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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 19.02.1850
Umfang: 6
vor gleichen Bewer bern den Vorzug. §. 4. (Nachwcisiiiig über das Verhalten nach dem Austritte auS der Schule.) Wen» der Bewerber nicht unmittelbar auS der Schule i» dir Amtskandidatur tritt, so bat er über seine Beschäftigung während dieser Zeit und über sei» Wohlverbalien sich glaubwürdig auszuweisen. F. S. (Aufnahme als Post-Aspirant. Zweck und Dauer der Verwendung.) Die Ausnahme findet mittelst Auf. iiahmsbefcheideS in der Eigenschaft als Post-Aspirant und zwar nur auf Probe und in der Regel

auSzntrcien. in welchem Falle er seinen Austritt fchrift tich anzuzeigen hat. §. 6. (Elevenpsüfung.) Hat der Post-Aspirant wäh rend des ProbejabreS genügende Beweise seiner Befä hig»»-; im Allgemeinen geliefert, und ein solches Ver halten an den Tag gelegt, welches wahrhafte Neigung ^it dem gewählten Berufe erkennen läßt, so ist derselbe behufs der Aufnahme als Post-Eleve der Elerenprü- fung (§. ZI) zu unterziehen, um deren Vornahme er einjusllireite». hat. §. 7. (Wirkung der Elevenprüfung.) Nach Maßgabe

deS Ergebnisses der Prüfung wird der Post-Aspirant im ungüiiMgen Falle als unbrauchbar mittelst einer schriftlichen Weisung jeder ferneren Verwendung entho ben, im günstige» Falle aber erfolgt seine Ausnahme als Post-Eleve »ach Maß der erledigten Plätze durch ein besonderes ErnennungSdekret, und es ist der Post- Aspirant verpflichtet, bis zur Einreibung in die Zahl der sistcmisirtcn Post.Eleven sich fortan im Postdicnste zu verwende». > Z. S. (Kaution der Post-Eleven.) Der Post-Eleve hat, obwohl

er, die Anrechnung der Eleven-Dienstzeit in die gestimmte Staatsdienst,,it aiisgciioinmc», nicht in die Reihe der' wirklichen Postbeamten gehört, vor Ablegung des StaatsdiensteideS eine Kaution von 30g fl. Coiioentioi^-Münze zu erlegen, weil nach Maßgabe sei ner Verwendbarkeit der Fall eintreie» kann, daß er zur Besorgung verantwortlicher Geschäfte oder z» Dicil- stcssubstitutioueu berufe» wird. Z, S. (Adi 'utttM der Post-Eleven.) Der Post-Eleve, dessen Dienstleistung i» der Regel »nr als Vorbereitung

für eine wirkliche Anstellung im Postsache z» betrach ten ist, erliälr keine Besoldung, jedoch wird demselben zur Erleichterung seiner Subststenz ein Adjutum von jährlichen gegen fl. Eonvcntions-Münze angewiesen, wel ches auf den Betrag von jährlichen 3»g sl. erhöbt wird, wenn er znr Substitution eines Poübeamten oder Post meisters berufen wird, und zwar sür die Dauer einer solchen Verwendung. L- lg. (Verwendung der Post-Eleven und Vergütung im Falle der Uebersetzung.) Der Postbehörde bleibt es vorbehalten

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 21.02.1850
Umfang: 8
ihm dieß vor gleichen Bewer bern den Vorzug. ' . §. 4.' (Nachweisiing über das Verhalten nach dem Austritte aus der Schule.) Wenn der Bewerber nicht unmittelbar aus der Schule, in die AmtSkandidatnr tritt, so hat er. über seine Beschäftigung während dieser Zeit und über fein Wohlverhalien sich glaubwürdig auszuweisen. 8- dl. (Aufnahme als Post-Aspirant, Zweck und Dauer der Verwendung.) Die Aufnahme findet mittelst Auf« , nahmsbescheides in der Eigenschaft als Post-Aspirant und zwar nur auf Probe

, ohne Angabe des Beweggrundes auszutreten, in welchem Aalle er feinen Austritt schrift lich aniilzei'gcn Hai.' §. 6. (Skevenprüfnng,) Hat der Post-Aspirant wäh rend des Probejahres genügende Beweise seiner Befä- hiquM im Allgemeinen^ geliefert, nnd ein' solches Ver halten an den Tag gelegt, - welches wahrhafte Neigung zu dem gewählten Berufe erkennen läßt, so ist derselbe 'b.ehnfs der Aufnahme , als Post-Eleve der Elerenprü- fung (Z. 31) zu unterziehen, um deren Vornahme er eininschreiten

hat. > ' . §.'7. (Wirkung der Elevenprüfung.) Nach Maßgabe des Ergebnisses der Prüfung wirh der Post-Aspirant im ungünstigen Falle, .als. »nbranchbar mittelst einer schriftlichen Weisung jeder ferneren Verwendung entho ben, im günstigen Falle aber erfolgt seine Aufnahme als Post-Eleve nach Maß der erledigten Plätze durch ein besonderes Ernennungsdekrct, und eS ist der Post- Aspiranl verpflichtet, bis zur Einweihung in die Zahl der sistemisirten Post-Eleven sich fortan im Postdienste zu verwenden. - ' - §. S. (Kaution

der Post-Eleven.) Der Post-Eleve hat, obwohl er, die Anrechnnng der Eleven-Dienstzeit in die gerammte Staatsdienst^it auSgenomme», nicht in die Reihe der wirklichen Postbeamten gehört, vor SIblcgun.i dcS Staatsdiensteides eine Kaution von 30g fl. Eonvciitions-Müuzc zu erlegend weil nach Maßgdbe sei ner Verwendbarkeit der Fall eintreien kann, daß er zur Besorgung verantwortlicher Geschäfte oder zu Dien-' stcssubstitutionen berufen wird. §. g. (Adintnm- der Post-Eleven.) Der Post-Eleve, dess

>» Dienstleistung, in der Regel mir als Vorbereitung für eine wirkliche Anstellung.'im Postsache zu betrach ten ist, erkält keine Besoldung, jedoch wird demselben zur Erleichterung seiner Snbsistenz ein Adjutuni von jährlichen 2vu fl. Lonventions-Münze aiigewiesen,' wel ches auf den Betrag von jährlichen 3l>0 fl. erhöht wird, wenn er zur Substiiution eines Postbeamten oder Post meisters berufe» Ivird, l^nd zwar für die Dauer einer solchen Vcrwcndling. 8- lii. (Verwendung der Post-Eleven und Vergütung im Falle

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 21.02.1850
Umfang: 8
, so gibt ihm dieß vor gleichen Bewer bern den Vorzug./ ' ^ §. 4.' (Nachweisnng über daS Verhalten nach dem Austritte auS der Schule.? Wenn der Bewerber nicht unmittelbar aus der Schule, in die Amtskandidatnr «ritt, so bat er. über seine Beschäftigung während dieser Zeit und über sei» Wobliierhalte» sich glaubwürdig auszuweisen. Z. S. (Aufnahme als Post-Aspirant, Zweck und Dauer der Verwendung.) Die Aufnahme findet mittelst Auf- nahmstescheides in der Eigenschaft als Post.Aspirant und zwar nur auf Probe

