr, Wiese von 1492 Klft. be- werthet auf ö. W. fl. 400 7. Grund- Parz. Nr. 2868 Wald von 619 Klft. und Grund- Parz. Nr. 2869 Wiese, „die große Weise" von lg Joch 896

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
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Seite 4 von 8
Datum: 01.11.1935
Umfang: 8
sie uns bekannt geworden ist: 1. Abraham Franz, Gries, 2 Jahre (wegen angeb lich nationalsozialistischer Gesinnung). (Verbannungsort: Süditalien.) 2. A m b a ch Karl, Kaltern, 2 Jahre (wegen Anzün den von Freudenfeuern anl. der Saarabstimmung). 3. Außerhofer Hermann, Angestellter, Bruneck, 2 Jahre. (Corleto-Perticara, Potenza.) 4. Bachmann Siegfried, Bauernsohn, Toblach, 2 Jahre. (Acerenza, Potenza.) 5. Brugger Paul, Student, Jnnichen, 3 Jahre (Grund: stand in Briefwechsel mit einem Brunecker, der aus Anlaß

der Saarabstimmung eine weiß-rote Fahne gehißt hatte). (Verbannungsort: San Fele, Potenza.) 6. C a st a Alois, Maler, Lana. (Ruvo del Monte, Potenza.) 7. D e j a c o Otto, Brixen. (Avigliano, Potenza.) 8. D i p o l i Alois, Salurn, 4 Jahre (wegen Haken- kreuzaufmalens). (Baglio Lucano, Potenza.) 9. Dissertori Alois, Taglöhner (4 Kinder), St. Pauls, 4 Jahre (wegen belangloser Gasthausstrei terei). (Verbannungsort: Palato, Campob.) 10. Dissertori Hermann, Kaltern, 2 Jahre (Grund wie Ambach). 11. Dissertori Peter

, Arbeiter, St. Pauls, 3 Jahre (Grund wie Dissertori Alois). (Palato, Campobasso.) 12. Fassold. (Avigliano, Potenza.) 13. F i n k Franz, Meran, 1 Jahr (wegen der Aeuße- rung: „Die welschen Facken"). 14. Frank, Tramin. (Verbannungsort: Süditalien.) 15. Frötsch er Josef, Mesner, St. Pauls, 3 Jahre (9 Kinder, Grund wie Dissertori). (Benafro, Campobasso.) 16. E a d n e r, Dr., Notar, Elurns, 3 Jahre (wegen der angebl. Bemerkung: „Vintschgau ist und bleibt deutsch). Vor Abreise in den Verbannungsort

amnestiert. 17. G a b a r d i Hugo, Arbeiter, St. Pauls, 3 Jahre (Grund wie Dissertori). (Latronico.) 18. E o g l, Hausmeister, Lana, 3 Jahre (verweigerte ital. Offizieren den Einlaß ins Gasthaus nach der Sperrstunde). (Verbannungsort: Sllditalien.) 19. Grones Franz, Klausen, 2 Jahre (wegen Be schimpfung eines Denunzianten). (Verbannungsort: Süditalien.) 20. Grones Hermann, Klausen. (Verbannungsort: Süditalien.) 21. Er über Josef, Bauernsohn, Reinswald (Ver lassen des Platzes beim Spielen der „Eiovinezza

). (Laurenzana, Potenza.) 22. Hager Josef, Gastwirt, Hafling, 2 Jahre (bean standete einen Flirt von deutschen Fräuleins mit italienischen Offizieren). (Berbannungsort: Süditalien.) 23. H a i n z Franz, Student, St. Johann i. Ahrn, 5 Jahre (Verunglimpfung der Trikolore). (Poliftenza, Calabrien.) 24. H i b l e r Otto, Student, Bruneck, 3 Jahre (Grund wie Brugger Paul). (Senise, Potenza.) 25. Hofer Otto. (Avigliano, Potenza.) 26. Holzer Siegfried, Pflersch, 2 Jahre. (Ruoti, Potenza.) 27. Huber Josef, Andrian

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 22.09.1920
Umfang: 8
der Be stimmung des Staatsvertrages von St. Ger main unterscheidet zwei Arten der Option, und zwar: 1.'Die Option auf Grund des Heimatsrech tes und V ‘ 2. die Option auf Grund von Rasse und Sprache. x \ Auf Grund des Heimatsrechtes können op tieren: Angehörige der ehemals im Reichsräte vertretenen Königreiche und Länder (also nur Oesterreicher, n ich t Ungarn), die auf Grund des Staatsvertrachs von St. Germain ihre bis cherige Staatsangehörigkeit verlieren und ver möge ihres Heimatsrechtes unter Ausschluß

der österreichischen Staatsangehörigkeit die Staats angehörigkeit eines SÜaatcs erwerben, zu dem Gebietsteile des ehemaligen Oesterreich gehören können innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahre vom Inkrafttreten des Friedensvertra- ges somit bis einschließlich 15. Juli 1921 für die österreichische' Staatsangehörigkeit optieren, wenn sie in einem des nach dem Staatsvertrage zur Republik Oesterreich gehörigen Gebiete h e i m a t s b e r e ch t i g t sind. Auf Grund des Heimatsrechtes können z. B. optieren

: Ein Tichechoslowake. der heimaisberechtigt ist mach Wien, ein'Dentich-Sndt'iroler, der heimatsbe rechtigt - ift nach Innsbruck. Tie Option aus Grund von Rasse und Sprache (der häufigere Fallt: Auf Grund von Rasse und Sprache können optieren: Personen, die in einem zur ehemaligen öfter reichisch-ungarischen Monarchie gehörigen Ge biete (also im Gegensatz zur Option aus Grund des Heimatsrechtes — Oesterreich und Ungarn) heimatsberechtigt und dort nach Rasse und Sprache von der Mehrheit der Bevölkerung ver schieden

sind, können innerhalb eines Zeitrau mes von s e ch s M o n a t e n nach Inkrafttreten des Staotsvevtraacs van St. Germain, somit bis 15. Jauner 1921, für die österreichische Staetsangähorigkeit optieren, wenn sie nach Rasse und Sprache zur deutschen M e h r- heit der Bevölkerung Oesterreichs gehören. Auf Grund von Rasse und Sprache kann also eine Person optieren, die in Deutsch-Südtirol oder Deutschböbmen zuständig ist. abw auch ein Deutscher aus dem Gebiete von Pveßburg. Wer kann optvrren? Das Optivnsrecht steht

