53.336 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1931/17_02_1931/TIRVO_1931_02_17_3_object_7650797.png
Seite 3 von 10
Datum: 17.02.1931
Umfang: 10
man sagen — in der unangenehmen Lage, eine ganze Liste von Morden auszuzählen, die von den Nazis in einem verhält nismäßig kleinen Zeiträume, innerhalb sieben Jahren, an Mitgliedern des Reichsbanners verübt worden sind. Und zwar: Fall Wolkow: Der Reichsbannermann Wolkow wird am 13. September 1924 ermordet. Fall Schulz: Der Reichsbannermann Schulz wird am 25. April 1925 ermordet. Fall Volkmann: Der Reichsbannermann Volkmann wird am 10. Mai 1925 erschossen. Fall Bräuer: Reichsbannerniann Heinrich Bräuer

wird am 6. Dezember 1925 mit Knüppeln totgeschlagen. Fall Bauder: Der Reichsbannermann Ludwig Bauder wird am 30. April 1925 ermordet. Fall Erdmann: Der Reichsbannermann Karl Erdmann wird am 28. Juli 1926 erschossen. Fall Doktor: Der Reichsbannermann Felix Doktor wird am 28. Juni 1926 erschossen. Fall Ahrensdorf: Die Jung-Reichsbannerleute Karl Tietze und Wollank werden auf der Durchfahrt durch das Dorf Ahrensdorf erschossen. Fall Röntgental: Im Juni 1930 werden zwei Reichs bannerleute in Röntgental überfallen

und erschossen. Fall Unlank: Am 9. Jänner 1928 wird der Reichsban- Inermann Unlank bei Osnabrück erschosien. Fall Geidorn: Am 16. Mai 1928 wird der Reichsbanner mann Geidorn in Eimsbüttel bei Hamburg von einem Na tionalsozialisten erschossen. Fall Schmidt: Am 28. April 1929 wird der Reichs bannermann Schmidt in Frankfurt a. M. von dem Na tionalsozialisten Schütz erstochen. Fall Haupt: Am 25. Oktober 1930 wird der Sohn des Bürgermeisters Haupt bei Mainz durch den Nationaliozia- listen Arzberger erschossen

- Jm Mai 1930 werden durch Nationalsoz.allsten bei Zusammenstößen in Berlin, Fürstenwalde. Pirmasens. Sie- fersheim, Hürth. Köln. Osnabrück, Frankfurt a. £>., Duis burg, Oranienburg. Zella-Mehlis 13 Menschen getötet. Fall Schneider: Der Reichsbannermann Schneider und sein Freund Gras werden am 1. Jänner 1931 von Nazis erschossen. Diese Mordliste der Nazis kann sich sehen lasten. Sie gibt der Kultur, mit der die Apostel des „Dritten Reiches" ihr zukünftiges Staatsideal auszugestalten gedenken

1
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenländische Bienenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ALABI/1935/01_11_1935/ALABI_1935_11_01_13_object_8286647.png
Seite 13 von 24
Datum: 01.11.1935
Umfang: 24
Seit einem Jahrzehnt benutze ich jede Gelegenheit, um Aerzte (und Zahnärzte) mit diesem einzigartigen Wundbehandlungsmittel be kannt zu machen. Mir ist die Erfahrung, die namentlich an stark ver schmutzten Wunden mit der Honigbehandlung gemacht wird, auch immer wieder bestätigt worden. Nachgerade erwächst mir nun die Pflicht, für diese Erfahrungen die ärztliche Oeffentlichkeit zu suchen. Einige Beispiele sollen gegeben werden. In allen Fällen wurde ausschließlich Honig verwendet. 1. Fall

: Waldarbeiter verschrammt sich an hartem Gebüsch, woran auch morsche Stellen sind, die Hand. Der Honig wird ein fach aufgestrichen. Nach ^2 Stunde bildet er einen lackartigen Ueberzug. Keine weitere Behandlung nötig. 2. Fall: Radfahrerin in leichtem Sommerkleid stürzt in der Kurve einer abhängigen, stark befahrenen, neu gekiesten Teerstraße. Verletzungen an Händen, Armen, Beinen, Gesicht. Die mit Stra ßenstaub verschmutzten Wunden werden nur wo die Verletzung tiefer geht, mit Honigverbänden belegt

. Die ausgedehnten Ver schärfungen, sowie die Verletzungen an Nase, Wange, Stirn werden lediglich mit Honig bestrichen, ablaufender Honig wird wegge tupft. Nach */ 2 Stunde kann die Verunglückte Weggehen, ohne viel aufzufallen. Folgendentags sind die Verschärfungen allesamt reizlos überkrustet. Nach weiteren zwei Tagen sind die übrigen Verletzungen im wesentlichen abgeheilt. 3. Fall: Bauernsohn bringt beim Wurstmachen das End glied des Fingers in die Fleischhackmaschine. Das Fingerglied, dessen Knochen

abgebrochen ist, baumelt noch an etwas mehr als einem Hautfaden. Die Schlagader wird gefaßt und verschlossen. Alles wird dick in Honig gesetzt, darauf genäht. Nach 10—12 Tagen ist das Fingerglied wieder angewachsen. Innere Eiterungen erfordern allerdings wiederholt tiefe Einschnitte; der Finger aber bleibt erhalten. 4. Fall: 70 jähriger Mann hat sich beim Holzkleinmachen mit dem Beil das Endglied des linken Zeigefingers in der Mitte abgehackt. Der Barbier hat sachgemäßen Notverband angelegt und wegen

2
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenländische Bienenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ALABI/1934/01_10_1934/ALABI_1934_10_01_19_object_8286245.png
Seite 19 von 24
Datum: 01.10.1934
Umfang: 24
, wenn alle unbefruchteten Königinnen auch gezeichnet wären, trotz verschiedener Ansichten von Züchtern, daß erst die befruchtete Königin von wert ist und zu zeichnen sei. Ich mußte nun selbstverständlich für meine Besucherin einen Ersatz für die entflohene Königin aussuchen. Was nun der wirkliche Grund und die Ursache zum Ausziehen dieser vorerwähnten Königin war, mag wahrscheinlich die zu schwache Besetzung des Kästchens sein, was mir heuer ein zweiter Fall ebenso bestätigt, während mir schon jahrelang bei stärkerer

Besetzung solche Fälle nicht vorkamen. Muß nun auch erwähnen, daß zwar in der letzten „Grünen" auch Herr A. Gottardi aus Innsbruck über den Wert des Zeichnens ge schrieben und dabei einen triftigen Fall angegeben hat, der aber ganz offen gesagt, einerseits nicht so ganz begeisternd für die Sache wir ken mag. Ich kenne Herrn Gottardi als sehr tüchtigen Imker, mit großem Interesse und fachlichem Wisien. Sein Bienenstand ist ein Musterstand und seine Imkergastfreundschaft läßt schon gar nichts zu wünschen

