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Unterinntaler Bote
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Seite 6 von 8
Datum: 26.02.1893
Umfang: 8
tiefen Seufzer von ihm ab. In der Folge wagte er es nicht wieder, ihren Namen in seinem Beisein zu nennen, und jetzt, wo der Lord ihn Zwecks Besprechung der Erbfolge eigens hatte herbeirufen lassen, kämpfte er einen schweren Kampf mit sich selbst und zögerte ziemlich lange, ehe er ihm die Antwort erlheilte: „Es ist nur ein Fall denkbar, Ew. Gnaden, diese fatale Angelegenheit zu regeln, und dieser Fall wird Ihnen höchst unangenehm sein. Ich war so unglücklich, als ich vor vielen Jahren

. „Gesetzt den Fall, dass die Beleidigung, welche sie begangen, sich nicht verzeihen ließe, so würden doch ihre Kinder unschuldig sein." Das Antlitz des Lord Carlswood überzog sich mit Todtenblässe. Er fuhr sich mit der Hand durch das Haar und durchmass das weite Gemach mit großen Schritten. Herr Ford ließ ihn nicht aus den Augen, obgleich er anscheinend mit einem Brillantringe an seinem Finger spielte. „Unschuldig!" brach er endlich mit zorniger Betonung aus. „An und für sich mögen sie unschuldig

vielleicht," fuhr der gereifte Jurist mit großer Diplomatie und Beharrlichkeit fort, „den Geist der erhabenen alten Carlswood besitzen, das Feuer, die Ritterlichkeit, die Ehre dieses uralten Geschlechts." Lord Carlswoods Antlitz erheiterte sich. „Wenn dieses der Fall wäre," fügte Herr Ford hinzu, „danu würden sie weit größere Ansprüche an der Erbfolge haben, als irgend ein Fremder, dem dieses Charakteristische abgienge. Ein gerechter An spruch verdient stets Berücksichtigung und hier ist kein Zweifel

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 21 von 22
Datum: 08.01.1898
Umfang: 22
Stier zum Belegen fremder Thiere benützt, eine Strafe bis zu 40 Kronen zu gewärtigen. C D. Zuständigkeit nach dem neuen Heimats gesetze. Ersuche angelegentlich, nachstehende Fragen im Fragekasten des „Gemeindeblattes" zu beantworten. Vermöge Gesetz vom 5. Dez. 1896, betreffend die Regelung der Heimatsverhältnisse, soll vom Jahre 1891 an durch zehnjährigen Aufenthalt in einer Gemeinde das Heimatsrecht erseffen werden. 1. Fall. Hier in unserer Gemeinde befindet sich eine Familie schon mehr

als 15 Jahre, ja der Mann ist bereits sein Lebtag hier in Diensten gestanden. Im Jahre 1893 war derselbe durch Krankheit erwerbsun fähig und wurde auch theilweise von seiner Zuständig keitsgemeinde unterstützt und nachdem diese Unterstützung nicht ausreichte, durch das Einschreiten der k. k. Bezirks hauptmannschaft noch auf einmal zur Zahlung von 30 fl. verhalten. Seit Kurzem hat sich der Mann auch in unserer Gemeinde angekauft und wird um Georgi sein eigenes Haus bewohnen. 2. Fall

? 3. Kann man von der Gemeinde eine weitere Ge bühr verlangen, als der militärische Vorspann-Tarif vorschreibt? Antwort: Zu 1. Nein, wenn und insoweit sie nicht etwa im Aufträge der politischen Behörde handelt, welcher die Handhabung der Zwangsgewalt zusteht. In der Regel dürfte wohl in Gemeinden, wo kein Marsch- deputirter ist, eine Weisung obiger Behörde — sei eS allgemeiner Natur oder für den besonderen Fall — in dem Sinne bestehen, daß die Gemeindevorstehung er mächtigt sei, statt der verweigerten Vorspann

