6.965 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1853/28_04_1853/BTV_1853_04_28_1_object_2984871.png
Seite 1 von 6
Datum: 28.04.1853
Umfang: 6
-Jslaud, eine lange schmale Insel, welche den Strom theilt, so daß er rechts einen engeren äußerst '1 S.: Dessen Reis« um die Welt IN den Jahren 184» di« !S47. lr. Bd. Stuttgart und Tübingen. I. «, «vtta'sqer Verlag. lSSZ. reißenden Kanal mit dem Ufer der Vereinigten Staa ten bildet und in gerader Linie 1000 Fuß breit in die Tiefe stürzt, links ebenfalls dicht an Goat-Jsland seinen Fall hat, aber durch die viel weitere Entfer nung deS Canadifchen Ufers, welches sich in einem weiten Bogen herumzieht

, hier iu einer viel größeren Breite. Indem dieser Fall n»'t seinem änßeren linken Flügel weiter vorragt, bildet sich eine Art Hufeisen, dessen Sehne über 2000 Fuß, die UmfangSlinic aber weit mehr beträgt. Dieser Fall ist der sogenannte Hnseisenfall, jener schlechtweg der amerikanische Fall, ersterer hat eine Höhe von 1KS Fuß, dieser von 164 Fnß, wie behauptet wird; für daS Auge jedenfalls haben sie dieselbe Höhe. Während oberhalb der Flnß die Richtung gerade auf den amerikanischen Fall hatte, und insofern der Hufeiscnsall

, oder wenigstens dessen linke Seite als Nebensache erscheint, bildet von unten gesehen der Huseisenfall den Hauptfall, aus welchem heraus der Fluß weiter zu strömen scheint, wo dann der amerikanische Fall über das User des neuen Fluß bettes hinüberstürzt in einem rechten Winkel mit der Sehne deS Hufeisens nnd parallel mit dem Flußbett. Dieses, welches unmittelbar oberhalb eine Stunde weit war, wozu hauptsächlich die Ausbuchtung nach dem canadischen Ufer beiträgt,, verengt sich jetzt auf etwa 13b0 Fuß

, der Strom aber, welcher unmittelbar über dem Fall 20 Fnß Tiefe hatte, hat unterhalb 250 Fuß, und mag noch weit tiefer an der unnah baren Stelle sein, wo das Wasser senkrecht herabfällt. Die Ufer behalten die Höhe der Ufer oberhalb und bilden eine Schlucht mit senkrechten Wändeil bis dr, i englische Meilen unterhalb, wo ein ungeheurer Wirbel, kesselförmig vom Felsen umgeben, den Strom auf nimmt und fast im rechten Winkel wieder entläßt; vier Meilen von dort wird er wieder schiffbar und eilt, immer

noch sehr aufgeregt und von hohen Ufern eingeschlossen, dem Ontario-See zn; das Gefalle vom Fall selbst bis zn dem Wiederbeginn der Schifffahrt, sieben englische Meilen, beträgt 101 Fnß. Für die einzelnen Maaße im Obigen will ich nicht einstehen, doch sind sie guten Quellen entiiommen. Der Missionär Pater Henuepin entdeckte erst im Jahre 1679 die Fälle, nnd gibt eine recht treue Zeich nung ans der Vogelperspektive davon, von welcher Facsimile's verkauft werden. Die Höhe schätzt er auf 600 Fuß; ein französischer

1
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1850/01_03_1850/BTV_1850_03_01_7_object_2973835.png
Seite 7 von 8
Datum: 01.03.1850
Umfang: 8
. Die Bedingungen der Versteigerung sind folgend»! 1. Es wird luerst das Transport-Quantum von beiläufig jährlichen ->l)g» Tonnen In Parthien von Iliill) Tonnen, und für den Fall, und in-so weit sich für dieses Quan- tum keine annehmbaren Anboth« ergeben sollten, zur Er leichterung für di» Gemeinde-Vereine in kleinern Parthien von Sgg Tonnen auSgebothen, und sodann* zur Versteige rung' des Gesarnmt Quantums von 400V Tonnen mit Annahme desjenigen Beirages als AuSrusSpreiS geschrit ten werten

durch die erhaltenen Theiianbcthe nicht das ganze Quantum d,r zu verfrachlente» Salzlonnen gedeckt, so wird bei der Berechnung teS als Ausrufsxreis für das ganze Quantum anzunehmenden Durchschnittes, nebst die sen Theilanbothen hinstchllich derjenigen Quantitäten von Salzfässern, für welche kein Anboth erhalten wurde, der für den ersten Ausruf Pünkl 12 festgesetzte Ausrufsxreis pe. Tonnen zu Grunde gelegt werden. Für den Fall, und in so ferne kein Anboth für die ganze Quantirät mit einer riesem AuSrufSPreife

kann, wenn sich derselbe wirklich ergeben hat, und wenn die Fässer uneröfinet mit unverletzten Siegeln und im guten Zu stande abgeliefert werden. Bei einem großer» Ealo, oder bei einem Salzabgange an solchen Fässern, welche Im beschädigten Zustanbe in Feldkirch atgiliefert werden, hat der Frachter nichl nur iu: ersten Fall» für die abgängige, den zugestandenen Ealo überschreitende Menge, im letzten Fall» aber für den gan zen Abgang keinen, «rachlichn anzusprechen, sondern dafür auch,den für das Inland festgesetzten

Versteigerungs- oder Vertrags.Bidingnlsse verhal ten, cdeo die «alzserfrachtung aus dessen Gefahr „nd Ko sten »-uerdiugs fci.bielhi!,, und bie Kaution I», erstell H-alle auf Abschlag der höheren Beköstigung, cder iu> zwei ten Falle «ms «ischl«« der zx ersetze-^»-» zu. rü-kd.h-lten. Im Fall» aber al« da« neue Mlndestboth t»i> ne» Ees-tze« bedarf, -l« verfallen einziehen- Im Falle «iner aus W-z und Gefahr de« K-nIr-htt- ten vorzunehmenden abermaligen Llzltation bleibt die Be stimmung

von einem NaiiienSfertIger und Zeu gen > dann noch von einem zweite» Zeugen bestätigen zu lassen, deren >!arakter und Wohnort ebenfalls beizufügen ist. Wenn außer dem Fall» des obizen Punktes 9- mehrere Personen ei» schriftliches Offert ausstellen» so haben sie in dem Offert beizusetzen, daß sie-sich als Mitschulbner zur ungelhellten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für^Einen dem Aerar verpflichten. Zugleich müssen sie Im Offerte jenen Theilnehmer, namhaft machen, an den alle Zustellungen, Zahlungen

