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Bücher
Jahr:
1890
Gebühren-Aequivalent für das Decennium 1891 bis 1900 : Belehrung über dasselbe, sowie praktische Winke zur Verfassung der Einbekenntnisse für die Kirchen- und Pfründen-Verwaltungen
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Seite 10 von 36
Autor: Pugneth, Johann [Hrsg.] / hrsg. von Johann Pugneth
Ort: Bozen
Verlag: Wohlgemuth
Umfang: 36 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: 1039
Intern-ID: 184049
unbeweglichm Sache anzugeben, jedoch bereit sei, den Wert der, der Grundsteuer unterliegenden Realität mit dem I08sachen der Grundsteuer ohne Nachlaß, den Wert der, der Hausklassen- steuer unterliegenden Gebäude mit dem lOOfachen, den Wert der, der Hau Szins st euer unterliegenden Gebäude mit dem OOfachen dieser Steuer anzuerkennen, so kann auf Grund dieses Wertes die Vorschreibung erfolgen und es sind keine weiteren Nachweise über den Wert solcher unbeweglicher Sachen nothwendig

. (§ 11). Bei Grundstücken, die verpachtet sind, ist der Pachtzins ein zubekennen. Der Wert solcher Grundstücke könnte in der Weise ermittelt werden, daß der Pachtzins mit 20 multiplicirt wird und was dann von dem durch diese Multiplication erzielten Produkte nach Abzug aller Abgaben an Steuern und Zuschlägen erübriget, bildet den Wert des Grundstückes. 7. Für die Einbekennung der Gebäude ist das Formular A/2 zu ver wenden und zu beschreiben. Ein Gebäude, welches aus einer Grund fläche erbaut ist, die sich schon länger

berechnet und einbekannt werden. Die Widumsgebäude, welche, msoserne kein Theil vermiethet ist, im Sinne , der A. h. Entschließung vom 30. August 1827, pol. Ges.-Samml. Nr. 106 als ämtliche Wohnung der Seelsorger und die Kirchen, welche als zum Gottesdienste bestimmte Gebäude von der Gebäudesteuer frei find, unterliegen deßhalb auch nicht der Wertangabe und dem Einbekenntnisse ■ und sind gebührenfrei, Ueberhaupt find alle jene Gebäude, welche aus irgend einem gesetzlichen Grunde von der Grund

- und Gcbäude- steuer bleibend befreit sind (nicht zeitweilig), auch vom Gebühren- äquivalente frei und daher nicht einzubekennen. Jedoch von den Wirtschaftsgebäuden und allen jenen zur Kirche oder Pfründe gehörigen Bauten, für welche eine Grund oder Haussteuer entrichtet werden muß oder welche vermiethet sind,

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Bücher
Kategorie:
Pädagogik, Unterricht
Jahr:
(1957/67)
.- (Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft ; 1 - 11. 1957 - 1967).- (¬Der¬ Fahrende Skolast : Sondernummer)
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Seite 29 von 55
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Hochschüler/innen/schaft
Umfang: getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Volkstum und Kultur in Südtirol : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1960 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. [Schriftleiter: Hans Wielander]. - 1962<br />Zelger, Anton: Ziele und Möglichkeiten einer Kulturpolitik für Südtirol : X. Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft / [Anton Zelger]. - 1967<br />Südtirol im Wandel : zur Problematik des Übergangs von der Agrar- zur Industriegesellschaft ; XI. Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1967 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. - 1968<br />Jugend, Volk und Staat : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1959 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. [Schriftleiter: Alfred Pichler]. - 1960<br />¬Die¬ soziale und wirtschaftliche Struktur Südtirols : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1958 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. [Schriftleiter: Alfred Pichler]. - 1960<br />¬Die¬ Stellung des Südtiroler Akademikers im öffentlichen Leben : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1961 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. - 1961
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Student ; f.Zeitschrift
Signatur: III Z 343/1-11(1957-67)
Intern-ID: 215972
haben. Das Tiroler Höfegesetz von 1900 war nämlich mit dem Grundbuchgesetz innig verbunden. Da aber das Grund buchgesetz in Südtirol bis 1929 noch nicht vollständig an gewendet wurde, weil die Grundbücher noch nicht zur Gänze angelegt waren, konnte auch das Tiroler Höfegesetz nicht überall angewendet werden, sondern das Patent von 1795 blieb überall dort in Kraft, wo. noch kein Grundbuch bestand. Dieses Patent benutzt das erste Mal den Ausdruck „geschlossener Hof“. Der wichtigste Punkt darin