, ohne Angabe des Beweggrundes anszutrrteii. in welchem Falle er seinen Austritt schrift lich anjilzekgen da».' §. ö. (Elevenprüfung.) Hat der Post-Aspirant wäb rend des Probejahres genügende Beweise seiner Befä higung im Allgemeine», geliefert, und ein solches Ver halten an den Tag gelegt,- welches wahrhafte Neigung zu dem gewählten Berufe erkennen läßt, so ist derselbe b.ehufs der Aufnahme , als Post-Eleve der Elevenprü fung (Z. 31) zu unterziehen, um deren Vornahmi; er einiuschreiten

hat. - > . §.'7. (Wirkung der Elevenprüfung.) Nach Maßgabe des Ergebnisses der Prüfung wirh der Post-Aspirant im ungünstigen Falle, als. unbrauchbar mittelst einer schriftlichen Weisung jeder ferneren Verwendung entho- ben, im günstigen Falle aber erfolgt seine Ausnahme als Post-Eleve nach Maß der erledigten Plätze durch ein besonderes Erncnnungsdikrct, und eS ist der Post- Aspirant verpflichtet, bis zur Einreibung iii die Zahl der sistemisirten Post-Eleven sich fortan im Postdienste ,zu verwenden

. . - ' - Z. S. (Kaution der Post-Eleven.) Der Post-Eleve hat, obwohl er, dir Anrechnung der (Eleven-Dienstzeit in die gesammte Staiitsdienst^it ausgenommen, nicht in die Reihe der wirklichen Postbeamten gehört, vor Ablegung des Staatsdiensteides eine Kaution von 3VV sl. EonventionS-Münze zu eilegeni weil nach Maßgkbe sei ner Verwendbarkeit der Fall eintreten kann, daß er zur Besorgung verantwortlicher Geschäfte oder zu Dien-' stcssubsiitutionen berufen wird. z. s. (Adjutum- der Post-Eleven.) Der Post-Eleve, dess

,n Dienstleistung.!» der Regel mir als Vorbereitung für eine wirkliche Anstellung.'im Postsache zu betrach ten ist, erhält keine Besoldung, jedoch wird demselben zur Erleichterung seiner Snbsislenz ein Adjntum von jährlichen 20u st. EonventiouS-Münze angewiesen,' wel ches ans den Betrag-vo» jäbrlichen 300 fl. erhöbt wird, wenn er zur Substitution eines Postbeamte» oder Post meisters berufen ivird, und zwar für die Dauer einrr solchen Verwendung. 8» 1ö. (Verwendung'der Post-Eleven und Vergütung im Falle

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 20.02.1850
Umfang: 8
vor gleichen Bewer ber» den'Vorzug. §. 4. (Nachweisung über das Verhalten nach dem Austritte aus der Schule.) Wen» der Bewerber nicht unmittelbar aus der Sibule in die AmtSkandidatnr tritt, so bat er über seine Beschäftigung während' dieser-Z'it undnber sei» Wohlverbalien sich glaubwürdig auszuweisen. Z. S- (Aufnahme als Post-Afpirank Zweck und Dauer der Verwendung.) - Die Aufnahme findet mittelst Auf« nahmSbescheideS in der Eigenschaft als Post.Aspiran« und zwar nur auf Probe und in der Regel

auszutrelen, in welchem' Falle' er seine» Austritt schriftZ lich anzuzeigen hak. . , g. 6. (Elevenpeüfung.) Hat der Post-Aspirant wäh rend des Probejahres< genügende Beweise seiner'Befä- higunq im Allgemeinen geliefert, und ein solches Ver. halten an den Tag gelegt, welches wahrhafte Neigung zu dem gewählten Berufe erkennen läßt, so ist derselbe, behufs der Aufnahme als Post-Eleve der Elevenprü- fung-tS. 3l) zu unterziehen, um deren Vornahme er einzuschreiten hat. Z. 7- (Wirkung der Elevrnprüfung

.) Nach Maßgabe deS Ergebnisses der Prüfung wird.der Post-Aspirant im ungünstigen Falle als unbrauchbar mittelst einer schriftliches Weisung jeder ferneren Verwendung entho ben,. im günstigen. Falle aber erfolgt seine Aufnahme als Post-Eleve »ach Maß der erledigten Plätze durch ei» besonderes Ernennungsdekret, und es ist'der^Zost- Aspirant verpflichtet, bis zur Einreibung in die Zahl der sisiemifirten Post.Eleven sich fortan im Postdicnste zu verwinden. ?. (Kaution der Post-Eleven.) Der Post-Eleve bar, obwohl

er, die Anrechnung der Eleven-Dienstzeit in di? gefammte Staatsdienstzeit ausgenommen, nicht in die Reihe der wirklichen Postbeamten gehört, vor Ablegung dcS StaatsdiensteideS eine Kaution von 30g sl. Conventivns-VZünze zu erlegen, weil nach Maßgabe sei ner Verwendbarkeit der Fall, eintrete» kann, daß er jnr Besorgung verantwortlicher Geschäfte oder ju Dieu- stessubstitutionen beruft» wird. . ' Z. g. (Adjutum der Post-Eleven.) Der Post-Eleve, dcssin Dienstleistung in der Regel n»r als Vorbereitung

für eine wirkliche Anstellung IM Postsache zu betrach te» ist, erkält keine Besoldung, jedoch wird demselben 'zur Erleichterung feiner Subsistenz ein Adjntum von jährlichen 2öt) st. Conventions-Münze angewiesen, wel ches auf drii Betrag von jährliche» 3iiy fl. erhöbt wird, wenn er zur Substitution eines Postbeamte» oder Post meisters derufe» wird, und zwar für die Dauer emcr solchen Verwendung. 8- lO- (.Verwendung der Post-Eleven und Vergütung im Falle der Uebrrsetziing.) Der Postbehördc bleibt es vorbehalten

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 20.02.1850
Umfang: 8
, nachweiset, so gidt ihm dieß vor gleichen Bewer bern den'Vorjug. . Z- 4. (Nachweisung über das Verhalte» nach.dem Austritte gus der Schule.) Wen» der Bewerber nicht unmittelbar aus der Schule in die Amtökandidatnr tritt, so bat er über seine Beschäftigung während dieser^Zeit und über sei» Wohlverbalien sich glaubwürdig auszuweisen. F. 5. (Aufnahme als Post-Aspirant; Zweck, und Datier der Verwendung.) > Die Aufnahnie findet mittelst Auf« nahnzSbescheideS in der Eigenschaft als Post-Aspirant

freistellt, ohne Angabe des Beweggrundes auszutreren, in welchcnnFalle'er seine» Austritt schrift lich aniuzeigen hat. ' . , , ' Z. ö. (Elevenprnfung.) Hat der Post-Aspirant wäh rend deS Probejahres, gelingende Beweise seiner Aefä- liignnq im Allgemeinen geliefert, und ein solches Ver. halten an den Tag gelegt, rpelches wahrkasre Neigung zu dem gewählten Berufe erkennen läßt, so ist derselbe. , behufs der Aufnahme als Post-Eleve der Elerenprü- fung-(Z. 3t) zu unterziehen, um deren Vornahme

er rinzuschreite» hat. 8. 7. (Wirkung der Elevcnprüfung.) Nach Maßgabe des Ergebnisses der Prüfung wird.der Post-Aspirant im ungünstigen Falle als unbrauchbar mittelst einer schriftlichen^ Weisung jeder fernere» Verwendung enlho- ben,> im günstigen. Falle aber erfolgt seine Aufnahme als Post-Eleve nach Maß der erledigten Plätze durch ein besonderes Srncnnungsdekrct, und eS ist'der-Post- Aspirant verpflichtet, bis zur Einreibung in die Zahl .der sistemisirlen Post-Eleven sich fortan im Postdienste zu verwenden

. 8- P. (Kaution der Post-Eleven.) Der Post-Eleve bar, obwohl er. die Anrechnung der Eleven-Dienstzeit iu die gesammte Staatsdienst,«'! ausgenommen, nicht in die !1>eihe der wirklichen Postbeamten gehört, vor Ablegung des StaalsdieiisteideS eine Kaution von so sl. Eonventions-Münze zu erlegen, weil nach Maßgabe sei ner Verwendbarkeit der Fall, eintreten kann, daß er jur Besorgung verantwortlicher Geschäfte oder zu Dicii- strssubstitutionen beruft» wird. . ' z. 9. (Adjutum der Post-Eleven.) Der Post-Eleve