2
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1850/27_03_1850/BTV_1850_03_27_1_object_2974121.png
Seite 1 von 6
Datum: 27.03.1850
Umfang: 6
, Verpflichteten und besteht für die Ablösung in einer niilerznstellenden Leistung, welche, dem obersten Prin zipe nach, die volle Entschädignng gibt. Die Werths- crheblliig kann sohin nur Fall für Fall von der Kom mission stattfinden, nachdem die Frage,- wie weit das Servitntsrecht flch erstrecke, oder anerkannt oder vom Eivilrichter beantivortet ist.' - „Die Regulirullg der Servituten hat dort stattzufin den, wo die Kommission erklärt,-daß eine Ablösung derselben nicht Play greise. Diese Rcglllirung

soll aber nicht von der Kommisston Fall für Fall , sondern durch das Forstpolizeigeselz erfolgen.' „Das Forstgesey hat den Bedarf, die Fähigkeit der Leistung und das bestehende Nechtsverhältniß zu berück sichtigen.' „Dieustbarkeiteu stnd, soweit es deren Natnr und Zweck zuläßt, einzuschränken nnd es ist der Bedarf des berrschenden Gutes nach der Nachhaltigkeit des dienen den Gutes zn befriedigen.' „Nach denselben Grundsätzen kann sohin nianchmal eine Umänderung, manchmal einc zeitweilige Einstellung der Servitnten stattfinden

?» Leistungen eriolge» soll bat die Eoininissson von Fall zn -n entlieben. Fall zn entscheiden, doch möglichst dahin zn wirken, daß Zugleich wurde beschlossen, der Kreiskominisfion III die Ueberlassnng des Waldbodens an die Gemeinde oder Vorarlberg» in welchem Laiidestbeile ebenfalls noch das an die Gemeinschaft der Bezugsberechtigten und nur I königl. banerischc Steucrproviforium in Wirksamkeit t?cbt. da»» an einzelne Private erfolge, wenn die Waldparzelle ' . nicht so klein ausfällt, daß eine regelmäßige

3
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1857/10_01_1857/BTV_1857_01_10_3_object_2999724.png
Seite 3 von 8
Datum: 10.01.1857
Umfang: 8
zur Zeit der Eheschließung katholisch war. Dagegen kann vom rechtlichen Standpunkte um. so weniger eine Ein wendung erhob«n werden, als die akatholifche Person, welche eine Ehe mit einer katholischen eingeht, weiß, daß diese nicht anders als nach den Gesetzen ihrer Kirche sich verehelichen kann und sich daher durch die Eheschlie ßung diesem Gesetze freiwillig unterwirft. Nicht ist aber daS der Fall, wenn von Eheleuten, die sich alSAkatho- liken verehelicht haben, nachträglich nur ein Theil

einer legislativen Regelung bedürftig sind. An solchen Kon flikten hat eS auch bisher in Ungarn und Siebenbürgen sowohl zwischen Katholiken und Akatholiken, wie zwischen nichtunirten Griechen und Protestanten nicht gefehlt und bei dem Mangel ausreichender gesetzlicher Bestimmungen mußten sie von Fall zu Fall durch Allerhöchste Entschei- gungen beigelegt werden. Die vollständige Regelung wird erst dann möglich sein, wenn, so wie es jetzt hin sichtlich der Katholiken durch die Anweisung für die geist lichen

Gerichte der Fall ist, klar festgestellt ist, nach wel chen Normen die Ehegerichte aller Konfessionen vor gehen. Nur auf dieser Grunvlage kann die weltliche Gesetzgebung die gegenseitigen Berührungen ordnen. In Betreff der Beziehungen zwischen Katholiken und Akatholiken ist die Regelung durch das neue Ehegesetz erfolgt. Um eine Uebersicht davon zu geben, müssen wir die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Umfang der Jurisdiktion der kirchlichen Ehegerichte voranschicken. Der ausschließlichen

Gerichtsbarkeit der katholischen Kirche unterstehen, nebst den Ehen, welche von zwei Katholiken geschlossen worden sind, jene, welche zwischen katholischen und nichtkatholischen Christen eingegangen wurden, fer ner jene, welche von zwei nichtkatholischen Personen ge schlossen wurden, wenn nachträglich beide in die katho lische Kirche eingetreten sind, immer in so lange als we nigstens ein Ehetheil der katholischen Kirche angehört. Ist dies nicht mehr der Fall, so werden sie nicht mehr

sind,, unter dessen Herrschaft sie geschlossen worden war. Ist von zwei Personen, welche sich alö Akatholiken verehelicht haben, nur eine in die katholische Kirche ein getreten, so wird zwar für die GewissenSpflichten dieses: Ehethei'leS daS Kirchengesetz maßgebend und daS kirch liche Gericht kompetent sein; allein der andere Theil kann weder diesem Gesetze, noch diesem Gerichte unter worfen werden. DaS neue Ehegesetz ordnet für diesen Fall an: 1) bezüglich der Frage der Galligkeit der Ehe. Der nichtkatholische Theil bleibt

4
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1849/11_10_1849/BTV_1849_10_11_7_object_2972279.png
Seite 7 von 8
Datum: 11.10.1849
Umfang: 8
R4R ^ »v» »«t»,find»« Dtvttion <»»lch« S»»»- bauvt da-Hber zu »rtenn»» hat, »b d«r Kontrahent sei»»» vertraaSmäßigen V»stim«ung nschs<to«m»n ist oder nichts ad die Summe zu bestimmen, welch, hiebe! für den «usrufsvreis gelten soll, uod eS kann der kontraktbrüchig aewordene Srsteher au- der Bestimmung des VuSrufSprei. seS für keinen Fall Sina^»ndungen gegen die Giltigt-it und rechtlichen Folgen der abgehaltenen Relizitat'on der- l-iten; und würd, d,r neue Mint-Sbech von der Art sein, daß dürauS