und der PhySiokraten. Der Physiokratismus erklärte, daß die Erde, der Besitz von Grund und Boden, der eigentliche Reichtum des Menschen ist; der Biberalismus, daß ein wirt schaftlicher Fortschritt der Menschheit nur auf der Grund lage der vollkommenen individuellen Freiheit erzielt wer den kann, daß also das Interesse des einzelnen den ein zigen maßgebenden Faktor in der Entwicklung der Wirt schaft darstellt. Deshalb müsse die Freiheit des einzelnen in möglichst weitgehendem Maße gesichert und gewahrt

werden. Diese Ideen führten in den folgenden Jahrzehnten zu einem völligen Umschwung der Verhältnisse, der beson ders in einem preußischen Edikt vom Jahre 1807 seinen Ausdruck fand. Darin wurde die völlige Gleichstellung von Grund- und Mofoiliarbesitz bei Vererbungen festgesetzt und alle Hindernisse für die Teilbarkeit des Grundbesitzes auf gehoben. In Österreich wirkten sieh diese liberalen Prin zipien erst im Jahre 1868 aus, als die einzelnen Händer auf- gefordert wurden, die Beschränkungen in der Teilbarkeit

, die durch Handesgesetze (besonders auf Grund des Patentes von 1795) eingeführt worden waren, aufzuheben. Sämtliche Händer Österreichs machten von diesem Recht der Auf hebung Gebrauch mit Ausnahme des Handes Tirol. Tirol allein hielt die Beschränkungen, die in der Praxis jedoch schon ziemlich locker waren, aufrecht und das Patent von 1795 behielt weiterhin seine Rechtsgültigkeit. Rückkehr zum Prinzip des geschlossenen Hofes Langsam entschloß man sich aber auch in den übrigen Bändern Europas 'zur Abkehr

von den Prinzipien des Code Napoléon, der ja das Muster für diese liberale, vom Ge danken der absoluten Freiheit getragene Regelung der Wirt schaft, auch in der Herrschaft über Grund und Boden, dar stellte. Es ist bezeichnend, daß gerade in Frankreich der große Staatsmann Toqueville dreißig Jahre nach dem In krafttreten des Code Napoléon erklärte, daß durch die Zer stückelung des Grundbesitzes das Bauerntum zugrunde geben werde. In England blieben die Gedanken der Ge bundenheit von Grund und Böden lebendig

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Bücher
Kategorie:
Pädagogik, Unterricht
Jahr:
(1957/67)
.- (Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft ; 1 - 11. 1957 - 1967).- (¬Der¬ Fahrende Skolast : Sondernummer)
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Seite 27 von 55
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Hochschüler/innen/schaft
Umfang: getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Volkstum und Kultur in Südtirol : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1960 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. [Schriftleiter: Hans Wielander]. - 1962<br />Zelger, Anton: Ziele und Möglichkeiten einer Kulturpolitik für Südtirol : X. Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft / [Anton Zelger]. - 1967<br />Südtirol im Wandel : zur Problematik des Übergangs von der Agrar- zur Industriegesellschaft ; XI. Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1967 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. - 1968<br />Jugend, Volk und Staat : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1959 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. [Schriftleiter: Alfred Pichler]. - 1960<br />¬Die¬ soziale und wirtschaftliche Struktur Südtirols : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1958 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. [Schriftleiter: Alfred Pichler]. - 1960<br />¬Die¬ Stellung des Südtiroler Akademikers im öffentlichen Leben : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1961 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. - 1961
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Student ; f.Zeitschrift
Signatur: III Z 343/1-11(1957-67)
Intern-ID: 215972
dieser geistigen Elemente auf den Gedanken vom geschlos senen Hof zu erkennen, müssen wir in die Zeiten der ersten Formen des Grundeigentums zurüokgehen. Ursprünglich war j'a der ganze Grund und Boden unseres Landes ent weder Eigentum aller oder niemandes. Daraus hat sich später als Zwischenform bis zum eigentlichen Privat eigentum das Eigentum der Familie und der Sippe entwickelt, wobei es bis heute noch niaht ganz klargestellt ist, o,b von Anfang an das Sippeneigentum das vorherrschende

