Ursache hatte, die Aufträge dem B. zu über- wetsen. Nun traf sich! der Fall, daß der Al mit zu viel Arbeit belastet war oder sonst wie in der unangenehmen Situation stand, dem Wunsch des Kunden nicht nachzukommen. Doch A. brauchte unaufschiebbar die Ware uNd geht zum B. mit dem.Ersuchen, er möge schgnt sein und ihm den Auftrag ausführen. Doch B. weist ihn ab mit der Motivierung: „Gehen Sie hin, wo Sie bisher arbeiten ließen". Wenn eine solche Abweisung ->t man chen Kunden auch gerechtfertigt
ist, so ist dies doch nicht immer der Fall, und möchten wir den Handwerkern schon empfehlen, jede Arbeit, sobald diese entsprechende Bezahlung erfährt, .anzunehmen, denn man arbeitet dock, um zu verdienen, sei es' dann zu erwer ben. von wem es sei. Fort mit dem Krämer geist, mehr kaufmännisches Prinzip, demokra tischere Auffassung ist dem ganzen Gewerbe- stattd gewiß nur von Vorteil. Zum Ausruf der Luchdruckereibesiher Tirols und Vorarlbergs, welcher in allen Blättern erschien, geht uns vom Bozener Platz eine Zu- fchtift
-Genossenschaft die Schuld, daß das Meraner und Tiroler Obst überhaupt in Innsbruck und München billiger, als hier bei (uns erhältlich ist. Diese Handeltreibenden soll die „Volkszeitung" in einer anderen Körper schaft suchen, dann wird sie nicht kurzerhand die armen Existenzen unserer Obst- und Gemüse händler in Bausch und Bogen verurteilen. Was nun den „einheimischen Herrn", der eine mittel große Birne um 16 h kaufte, betrifft, so ist es lächerlich, daß dieser einzelne Fall als Zeugnis des teuern Obstes
Anzeige bei, daß nur das halbe Dutzend Gemüsehändler berechtigt ist, der Bevölkerung um teures Geld ihre Ware an zuhängen. Es besteht ein förmliches Kartell. Wie die großen Zucker- und Kohlenbarone, so müsehändler der Obst- und Gemüsehändler-Ge- zusammen, um Fall für Fall den sog. bürger lichen Gewinn festzusetzen." O, Du armer Schreiber, hast Du eine Ahnung /welche Ge müsehändler der Obst- und Gemüse-Genossen- nossenschaft angehören! Aber das ist den Freun den der Volkszeitung einerlei, es gilt
hiezu eingeladeu werden möge. Die Mitglieder aber werden im eigenen In-, tereffe ersucht, hiezu zu erscheinen, ohne erst mit Strafandrohung herb'eigezvgen werden zu. müssen. — Zum Fall Javurek liegt eine Zu-: schrift der Statthalterei Vor, wozu sich aber' die Genossenschaft wieder Kühern wird. — An die Kammer ist eine Fratze zu richten, wie weit die Weinhändler eine Berechtigung haben, Bindergehtlfen zu halten. Schorer' gab im Sinne der voraussichtlichen Erledi gung Aufklärung, doch wird hiebet