» eingezogen, außer dem aber wird tie von dem Meistbieter bar erlegte Kaulicn zurückbehalten, und demsel ben für den Fall ter Ratifikation in ten Kau'schilling beim Erlag der ersten Hälfte eingerechnet, den übrigen Liutanren hingegen gleich nach Abschluß der Versteigerung-Verhandlung zurückgestellt werden. 4. Wer bei der Versteigerung für einen Dritten ein An- bct machen will, ist verpflichtet, sich früher mit einer rechts- förmlich für diefen Akt ausgestellten und gehörig legalisieren Vollmachten

sonstigen Rechtstitel vcn tem verkaufenden Fonde eine Haftung oder Ersatz anzusprechen, da jede Ersatzleistung sich bleß auf <en im nachstehenden §. 8 bezeichneten Fall beschränkt. 3. Die fragliche Realität wird nur so verkaust, wie sie von dem verkaufenden Fonde bisher besessen werden ist, und ta ter Verkauf in Pausch u:-d Aegen erfolgt, so geschieht tie Uebergade ohne eine Haftung von Seite teS Verkäufers für taS Gruntausmaß und dac- Ertragniß, und es Wirt »ine Gewährleistung durch drei Jahre vom Tage

der Uebcr- gabe bloß für den Fall zugesichert, wenn binnen dieser Zeit das Eigenthum der verkaufen Realität selbst von eitlem Dritten in Anspruch genommen und tie Vertretung des H-is- kuü nach Vorschrift der Gerichtsorcnung verlangt wild. 9. Der Verkaufsakt ist für den Meiüb-eter, nelcher sich deS RücktritlSbefuznisseS und ter im Z. des allgcmeis.cn bürgerlichen Gesetzbuches gesetzten Termine degidt, sogleich durch Fertigung des L'zi:atio?'5 PrctokcUes, für den Ver durch, tie erfolgte Ratifikation

te-i 5?äufl,s ,u erhclen. 12. Äri ter oben in :en §tz. lO Und 1 l vorbehält,n,tl - lintation hat ter verkaulente Fcn7, reP.ttlive die denselben vertrecence Gehörte nach iyr.'m <^uteefinden die Lun nie »u bestimmen, welche bei der ReUzikat-cn für drn Aufruf^preis geilen scll. Für keinen Fall können di, tem betressenten Fcnde turch D'Nrog verpflichteten Personen aus der Bestimmung des NuSrufSprelkeS Slnwendungen S»ge»« b<» GIlttgkelt und di» rechtlichen Holzen der Nelttiratton t»n. Fintet si <b »ei ter

5
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1850/27_02_1850/BTV_1850_02_27_8_object_2973808.png
Seite 8 von 8
Datum: 27.02.1850
Umfang: 8
dieser Verfchrifttn verfallt der Pächter in eine Strafe von 1 bis 10 fl., welche die Be» zirksverwaltung von Fall zu Fall nach den Umständen be messen wird. 6. Die Anschaffung der Wegmauth - Valorbelleten bleibt dem Pächter überlassen , eS wird jedoch demselben ein ^er- mular vorgezeichnet werden, nach welchem die Betteten ge druckt erscheiner^müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder geschriebenen Aollete wird der verweigerten Er folgung einer Bellete gleich geachtet. . . Auch darf

, in deren Bezirke die Mäuthstation ge legen ist, überreicht werden , widrigenfalls auf seiche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde.. 17. Für den Fall, wenn der-Pächter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen scllte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behör den frei, alle jene Mäßregeln zu ergreisen, die zur unaufge- haltenrn Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, d e er aus dem Vertrage

für die besonderen auf die bezügliche Mauth- stationen sich beziehenden Bedingungen. 5 Kundmachung. 2 Um das Grundentlastungs-Gefcliäft möglichst schnell' befördern zu können, werden die außerhalb deS Bezirkes Glurns »votmcnden Bezugsberechtigten aufgefordert, für den Fall, daß sie bei den neubegonenen Liquidirungs- Verhandlungen nicht wiederholt persönlich erscheinen' können oder wollen, dieser Bezirks-Kommission einen tuerorts bestellten und mit legaler Vollmacht versehenen Herrn Vertreter sogleich namkaft

der GrundentlastungS-Liqui- dlrungsgeschäste werten die außerhold des Bezirkes Brisen wohnenden Bezugsberechtigten aufgefordert, für den Fall, daß sie bei den nun begonnenen Ltquidirungs«Verhandlun- gen nicht wiederholt persönlich erscheinen können eder wol len» segleich einen legalbevcllmächtigten Vertreter hierorts aufzukellen und diesen der Bezirkskommission namdaft zu machen. K. K. GrundentlastungS ÄezirkSkommifsien. Briren den t2. Juli 1850. Gerstgrasser. Perathaner, Steuer-Einnehmer.

6
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1850/25_02_1850/BTV_1850_02_25_10_object_2973779.png
Seite 10 von 10
Datum: 25.02.1850
Umfang: 10
dieser Vorschriften verfallt der Pächter in eine Strafe von 1 bis 10 fl., weiche die Ve- zirtSverrvaltung von Fall zu Fall nach den Umstanden be messen wird. ' 6. Die Aeischafsung der Wegmautb - Valorbclleten bleibt dem Pachter überlassen , es wird jedoch demselben «in For» mular vorgezeichnet werden, nach welchem die Velleten ge druckt erscheinen müssen» und die Verausgabung einer anders geformten oder geschriebenen Bollete wjrd der verweigerten Er folgung einer Vcllete gleich geachtet. Auch darf

le ne in der Jahreszahl, Datum cder in dem Ansätze des Gebühr,nbetrageS korriglrte oder radirte Vellete der Partei gegeben werten. 7. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Fall, ab genommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von ei ner Partbei ein höherer Aetrag elngehcben, als gesetzlich be stimmt ist, so verwirkt der Pachter eine Strafe in dem zwan zigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen MauthgeldeS, unabhängig von jenen^Strafen, die ihn im Grunde des Straf gesetzes noch treffen könnten

^en den Pächtern und den Partheien steht den Aameralbehör- den zu. Der Pächter ist daher verbunden, den Gesällsbehör- den über alle Mauthangelegenheiten, je nachdem sie cs for« dern, schriftlich cder mündlich Nede und Antwort »u geben. Diese Behörden sind berechtigt , ihn hiezu im Fall? der Wei» gerung oder Unterlassung durch Strasbothen oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung der Kam- meral-BezirkS-Verwaltung kann binnen 4 Wochen der NekurS an die t. t. Finanz Landesdnellicn

, daß die Wuster mit- zubringin stnd, und das Tuch In ganzen Stücken. Auch müssen die Nebernehmer der Anfertigung d,r Klei dungsstücke hierorts seßhaft sein. Innsbruck am !2. Juli 1850. ^ Aufforderung.. ' Zur schnellen Beförderung der GrundentlastnNgS -iiqui- dirnngsgsschäfte werden die außerhalb des Bezirke« Brisen wohnenden Bezugsberechtigten aufgefordert, sür den Fall, daß sie bei den nun begonnenen Liquidicungö-Verhandlun- gen nicht wiederholt persönlich erscheinen könizin oder wol len, sogleich

