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Der Südtiroler
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Seite 4 von 8
Datum: 01.11.1935
Umfang: 8
sie uns bekannt geworden ist: 1. Abraham Franz, Gries, 2 Jahre (wegen angeb lich nationalsozialistischer Gesinnung). (Verbannungsort: Süditalien.) 2. A m b a ch Karl, Kaltern, 2 Jahre (wegen Anzün den von Freudenfeuern anl. der Saarabstimmung). 3. Außerhofer Hermann, Angestellter, Bruneck, 2 Jahre. (Corleto-Perticara, Potenza.) 4. Bachmann Siegfried, Bauernsohn, Toblach, 2 Jahre. (Acerenza, Potenza.) 5. Brugger Paul, Student, Jnnichen, 3 Jahre (Grund: stand in Briefwechsel mit einem Brunecker, der aus Anlaß

der Saarabstimmung eine weiß-rote Fahne gehißt hatte). (Verbannungsort: San Fele, Potenza.) 6. C a st a Alois, Maler, Lana. (Ruvo del Monte, Potenza.) 7. D e j a c o Otto, Brixen. (Avigliano, Potenza.) 8. D i p o l i Alois, Salurn, 4 Jahre (wegen Haken- kreuzaufmalens). (Baglio Lucano, Potenza.) 9. Dissertori Alois, Taglöhner (4 Kinder), St. Pauls, 4 Jahre (wegen belangloser Gasthausstrei terei). (Verbannungsort: Palato, Campob.) 10. Dissertori Hermann, Kaltern, 2 Jahre (Grund wie Ambach). 11. Dissertori Peter

, Arbeiter, St. Pauls, 3 Jahre (Grund wie Dissertori Alois). (Palato, Campobasso.) 12. Fassold. (Avigliano, Potenza.) 13. F i n k Franz, Meran, 1 Jahr (wegen der Aeuße- rung: „Die welschen Facken"). 14. Frank, Tramin. (Verbannungsort: Süditalien.) 15. Frötsch er Josef, Mesner, St. Pauls, 3 Jahre (9 Kinder, Grund wie Dissertori). (Benafro, Campobasso.) 16. E a d n e r, Dr., Notar, Elurns, 3 Jahre (wegen der angebl. Bemerkung: „Vintschgau ist und bleibt deutsch). Vor Abreise in den Verbannungsort

amnestiert. 17. G a b a r d i Hugo, Arbeiter, St. Pauls, 3 Jahre (Grund wie Dissertori). (Latronico.) 18. E o g l, Hausmeister, Lana, 3 Jahre (verweigerte ital. Offizieren den Einlaß ins Gasthaus nach der Sperrstunde). (Verbannungsort: Sllditalien.) 19. Grones Franz, Klausen, 2 Jahre (wegen Be schimpfung eines Denunzianten). (Verbannungsort: Süditalien.) 20. Grones Hermann, Klausen. (Verbannungsort: Süditalien.) 21. Er über Josef, Bauernsohn, Reinswald (Ver lassen des Platzes beim Spielen der „Eiovinezza

). (Laurenzana, Potenza.) 22. Hager Josef, Gastwirt, Hafling, 2 Jahre (bean standete einen Flirt von deutschen Fräuleins mit italienischen Offizieren). (Berbannungsort: Süditalien.) 23. H a i n z Franz, Student, St. Johann i. Ahrn, 5 Jahre (Verunglimpfung der Trikolore). (Poliftenza, Calabrien.) 24. H i b l e r Otto, Student, Bruneck, 3 Jahre (Grund wie Brugger Paul). (Senise, Potenza.) 25. Hofer Otto. (Avigliano, Potenza.) 26. Holzer Siegfried, Pflersch, 2 Jahre. (Ruoti, Potenza.) 27. Huber Josef, Andrian

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Arbeiter
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Seite 2 von 10
Datum: 05.02.1936
Umfang: 10
im Babyloni schen Reich haben wir schon gehandelt. Auch er kennt ein gesetzlich geregeltes und geschütztes Privat eigentum an Grund und Boden. Ebenso gab es bei den alten Aegyptern ein Privateigentum an Grund und Boden. Cathrein bemerkt hiezu: „Den ägyptischen Joseph setzte Putiphar als unumschränkten Verwalter über sein Vermögen, und Gott segnete, sagt die Hl. Schrift, um Josephs willen das Haus des Aegypters und mehrte sowohl im Haus als auf dem Felde dessen gesamtes Eigentum. Putiphar war somit

, der das Vorhandensein von Privateigentum auch, an Grund und Boden bei den alten Aegyptern auf-!' zeigt. ' ' ’ ’v ' Daß bei. den alten Babyloniern Privateigen-" tum auch an Grund und Boden bestand, haben wir - aus dem oben erwähnten Kodex Hammurapi ersehen. Wir haben außer diesem Kodex eine große Zahl von altbabylonischen Kaufverträgen, die das Vorhanden sein von Privateigentum bei den Babyloniern klar ausweisen. So befinden sich im Britischen Museum über 100 altbabylonische, auf Tontäfelchen geschriebene

Privatverträge, zum größten Teil aus der Zeit Rim- Sin, Hammurapi und Samsi-iluna, also aus der Zeit um 2000 vor Christus, Auch bei den alten Assyriern finden wir das Privatgrundeigentum. Der berühmte Afsyriologe Ge org Smith äußert sich hierüber: „Es bestand Grund eigentum, welches in vielen Fällen bei derselben Fa milie verblieb." Auch in Assyrien wurden Kaufver träge in großer Zahl ausgefunden, und zwar Kaufver träge über Häuser und Grundstücke, die das Grund eigentum auch bei diesem Volk erweisen

, daß diese kein Privateigentum an Grund und Boden gehabt haben. Man beruft sich hiebei aus Cäsar, der in seinem Werk „Oe bello Gallico" 6, 22 behauptet, daß die Germanen kein Eigentum an Grund und Boden gekannt hätten. Man sagt dann, daß sich später bei den Germanen Markgenossenschaften gebildet hätten, die Grund und Boden als Gemeineigentum besessen haben, und daß den einzelnen Genossen durch die Obrigkeit Ackerlano zugewiesen worden sei. Dazu ist folgendes zu sagen. Die Völkerschaften, von denen Cäsar spricht, trieben

nur wenig Ackerbau und hatten keine festen Wohnsitze. Infolgedessen konnte sich bei ihnen kein Grundeigentum bilden. Wo aber bei den Germanen feste Wohnsitze vorkamen, war auch das Privateigentum an Grund und Boden bekannt. Von Tacitus erfahren wir, daß die Germanen meist in Einzelhösen oder Weilern wohnten und daß jeder sein Haus und einen bestimmten Raum um dasselbe abgegrenzt habe (Taeitus, Germania, e. 16). Daraus folgert Cathrein: „Wo die Ansiedlung in Einzel hösen erfolgte, war das Privateigentum