, wird das Optionsrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter ausgeübt, so- ferne es sich um Personen unter 18 Jahren oder um Personen handelt, die entmündigt sind. Technische Durchführung der Option. Bezüglich der technischen Durchführung der Option muß schärf unterschieden werden zwi schen den beiden Arten'der Option, der Option auf Grund des Heimatsrechtes und der Option aus Grund von Rasse und Sprache. Die technische Durchführung der Option auf Gruikd des H e i m a t s r e ch t e s : . Die Option auf Grund

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 19 von 24
Datum: 26.01.1912
Umfang: 24
mächtigte darf aber in einem solchen Falle nur einen Wahlberechtigten vertreten. Nur ein Vormund dürfte außer seinem Mündel noch einen anderen Wahlberechtigten mit einer Vollmacht vertreten können, weil er den Mündel nicht auf Grund einer Wahloollmacht, sondern mit dem ge richtlichen Bestellungsdekrete als Vormund ver tritt. Deine Anschauung, daß der mit einer Ge neralvollmacht Beteilte als gesetzlicher Vertreter anzusehen ist und infolge dessen auch für alle diese Besitzer das Gemeindewahlrecht ausüben

und in die Höhe bauen, so hoch er will? Antwort: Derartige Anfragen haben wir schon oft beantwortet. Dort, wo einem geplanten Neubaue schon ein bestehendes „Nachbarhaus" gegenübersteht, muß der Baulustige mit dem Neu baue 3 Meter von der Nachbargrenze Zurückblei ben. Steht dem Neubaue aber ein Nachbarhaus nicht gegenüber, so kann der Baulustige seinen Grund und Boden bis zur Eigentumsgrenze ver bauen; auch hinsichtlich der Höhe des Neubaues kann eine Einsprache mit Erfolg nicht erhoben werden. Zur Errichtung

eines Zaunes an der Grenze kannst weder du, noch dein Nachbar ver halten werden, sondern steht es jedem von euch beiden frei, auf seinem Grund und Boden einen beliebig hohen Zaun zu errichten. Frage 4542: Noch vor 25 Jahren hat mein Besitzvorfahre ein gewisses Fischereirecht ausgeübt, seither fand eine Ausübung dieses Rechtes nicht mehr statt. Man sagt heute, diese Rechte wur den gesetzlich abgelöst und bestehen nicht mehr. Ist dies richtig? Antwort: Das Reichsgesetz vom 26. April 1885, Reichsgesetzblait

-Wählerliste sind mehrere Geschwister als Erben eines An wesens eingetragen. Eines der Geschwister ist nun gestorben. Haben nun alle Geschwister das Stimmrecht für diese Wahl verloren? Antwort: Nein. Nachdem allen Ge schwistern als Erben des Anwesens auf Grund der für dieses Anwesen zu entrichtenden Steuer eine Stimme bei den Gemeindewahlen zukommt, so kann deswegen, weil eines dieser Geschwister mittlerweile verstorben ist, die Streichung der Stimme, welche allen Geschwistern gemeinsam zukommt

hiefür hast, so gebe dieselben bei der mündlichen Klagcinbringung gleich dem Gerichte bekannt),, so kommt es darauf an, welcher Par teienaussage der Richter größeren Glauben schenkt und diese wird dann, wenn es der Richter als notwendig erachtet, unter Eid einvernommen. Um eine Klage womöalich zu vermeiden, mahne den Restbetrag unter Klageandrohung nochmals ein. Frage 4545: Zwischen dein Hause meiner Frau und dem Nachbarhause befindet sich ein Grund, den die Gemeinde bei der Grundbuchsan- legung

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 12 von 18
Datum: 15.07.1899
Umfang: 18
. Zu einer anderen Verwendung desselben, also auch zu einer Veräußerung, Verpfändung u. s. w. bedürfte es einer neuerlichen behördlichen Bewilligung. (§§ 25 u. 26.) Eine singuläre Wirkung der Bewilligung einer Wasseranlage normirt der § 47. Nach dieser Gesetzes bestimmung fällt nämlich der durch Regulirungsbauten im Bereiche derselben gewonnene Grund denjenigen zu, welche die Kosten der Unternehmung tragen, muß jedoch, wenn die Unternehmung ihn zur besseren Ver landung oder Befestigung des Ufers nicht mehr bedarf

, den Anrainern auf Verlangen gegen Erstattung des Werthes abgetreten werden. Zu dem den Unternehmern einer Gewässerregulirung zufallenden Grund gehört nicht nur der durch diese Regulirung der Kultur gewonnene, seit jeher Flußbett gewesene Grund, sondern auch jener, welcher erst in Folge einer Überschwemmung zum Flußbette wurde. Wenn dennoch durch eine Wasserkatastrophe ein bis dahin kultivirter Grund Flußbett wurde und durch eine nachfolgende Regulirung wieder der Kultur gewonnen

wird, so ist er dann nicht mehr Eigenthum des früheren Besitzers, sondern fällt denjenigen als Eigenthum zu, welche die Kosten der Regulirung trugen. Dieser Satz erhält jedoch durch die Bestimmungen der §§ 408 u. 409 a. b. G. B. eine gewisse Einschränkung. Nach § 408 a. b. G. B. bleiben die Rechte des vorherigen Eigenthümers auf ein überschwemmtes Grundstück un verletzt und nach § 409 a. b. G. B. haben, wenn ein Gewässer sein Bett verläßt, vor Allem die Grund besitzer, welche durch den neuen Lauf des Gewässers Schaden leiden

, das Recht, aus dem verlassenen Bette oder dessen Werthe entschädigt zu werden. Mit Rücksicht auf diese Gesetzesbestimmungen haben nach meiner An sicht die durch die Wasserkatastrophe beschädigten Grund besitzer vor Anderen das Recht, den ihnen durch die Katastrophe entrissenen Grund durch Ausführung von Regulirungs- und Schutzbauten wieder zu gewinnen. Erst wenn sie dies nicht thun, sondern die Regulirung Anderen überlassen, gebührt diesen der gewonnene Grund. Die Erwerbung des durch Regulirungsbauten

ge wonnenen Grundes seitens der Unternehmer der Regu lirung erfolgt schon en lege, d. h. auf Grund der gesetzlichen Bestimmung und ist daher eine spezielle Ein weisung in das Eigenthum durch die Behörde nicht er forderlich. Selbstverständlich muß aber, falls ein Streit darüber entsteht, welcher Grund als durch die Regu lirung gewonnen zu betrachten ist, hierüber von der Behörde und zwar von der Verwaltungsbehörde ent schieden werden, Die Anrainer des gewonnenen Grundes haben das Rechts diesen, sobald