7
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1854/11_04_1854/BTV_1854_04_11_8_object_2988663.png
Seite 8 von 8
Datum: 11.04.1854
Umfang: 8
bei diesen Gelegenheiten deutlich zu spreche». Meinerseits bin ich gleichfalls geneigt, die Verbindlichkeit zu überneh men, mich nicht daselbst festzusetzen — wohlverstanden als Eigenthamer, denn als Depositar sage ich nicht. ES könnte geschehen, das- die Umstände mich in den Fall brächten, Konstantinopel zu besetzen, wen» nichts vorge- scheu ist, wenn man alles nach dem Zufallt gehen lässt (Slainienant je elösire vvu» parier en ami el en geni- leman; si nvus arrivons ü nou« enteiiilre sur

ich weiter: »Ich kann nnr wiederholen, Sire, daß nach meiner Meinung Ihrer Maj. Negierung ungeneigt sein wird, gewisse llcbereiiikoinmcn in Bezug auf den Fall der Türkei zu treffe»; aber eS ist möglich, daß sie bereit ist, sich Verbindlich zn machen gegen gewisse Schritte, die, wenn dieses Ereigniß einträte, versucht werde» könnte». Se. Kaiser!. Majestät nahm da»» Bezug auf eine Unterredung, die er mit dein Herzog von Wellington gehabt, als er in England war, und auf die Gründe, die ihn bewogen hatten, sich Sr. Gnaden

, sich mit England zur Annahme solcher Maßregeln zu vereinigen, welche dahin zielen, daS fallende Ansehen des Sultans zu stützen. Endlich möchte ich bemerken, daß, wenn der Kaiser abgeneigt sein sollte, zu einem solchen Gange der Politik, der den Fall der Türkei aufhalten könnte, mitzuwirken, seine Erklärungen gegen mich ihn verbindlich machen, bereit zn sein, im, Einvernehmen mit Ihrer Maj. Regierung voraus solche Vorkehrungen zu treffe», welche möglicher Weise verhindern, daß die ver- hängnißvolle Krisis

». Die von Sr. Kais. Maj. angeregtt Frage ist eine sehr ernste. Die Anslösung deS türkischen Reiches als wahrscheinlich, oder sogar nahe bevorstehend annehmend, geht sie dahin: ob eS nicht besser sei, im Voraus für einen möglichen Fall vorzusehen, als ob das ChaoS, die Wirrniß und die Ge wißheit eines europäischen Krieges herankommen zn lassen, welches alles die Katastrophe begleiten müßte, wenn sie uiitrwartet, und ehe ein künftiges System vorgezeichntt wäre, clnlr,tt» solltt. „Dieß ist der Punct,« sagte St Kais

die BtMtrkuiig bei, daß die jenseits ins Ange ge- faßtt Evcntnalität in Bezug auf den Zeitpunkt nicht be stimmt festgestellt ist. Als Wilhelm II. und Ludwig XIV. durch Vertrag über die Erbfolge Karls II. von Spanien verfügt,», traft» stt Vorsorge für ein Ereigniß, daS nicht mehr weit entftrnt fein konnte. Dit Gebrechlichktittn deS SouverainS von Spanien nnd daS gewisse Endt jtdeö Mtnschlicht» LebenS ließen den voraussichtlichen Fall als sicher und nahe erscheinen. Der Tod deS spanischen Kö nigs wurde

8
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1852/23_01_1852/BTV_1852_01_23_2_object_2980350.png
Seite 2 von 4
Datum: 23.01.1852
Umfang: 4
sehr gehemmt ivnrde, weil der Besitzer eines Werthpapieres bei aiigenblicklichem Bcdarse von Baarschaft oft vergebens sich »ach irgend einem Institute umsah, wo er gegen Hiuterlegnng zu derselbe» gelangen könnte. — Ans diesem Grunde »uußte es stets vorgezogen bleiben, sich Baarbetrage zn reserviren, die gerne in Staatspapiere umgewan delt worden wären, wenn nur für den Fall ein-S dringende» Bedarfes diese znr Herbeischaffung des selben auf andere Weife als durch gcdrnugenen und eben daher meist schädlichen

zu Theil. Das hohe Handelsministerium zeigt niit Erlaß vom 3. l>. M. Z. I l an, daß das k. k. Finanzministerium über die Bitte der Kammer und sohiniges lortseiti- ges gnädiges Einschreiten die k. k. Finanz - LandeS- Direktion hier ermächtiget habe, bezüglich des für die Eiiizichniig der absichtlich getheilten Münzs-Heine bis Ende l. MtS. festgesetzte» Termines die entspre chende Verfügung für de» Fall zn tr.ffen, daß eine Erweiterung des fraglichen Termines wirklich noth wendig werden sollte. Ebenso

Gntstrennung zur Wah rung ihrer Rechte in Kenntniß zn setzen. 5) Auch, hat die betreffende Realgerichtsbehörde die Käufer getrennter Gntstlieile von Fall zu Fall zu erinnern, daß sie für alle das ganze Gut belastenden Rechte haften, wenn nicht dnrch ein Uebereinkommen der Interessenten etwas Anderes festgesetzt wird. ich Den Bezirksgerichten in den Kreise» Innsbruck, Bregenz nnd Briren ist verboten, Gnlskänfe, wodurch eine Grnndzerstücklnng beabsichtet wird, ohne Beibringung der politischen

, die Gemein- deordnnng aus den Arbeiten der Beamten selbst her vorgehen zu lassen, abgegangen und Vcrtran'nSmän- ner aus allen Klasse» der Bevölkerung zu den Be rathungen beizicheil will. Namentlich soll dies bei den besonderen für einzelne Städte gegebenen Sta tuten der Fall sein, nnd er will bei denselben sich

9
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1849/18_10_1849/BTV_1849_10_18_7_object_2972344.png
Seite 7 von 8
Datum: 18.10.1849
Umfang: 8
oder sichergestellte Kaution wird, In sofern der M-istbieler vom Kaufe zurücktreten sollte, Ira ^vrarium eingezogen, außer dein aber wird die von dein Meistbieter bar erlegte Kaution zurückbehalte» , und demsel ben für den Fall der Ratifikation in !en Kaufschilling beim Erlag der ersten Hälfie eingerechnet, den übrigen Lizilanlen hingegen gleich nach Abschluß der Versteigeruiigsverhandlung zurückgestellt werten. 4. Wer bei der Versteigerung für einen Drittln e!n An bot machen will, ist verpflichtet, sich früher