übrig, was mehrere Imkerfreunde bestätigen werden. Sein letztes Schreiben in der „Grünen" kann aber, glaube ich, sicher nicht für die Durchschnittsimker gedacht sein. So einfach ist das Zeichnen und Wiederzurückgeben der Königinnen eben nicht, wie sein eigener Fall es selbst gezeigt. Die Königin in seinem Falle hat es wahrscheinlich glücklicherweise vorgezogen, durch die Unfreundlichkeit der oft aufgeregten Bienen noch früh genug die Flucht nach rückwärts zu ergreifen; ansonsten

besser, sicher zu Werke gehen, das heißt, die frisch gezeichnete Königin im Ausfreßkäfig nebst ein paar Iungbienen und etwas Zucker teig als Verschluß zurückzugeben, wenn's auch nur für eine halbe Stunde ist. Aber sicher klappt es dann und die Farbe oder das Staniolschildchen kann dabei gut trocknen. Nun noch einen Fall vermutlichen Eigensinn der ausfliegenden Iungkönigin. Durch das Abdrängen der jungen, oft noch ängstlichen Bienenkönigin vom Flugloche des eigenen Zuchtkästchens durch die Bienen

3
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1938/10_09_1938/TIRVO_1938_09_10_19_object_7676164.png
Seite 19 von 28
Datum: 10.09.1938
Umfang: 28
Der Fall des Dr. William Bourne in London „Kennen Sie dar Roß mit dem grilnen Schwell?" ' London, im August. Auf und ab m breit wiegendem Schritt schreitet die Wache unter dem steinernen Torbogen des öor'e.Guards- Palace. Tag und Nicht klirren die Sporen an den schwe ren, bis auf den halben Schenkel reichenden Reiterstieseln, unverändert in ihrer Form, so wie sie die Vorfahren von Englands stolzestem Regiment, Cromwells wilde Reiter, trugen.. Eng anliegende weiße Lederhosen, schwarzer, gold

machen sie sich an einen Soldaten heran. „Wollt ihr unser Pferde mit dem grünen Schweis sehen?" fragte man sie. . . So entstand einer der größten englischen Gerichtssölls d'er letzten Zeit. Er führte über einen häßlichen und die "/Unnahbare Tradition der Horse-Guards empfindlich schädi- 'gettden Straffall zu dem Fall des Dr. Bourne, und zu einer '-/grundsätzlichen Auseinandersetzung der englischen Aerzte schaft mit dem englischen Gesetzbuch. Das Märchen von dem-- Pftrd mit dem grünen Schweif ist ein uralter Ka- '.Wnenwitz

: diesmal aber bekam er den jungen Mädchen ' sehr' übel. Während ihre Begleiterinnen fliehen konnten, wurde - eines der jungen Mädchen, es ist kaum 14 Jahre alt. gewaltmm mißbraucht. •' Erft nach einigen Wochen wurde der Fall bekannt, ''Empörung in der englischen Oeffentlichkeit auslösend. Das Gericht griff mit größter Schärfe durch. Die als schuldig seitgestellten Truppenmitglieder wurden zu vieljähr-gen 'Züchthaus- und Zwangsarbeitsstrafen verurteilt. „Ich habe , selten von einem scheußlicheren Fall

dieftr Beleidigung ge- i hört", erklärte der Staatsanwalt , und die englische Oeflentlichkeit stimmte ihm mit leidenschaftlicher Ent rüstung zu. um so mehr, als die traurige Affäre.einen h ßlichen Schatten auf das mittelalterliche Hor'e-Gl ords- Idyll warf. ., ^ Das.gottte- aber nur- der -Auftakt sein. Zwei Monate später brachten die „Headlines" der Londoner Presse den ganzen Fall in neuer Aufmachung und mit unerwarteten Folgen in die Straße. Tr. William Bourne, einer der ersten Chirurgen Englands

, an diesem Präzedenzfall die „Unhaltbar gewordene Starre des eng lischen Gesetzestextes" zu beweisen. Kurz nachdem Doktor Bourne die Patientin übernommen hatte, telephonier"te er an die Staatsanwaltschaft mit der Aufforderung: „Ich wünsche, verhaftet zu werden." So entstand der Fall des Dr. Bourne, der geradezu lawinenartig eine Riesenauseinandersetzung innerhalb der englischen Oefsentlichkeit über das Für und Wider im Streitfall zwischen Medizin und Gesetz auslöste. Sämtliche Verbände, die das vevbandsreiche England

4
Zeitungen & Zeitschriften
Neueste Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/NEUEZ/1930/30_03_1930/NEUEZ_1930_03_30_7_object_8164837.png
Seite 7 von 12
Datum: 30.03.1930
Umfang: 12
. Der im Jahre 1925 verstorbene Komponist Leo hatte seine Gattin Berta zur Universalerbin eingesetzt. Nes Testament fochten die Geschwister Falls an. und zwar üraulein Amalie Fall, die Private Frau Hedwig B a t s ch a in Mschau (Tschechoslowakei), der Schriftsteller Siegfried Fall n Berlin, der Wiener Komponist Richard Fall und Frau Die Wiener Etrickwareniubustne wacht immer weitere Fortschritte, so, daß es ihr möglich ist, allen Wandlungen der Mode zu folgen. Die Modelle der kommenden Saison zeigen

uns das und sind demgemäß nicht wenig einfallsreich. Will doch die elegante Frau auch tagsüber und beim Sport schick aussehen. So richtete sich oben die Strickmoöe danach und ist in der angenehmen Lage, es heute an Aipartheit und Vornehmheit ruhig mit allem aufzunehmen, was die Mode sonst hervorgebracht hat. Man sieht kleidsame Schöße, vorzüglich in Fall und Schnitt, besonders reizvoll durch ihre Wollschmiegsamkeit, mit dazupassenden gradlinigen Westen, deren Farben fröhliche Bewegung in das Modebilö bringen

und auch mit abwechslungsreichen Streifen. Farben: braune Schattierungen, grün in allen Nuan cierungen, neben dem alten Rostrot ein neues Rot und vor allem lachs mit weiß kombiniert. Die distinguierte Dame bevorzugt nach wie vor schwarz-weiß und alle Blau schattierungen. + Rischka-Wachsmann in Berlin, außerdem die Kontoristin Berta Köck in Berlin. Auf der Beklagtenseite figurieren Frau Berta Fall, die Witwe nach dem Komponisten, der Wiener Rechts anwalt Dr. Ernst Schneider und die „Oie", Urheberrechte-Ver- wertungs

-A.-G. in Glarus in der Schweiz, deren Geschäftsführer Dr. Schneider ist. Den Klägern wurde insgesamt ein Drittel der Tantiemeneingänge aus den Werken Leo Falls vermacht. Bis zum 30. September 1926 hat Frau Fall den Legataren über die Eingänge aus den Werken des verstorbenen Komponisten Rechnung gelegt und Zahlungen geleistet. Dann blieben aber Rechnunglegung und Zahlungen aus. Zur Bereinigung dieser Angelegenheit wurde im Jänner 1928 ein Schiedsgericht unter Vorsitz des Komponisten Hosrat Doktor Rudolf

Sieczynski einberufen. Das Schiedsgericht entschied, daß Frau Berta Fall den Legataren jeweils Rechnung zu legen und ihnen das testamentarisch vermachte Drittel der Tantiemen eingänge auszuzahlen habe. Seit dem Oktober 1928 bekamen die Legatare kein Geld mehr und stellten dann fest, daß Frau Fall ihre sämtlichen Rechte der „Ole" verkauft hatte Hiezu sei aber Frau Fall nicht berechtigt gewesen, wenn auch nachträglich festgestellt wurde, daß Dr. Strauß namens der Legatare dieser Transaktion zugestimmt

