auf, daß er seine Wohnung um 23 Uhr noch ver ließ, obwohl er, wie er glaubhaft machen will, hiebei Angst gehabt habe. Insbesondere fällt auf, daß er seiner Ehefrau beim Ver lassen der Küche erklärte, er würde nur die Haustüre zumachen. Aber auch die Verantwortung des Ange klagten, er sei überfallen worden, ist voll kommen aus der Luft gegriffen. Der Ange klagte kann nämlich rein zeitlich nach dem Verlassen des Gasthauses „Seidner“ noch gar nicht bis zu seinem Hause gelangt sein, als es zur Auseinandersetzung mit Thurn
, zusammen. Er machte die beiden aufmerksam, daß sich hinter einem in der Nähe des Gasthauses, und zwar in der Richtung der Wohnung des Angeklagten stehenden Omnibus jemand befände. Thurnwalder und Volgger begaben sich eilig dorthin, um nachzusehen, wer dies sei- Nun gibt Josef Volgger, der einzige Tatzeuge, unwiderlegbar an, daß sich der wesen. Er (Volgger) habe Thurnwalder auf merksam gemacht, wer sich da versteckt hatte und habe ihm erklärt, er solle ihn gehen lassen, da sie der Mair nicht interes