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 17 von 18
Datum: 07.05.1898
Umfang: 18
Drau- brücke hin- und sodann im vermahlenen, bezw. ver kleinerten Zustande wieder zurückführt, die Mauthfteiheit zukomme. — Denn dieser, von der steierm. Statthalterei mit der Entscheidung vom 4. März 1895, Z. 31.321 ex 1894, und vom Min. des Innern mit Entscheidung vom 29. September 1895, Z. 11.389, gefällte Aus spruch ist das zweite Angriffsobjekt der vorliegenden Beschwerde. Die in den oben angeführten Entscheidungen als auf den Fall anwendbar erkannten Bestimmungen des zitirten Gesetzes

sind der § 18, Abs. 1 und lit. d des selben. — Mit Rücksicht auf die eingehende Begründung der zweitinstanzlichen Entscheidung erscheint es nur noth- wendig, diejenigen der in diesen Gesetzesstellen ange führten Merkmale näher zu erörtern, deren Zutreffen auf den vorliegenden Fall möglicherweise als zweifelhaft erscheinen könnte, oder in der Beschwerdeschrift ausdrück lich bestritten wird. Es wird von dem die Mauthbefteiung ansprechenden Kaufmanne Wilhelm Schwab in seinen im Akte er liegenden Eingaben behauptet

und in der Beschwerde schrift ausdrücklich zugegeben, daß die Orte Pettau, wo die Lokalitäten des Handelsgewerbes des Genannten oder der Firma F. C. Schwab, deren Inhaber er ist, und Raun, wo die Mühlanlagen desselben sich befinden, nur durch eine -- über die Drau führende — Brücke getrennt sind. — Ist dies aber der Fall, so bilden nach § 10 16g. cit. die beiden genannten Orte — und zwar zweifellos auch in Betreff der auf jener Brücke befindlichen Mauth — zusammen einen Mauth ort. — Gegenüber den Ausführungen

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 18 von 18
Datum: 07.05.1898
Umfang: 18
, der von jeher öffentlich zu gänglich war und dessen Benützbarkeit auch für den Fall eines Baues Vorbehalten war. Der Eigenthümer des Garte«s, welcher die Benützung des Brunnens für sich ausschließlich in Anspruch nehmen will, sperrt den » Zugang ab und weigert die Wiederöffnung, trotz des Auftrages des Gemeindeamtes, den öffentlichen Zugang zu gestatten, welcher wegen Wassermangels aus öffent lichen Gesundheitsrücksichten nothwendig erscheint. Wer ist hier kompetent, die Entscheidung zu treffen, Gericht

, dafür zahlen werde. Obiges Mädchen war durch rund 12 Wochen im Spitale; als dasselbe entlassen war, kam eine Rechnung von rund fl. 60.—, ohne daß die Gemeinde sich irgendwie verpflichtet hätte. Würde die Gemeinde-Vor- stehung gefragt worden sein, so hätte man dasselbe in ein allgemeines Spital gebracht. Ist die Gemeinde verpflichtet, diese fl. 60 .— zu zahlen, nachdem der Fall a) nicht dringend war, b) die Gemeinde nicht gefragt wurde und c) die Gemeinde keine Verpflichtung eingegangen war? Antwort

haben. Wenn nun die Gemeinde das Kind in ein öffentliches Spital gegeben hätte, so müßte die Gemeinde die vollen Verpflegskosten zahlen, weil es (das Kind) direkte von der Heimatsgemeinde in das öffentliche Spital gekommen wäre. Nur für den Fall der Unterbringung im öffentlichen Spitale in Innsbruck hätten die Verpflegskosten theilweise vom Lande über nommen werden können, während 30 kr. pro Tag der Gemeinde allein zur Last gefallen wären. G. Th. Begräbnißkosten für in einem öffentlichen Spitale verstorbenen Armen. Frage

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Unterinntaler Bote
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Seite 3 von 8
Datum: 16.08.1895
Umfang: 8
es freilich oft sehr stürmisch zugeht. Dies war besonders im Bezirke Favoriten der Fall, wo im dritten Wahlkörper die Candidatur des von den Deutschnationalen heftig bekämpften, gewesenen Gemeinderathes Trambauer mit 290 christlichsozialen gegen 198 deutschnationale Stimmen aufrecht zu erhalten beschlossen wurde. In Budapest findet Ende dieses Monats eine Conferenz der ungarischen Bischöfe statt. Dieselbe wird zu der bevorstehenden Einführung der Civilehe in Ungarn Stellung nehmen