,llung«urkunb« zu bestehen h«t, Nnd U. mit »«« eig,nh«»diz«> »»d K«wi«»nna»»a de« Offerenten, da»n dem «h«rakt,r und Wohnort »««selben, und fall« er de« Schreit»»« unkundig wäre, mit seinem Kreuzzeichen und der Unterschrift zweier Zeug»» unterfer tigt sein. Die versiegelten Offerte werden nach geschlossener münd. lich»r kizitation eröffnet werden! übersteigt da« In einem derlei Offert« gemacht» Anbot den bei der mündlichen V»r- steigecung erzielten Bestbot, so wlrd der Offeeent sogleich

vermindert wird, selbst nicht wegen Verletzung über die Hälfte vder au« ei nem sonstigen RechtStitet von dem verkaufenden Fonde eine Haftung oder Ersatz anzusprechen, da jede Ersatzleistung sich bloß auf den im nachstehenden S. 3 bezeichneten Fall beschränkt. 8. Die fragliche Realität wird nur so verkauft, wie sie von dem verkaufenden Fonde bisher besessen worden ist, und da der Verkauf in Paufch und Bogen erfolgt, so geschieht die Uebergabe ohne eine Haftung »on Seite des Verkäufers für das GrundauSmaß

und das Erträgniß, und es wird rine Gewährleistung durch drei Jahre vom Tage der Uebcr- gabe bloß für den Fall zugesichert, u»nn binnen tiefer Zeit das Eigenthum der verkauften Realität selbst von einem Dritten in Anspruch genommen und die Vertretung des FiS- kuS nach Vorschrift der GerichtSortnung verlangt wird. 9. Der Verkaufsakt ist für den Meistbieter, welcher sich des RücktrittSbefugni»eS und der Im Z. 862 des ollgeuielnen bürgerlichen Gesetzbuches gesetzten Termine begibt, sogleich durch Fertigung dcS

sich an dem bis dahin erlegten KauffchillingSantheile, so wie an dein gesammten Vermögen tes Käuf-rS zu erholen. 12. Bei ter oben in ten §§. Il>»nd 11 vorbehalten»» Re- lljitation hat ter verkaufende Fond, respektive die tenfelben vertretend« Behörde nach ihrem Gutbefinden die Summe zu bestimmen, welche bei der Relizitatio» für den AufrufSprei» gelte» soll. Für keinen Fall könn»» die dein l>«lr«fftnten Fonde durch A«Nr«g »erpstichteten Personen aus der v»stim««ng des «u«r»f«vr^s,S «»»«ld»»»»» tt» «iltlgleit

10
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1856/30_12_1856/BTV_1856_12_30_3_object_2999612.png
Seite 3 von 6
Datum: 30.12.1856
Umfang: 6
aber ist immer die höchste Instanz und kann sein Recht in doppelter Weise üben, entweder durch seine hiesür be stellten Gerichlöhöse in Rom oder für weit entfernte Länder durch eigens entweder auf längere Zeit oder von Fall zu Fall von ihm ernannte Richter (gewöhnlich aus den Bischösen des betreffenden LandeS), die an Ort und Stelle sich befinden und somit ohne Beschwerde für die Parteien die Sache genau erheben und dann in feinem Namen entscheiden können (die sogenannten jullices in suzrliliu

mit größerer Strenge behandelt. Die früher ganz all gemein gestattete Scheidung von Tisch und Bett, wenn beide Ehegatten über die Sache selbst und über die Be dingungen einverstanden waren (allg. bürgert. Gesetzt». 8. 103—l06), ist durch daS Kirchengesetz auf einen einzigen, seiner Natur nach höchst seltenen Fall beschränkt, (8.206 der Anweis.); was gewiß Niemand mißbilligen wird, der bedenkt, welche Gefahr für daS Familienleben, sür die gute Erziehung der Kinder, ja selbst nach Um ständen

für die öffentliche Sittlichkeit in der so leichthin gestatteten freiwilligen Scheidung liege. Sonst wird hier der Grundsatz festgehalten, daß zur lebenslänglichen Scheidung der Ehegatten nur im Fall deS Ehebruches geschritten werden könne, wobei noch überdies verschie dene Vorsichtsmaßregeln angeordnet sind (8. 207 der Anweis.) Die Gründe zu einer zeilweisen Scheidung liegen hauptsächlich in der Gesahr eines oder der andern Ehegatten für ihr Seelenheil, ihr Leben oder ihre Ge sundheit im Fall der fortgesetzten

11
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1859/01_03_1859/BTV_1859_03_01_6_object_3008283.png
Seite 6 von 6
Datum: 01.03.1859
Umfang: 6
will, hat als Kaution den 10. Theil des Ansrufsprsifes entweder bei der Vcrsteigcrnnqö- Kommissio» bar oder in öffentlichen auf M'täll- müuze und auf Uebfrbringer lautenden Staats- papieren nach ihrem knrsmäßigen Werthe zu erlegen, °^r>5ine>aul diesen Betrag lautende, vorläufig von der k. k. Finanzproknratur geprüfte und als bewahtt bestätigte «ichrrstellnngsnrknnde beiznbringen. 4. Die bar erlegte Kaution wird dem Meistbietber für den Fall der Ratifikation iu den Kansfchilling bei dein Erläge der ersten Rate

der Na- tifikationseröffnung noch vor der Uebergabe zu be richtige» ; die vcrbleibciltcn 2 Drittheile kann er gegen dem, daß er sie cnf den Kaüfgegenstaud in erster Priorität hypothekarisch versickert nnd mit jährlichen 5 von hundert in halbjährigen Naleu ver zinset, binnen 5 Jahre» vom Tage der Uebergabe an gerechnet, mit sü»f gleichen jährlichen Raten zahlungen abtragen. . Für den Fall, als der Ersteigerer mit der Zah lung einer der bednilgenen Ja!»rek>>atcn i», Iiück stände bleiben sollte, ist das bolie Aerar befugt

es wird eine Ge währfchaftelcistnng durch 3 Jahre vom Tage der Uebergabe blos für de» Fall zugesichert, wenn bin nen dieser Zeit das Eigenthnm der Kanfsobjekte selbst von einem Dritten in Anspruch geuommeu, nnd die Vertretung gegen den Fiskus «ach Vor schrift der Gerichtsordnung verlangt wird: 7. Vom Tage der.Uebergabe tritt der Käufer in den vollen Genuß der ersteigerten Objekte; da gegen hat derselbe auch alle darauf haftenden Steuern, Abgaben und andere Lasten ohne Ausnahme und ohne UntersMed ihrrr Entstchnng zn tragen

