Nr. 65 ,Kozne, Nachrichten', Freitag, 17. März 1W5. S sie von seinem Vorarbeiter Bündsär als Lohn erhalten zu haben. Hiebei schien aber Ferner auffallend betroffen; auch soll er am ganzen Leibe gewittert haben. Bündsär bestätigte die Angaben Ferners, jedoch mit dem Unterschiede, daß sie von Bozen zu Fuße gekommen seien, während er tags vorher der Federa erzählt hatte, sie hätten den Zug benützt; dann seien sie ins Cafe Central und von hier erst zum Burggräfler gegangen. . Seine Barschaft
, von Kr. 14.20, bestehend in 5 Gulden- und 4 Kronenstiicken und einem Stricke zu 20 Hel ler, wollte er von der Gesellschaft, bei welcher er als Monteur bedienstet sÄ, bekommen haben; dem Ferner habe er keinen Lohn ausbezahlt, Vielmehr habe auch dieser sein Geld direkt von der Firma, glaublich aus Berlin, zugeschickt erhalten. Beim gerichtlichen Verhöre widersprachen sich die Beschul digten insbesondere in denr Punkte, daß Ferner behauptete, am 31. Oktober nach Bozen gereist zu sein, dort die folgende Nächst
in Gries mit einem Mädchen verbracht zu haben und erst am 1. November zufällig mit Bi'nrdsär zusmmnengetrof- fen zu sein, der ihn überredet Habs, mit ihm nach Meran zu fahren, wo sie rnit dem Vorletzten Zuge angekommen seien. Dafür, daß sie in der Meraner BahnresLauration eine Stunde zubrachten, berief sich Ferner auf Zeugen, die aber die dortige Anwesenheit der Verdächtigen geradezu in Abrede stellten. Auch will Ferner nicht gleichzeitig mit Bündsär, sondern etwas nach Hin zum Burggräfler gekommen
sein. Letzterer behaup tet dagegen, mit Ferner die Nacht zum 1. November und die sen Tag selbst in Ulten verbracht zu haben. Die Erhebungen ergaben, daß sie thatsächlich am 31. Oktober nachmittags in Marling gesehen worden, daß sie aber nicht, wie Bündsär glauben machen wollte, beim Oberwirth in Marling zugekehrt waren. Auch ihren Goldbesitz und die Geldsorten vermochten die Beschuldigten mit den von ihnen angegebenen und nach gewiesenen Auslagen nicht in Einklang zu bringen. Die, von Ferner überhaupt
war. Ferner hatte bei der Verhaftung an: rechten Handwurzelge lenke mehrere und auf der Beugeseite desselben, solvie am Ulmarrande..des linken Vorderarmes je eine Hautabschür fung^ eine seiner Manschetten und das Aermelfutter des Ro ckes lvies Blutspuren auf. Diese Verletzungen wurden bei der Untersuchung am 4. November 1904 von den Aerzten auf Kratzeffekte oder auf Anstreifen an Gesträuche zurückgeführt und als 3—-5 Tage alt erklärt, während Ferner sie sich durch einen Fall zugezogen