, dessin Dienstleistung IN der Regel nur als Vorbereitung für eine wirkliche Anstellung im Postsache zu betrach ten ist. erhält keine Besoldung, jedoch wird demselben 'zur Erleichterung leiiier Subsistenz ein Adiutum von Jährlichen Lgo fl. Couventions-Münze angewiesen, wel ches a»f dru Betrag von jährlichen 3i>g fl. erhöbt wird, wen» er zur Substitution eines Posibeamten oder Post meisters derufen wird, nnd zwar für die Dauer e»ier solchen Verwendung. 8- iö. (Verwendung der Post-Eleven und Vergütung

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 02.07.1850
Umfang: 8
W »8. Amtsblatt zum Mroler Bothen^ 2, Juli 1350. 5 Ftundmachung. .2 Vom i. Juli d. I. angefangen treten die Bestimmun gen des deutsch »österreichischen Post-Verein-VertrageS rückstchtlich der bisher bcigetretenen Staaten, d. i. Preu ßen , Baiern u»d Sachsen in volle Kraft. Im Wechsel« verkehre mit den genanUten Königreichen habe» daher mit l. Juli d. I. alle früheren Postverträge außer Kraft zu treten, und bei der Behandlung der VereinS- korrespendenz lediglich die Bestimmungen

deS machen genden Vertrags vom ö. 'April d. I. als Norm zu dienen. Vertrag x üdcr die Grundlagen eines deutsch.österreichische» Post- vereines. Art. I. Allgemeine Bestimmungen. (Umfang und Zweck deS Vereins.) Der deuifch - österreichische Postverein bezweckt die Feststellung gleichmäßiger Be stimmungen für die Tarirnng »nd postalische Behand lung der Brief- lind Fahrpostsenduiigeu, welche sich zwischen verschiedenen, zum Vereine gehörigen Postge- bietcu oder zwischen dein VereinSgebiele und dem Ans- lande

> Postadministrationen nur alS Ein Postgebict angesehen. Art. 3. (Sicherung und Beschleunigung des Post. Verkehrs.) Jede zum Vereine gehörige PostVerwaltung ist berechtigt, für ihre Korrespondenz jederzeit die Rou te» zn benntzen. welche die schnellste Beförderung dar biete». Dabei m jeder Verwaltung freigestellt, die in ternationale Nereinskorrespondenz über anderes Ver- einsgcbiet einzeln oder in verschlossenen Packcten zu ver sende». Ueber die Anwendung der vorstehenden Bestim mungen auf die -Korrespondenz

.) Die Entfernungen in dem Wechselverkehre zwischen den einzelnen PostvereinS- gebieten werde» ausschließlich nach geographischen Mei len (zu IS auf Einen Aequatorsgrad) bestimmt. Art. 7. (Vereinsgewicht.) Für alle GewichtSbestim- mnngen in dem Wechselverkehre der Postvereinsstaaten gilt als Gewichtseinheit das Zollpsund französische Grammen). Art. kj. (Münzwährung.) Die Zutarirung und Ab rechnung erfolgt iu der Landesmünze derjenigen Post- behörde. welche das Porto einzieht. Ueber die Art der Saldirnna' tritt

zwischen den betheiligten Verwaltungen besondere Verständigung ein. Art. 9. (Abrechnung.) Diejenige PostVerwaltung, an welche die Postsendungen unmittelbar, d. h. obne Berührung einer dritten VereinSpostaustalt übergeben und von welcher sie in eben der Weife empfangen wer den, übernimmt auf Verlangen die Abrechnung und Ausgleichung mit den weiter liegenden deuischen Post- vcrwaliiiiigen. Die Reduclion des angerechnete» Porto für iraustttrcudc Korrespondenz findet nach dem wirk lichen Werthe des zugerechneten Betrages

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 28.06.1850
Umfang: 8
.H? »S. Amtsblatt zum Tiroler Bothen. -s Juni isso ^ K u n d n> a ch il n g. ! Vom I. Juli d. I. angefangen treten die Btstininiun- ge» deS deutsch - österrcichifcheii Post-Vcreiu-VertragcS rückstchtlich dir biSber beigetretenen Staaten, d. i, Preu ßen, BaicsN und Sachsen in volle Kraft. Im Wechsel- Verkehre niit den genaunten Königrei>l>en haben daher mit t. Juli d. I. alle früheren Postverträge außer Kraft zu treten, und bci der Behandlung der Vereins- korrespendenz lediglich die Bestimmungen

deS nachfol genden Vertrags vom 6. April d. I. ass Norm zu dienen. Vertrag über die Grundlage» eines deutsch-österreichische» Post- vereineS. Art. I. A I l g e m e i n e B e st i m m u n g c n. (Umfang »nd Zweck des Vereins.) Der teuifch - österreichische PostVerein bezweckt die Feststellung gleichuiäßi.qer Be stimmungen sür die Tarirung und postalische Behand lung der Brief- und Fahrpostsendnngen, welele sich zwischen verschiedenen, zum Vereine gehörigen Postge- biete» oder zwischen dem VcrcinSgebietc

. 6. (Siitferiin>-gS-Maß.) Die Entfernungen iv dem Wichsclverkcbre zivis.t 'kN den einzelne» Postvereiu?, gebiclen werden auss.i li>f!'i>I> nach geoqrarhische» Mei le» (zu IS ans Eine» Aeguator?grad> bestimmt. Art. 7. (Vercinsgewicht.) Für alle Govichtsbciiim miingen in drm Wettselverkehr.' der Post?ereinSstaa!eu gilt als G. wichrseiubeil das Zollpfimd (SVg französtsil-e Grammen). Ari. ö (Münzwährung.) Die Ziitarirun^z und Ab- rechttiing erfolgt in der Vandesinüuze derjenigen Post behörde, wel.be das Porto

einzieht. Ueber die Art der Salvirnng tritt zwischen den b.rhciligtcn Vcrwaltnngeii besondere ^ernäudgliug ein. . Art. g. (Abrechnung.) Diejenige Postoerwaltnug. .an welche die Postsendungen unmittelbar, d. h. o? ne Berührung einer drillen Verein-postanstait übergeben und von wel>t,er sie in eben der We>s» empfangen wer- den, übernimmt auf Verlangen die Abrechnung und Ausgleichung mit den weiter liegenden deiuschen Post- Verwaltungen. Die Reduktion desangereciineten Porto für iransitirende

Post gebiet darstellen. I» Folge dessen soll diese Korrespon denz ic. ohne Rücksicht auf die Tcrriloria>qrenze einzig mir den verabredeten gemeinschasilichen Porlvlaren be legt wercen. Art. l l, (B^zug des Portos,) DaS Porto, welches nach diesen Taren sich ergibt, hat jede Postvcrwatn-ig sur alle Briefe zu belieben. i>-sch- von ibren Postan- stalten abgesandt werben, es mögen diese Briefe fran- kurz sey» oder nicht. Arr. l2. (Hinwegfallen des Transitportos.) Die Er hebung eines bei'ondercil

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 02.05.1850
Umfang: 6
nnd in derselben Währung zurückgerechuet, irie dasselbe aiigcsctzt gewesen ist, wogegen die Postanstalt, an wel che dieselben siirückgelaugeu,. berechtigt ist, daS ganze Porto für die Hiiisciidiiiig zu Gunsten der eigenen Post- kasse einbcbe» zn lasse». Art. 31. Briefe, welche den-Adressaten an einem an dere», als den ursprünglich ans der Adresse bezeichneten BcstiiiininiigSort nachgesendet werde» sollen. lrcclainirte Briefe» werden wie solche bebandclt und tarirt, die an dem Orte