, ohne daß er berechtiget wäre, bei was immer für liaci> der Uebergabe eintretenden Ereignissen, dnrcl, welche die Lasten und Verbindlichkeiten der KanfSobjekte vermehrt, oder deren Werih und Ertrag vermindert wird, selbst nicht wegen Verletzung über die Hälft., oder aus eiucm soustigeu Nechtsn'tcl eine Haftung oder einen Ersatz von dem verkaufenden Aerar an zusprechen, da jede Gewährleistung von Seite des- Aerars bloß auf den einzigeu im vorstehenden §. 6 bezeichneten Fall eingeschränkt ist. 8.2m Falle der Erstciqerer

der Ne- lizitation als Ansrnfspreis gelten soll. Auf keinen Fall können die dem Slerar verpflichtete» Personen ans der Bestimmung des AusrusSpreises Einwen dungen gegen die Giltigkeit nnd rechtlichen Folgen der Nelizitation herleiten. Findet sich bei der Nett» zitati'on niemand, der^ den Kontrakt nach dem ans- rnsSprcife zu übernehmen bereit wäre, so können auch unter (oder nach Umständen über) dem FiSkal, preise Anböthe aiic.eiiommrn werden, und daö erste Anboth hat zugleich als Grundlage der weitern

12
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1859/25_02_1859/BTV_1859_02_25_6_object_3008247.png
Seite 6 von 6
Datum: 25.02.1859
Umfang: 6
als Kaufslustiaer Antheil nehmen will, hat als Kaution den 10. Theil des Ausrufspreiscs entweder bei der Versteigerunc.s. Kommission bar oder in öffentlichen auf M-tall- münze und auf Uebeibringer lautenden Staats papieren nach ihrem kursmäßigen Werthe zu erlege«, vier eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von so der k. k. Fiuanzprokuratur geprüfte und als bewährt bestätigte SicherstkllnngSnrknnde beizubringen. 4. Die bar erlegte Kaution wird dem Meistbietber für den Fall der Ratifikation

des Kaufschilliugs binnen 14 Tagen vom Tage der Ra- tififationserössnuiig noch vor der Uebergabe zu be richtigen ; die verbleibende» 2 Drittheile kann er gegen dem, daß er sie auf den Kaufgegenstand in erster Priorität hypothekarisch versickert und mit jährlichen 5 von bundert in halbjährigen Raten ver zinset, binnen 5 Jahren vom Tage der Uebergabe an gerechnet, mit fünf gleichen jährlichen Raten zahlungen abtragen. Für den Fall, als der Ersteigerer mit der Zah lung einer der bedungenen Jahresraten im Rück

Erträgniß nici't gebaftet> und es wird eiiic Ge-- währsch.iftcleistung durch 3 Jahre vom Tage der Uebergabe blos für den Fall zugesichert, wenn bin nen dieser Zeit das Eigentbum der Kaufsobjekte selbst von einem Dritten iu Anspruch genommen, und die Vertretung gegen den Fiskus nach Vor schrift der Gerichtsordnung verlangt wird. 7. Vom Tage der Uebergabe tritt der Käufer in den vollen Genuß der ersteigerten Objekte; da gegen bat derselbe auch alle daraufbasteudcu Steuer«, Abgaben und andere Lasten vbne

im vorstehenden Z. 6 bezeichneten Fall eingeschränkt ist. 3. Im Falle der Ersteiqerer sicl, weigerte, den schristliclen Kaufskontrakt zu unterfertigen, vertritt das ratifizirte Vcrsteigerungsprotokoll die Stelle des schriftlichen Kontraktes. Es soll dazu vom Ersteher oder auf dessen Kosten der klassenmäßige Stempel beigebraci t werden, und das verkaufende Aerar soll die Wahl habe», ent- weder den Ersteigercr zur Ekfüllung der ratifizirteu LizitationSbediiignngen zu Verhalten, oder die Rea litäten anf

re!p. die dasselbe vorstellende Behörde nach ihrem Gutbefin- den die Summe zu bestimmen, welche bek der Rc- lizitation als Ausruftpreis gelten soll. Auf keinen Fall können die dem Aerar verpflichteten Personen aus der Bestimmung des Ausrufspreises Eiuwen- duiige« gegeu die Giftigkeit und rechtliche» Folgen der Rrlizitatlou herleiten. Findet sich bei der Reli» zitatiou niemand, der den Kontrakt nach dem aus- rnsSprcise zu übernehme» bereit wäre, so können auch unter (oder nach Umständen über) dem Fiskal- preise Anböthe

13
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1859/23_02_1859/BTV_1859_02_23_6_object_3008223.png
Seite 6 von 6
Datum: 23.02.1859
Umfang: 6
des Ansrussprciscs entweder bei der Vcrsteigerunqs. Kommission bar oder in öffentlichen auf Metäll- nmnzc und auf Ueberbriugcr lautenden Staats- papirren nach ihrem kursmäßigen Werthe zu er legen, Ner eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der k. k. Finanzprokuratur geprüfte und als bewährt bestätigte Si'cherstelluiigSnrkunde beizubringen. 4. Die bar erlegte Kaution wird dem Meistbiether für den Fall der Ratifikation in den Kaufschi'lling bei dem Erläge der erste» Rate eingerechnet, den übrigen

noch vor der Uebergabe zu be richtigen ; die verbleibenden 2 Drittheile kann er gege» dem, daß er sie auf den Kaufgrgenstand in erster Priorität hypothekarisch versichert und mit jährlichen 5 von hundert in halbjährigen Raten ver zinset, binnen 5 Jahren vom Tage der Uebergabe an gerechnet, mit fünf gleichen jährlichen Raten zahlungen abtragen. Für den Fall, als der Ersteigerer mit der Zah lung einer der bedungenen Jahresraten im Rück stände bleiben sollte, ist das hohe Aerar befugt, sogleitt

für den Fall zugesichert, wenn bin nen dieser Zeit das Eigenthum der Kaufsobjekte selbst von einem Dritten in Anspruch genommen, und die Vertretung gegen den Fiskus nach Vor schrift der Gerichtsordnung verlangt wird. 7. Vom Tage der Uebergabe tritt der Käufer in den vollen Genuß der ersteigerten Objekte; da gegen hat derselbe auch alle darauf haftenden Steuern, Abgabe» nnd andere Lasten ohne Ausnahme und ohne Unterschied ihrer Entstehung zu tragen, ohne daß er berechtiget wäre, bei was immer für naci