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 3 von 8
Datum: 05.11.1910
Umfang: 8
scheidung von dem Grundsätze leiten lassen, daß ein Weg als ein öffentlicher Weg dann anzusehen ist, wenn er infolge eines wirklich vorhandenen Bedürf- niffes dem allgemeinen Verkehr tatsächlich dient oder demselben gewidmet wurde und seine Benützung nicht vom Willen irgend einer Privatperson abhängig ist. Diese Entscheidung, welche nach Einvernehmung orts kundiger Vertrauensmänner, der Grundeigentümer sowie der Anrainer des Weges zu fällen ist, wird nicht schwierig sein, wenn der Grund

, über welchen der Weg führt, Eigentum der Gemeinde, also öffentliches Gut ist. Schwieriger wird aber dieselbe, wenn der Grund, über welchen der öffentliche Weg führt, im Privateigentum steht und der Grundeigentümer mit einem öffentlichen Wege über seinen Grund nicht ein verstanden ist. Privatgrund kann von der Wegebe hörde nicht zu einem öffentlichen Weg gemacht werden, ein Gemeindebeschluß, der dies doch ausspricht, hat nur die Bedeutung einer Erklärung, daß der öffent liche Verkehr tatsächlich über diesenGrund geht

; es ist zweifelhaft, ob durch einen solchen Be schluß ein öffentliches Wegerccht überhaupt begründet werden und der Beschluß in Rechtskraft erwachsen kann, nachdem dem Grundeigentümer jederzeit das Recht offen steht, die Lastenfreiheit seines Grundes mit Klagen geltend zu machen. Ein Weg auf öffentlichem, der Gemeinde gehörigen Grund wird in das Grundbuch unter der für das öffentliche Gut bestimmten Einlage eingetragen, bei einem über Privatgrund führenden Wege ist dies jedoch nicht möglich, da im Privateigentum

stehende Gründe in der Grundbuchseinlage irgend eines privaten Grund besitzers erscheinen. Ein öffentlicher Weg über Privat- grund kann nur in der Form einer Wegdienftbarkeit im Grundbuche eingetragen werden. Was soll nun der Gemeindevorsteher tun, wenn er die öffentliche Eigenschaft eines solchen über Privatgrund führen den Weges im Grundbuche ersichtlich machen taffen will? Ueber die Zulässigkeit grundbücherlicher Eintragungen entscheidet ausschließlich das zuständige Grundbuchsge richt

und kann weder der Gemeindeausschuß, noch der Landesausschuß eine solche Eintragung von amtswegen verlangen. Wenn nun der Grundbesitzer über dessen Grund der öffentliche Weg führen soll, sich weigert, auf seinem Grund eine Wegdienstbarkeit eintragm zu lassen, bleibt kein anderer Ausweg, als daß die Gemeinde, welche einen Weg über Privatgründe als öffentlichen Weg erklären will, gegen den Eigentümer des Grundes mit der Klage auf Anerkennung der Wegdienstbarkeit vor- eht, oder so lange

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 14 von 16
Datum: 20.09.1918
Umfang: 16
Kronen. .Villa in Salzburg oder Tirol. Kleines Bauernhaus oder einsache Villa mit zirka \ einem halben Joch Grund (Obstgarten und Wiese) mit mindestens 5 heizbaren Zimmern, f. Küche und Keller, Wasserleitung und elektri. fr ' schem Licht in der Nähe von Absam oder Hall, / beim Wald gelegen. Stall für 2 Ziegen, Heu stadel und Holzschupsen. Veranda erwünscht. Villa oder Landhaus in der Nähe von Innsbruck Anwesen mit 6 bis 8 Joch Grund in der Nähe der Bahn mit Wohnhaus und Nebengebäude, wenn möglich

. 1278. Kleine Bauerschaft oder Villa mit Grund im Ober- oder Unterinntal. Für 2 Stück Vieh. Preis nicht über 30.000 Kronen. Bauerschaft sür 10 bis 15 Stuck Vieh im Unter- inntcl. Barrernanwefen mit Grund für 6 bis 10 Stück Vieh oder kleines Gasthaus mit Oekonomie für . zirka 4 bis 8 Stück Vieh in einem Wallfahrts ort. Mit Waldteilen oder Holzbezugsrecht. Im Pinzgau oder Unterinntal. Bauerngut. 1283- Klelnes Pensionistenheim. Landgrrt mit 20 b-s 30 Jauch Grund in der Unter- inntaler Gegend Bauerngütl

für 2 bis 6 Stück Vieh im Unterinn tal oder im Zillertal. Anzahlung 20.000 K. Meines Bauerngut oder Landhaus mit zirka 15 Joch Grund, mit 1 bis 2 Joch großem Obst- und Gemüsegarten. Große Stallungen sür Groß- und Klemvieh. Die Liegenschaft kann einige Stunden non der Bahn, oder nicht weit von einer Ortschaft entfernt liegen. Zinshaus in Iknsbruck Bauerschaft Gutgehendes Friseurgeschäft in einer Industriestadt oder kleine Landwirtschaft mit Viehstand in Innsbrucks Nähe oder eventuell Sodawasser fabrik. Anwesen

. 1293- Klelnes Bauerngütl mit 2 bis 5 Stück Vieh im Un- terinntal, Pinzgau oder Salzburg. Anzah lung 8000 bis 10.000 Kronen. Haus in Kufstein. Bauerschaft. Landhaus mit Garten im Unterinntal Landwirtschaft. Preis bis 30.000 Barzahlung. Bauerschaft. Schmiede. Gasthof oder Villa in Tirol. Haus mit kleiner Oekonomie, 4 bis 5 Joch Grund, Obstgarten, Stallung. Vieh und Fahrnissen und wenn möglich mit fließendem Wasser. An der Bahn und nicht über 600 Meter hoch gelegen. Gasthaus. 1309- Danerngütl

Zubehör wie Badezimmer usw. haben. Preis 30.000 bis 40.000 Kronen. 1313 Nettes Häuschen mit wenigstens 4 bis 6 Zimmern, 1 oder 2 Küchen. Obst- und Gemüsegarten. Stall und Stadel und Grund für 1 bis 2 Schweine oder 1 Kuh. Elektr. Licht und Was serleitung. Am liebsten in der Nähe von Kuf stein oder sonst im Unterinntal. 1314 Landwirtschaft mit 6 Joch Grund mit kundus in- structus zum Preise von 15.000 bis 20.000 Kronen. 1316 Schönes Waldgut mit entsprechender Landwirt schaft in Deutsch-Tirol. Der Wald