der Siedlungsart und anderer seits aus dem Gedanken hervorgegangen ist, daß das Eigen tum an Grund und Boden nicht das Eigentum eines ein zelnen sei, sondern das Eigentum einer Familie oder, in einem größeren Rahmen, einer Sippe, die sich dann lang sam in mehrere Familien auflöste; niemals aber war es in jenen Zeiten Privateigentum. Dieser Gedanke des Familien eigentums wirkte siidh in der Weise aus, daß das Eigentum ewig war wie die Familie selbst in der Aufeinanderfolge der Geschlechter, das heißt

, keine Unterbrechung durch den Wechsel der Personen erfuhr. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Gedanken der Glaube an die Heiligkeit der Familie und der Sippe. Dieser Gedanke Wirkte sich auch auf die Würdigung das Besitzes von Grund und Boden aus. Auch dieser Besitz war ein Heiligtum der Familie und mußte stets der Familie verbleiben. Es konnte also schon aus die sem Grunde keine Vererbung geben, denn die Familie als solche ist ewig, sie lebt fort in denen, die die Familie im einzelnen wieder fortsetzen

überlie ferungsmäßig auch eine der Wurzeln unseres heutigen Höfe rechtes. Die Unveräußerlichkeit des Familienbesifzes Dieser Gedanke, daß die Familie die eigentliche Eigen tümerin von Grund und Boden ist, hatte zur notwendigen Folge, daß von diesem Besitz nichts waggegeben werden durfte. Es entwickelte sich mit der Zeit wohl eine erste Form der Teilung, aber nicht eine Teilung der Substanz nach. Das Oberhaupt der Familie oder der Sippe konnte die einzelnen Mitglieder anweisen, einen Teil das Gesamt

schafteten. Meistens übergaben sie ihn an Bauleute, die in ihrem Auftrag, in ihrem Namen, in ihrem Interesse und zu ihrem Nutzen diesen Grund und Boden bebauten und be wirtschafteten und die Erträge zu einem beträchtlichen Teil abgeben mußten. Das hat sich aber dann besonders bei uns in Tirol sehr gemildert in der Weise, daß die Bauleute nur mehr bestimmte Abgaben an die Grundeigentümer zu leisten hatten, im übrigen aber eine gewisse Freiheit im Besitz, im Genuß und in der Verwertung der Erzeugnisse

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Bücher
Kategorie:
Pädagogik, Unterricht
Jahr:
(1968/1970)
Der fahrende Skolast ; 13. - 15. 1968 - 1970
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Seite 21 von 28
Autor: Südtiroler Hochschülerschaft
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Hochschüler/innen/schaft
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Abschlussaufnahme von: 1968,1-5 ; 1969,1-4 ; 1970,1-4 ; Vorhandene Dubletten: 1968,1-5 ; 1969,1-4 ; 1970,3-4
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Student ; f.Zeitschrift
Signatur: III Z 342/13-15(1968-70)
Intern-ID: 319171
arbeiten die Vorschläge auf Grund aus führlicher Studien und Beratungen mit Re gierungssachverständigen, den EWG-Orga- nisationen der Erzeuger, Arbeitnehmer, Verbraucher usw. aus, so daß die allge meine Wirtschaftspolitik und speziell die Agrarpolitik in engem Kontakt mit allen interessierten Kreisen bestimmt wird. Diese Vorgangsweise purde letzthin bei der Ausarbeitung des „Memorandums zur Reform der Landwirtschaft in der Euro päischen Wirtschaftsgemeinschaft" nicht genau eingehalten. Man wählte

