! A Staatsanwalt und a Maurer haben nix gemein mit anander, han i bis dato g'rnoant, denn ihre Beschäftigung geaht in entgegen gesetzter Richtung ausnander. Der oane reißt nämlich alles nieder, was er anpackt, und der andere baut auf, aber am vorigen Freitag Han i erfahren, daß dö zwoa Gatting Leut do was Gemeinsames haben. Der Volks witz behauptet nämlich vom Maurer, daß er, wenn die Uhr den ersten Stroach der Feierstunde schlagt, den Hammer nimmer niederfallen laßt, wenn er ihm in der Höh
hat, und die Sprugger Staatsanwaltschaft macht's grad so Win der Maurer nach'n Volkswitz. Die Staatsanwaltschaft woaß nämlich ganz genau, weil i's ihr sowohl schriftlich gemeldet wia a' im Wastl haarkloan ausanander g'setzt Han, daß der Wastl ihrer unberechenbaren Konfiskationspraxis wegen in zwoa Auslagen erscheint, was mir natürlich ganz empfindliche Mehrkosten macht. Sie wvas, daß der Wastl Freitag für Freitag gegen sechse zur Zensur kimmt, sie somit an dem Tag mehr und länger z'tun
hat als an anderen. Ungeachtet dessen hat sie am letzten Freitag wia's Pflichtexemplar ihr drei oder vier Minuten nach sechse, d. i. nach Schluß der Amtsstunden zuag'schickt worden ist, es mit Hinweis auf die paar versäumteu Minuten nimmer ang'nommen, wodurch sie dem Drucker Zech, net mir, an großen Schaden g'machthat. Aber ab'g'sch'n davon und ang'nommen, daß die Zensurtütigkeit dem Staat a Nutzen bringt, hütt der letztere leicht tschari sein können, denn es hütt mir z. B. ein fallen können, um amal alle Leser
mit der unversehrten Jungfernausgabe zu beschicken, schon am Freitag die ganze Auslage fix und fertig drucken zu lassen und sie, wia's met Recht ist, gleichzeitig mit der Zuastellung des Pflichtexemplars nach allen .Richtungen zu ver schicken. Hütt i dös getan, und es war mei Recht gewesen, imb hütt die letzte Nummer was Konfiskables enthalten, na'r hütt die Staatsanwaltschaft durch ihre kuriose Feierabendpraxis den Staat in Gefahr gebracht, für was sie aber eigentlich net bezahlt wird. Kurzum
die Staatsanwaltschaft woaß, daß der Wastl alle Freitag abends erscheint, und folglich hat sie am Fleck zu sein, um so mehr, als i mehr getan han, als das Preßgesetz verlangt. Das schreibt nämlich nur vor, daß der Zeitabschnittt des Erscheinens gemeldet werden muaß, womit unmöglich die Minute des Erscheinens g'moant sein kann, denn sonst Hütten die Fabrikanten des Gesetzes wohl so viel Hirn g'habt, das ausdrücklich zu verlangen. Grad so guat, 'wia i mir die Konsis- kationspraxis g'fallen lassen muaß, grad so guat