. Für reclamirtc Briefe, deren Zustellung an die Adres saten nicht bewirkt werden kann, und die daher an die Aufgabeorte zurück z» leite» sind, dürfen der Postan- stalt, von welcher dieselben eingelangt sind, nur dieje nigen Gebühren in Anrechnung gebracht werben, welche von dieser bei der Auslieferung an die rückscndcndc Post anstalt aufgerechnet worden sind. Aufhebung der nicht vereinbarten Gebühren. Art. 32. Außer den in den vorstellenden Artikeln aus drücklich stipnlirten Taren dürfen für die Beförderung

der internationale» Vercins-Eorrespondriiz keinerlei wei tere Gebühren erhoben werden, iind es ist anSnabms. weise nur bezüglich der Bestellgebühr denjenigen Post- Administrationen, bei welchen eine solche noch besteht, überlassen, dieselbe vorläufig fortzuerbebe». Diese Ge bühr soll jedoch über ibre» dermaligen Betrag keines Falls erhöht werden, und es werden vielmehr die be treffenden Verwaltungen darauf Bedacht nehmen, sie nach Thnnlichkcit ganz aufzuheben oderdochzn ermäßigen. Der Ersatz barer Auslagen

derselben erzielt, und die neue Fassung nach den Be stimmungen deS Vereins bewirkt werde». Die neu zn schließenden Verträge sollen den übrigen Deutschen Post- Verwaltungen so weit mitgetheilt werden, als ihr In teresse dabei betbciligt ist. II. Behandlung der Zeitungen. Art. 33. Die Postämter der Vereinsstaaten besorge« die Annahme der PränUmeralio» ans die im Vereins, gebiete sowohl, alS die im Auslande erscheinenden Zei tungen und Journale, so wie deren Versendung und Bestellung an die Präuuincranten

. Vereinsländische Zeitungen, welche im DereinSgebiete befördert werden. Art. 39. Die Postverwaltungen sind verbunden, die in einem andern Vercinsstaate erscheinende» Zeitungen nnd Journale, wenn darauf bei ibnen aboinn'rt wird, bei derjenige» Postverwaltung z» bestellen, in deren Ge biet der VerlagSort gelegen ist. Hierbei bleibt der Ver- elnbarung der betheiligten Post-Administrationen über lassen, die einzelnen Postämter zu bezeichnen, bei wel chen die Bestellung erfolgen kann. Art. 40. Die Versendung

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Seite 6 von 8
Datum: 11.10.1849
Umfang: 8
'5 K « » .«l. , .. . . ^ ^ von der » k r-»aks-»rlk»n Direktion wird ,»» «Icher^»a>mg der «khriniz «»»rerer ttk M,»lii!» V-brlMi^lm V»r»aleu»,«jähr» isso erforterliche» Oekoncml»-«rilk»l »in« «onkurrenj-B-rhandlung durch l»»derr«I»ung schriftlicher Ue^rnten Qekonowie Artikel, deren dellSufig« vedarsSmenge, dl» Ort» für die Adliestruog und der B» «rag der zu leistn,«»» V«dt»>>, sind wie folgt, näiolich l Post Sir. Benennung des Oekonomie Artikel« und Beikichnung der Beschaffenheit B»iläufig

, während ter aewobnlichcn AmlSstunden eingesehen werden können- Die Offerte müs sen die Erklärung enthalten, tag dies- Behelfe eingesehen werte» sind, daß der Offerent den dießfälligen Bestimmun g?n sich undetingl unterzieht» und daß er tie Artikel, von welchen und zwarvon den unter Post Z!r. 2 in 7 aufgesühr- ten mit seiner Unterschrift und seinem Handsiegel versehene Musterstücke vor Ablauf des Termines bei ter Direktion ein- zubringen sind, nach dem vorgelegten Muster zu liefern sich verpflichte

, und znar zu Post 1. Die wein^rünen Fässer inüss-n in Gebunden von 10 bis 12 Eimer adgrstellt werten, und türfen nichl untec ö Eimer enthalten. Die Fässer müssen in Eisenband geliefert werben, vcn qesu^.teui Holze und frisch geleert lern, einen starken reinen AZeingrruch haden U7,t von in tnrch drungen se-n. Wein'ürre, oter mit einei» schiunnt >l en c ,r witrigiN B«ig«ruch dehaslite Fässrr linnen nicht angenom men werten. Post 2. Die Pcltasche muß 70°,o Kaligehalt haben. Sollte die abgelieferte Waare

nicht »ollstäntig tiefen Gct'alt besitzen, >o steht e» ter Direktion frei tie Waare zurück,» weisen, oder »Inen »ntsprech ntcn Preisnachlaß zu bestim- W»». N»»riß»»< wird dl» Tara >«<h d»r reell» ^Mxvaz« gen»««n»>> «erden. Post z. »a« Ziüdskhl «uß doppelt roffinl.t, von reiner v»s«b»ff»nhek IN»« w iNXe» z»««r seil,, deren ?«r» nacb der reellen Abwäge angenommen wirb. Dabei wird sür den Fall, wenn »on der Fabrik die Fässer z»rüct»,h-llrn werten, bedungen, daß an den Kontrahenten taküe die Ver gütung

In einer» 24 kr. C. M. per Spur,:,) Zentner nicht übersteigenden Betrage zu leisten sein wird. Post 4. Das Sudsal^ muß In Stöckeln -on trockener und reiner Beschaffenheit geliefert werten. Post 5. Bei dem dreifjcigen Packelfpazat mvg »In Pfund 300 Ellen halten, die Fäden müssen gleich tick laufen, kein» Knöpf- enthalten und »on gut»r und starker Beschaffenheit sein. Post ti- Die Plombierschnür» muss«» vierfädig, mil »i- N»IN »Ingedrehten «upfertraht» angrfertrgt, gleich dick laufin, gut nnd stark und ohne Knöpf

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Seite 6 von 8
Datum: 02.11.1849
Umfang: 8
-venetia nischen Königreiche folgende Ritt- und Nebengebühren einge hoben werden, und zwar: Bei Beförderung der Extraposten: Rittgeld pr. Pferd und Post L. 3 (5. 60 Postillons-Trinkgeld pr. Pferd und Post . . L. 1 C. — Wagenmeistergebühr für ein Paar Pferde auf der eigenen «Station. . L.— C-30 Gebühr für einen vierrädrigen gedeckten Wa gen per Post. ......... L. 1 C. 80 Gebühr für einen ungedeckten vierrädrigen Wa gen pr. Post - . L. — C. 90 Rittgeld pr. Pferd und Post bei couriermäßi« ger Beförderung

. L. 4 C. 60 Trinkgeld pr. Pferd und Post. . . . . . L. 1 E. 25 Sowohl bei Aerarialfahrten als bei Privatfahrt' Unternehmungen oder Messagerien für Per- fcnalbeforderung (mit Alnhebunq des Art. 3 des italieo llecroto vom 2t>. Juli Z811) er halten die Postmeister an Ritt^eld pr. Pferd und Post L. 3 E. — und die Postillone das Trinkgeld pr. Pferd und Pcst mit L. —E.75 Der Stalliere für ein Paar Pferde auf der ei genen Station eine (.Gebühr von . . . . L- — E.20 Den Postmeistern steht eS j'doch frei, den Prival-Untec