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 28.03.1874
Umfang: 8
Bei der am 20. ds. Mts. stattgefundenen Abstimmung der Steuerpflichtigen der Stadtgemeinde, betreffend die Geldbewilligung zum Umbaue des alten Schlachthauses in ein städtisches Spritzenhaus stimm ten mit Nein die folgenden Parteien, welche im Jahre 1873 direkte Steuern in dem nebenstehenden Aus maße entrichteten: ^ Ars.! Name des Steuerpflichtigen besteuertes Objekt Grund steuer Erwerb steuer Äte!!^ ^»lammen st. kr. st. lr. st. kr. st. kr. Grund und Buschenschank

5 84 2 62'/z 17 37-/, 25 84 Grund und Buschenschank 21 96 4 20 4 87-/2 31 03-/2 Grund und Pension 3 60 5 25 11 45 20 30 Grund I 1 Grund und Glasergewerbe 8 12 2 62 Vz 10 67 V2 21 42 Grund und Buschenschank 10 78 2 62-/2 12 37-/2 25 78 Grund und Obsthandel 2 60 3 94 6 75 13 29 Grund und Buschenschank 6 48 3 94 7 37 V- 17 79-/z Grund 10 84 10 84 Grund 2 48 2 48 Grund 25 58 . 25 58 Grund 5 12 5 12 Grund 6 40 6 40 Grund und Buschenschank 10 36 5 25 17 25 32 86 Grund 10 82 10 82 Grund 1 60 1 60 Weinhandel

2 62-/2 11 52-/2 14 15 Krämerei 5 25 2 25 7 50 Grund 2 24 2 24 Grund und Schnittwaaren 4 88 10 50 14 50 29 88 Grund und Eisenhandlung 6 80 5 25 14 95 27 00 Grund 17 08 17 08 Grund und Sattlerei 1 80 2 10 2 10 6 00 Grund und Mühle 7 02 5 25 4 75 17 02 Gruud und Obsthandel 9 08 6 82 Vz 19 75 35 65-/2 Grund und Möbelvermiethung 30 62 1 31 -/z 31 93-/2 Grund und Seifensiederei 1 68 4 20 13 30 19 18 Modewaarengeschäft 2 62-/2 2 37 V2 5 Grund 18 36 18 36 Grund 12 82 12 82 Grund 3 80 3 80 Grund 1 36 1 36 Grund und Branntweinschank

2 44 2 62-/2 2 02V2 7 09 Grund 72 72 Grund 40 - 40 Grund 3 02 3 02 Tischlerei 2 62-/2 4 37 V2 7 Grund 2 72 2 72 Gmnd und Sattlerei 5 88 4 20 15 80 25 88 Grund und Schustergewerbe 1 28 2 62 -/z 3 90 Vz Grund und Struzer 58 2 10 2 68 Grund und Mühle 14 12 2 62'/z 12 11V2 28 86 Buschenschank 2 62-/2 2 62-/2 Grund- . 14 64 14 64 Grund und Möbelvermiethung 11 50 1 57-/2 13 07 V2 Grund 7 48 7 48 Tischlerei 2 62 -/z 1 87 V2 4 50 Grund 6 64 6 64 Gmnd 1 82 1 82 Grund und Buschenschank 33 52 5 25 9 75 53 52 Grund

und Melblerei 6 08 10 50 24 50 41 08 Grund 3 28 3 28 Grund und Möbelvermiethung 1 48 2 62-/2 87 V2 4 98 Grund 6 44 6 44 Grund 13 84 13 84 . Grund 19 42 19 42 Grund und Buschenschank 2 70 3 94 9 87 V2 16 51V2 Zuckerbäckerei 2 62 '/z 2 37-/2 5 Buschenschank ' 2 62-/2 4 87-/2 7 50 . Tischlerei 2 62-/2 87-/2 3 50 Grund 1 44 1 44 Grund und Bäckerei 5 80 2 62 -/z 1 9 42 V2 Grund und Mühle 9 32 5 25 17 26 V2 31 83 V? Gmnd und Binderei 3 02 2 62'/- 4 37-/2 10 02 Gmnd 4 16 4 16 Grund 92 92 Grund 1 68 1 68 Grund

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Seite 8 von 8
Datum: 13.08.1910
Umfang: 8
ge leitet. Dieser Bach ist nicht im geringsten reguliert, und fließt auf einem hohen Damm bei meinem An wesen vorbei. Im Frühjahr bei schneller Schneeschmelze, und im Sommer bei Hochgewittern gibt er mir viel zu schaffen, und übermuhrt oft trotz vieler Arbeit meinen Grund. Von Seite der Gemeinde wird nur jährlich mittelst Frohnschichten, nur oberflächlich aus geschaufelt, Schotter und Steine kollern dann den Damm hinunter und bleiben auf meinem Grund und Boden zu meinem Schaden liegen, Der Bachdamm

wird von Jahr zu Jahr größer und nimmt immer mehr Platz auf meinem Grund ein. Frage? Wer muß mein Eigentum, Haus und Gut schützen, vor der Ver- muhrung durch den Bach, die Gemeinde oder ich. Antwort ad 1. Wenn es sich um einen öffent lichen Gemeindebrunnen handelt, der von der Gemeinde errichtet wurde, und derselben gehört, so hat die Gemeinde für den Schaden aufzukommen, der durch die Ueberschwemmung des benachbarten Obstgartens durch das Abwaffer dieses Brunnens angerichtet

selbst einzubringen. Auf Grund dieser gesetz lichen Bestimmung kann daher jede Gemeinde die zu ständige politische Behörde ersuchen, daß die auf ge setzlichem Wege beschlossenen Gemeindeumlagen durch das k. k. Steueramt eingehoben und an die Gemeinde ausgefolgt werden. Bei Umlagen, die einer höheren Genehmigung bedürfen, wird dies auf Ersuchen der Gemeinde auch durch den Landrsausschuß veranlaßt. Herrn K. in Thiersee. (Ausstellung von Urkunden seitens der Gemeinde.) Frage: Was für Bestimmungen bestehen bezüglich

diese Zustimnrung oder Genehmigung in der Urkunde unter Mitfertigung von zwei Ausschußmännern ersichtlich gemacht werden. Unter Berufung auf diese Bestimmungen wird gefor dert, daß auch Heimatscheine außer vom Ge meindevorsteher auch noch von einem Gemeinderate unterfertigt sein müffen, und im Falle sie auf Grund einer ausdrücklichen Verleihung des Heimats rechtes ausgefertigt werden, auch der Vorschrift des zweiten Absatzes dieses Paragraphen entsprechen". Herrn I. in Jschgl. (Haftung der Sachver ständigen

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 10.02.1897
Umfang: 8
Quadratklafter Weioegrund, die Gemeinde Allitz für den Verkauf eines HofeS, ferner die Ge meinen Giovo, Natz und Si'llian. Holzver- kaufsbewilligungen erhielten die Gemeinde Onach für 60 Stämme und die Gemeinde Castello (Caoalese) Nachstehenden Gemeinden wurde die Bewilligung zur EinHebung von Gemeindeumlagen sür das Jahr 1897 ertheilt: Quetta 560 pCt. Grund-, 560 pCt. Er werb-, 560 pCt. Einkommensteuer. Roncone 300 pCt. Grund-, 300 pCt. Erwerb-, 30» pCt. Einkommen-, 50 pCt. Hauszins- und 50 pCt