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 9 von 16
Datum: 14.06.1907
Umfang: 16
durch dein Ver schulden nicht zu stände gekommen ist, so kann der andere Teil, laut Abschrift 908 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, die von dir gegebene Kapare behalten. Die 3000 K find nur Scha denersatz. Irage 1474: Zie Gemeinde Sch. gestaltete einem Vereine den Aau einer Wirtschaft aut einer Iochspitz^. Nach der Negulieruugs- urkuude vom Jahre 1863 gehört aöer dieser Grund zu meiner Alpe, während derfelve in der Katastralgemeinde als dem Aerar gehörig Vezeichvet erscheint. Meöerhaupt wurde

dieser Grund feitWeufcheu- gedeuken von den jeweiligen Alpeuöesttzern öeuützt. Zurch den Aau der Wirtschaft auf diesem Grund, welcher den Vesten Feil der Weide Sildet, würde die Alpe zur Kälfte entwertet. Was soll ich tun? Antwort: Du mußt unbedingt gegen den Gemeindebeschluß, womit dem Vereine die Erbauung gestattet wurde, Einspruch er heben und darin betonen, daß der Grund, auf welchem die Wirt schaft erbaut werden soll, dein Eigentum ist. Gleichzeitig richte an den in Frage kommenden Verein

ein Schreiben, in welchem du darauf aufmerksam machst, daß der Grund, auf welchem der geplante Bau aufgeführt werden soll, nicht dem Aerar, sondern dir gehört und du es nicht gestatten würdest, daß von fremden Leuten auf deinem Grund und Boden gebaut wird. Wenn das RegulierungSerkenntuis vom Jahre 1863 tatsächlich so lautet, wie du angtbst, und daS Aerar trotzdem Ansprüche auf den bewußten Grund macht, so mußt du das Aerar auf Feststellung des Rechts verhältnisses belangen, wozu du dich aber unbedingt

, daß das Bezirksgericht das Opernglas in Verwah. rung genommen hat, dann ist dasselbe auch verpflichtet, dir als dem berechtigten Eigentümer dasselbe auszufolgen, eventuell, falls dasselbe einem Unberechtigten übergeben worden wäre, dir dieses zu beschaffen oder zu ersetzen. Irage 1476: Seit MeufchengedeuKeu veuütze ich den Grund neben dem Wege zur Säge als Kolzavlageruuzsstätte. Wun will mir der Nachöar die Kolzlageruug verbieten. Ich weiß nicht, gehört der Grund dem Nachbar, mir oder der Gemeinde. Antwort

: Selbst angenommen, der fragliche Grund gehöre dem Nachbar, so hast du, wenn du schon durch m.hr als 30 Jahre auf diesem Grunde dein Holz abgelagert hast, bereits ein Recht dazu ersessen. Will dir dein Nachbar dieses Recht streitig machen, dann mußt du ihn einfach auf Anerkennung dieses dir zustehenden HolzablagerungSrechteS gerichtlich belangen. Erkundige dich früher beim Geometer, ob der Grund nicht dein Eigentum ist. Gehört aber dieser Grund der Gemeinde, so hat der Nachbar überhaupt kein Recht

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Tiroler Post
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Seite 2 von 16
Datum: 27.07.1901
Umfang: 16
den weiteren Bestand des Bauernstandes. Um dem Niedergange des Bauernstandes auf dem Gebiete der Verschuldung abzuhelfen und Einhalt zu thun, müsse nothgedrungen eine Reform der Bodenverschuldung platzgreifen. Referent warf vorerst die Frage auf: Was ist die freie hypothekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden? Die freie hypothekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden besteht nicht darin, dass der Grundbesitzer nach Belieben Geld leihen kann, soviel man ihm zu leihen gibt

, sondern selbe besteht darin, dass Grund und Boden für Schulden, welche der Besitzer macht, zum Zwecke der Sicher stellung als Pfand gegeben werden kann. Diese Verpfändung erfolgt durch Eintragung in die öffentlichen Grundbücher. Daraus ist ersichtlich, wie Hypothekarschuld und Personalschuld von einander unterschieden sind. Während bei der Personalschuld die persönlichen Eigenschaften des Darlehensnehmers in Betracht kommen, findet der Gläubiger die Sicherstellung seiner Ansprüche bei der Hypothekarschuld

in dem mit der Hypothek belasteten Grund und Boden. Wenn man sagt: Grund und Boden ist frei verschuldbar, so will damit gesagt sein: Grund und Boden können für eine beliebig hohe Schuld verpfändet werden und fürbeliebigvieleSchulden. Referent erörtert dies an einem practischen Beispiele. Das Gesetz kennt bisher keine Grenze der Verschuldbarkeit von Grund und Boden an. Aber nicht bloß inbezug auf Zahl und Höhe der Schulden besteht keine Schranke, sondern auch hinsichtlich der Qualität oder ihres Zweckes

. Vor dem Gesetze ist es demnach einerlei, wofür die Schulden auf Grund und Boden gemacht werden, ob dieselben nun zur Verbesserung des Grund und Bodens oder ob sie Spiel- oder Zechschulden sind. Der Grundbesitz ist daher von gesetzeswegen ganz unbeschränkt hypothekarisch verschuldbar. Die Verschuldbarkeit von Grund und Boden bietet daher nicht nur die Möglichkeit. Hypo thekarschulden zu machen, sondern sie ruft e- wissermaßen die Verschuldung herauf, ja sie be wirkt sogar das Anwachsen

derselben bis zur Ueberschuldung. Die hypothekarische Verschuldung des Grund besitzes ist daher vielfach schon, wie Referent eingangs seines Referates statistisch nachwies, ins Ungeheuerliche angewachsen und resultiert sich die massenhaft auftretende executive Feil bietung der überschuldeten Bauerngüter und so mit geht der Bauernstand unabweislich seinem vollständigen Ruine entgegen. Die fortschreitende Verschuldung des Grund besitzes ist aber auch die Wurzel, aus der auch für die Gesellschaft eine ganze Reihe der größten