5
Zeitungen & Zeitschriften
Der Arbeiter
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ARBEI/1936/12_08_1936/ARBEI_1936_08_12_3_object_8201820.png
Seite 3 von 10
Datum: 12.08.1936
Umfang: 10
Erläuterungen und Bemerkungen zu «usarsZeMmO anno Bon Dr.Michael Simms b) Lebensfähigkeit des Unternehmens. Als zweiten Faktor, der bei der Bemessung des ge rechten Lohnes in Betracht zu ziehen ist, bezeichnet der Papst die Lebensfähigkeit des Unternehmens. Der Papst unterscheidet hiebei zwei verschiedene Fälle: zu nächst den Fall, daß das Unternehmen ohne Schuld des Unternehmers lebensunfähig geworden ist; dann den Fall, wo dies durch die Schuld des Unternehmers ein getreten ist. Demgemäß

ist auch die Stellungnahme eine verschiedene. Zunächst nimmt Pius XL zum ersten Fall Stellung und sagt: „An zweiter Stelle ist die Lage des Unternehmens, bzw. des Unternehmers bei der Bestimmung der Lohnhöhe in Betracht zu ziehen. Ungerecht wäre die Forderung übertriebener Löhne, die zum Zusam menbruch des Unternehmens mit allen sich daraus ergebenden bösen Folgen ... führen müßten." 1. Es ist klar, daß bei Bestimmung der gerechten Lohnhöhe auch die Leistungsfähigkeit des Unterneh mens berücksichtigt werden muß

. Es kann nun der Fall eintreten, daß ein Unternehmen ohne Schuld des Unternehmers derart in Schwierigkeiten kommt, daß es beim besten Willen des Unternehmers keine ent sprechenden Löhne zahlen kann. Besonders mag dieser Fall bei Absatzstockungen eintreten. Es ist nun selbst verständlich, daß in einem solchen Fall nicht verlangt werden kann, daß das Unternehmen höhere Löhne zahle, als die gegebenen Verhältnisse es erlauben. Der Papst bezeichnet es sogar als eine Ungerechtigkeit, übertrieben hohe Löhne

in einem solchen Fall zu ver langen, die zum Zusammenbruch des Unternehmens führen müßten. Er tut dies nicht etwa bloß in Rücksicht auf den Un ternehmer, sondern auch mit Rücksicht aus das Wohl der Arbeiterschaft. Denn bei einem Zusammenbruch eines Unternehmens kommt selbstverständlich nicht bloß der Unternehmer zu Schaden, sondern verlieren auch die beim Unternehmen angestellten Arbeiter ihre Arbeit und damit ihren Verdienst. Besser ist es jeden falls, bei gedrücktem Lohn zu arbeiten, als arbeits- und verdienstlos

zu werden. Das Urteil, ob und wieweit ein Betrieb leistungsfähig ist, sollte aber nicht nur dem Unternehmer allein zu st ehe n, sondern von einer neu tralen Stelle aus gefällt werden. Hiezu wäre eventuell in einem berufsständischen Staate der Berussstand berufen oder es müßte, falls von diefer Seite keine objektive Entscheidung zu erwarten wäre, die Regierung den Sachverhalt unter suchen und eine gerechte Entscheidung treffen. 2. Es kann aber auch der Fall eintreten, daß ein Un ternehmen aus eigener Schuld

6
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1933/06_01_1933/TI_BA_ZE_1933_01_06_15_object_8379279.png
Seite 15 von 20
Datum: 06.01.1933
Umfang: 20
, die ich selbst miterlebt habe, den Leser auf Krankheitsbilder aufmerksam machen und ihn in die richtige Denkweise, welche für die Be urteilung einer Krankheit notwendig ist, einweihen. 1. Gebarmuttervorfall nach Zurückbleiben der Nachgeburt. 1. Fall: Nach einer Frühgeburt (239 Tage Trächtigkeits. dauer), wobei das Kalb genügend entwickelt ist und auch am Leben erhalten wurde, bleiben d'ie Gihäute zurück. Am vierten Tage erfolgt ein Vorfall der Gebärmutter. 2. Fall: Nach der Geburt eines Kalbes in Hinterendlage fällt

die gesamte Gebärmutter plötzlich vor. 3. Fall: Nach dm Geburt eines Kalbes (nach einer Trächtigveitsdauer von 39 Wochen) bleiben die Eihäute zu- rück. Fünf Tage später fällt die Gebärmutter vor. Das Kalb wird künstlich mit dem Kälbersauger ernährt und bleibt am Leben. Sämtliche drei Fälle wurden durch Behandlung der vorgefallenen Gebärmutter mit Uebermangan und Alaun lösung nach Veitungsanäschesie des Rückenmarks und Wieder- einstülpung und Einfuhren von Kohlenstäben zur Heilung gebracht. Faßt

man die drei Fälle genau ins Auge, so erkennt man, daß in den Fällen 1 und 3 die Erkrankung allmählich, in Fall 2 aber plötzlich den ahnungslosen Besitzer überrascht. Zwischen Fall 1 und 3 besteht d-er Unterschied, daß Fall 1 eine Frühgeburt (partus praenmturus) darstellt, bei der aus natürlichen Gründen ein festerer Zusammenhang zwischen den Eihäuten und den mütterlichen Plazenten besteht. 2. Das Zurückbleiben der Nachgeburt (allein). 1. Fall: Eine erstgebären de Kuh warf nach einer Träch- tigkeitsdauer

von 39 Wochen ein Kalb. Die Geburt war in- folge der besonderen Größe des Kalbes schwer und erfolgte mit Hilfeleistung. Die Nachgeburt blieb zurück, es stellte sich bald Appetitmangel, Schwäche, hohes Fieber ein und die Milchdrüse versiegte, das Kalb ging zugrunde. 2. Fall. Eine Kuh hatte ein Kalb früh (nach 30 Wochen Trächtigkeit) lebend geboren; es verendete bald, Die Nach- gebürt blieb zurück un!d ein Bauerndoktor wollte die Rach- gebürt lösen. Er arbeitete mit einer starken Lysoformlösung. Drei Tage

später wurde die Kuh notgeschlachtet. In beiden Fällen konnte ich mich überzeugen, daß die Nachgeburt fest an den mütterlichen Pla-zenten haftete. In Fall 1 vermochte ich nicht einmal eine Kotyledone von der Eihaut freizumachen, so fest war die Berlötung. Durch Ab heben des Exkretes und Einfuhren von Kohlestäben drückte ich die Temperatur herunter, doch die bakterielle Infektion lebenswichtiger Organe durch den Blutkreislauf hatte schon stattgefunden. Eine Lungenblähung und eine Herzschwäche