. Hausclassensteuer. Sardagna 300 pCl. Grund-, 300 pCt. Erwerb-, 300 pCt. Einkommen-, 125 pCt. Hauszins- uvd50pCt. Hausclassensteuer. Nago- Torbole 200 pCt. Grund-, 200 pCt. Erwerb-, 200 pCt. Einkommen-, 30 pCt. Hauszins«, 3<i pCt. Hausclassensteuer, 60pCt. Weinverzehrungssteuer, fl. 1.40 Bier- und fl. 5.50 Branntweinauflage, fl. 1 Hundesteuer. Prezzo 400 pCt. Grund-, 3^0 pCt. Erwerb-, 300 pCt. Einkommen-, 50 pCt. Hauszins- und 50 pCt. Hausclassensteuer. Meano 400 pCt. Grund», 400 pCt. Erwerb, 400 pCt. Einkommen

-, 85 pCt. Hauszins-, 30 pCt: HauS- clasfensteuer, 13 pCt. Wein- und 13 pCt. Fleischver- zehrungssteuer. Agrone 200 pCt. Grund-, 200 pCt. Erwerb-, 200 sCt. Einkommensteuer, 20 pCt. HauS- zinS- und 20 pCt. Hausclassensteuer. Segno 297 pCt. Grund-, 297 pCt. Erwerb-, 297 pCt. Einkommen-, 50 pCt. HauSzinS-, 50 pCt. HauSclassensteuer, 30 pCt. Fleischverzehrungs- und 30pCt. WeinverzehruNjiSsteuer. Baselga 400 pCt. Grund-, 400 pCt. Erwerb-, 400 pCt. Einkommen-, 5 pCt. Hauszins-, 5 pCt. HauSclassen-, 30 pCt

. WeinverzehrungS- und 40 pCt. Fleischverzehrungssteuer. Covelo 400 pCt. Grund-, 400 pCt. Erwerb-, 404 Einkommen-, 70 pCt. HauS zinS- und 70 pCt. Hausclassenstener. Roverö della Luna (Eichholz) 250 pCt. Grund-, 250 pCt. Erwerb-, 240 pCt. Einkommen-, 20 pCt. Hauszins- und 20 pCt. Hausclassensteuer, 25 pCt. Fleisch- und 25 pCt. Wein- verzchrungssteuer, fl. 1.70 Verauslage, 2 fl. Hunde steuer. Colle Santa Lucia 126 pCt. Grund-, 126 pCt. Erwerb-, 126 pCt. Einkommensteuer. Cal- donazzo 200 pCt. Grund-, 200 pCt

. Erwerb-, 200 pCt. Einkommen-, 60 pCt. Hauszins-, 60 pCt. Hausclassen-, 35 pCt WeinverzehrungS- und 35 pCt. Fleischverzehrungssteuer. Pilcante 300 pCt. Grund-, 300 pCt. Erwerb-, 300 pCt. Einkommen-, l00 pCt. Hauszins-, 50 pCt. Hausclassen-, 30 pCt. Weinver zehrungS-, 30 pCt. Fleischverzehrungssteuer und 5 fl. Branntweinauflage. Stramentizzo 275 pCt. Grund-, 275 pCt. Erwerb-, 275 pCt. Einkommen-, 150 pCt. Hausclaffensteuer. Magras 200 pCt. Grund-, 200 pCt. Erwerb-, 200 pCt. Einkommen-, 50 pCt. HauSzins

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Wastl
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Seite 5 von 16
Datum: 21.12.1927
Umfang: 16
des Ankaufes des Hotels „Zentral" durch die Eheleute Falkner die Räume des Hotels zum größten Teil auf Grund der Bestimmungen des Kriegsleistungsgesetzes für militärische Zwecke und zwar für ein Reservespitakl und für eine Abteilung des ehe maligen k. u. k. Militärbauamtes angefordert waren, wes halb der Hotelbetrieb fast gänzlich ruhte. Nicht richtig ist, daß jenes Haus, das einst als Kaffee und Hotel „Zentral" figurierte, dann trotz der Wohnungs not sozusagen unter behördlicher Assistenz in ein Büro

- haus umgewandelt wurde. Richtig ist vielmehr, daß nach Freigabe der Räume durch die Militärbehörden das städtische Wohnungsamt auf Grund der Bestimmungen des Anforderungsgesetzes 14 Hotelzimmer des Hotels „Zentral" mit Beschluß vom 9. Oktober 1919, Zll. 27.033, 'angefordert und obdachlosen Parteien als Notwohnungen zugewiesen hat. Unter diesen Zwangsmietern befand sich die artikelgegenständliche Warte frau. In der Folge forderte das städtische Wohnungsamt wiederholt Räume aus dem Betriebe

wie- * der zu solchen umgestaltel werden dürfen, nahte. Richtig ist, daß auf Grund der Bestimmungen des 39 des Bundes gesetzes vom 7. Dezember 1922 betreffend die Wohnungs ! anforderung die Gemeinden verpflichtet waren, gemäß j 28 W. A. G. binnen einer Frist von vier Wochen nach ; Ende der Wirksamkeit des Wohnungsanforderungsgesetzes j die auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes von s Privaten angeforderten Räume freizugeben mit der Rechts ! Wirkung, daß die Parteien, denen die freizugebenden Räuine > zugewiesen wurden

mittags aus der Anforderung entlassen, wodurch das Stadtmagistrat Innsbruck nur seiner gesetz lichen Verpflichtung nachkam. Nicht richtig ist: „Herr Falkner dies hören und die gesamten Parteien hinauswerfen - pardon kündigen war eines." Richtig ist hingegen vielmehr, daß die Parteien von den Eheleuten Falkner unverzüglich — also bereits im Iän ner 1926 — darauf aufmerksam gemacht wurden, daß die von den Parteien auf Grund der Bestimmungen des Moh nungsanforderungsgesetzes bewohnten Hotelzimmer

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Bozner Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 26.05.1883
Umfang: 8
Vormittags !> Uhr beim Kircher in Lengstein nachstehend beschrie bene Realitäten öffentlich feilgeboten. I. Partie Cat -Nr- -»'.i, der Gem. Ritten, der Kircherhof in Lengstein, bestehend aus: einer Feuer- und Futterbehausung, (5iv -Nr. 58, Grund-Parz. Nr 137 niit Wirthsgerechtsame in Lengstein- l^itt. L. einem Garten von 2: Klstrn, 1^». Zwei Grubackern von WW Klftr, Parz. Nr. 1904; I.itt. I). einem Krautacker von 16(16 Klftr., Parz. Nr. 1Ü10 und 1011: I.icc. L. dem Dormacker von 1606 Klftr, Parz Nr. 100k

und 1009; l^iu, 1''. dem Giesgüblacker von 2407 Klftr, Gr.-Parz. Nr !Wj904 und 911M2: 1.itt. K. dem Leitacker von 1M6 Klftr , Parz Nr. 991, !W und 993' I^icr. II. einen Rain mit Weide, Grund-Parz. Nr. 991, 992 und 993 I. der kleine Leitacker von 301 Klafter, Grund-Parz Nr. 9W: K der sogenannten Lodenwiese von 415 Klstr., Grund-Parz Nr i)7ij und 1002; I,. der sogen. Dornwiese von 4815 Klftr. Grund, Parz. Nr. 1005j1007; l^itl. dem sogen. Kreuzacker vom 401 Klftr, Grund-Parz. Nr. 1000; I^iu. einen Acker