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Kitzbüheler Nachrichten
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Seite 4 von 4
Datum: 23.07.1927
Umfang: 4
Musik Zitherkonzert S. Ziept. Am Dienstag, den 19 . d. gab der Zithervirtuose S. Z iepl ein Konzert im Kursalon, das eines besseren Besuches wert gewesen wäre. Eine außerordentliche Technik, überreich an Schattierungen und doch so einfach und klar im Aus druck, vereint seine Geelenstimmung und die Grund gedanken der Komposition zu wunderbarer Harmonie. Der Abend war ein musikalischer Leckerbissen, wenn nur dieser Genuß von einigen Besuchern, die scheinbar Gehör- und Sprachorgane stets

. 1197V- Klafter Grund. 10.000. k 6 V- Jauch Grund für 3 Stück Vieh, 23.000. Wipptal, für 2 Stück Vieh, 8.500. Bei Hall, 92* 4 Hektar Grund, 55.000. Bei Schwa;, 6 bis 7 Stück Großvieh, 30.000. Bei Brixlegg 30'/s Hektar Grund, 65.000. Bei Kufstein, 290 ar Grund, 22.000. Für 18 bis 20 Stück Vieh, 50 . 000 . Für 25 bis 30 Stück Vieh, 70.000. 18V» Hektar Grund. 65.000.1 8 V 2 ha Grund 25.000 Brixental 2V- Hektar Grund, 1 Q.OOQ. 1OVs Hektar Grund, 32 .OO 0 . Mit Sägewerk. 7O.OOO. 12 Hektar Grund, 13.OOO

. Bei Kirchberg, für 6 Stück Vieh, 13 . 000 . Bei Kitzbühel, 11 Hektar Grund, 40 . 000 . 24*/« Joch Grund, 32 . 000 . Zillertal, für 10 bis 12 Stück Vieh, 28 . 000 . Für 18 bis 2 o Stück Vieh, 67 . 000 . Für 6 bis 7 Stück Vieh, 25 . 000 . Für 5 bis 7 Stück Vieh, 3o.c>oo. Gber- inntal, für 9 bis Io Stück Vieh, 55 . 000 . Für 3 Stück Vieh, J 5 . 000 . Für 6 Stück Vieh, 32 . 000 . Für 14 Stück Vieh. 110 . 000 . Ghtal. für 6 Stück Vieh. 20 . 000 . Austerfern, mit 31 Jauch Grund, 22 . 000 . Für zirka 14 Stück Vieh

, 25 . 000 . Für 6 Stück Vieh. 25.000. 40 Jauch Grund. 70.000. Salzburger Gebiet, von 6.500 bis 40 . 000 . Kärnten, mit 17 Hektar Grund. 20 . 000 . Gberösterreich 24 7s Joch, 22 . 000 . Württemberg, 51 .O 00 . Al. von Guggen berg, behördlich konzessionier ter Verkehrssensale, Innsbruck, Maria-Theresien-Straste 21/1. Gasthäuser: Innsbruck, 120 . 000 , 40.000,Umgebung 180.000 Wipptal. 57.000. Llnterinn- tal, 45.000. Brixental, 45.000. Gegend St. Johann - Kitz- bllhel, 35.000, mit Ökonomie 60.000

! Himbeersaft Zitronensaft Orangensast Feine TeerumS. Marke Spezial Marke Superior Liköre Alllafch Kaiferbirn EöelkirschwLW Lura^ao Kognak (alles offen in Korbflaschen) empfiehlt in erst- klassigen Qualitätsmarken emer. Apotheker Eduard Angerer Fabrikölaboratorium St. Johann in Tirol E 104 27/IS DersteigerungS- Edlkt Es findet am 24. August 1927 vormittags 9 Vhr bei diesem Gerichte, Zimmer Nr. S auf Grund der genehmigten Bedingungen die Ver steigerung folgender Liegenschaften statt: Kitzbübel-Land, Einl

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 13 von 16
Datum: 18.10.1918
Umfang: 16
und verläßliches Arbeiten. Angebote an Gut Klaus, Post Staudach (Chiemgau), Oberbayern. 1139 Bauerschaft für 6 bis 10 Stück Vieh zu kaufen gesucht. Angebote an: Ursula Egger, Wurzalpe, Jochberg bei Kitzbühel. 41 Bauermvirtschaft. gutes Haus, 8 bis 6 Wohnräume, Stall für 3 Stück Großvieh und 5 bis 6 Joch Grund zu kaufen gesucht. Poosch, Nadstatthos. Post Laimbach (Steiermark). 45 Landhaus mit Garten und Feld oder Kleine Landwirtschaft, möglichst Bahnnähe, wird sofort gekauft. Anbote an Fr. Caspart, Innsbruck

» Anich- straße 12. 88 Landgut mit Obstkultur oder hiezu geeignet, Grund für zirka 5 bis 6 Stück Großvieh, Eigenwald, Wasserleitung und sonnseilig gelegen, in der Bozen-Meraner Gegend zu kaufen gesucht. Angebote an Mdl Moser, Abfam Nr. 2 bei Hall i. T. 1128 Kleines Bauerngütl mit der heurigen Sommerfechsung wird im Brixentale aus freier Hand verkauft, für 8 Stück Vieh, Wald und Grund; alles beim Haus. Zuschriften sind unter „Bauern gütl" an die Verw. d. Bl. zu richten. 50 6 y 2 Meter grobe Bauern

stelle für den Grundverkehr in Tirol. — ^=^-^=aa==aa 3« verkaufen: Großes Bauerngut in Obrrösterreich. Dazu ge hören 15 Joch Aecker, 40 Joch Wiesen, 3 Joch Hutweide, 80 Joch Wald, zusammen also 138 Joch Grund. Das Haus hat 8 Zimmer und Zugehör. Das Gut ist rn 1 Stunde ansteigen dem Bergweg, welcher nicht besonders gut, aber annehmbar ist, erreichbar. Das Gebäude wurde vor 20 Jahren erbaut und befindet sich in gutem Zustande. Guter fruchtbarer Boden; es gedeiht alles. Der Wald ist hauptsächlich

«nb Laden in JuSbruck, 11 Zimmer, 2 Alkoven, 7 Küchen, 1 Schmiedewerkstätte mit Laden. Verkaufs preis 32.000 K, Anzahlung 16.000 K, grund- bücherliche Hypotheken 7000 K, Mietzins ge genwärtig 1868 K, Steuern zirka 400 K, MietMns kann bedeutend erhöht werden 211 Schmiede mit Oekonomie im Vinschgau. Ställe, Pferdestall, Schweine, Holzstätten. Verkaufs preis 30.000 K, Hypotheken 5000 K, Anzah lung 12.000 K, Steuer 85 K 212 HanS i« Klagenfurt. In nächster Nähe der Oest.- ung. Bank, 1 Stockwerk, 6 Zimmer