. nehmungen ihre Pferde um die obigen Gebühren ;n verw-i gern, dagegen stcht es in diesem Falle den Letzteren Nl, für ihre Fahrten — gegen Entrichtung einer bloßen Gebühr von 30 C. pr. Pferd und Post an die Postmeister — auf eigene Rechnung Pferdewechsel für ihr Fahrten ;u errichten. Auf den gebirgigen Straßenzüge» des Splügen und des Stilfser Joches jedoch sind die Stationen IZvrmio, 51a- ria, Lkiavenna und lwloiiit, berechtigr, sowohl auf dem Tour- als Retourwe^e abzunehmen, bei Eftrapost- reisen

an Rittgeld per Pferd und Pcst . . . L. 4 (5.7— an Pcstillonstrinkgeld pr. Pferd und Post . . L. 1 E. 25 für einen gedeckten Wagen sammt Na:schub pr. Pcst L. 35. —' für einen ungedeckten derlei Wagen . . . . L. 2 C. — Die Stationen ^i'rann und ttiva Oknavonn^ gerne» ßen dasselbe Ausmaß, Erstere jedoch nur in der Dichtung gegen IZnrmiu, und Letztere in jener gegen (^luavenna, nicht aber auch in den entgegengesetzten Richtungen. Diese Anordnung des k. k. Handelsministeriums ddo. 23. September d. I. Z.6722

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Der Bote für Tirol
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Seite 12 von 14
Datum: 14.01.1850
Umfang: 14
, ten 3. Mär, lt^50. B r i e l m a V e r. S4 -z- Kundmachung. t Bei d<m Pestlnsptktora^« w ^Ezeryowttz KI« k^chrot« d,m »on jahrttch,n üvü fi. und d,i d,m Pestamt, in Stanislau die kentrol. leeren OffizlollS- und Post-9niplLl,nt«nstell« mlt fk. Oebalt. teite gegen Kautienslelstung lm Äescltungeb,trogt in ^rledizunz getcmmen. Zur Wieterdesthun) dieser deiten Stellen, so »rkt even> tuell sur elne aus diesem Anlasse sich »lltdlgcnde Pcstof» flUalsstelle in Leulderg oder bei einem anderen Pcstamte

Post, Kundmachung. Aei der k. k. prov^Pesi^irkklien iy Hermai'nstadl ist eine pf^liori'che At;r„ist»nstelle mit dem Geholte jährli cher 0. M. und drr Verpflichtung zum (ktl^g ei. ner ^iauticn im Betrage ter Vesoltung, dann eine unenl.^ geldliche AmtspraktikantenNelle in Sr,ed!aung gekommen. Djf ^)en?:rbrr »lln ».iese Diensistellen daben ihre ^ederia kume, t'rten Gesuche, unt.r Nachn^eisi-ng ter Studien, ler Kenn,n>ne >' der Postmampulaijin und !er Sp^ch'i, i.» Wege rer '.crii-><yt.n Aeborlen

-st-eriraltunz kür Tirol und Vorarlberg. Innsbruck, den 22. Fediuar lk5y. Ä r i e l m a Y e r. Kundmachung. -Das Postami in B ö ti m i fch-L e I ppa ist in ein Post amt mil Pferden'e.liiel uuigestallel worden, und hat als sol ches seine Wirtsair.tiil mil l. Fibiilac lö5ö begonnen. Die Distanzen stnd, nie folg!, f.-stgesetzl rrorden: zirifchen Pöhm>sch-?e>xpa uiir Hirnsei, mit —Vo Post, i» ii - ii zi Haida ,, —,, i> ii ii ii Politz „ —^ ^ ii ii ii ,i Nlien'.eS ,, 1 i> ,i „ „ L. Kainnitz

und Habrponlendungen be assen. D>e Verbint.ng er-^Ii Fra Hing durch ich iSglicke Ao. tenfahrpoii;n-i>ch,n Fiatiing und GeraS. > Zladil, gs ixjrx isrläufig durch ejne täz- llv».e pcst ,nit Hamnitz veldunLen. J-inkbiuck, den 26. Februar ISSV. Von der t. t. Ober-P. st-erlraUung für Tirol und Vorarlberg. V r i e lm,-> Y e r. ^n d.m I>iarkre K u I n- 6 r t a. im Krcniande Böhmen, lriid ein Post^uii rline Slufst'llung von Pcstpferden errichtet d-11-n rllamkei! .Nil I. M-rz I»5V k.gönnen bat. ^-'asl-lbe ->lufn>>kme

. Die Distanzen wurden nach Maßgabe der- wlilllchen Enlsernnng festgesetzt, und zwar: iirlschen .«krcmau und Lech-rih auf Post, . „ i.' S'b.nschütz .. — „ Sibenschüh „ Brünn „ l«/z i. ' „ ' „ Schii-arzlirchen „ I „ .. Pchr-'tz lV- .. «?. Zk. Postdirektlon Innsbruck, den 3. März lL50. V r I e l m a ? e r. ^ K u n d »» a ch » n g. I Vei dem k. k. Oterpostamte in Lalbach Ist eine Post- Lssiilalsstelle mit dem Gebalte «on k<ZO fl. oder bei Gra- dualsorrückung »Ine irlrkllche oder xroslforische Ostizial«. stille

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Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 12
Datum: 09.08.1849
Umfang: 12
, und diese provisorische Bestimmung für so lange beizube- halren, bis das, der Straßenlage und den sonstigen Lckalverhällninen entsprechende ZeitauSmasi auf geeig nete Weise erhoben worden seyn wird. 3. Die vom Versender einzuhebende Tare wird ohne Aus nahme. wie folat, sestaefetzt: s) für Staffetsen bis zum Gewichte von 15 Pfund das jeweilige, für Coierierc bestehende Rittgcld für ein Pferd nebst einer besondern Staffetten- gebühr von 24 kr. für jede einfache Post; b) für Stafetten über 15 Pfund bis lüg Pfund

die Unter a) genannten Gebühren, nebst einem Wagen- gelde von 6 kr. pr. Post; e) für Staffelten im Gewichte über 109 Pfund die unter a) genannten Gebühren im doppelten Be trage, nebst dem Wagengelte von 6 kr. pr. Post; ll) für Staffelten nach len Auslande nebst lein vorbe- nannten inländischen, jene Gebühren, welche für len Transport im Auslande an die fremden Pcst- anstallen zu entrichten sind. 4. An Beförderungsgebühren sind sowohl für Dienst-, als auch für Privar-Staffelten an die Poststalicne» zu erfolgen

: so für die Postmeister 'las eingehcbene ?!ilt- und Wagengeld im vollen Betrage; da für die Postillons ein Trinkgeld mil der Hälfte der cingelicbcnen Slassellengebühr von 12 kr. pr. Pferd und einfache Post. 5. Die bisherige Zulage zum ?^illgcld inil 4 kr. pr. Pferd und Post bei Besorltiung oon Pri'.'at-2ranerren zu Gunsten der Pcstincister, so wie auch das Aussitzgell für Postillons im Qrle, wo eine Dienst-Srasielle auf gegeben wird, werden in allen jenen Grönländern, wo liefe aufzurechnen waren, aufgehoben

Ausmaße von Einem Gulden und acht Kreuzer für Ein Pferd und die einfache Post belassen, dagegen in ganz Galizien, und zwar vom l5. Juli d. I. angefangen, aus den Betrag von Einem Gulden Eon.-Münze für ein Pferd und die ein fache Post erhöhet worden. Die Gebühr für einen gedeckien SlationSwagen wird wäh rend desselben Zeitraun»» i» jeder Provinz in der Hälfte deS festgesetzte» PostrillgeldeS, für einen nngedecklen Wagen aber in dem vierten Theile desselben zu bestehen habe». DaS Schmier