dabei von 150 Klftr., Grund-Parz. Nr. 1001; 0. einer Waldung von 19260 Klftr, Grund-Parz. Nr. 1003, 1012 Mehrere Gemeindeverwaltungen, als: Grund-Parz. Nr. 1835, Wald von 7 Joch 1352 Klftr., Grund-Parz. Nr. 1837, Wald von 4 Joch 1470 Klftr., Grund-Parz. Nr 1869, Wald von 10 Joch 1302 Klstr. Cat.-Nr. 54, einen Gemeindegrund, nun Wiese von 1038 Klftr., Grund-Parz. Nr. 993. ex Cat -Nr 55 aus dem Kropfengute, l^n. L. einen Acker von 2006 Klftr, Grund-Parz. Nr. 907M0, l-in. I). dem Kropfanger von 802

Klftr, Grund-Parz. Nr. 905l906. Cat.-Nr. 554, ein Fünstheil Musmahlgerechtia- keit Ausrufspreis NVVV fl. II. ex Cat.-Nr. 55 I^i». ä. ein Wohnhaus, das sogen. Kropfeuhaus in Lengstein, Grund-Parz, Nr. 127, bestehend aus 3 Stuben, 3 Küchen, einen Keller, 3 Unterdachabtheilungen; I^in, L. zwei 5krautgärten voll 58 und 16 Klftr-, Grund-Parz. Ztr. 908 und 976. Ausrufspreis 1.01« fl. iu. Cat.-Nr, 576, ein Stück Weinbau in Nothwand von 3 Grabern, 31 Klftr , Grund-Parz. Str. 1390 und 1391 mit etwas Weide

. ÄuSrufSpreis ^vv fl. IV. Dem sogen. Zacheneggerwald, Grund-Parz. Nr. 1827 von 7 Joch 943 Klftr. auf Venmarer. Ausrufspreis ckvv fl. V. Dem sogen. Kaserbruchwald von 5 Joch 856 Klftr,, Grund-Parz. Nr. 1846. Äusrufspreis fl. VI. Cat.-Nr. 536 ex I.!n. ?. ein Stück Wald aus dem Lehritzenholzer- gnte von 10 Joch 423 Klftr., Grund-Parz. Ztr. 1611. 'Äusruf»pr. 200 fl. V ii. Cat-Nr. 4021j1278, das Schwalbenbüchlgut in Rolhwand, beste hend aus l^itt. II , Haus und Futterbehausung. Grund-Parz. Nr. 1.irr

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 3 von 16
Datum: 05.01.1896
Umfang: 16
und überschüttete den Damm, infolge dessen der Zug Nr. 11, der abend» 847 Uhr von Innsbruck abgeht eine zweistündige Verspätung erlitt. sAu» dem SitzungS-Protoiolle de» Lande»au»schusseS.) Nachstehend« Temein'e» erhielten die Bewilligung zur Einhebung von Umlagen im Jahre 1896: Klausen 150 Proz. zur Grund-, Eiwerb- und Einkommensteuer. 150 Proz. zur HauS« zin». und HauSklossensteuer, Z0 P?oz. zur Wein-, b0 P.oz. zur FielschverzehruligSstener und 1 fl. Auflage auf Bier; Täufer» (GlurnS) 270 Proz. zur Grund«, 100

Proz. zur Erwerb« und Einkommensteuer, 100 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Fieber brunn 130 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Einkommen steuer, 90 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Rietz 14S Proz. zur Grund-, 100 Proz. zur Erwerb« und Einkommensteuer, 20 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Matzrhosen 150 Proz. zur Grund-, Erwerb« und Einkommensteuer. 100 Proz. zur HanS» zinS- und HauSklossensteuer; Gnadenwald 17b Proz. zur Grund-, Erwerb» unv Einkommensteuer, 50 Proz

. zur HauSzinS« und HauSklassensteuer; Spieß 1S5 Proz. zur Grund« und Erwerbstener, 125 Proz. zur HauSzinS« und HauSklossensteuer, 15 Proz. zur Wein« und Fleisch« verzehrungSsteuer; Jnzig 250 Proz. zur Grund- 200 Pros, zur Erwerb- und Einkommensteuer, 50 Proz. zur HauSzinS» und HauSkiasseusteuer; Thauer 127 Proz. zur Grund-, Erwerb» und Einkommensteuer, 25 Proz. zur HauSzinS« und Hausklassensteuer; Kitzbühel 135 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 60 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Lech

« Aschau 150 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 30 Proz. zur HauSzinS« und HauSklossensteuer; Elmen: Elmen und Klimm 163 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Einkommensteuer, 84 Proz. zur HauSzinS« und 56 Proz. zur Hausklassensteuer; Dorf Elmen 735 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Einkommensteuer, »93 Proz. zur HauSzinS- und 262 Proz. zur HauS« klassensteuer; Elmen, Klimm und Martina» 66 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, S3 Proz. zur HauSzinS« und 22 Proz. zur HauSklossensteuer; Martina

» 93 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Ein» kommensteuer, 31 Proz. zur HauSklossensteuer; Te've 225 Proz. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen« und HauSzinSsteuer, 120 Proz. zur HauSklossensteuer. 40 Proz. zur Aeiu« und FleischverzehrungSsteuer; Cents 450 Proz zur Grund- E-werb- und Einkommensteuer, 200 Proz. z»r HauSzinS- und HauSklossensteuer; Dambel 160 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Ein« lommensieuer, Z0 Proz. zur HauSzinS» und Hau»« llossensteuer; Luserna 200 Proz. zur Grund», Erwerb» und Einkommensteuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 12 von 16
Datum: 21.04.1916
Umfang: 16
Berte 12 . Nr. 8 . 'jCtxoltt Dauern-ZeiLLntz^ oul — 'iracp———:v - = Antwort: Nein. Der Eigentümer der früh- ' ver pachteten Grundstücke kann, wenn er mit den froren ^Pächtern nicht eine diesbezügliche Vereinbarung getrof fen hat, ohne Grund die seinerzeit abgeschlossenen Pacht verträge vor Ablauf der vereinbarten Pachtdauer nicht einseitig aufheben. Der Umstand, daß du den ganzen Hof in Pacht nimmst, kommt gar nicht in Betracht. Frage 1885: Verkaufte meinen Hof, verständigte davon

die Steuerbehörde und mußte 364 Kronen au Gebühre» zahlen. Nun erhielt ich einen neuerlichen Zahlungsauftrag, nach welchem ich noch 106 Kronen 74 Heller zu bezahle« hätte. Wie kommt dies? Antwort: Die erste Gebührenbemessung erfolgte auf Grund der von dir erstatteten Kaufs- bezw. Ueber- gabsanzeige. Laut derselben betrug (aus den eingesen- deten Zahlungsaufträgen zu schließen) der Kaufpreis an übücbundenen Lasten, rückständigen Zinsen, Abhalts rechte und zu entrichtender Barzahlung, insgesamt 10.399