, I Küche, Keller, Magazine, Dachkammer, 2 geteilte Dachräume, 1 Rauchküche, ausbaufähig. Ver kaufspreis 15.000 K, Anzahlung 5000 K, JahreSzinseinnahme 580 IC, Steuer 220 K, .. Keller, Magazine, Rauchküche, Dachräume > find nicht ausgenützt, da der Besitzer abwe send ist. Zins wurde seit 1913 nicht mehr ge steigert. Auch Tausch gegen Oekonomie und GaÄenhaus in der Umgebung Innsbrucks 213 ZN kaufen gesucht: Barrerschaft mit 70 bis 80 Joch Grund in Obev, Österreich. Anzahlung 100.000 IC 1471

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Alpenländische Bienenzeitung
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Seite 12 von 56
Datum: 01.03.1953
Umfang: 56
Völker, Kästen, Geräte usw. Sind diese Gegenstände jedoch für un beweglich zu halten, können sie nur im Zusammenhang mit dem Ganzen (Grundstück, landwirt schaftlichen Betrieb) gepfändet und versteigert werden. Der § 384 handelt vom Eigen tumsrecht an häuslichen Bienen schwärmen (Schwarmrecht). Er be sagt: „Häusliche Bienenschwärme und andere zahme oder zahinge- gemachte Tiere sind kein Gegen stand des freien Tierfanges, viel mehr hat der Eigentümer das Recht, sie auf fremdem Grund zu verfolgen

. Hat der Eigentümer des Muttervolkes den Schwarm durch zwei Tage . . . nicht verfolgt, so kann ihn auf gemeinem (öffent lichem) Grund jedermann, auf dem seinigen der Grundbesitzer für sich nehmen und behalten“. Auf Grund dieser Bestimmung kann der Besitzer des Muttervolkes im Beisein eines Zeugen die Ab nahme des Schwarmes vom Grund besitzer, auf dessen Grund sich der Schwarm angesetzt hat, fordern. Verweigert der Grundbesitzer trotzdem die Abnahme des Schwar mes, steht dem Muttervolkbesitzer das Recht

der Schadenersatzklage gegen den Grundbesitzer zu. Das Recht, Bienen zu halten, ist mit keiner Bestimmung einge schränkt oder verboten. Daher kann jedermann unter Beachtung der allgemeinen Rechtsgrundsätze Bienenzucht betreiben. Ein Ein spruch dagegen kann von der Ge meinde auf Grund etwaiger Vor schriften, von anderen öffentlichen Faktoren (wie Straßenverwaltun gen) oder vom Grundeigentümer erhoben werden. Geher derartige Einsprüche hat das ordentliche Ge richt abzusprechen. Einschränkungen über die Auf stellung

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Die neue Südtiroler Tageszeitung
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Seite 24 von 32
Datum: 14.10.2006
Umfang: 32
24 Sa/So 14./15.10.2006 Nr. 205 DIE NEUE SÜDTIROLER • EISACKTAL - WIPPTAL > Redaktion Eisacktal - Wipptal: Erna Egger - erna@tageszeitung.it v* Grenzsteine gegen Streitereien Die Grüne Bürgerliste Vahrn fordert die klare Abgrenzung der Gemeindegründe und somit die Setzung von Grenzsteinen. Damit sollen Streitereinen mit angrenzenden Grundeigentümern vermieden werden. Peter Tauber: „Die Gemeinde sieht das Problem, tut aber nichts" Grund zwar vorhanden, in natura aber nicht mehr, da der Bauer

ihn über Jahre bewirtschaftet hat. Die Gemeinde hat dann Schwierigkei ten, wieder zu ihrem Eigentum zu kommen. Die Gemeinde müsste dann streiten“, sagt Tauber. Pas siert sei dies schon des Öfteren. So zum Beispiel bei der alten Straße von Vahrn nach Brixen. „Der Pächter hat seinen Mais bis ganz zum Straßenrand hin angepflanzt, obwohl der Grund neben der Straße der Gemeinde gehört. Jetzt ist nicht mehr ersichtlich, w t o die genaue Grenze verläuft“, erzählt Tauber. Bei Ausweisung von Er- w ? eiterungszonen

stelle sich ein ähnliches Problem. „Die Gemeinde enteignet Grund. Jene, die zuerst bauen, haben genug Areal, jenen, die zuletzt bauen, fehlt der Grund. Auch dort müssen die Grenzsteine gesetzt werden, um zu wissen, ob überhaupt jedes Grundstück, das in der Mappe angegeben ist, vorhanden ist. Diesbezüglich hat es bereits ver schiedene Streitereien gegeben“, woiß Tauber. Pech habe dann der Anrainer. „Jener Grundbesitzer, der an die Bauzone angrenzt, wird dann genötigt, noch ein Grund stück abzugeben

- dew r egen und Fraktionsgründen hält die Liste für unbedingt erfor derlich. „Diese Grenzsteine sollen dort gesetzt werden, w 7 o keine kla re Grenze vorhanden ist“, so das Gemeinderatsmitglied Peter Tau ber von der Grünen Bürgerliste Vahrn. Der Grund für seine Forde rung: „Grenzmauern werden oft beseitigt. Dann ist keine eindeuti ge Grenze mehr vorhanden, und somit verschwänden oft einige Me ter Gemeindegrund“, berichtet das Gemeinderatsmitglied. Wenn die Gemeinde Grund benötigt, zum Beispiel

, um einen Gehsteig zu bauen, dann fehle dieser Grund. „In der Katastermappe ist der Gemeinde RODENECK KUNDMACHUNG Gemäß Artt. 19 und 21 des Landesraumordnungsgesetzes, | L.G. Nr. 13/1997 i.g.F., wird bekannt gegeben, dass im Sekretariat J der Gemeinde Rodeneck ab 16.10.2006 für die Dauer von | 30 Tagen der nachstehend angeführte Gemeinderatsbeschluss i vom 04.09.2006, betreffend eine Abänderung zum Bauleitplan der Gemeinde Rodeneck mit entsprechenden Unterlagen zur Einsichtnahme aufliegt: Ratsbeschluss

