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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 14
Datum: 30.09.1833
Umfang: 14
des zu dieser Pupillarmasse gehörigen Gasthauses zum gol denen Schisse in Salzburg, mit Vorbehalt der obervor- mundschafilichen Genehmigung, gewilliget worden, und wird da her den Pacht lustigen zur Ueberreichung der schrift lichen Anböthe bei diesem k. k. Stadt-und Landrechte die Frist bis längstens 26. Oktober ig33 mit den, Anhan ge festgesetzt, baß die Pachtwerber mit ihren gemachten Anbothen bis zum iS. Nov. >833 verbindlich seyn sollen. .DaS zu verpachtende GasthaüSzum goldenen Schiff ist inFolge des häufigen

, dann Wagenremise lind Keller. Dasselbe gilt für das erste Gasthaus in Salzburg, wird dieserhalb von allen Reisenden vom «lande besucht, und gewährt einem thätigen und industriellen Unterneh mer ein eben so vortheilhaftes als sicheres Erträgniß. Als Pachtbedingungen werden festgesetzt: >. Dem Pächter wird die Benützung deS ganzen Gasthauses zum goldenen Schiff in vollem Umfange mit Ausübung der damit verbundenen Wein - und Bier- fchanksgerechtigkeit und Traiterie zugestanden, nebfibei wird demselben die bereits

eine jährliche Summe von 1200 si. Reichs oder l«zoc» st. W. W. C. M. festgesetzt. 4. Der Pächter hat bei dem Antritte des Pachtes einen halbjährigen Pachtschillingsberrag «!s Kaution entweder in barem Gelbe oder in annehmbaren Obligationen zu erlegen. Der Pachtschilling selbst ist fernerhin halbjährig im Voraus zu entrichten. 6. Eine Afterverpachlung des ganzen Gasthauses zum goldenen Schiff ist dem Pächter nicht gestaltet, wohl aber ist ihm unbenommen, die bisher gegen halbjährige Aufkündung bereits

vermiethe.'e Wo!>nung im vierten Stocke des «chisswirthShanseS in Aftermiethe zu geben. b. Der Pächter hat die Verzehrungssteue? und die Militär - Einguartirung von dem Wirthshause selbst zu tragen , er ist schuldig, die Anordnungen der Feuerlösch- ordnung zu befolgen , die Rauchfangkehrer - Bestallung, dasAuSweißen und Mahlen der innern Bestandtheile des Gasthauses, so wie die Reinigung des Vorhauses und HauSplatzeS, endlich alle kleinern, den Betrag von Z fl. W. W. E. M. nicht übersteigenden

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Der Bote für Tirol
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Seite 15 von 22
Datum: 26.09.1833
Umfang: 22
gemacht: ES sey über Ansuchen der Vormundschaft wegen Minderjährigkeit der Pupillen die neuerliche Verpachtung deS zu dieser Pupillarmassegehörigen Gasthauses zum gol denen Schiffe in Salzburg, mit Vorbehalt.der obervor- mundschastlichen Genehmigung, gewilliget worden, und wird daher den Pachtlustigen zur Ueberreichung der schrift lichen Anböthe bei diesem k. k. Stadt - und Landrechte die Frist bis längstens 26. Oktober >g33 mit dem Anhan ge festgesetzt, daß die Pachtwerber mit ihren gemachten Anbotl

und Nebengemächern, der Stal lung imHause für »3 Pferde, und der Stallung zwischen dem allen Waaghause und der Michaelskirche auf »c» Pferde, dann Wagenremise und Keller. Dasselbe gilt für das erste Gasthaus in Salzburg, wird vieserbalb von allen Reisenden vom Stande besucht, und gewahrt einem thätigen und industriellen Unterneh mer ein eben so vortheilhafteS als sicheres Erträgniß. Als Pachtbedingungen werden festgesetzt: 1. Dem Pächter wird die Benützung deS ganzen Gasthauses zum goldenen Schiff in vollem

Gasthauses zuni goldenen Schiff ist dein Pächter nicht gestattet, wohl ober ist ihm unbenommen, die bisher gegen halbjährige Aufkündung bereits vcrmiethete Wohnung im vierten Stocke deS SchiffwirthshaufcS in Aftermiethe zu geben. 6. Der Pächter hat die VerzehrungSsteuer und die Militär - Einquartirung von dem Wirthshause selbst zn tragen, er ist schuldig, die Anordnungen der Feuerlösch ordnung zu befolgen, die Rauchscingkehrer - Bestallung, das Ausweißen und Mahlen der innern Bestandtheile deS Gasthauses

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 8
Datum: 29.04.1914
Umfang: 8
vom 23. auf den 24. ds. in ihrem Schlafzimmer erhängt. Die Selbst mörderin wurde am Morgen des 24. ds. bereits tot aufge funden. Die Unglückliche wohnte bei ihrer Schwester und war nervenkrank und geistig sehr beschränkt. Letzte Zeit war sie oft ganz unzurechnungsfähig, in welchem Zustande sie Wohl auch die Tat verübt haben dürfte. Die Leiche wuÄe am 25. ds. beerdigt. ' . Ein gewalttätiger Roßknecht. Am 24. ds. abends kam! der Roßknecht des Gasthauses zum Volderwirt beim Gast hause „Tharer' in Mitterolang mit seinem Fuhrwerk au und band

das Pferd vor dem Gasthause an. Franz Steurer,- der Besitzer des Gasthauses „Tharer' (gegenwärtig ist ein- Pächter in diesem Gasthofe), war auch anwesend und er laubte sich einen unschuldigen Spaß, indem er das Pferds loslöste, während der Knecht im Gasthause war, sich auf- den Wagen setzte und langsam gegen Oberolang fuhr, wohin das Fuhrwerk gehörte. Als der Knecht dies sah, sprang er aus dem Gasthause, lief dem Steurer nach, der etwa 20 Schritte voraus war, und stürzte sich wütend auf den 60- jährigen

Greis und schlug mit dem Peitschenstiel auf den Wehrlosen ein, so daß der Stiel brach. Steurer flüchtete sich in den Stall des Gasthauses. Der Knecht ging ihm nach und soll dann den hilflos Daliegenden noch mit Füßen und Fäusten fürchterlich bearbeitet haben. Es stand nachher mit Steurer so schlecht, daß um Priester und Arzt gesandt wer den mußte. Zwei Doktoren untersuchten Steurer und ord neten die schnelle Uebersührung nach Bozen an. Am 26. ds. wurde er nach Bozen gebracht, doch starb er schon

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