K 90 h oder rund 10.400 K. Die für diesen Uebergabspreis berechnete Gebühr von 364 K (das find 3'/ 2 Prozent), ist richtig. Wie aus der Bemerkung am ersten Zahlungsaufträge hervorgeht, erfolgte diese Ge- bührenberechnung provisorisch. Anläßlich der grund bücherlichen Eintragung des Uebergabsvertrages mußte dent Steueramte eine genaue Abschrift des Uebergabs- vertrages vorgelegt werden, auf Grund welcher dann die endgültige Gebührenbemestung erfolgte. Falls der im zweiten Zahlungsaufträge angegebene Uebergabsbe

könnte nur in der Weise er folgen, daß sie durch einen mir gehörigen Grund, den ich zeitweise als Lagerplatz benötige, erfolgt. Ich will die Zuleitung über diesen Grund aber nicht dulden. Ist hier eine Enteignung zuläsiig und kann diese nicht nur bei staatlichen Unternehmungen Vorkommen? Antwort: Du bist irriger Anschauung, wenn du glaubst, daß eine Enteignung nur für staatliche Unter nehmungen begehrt werden kann. Das bürgerliche Ge setzbuch sagt in § 365: „Wenn es das allgemeine Beste erheischt, muß ein Mitglied

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 15 von 24
Datum: 19.07.1902
Umfang: 24
Gemeinde Horeapsko nicht anerkannt wurde, nicht an gegeben. — Doch konnte dieser Grund nur ein zwei facher sein: entweder daß das Vorhandensein einer Willens äußerung der Gemeinde Horeapsko, gegen die Statt halterei-Entscheidung Rekurs zu führen, als nicht ge geben angesehen wurde, oder daß die auf der Rekurs-! eingabe unterfertigten Personen als zur Fertigung einer solchen Eingabe im Namen der Gemeinde als berechtigt nicht anerkannt wurden. — Die Rekursführung in Ange-! legenheit

desselben zum Gegenstände hat. — Es ist daher kein Grund vorhanden, anzunehmen, daß es nicht in dem bereits kundgegebenen Willen des Gemeinde- Ausschusses gelegen gewesen sei, auch gegen diesen, blos ein weiteres Stadium derselben Rechtssache bildenden Statthalterei-Bescheid das Rechtsmittel der Berufung zu ergreifen; vielmehr muß das Gegentheil zugestanden werden, und dies umsomehr, als in diesem Rekurse auch alle vorherigen Phasen des Streites angegriffen wurden^ auf welche sich eben der erwähnte Beschluß

Eingaben der Gemeinde Horeapsko als deren gesetzliche Vertreter gezeichnet hatten, Eingaben, welche auch vom Min. des Innern anstandslos als von der Gemeinde Horeapsko ausgehend anerkannt worden sind. — Da nach dem Gesagten die gegen die Entscheidung der Statt haltern vom 26. Dezember 1894 eingebrachte Rekurs eingabe auf einer gesetzlichen Beschlußfaffung beruhte, und auch kein Anlaß war, anzunehmen, daß dieselbe vom Gemeinde-Vorsteher nicht unterfertigt sei, war kein Grund gegeben, die Legitimation

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Heimat
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Seite 4 von 8
Datum: 01.11.1935
Umfang: 8
geworden ist: 1. Abraham Franz, Gries, 2 Jahre (wegen angeb lich nationalsozialistischer Gesinnung). (Verbannungsort: Süditalien.) 2. A m b a ch Karl, Kaltern, 2 Jahre (wegen Anzün den von Freudenfeuern anl. der Saarabstimmung). 3. Außerhofer Hermann, Angestellter, Bruneck, 2 Jahre. (Corleto-Perticara, Potenza.) 4. B a ch m a n n Siegfried, Bauernsohn, Toblach, 2 Jahre. (Acerenza, Potenza.) 5. Vrugger Paul, Student, Innichen, 3 Jahre (Grund: stand in Briefwechsel mit einem Brunecker, der aus Anlaß

der Saarabstimmung eine weiß-rote Fahne gehißt hatte). (Verbannungsort: San Fele, Potenza.) 6. C a st a Alois, Maler, Lana. (Ruvo del Monte, Potenza.) 7. D e j a c o Otto, Brixen. (Avigliano, Potenza.) 8. D i p o l i Alois, Salurn, 4 Jahre (wegen Haken- kreuzaufmalens). (Vaglio Lucano, Potenza.) 9. D i s s e r t o r i Alois, Taglöhner (4 Kinder), St. Pauls, 4 Jahre (wegen belangloser Easthausstrei- terei). (Verbannungsort: Palato, Campob.) 10. D i s s e r t o r i Hermann, Kaltern, 2 Jahre (Grund wie Ambach

). 11. D i s s e r t o r i Peter, Arbeiter, St. Pauls, 3 Jahre (Grund wie Dissertori Alois). (Palato, Campobasso.) 12. Fassold. (Avigliano, Potenza.) 13. Fink Franz, Meran, 1 Jahr (wegen der Aeuße- rung: „Die welschen Facken'). 14. Frank, Tramin. (Verbannungsort: Süditalien.) 15. F r ö t s ch e r Josef, Mesner, St. Pauls, 3 Jahre (9 Kindel, Grund wie Dissertori). (Venafro, Campobasso.) 16. G a d n e r, Dr., Notar, Elurns, 3 Jahre (wegen der angebl. Bemerkung: „Vintschgau ist und bleibt deutsch). Vor Abreise

in den Verbannungsort amnestiert. 17. Gabardi Hugo, Arbeiter, St. Pauls, 3 Jahre (Grund wie Dissertori). (Latronico.) 18. G o g l, Hausmeister, Lana, 3 Jahre (verweigerte ital. Offizieren den Einlaß ins Gasthaus nach der Sperrstunde). (Verbannungsort: Süditalien.) 19. Grones Franz, Klausen, 2 Jahre (wegen Be schimpfung eines Denunzianten). (Verbannungsort: Süditalien.) 20. Grones Hermann, Klausen. (Verbannungsort: Süditalien.) 21. G r u b e r Josef, Bauernsohn, Reinswald (Ver lassen des Platzes beim Spielen

der „Eiovinezza). (Laurenzana, Potenza.) 22 . 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 36. 36. 37. Hager Josef, Gastwirt, Hafling, 2 Jahre (bean standete einen Flirt von deutschen Fräuleins mit italienischen Offizieren). (Verbannungsort: Süditalien.) H a i n z Franz, Student, St. Johann i. Ahrn, 5 Jahre (Verunglimpfung der Trikolore). (Polistenza, Calabrien.) H i b l e r Otto, Student, Vruneck, 3 Jahre (Grund wie Vrugger Paul). (Senise, Potenza.) Hofer Otto. (Avigliano, Potenza.) Holzer Siegfried

