, das ist das Grundprinzip des freiheitlichen, verfassungsmäßigen Ausbaues Oesterreichs, der frei heitlichen Bestrebungen in Oesterreich, welches leider jedoch nicht nur mißverstanden, sondern geradezu ignorirt wird, und doch ist die erste Regel des frei heitlichen Katechismus, daß, wer frei sein will, auch gerecht sein muß. Gerechtigkeit fordert die Mittel partei, denn ohne Gerechtigkeit ist keine Freiheit, kein Friede, keine Einigung, und nur der nackte TerroriSmuS, welcher alle Bedingungen der Ein tracht
, eigentliche Frei heit thatsächlich begründet werden kann, während leider der rastlos drängende Geist der Zeit, die nimmer satte Schmäh- und Tadelsucht, die an Allem ihre zersetzende Kraft übt, nnr zu häusig, selbst da, wo nicht immer sichtbar böse Absichten vorhanden sind, ein gefährliches Spiel mit den heiligsten und wichtigsten Interessen des Volkes treibt und durch geschickt erfundene Phrasen und Schlagworte fort während die Gemüther in Aufregung versetzt, den gesunden Sinn der Massen irreleitet
reifen lassen wei^-e, daß mit allen Mitteln, mit aller Kraft und Be- harrlichkeit an der Herstellung des innern Friedens zur Rettung der Freiheit und der Verfassung, sowie zum Schutze der geistigen und materiellen Wohl fahrt aller Völker, welche bisher in friedlicher Har- monie unter dem Scepter unseres Monarchen gelebt haben, gearbeitet werden müsse, — denn es gilt ein Oesterreich zu schaffen, das frei, einig und mächtig. ^ Wien, 29. Aug. (Zu den Wahlen des Großgrundbesitzes.) Wie wir vernehmen, wer
Fünfkirchen, dann die Herren: Graf Franz Falkeuhayn, Graf Ferdinand Wurnibrand, Frei herr Earl von Snttner; in Mähren: Ihre Exzellenzen Graf Ferdinand von TrautmannStorf und Graf Moriz Braida, ferner die Herren: Mark graf AlfonS Pallavicini und Graf Alfons MennS- dorff. *— 23. Aug. Die Slovenen in Steiermarl haben nunmehr ihre Forderungen präzisirt. Nach dem „SlovenSki Narod' verlangen die Slovenen von ihren Kandidaten das Eintreten für folgende Punkte: „I. Den Bestand Oesterreichs, in welchem Reiche