-ltcrale in Czernowitz ist die Post- inspekicrkstellc mit r-i» Gehalle jährlicher 800 fl. C. M., r,m Genullt einer Naluialirchnung oder bei deren Er manglung ein Quartier^eld vc» jährliche» L6 fl. E. M. gegen Erlag d,r Kaulicn im Allrage l,r Vesoldung in ErleNgung gekommen. Die B-werder haden die gehörig dokumentirten Gesuche unler Nachiveisunz ter Stullen, ler <ieilnt»i»e von d,r Postmanipulaticn unv ler polnischen Sprache, im Wege l,r vcrg'sihlen ^ehorle eis längstens 15. August >849

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 10
Datum: 15.11.1849
Umfang: 10
l. I. an werden im lcmbardisch-senetia- nischen Königreiche folgend« Ritt- und Nebengebühren einge- Hoden werden, und zwar: Bei Beförderung der E^trapcsten: Rittgeld pr. Pf-rd und Post L. 3 «k. 60 PostillonS-Trinkgeld pr. Pferd und Post . . L. 1 C. — W-igen-n-Ist-rg-bühr für ein Paar Pferde auf der eigenen Station L.— C. 30 Äebühr für einen vierrädrigen gedeckten Wa gen per Post L. 1 E. 80 Gebühr für «inen ungedeckten vierrädrigen Wa gen pr. Post L. —C. 90 Rittgeld pr. Pferd und Post bei couriermäßi ger Beförderung

L. 4 C. öO Trinkgeld pr. Pferd und Post L. 1 C. 25 Sowohl bei Aerarialfahrten als bei Privatfahrt- Unternehmungen oder Wessagerien für Per- sonalbefcrderung < mit Aufhebung des Art. 3 des Itslico Ilecroto vom 2ti. Juli 1811) er-, halten die Postmeister an Rittgeld pr. Pferd und Pcst L. 3 C. — und die Postillone das Trinkgeld pr. Pferd und Pcst mit L.— C. 75 Der Stallier« für ein Paar Pferde auf der ei genen Stati-n «in-Gebükr von .... L,— C.20 Den Postmeistern st-hl es jedoch frei, den Privat-Unter, nehmungen

ihre Pferde UIN die obigen Gebühren III verwei gern, dagegen stiht es in diesem Falle den Letzteren >u, für ihre Fahrten -— gegen Entrichtung einer bloßen Gebühr von 30 C. pr. Pferd und Post an die Postmeister — auf eigene Rechnung Pferdewechsel für ihr Fahrten zu errichten. Auf den gebirgigen Straßenzüge» d,S Splüzen und des Stilfser-Joches jedoch sinr die Stationen körnn',,, 8l-r I^la- rla, Dliiavonni» und >1»Ici»o berechtigt, scwcvl auf deut Tour- als Retcurwege abzunehmen, bei E^rtrapcst- reilen

an Rittgeld per Pferd und Post . . . L. 4 C. — an Pcstillonstrinkgelb pr. Pferd und Pcst . . L. 1 C. 25 für einen gedeckten Wagen sammt Ra: schuh .pr. Pcst L. 3 E. — für einen ungedeckten derlei Wagen . . . . L 2 C. — Die Staticnen 'I'Irann und lUvn ,Ii ciliiaeoiina genie ßen daSseld« Ausmaß, Erstere jedoch nur in der Züchtung gegen kvrmio, und Letztere in jener gegen ^tiiavei,na, nicht aber auch in den entgegengesetzten Richtungen. Dies« Anordnung des k. k. Handelsministeriums ddo. 23. September

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 10
Datum: 08.11.1849
Umfang: 10
. Vom 1. Oktober l. I. an werden i:n lombardisch-venetia- nischen Königreiche folgende Nitt- und Nebengebühren einge. hoben werden, und zwar: Bei Beförderung der Extraposten: Rittgeld pr. Pferd und Post . . . . . . L. 3 V. 60 PcstillonS-Trinkgeld pr. Pferd und Post . . L. 1 C. — Wagenmeistergebühr für ein Paar Pferde auf der eigenen Station. ....... L.— E. 30 Gebühr für einen vierrädrigen gedeckten Wa gen per Post . . . . . . . . . . L. 1 C. 80 Gebühr für einen ungedeckten vierrädrigen Wa gen pr. Post

. L.— (5. 90 Nittgeld pr. Pferd und Post bei couriermäßi ger Beförderung . L. 4 C. 60 Trinkgeld pr. Pferd und Post L. 1 E. 25 Sowohl bei Aerarialfahrten als bei Privatfahrt' Unternehmungen oder Mcssagerien für Per- sonalbeforderung (mit Au'hebun^ des Art. 3 des itaZica Necrelli vom 26. Juli 1811) er halten die Postmeister an Nittgeld pr. Pferd und Post L. 3 C. — und die Postillone das Trinkgeld pr. Pferd und Pcst mit ......... L.— C. 75 Der Stalliero für ein Paar Pferde auf der ei- genen Station eine Gebühr

- als Netourwe^e abzunehmen, bet Extrapcst- rti,en.an Nittgeld per Pfcrd und Pcst . . . L. 4 C. —- an Pcstillonstrinkgeld pr. Pferd und Post . . L. 1 E. 25 für einen gedeckten Wagen sammt -^atschub pr. Pest L. 3 5. — für einen ungedeckten derlei Wsgen . . . . L 2 (5. — Die Stationen ^I'iran» und <li Olu.^venn^ genie» ßeu dasselbe Ausmaß, (Erstere jedoch nur in der Dichtung gegen Kormio, und Letztere in jener gegen ('liüivonnl!, nicht aber auch in den entgegengesetzten Richtungen. Diese Anordnung

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 09.04.1850
Umfang: 6
der Fahrvostordnnng vom L. Juli lkZg wird ge- stattet, Geldsendungen seder Gattinig in Briesen und Palleten verschlossen zur Post zubringe». Die so über brachten Sendungen müssen: n. nach Vorschrift wohl verwahrt. nnd^ I». Papiergeldse»d»»aen in Briefen und kleinern Packeten innerhalb sowohl alS äußerlich miiide- flens mit zwei Si'qeln verschlossen sein; Kreuikonverte müssen vier Siegel haben »nd die zusanimenlansenden Spitze» sür das vostämtliche Sieael frei gelassen werden; v. die Geldloezifikatfon

,'»^ die Nachzählung des Inhalts nach der be hebenden Vorschrift geschehen muß. Hievo» sind aus genommen: die Sendungen der öffentlichen Bebör- den nnd, Ae mter, welche ohne Unterschied,' n ach Vorschrift verwahrt »nd versiegelt znr Post gebracht werden müssen.- . kl. Bei Neichsschatzscheinett und anderem verzinslichen Papiergelde darf, wen» dasselbe offen zur Post gebracht werden will.-nnr die Summe, auf welche es lautet, ohne.Berücksichtigung der darauf haftenden Interessen. . auf der Adresse anaeiekt

werden. ' , <?. .Vermischte Geldsendnngen 1Ü der Fahrxost. . Ordnung) dann Sendungen mit Wertbvapieren aller Gattungen, welche nicht als Geld, cirknliren, sind ohne Ausnahme verschlossen zur Post zu bringe». .7. verschlossen ^»r Post gebrachten Sendungen mit Geld oder Wertpapieren wird das pvstäintli'che Siegel telciedrückt. Die PosibrdienNeten haben der Eröffnung und Nach zählung de« Inhalts der, blos nach Angabe dcs Wer thes zur Post aukaenommenen Sendnnaen bei der Ab. aabe nicht beizuwohnen, ausgenommen

von Bissingen. Statthalter. 5 Kundmachung. ? In dem durch die Knndmachiing vom I. Oktober veröffentlichte» Verzeichnisse der z» Geldanweisungen und zu deren Auszahlung ermächtigten Postkassen ist, anstatt „Ofen' »Pcsth' zn lesen. ' . JnnSbrnlk am St>. Oktober ILZO, K. K. Post-Direktion sür Tirol und Vorarlberg. - Brielmayer. K u n d m a ch n n g. Das Ministerium der Handels hak ^ani >4. Oktober d.'I. nachstehende ausschließende Privilegien zu verlei- hen befunden: ^ > . ' . , Den, Michael Ehiachich, Hand