Gesetzentwürfe an. Es folgten lebhafte Ovationen für den Schatzminister, der so glänzende Erfolge erzielte, für den Ministerpräsidenten und die Ge- sammtregierung, welche mit Glück unter dem Bei fall des ganzen Landes (?) ein großes Werk voll führte. Nach den Dankesworten Sonnino's, welcher auf die Sicherung des Gleichgewichtes im Staats haushalte hinwies, und Crispi's wurde der Senat auf unbestimmte Zeit vertagt. Damit ist jetzt für einige Zeit Frieden und Ruhe in den Parlamenten dieses Landes

, hat die Regierung für den Fall etwaiger Ruhestörungen an dem Tage, an welchem das Schulgesetz angenommen werden sollte, strenge Maßregeln getroffen. — Die Entscheidung über das belgische Schulgesetz ist gefallen. Durch die Annahme des Art. 4 wird in den öffentlichen Schulen dem Religionsunterrichte wieder die gebüh rende Stelle angewiesen; im Triumph zieht die Religion wieder ein in die Schule, aus welcher sie das unselige Gesetz von 1879 verbannt hatte. Das Gesetz von 1884 hatte den Empfindungen der Katholiken

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Tiroler Post
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Seite 1 von 14
Datum: 02.09.1899
Umfang: 14
sind, und heute von einem katholischen Geiste an diesen Stiftungen wenig oder nichts mehr zu finden ist, gibt zum Nachdenken Anlass. Der Staat hat sich einfach um diese Bestimmungen nicht mehr gekümmert, hat jüdischen und glau benslosen Leuten die Professurstellen gegeben, wovon er allerdings heute eine traurige Ernte in Gestalt einer vaterlandslosen Heilostudenten- schaft einheimst. Könnte dies mit der Zeit, wenn einmal der Staat die Salzburger Universität übernehmen würde, nicht ebenso wieder der Fall

zum Privatdozenten vorge schlagen zu werden. Abgesehen aber von dieser Schwierigkeit, die durch gute, wissenschaftliche Leistung denn doch manchmal zu überwinden wäre, kommt noch die Hauptschwierigkeit dazu, dass der Privat dozent als solcher unbesoldet und als Assistent, wenn er das zugleich lft, was aber nicht immer der Fall ist, aus ein jährliches Einkommen von g — 700 fl. angewiesen ist. Das ist nämlich die Hauptursache, warum schon manche talentierte, katholisch gesinnte Männer sich genöthigt sahen

organisiert ist, keine Ursache, die Inns brucker Universität zu verlassen. Diese beiden Länder bilden aber heute die Hochburg der schönerianischen Studentenschaft, und zwar ist dies in Salzburg noch mehr der Fall, als in Oberösterreich. Darin sind weniger die öster reichischen Hochschulverhältnisse, als vielmehr die schlimmen Mittelschulverhältnisse, die in beiden Ländern sowohl an weltlichen, als auch theilweise an geistlichen Gymnasien herrschen, in erster Linie schuld. Wohl

würde man an einer katholischen Uni versität den Duell- und Mensurunfug gänzlich abschaffen — gewiss wäre dies ein großer Fortschritt — keineswegs aber nach den Gesetzen die Bildung nicht schlagender, deutschnationaler Studentenvereinigungen verhindern können. Und dazu wäre heutzutage in Salzburg zum Schaden der katholischen Universität der Boden wie ge schaffen. Aber selbst, wenn man dies könnte, würde es auch nützen? Würden dann nicht — wie es jetzt an vielen Mittelschulen der Fall ist, — geheime deutschnationale Studenten

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 5 von 8
Datum: 02.03.1890
Umfang: 8
II. Kögen des „Tiroler Sonntags - Dole" Nr. 7. Bozen, Sonntag, 2. Mörz 189V. Das neue Postamt und die Bozner Handwerksmeister. Aus jedem großen Neubau und besonders ans solchen, die auf allgemeine Kosten geführt werden, erhofft sich das kleingewerbliche Bauhand werk naturgemäß Arbeit und Verdienst. So war dieß auch beim Ban des neuen Post- und Tele grafengebäudes in Bozen der Fall, wo man doch füglich erwarten konnte, daß jdaraus dem hierortigen Kleingewerbe nach-Möglichkeit Nutzen