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Zeitungen & Zeitschriften
Neue Inn-Zeitung
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Seite 9 von 10
Datum: 21.02.1892
Umfang: 10
. Gutsvermaltttug Büchsenhausen kauft gutes Pferdeh en und Str eustroh. Antvesen-Verkanf. Ein im guten Zustande befindliches Anwesen, bestehend aus einem Bauernhaus, Garten, 6 Jaucki Grund, genügend Holz, ist in RtttN billig zu ver kaufen, Näheres beim Vorsteher dortselbst. Eine gebrauchte Fntter-Schneidmaschine (Gsott) für Handbetrieb ist preiswertst zu verkaufen. Gutsverrvattnng Büchlenhanlen. Gnlsverkauf. In BttM bei Halt ist ein gut erhaltenes Anwesen mit Fahrniß, Obstgarten nebst circa 4 Jauch Grund

mit 4 Wald theilen wegen eingetretener Familienverhältnisse billig zu ver kaufen. Näheres in der Verwaltung dieses Blattes. Verkauf. Zwischen Hall und Schwaz ist eine Mühle sammt Säge und circa 11 Jauch Grund, alles im besten Zustande, mit oder ohne Fahrnisse, zu verkaufen. — Zu erfragen aus Gefälligkeit bei Simon Steintechnee, Engelwirth in Hall. Hausverkauf. Ein Bauernanwesen in der Nähe von Innsbruck mit circa 10 Jauch Grund, mehreren gutbcsteUren Walvrheilen, ist sammt Vieh nnd Fahrniß aus freier

Hand zu rerkaufen. — Näheres beim Iapflerrvieth in MühtNU. Eilt eleganter Schlitten (Zweispänner) ist zu verkaufen. Gafthano Sanerivein, Nnm. Hauskauf. Ein kleines Bauerngut mit 5—6 Jauch Grund, zwischen Innsbruck und Schwaz, wird zu kaufen gesucht. Anzahlung wird bis zu 3000 ft. geleistet. Die von Landwirthen eiltgesendeten Anzeigen werden in dieser Rubrik unentgeltich ausgenommen.

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 04.10.1887
Umfang: 8
sowohl Realitäten, als Mobilien auch unter dem Schätzüngswerthe hintangegeben werden. ^ - - - I. Parthie: z Das Mairgut in Siffian, bestehend aus folgenden Entien: Bau-Parz. Nr. 700 die Mairbehansung in Siffian' sammt Nebengebäuden.' ' „ „ 694 eine dazu gehörige Häusmühle. ' Grund-Parz. Nr. 145 Wald in der Etzen ober Waidach von 1 Joch 41 Klftr. „ 3705 inclus. 3710 Wald von 7 Joch 253 Klftr. und Weide von 2 Joch 766 Klafter in Förran. „ „ 6618 der Torgglerweingarten in Siffianerlaitach von 1208 Klftr

von 1 Joch 1166 Klftr. - „ „ 7011/, u. 7011/, der Alteggacker von 2 Joch 200 Klftr. mit Weingarten von 214 Klftr. „ „ 7426 u. 7439 Weg-Parzellen von zusammen.414 Klstr. . , Bau-Parz. Nr. 295 und Grund-Parz. Nr. 328,2573 inclus. 2582, das ehemal. untergaungut in Lengmoos ober der Straße, mit Behausung, Nebengebäuden, Gärtek on 47 Klstr., Acker von zusammen 1410 Klstr., Wiese von 4 Joch 172 Klftr., ^eide von 2 Joch 418 Klftr. undWald von 26Joch 580 Klftr. —Gemeinschasts- !'hell an den Etzenweiden, Grund

-Parz^ Nr.-1495 und 151 ober Waidach» - Schatzungspreis der I. Parthie, zu welcher somit^über 20 Joch Ackerfeld, ^ ^2 Joch Wiesen, gegen 12 Joch Weide, über. 42 Joch Wald und 1 Joch ' ^lftr. Weingarten gehören: 11.500 fl. öst. 2:3 ! II. Parthie: Das Suttneranwesen in Siffian, bestehend aus: Bau-Par?. Nr. 699 das Suttnerhaus mit Nebengebäuden. Grund-Parz. Nr. 2708 n. 2709 die sog. Wechselwiese, Wald v. 8 Joch, 15 lü-Klstr. „ „ 6914 die Hinterluckwiese von 612 Klstr. „ „ 6620/g (früher Parz.. Nr. 6921

: Das Raderprgutl in Siffian, bestehend ans: Bau-Parz. Nr. 696 Behausung, Grund-Parz. Nr. 6983 u. 6984 Acker von 1146 Klstr. und Garten von 28 Klftr. beim Haufen Schätzungspreis . . 80V fl. öst. W. und wird die III. Parthie nur an einen Grundbesitzer unter der Bedingung der Consolidirung veräußert. Ueberdies werden folgende Parzellen unter der Bedingung der Consoli dirung einzeln versteigert, M: 1. 2. 3. 4. Grund-Parz^ Nr. 119/, Wiese (Waidacherplatzl) von circa 1 Joch, von Parz.-Nr. 1.19/, durch die Bachrunst

getrennt, bewerthet auf 209 fl. Grund-Parz. Nr. 119/, Wiese (der große Pfarrer) von 5 Joch 75 Klstr. mit Bau-Parz. Nr. 1017 Bauarea von 13 Klftr., bewerthet auf 30VY fl. Grund-Parz. Nr. 120/, (der kleine Pfarrer) von circa 1351 Klftr. (nördlicher Theil der Parz. Nr. 120, durch einen Zaun von der mittleren Abtheilung abgegrenzt), bewerthet auf . . . 400 fl. Grund-Parz. Nr. 120/, detto von circa 900 Klftr. (mittlerer Theil der Parz. Nr. 120, durch einen Zaun von der nördlichen und südlichen Abtheilung

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 8 von 20
Datum: 27.02.1914
Umfang: 20
eine Ausnahme geschaffen ist. Dies kann aus der Bewilli gung des Landesausschusses, in welche du bei der Ge meinde Einsicht nehmen kannst, entnommen werden. Unter allen Umständen ist bei der Einhebung von Steuern, Gebühren und Umlagen unparteiisch vorzu gehen. Wenn du dich benachteiligt erachtest, dann kannst du eine Beschwerde an den Landesausschutz ein- bringen, Frage 915: Bor einigen Jahre» habe ich mein Haus nm 11 Schuh schmäler gemacht. Bei der Grund buchsanlegung habe ich dem Kommissär hievon