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 30.03.1850
Umfang: 10
. S w o b o d a. -Z- Kundmachung. 1 Da« Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent liche Bauten hat mit hohem Erlasse vom 27. Juli 1850 Z..3517—lZ. über die Annahme versiegelter, mit Geld oder Werthpapieren beschwerter Postsendungen folgende Anordnungen gelroffen: 1. In Abänderung der AZ. >0, 11-, 12, 28, 2S »nd 4l6 dcr Fahrpostordnnng vom 6. Juli >838 wird ge. Mattet, Geldsendungen >eder Gattung in Briefen »nd packeten verschlossen zur Post zu bringe». Die so über brachten Sendungen müssen: i>.. nach Vorschrift wohl oerwahrt

Geldsumme mit dem Beisätze „nach Angabe' ausgedrückt ist. Den gleichen.Beisatz erkält die Adresse. g. Die Postanstalt kästet bezüglich solcher Sendun gen mir für die richtige Uebergabr im unbeschädigten äußern Zustande, mit unverletzten Siegel» und mit vol lem Ge»ylch»e, ohne für die Richtigkeit deS angegebe nen Inhaltes einzustehen. Werden bek der Zustellung die Siegel oder die äußere Verwahrung verletzt befun den, so kann der Empfänger belm SlbgabS-Post. anite dir Nachwägung der Sendung, sowie

versiegelt zur Post gebracht werden müssen. 5. Bei Reichsschatzschcknen und anderem verzinslichen Papiergelde darf, wenn dasselbe offen zur Post gebracht werden will, nur die Summe, auf welche es lautet, ohne Berücksichtigung dcr darauf haftenden Interessen, auf der Adresse angesetzt werden. 6. Vermischte Geldsendungen (8- >2 dcr Fahrpost. Ordnung) dann Scndnngcn mit Werthpapicren aller Gattungen, welche nicht als Geld cirknliren, sind ohne Ausnahme verschlossen zur Post zu bringen. 7. Allen verschlossen

zur Post gebrachten Sendungen mit Geld oder Werthpapieren wird das postämtliche Siegel beigedrückt. g.Die Postbediensteten haben der Eröffnung und Nach zählung des Inhalts der, blos nach Angabe des Wer thes zur Post aufgenommenen Sendungen bei der Ab gabe nicht beizuwohnen, ausgenommen wenn bei der Zu stellung Verletzungen an dcr äußern Verwahrung oder an den Siegeln wahrgenommen werden kPunkl 3). Dieß wird hieinit zufolge h^rabgelangten Erlasses dcr k. k. Generaldircktion

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 24
Datum: 08.06.1843
Umfang: 24
v. Bern, k. k. Vice-Präsident. Daniel Riller?. Mensi, k. k. Gnb.-Hath. ^ K u n d m a ck n n g. 1 Dir hohe. k. k. allgemeine Hofkaininrr hat mit Dekret vom 4. Oktober 1342, Skr. 37294, anzuordnen bssunden, daß auf der daS Vintschgau durchschneidenden Route die Poststation zu Latsch ausgehoben, und dagegen Poststationen in Vilpian, NatnrnS nnd Schlanders errichtet werden. Das DistanzauSmasi anf dieser Postronle ist, wie folgt,.be- stimmt worden: Zwischen Bohrn und Vilpian Vs Post, zwischen Vilpian nnv

Meran I Post, zwischen Meran und Nalurns 1 Post, Zwischen NoturnS und SchlanderS IV».Post, ^n ischen Schlan ders nnd EperS Post, zwischen Euer,'. nnd Mals l Post. Diese neuen Uestlmmnngen treten mit I. k. M. Juli d. I. in Wirksamkeit, von welchem Tage an zu Latsch keine Post mehr besteht, sondern die Posten nach obbesagten Bestimmun gen eingetheilt sind, nach welchen daSRirt- und PoststillionS- Trinkgeld nach.jcweiligen NittgeldS Taren zu bemessen kommt. Welches in Folge hohen k. k. GnPernial

-DekrelS vom 2<Z. April d. I., Z. 93>;9/3tiL Post, hiemit öffentlich bekannt ge- ,nacht wird. Innsbruck, den l.Jnni 1843. Von der k. k. Ober-Postverwaltung für Tirol nnd Vorarlberg. Fleischer, k. k.^ber-Postverwalter. V e r l a il t b a r u n g 1 sür LrhramlS-Kandidaten. Die Piüsung znr Erlangung deü LebrerzrugnisseS für Haupt- und Trivialschulen wird laut hoher GenehmigunA des hochwürd. fürstbischoflichen Konsistoriums unterm I. M., Z. lll , den 3., 4. nnd 5. Juli l. I. an dieser Mu-- sterhauprschule

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 24
Datum: 17.11.1842
Umfang: 24
32 33 29 36 20 35 34 23 203 153,199 7,173,174 199 173 173,>74 193 Wohn- u. WirthschaftSg. Wohnhaus 500 450 370 330 360 430 490 480 300 300 200 200 200 350 300 400 300 300 200 200 200 350 300 400 Summe . . 3510 2250 2250 Innsbruck, den 23. Sept. 1342. Aon der ständischen Aktivität. Dienststelle bei der Post. 2 Bei dem k. k. Post-Jnspcktorate in Vriren ist die Briefträ gers- und AmtSdicnerSstelle uut dem Gehalte jährlicher 200 st. E. M., dann den» Livreebezuge unv Slatural-Quartier, oder in Crrinanglnng des letzter

fl. C. M., dem Postmeister von Naturns n»d SchlanterS außerdem noch ein Aintc-panschale jährlicher 30 fl. C. M. Dieß letztere für Vilpian nicht. 2. Die jeweiligen Niitgebühren, und zwar gegenwärtig fl. per Post und 1 Pferd. en c. zwischen Meran und NaturnS 1 Post; «1. zwischen NaturnS und S.lilanders 1^/u Posten, nud zwischen SchlanderS und E^erS ^/ü Post. Zu befördern sind gegenwärtig nach beiden Seiten wöchent lich zwei Eilwägcn und eine Neitpost. Uebertieß die Ertra- posten und allfällige Staffelten

Wägen für Reisende, dann zwei ordinäre Post karten und,zwei Staffettentaschen nebst tcn übrigen Post- rcquisilen. 5. Der?lnboth eines jeden Kompetenten ist'fur ihn bis zur höhcrn Entscheidung bindend. 6. Die neuen Stationen werden wahrscheinlich erst mit 1. Mai 1843 ins Leben treten. 7. Diejenigen, w elche sich um eine oder die andere Sta tion bewerben wollen, haben ihre Gesuche an die gefertigte Oberpostverwaltnng zn leiten. , Darin haben sie ihren Wohnort, Stand, ihre bisherige Be schäftigung

und ihr Alter anzugeben, so wie auch einen Ver- mögtnsanswei'6 und ein Sittenzeugnifi beizubringen. Nähere Aufschlüsse rücksichtlich der Ausübung des Post- dienstes, so wie hinsichtlich der bestehenden »speziellen Postvor- schristen können wahre Kompetenten entweder bei der gefer tigten Oberpostverwaltnng, oder bei einem Postinfpektorate, oder sonst bei einem erfahrenen Postmeister erhalten. JnnSbrnck, den 21. Okt. 1342. Von der t. k. Oberpostverwaltnng von Tirol und Vorarlberg. Fleischer, k. k. Ober