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 14 von 16
Datum: 06.09.1918
Umfang: 16
Todfall der Frau ver kauft. 60.000 K Verkaufspreis. 30.000 K Anzahlung Eeö, mit großer, rentabler Fischzucht in Nord tirol, 2900 Klafter, dreieinhalb Meter tief, 1 Haus, 2 Badeanstalten, 1 Schupfen, zirka 1 Jauch Grund. Erbaut 1917. 80.000 K. Verkaufspreis. Barzahlung Gasthof in der schönsten, romantischen Lage des Unterinntals, 10 Minuten vom. Bahnhof, eingerichtet, 20 Fremdenzimmer, auch für Sommerfrischler geeignet, Küche, 4 Keller und 3 Gastzimmer mit großer Glasveranda und herrlicher Aussicht

Kühe und großem Waldbefitz, event. Wald allein. Bar zahlung Größere Bauerschaft, event. auch Wirtshaus in der Nähe von Innsbruck. 50.000 bis 100.000 Kronen Kleines Anwesen, mehr für Landaufenthalt ge eignet Größeres Bauerngut im Ober- oder Uuterinntal Kleineres Zinshaus, welches für Geschäft geeig net wäre Kleinere Baucrschaft, Anzahlung zirka 10.000 Anwesen und Schmiede, 8 bis 10 Stück Vieh, 10 bis 12 Jauch Grund. Anzahlung 12.000 bis 14.000 K, event. mehr Kleine Wirtschaft, mit 10 bis 15 Joch

Acker oder große, ab 45 Joch mit etwas Wald, gutes Haus, reicher Vichstand Bedingung. Bis 200.000 K Barzahlung Bäckerei, Cafe usw^ mit oder ohne Haus in Bayern Kleines Bauerngut!, allenfalls mit Weinbau in Südtirol Zinshaus Kleineres Anwesen, Umgebung Innsbrucks, ev. Unterinntal. Nebenherige Verdienstmögsich- keit Bedingung. Anzahlung 6000 bis 7000 K. Preis 12.000 bis 16.000 K Gut mit 150 bis 200 Joch mit gutem Grund und Viehstand, schönes Haus, gute Lage und etwas Wald Kleinere Vauerschaft

mit 6 bis 10 Joch Wiesen- Ackcrgrund, sonnseittg, gutes Trinkwasser, nächste Nähe des Bahnhofes, 2 bis 3 Stück Vieh, Obst- und Gemüsegarten usw. 188 189 190 187 188 -192 1120 1121 1112 1123 1126 1128 1129 1130 1131 1132 1133 1134 1135 1137 1138 1140 1141 1143 1144 1145 Meines Haus für Pensionisten mtt kleinem Gar ten Bauerngut mit 10 bis 12 Joch Grund, ebene Lage und Waldung, Salzburg oder Ober- östersterreich bevorzugt Moderne Billa mit 4 bis 5 Zimmer, OVst- und Gemüsegarten in Innsbruck oder unmittel barer

. Nähe der Bahn oder größerem Markte oder Stadt. Preis bis 30.000 K Billa, modern und gut gebaut, mtt größerem Obstgarten, 3 bis 4 Zimmer, Bade- und Dienstbütenzimmer. Event, auch größeres Objett, wenn es sich gut verzinst Baucrschaft für 4 Stück Vieh, Nordtirol, nicht auf dem Berge. Anzahlung 10.000 K Bauerngut Banerschaft, 8 bis 10 Jauch Grund, 6 Stück Bich. Anzahlung zirka 50.000 K Bauerschaft mtt zirka 40 Jauch Grund, 6 Stück Lieh Bauerschaft Kleinere Banerschaft. zu kaufen oder ya pachten

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 20
Datum: 24.02.1927
Umfang: 20
28 Romanus Di?"->,ag. 1 Albin Asckermittnwck, 2 Agnes v. P.: Dann rstag, Z. Kunigunde. Verschiedene Umstände haben während des Krieges und in der Nachkriegszeit zusammengewirkt, die Preise für Grund und Boden stark emporschnellen zu lassen. Der furchtbare Mangel an Lebensmitteln hatte allen Volks- kreisen es lebhaft zum Bewußtsein gebracht, welchen Wert es hat, ein Selbstversorger zu sein und sich von der eigenen Scholle nähren zu können. Damals wollte alle Welt ein Bauer sein ober ein Bauer

werden. Dem Kriege folgte die Geldentwertung. Während die in den Banken und Sparkassen eingelegten Goldwerte zu fast wertlosen Papierfetzen wurden, behielt Grund und Boden den früheren Goldwert, ja steigerte denselben. Die mit dem Gelbe gemachten Erfahrungen wirkten fort und zeigen auch heute noch ihre Nachwirkungen. Hatte man vor dem Kriege das Geld überschätzt und auf die in den Geldinsti- tuten hinterlegten Ersparnisse allzu viel vertraut, machte sich nach der Geldentwertung ein fast unausrottbares Mißtrauen

auf jedes Papiergeld immer stärker bemerk- bar. Nicht mehr Geld, sondern Ware wollte man haben und unter den Waren schätzte man Grund und Boden längere Zeit hindurch am höchsten. Denn dieser, so rech nete man, kann seinen Wert nicht verlieren und darum hielt man eine Kapitalsanlage auf Grund und Boden für unbedingt sicher. Die erwähnten Meinungen hatten die Preise von Grund und Boden ganz außerordentlich in die Höhe getrieben. Weil man zur Wertbeständigkeit des Geldes kein rechtes Vertrauen mehr fasten

wollte, steigerte sich die Nachfrage nach Grund und Boden. Denn wer Geld hatte, wollte diesem Besitze durch solchen Ankauf Be ständigkeit geben. Es verminderte sich aber gleichzeitig auch das Angebot, denn wer Grund und Boden befaß, wollte einen so wertbeständigen Besitz nicht so bald für unsicheres Papiergeld hergeben. So ist es gekommen, daß die Bauernanwesen schon während des Krieges und noch mehr in der Nachkriegszeit an Verkehrswert sehr ge wonnen haben, also teurer geworden sind. Bei den Bauerngütern

sind Verkehrs wert und Ertrags wert zu unterscheiden. Unter Verkehrswert versteht man jene Preise, um welche Bauernhöfe verkauft und gekauft werden, während der Ertragswert die Kapi talisierung jener Summen bedeutet, die ein Bauerngut bei seiner Bewirtschaftung abwirft. Verkehrswert und Ertragswert stimmen selten zusammen, sondern wechseln je nach Zeit und Wirtschaftslage. Auf Grund solcher Schwankungen sagt man zu Zeiten: Die Bauerngüter sind teuer! und zu anderen Zeiten heißt es wieder: . Die Bauerngüter