7
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1930/04_01_1930/TIRVO_1930_01_04_3_object_7649896.png
Seite 3 von 16
Datum: 04.01.1930
Umfang: 16
nur 70 Meter hoch wird also an Höhe von vielen anderen Wasserfällen so weit über- troffen, daß er im Vergleich mit ihnen als ein wahrer Zwerg erscheint, da sie aus mehr als zehnmal so großer Höhe in d:e Tiefe hinabdonnern als der Iguaffa-Fall. Die Brasilianer nennen diesen Bguaffa-Fall den „malerischen", und dieser Name gibt einen guten Eindruck von den schäu menden Wassermaffen innerhalb der herrlichen tropischen Vegetation. Der mittlere Teil des Falls wird „Teufels schlucht" genannt, und hier stürzen

in jeder Minute nicht weniger als vier Millionen Liter Wasser in den Abgrund aus 70 Meter Höhe. In früheren Zeiten galt der Niagara- Fall als der wasserreichste Fall, doch besitzt er nur den fünf ten Teil der Waffermenge des Nguaffa, der erst vor 25 Jah ren entdeckt wurde und nicht allzuvielen Menschen bekannt ist, da der Zugang zu ihm nur durch den Urwald fuhrt und daher beschwerlich ist. Südamerika hat noch einen anderen, sehr berühmten Wasserfall aufzuweisen, und zwar in Guyana, nämlich den Kaieteursall

, den der Potaro bildet. Cr stürzt aus der recht ansehnlichen Höhe von fast 300 Metern senkrecht in die Tiefe. Eine Eigenart dieses Falles ist, daß sich in den Sandfteinklippen dahinter Millionen von Schwalbennester befinden. Aber nicht nur der wasserreichste, sondern auch der i höchste Wasserfall der Welt befindet sich auf amerikanischem Boden, und zwar in Kalifornien. Der Zosemite-Fall kommt aus einer Höhe von 830 Metern herab und lockt all jährlich Tausende von Besuchern an, wie ja auch der Nia gara

. der Stolz der Amerikaner, einen großen Anziehungs punkt für alle Touristen bildet. Mit seiner gewaltigen Breite von 1250 Metern gewährt er einen überwältigenden Eindruck. Eigenartig ist, daß man mit einem Dampfer ganz nahe an den Fuß des Niagara herankommen kann. Der in bezug auf Wasserreichtum zweitgrößte Wasser fall der Erde befindet sich in Afrika, und Livingstone hat ihn im Jahre 1855 entdeckt. Viele, die diesen Viktoriafall gesehen haben, sind der Meinung, daß kein Wasserfall cm Schönheit

ihm gleichkommen könne. Durch lange, enge Felsklüfte wird der Sambesi weitergepreßt, bis er endlich in 1500 Metern Breite über schroffe Klippen in den Tal kessel niederbrechen kann. Die Eingeborenen hegen eine abergläubische Furcht vor diesem Naturwunder, das sie „Donnernden Rauch" nennen (Mosi-oa-Tunga) und von allen möglichen Dämonen und Geistern bevölkert glauben. In der Nähe des Sambesi oder Viktoriafalles befindet sich an der Grenze von Ostafrika ein ganz neuentdcckter Fall, der Kalambo-Fall. der aus 450

8
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenländische Bienenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ALABI/1933/01_06_1933/ALABI_1933_06_01_9_object_8412560.png
Seite 9 von 28
Datum: 01.06.1933
Umfang: 28
als Bedingung aufstellt, daß die Stände ver schließbar, die einzelnen Beuten gegen bloße Wegnahme gesichert sein müssen. Beim Mobilkasten ergibt sich dies von selbst, aus den engen Schlitzen der Hauswand sehen nur die Fluglöcher hervor; nicht immer ist dies aber bei den Strohstülpern der Fall, die oft nur einzeln auf einer simpeln Stellage aufgestellt sind, wie Bücher auf einem Bord. Du wirst jetzt begreifen, warum die Versicherungsgesellschaft die Leistung mit Recht ablehnen würde, wenn dem bäuerlichen

Imker seine Bie nen «Stellage" über Nacht ausgeräumt würde. Er müßte mindestens durch Vernageln von ein paar soliden Latten ein «Sperrverhältnis" Herstellen, tzieher gehört auch der Fall, wenn Du z. B. über Mittag versehentlich vergißt, Deinen Stand abzusperren und nachmittags das Fehlen eines Kübels Honig bemerken solltest: keine Entschädigung, da kein Sperrverhältnis! Um das Risiko auch nach der andern Seite zu begrenzen, schreibt der Versicherer weiter vor, daß sich der Bienenstand im Bereiche

eines Anwesens, einer Ortschaft oder einer menschlichen Siedlung überhaupt befinden müsse. Wenn daher Dein Stand im Hochwald oder auf der «Alm" gelegen ist, melde dies gewissenhaft, Du wirst Dich dadurch vor Ueberraschungen bewahren, denn schließlich kommt es ja doch zu tage, wenn etwas passiert sein sollte. Der Versicherer wird dann je nach Lage des Einzelnfalles die Uebernahme überhaupt ablehnen oder Dir entsprechend dem höheren Risiko eine höhere Prämie vorschreiben, auf jeden Fall bleibst Du aber davor

9
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1937/17_12_1937/TIRVO_1937_12_17_8_object_7667992.png
Seite 8 von 8
Datum: 17.12.1937
Umfang: 8
- und Wetterberichte 16. Dezember 1937 St. Anton a. A.: —20, heiter, 35 Zentimeter «Schneehöhe, Pulver, «Sportanlagen benützbar. Alpbach: —20, «Schneesall, aus 10 Zentimeter «Alt- 25 - Zentimeter Neuschnee., Pulver. Aurcch bei Kitzbühel: —12, bewölkt, 25 Zentimeter im Taff in Höhenlagen 60 Zentimeter Schneehöhe, Pulver, Sportanlagen gut. Berwang: —1, Schiteefall, 80 Zentimeter Schneehöhe, Pulver, alle Sportanlagen benützbar. Brixlegg: —2, Schnee fall, aus 10 Zentimeter Alt- 15 Zentimeter Neuschnee!, «Pulver

): —4, Schneesall, im Dal 40 Zentimeter Alk-, 10 Zentimeter Neuschnee; im Tourengebrel 110 Zentimeter Alt-,, 20 Zentimeter Neuschnee, Skisähre gut, Autostraße frei. Gerlosstein: —9, bewölkt, aus 50 Zentimeter Alt- 35 Zentimeter Neuschnee, Pulver. Gries a. Br.: — 3, Schnee fall, aus 35 Zentimeter Alt- 5 Zenti meter Neuschnee, Pulver. Ski- und Rodelbahn sehr gut. Hintertux: —6, auf 20 Zentimeter Alt- 25 Zentimeter Neuschnee, Pulver. Hochsölden: —9, bewölkt, aus 40 Zentiuteter Alt- 60 Zentiuteter Neuschnee, Pulver

, «Sportanlagen benützbar. Hochzeigerhaus bei Jerzens im Pitztal: —b. bewölkt, ans 15 Zen timeter Alt- 40 Zentimeter Neuschnee, Pulver. Hopfgarken: —2, Schnee fäll, auf 15 Zentimter Alt- l0 Zentimeter Neuschnee, Pulver, Sportanlagen «benützbar; Hopsgartnerhütte: —2, Schnee fall, auf 100 Zentimeter Alt- 40 Zentimeter Neu schnee, Pulver, Skisähre gut. Jgls: —2, Schneesall, auf 15 Zentimeter Alt- 5 Zentimeter Neu schnee, Pulver, sämtliche Sportanlagen benützbar. Innsbruck: —4, Schneesall, auf 15 Zentimeter Alt

