A. (1^)' Samstag, „Brixner Bote.' 31. Dezember 1921. Seite 5. , wieder festgenommen werden. Der schwer- Manael wurde von der Rettungsabteilung 5- Krankenhaus gebracht Der Wachmann hatte INS . . knnntk> IN seine Pflicht getan und konnte in diesem Fall anders handeln. Mordtat in der Christnacht. Die Christ- mckt war in Kastelbell der Schauplatz eines blutigen 2reckens, dem leider em kostbares Menschen- -um Opfer fiel. Der im Hause des hiesigen «-^rs ^osef Prünster wohnende Schuhmacher Matthias
der Banken und mehrere Rechtsanwälte erschienen. In anschaulicher Weise entwickelte Herr Neuhauser ein Bild der Lage, welche besonders für das Pustertal große Bedeutung hat, da in Bruneck allein gegen 250.000 venetianische Lire liegen und auch die anderen Gemeinden größere Bestände halten. Rechtsanwalt Dr. Gaßner beleuchtete die Angelegenheit eingehend vom rechtlichen Stand punkt aus und unterschied drei Fälle. Der erste Fall ist der, daß die Parteien die venetianischen Lire noch in der Hand
haben. Diesen ist jede Möglichkeit zur Umwechslung in italienische Lire entzogen. Sie können zwar österreichische Kronen an der Umwechslungsstelle in Wien bekommen, aber auf eine Umwechslung von Seite der italieni schen Regierung haben sie nicht Anspruch. Der zweite Fall ist der, daß die Parteien die venetiani schen Lire den Banken verkauft haben. Der Fall liegt klar: der Verkauf ist ein Rechtsgeschäft; die Parteien brauchen sich weiter nicht zu kümmern, denn mit Abschluß des Verkaufes ist das Geschäft beendet. Schwierig
ist der dritte Fall. Die Par teien übergaben der Bank die venetianischen Lire zum Inkasso und die Banken nahmen die Lire ohne Vorbehalt an und brachten sie über d?e Demarkationslinie zu den Einlösestellen, wo sie in österreichische Kronen umgewechselt wurden zum Kurs von 95 Hellern. Mittlerweile war aber das Einfuhrverbot für österreichische Kronen er gangen, welches das Hereinbringen der Kronen unmöglich machte. Die Banken erhielten Über weisungen, welche sie den Parteien als Guthaben buchten
die Pariser Zeitungen. Der Fall blieb wegen des Leugnens des Angeklagten für manche immer noch rätselhaft und nun hat ein schlauer Rechtsdeuter herausgebracht, daß die Deutschen am Fall Landru beteiligt gewesen seien. Weil man keine Leichen gefunden hat, müsse man annehmen, daß die unauffindbaren Frauen noch leben. Leben sie, dann würden sie es sagen, wenn sie aus der Aussag? nichts zu fürchten hätten. Weil sie etwas zu fürchten haben, sind sie ohne Zweifel Mitschuldige des Landru. Die Verbrechen