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Bozner Nachrichten
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Seite 9 von 12
Datum: 23.04.1921
Umfang: 12
Institute ein Genossenschafts-Sekretariat errichtet, welches die Aufgabe hat, die bisherigen Gewerbegenossen- schaften in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und zu entlasten. Die Geldmittel, welche dem Institute in Form der schon früher erwähnten Subventionen des Staates, Landes und der Kammer zur Verfügung standen, waren außerordentlich bescheiden, wenn man bedenkt, daß nicht nur alle Veranstaltungen des Institutes für die Teilnehmer vollständig ko stenlos waren, sondern auch noch der Besuch

auf die Wiederbelebung der Gewerbe- genossenschasten beschränkte, die während des Krie ges mit wenigen Ausnahmen fast vollständig lahm- gelegt waren. Doch gelang es in kurzer Zeit, dank der Tätigkeit des Sekretariates, den größten Teil wieder zu neuer Tätigkeit zu erwecken. Der Umfang der Geschäfte des Sekretariates ist zu einer außerordentlichen Höhe angewachsen und nimmt das Institut sehr stark in Anspruch. Dem Sekretariate gehören gegenwärtig 17 Genossen- schaften mit 1048 Mitgliedern an. deren Angelegen- heiten

dem Gewerbe- und ins- besondere dem Handwerkerstande einen Rückhalt gegeben, um den ihn andere Berufsstände mit Recht beneiden. Die aus den Kreisen dieser Organisation hervorgegangenen, dem praktischen Erwerbsieben angehörigen Mitglieder des Gewerbeförderungsbei rates des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbei ten waren die berufenen Vermittlet zwischen den Bedürfnissen des Handwerkerstandes und den Ideen und Zielen der staatlichen Gewerbeförderung. In Italien fehlte der durch eine weitverzweigte

Gliederung des gewerblichen Berufsstandes vorbe- reitete Boden, fehlten die Anregungen aus nein Kreise der zunächst Interessierten und dei dran- gende, aus der in die Praxis umgesetzten Gewerbe ordnung entspringeilde Willy nach ihrem weiteren Ausbau.' Der Bericht macht auch Vorschläge über die Organisation der Gewerbeförderung in Italien, nach welchen in jedem Gebiete lNegione) mit staatlicher Unterstützung ein eigenes Gewerbeförde- runginstitut errichtet werden soll. Das für di^se vorgeschlagene

Vereinigungen. . Art. 2: Das vorliegende Gesetz wird sich mit jenen Gewerben befassen, die in der Wohnung oder in Werkstätten beschränkten Umfanges nnt- tels investierten Kapitales und technischen Mitteln Handelsgüter erzeugen, welche an Konsumenten oder Händler verkaust werden. ' - Seite S Art. 3: Die beabsichtigte Aktion des vorliegt-, den Gesetzes wird durchgeführt.werden: :»)j durch autonome Provinzial-Ausfchüfse. d) durchs, das General-Gewerbe-Inspektorat beipl Ministerium für Industrie und Handel

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Bozner Nachrichten
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Seite 6 von 12
Datum: 23.04.1921
Umfang: 12
.Bonner Nachrichten', den 23. April 1921 Nr. 91 faltigen veränderlichen Formen des Alltages sich aneignen, in sich aufnehmen und verarbeiten muß. Und nun meine Herren komme ich zum letzten und wie ich glaube wichtigsten Teil meines Vor- träges: Was müssen wir tun, um unser Gewerbe recht bei frisch pulsierendem Leben zu erhalten, was müssen wir tun, um es auszubauen, um es — icb wiederhole den Ausdruck — nicht verdorren zu lassen? Was müssen wir aber auch tun, um das was wir besitzen

des Gswerberechtes. wir können sagen an letzter Stelle steht. Eine Gewerbe gesetzgebung im wirklichen Sinne fehlt in Italien fast vollständig. Die gewerbliche Betätigung ist höchstens an privatrechtliche Bedingungen geknüpft, sie ist durch Bestimmungen des bürgerlichen oder Handelsgesetzbuches beeinflußt. Das öffentliche Recht, als welches eben das Gewerberecht im enge- ren Sinne gilt, kümmert sich in Italien um die gewerbliche Tätigkeit nicht. Wo Beschränkungen der sonst grundsätzlich schrankenlosen Gewerbefrei