- 5 Zentimeter Neuschnee, Pulver. Innsbrucker Nordketlenbahn, Hafelekar-Seegrube: —9, Schneefäll, auf 50 Zentiuteter Alt: 5 Zentimeter Neuschnee, Pulver, Ski sähre gut. Jschgl: — 4, bewölkt, 35 Zentimeter Schneehöhe, Pulver, «Ski- unb Rodelbahn sehr gut. Sk. Johann i. T.: —4, auf 60 Zentimeter Alt- 40 Zentimeter Neu- schnee, Pulver, Sportanlagen benützbar. Kitzbühel: —2„ Schneefall, ans 60 Zentimeter Alt- 10 Zentimeter Neuschnee, Pulver. Sportanlagen benützbar. Kitzbühel-Höhe: —6, Schnee fall

, aus 60 Zentimeter Alt- 15 Zenti meter Neuschnee. Pulver, Sportanlagen benützbar. Kessen: —2, Schnee fall, auf 30 Zentimeter Alt- 15 Zentüneler Neuschnee, Pulver. Kühtai-Dortmunderhütte: —9, aus 70 Zentimeter Alt- 10 Zanti. unter Neuschnee, Schneesall, Skifähre gut. Kufstein: —2, Schneesall. auf 10 Zentimeter Alt- 30 Zentimeter Neuschnee, Pulver; Dur: 25 Zentimeter Schneehöhe; Vorder- kaisersselden: —7, 60 Zentimeter Schneehöhe; Steinberg: — 7 . 70 Zentimeter Schneehöhe. Vermoos: --4, Schneefall

10
Zeitungen & Zeitschriften
Kitzbüheler Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3077641-7/1932/12_03_1932/ZDB-3077641-7_1932_03_12_1_object_8455142.png
Seite 1 von 8
Datum: 12.03.1932
Umfang: 8
begangen hat, nachdem er schon 120 Jahre im Kerker verbrachte. Nun aber fragt man sich, wie werden diese Mör der bestraft? Die Gerechtigkeit nimmt sich des Falles an. Fast wäre man versucht zu sagen, sie nimmt sich des Mörders an. Fast automatisch verbindet sich mit dem Gedanken an die blutige Tat die Frage: Wie wird sie gesühnt werden? An einen Freispruch wagt wohl niemand zu denken. G6 existiert unseres Wissens in der ganzen Weltgeschichte nur ein ein ziger Fall, daß Geschworene einen überwiesenen

und geständigen Schlächtermörder freigesprochen haben, der Fall Wimpassinger. Dieser Fall wird sich Hoffentlich in einem Fall Laudenbach nicht wieder holen. Laudenbach wird also verurteilt werden, er wird zehn, er wird zwanzig Jahre „bekommen", viel leicht auch mehr, er wird diese Strafe erst wieder nur etwa zur Hälfte abbüßen, und wir haben da mit zu rechnen, daß Laudenbach in vielleicht min destens zehn Jahren wiederum auf die Bevölkerung losgelassen werden wird. Angesichts solcher Unmensch lichkeiten

für eine solche Gattung Mord schafft in der österreichischen Geschichte der Geschwo renengerichte einen unerhörten neuen Fall und be- delitet einen traurigen Schritt weiter zur Auflösung des Vertrauens in unsere Nechtssprechung. Der Glaube an eine gerechte Gerichtsbarkeit muß ins Wanken kommen, wenn auf politischen Mord eine Art Freibrief ausgestellt wird. Wozu dann über haupt noch ein kostspieliges Prozeßverfahren, wenn man dahin neigt, jedes politische Verbrechen unge- sühnt zu lassen. Statt daß hier mit strengster

überhaupt wohl nur mehr auf dem Papier. Das weiß nicht nur die Bevölkerung, sondern damit rechnet auch jeder Mörder. Der Verbrecher weiß, er kann tun was er will, es wird ihm auf keinen Fall sehr viel geschehen. Auf jeden Fall winkt ihm die Frei heit, und selbst wenn er zehn oder fünfzehn Jahre darauf warten müßte. Vor allem aber weiß er sich sicher vor der Todesstrafe. Selbst der Massen mörder steht unter dem Schutz der Gewißheit, daß es den Kopf nicht kosten wird. Sicher ist es aber und heute mehr

11
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Wastl
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIWAS/1931/04_02_1931/TIWAS_1931_02_04_5_object_7956495.png
Seite 5 von 8
Datum: 04.02.1931
Umfang: 8
vom Berge. Das Gespenst des Scheintodes. Ein Fall in Konstanz — Qualen eines Schweden auf dem Totenbetke. In der letzten Zeit wurde in der ganzen europäischen Presse ein Starrkrampf-Fall erörtert, der sich in Konstanz am Boden see ereignete. Ein junger Mann, den man für tot hielt, soll dort seiner Beerdigung dadurch entgangen sein, daß er den Sarg zertrümmerte und die Flucht ergriff. Gar so schlimm war es nun nicht, aber es hätte schlimm werden können. Eine Mitteilung, die vom Rathaus in Konstanz

zertrümmert, ist aus der obigen Darstellung aus der Luft gegriffen.. Tie ärztlichen Feststellungen haben ergeben, daß sich der junge Mann offenbar in einer Art Starrkrampf, bei dem auch zeitweise die Herztätigkeit aussetzte, befunden hat. Im übrigen geht »s ihm jetzt gut und er befindet sich bei seinen Eltern. * Der Konftanzer Fall steht übrigens keinesfalls vereinzelt da. Es kommt im Gegenteile öfter vor, daß die Nachricht von einem Toten, der wieder zum Leben erwacht ist, die Runde durch die Blätter

zu untersuchen und dem Arzt, der ihn vielleicht ins Leben zu wecken vermöge, 10.000 Pfund aus zubezahlen. Nach d er genauen Untersuchung mußte sein Leichnam noch der Blausäure ausgesetzt werden, denn James Moth wollte ganz sichergehen, wirklich tot zu sein. Uebrigens gibt es in England eine Liga zur Bekämpsnng des Scheintodes, jzer über 20.000 Personen angedören. Der erst vor einigen Tagen aus Konstanz gemeldete Fall, der einen 23jährigen Mann betraf, ist auf Starrkrampf zu- rückzusühren, eine Krankreit

von einem aufregenden Fall vom Scheintod gelesen." Man ließ mich daher die Nacht im Bette liegen und beriet inzwischen, wer zum . Begräbnis geladen werden sollte. Es war das Schrecklichste, was ich jemals gehört habe. Ich hörte nämlich jedes Wort, konnte aber keinen Finger rühren und auch nicht die Lippen öffnen. So kam der Nach mittag des nächsten Tages. Zufällig erschien an jenem Nachmit tag der Provinzialarzt Tr. Sjöberg aus Broby. Er kehrte von einer Reise zurück und entsann sich, daß i ich einige Zeit vorher