Mit teilung gemacht, eS ist aber bisher nicht vermessen wor den. Wer ist verpflichtet, solche Aenderungen anzumel den und wo sind sie anzumelden, damit die Grund streifen zu beiden Seiten des Hauses im Ausmaße von zusammen 11 Meter mein Eigentum bleiben? Antwort: Wegen der vor einigen Jahren vor genommenen Verschmälerung deines Hauses braucht eine Ausmessung bei der Grundbuchsanlegung nicht stattzufinden. Für den Umbau deines Hauses wirst du wohl seinerzeit die Baubewilligung vom Gemeindevor steher

eingeholt haben. Der Grund, den du durch den Zurückbau deines Hauses gewonnen hast, ist selbstredend dein Eigentum und kannst du denselben von Nachbar grunde auch abzäunen. Trachten mußt du nur, daß niemand auf diesem Grundstreifen durch 30jährige Be nützung ein Servitutsrecht erwirbt. Beim Grundbuche brauchst du wegen deinem ' Eigentumsrecht an dem Grundstreifen nichts anzumelden. Frage 916: Verkaufte eine Kuh unter der Zn- sichcrung, daß dieselbe im März 1913 belegt worden ist. Wie ich später

könntest du dann erheben, ob der Vater des Verstorbenen vielleicht von deinem Vater ein Bruder war. Ist letzteres der Fall, so müßtest du dir von den betreffenden Pfarrämtern die nötigen Taufscheine ausstellen lassen und auf Grund dieser müß test du dann der Abhandlungsbellörde Nachweisen kön nen, ob und in welchem Grade du mit dem Erblasser verwandt bist. Du müßtest^also durch Vorlage der Tauf scheine den sogenannten Stammbaum Nachweisen, der deine Verwandtschaft mit dem Erblasser unzweifelhaft dartut

durch des Nachbars Grund ein Fußsteig, welcher nachgewiesener maßen durch 60 Jahre als Zugang zur Bearbeitung dieses Feldes benützt worden ist. Diesen Steig möchte ich auch nach Erbauung des neuen Hauses als Kirchsteig benütze». Mutz der Nachbar wegen des Fußsteiges zur Bauverhandlung geladen werden und kann er gegen den Bau eine Einwendung erheben? Antwort: Es wäre gut gewesen, wenn du uns durch eine einfache Zeichnung mit der örtlichen Lage näher vertraut gemacht hättest. Was die Frage an belangt

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 8 von 10
Datum: 27.10.1949
Umfang: 10
Hinterbliebenenrente Ist der Tod eine unmittelbare oder mittelbare Folge einer Dienstbeschädigung, dann wird den Hinterbliebenen eine Hinterbliebenenrente ge währt. Dieselbe kann in einer Witwen-, Waisen oder Eltemrente bestehen. Witwenrente Die Witwenrente wird wie die Beschädigten rente, als Grund- und Zusatzrente geleistet. Die Grundrente beträgt je nach Alter und Zahl der zu versorgenden Waisenkinder S 25.—, 60.— oder 100.— je Monat. Die Zusatzrente wird nur auf Antrag gewährt

, als der Versorgungswerber unfreiwillig im Auslande weilt, oder aus anderen, von ihm nicht zu ver tretenden Gründen an der Geltendmachung des Anspruches gehindert ist. Diejenigen Versor gungsberechtigten, die bereits jetzt auf Grund des Gesetzes vom 12. Juni 1945 Abschlagszah lungen und sonstige Entschädigungsleistungen erhalten, brauchen natürlich ihre Ansprüche nicht neuerlich geltend zu machen. Das Gesetz enthält auch ausführliche Bestim mungen über Beginn, Änderung und Aufhebung der Versorgung, über Anzeige

- und Ersatzpflicht, über Pfändung und Abtretung von Versorgungs- ansprüchen, über Ausschluß von der Versorgung und Ruhen derselben, sowie Bestimmungen für den Fall des Zusammentreffens mit anderen Versorgungsansprüchen und Krankenversiche rung der Kriegshinterbliebenen. Über alle diese Bestimmungen, auf die in diesem Rahmen nicht näher eingegangen werden kann, geben die zu ständigen Stellen Auskunft. Überleitungsbestimmungen Über die Versorgungsberechtigung aller Per sonen, denen auf Grund des Gesetzes

vom 12. Juni 1945 Abschlagszahlungen und sonstige Entschädigungsleistungen gewährt worden sind, ist nach Prüfung der Voraussetzungen nach die sem Bundesgesetz zu erkennen. Das heißt also, daß die bisher nach dem Gesetz vom 12. Juni 1945 gewährten Zahlungen nach den Bestimmun gen dieses Gesetzes neu ermittelt und festge stellt werden. Die bisherigen Leistungen waren lediglich als vorläufige Abschlagszahlungen und Entschädigungsleistungen anzusehen. Beschädigte und Hinterbliebene, denen auf Grund

des ge nannten Gesetzes solche Abschlagszahlungen aus Versehrtengeld oder Hinterbliebenenversor gung gewährt wurden, erhalten bis zur Ertei lung des endgültigen Bescheides über die nach diesem Gesetz zustehenden Gebühmisse Vor schüsse. Die Überleitung von Abschlagszahlun gen auf Grund des Gesetzes vom 12. Juni 1945 in die Versorgung nach diesem Gesetz ist grund sätzlich von Amts wegen durchzuführen. Ein An trag ist hiefür nur dann erforderlich, wenn es sich um Ansprüche handelt, die bisher über haupt

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Grenzbote
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Seite 5 von 8
Datum: 07.06.1940
Umfang: 8
des Offizierskorps des Beurlaubtenstandes, dessen Schulung im Frieden, die Prüfung und Er ledigung der Unabkömmlichkeitsstellungsgesuche im Krieg usw. Gerade diese letzte Tätigkeit, die einen grotzen Raum einnimmt und einen ansehnlichen Parteienverkehr mit sich bringt, erfordert klare Einsicht und Entscheidung, menschlichen Takt und Verständnis. Es ist ja durchaus nicht gleichgültig, wer aus einem zwingenden Grund vom Wehrdienst befreit wird. Als oberster Grundsatz gilt, datz in der Pflicht gegenüber

. Der Reichsernährungsminister hat auf Grund eines neuen Erlasses besondere Lebensmittelkarten für Urlauber ein geführt. Bisher erhielten Soldaten, Arbeitsdienstmänner und Westwallarbeiter, die auf Urlaub kamen, in den meisten Fällen Reise- und Gaststättenmarken. Durch die jetzt neu eingeführten Lebensmittelkarten wird nunmehr die Versorgung der Urlauber reichseinheitlich geregelt und vereinfacht. Die Urlauber der Wehrmacht, der Schutzgliederungen autzerhalb der Wehrmacht, des Reichs arbeitsdienstes, der Westwall-Lager usw. erhalten

diese Karten auf Grund ihrer Urlaubsscheine von den Ernäh rungsämtern. Die Karten gellen im ganzen Reich und für die Dauer von vier Wochen und berechtigen zum Be züge all der Lebensmittel, die auch der Normalverbraucher bekommt. Hochzeiten. Getraut wurden: Wohlfartstätter Josef, Hilfsarbeiter, mit End er Marianne, Hilfs arbeiterin: Kogler Sebastian, Telegraphenarbefter, mit Kapellari Berta, Hausgehilfin: Leitner Florian, Kraftwagenlenker, mit Obermüller Barbara, Hotel- angestellte: Grub er Georg