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 16.08.1849
Umfang: 8
: ») für Staffetsen bis zum Gewichte von 13 Pfund das jeweilige, für Couriere bestehende Rittgeld für ein Pferd nebst einer besondern Staffetten- gebühr von 24 kr. für jede einfache Post; b) für Staffelten über It» Pfuyd bis 1W Pfund'die unter a) genannten Gebühren, nebst einem Wagen- gelde von <Z kr. pr. Post; o) für Sraffetten im Gewichte über I0i> Pfund die unter s) genannte» Gebühren im doppelten Be trage, nebst dem Wagengelde von 6 kr. pr. Post; <I) für Staffelten nach den Auslande nebst dem vorbe- nannten

inländischen, jene Gebühren, welche für den Transport im Auslande an die fremden Post- anstalten zn entrichten sind. 4. An Beförderungsgebühren sind sowohl für Dienst-, als auch für Privat-Staffelten an die Poststationen zn erfolgen: a) für die Postmeister das eingehobene Ritt- und Wagengeld im vollen Betrage; Ii) für die Postillons ein Trinkgeld mit der Hälfte der eingehobenen Stanctlei,gebühr von 12 kr. pr. Pferd und einfache Post. 5. Die bisherige Zulage zum Nittgeld mit 4 kr. pr. Pferd und Post

bei Beförderung von Privat-Staffetten zu Gunsten der Postmeister, so wie auch das Aufsitzgeld für Postillons im Orte, wo eine Dienst-Staffette auf gegeben wird, werden in allen jenen Kronländern, wo liefe aufzurechnen waren, aufgehoben. I?. Bei Beförderung auf Eisenbahnen. 6. Das bestehende Verfahren bei Staffelten auf Eisen bahnen in Bezug auf Begleitung derselben durch Post- kondultcure oder andere vollkommen vertraute Indivi duen, so wie auch in Bezug ans die Manipulation wird sür alle Krcnländer

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Seite 5 von 26
Datum: 03.11.1842
Umfang: 26
mit einem hiesigen Postamt» Individuum verwandt oder ver schwägert sind. Innsbruck, den 24. Okt. 1842. Von der k. k. Ober-Postverwaltung sürTircl und Vorarlberg. Fleischer, k. k. Oberpostverwalter. V Post-Nachri>,l>t 1 wegen Besetzung der neuen Postmeiste:sicllen in Vilpian, ö!at»irnS und SchlanderS. Mit hohem Hofkammer-Dekrete vom 4. Oktober d. I., I. 37294, Gubernial-Erlaß Nr. 24309/472, ist angeordnet worden, zwischen Votzen und AialS neue Poststalionen in Vil pian, Naturns und SchlanderS zu errichten

, dagegen aber rie gegenwärtige Station in Latsch als überflüssig aufzuheben. Zur Besetzung der drei neuen k. k. Postmeisterstellen wird hiemit der Konkurs bis Ende November d. I. ausgeschrieben. Die Bezüge sind folgende: 1. Als Besoldung für einen jeden jährlich 20» fl. C. M., dem Postmeister von Naturns und SchlanderS außerdem noch ein Amtcpauschale jährlicher 30 fl. E. M. Dieß letztere für Vilpiau nicht. 2. Die jeweiligen Nittgebühren, ,ind zivar gegenwärtig 1 fl. <5. M. per Post und 1 Pferd

. Das Distanzausmaß wird in folgender Art bestehe!» : s. Zwischen Botzc» und Vilpian mit V» Posten; 1i. zwischen Vilpian nnd Meran mit 1 Post; c. zwischen Meran und NaturnS 1 Post; <1. zwischen NaturnS uud SchlanderS 1-/« Posten, und L. zwischen SchlanderS und EyerS Vn Post- Zu befördern sind gegenwärtig nach beiden Seiten wöchent lich zwei Eilwägen und eine Neitpost. Ueberdieß die Erlra- posten und allfällige Ska^etten und Separatfahrten. ArntSbl. B. V. u. f. T, p. V- 83. 1S42, Die Verpflichtungen sind in Kürze

gefaßt folgende: 1. Der Stationsinhaber muß eine Kaution von 200 fl. (Z. M. bar oder hypothekarisch leisten. 2. Ein geräumiges anständiges, ui»d vorFeuer gesichertes Zimmer zur AmtSkanzlei widmen. 3. Wie es sich ohnehin von selbst versteht, den Manipula- tionS- und Poststalldienst vorschriftsmäßig selbst besorgen, oder durch einen hiezu befähigten und beeideten E^peditor besorgen lassen. 4. Er muß wenigstens L gute Postpferde halten; uberdiest zwei gedeckte Wägen für Reisende, dann zwei ordinäre Post

- tarren und zwei Stassettentaschen nebst den übrigen Post- requisiten. 5. Der Anboth eines jeden Kompetenten ist für ihn bis zur hohern Entscheidung bindend. 6. Die neuen Stationen werden wahrscheinlich erst mit 1. Mai 1343 ins Leben treten. 7. Diejenigen, welche sich um eine oder die andere Sta tion bewerbe» «vollen, haben ihre Gcsuche an die gefertigte Oberpcstverwaltung Zu leiten. Darin haben sie ihren Wohnort, Stand, ihre bisherige Be schäftigung und ihr Aller anzugeben , so wie auch einen Ver

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Seite 6 von 28
Datum: 06.04.1850
Umfang: 28
sich der Haftung der Postanstalt für die Richtigkeit der Summe nach den bisherigen Bestimmungen zu versi chern. als die Nachzählung deS Inhalts nach der be stehenden Vorschrift geschehen muß. Hievon find aus genommen: die Sendungen der iffentlichen^Bedör» den und Remter, welche ohne Unterschied, nach Vorschrift verwükrt und versiegelt zur Post gebracht werden müssen. 5. Bei Reichsschatzscheine» Und anderem verzinslichen Papiergelde darf, wenn dasselbe offen zur Post gebracht werden will, nur die Summe

, aus welche e« lautet, ohne Berücksichtigung der darauf haftenden Interessen, auf der Adresse angesetzt n»erden. k. Vermischte Geldsendungen (8- lS der Fahrpoik- Ordnuug> dann. Sendungen mit Wertpapieren aller Gattungen, welche nicht als Geld rirknliren, sind ohne Ausnahme verschlossen zur Post zu bringen- 7. Allen verschlossen zur Post gebrachten Sendungen mit Geld oder Werthpavieren wird das postckmilichr Siegel beigedrückt. si. Die Postbedkenstelen haben der Eröffnung und Nach zählung des Inhalts der» blos

nach Angabe deS Wer thes zur Post aufgenommene» Sendungen bei der Ab gabe nicht beizuwohnen, ausgenommen wenn bei der Zu stellung Verletzungen an der äußern Verwahrung oder an den Siegeln wahrgenommen wetten (Punkt 3). Dieß wird kiemit zufolge herabgelangten Erlasses,der k. k. Generaldirektion fürKommnnikatioNenddo. 2. Okto ber lSSO Z. 8l>»7?. zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Jnnsbrurk. den 13. Oktober IftSO. Von der k. k. Postdkrektkon für Tirol und Vorarlberg. Swoboda. 5 Vorladung. 2 Nachdem

nur nach der Entscrnung von Levico auS zu entrichte», von den nach Levico vorkommenden Rei senden ist, dagegen die Fahrtgebnhr — je nach der Richtung, von woher sie kommen, entweder biS Pergme oder Borgs zu bezahlen,, nachdem sie bis dahin auf die Bespannung Einfluft haben können. Was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Innsbruck an« 311. Oktober >850. ' K. K. Post - Direktion für Tirol Und Vorarlberg. Brielniayer.. Kundmachung. 3 Mit Gubernial-Eirculare vom 27. Oktober v. I. Z. 219S7/IS9Z wurden

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