14
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1933/02_03_1933/TI_BA_ZE_1933_03_02_4_object_8379412.png
Seite 4 von 24
Datum: 02.03.1933
Umfang: 24
der nächsten 'Ernte. Familienvater fei, spiele für den vorliegenden Fall keine Rolle. Wenn der Verteidiger -des Angeklagten aber schon in die Kerbe der 'Gefühlsjustiz schlage, so müsse er, der Staatsanwalt, ihm erwidern: Dieser Mann, der auf der Anklagebank sitze, sei vielleicht ein mittelmäßiger oder ein guter Vater, bestimmt sei -er aber nicht mehr als ein mittelmäßiger, ja, höchstwahrscheinlich sogar -ein schlechter Gatte. Dieser Mann habe es in dem halben Jahrzehnt seiner -Ehe nicht so weit -gebracht

ist b-erjenige -auch für -d-en Schaden haftbar, d-er kn -einer -gegen die guten -Sitten verstoßenden Weise in Aus- I Das Reichsgericht verwarf die Revision. - Wangen heim hatte auf der ganzen Linie gesiegt. Und da man im Jahre 1911 der Todesstrafe weniger abhold gewesen war als im Jahre 1931, wurde Thorsten -eine Begnadigung versagt. An -einem M-ärzmorgen des Jahres 1911 waltete der Scharfrichter seines Amtes. Vierter Teil. Der Fall Trude Klimsch. Wangenheim atmete schwer. Ich vermied -es, ihn anzufehen

; denn ich ahnte seine innere Bewegtheit. Aus den Studentenhäusern am Ver-geshange -er schollen fröhliche Lieder, Abschied Sk omments zum Se mesterschluß. Von der Lahn -herauf klangen in regel mäßigem Takt die Ruderschläge der Boote. Dazwischen hinein 'süß-sinnlich das Lachen junger Menschen. Seltsamer Gegensatz zu der -Schwere, die über dem Balkon lagerte, wo die drei saßen. Wangenheim fuhr mit bewegter Stimme fort: „Thorsten war tot. Der Fall Rudolf Klimsch war für mich erledigt. Ich konnte mich sonnen

in d-em Lob, das mir Gerichtsberichterstatter gespendet hatten. Meine Vorgesetzte Behörde sprach mir di-e Anerkennung aus für die entschiedene Weife, in der ich die Untersuchung ge führt, und für -das überzeugende Auftreten in der Schwurgerichtsverhandlung. Alles ging seinen normalen Gang. Ich bearbeitete Akten, erhob Anklagen, wo ich Schuld sah, stellte Verfahren ein, wo Beweise fehlten. Der Fall Thorsten schwand mir aus dem Sinn. In der -ersten Zeit nach dem Prozeß mußte ich zwar oft an das kleine

-igkei-t nicht kennt. In diesem Falle könnte er nicht zum Schädenersatz verpflichtet werd-en. Uebt er ab-er das Recht schikanös aus, d-ann sst die Rechtswidrigkeit und Schad-enersatzpflicht ge geben. Auf Deinen Fall angewandt, heißt dies, daß Du nur dann Schadenersatz verlangen kannst, -wenn dieses Durch fahren durch Deinen Acker in b-er Absicht, Dich zu fchädig-en, erfolgt, und d-em and-eren auch -bekannt ist, daß dies -eine schikanöse Ausübung des Rechtes ist. Dies wird dann leichter -anzunchmen

15
Zeitungen & Zeitschriften
Wörgler Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3077771-9/1934/03_02_1934/ZDB-3077771-9_1934_02_03_8_object_8436976.png
Seite 8 von 8
Datum: 03.02.1934
Umfang: 8
in einem Wirtschaftskreis anerkannt sein, es mußte gelten und wurde sonach nach deutschem Sprach gebrauch zum „Geld"". Der gesamte Wirtschaftsprozeß gliedert sich infol gedessen in die „Produktion", d. i. die Surmue al ler Lersumgen und Gütechexstellungon, die „Zirkula tion", auch Güterverteilung, Güteraustausch, d. r. die Summe aller Ein- und Verkäufe und die „Konsum tion^" oder den Güterverbrauch Wo liegt nun die Ursche der heutigen Not? Liegt sie in der Sphäre der Gütepherstellung? Sollte das der Fall

- hen. Niemand dürfte sich beklagen. Ja, wenn dem so wäre! Aber das ist doch keineswegs der Fall. Un sere Produktion ist nicht im mindesten rückständig. Sie macht nicht nur Fortschritte, sondern geradezu Sprün ge nach vorwärts Würde nran der Produktion freien Lauf lassm, dann würde sie allen Bedürfnissen der heutigen Menschheit — und diese brauche keineswegs bescheiden zu sein — leicht, spielend leicht _ gerecht werden können. Mfo auf der Produktionsseite liegt Nicht die Ursache des heutigen Elends

, der heutigen Verkommenheit. Vielleicht liegt ttgf am Verbrauch? Vielleicht stimmt es hier nicht? Ist vielleicht ein Rück gang des menschlichen Verbrauches natürlich zu er klären? DaS wäre dann der Fall, wMt die menschliche Bevölkerung sich nicht vermehren, sondern vermindern würde. Das ist aber 'nicht der Fall, denn die mensch liche Bevölkerung der Erde vermehrt sich unentwegt um rund' drei vom Hundert jährlich. Oder gehen die Bedürfnisse der Menschen etwa zwanglos zurück, be obachten wir vielleicht

eine natürliche rückläufige Ent wicklung zur Primi.ivität des UrmenscheMums? Nichts davon äst der Fall. In höherem Maß noch als die Menschheit selbst wachsen ihre Bedürfnisse. Und nur mit zuMmvngebtsseneN Zähnen ertragdr die Men schen von heute, daß sie in ihren Lebensansprüchcn gewaltsam zurückgeworfen' werden. Aber natürlich las sen sich auf der Seite des Verbrauches die wirt schaftlichen Stocktmgen der Cftgenwart nicht erklären. So müssen denn du' UksächM der MittschaftSnvt da zwischenliegen

ist dies bei den Lebensmitteln aller Art der Fall. Das Hinausschieben ihres natür lichen Verfalls, ihre Konservierung, ist mit Umstän den und Kosten verbunden und trotzdem nur zeitlich beschränkt. Aber auch andere Erzeugnisse, diie zwar stofflich haltbarer wären, wie Stoffe, Wäsche irnd Kleider verfallen der Laune der Mode, Bücher ver alten, technische Erzeugnisse werden durch neue Er findungen überholt und dadurch zu Altmetall. Alles, was wir in der Wirtschaft betrachten, leistet der Ver gänglichkeit Tn'but. Will daher

16
Zeitungen & Zeitschriften
Neueste Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/NEUEZ/1937/02_02_1937/NEUEZ_1937_02_02_1_object_8182246.png
Seite 1 von 6
Datum: 02.02.1937
Umfang: 6
. Wieder ein Russe in Frankreich ermordet. h. Paris, 2. Febr. In dem normannischen Küstenort Roche sur Jon wurde die enthauptete und gefesselte Leiche Oberster Gerichtshof erkennt auf Mord auch im Fall Luckini. Wien, 2. Februar. Der Oberste Gerichtshof hatte sich heute, wie angekündigt, mit der N i ch ti g k e i t s b e s ch w e r d e des Doppelmörders Heinrich Marik zu befassen. Bekanntlich wurde Marik am 12. Oktober 1936 vom Innsbrucker Schwurgericht wegen Meuchelmordes in zwei Fällen schuldig erkannt

und zum Tode durch den Strang verurteilt. Marik, ein Frauenliebling und Herzensbrecher, hat hinter einander zwei seiner Bräute, die Schneiderin Marie Seidl in Graz und die Witwe Marie Luckini in Innsbruck, er mordet. In beiden Fällen hat Marik seine Opfer mit Leucht gas vergiftet und Selbstmord vorgetäuscht. In beiden Fällen beging er seine Untaten, um das Erbe nach den Frauen an- treten zu können. Der Fall Seidl wurde nicht mehr verhandelt. Kürzlich hat bereits der Oberste Gerichtshof, wie gemeldet

diesen Er hebungen überein. Daher war anzunehmen, daß der Mord an der Seidl tatsächlich so stattfand, wie Marik ihn in der Beichte schilderte und die Nichtigkeitsbeschwerde war in diesem Punkte zu verwerfen. Mord oder Beihilfe zum Selbstmord im Fall Luckini? Mit dem Falle der ermordeten Marie Luckini hatte sich der Oberste Gerichtshof noch nicht befaßt, sondern ihn der öffentlichen Gerichtssitzung Vorbehalten. In der Nichtig keitsbeschwerde wird ausgesührt, daß es sich beim Tode der Marie Luckini keinesfalls