einen anderen Weg; jenen der öffentlichen und allgemeinen Diskus sion über eine Serie tiefgreifender Maß nahmen, welche die Landwirtschaft der EWG von Grund auf erneuern soll und diesen Erwerbszweig zu jener Produktivi tät, zu jener wirtschaftlichen Dynamik ver helfen soll, die in anderen Wirtschafts bereichen schon lange erreicht ist. Das Memorandum bestimmt noch lange nicht die endgültige Form, die man der Landwirtschaft in der EWG geben will, es erläutert vielmehr Prinzipien und Richt linien, auf denen eine gute Agrarpolitik

. 2. Wie kann man das Einkommen und die Lebensbedingungen der in der Landwirt schaft Tätigen jeden anderer Berufs gruppen angleichen? (ln der EWG be trägt der Einkommensunterschied durchschnittlich ca. 25—30%.) 3. Wie soll in den nächsten 10 Jahren die gemeinschatfliche Agrarpolitik auf Grund der Ergebnise und der Erfahrun gen der sogenannten Übergangszeit gestaltet werden? Diese Fragen sind von großer Bedeutung. Sie bestimmen das Schicksal der euro päischen Landwirtschaft sowie auf Grund der enormen Auswirkungen

Agrarpolitik und erklärt demnach einige wirtschaftliche Tatbestän de, die die heutige Lage der europäischen Landwirtschaft kennzeichen. Auf Grund einer ständigen Erhöhung der landwirtschaftlichen Erzeugung um jähr lich 3,3% und einer Verminderung der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte um et wa 4,5 Mill. seit 1958, hat sich die Ar beitsproduktivität je Beschäftigter in der Landwirtschaft jährlich um fast 7% erhöht. Diese Produktivität übersteigt jene der allgemeinen Volkswirtschaft und sogar

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Bücher
Kategorie:
Pädagogik, Unterricht
Jahr:
(1988/1990)
.- (¬Der¬ fahrende Skolast ; 33 - 35. 1988 - 1990)
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Seite 11 von 64
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Hochschüler/innen/schaft
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Abschlussaufnahme von: 1988,1-3 ; 1989,1-3 ; 1990,1-3<br />Detomas du Pont, Daniela: S.O.S, Dolomites / Daniela Detomas du Pont. - 1989<br />Pallaver, Günther: "Ihr Deutsche, gebt uns Brüdern Raum, da wir nach Norden schreiten" : Thesen zur Soziogenese deutschnationalen Gedankengutes in Südtirol und der Mai 1938 / Günther Pallaver. - 1988<br />¬Die¬ geisteswissenschaftliche Fakultät in Innsbruck : 1938 - 1945. - 1990<br />Frau und Krankheit : Spielraum und/oder Engpaß. - 1990
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Student ; f.Zeitschrift
Signatur: III Z 342/33-35(1989-90)
Intern-ID: 320990
Grund dafür, denn weder spielt die Nackt heit im Dialog eine Rolle noch hat sie auch nur das geringste mit der Hand lung des Stücks zu tun. Es sitzen einfach Bade gäste in ihren Zubern und baden, und der Teil, der aus den Zubern her ausschaut, der Oberkör per ist natürlich nackt. Welcher vernünftige Grundfrage ich Sie, hät te dazu führen sollen, sich der Badehose zu entledigen? Der zweite Grund meiner Entscheidung (die übrigens mit Wonne hochgespielt wurde, denn die Diskussion darüber bewegte

sich im durchaus freundschaftlich-humoristischen Rahmen) betraf die Tatsache, daß die "Rittner Sommerspiele" im Kommendehof Lengmoos Gäste des Deutschen Ordens sind. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum man 16 Jahre der harmonischen Zusammenarbeit mit dem Orden durch ei ne künstlerisch nicht gerechtfertigte, leere Provokation hät-