, der Uebergabe eintretenden Ereignissen, durcki welche die Lasten und Verbindlichkeiten der Kaufobjekte vermehrt, oder deren Werth und Ertrag vermindert wird, selbst nicht wegen Verletzung über die Hälfte, oder aus einem sonstigen Rechtsiitel eine Haftung oder einen Ersatz von dem verkaufenden Aerar an zusprechen, da jede Gewährleistung von Seite des AcrarS bloß auf den einzigen im vorstehenden §. 6 bezeichneten Fall eingeschränkt ist. 8. Im Falle der Ersteigerer sich weigerte, den schriftlichen Kaufkontrakt

soll. Auf keinen Fall können die dem Aerar verpflichteten Personen ans der Bestimmung des Ausrufspreifes Einwen- duugen gegen die Giltigkeit und rechtlichen Folge» der Relizitation herleiten. Findet sich bei der Reli zitation niemand, der den Kontrakt nach dem aus- rufSpreife zu übernehme» bereit wäre, so können auch unter (oder nach Umständen über) dem Fiskal- preise Anböthe angenommen werden, und das erste Anboth hat zugleich als Grundlage der weiter» An- bieth'ungen zu dienen. Desgleichen soll das Aerar

14
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1854/08_08_1854/BTV_1854_08_08_2_object_2989910.png
Seite 2 von 6
Datum: 08.08.1854
Umfang: 6
oder blos daS Ende vom Anfang ist, daS ist eiie Frage, welche nur die Zukunft genügend beantwoiten kann. Zunächst wird es darauf ankommen, ob die Russen nur bis zum Serelh oder bis hinter den Pruth zurückgehen. Der vorbereitende Artikel der über die russischen Pläne gewöhnlich gut iinterrkchttten »N. Pr. Ztg.' läßt darauf schließen, daß das letztere der Fall sein wird. Daraus würde aber noch immer nicht folgen, was die N. Pr. Ztg. freilich als erwiesen betrachtet, daß der russische Monarch

stempelte Quittung über den Bezug der Obligation auszufertigen. Auch die Erfolglassung der Obligatio nen an den Subscribenten wird von Fall zu Fall auf dein Zablungsbogen ersichtlich gemacht. Die von den Anlehensabzüge», bis Ende Dezember 1S54 aufgelau fenen Zinsen werden im Laufe des Monates Jänner 1355 mit einem Male baar in Bankvaluta beglichen werden. Späterhin erfolgt die Zinsenausgleichung für die einzelnen Anlehensabzüge, in der Regel nur mittelst der an den Subscribenten hknauszugebeuden

der Kassa. Will aber ein Subscribent auch Vorausabstattungen durch Einzah-' lungen leisten, so hat er den einzuzahlenden Betrag zwar auch bei jener Kassa zu erlegen, welche ihm seine Gebühren erfolgt, und den Empfang abgesondert zu bestätigen hat; wegen der hiebei eintretenden beson deren Verrechnung mit der Anlehenskassa, mnß jedoch in jedem Einzelsalle vorerst die Entscheidung der vor gesetzten Finanzbehörde abgewartet werden. Bei den für Vorauszahlungen gebührenden Obli gationen hat von Fall zu Fall

15
Zeitungen & Zeitschriften
Pustertaler Bote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/pub/1852/03_07_1852/PUB_1852_07_03_2_object_2622243.png
Seite 2 von 4
Datum: 03.07.1852
Umfang: 4
die Aufhebung^ deS im Jahre 1848 erflossenen, den Bestand der Gesellschaft der Je suiten bedrohenden Verbotes als nahe bevorstehend bezeichnet. Diese Aufhebung soll aber, wie ich vernehme, nicht in der.Art geschehen, daß einfach der frühere Zustand wieder hergestellt wird, sondern in solcher Weise, daß jede Besitzergreifung verlassener,, wie auch die Errichtung neuer Ordenshäuser von Fall zu Fall der aller höchsten Genehmigung zu unterziehen sein wird. * In Kurzem soll hier eme allgemeine österreichische

Lehrer versammlung abgehalten werden. Der Redakteur deS pädagogi schen Wochenblattes, Hr. I. Kaiser, unternimmt zu -diesem Zwecke eine Reise durch die Kronländer. * Ant 26. Juni Vormittags wurde in dem Verbrennhause am Glacis vor dem Karolinenthore abermals eine halbe Million Münzfcheine, welche aus de.m Verkehre gezogen wurden, öffentlich verbrannt. > . . ' ' ^ Der Zeitpunkt einer vollen Wiederherstellung der Valuta ist näher gerückt, als dieses noch vorlängst der Fall war. Die Börse

zur Schau'ausgestellt, welcher daS Gewicht von 2300 Pfund hatte! ' Am Semmering, wo die großartige Eisenbahn gebaut wird, hat ein Tiroler einige vierzig Arbeiter vom Tode errettet. Mit dieser tirolischen Arbeiterlebensrettung ging eS aber folgender maßen zu. An vielen Orten wird nämlich Tag und Nacht gear beitet und die'Arbeiter lösen einander ab. So war eS auch'bei einem Tunnel der Fall. Da hat sich nun aber hie und da der Fall ereignet, daß einige Arbeitet aus dem Tunnel desertirten, u. statt zu arbeiten

16
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1851/11_08_1851/BTV_1851_08_11_6_object_2978787.png
Seite 6 von 12
Datum: 11.08.1851
Umfang: 12
gegangene Einwilligung oder sonstige gerichtliche und außergerichtliche Anffoiderungen herzuschafi ^n. Der städtischen Behörde stehet ferner daS Recht z», den Pächter nach Maßgabe der vsrerwähnlen Bedingungen zur Vornahme der nölhig erachteten, Maßregel» ausz,«fordern, »»d für den Fall er der gehabten Aussorderuiig binnen acht Tagen nicht Folge^ leisten würde, ihn der Pachtung sur verlustig zu er. klären, und auf dessen Gefahr und Unkosten für die, aanze noch übrige Pachlzeit entweder mittelst

neuer licher Versteigerung oder im Wege deS Privateinver- ständniffeS, lind ohne daß der Pächler gegen die er kaffenen zweckdienlichen nnd von der Mnnitipalbe- hörde,fn Wirksamkeit gesetzten Maßregeln Sinwen- dunoen machen könnte, daS Nöthige vorzukehren. Ein gleiches Recht wird der Mnnizipalbehörde auch für den Fall einer Ueberlretnng deS S. 6 von Seite deS Pächters zustehen. §. IS. BloS in dem Falle einer allgemeinen Rin derpest in den Provinzen Krain, Kärnlhen, Steier- mark, Kroatien