. Die Verhandlung fand unter dem Vorsitz des Senatsprüsidenten Dr. Junker statt. Nach Eröffnung der Verhandlung schilderte der Referent Hofrat Dr. Bartsch in zweieinhalbstündigen Ausführungen den Fall, worauf der Verteidiger Dr. Willy Perl als Ver treter der Nichtigkeitsbeschwerde das Wort ergriff. Es könne nicht geleugnet werden, so führte er aus, daß Marik ein pathologischer Lügner ist, daher verdiene auch sein Geständnis in seiner schriftlichen Beichte keinen Glauben. Es liege kein Mord, sondern Tötung

und dem Abschiedsbrief ihre Stütze. Die neuen Bestimmungen des Strafgesetzes sehen übrigens selbst für den Fall der Anstiftung zum Selbstrnord nur eine Kerker st rase bis zu zehn Jahren vor. Selbst in Zu sammenhang mit dem Fall Seidel könne nur auf lebensläng lichen Kerker, nicht aber auf Todesstrafe erkannt werden. Der Vertreter der Generalprokuratur wandte sich gegen die Ausführungen des Vertreters der Nich tigkeitsbeschwerde und sagte: „In juristischen Kreisen hat man seit langem schon eine gesetzliche Bestimmung

17
Zeitungen & Zeitschriften
Industrie- und Handels-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/IHZ/1934/18_02_1934/IHZ_1934_02_18_2_object_5781431.png
Seite 2 von 8
Datum: 18.02.1934
Umfang: 8
ein Regreßrecht, sondern nur in einigen von ihnen das Recht, von den Vormännern Sicherstellung für die Zahlung bei Fälligkeit des Wechsels zu verlangen. 17. Das neue Wechselrecht trifft besondere Bestimmun gen für den Fall, als infolge höherer Gewalt die reditzeitige Präsentation des Wechsels oder Protesterhebung innerhalb der festgesetzten Termine unmöglich geworden ist. In diesem Falle werden die genannten Termine verlängert. Der Inhaber des Wechsels ist jedoch verpflichtet, ohne Verzug vom Eintritt

der höheren Gewalt seinen Vormann zu verständigen und eine diesbezügliche 'Notiz mit Datum und Unterschrift auf dem Wechsel anzubringen. Nach Weg fall. der höheren Gewalt muß. der Wechselinhaber ohne Ver zug den Wechsel zur Annahme oder Zahlung präsentieren, und, wenn nötig, Protest erheben lassen. Dauert die höhere Gewalt über dreißig Tage, so kann der Wechselinhaber ohne Notwendigkeit von Präsentation und Protest seine Regreßrechte geltend machen. F ä Ile höherer Gewalt sind jedoch keineswegs

-vor der Fälligkeit des Wechsels seine Regreßrechte geltend machen, doch muß er in diesem Fall den Wechsel dem Bezogenen zur Zahlung präsentieren und Protest er heben lassen. 19. Die Frist zur Verständigung des Vormanncs vor Geltendmachung der Regreßrechte mangels Annahme oder Zahlung ist nach neuem Recht für den Wech selinhaber auf 4 Werktage erhöht worden, die auf den Tag der Protesterhebung folgen, während für die Vormänner die Frist von zwei Tagen gleichgeblieben ist. Wichtig ist. daß innerhalb

gegeben hat, sofern nicht nachgewiesen wird, daß zwisdien den. Parteien ein Neuerungsvertrag beabsichtigt war. Doch kann die Klage aus dem Rechtsgeschäft erst nach erfolgtem Protest mangels Annahme oder mangels Zahlung eingebracht wer den. In diesem Fall kann der Gläubiger überdies nur dann klagen, wenn er dem Sdiuldner die Rückgabe des Wechsels anbietet und diesen in der Kanzlei des zuständigen Gerich tes deponiert, wobei diejenigen Formalitäten von ihm be obachtet worden sein- müssen

18
Zeitungen & Zeitschriften
Neueste Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/NEUEZ/1932/19_10_1932/NEUEZ_1932_10_19_3_object_8167452.png
Seite 3 von 6
Datum: 19.10.1932
Umfang: 6
wurde auch in die (Nachdruck verboten.) 1 Jeder ist verdächtig. Kriminalroman von Reinhold Eichacker. Copyright 1930 by Prometheus-Verlag, Gröbenzell, durch: Literar. Büro W. Geppert-Pieau, Wien, XVIII., Scheibenbergstraße 18, Tel. A 29-6-78. Ein seltsamer Fall. Llliiiinggg Llliiiinggg! Das Telephon läutete heftig und lange. Die blonde Referendarin nahm den Hörer in die linke Hand, während sie mit der rechten in den Akten weiterblät- terte. Ihre Antwort kam kurz und mechanisch. „Untersuchungs

! Donnerwe—! Das ist ja sehr interessant. Gewiß, Herr Präsident. Till? Nein, im Gegenteil — ist mir sehr erwünscht — ja. Jawohl! Werde alles sofort veranlassen. Danke sehr! — Guten Morgen, Herr Präsident!" Langsam, ein wenig abwesend, legte er den Hörer in die Gabel zurück. Sein Blick traf die wartenden Augen der Refe rendarin. „Es gibt zu tun, liebe Kollegin. Ein seltsamer Fall!" Die großen Augen des jungen Mädchens schienen dunkler zu werden. „Mord?" fragte sie leise. „Tscha — leider. Van der Straat

, der neun Star Gerste zum Mahlen in der Mühle hatte, diese Vorräte verbrannt. Auch das Land, das die Steinsäge auf fünf Jahre gepachtet hatte, erleidet einen bedeutenden Schaden, „Van der Straat?" fragte sie staunend. „Doch nicht der Maler?" „Doch. Der und kein anderer." Es klopfte vernehmlich. „Herein!" Er sah nach der Tür und nickte dem Eintretenden über die Schulter zu. „Brandt — Sie? Prompt, wie immer! Wollte Sie gerade rufen, um Näheres zu hören. Sie kennen den Fall schon? Tolle Sache anscheinend

?" Der stämmige Kriminalinspektor schob die Lippen nach vorne. Sein kurzer, gedrungener Oberkörper machte eine knappe Bewegung, die man ebensogut als Verbeugung, wie als Zeichen der Ungeduld auslegen konnte. „Komme gerade von dort. Interessanter Fall — zweifellos." Seine Finger spielten mit der goldenen Uhrkette. „Deshalb wurde er uns natürlich gleich wieder abgenommen. Möchte wissen, wozu die Polizei überhaupt noch gebraucht wird! Man sollte sich pensionieren lassen und Daumen drehen. Wahrhaftig