9
Bücher
Jahr:
1890
K.K. Etschregulirungs-Section II.- (Technischer Bericht zur Überprüfung des Etschregulirungs-Projectes in den Sectionen I, I/a und II ; [2])
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Seite 18 von 85
Ort: Bozen
Verlag: Wohlgemuth
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Signatur: IV 101.235/2
Intern-ID: 339696
hier nur noch auf einige besondere Vorkommnisse aufmerksam zu nmchen. Eine Eigenthümlichkeit, welche der ganzen gegenständlichen Flußsection zukömmt, ist die, daß der größte Theil der beidseitigen Hochwasserdämme fammt den wasser- seitigen Vorländern nicht dem Etschregnlirungsfonde, sondern Privateigenthnmern ge hören. (Eine Ausnahme hievon machen nur die neuen Durchstichanlagcn, wo der Grund und Boden für die Bauanlage eigens erworben wurde). Die nächste Folge dieses Fremdenbesitzes innerhalb des Regnlirungswcrkes

ist die, daß gegenwärtig auf dem betreffenden Grund und Boden theilweife Kulturen gezogen werden, die aus strompolizeilichen Rücksichten nicht statthaft sind, und, daß die Verfügungen betreffs Entfernung derartiger Anpflanzungen bei der Be völkerung vielfach auf großen Widerstand stoßen. Eine weitere Folge find die Schwierigkeiten, die sich der Bauleitung cnt- gegenstellen, wenn cs sich darum handelt, an diesen Dämmen und Vorländern ergän zende Bauherstellnngen zu vollführen, sowie endlich die mit der Okkupirung

. Bereits in der allgemeinen Einleitung zu diesem Elaborate habe ich dargelegt, daß die. Hochwasserdämme in dieser Section, insbesonders betreffs Höhe und auch ‘ Stärke nicht genügen, und daß an mehreren Stellen eine Profilserweiterung bzw. Rück versetzung des rechts- oder linksseitigen Hochwasserdammes wird nothwendig fallen. Ich habe die feste Ueberzeugung daß, wenn die gegenwärtigen Hochwaffer- dämme auf Grund der im vorliegenden Operate vermittelten bisherigen höchsten Hoch-

10
Bücher
Jahr:
1890
K.K. Etschregulirungs-Section I/a.- (Technischer Bericht zur Überprüfung des Etschregulirungs-Projectes in den Sectionen I, I/a und II ; [1a])
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Seite 19 von 112
Ort: Bozen
Verlag: Wohlgemuth
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Signatur: IV 101.235/1a
Intern-ID: 339694
hier nur noch auf einige besondere Vorkommnisse aufmerksam zu machen. Eine Eigenthümlichkeit, welche der ganzen gegenständlichen Flußsection zukömmt, ist die, daß der größte Theil der beidseitigen Hochwnsserdämme sannnt den wasser- seitigen Vorländern nicht dem EtschregulirungSfonde, sondern Privateigenthümern ge hören. (Eine Ausnahme hievon machen nur die neuen Durchstichanlagen, uw der Grund und Boden für die Bauanlage eigens erworben wurde). Die nächste Folge dieses FrcmdenbesitzeS innerhalb des Regulirungswerkes

ist die, daß gegenwärtig auf dem betreffenden Grund und Boden theilweise Kulturen gezogen werden, die aus strompolizeilichen Rücksichten nicht statthast sind, und, daß die Verfügungen betreffs Entfernung derartiger Anpflanzungen bei der Be völkerung vielfach auf großen Widerstand stoßen. Eine weitere Folge sind die Schwierigkeiten, die sich der Bauleitung ent- gegenstcllen, wenn cs sich daruni handelt, an diesen Dämmen und Vorländern ergän zende Bauherstellungeu zu vollführen, sowie endlich die mit der Okkupirung

in der allgemeinen Einleitung zu diesem Elaborate habe ich därgelegt, daß die Hochwasserdämme in dieser Section, insbesvnders betreffs Hohe und auch Stärke nicht genügen, und daß an mehreren Stellen eine Profilserweiterung bzw. Rück- versetzung deS rechts- oder linksseitigen Hochwasserdammes wird nothwendig fallen. Ich habe die feste Ueberzengung daß, wenn die gegenwärtigen Hochwasser dämme aus Grund der im vorliegenden Operate vermittelten bisherigen höchsten Hoch-

