. Die Bestimmung des § 22 kann sich offenbar nicht beziehen auf Klosterzellen, in welchen nur eine Person schlafen darf. Die Anwendung dieses Paragraphen auf Klosterzellen wäre nicht nur eine Vertheuerung des Baues und eine Ramnverschweudung, sondern hätte auch in sanitären Beziehungen gewisse Bedenken, weil die even tuelle Beheizung so großer Räume sehr kostspielig wäre. Selbst für Wohnzimmer für mehrere Personen, meine Herren, ist es nach der Bauordnung der Staht Bozen gestattet, dass sich das Fenster
in einen Lichthof öffnen darf. § 39. Da müssen also doch die Zellen, welche etwas geringere Größe, aber immerhin einen Mchenraum von 1t)—11 Quadratmeter und eine Höhe von nahezu 3 Meter haben, mit einem Fenster ins Freie vollkommen genügen. Aber, meine Herren, noch mehr. Es ist in Bozen eilt neues Iustizgebäude gebaut worden, und dieses Justiz gebäude hat Zellen, welche, obwohl diese „Wohnräume' ohne solche Unterbrechungen bewohnt werden sollen, wie es bei Klosterzellen der Fall ist, statt 14 Quadratmeter circa
Hänser wie ein Haus erscheinen. Auch das zweite Haus hat die gleiche Zahl „Garderoben'. In diesem Doppelhause sind also außer je einer Speise sür je eine Wohnung zusammen 16 „Garderoben', welche einen Flächenraum von circa 6—7 Quadratmeter und je ein Fenster in einen Lichthof haben. Glauben Die, meine Herren, >ass diese 16 „Gar deroben' wirklich alle als Garderoben verwendet werden?! Wenn man die Theuerung der Wohnungen kennt und weiß, wie schlecht oft Dienstboten selbst bei wohlhabenden Familien
will, eine andere Bezeichnung für ein Local hineinsetzt und es dann doch vielleicht zu anderen Zwecken benützt. Der Herr Vicebürgermeister hat auch beanständet, dass ich den Ausdruck „in einem freien Raume sehendes Fenster' weggelassen habe. Nun, meine Herren, ich bin doch deutsche Ausdrucksweise gewöhnt, und kann „sehende Fenster' nicht gelten lassen. Man kann Wohl sagen, ein Fenster „öffnet' sich, aber ein Fenster „sieht' nicht. Aber nicht deswegen habe ich diese Bestimmung ausgelassen. Hier zeigt sich wieder, dass
mein Entwurf nicht auf den Klosterbau allein angepasSt und nicht nur ein Gelegenheits gesetz ist, weil beim Klosterbaue alle Zellenfenster sich gegen den Garten öffnen und nicht in einen Lichthof. Dagegen öffnen sich wohl bei den „Garderoben', welche Magistratsräthe bauen, die Fenster in den Lichthof. Nach § 39 der Bozner Bauordnung können Fenster derWohn- ränme sich aber auch in einen Lichthof öffnen, also Fenster solcher Wohnräume, welche auch von mehreren Personen bewohnt sind. v Nehmen