: Keine Stunde hatten wir den Fall in der Hand, und schon wünscht der Herr Präsi dent die sofortige Weitergabe an Sie, Herr Rat." Kettler lachte laut auf. „Ja, glauben Sie, lieber Brandt, wir rissen uns hier um die Arbeit? Sehen Sie den Stoß Akten da drüben! Genügt vollkommen. Ich hätte persönlich gar nichts dagegen, wenn mir Ihre Polizei die Vorarbeit etwas er leichterte." Brandt kniff beide Augen und lächelte zweifelnd. Gleich darauf war sein kluges, rundes Gesicht wieder sachlich. „Kann's dem Präsidenten

19
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1932/15_06_1932/TIRVO_1932_06_15_4_object_7657489.png
Seite 4 von 8
Datum: 15.06.1932
Umfang: 8
nützt. Geständnisse herauszuholen, einen „ganz großen Fall" zu klären. Und nun ist der Fall Güster unklarer denn zuvor — - rund um den traurigen Fall gibl's Lachen! Lachen über Die Riesenblamage: Drei Tage lang große Sensationsverhandlung im Schwurgerichtssaal. Bajonett auf — und dann F r e i s p r u ch! Karl Sauerwein gehört infolge seiner höchst seltsamen Veranlagung, seiner erblichen Belastung und auch infolge seiner „politischen" Einstellung zu den sogenannten Schwierigen. Die Pstjchiater

wird den selt samen, phantastischen, verschrienen Burschen nehmen? Hätte er entsprechende Arbeit gefunden, wäre er ja nicht derart auf das falsche Geleffe gekommen. * Der Fall Sauerwein. Man schreib uns: Karl Sauerwein wurde von den Jugendschöffen vom Verbrechen des räuberischen Toffchlages sreigespvochen. Die Ergebnisse des Beweisverfahrens haben klar ergeben, daß er nicht der Mörder des Redakteurs Gufler war. Mit die sem Berichte, glauben die Zeitungen, sei der Fall Sauer wein erledigt. Der jugendliche

ist es so! Es gibt keinen Fall Sauerwein schlechthin! Die Herren Sachverständigen haben vor Gericht doziert, daß Sauerwein schlecht erzogen worden, daß er in die Ge sellschaft schlechter Kameraden gekommen und daß seine abartige Veranlagung auf Vererbung zurückzuführen sei. Sein gesetzwidriges Verhalten geht — nach den An schauungen eines der Sachverständigen — auf die Um gebung des Jugendlichen zurück, die er kurzweg als „B o l- schewiken" bezeichnet. Die Gesellschaft, die kapitali stische Gesellschaft

, die Menschen mor det — physisch und p'y-chffch verdient nicht mehr/als daß ? sie zerschlagen wird. Und so ist der Fall Sauerwein ein ! Nagel mehr am Sarge der kapitalistischen Unordnung. I Nicht einma» Äuargein dürfen verschenkt werden. Wer kennt nicht die guten, starkriechenden Olmützer Quargeln? Doch vor den Augen unserer umsichtigen Regie rung haben sie keine Gnade gefunden. Das neue Einfuhr verbot hat ihnen das Lebenslicht ausgeblasen. Nur 3500 Kilogramm durften noch durchrutschen

keine Hilfe mehr bringen. Er verschied nach zwanzig Minuten auf dem Sportplatz, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu ha- ben. Der Unfall wurde keineswegs durch eine Fahrlässigkeit herbeigesührt. Bei Wurfsbewerben begeben sich Schieds richter oft auch während der Konkurrenz in die Kampfbahn. Mayer wußte von dem Wurf, durch einen unglücklichen Zu fall wich er aber um den Bruchteil einer Sekunde zu spät aus. Ein Schüler von 20.000 Volt getötet. In Au bei Gratüvein stieg Sonntag der 13jährige Schüler Ruidols

20
Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1929/10_08_1929/TIRVO_1929_08_10_3_object_7648075.png
Seite 3 von 16
Datum: 10.08.1929
Umfang: 16
werden, so ist das ein klarer Fall. Auch bei Modistinnen wird das häufig Vorkommen. Der gleiche Fall trifft aus Aerzte, Rechtsanwälte und Notare zu. Das Wartezimmer zum Beispiel bei Aerzten wird in solchen Fäl len gewiß, auch wenn es am Abend anderweitig verwendbar ist und gewiß auch verwendet wird, als zur Berufsaus übung bestimmter Raum bezeichnet werden müssen. Der Mo tivenbericht führt dieses Beispiel auch ausdrücklich an und nennt aber als Beispiel auch Arbeitsräume von Schriftstel lern. In solchen Fällen, denen

, von denen zwei für seine ärztliche Tätigkeit verwendet werden, so ist für seine Wohnung, da sie nicht mehr als zwei Wohnrüume hat, eine freie Vereinbarung unzulässig und für seine Geschäftsräume auch, da aus sie 700 Kr. Friedenzins entfallen, die Zulässig keit der freien Vereinbarung aber erst bei mehr als 800 Kr. Friedenzins beginnt. Bei solcher Zerlegung des Mietzinses kann auch der Fall Vorkommen, daß zwar nicht für die eigentliche Wohnung, aber für die als Geschäftsräume verwendeten Teile eine freie

Wohnung als Geschäftslokal. Nicht im Ge setz geregelt, weil eigentlich selbstverständlich, immerhin aber doch ausdrücklich im Motivenbericht klargestellt ist der Fall, daß eine ganze Wohnung Geschäftszwecken dient, wie das zum Beispiel für Schneidereien, Modistengeschäfte. auch Rechtsanwaltskanzleien, Büros von Handelshäusern usw. vorkommt. Solche Wohnungen sind, wie der Motivenbericht ausdrücklich sagt, vom Standpunkt der Zulässigkeit der freien Vereinbarung als Geschüstslokale anzusehen. Die Frage

wird so verurteilt, als ob die Wohnung nicht nur ihrem Ver wendungszwecke nach, sondern auch ihrer baulichen Art nach ein Geschäftsraum wäre. Eine freie Vereinbarung ist für sie erst zulässig, wenn der Friedensmietzins 400 beziehungsweise 800 Kr. übersteigt. An den umgekehrten Fall, daß ein Geschäftslokal für Wohnzwecke verwendet wird, wurde nicht gedacht. Er kommt wohl auch praktisch nicht in Betracht. Sollte er Vorkommen, so wird man wohl umgekehrt auch den Verwendungszweck in den Vordergrund stellen müssen

Vereinbarung ausbedingen? Der Mieter, der eine freie Vereinbarung ab schließt, kann sich aber in der Vereinbarung sichern, daß bei Zinserhöhungen — seien es die gesetzlich zulässigen Stufen erhöhungen der Jahre 1930 und 1931, seien es Erhöhungen gemäß 8 7 — sein ohnedies auf Grund der Vereinbarung ge zahlter höherer Zins herangezogen wird und er nicht neuer lich belastet werden darf. Dann hat. sobald ein solcher Fall eintritt, der Hauseigentümer natürlich die entsprechende Quote in den verrechenbaren

21