11
Bücher
Jahr:
1890
K.K. Etschregulirungs-Section I.- (Technischer Bericht zur Überprüfung des Etschregulirungs-Projectes in den Sectionen I, I/a und II ; [1])
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Seite 18 von 81
Ort: Bozen
Verlag: Wohlgemuth
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Signatur: IV 101.235/1
Intern-ID: 339693
hier nur noch aus einige besondere Vorkomnmisse aufmerksam zu machen. Eine Eigcnthünilichkeit, welche der ganzen gegenständlichen Flußsectiou zuköinmt, ist die, daß der größte Theil der beidseitigen Hochwasscrdämme sammt den wasser- seitigen Vorländern nicht dem Etschregulimngsfonde, sondern Privatcigenthümeru ge hören. (Eine Ausnahme hievon machen nur die neuen Durchstichanlagcn, wo der Grund und Boden für die Bananlage eigens erworben wurde). Die nächste Folge dieses Fremdenbesihes innerhalb des Regulirungswerkes

ist die, daß gegenwärtig auf dem betreffenden Grund und Boden theilweise Kulturen gezogen iverden, die aus strompolizeilichen Rücksichten nicht statthaft sind, und, daß die Verfügungen betreffs Entfernung derartiger Anpflanzungen bei der Be völkerung vielfach auf großen Widerstand stoßen. Eine weitere Folge sind die Schwierigkeiten, die sich der Bauleitung ent- gcgenstellen, wenn cs sich darum handelt, an diesen Dännnen und Vorländern ergän zende Bauherstellungen zu vollführen, sowie endlich die mit der Okkupirung

. Bereits in der allgemeinen Einleitung zu diesem Elaborate habe ich dargelegt, . daß die Hochwasserdämme in dieser Section, insbesvnders betreffs Hohe und auch Stärke nicht genügen, und daß an mehreren Stellen eine Profilserweiterung bzw. Rück versetzung des rechts- oder linksseitigen HochwasserdammeS wird nothwendig fallen. Ich habe die feste Uebcrzeuguug daß, wenn die gegenwärtigen Hochwaffer- dämme auf Grund der im vorliegenden Operate vermittelten bisherigen höchsten Hoch-

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Bücher
Kategorie:
Pädagogik, Unterricht
Jahr:
(1968/1970)
.- (¬Der¬ fahrende Skolast ; 13 - 15. 1968 - 1970)
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Seite 26 von 28
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Hochschüler/innen/schaft
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Abschlussaufnahme von: 1968,1-5 ; 1969,1-4 ; 1970,1-4 ; Vorhandene Dubletten: 1968,1-5 ; 1969,1-4 ; 1970,3-4
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Student ; f.Zeitschrift
Signatur: III Z 342/13-15(1968-70)
Intern-ID: 319171
in Venedig zum Dokto rin Architektur. Erlaß des Staatspräsidenten vom 8.11.1967, Nr, 1323 (G.U. vom 19.1.1968, Nr. 15. Seite 1322 ff.) und Gesetz vom 3.11.1966, Num mer 1033 (Befreiung vom Mili tärdienst für Staatsbürger, die technische Entwicklungshilfe in unterentwickelten Ländern lei sten) Auf Grund dieses Erlasses be steht die Möglichkeit, anstelle des Militärdienstes Entwick lungshilfe in unterentwickelten Ländern zu leisten. Vorausset zung dafür ist ein gültiger Stu dientitel (Doktorat, Diplom, Rei

fezeugnis einer technischen Schule, einer Berufsschule, der Lehrerbildungsanstalt). Der Verteidigungsminister kann jährlich nicht mehr als 100 Ju gendlichen den Aufschub auf Grund des oben erwähnten Ge setzes vom 8.11.1966 gewähren. Die Militärpflicht erlischt nur dann, wenn der Jugendliche a) für die Dauer von zwei Jah ren in einem außereuropä ischen Entwicklungsland u n - unterbrochen tätiq war und b) innerhalb 60 Tage nach Ab lauf dieser 2 Jahre um die Befreiung beim Verteidi gungsministerium ansucht