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 14.12.1924
Umfang: 8
, daß diese Fatiernngen auf vier Jahre gelten. In diesen Krisenzeiten auf vier Jahre vorauszusehen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Es wird ja jedenfalls in diesen vier Jahren vielleicht mehr als eine Revision setzen, denn wenn man schon auf mehrere Jahre Steuer fatiert, so soll auch der Staat ein Einsehen haben und nicht nur auf Grund eines Jahres allein die Grundlage nehmen, sondern eben auf Grund eines Durchschnittes einer ganzen Reihe von Jahren, wobei alle Dinge, die in den Bereich der Möglichkeit gezogen

Steuerträger willkürlich hinaufschraubt. Das sind denn doch zu radikale Maßnahmen. Hoch ein "Wort über die Abfindungen! Eine ganze Reihe von Geschäftsleuten haben sich mit der Steuerbehörde abgefunden. Diese Geschäftsleute geben somit freiwillig eine Erhöhung des Einkommens gegenüber den letzten Eatierungen zu und erklären sich daher auch bereit, mehr Steuer zu zahlen. Teils sind diese Abfindungen ab geschlossen worden, nicht allein auf Grund des wirklichen Mehreinkommeus, denn davon werden heute

aufmerksam, daß es vielleicht besser gewesen wäre, wenn ein gemeinsamerSchritt aller Handels- und Gewerbetreibenden hier zuerst statt gefunden hätte, ehe man abschloß, es wäre vielleicht etwas zu erreichen gewesen, während jetzt die Lage nicht mehr rosig ist. Denn der Grund zur Abweisung eines gemeinsame^ Schrittes liegt ja nahe. Die Regierung stellt sich jetzt einfach auf den Standpunkt, daß es mit der Steuerfreiberei injunserer Provinz doch nicht so arg stehen müsse, wenn so und so viel sich freiwillig

doch auch gut sind.) Schaffung eines Volksbrofes. Der Präfekt von Trient hat am 14. Dezember 1924 die nachstehend in deutscher Ueboivetzung mitgeteilie Verordnung erlassen: „Auf Grund des Rundschreibens dess Wirtschaftsmini- steriums vom 19. Oktober 1924, No. 132, womit Vorschriften über die Ausmahlung des ßrotmehles und die Erzeugung.eines Voiksbrotes erlassen wurden und nach Anhörung des Gutachtens der Provinzialernährungskommission, die auf Grund des er nannten Rundschreibens eingesetzt wurde, sowie

auf Grund des Art. 3 des Gemeinde- und Provinzialgesetzes, wird folgen-, des verfügt: Art. 1. Vom 12. Dezember an bis zu einer neuen Verfügung sind alle Bäcker der Provinz verpflichtet, ein Volksbrot zu erzeugen, das aus Mehl hergestellt sein muß, dessen Aschen bestandteile bei der chemischen Analyse nicht ein Prozent der Trockensubstanz übersteigen dürfen, Art. 2. Abgesehen von allen anderen Bedingungen, denen diese Brctgattung entsprechen muß, dürfen ihre Aschenbestand- ieile, nach Abzug

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 12 von 24
Datum: 12.05.1911
Umfang: 24
die Umwandlung des Konsumvereines in eine Gemischt warenhandlung ganz überflüssig. Du hast uns auch nicht mitgeteilt, ob dis Gemischtwarenhandlung auf Grund von Statuten geführt wird, oder ob der Konsumverein einfach aufgelassen wurde; ob der frühere Obmann des Kon sumvereines den Betrieb der Gemischtwarenhandlung auf seinen Namen angemeldet hat und die ehemaligen Mitglieder des Konsumvereines, ohne Haftung für den Betrieb der Gemischtwarenhandlung übernommen zu haben, einfach

in dieser Gemischtwarenhandlung einkaufen. Ist dies der Fall, Sann können wir dir nicht raten, dich auf ein solches Verhältnis weiterhin einzulassen und dies um so weniger, weil dir kein Gewinn, wohl aber even tuell ein Schaden erwachsen kann. Wird diese Gemischtwarenhandlung aber auf Grund von Statuten geführt, so haften die Mitglieder entsprechend den Bestimmungen der Statuten. Frage 4070: Bei Anlegung des Grundbuches wurden die freien Plätze in unserer Fraktion als öffentliches Gut eingetragen. Kann die Gemeinde

, wenn im Richtigstcllungsverfahren ein Widerspruch nicht erhoben wird, für die Benützung dieser Plätze eine Taxe verlangen? Antwort: Du hast uns nicht mitgeteilt, um welche Plätze es sich eigentlich handelt. Wenn es sich um Wald oder Weideplätze handelt, auf welche» den Fraktionisten ein Benützungsrecht auf Grund der Regulierung vom Jahre 1853 zusteht, so sollen sie unter Borwcis der Regulieruugs- urkunde, die sie doch besitzen werden, das Benützungsrecht im Laufe des Richtigstellungsverfahrens anmelden. Handelt es sich um öffentliche Plätze

in der Ortschaft (Kirchplatz, Gemeindeplatz u. s. w.) und steht Fraktionisten an diesen Plätzen ein Benützungsrecht (für Holzablagerung ^c.) auf Grund Ersitzung u .s. w. zu, so sind diese Rechte ebenfalls unter Nachweis der 40- jährigen Ersitzung oder unter Vorlage der dieses Benützungsrecht dartuenden Urkunden im Laufe des Richtigstellungsverfahrens zur Anmeldung zu brin gen. Es empfiehlt sich schon deshalb, solche Rechte im Richtigstellungsverfahren anzumelden, weil, um derartige Rechte auch für die Zukunft

. Kann ich auch den Grund, der unter der Dachtraufe war, als Eigentum beanspruchen? Antwort: Nur deswegen, weil ein fremder Grund unter deiner Dachtraufe sich befand, kannst du denselben noch nicht als dein Eigentum beanspruchen. Um das Eigentumsrecht beanspruchen zu können, müßtest ta nachzuweisen in der Lage sein, daß du diesen fremden Grund durch mi» destens 30 Jahren, (falls der Grund Eigentum der Gemeinde ist, durch 40 Jahren) mit offenen Besitzwillen ausschließlich besessen und benützt hast. War dir aber bekannt

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