- gebung und praktischen Gewerbeförderung ein- schlägigen Fragen einräumt. Daß dies nicht zum Schaden der verantwortlichen Verwaltungsstellen ausschlagen wird, dafür bürgt die fachliche und intellektuelle Höhe unseres deutschen Gewerbe standes. Wir halten an unseren bewährten so- zialen Einrichtungen fest und werden auch in dieser Hinsicht von der Bahn eines gesun den Fortschrittes und einer steten Weiterentwick lung nicht abweichen. Wir waren stets darauf stolz, daß gerade in den von germanischen Stäm

der Interessen des Kleingewerbes geschieht. Einiger Spezialgesetze, die mit der Gewerbe» Ordnung zusammenhängen, möchte ich noch in Kürze gedenken. Das Baugewerbegesetz vom Jahre 1893 scheint auch ein Angriffsob- jekt verfehlter Reformbestrebungen seitens der italienischen Regierung zu sein. Die Vorschläge, die vor einigen Monaten der Handels- und Ge» werbekammpr zur Begutachtung übermittelt und von ihr selbstverständlich energisch abgelehnt wur- den, waren geradezu ein Attentat auf das fachliche Niveau

der immer unleidlicher werdenden Hausierer plage. die Handel und Gewerbe in gleicher Weise schädigt. Wenn auch unser altes Hausierpatent sicherlich nicht mehr allen Anforderungen der Zeit entspricht, so lieat der größte Mangel doch wieder vor allem in dessen Handhabung. Den Behörden in Italien, welche nach Belieben Hausierpässe aus- stellen, sind die bei uns geltenden Bestimmungen nicht bekannt, ebenso nicht den Karabinieri. die auf dem Lande ohne Kenntnis unserer Sprache, unserer Gebräuche

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Bozner Nachrichten
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Seite 5 von 12
Datum: 23.04.1921
Umfang: 12
der Vorsitzende Herrn Dr. Wilhelm von Walther das Wort zu folgendem Referate: Das Handwerk und seine Stellung zur Gesetz gebung. Verehrte Anwesende, Südtiroler Gewerbetrei- benbe? In ernster Zeit versammelt sich das Süd< tiroler Gewerbe zu ernster Beratung. Nicht et was Spielerisches oder rein Repräsentatives soll der heutige Gewerdetag an sich tragen, er soll nicht etwa gehalten sein, um eine Lücke in der langen Reihe der Veranstaltungen der Bonner Messe aus- zusülten. Gewiß

, daß zu feiten Ge setzen, die man mit der gleichmachenden Hecken- schere beschneiden und sie dem Rechte des neuen Staates annähern möchte, auch unsere Gewerbe ordnung gehört. Es ist das gerade jenes Gesetz, das einen ganz besonderen Geist in sich schließt, den ich einen historischen, deutschen Geist nennen möchte, denn er schlägt seine Wurzeln rückwärts in die Geschichte des deutschen Gewerbes, ein Geist, wel cher mit der Auffassung, die in Italien über die Regelung des Gewerberechtes besteht, in schärfstem

, welches sich auf alle wichtigen Teile der Gewerbe ordnung erstreckte. Es folgten sodann weitere Novellen vom Jahre 1885, vom Jahre 1895. vom Jahre 1896. 1897. vom Jahre 1902. 1905 und end. lich die große Gewerbenovelle vom 5. Feber 1907. Von diesen die alte Gewerbeordnung abändernden Gesetzen sind zweifellos die wichtigsten und ein schneidendsten jene vom Jahre 1883 und 1907. Sie ließen von der alten Gewerbeordnung eigentltch nur . mehr den Rahmen, das Gerippe übrig, fleisch und Blut war ein anderes, ein neues. Ahnlich