. (Interessenten mögen sich um weitere Auskünfte an die SH, Bozen, wenden.) Im Rundschreiben vom 19.11. 1968 berichteten wir über den neuen Erlaß des Verteidigungs ministeriums Nr. 02214/UDG. Auf Grund dieses Erlasses kann ein Student, der im Aus land seine Studien abgeschlos sen hat, durch den nachfolgen den Abschluß eines Arbeitsver trages im Ausland die Militär pflicht umgehen. Er muß nur bis zur Vollendung des 30. Lebens jahres ein Arbeitsverhältnis bei behalten. Auf Grund dieser Regelung wurden

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Bücher
Kategorie:
Pädagogik, Unterricht
Jahr:
(1957/67)
.- (Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft ; 1 - 11. 1957 - 1967).- (¬Der¬ Fahrende Skolast : Sondernummer)
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Seite 43 von 46
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Hochschüler/innen/schaft
Umfang: getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Volkstum und Kultur in Südtirol : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1960 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. [Schriftleiter: Hans Wielander]. - 1962<br />Zelger, Anton: Ziele und Möglichkeiten einer Kulturpolitik für Südtirol : X. Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft / [Anton Zelger]. - 1967<br />Südtirol im Wandel : zur Problematik des Übergangs von der Agrar- zur Industriegesellschaft ; XI. Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1967 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. - 1968<br />Jugend, Volk und Staat : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1959 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. [Schriftleiter: Alfred Pichler]. - 1960<br />¬Die¬ soziale und wirtschaftliche Struktur Südtirols : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1958 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. [Schriftleiter: Alfred Pichler]. - 1960<br />¬Die¬ Stellung des Südtiroler Akademikers im öffentlichen Leben : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1961 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. - 1961
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Student ; f.Zeitschrift
Signatur: III Z 343/1-11(1957-67)
Intern-ID: 215972
Flurbereinigung Hand, soweit sie die Landesregierung beeinflussen kann, soll vor nehmlich den tüchtigen Bauern zukommen, die Gewähr dafür bie ten, daß sie dann von selbst weiterkommen, sowie jenen, die un verschuldet in Not geraten sind. Das Verhalten der Landesregie rung könnte mit Recht als unsozial und unwirtschaftlich bemängelt werden, würde sie mit öffentlichen Mitteln auf die Dauer jene Bauern stützen, die aus eigenem Verschulden nicht im Stande sind, ihr Eigentum an Grund und Boden

so auszuüben, wie es die zeitge mäßen Erfordernisse gebieten. Es wurden Einrichtungen geschaf fen, damit auch jener Bauer sich kostenlos Rat und Belehrung geben lassen kann, der bei Entscheidungen, die er in seiner Wirtschafts weise treffen muß, zweifelt. Doch darf die Beratung und Betreuung unserer Bauern durch öffentliche Einrichtungen nicht soweit gehen, daß ihnen die Verantwortung für die Ausübung ihres Eigentums rechtes genommen wird. Die Erhaltung des bäuerlichen Eigentums an. Grund und Boden muß

. Im Berggebiete kommt es ganz besonders auf die Er schließung der Betriebe durch Güterwege an. Überhaupt sind die Er schließung unc! die Flurbereinigung in unserem Lande die Grund voraussetzung für eine rationelle Wirtschaftsweise in der Zukunft. Den Erfordernissen der sozialen Marktwirtschaft entsprechend müs sen die rationell bewirtschafteten Familienbetriebe zum Zwecke gemeinsamen Einsatzes von technischen Hilfsmitteln (Maschinen ringe) und zur gemeinsamen Verarbeitung und Lagerung der Produkte