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Land-Zeitung
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Seite 2 von 10
Datum: 13.03.1897
Umfang: 10
, als durch diesen Landesbeitrag mit Hinzu rechnung der vom Staate gesetzmäßig zu leistenden Vergütung die 4proz. Jahreszinsen des nachzu weisenden Grund- und Bauwerthes, beziehungsweise Grund- und Baukapitals der betreffenden Gebäude nicht überschritten werden, und bei erst herzustellen den Normalkasernen unter der Bedingung, daß dem Landesausschuffe sowohl auf die Feststellung des Bauplanes und Kostenvoranschlages, als auch auf die Wahl des Bauplatzes und auf die Modalitäten einer eventuellen Geldbeschaffung

ein entsprechender Einfluß gewährt bleibe. II. Die Scottonikaserne in Trient ist vom Jahre 1897 an nach denselben Grundsätzen zu behandeln. III. Der Landesausschuß wird beauftragt, auf Grund der zu erhebenden Grund- und Bauwerthe der Normalkasernen, Marode häuser , Truppenspitäler, Truppentransporthäuser, Magazinsgebäude und Militärstallungen in Tirol und der hiefür geleisteten ärarischen Vergütung dem nächsten Landtage eine Berechnung vorzulegen, wie hoch sich für jede Gemeinde der Landesbeitrag be laufen

zu deckender Ab gang von 22.858 fl. Die Anträge des Budgetaus- schuffes lauten: Punkt II. Zur Bedeckung des ohne die Einnahmen nach Kap. XIII. sich ergebenden Ab ganges sei für das Jahr 1897 1. auf Grund des Landesgesetzes vom 26. April 1887 auf den Ver brauch gebrannter geistiger Flüssigkeiten im Lande Tirol eine selbstständige Auslugs im nachstehenden Ausmaße umzulegen und einzuheben a) für verführe gebrannte geistige Flüssigkeiten (Liqueure aller Art), dann für Rum, Cognac, Arak, Absynth, Magen bitter

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 28.11.1935
Umfang: 6
weiter zu festigen und den Anbau von Märzwelzen auf die hohen Beralagen auszudehnen. Nach einer annähernden Schätzung lassen sich im Wege wenig kostspieliger u. sicher rationeller Kulturenumwandlungen in ver hältnismäßig kurzer Zeit weitere 400—500 Hektar Grund für den Getreidebau gewinnen. Die Sektion schloß sich dem Gutachten des Di rektors der landwirtschaftlichen Wanderlehrstelle an, dahingehend, daß die agrarwirtschastlichen Verhältnisse der Provinz eine Ausdehnung der Maiskulturen ausschließen; dagegen

aus lem Auslande mit^Rücksicht auf die gegenwär tigen besonderen Erfordernisse der Warenversor aung uno im Verhältnis zu den uns zur Ver> fügung stehenden Zahlungsmitteln mit Wirk samkeit ab 18. ds. neu geregelt worden. 1. Hiedurch wurde eine Tabelle der Waren, deren Einfuhr auf Grund einer vom Finanzmini sterium über Vorschlag der Devisenbewirtschas- tungsstelle auszustellenden Lizenz gestattet ist, so> wie eine Tabelle der Waren, deren Einfuhr fre ist. genehmigt. 2. Die Tabelle A bringt

ist, bleibt unverändert. 5. Unverändert bleiben auch die besonderen Be stimmungen über . Einfuhr von Mineralölen und Brennstoffe, synthetische Farben und Nebenpro dukte, Radiomaterial und Rundfunkröhren. > 6. Die unter Punkt 4. und S. erwähnten, in den Tabellen A und B nicht enthaltenen Waren kön nen von nun ab nur mehr auf Grund von Zoll- bolletten und untenstehenden Bestimmungen ein geführt werden. Diese Waren sind in den Tabel len C und D'enthalten. welche im Außenhandels amt

, Salvador, Vereinigte Staaten von Nordamerika, Ungarn, Venezuela 10. Aus diesen Ländern können, unbeschadet der n Kraft stehenden günstigeren Vereinbarungen. Waren der Tabelle C auf Grund der Zollbollette zes 4. Trimesters 1934 in dem von der Tabelle selbst-angegebenen Prozentsatz eingeführt werden; Waren der Tabelle C hingegen können in glei chen Mengen, wie durch die Zollbolletten für die Periode 18. November-^31. Dezember 1V34 nach gewiesen, eingeführt werden. Demgemäß gilt für da» laufende Trimester

hin sichtlich der Waren der Tabellen C und D fol gende Behandlung: Ulbsnien: Waren der Tabelle C können auf Grund der Zollbolletten des vierten Trimesters 1934 in gleichen Mengen eingeführt werden: Wa ren der Tabelle D auf Grund der Zollbolletten der Periode 18. Novembers!. Dezember 1V34. Oesterreich« detto; unbeschadet der Bestimmun gen für Waren, die aus Grund der Herkunfts und Kontingenti?rungszertifitate eingeführt wer den können. Deutschland: Waren der Tabelle C können auf Grund der Zollbolletten

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenländer-Bote
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Seite 2 von 16
Datum: 17.08.1919
Umfang: 16
es in der Führung, fei es in der Mannschaftsbehandlung oder Verpflegung allerdings nicht viel bemerken. Es ist ja auch fast unmöglich für einen Oberkommandieren den. in kurzer Zeit durchgreifende Aenderum gen zum Bessern durchzusühren. Erforderlich wäre dazu eine Schulung des betreffenden Personals von Grund aus und von Anfang an. Als die Situation im Reiche anfangs Ok tober kritisch zu werden drohte, wurde er nach Wien berufen, um nicht mehr wiederzukch- ren, so daß wir beim Zusammenbruch eigent lich

und schreien Zeter und Mor- dio. die Freiheit sei in Gefahr und was der gleichen Unsinn mehr ist. Die Herren sollen sich nur beruhigen, die republikanische Regie- rungsform wird von niemand so sehr gefähr det. als von den republikanischen Regie rungsmännern selbst. Wird bei uns so weiter regiert, dann würde bei uns die Monarchie oder eine kaiserliche Regierung genau so mit Jubel begrüßt werden, wie in Ungarn Erz herzog Josef begrüßt wurde. Der erste Grund, warum die Entente auf Erzherzog Joses ge griffen

hat, ist nicht die Absicht, die Monarchie oder das Kaisertum wieder herzustetten; nein. Der hauptsächliche Grund ist der, weil in Un garn kein Mann sich fittbei, b.pr imf***^ ' wäre, geordnete Zustände wieder herzustelll,/ der imstande wäre, Ungarn aus den Klauen der Rumänen und Italiener zu retten. Wem das leid tut. dem ist nicht zu helfen, genau so wie dem nicht zu helfen ist. der die Rettung Südtirols von den Italienern erwartet. Dar über besteht allerdings kein Zweifel, daß die Bestellung des Erzherzogs Josef

bin, sondern daß ich in der ge radezu trostlosen Lage, in der sich Ungarn be findet. auf die von allen Seiten an mich ge» richtete Aufforderung. die Aufgabe übernom men habe, bis zur Wahl der Nationalver sammlung. Meine Aufgabe als Gouverneur ist. unbedingt und gegen jedermann die freie und unbeeinflußte Willensäußerung der Na tion zu sichern, damit dann die Nation durch ihre aus Grund des allgemeinsten Wahlrechtes Zustandegekommene Vertretung selbständig ihre Staatssorm und über ihre Zukunft ent scheide. Soball

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