.d?r S-nw-^sorM »M ^ wo man noch einen Zweifel an der Enpries'.lichkeit der Reform hegen konnte. Tie mittlerweile, her. arMwachsenen Generationen standen seivstverständ- lich von vornherein auf dieser modernen Auffassung des Gewerberechtes, sie mar auch diejenige, die heftig drängte, auf dem beschrittenen Wege fort zufahren und die Reform zu vollenden. Die No velle vom Jahre 1883 brachte zwei große Neuerün. gen-. Die Einführung des formellen Befähigungs- Nachweises für handwerksmäßige Gewerbe und den Ausbau

werden konnte. Gerade in den achtziger und neun ziger Iahren war das Handwerk keineswegs auf Rosen gebettet. Vielleicht mochte damals mancher meinen, die Reform sei zu spät gekommen. Aber schließlich und endlich: schlug sie durch und brachte den für jedermann sinnfälligen Beweie. in welcher Gefahr sich das Gewerbe unter dem Zeichen der Gewerbesreiheit befunden hatte. Die älteren Ver treter des Gewerbes werden sich der Entwicklung in jener Zeit noch genau erinnern und werden die besten Zeugen dasür

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Seite 8 von 12
Datum: 23.04.1921
Umfang: 12
Berufe darunter, son dern auch alle anderen, wie Bäcker, Metzger, Schneider, Schuhmacher, Fuhrwerker usw. Die ser Umstand muß daher folgerichtig in allen an deren Gewerben fühlbar sein es besteht eine Baunnlust, bzw. eine Bauunmöglichkeit. Um nun diese nicht noch mehr zu vergrößern, und die Gewerbe im Allgemeinen vor noch größeren Schäden, ja Katastrophen zu bewahren, müssen wir alles aufbieten, um alles das zu vermeiden oder zu bekämpfen, was eine weitere und u n - angebrachte Verteuerung

stei gen, als natürliche Folge auch die Lebensbe dürfniskosten, somit hat der Arbeiter Wohl eine Ärbeitsverkürzung, nicht aber materiellen Ge winn, dagegen zu gewärtigen, daß in Zukunft noch weniger Arbeitsgelegenheit vorhanden ist. viele müßten arbeitslos werden. Die Arbeiter schaft würde sich durch die Einführung' des Achtstundentages selbst am meisten schädigen, denn dM Baugewerbe und die mit ihm ver wandten Gewerbe sirld erwiesenermaßen an der Grenze ihrer Lebensmöglichkeit angelangt

errichteten Gewerbeförderungs-Bti- rates des k. k. Handelsministeriums wurde. Tank der unermüdlichen schöpferischen Arbeit Cxners entwickelte sich aus diesen bescheidenen Anfängen eine Organisation der staatlichen Gewerbeförde-, rung, wie sie mustergiltig für andere Staaten ge.' worden ist. Ausgehend von einem zentralen Amte, dem! k. k. .Gewerbeförderungs-Amte. bildeten sich in den einzelnen Kronländern eigene Gewerbe» förderungs Institute, die meistens von den Han dels- und Gewerbekammern

unter Mitwirkung des Staates und Landes ins Leben gerufen wurde»»« Im alten Österreich bestanden 18 solche Institute, hievon 3 in Tirol, nämlich in Innsbruck. Bozen und Rovereto. Sie wurden durch Beiträge des Staates, des Landes und der Handels und Ge- Werbekammern erhalten. Ihren Kuratorien ge- hörten die Vertreter des Arbeitsministeriums und ! des Gewerbeförderungs Amtes an. Die Gewerbe» sördetungs-Institute standen mit dem staatlichen Gewerbeförderungs-Amte wie auch untereinander in steter Fühlung

. Rohmaterialien und Halbfabrikaten. 4. Patent-Angelegenheiten usw. da Veranstaltung von Vorträgen, Reihenvortra« gen, Fach- und Buchhaltungskurfen für die verschiedenen Gewerbe. / es Veranstaltung von zeitweiligen oder ständ'gen Ausstellungen von neuzeitlichen Arbeitsbem>°. fen, Rohstoffen oder mustergiltigen Erzeug nissen, Vorführung neuer Arbeitsverfahren^ 6) Erhaltung einer Bücherei und Z5itschris .cn- sammluug sowie eines Lesesaales. ' 2. Wirtschaftliche Organisation. Dixse hat die Aufgave

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