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Bücher
Kategorie:
Pädagogik, Unterricht
Jahr:
(1968/1970)
.- (¬Der¬ fahrende Skolast ; 13 - 15. 1968 - 1970)
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Seite 30 von 48
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Hochschüler/innen/schaft
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Abschlussaufnahme von: 1968,1-5 ; 1969,1-4 ; 1970,1-4 ; Vorhandene Dubletten: 1968,1-5 ; 1969,1-4 ; 1970,3-4
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Student ; f.Zeitschrift
Signatur: III Z 342/13-15(1968-70)
Intern-ID: 319171
aus 5 Klassen Insgesamt 532 109 (Quelle, ROP, a.a.O., S. i/189 ff.).” Einen weiteren Grund, der auch weitgehend den hohen Prozentsatz an Abteilungsunterricht verursacht, stellt die geringe Schulgröße dar. Der OECD Bericht über Italien (a.a.O., S. 106 f.) schlägt für die Volksschulen eine Mindesteinheit von 100 Schülern und eine Höchst einheit von 300 Schülern vor. Nur Einheiten innerhalb dieser Größen ordnungen werden den Wünschen der Lehrkräfte und der Schüler gerecht. ln Südtirol ergibt sich folgendes

Bild: „im Schuljahr 1967/68 hatten von 427 deutschen Volksschulen 129 (30%) 1 bis 20 Schüler, gleich falls 129 Schulen 21 bis 50 Schüler, weitere 81 (19%) Schulen hatten 51 bis 100 Schüler und nur 88 (21%) über 100 Schüler. Diese geringe durchschnittliche Schülerzahl von 68 pro Schule führt notgedrungen zum Abteilungsunterricht, in dem mehrere Klas senstufen zusammengefaßt sind." (MEYER, a.a.O., S. 132). Als dritten Grund können die Schwierigkeiten auf dem Lehrersektor angeführt werden (Supplenten

an den Mittelschulen und die damit verbundene Instabilität auf dem Lehrersektor). Dieser Grund fällt aber weitgehend bei der Volksschule weg, nicht aber die z. I. man gelhafte Ausbildung von Volksschuilehrern. „In Südtirol sind nach Angaben der Volksschulabteilung des Schulamtes 'ca. 20% der Volksschullehrer tatsächlich erst zwischen 18 und 21 Jahren alt. Da manche dieser jugendlichen Lehrer überfordert sind, erscheint der Plan, ihre Ausbildung zu verlängern und eventuell auch auf die Uni versitäten zu verlegen

, als gerechtfertigt." (MEYER, a.a.O., S. 135.) Der weite Schulweg für viele Schüler bildet eine große Belastung und überfordert in vielen Fällen weitgehend die Kräfte der Kinder. Im Jahre 1965/66 wurden 1/3 aller Schüler der Mittelschulen Süd tirols durch den Schulbeförderungsdienst zur Schule gebracht. Da auf Grund der Siedlungsform vor allem die deutschsprachige Volks gruppe von dieser Einrichtung Gebrauch machen muß, dürfte der Prozentsatz dieser Volksgruppe weit über dem Durchschnitt liegen. Das Unverständnis

vieler Eltern gegenüber den Bildungserforder nissen der heutigen Zeit und der Zukunft bildet einen weiteren wich- tign Grund. ,,... manche Eltern (haben) nicht die Bedeutung einer besseren Schulbildung erfaßt...; zum anderen glauben sie nicht, auf die Mitarbeit ihrer Kinder verzichten zu können oder scheuen die finanzielle Belastung." (ROP, a.a.O., S. 198, siehe auch MEYER a.a.O., S. 126, 132, 133, 134.) III. Fragen Auf dem Gebiet der Bildungspolitik ist dem südtiroler Volke die wichtigste Frucht

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