im ganzen kenn zeichnet der venetianische Gesandte im Jahre 1548 dahin, daß ihr gegenüber der Landesfürst —damals König Ferdinand I. — nicht als der eigentliche Herr des Landes gelten könne 159 . Das war wohl schon für damals ziemlich übertrieben ausgedrückt. Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts war auch in Tirol der Landes fürst der Landschaft an tatsächlicher Macht weit überlegen, nicht diese, sondern die landesfürstliche Regierung war in der Gestaltung des öffentlichen Lebens führend
. In der Landschaft 167 So für die Zeit bis 1519, dem Tode Kaiser Max I. bei Jäger, Gesch. d, land- ständ. Verfassung Tirols, Bd. 2, für die folgende sehr bewegte Zeit bei Ferd. Hirn, Gesch. d. Tir. Landtage von 1519—1525 (1905) und H.Wopfner, Der Landtag von 1525 in Zt. d. Ferd., Bd. 44 (1900), ferner die Ausgabe der Beschwerden von 1525 durch Wopfner in Acta Tirol, Bd. 3 (1908). 158 In Meisters Grundriß der Geschichtswissenschaft, 2. Aufl., 1928, S. 55. 169 Jos. Hirn, Ferdinand II. von Tirol, Bd. 2, S. 68, Anna