, in der Woiwodina, Slavonien und Ungarn wird der Pächter ermächtigt seine mit der städtische» Behörde um eine billige und angemessene Znbessernng der Preise übereinzukommen. Aus dieser Ursache wird er jedoch die Herbei schaffung deS Rindfleisches nicht aufschiebe» oder un terlasse» dürfe», und für den Fall als ihm die an gebotene Preisentschädignng nicht anständig sein sollte, wird ihm kein anderer Neklamationsweg als jener an den Gemeinderalh vorbehalten. ^ F. 20. Außer den im Z. >3 vorgesehenen Fällen

die Strafe von b fl. zu zahlen haben. 8. ?. Die Källfer müssen höflich und nach der Reihe bedient werden. Jede Beschimpfung oder belei. digende Aeußerung, die.sich das Fleifchbantpersonale gegen den Känfer oder sonst Jemand erlaube» wurde, wird, sür den Fall als die Uebertretung nicht nach dem II. Theile des Strafgesetzbuches behandelt und bestraft werden könnte, doch «on dem Markt.Com» nijssäre strenge geahndet. In wichtigeren Fällen und nach .Umständen kann die Arretirung nnd Vorfüh rung

, die Hinterlheile niid die Zn- wage in abgesonderte» Bänken zu verkaufen, auser- . legt ist, so werden für d n Fall, als i» einer Fleisch bank ciur oder mehrere nicht dahin gehörige Fleisch- qnaliiälen vorgefunden werken sollten, diese consss« cirt und der Uebertreter nebstbei nn'l einer im Wie derholungsfälle L» Verdoppelnde» Strafe von 5 bis 20 fl. belegt. L- >4. Auf jedesmaliges Verlangen der Hävtischen Coininissäre liegt eö i'cdein FlcischanSschrotter ob, sich der S'escha» und Veriflcirnng der Steinpöl

17
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1850/23_03_1850/BTV_1850_03_23_9_object_2974104.png
Seite 9 von 10
Datum: 23.03.1850
Umfang: 10
Anboihen, welche b,l der Versteigerung gemacht werden, auch schriftliche Offerte angenommen werden, worin anzugeben ist, ob die Lieferung für «in Jahr, oder fall» e« hierorts gefordert würde, auch auf ein zweite« und drittes Verwallungsj-Hr üdernommin wer den will. .Diese schriftlichen Anböthe, welche die Paplergattung.n-ch der cl»n angegedenen Ordnung mit Anführung der Postnum. wer und des Abschnittes, sernir den proponirten Preled-lr-z in Ziffern und in Buchstaben genau und übereinstimmend au«gedrück

an und für sich annehmbar und zur Grundlage ein»« Kontrak- t»s geeignet »rscheint. ^ Im Fall» gleich» schriftliche und mündlich» Offert» zu- fammentreNtN, so ivird die bessere Qualität der.angebothenen Waare zwischen beiden Anbothen den Ausschlag geben; b»t gleicher Qualität aber dem münllichen Offert» ver Vorzug zugestanden werden. - ' .Zwischen zweien oder mehreren schriftlichen Offerten wird, fall« nicht eine besser» Qualität der ang»both»nen Waar» einem derselben von den übrigen den Vorzug gibt

zeichnisses gehört, die Papiergaltkng, di» Dim»nsion und l»r PrelSanboth angemerkt seyn. . Im schriftlichen Anböthe muß für den Fall, älS der An- boihsteller nicht In Innsbruck domlzilirt», auch »in Bestellt» namhaft gemacht seyn, der die Vollmacht besitzt^ im Namen des Offerenten di» geforderte Auskunft zu »rtheilen, und ten Lieferungsvertrag abzuschließen.' Der Ersteher derLieferung hat binnen 14Tagen nach der ihm eröffneten Annahme feines Anböthe« für die g»«au» Er füllung seines Vertrages »Ine Kaution

20
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1850/08_10_1850/BTV_1850_10_08_2_object_2975947.png
Seite 2 von 4
Datum: 08.10.1850
Umfang: 4
ist dieser Fall für die Militär-Sanität, denn Sr. Majestät, so wie dessen ganze Umgebung hat sich bei dieser Gelegen heit von der Unentbehrlichkeit der Militärärzte und von dem Nutzen zweckmäßig eingerichteter und gehörig ver wendeter Vorkehrungen persönlich überzeugt, und zur Ebre der östcr. Militär.Sanjtäts-Anstalten sei es gesagt, eS hat bei dieser Gelegenheit, dke Allerhöchste sowie die allgemeine Anerkennung nicht gefehlt. Für Sachsen hatte dieser Vorfall bereits dke Folge, daß nun auch dortselbst

zur ähnlichen Organisirnng der SanitätS. Konipaguie mit Ernst geschritten werden soll. — Das Institut der postämtlichen Geldanweisungen bis zum Betrage von SO fl. ist seit >. d. M. in Thätig keit, und wird ungeachtet dieß bei Neuerungen nicht der Fall zu sein pflegt, stark in Anspruch genommen. Die Anweisungen, lauten auf den Uebcrbringer und eine be stimmte Postkasse; doch muß dem Ueberbringer der Name, Stand und Wohnort des Versenders bekannt sein. Jeder Anweisung ist die Bemerkung beigesetzt

nach Sachsen antreten. Stuttgart, 4. Okt. Ueber die Absichten der Re gierung für den Fall, daß auch diese dritte nach dem Gesetz vom 1. Juli gebildete Kammer eine Vereinbarung vereiteln würde, findet sich in der Thronrede keine An deutung; wie es scheint, wird aber dieser Fall wieder eintreten, denn diese Session wird, wie wir bis jetzt glauben, nur die Vorgänge der frühern mehr oder weni ger wiederholen. Dieß schien uns auch die Nach- mitlagssitzung anzudeuten, obgleich die in derselben statt findende

21