auf 4360 fl., W o l f in Trient verlangte 4925 fl. 50 kr. und I r s ch i ck in Graz ursprünglich 4304 fl. Außerdem gewährte dann die letztgenannte Firma noch einen weiteren Preis nachlaß von 5"/,. — Eine öffentliche Ausschreibung der Arbeiten war dabei nicht erfolgt, sondern es wurden, „wie dieß auch bei den früheren Post bauten der Fall war", einfach blos drei Firmen zur Offertstellung eingeladen, die bei deramtlichen Arbeits vergebung maßgebenden Ortes als hiezu paffend bezeichnet, das heißt

verletzten nach der ja allseitig bei der Bozner Gewerbeausstellnng erfolgten Anerkennung der Leistungsfähigkeit des einheimischen Gewerbes. Damals regnete es förmlich Worte des Lobes und Anerkennung für das Kleingewerbe in Südtirol, und jetzt, bei Aufführung des ersten großen staatlichen Baues in unserer Stadt werden alle möglichen Handwerksarbeiten einer fremden Großbetriebs-Fir ma zugewiesen. Für dießmal läßt sich die Sache nun freilich nicht mehr ändern, aber hoffentlich wird sich der Fall

. Interessante Wette vor dem Kriminal. Unser Wiener Correspoudent theilt uns folgenden interes santen Fall mit: Der Wiener Fabrikant Leopold Robicsek, in dessen Fabrik in der Nestroy-Gasse die so schnell weltberühmt gewordenen jener- und einbrnchsichereii, geräuschlosen Rollthüren erzeugt werden, traf in einem Restaurant einen seiner Concurrenten Namens B. K. Im Discurse be hauptete B. unter Anderem, daß seine Rollthüren ebenso geräuschlos sind, wie die desRobicsek. Dieser be zweifelte dies, worauf

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 27.09.1890
Umfang: 8
kann, wenn man steht, nicht die Knie eingeknickt mit) noch immer das Gewehr in der Hand hal tend, so weit mag der Manu geschlafen haben. Er hat bei der Verhandlung geleugnet, daß er geschlafen habe; aber der Hauptmann hat ihn zur Anzeige gebracht, und unfehlbar ist die Aus sage eines Vorgesetzten gegen den Untergebenen. Nun, ich würde glauben, daß für diesen Fall eine schwere Disziplinarstrafe genügend wäre. Dieser Mann wird aber nach A231M. St. G. verurtheilt, welcher auf ein bis fünf Jahre schweren Kerkers

lautet. Mit Beriicksichtigung e der Mann verurtheilt, endigerweise ixso eintreten. allerlei erleichternder zu sieben Monaten sch; mit allen Erschwerungen bei einer schweren K? Er bekam wöchentlich einmal Fasten bei Wasser und Brod, an den Fasttagen hartes Lager und Anhaltung in Einzelhaft im ersten, dritten und fünften Monate. Ein zweiter Fall: Ein Soldat hat sich eines kleinen Vergehens schuldig gemacht. Die Wache bekommt den Auftrag, ihn zu arretiren. Der Wachkommandant ist Korporal seit acht Tagen

. Nach meiner Meinung ist das durch eine schwere Disziplinarstrafe zu ahnden, ß 177 des Militär- Strafgesetzes bestraft aber einen solchen Fall mit drei bis fünf Jahren schweren Kerkers, und äe tacto ist der Mann auf zwei Jahre schweren Kerkers verurtheilt worden, mit allen oben an geführten Strafverschärfungen. Ein dritter Fall spielt sich auf einer Wach stube ab. Es ist 11 Uhr Vormittags, eine Stunde vor der Ablösung. Der Korporal, der Wachkommandant, befiehlt, die Leute mögen die Mäntel einrollen

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Unterinntaler Bote
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Seite 5 von 10
Datum: 09.07.1897
Umfang: 10
die Herren Erker und Haupolter über bie Verhandlungen mjt dem Elektricitätsmerk in Vomp, welche von dem in der letz ten Sitzung gewählten sünfglledrigen Eomitee geführt wur- den, aber leider resultatlos blieben. Zn dieser Verhandlung war Herr Metzger selbst, trotz wiederholter Einladung, nicht erschienen. Die Vertreter des Vomper Werkes forderten eine 25jährige Benützung der Gassen und Plätze der Stadt Hall und boten für den Fall der ausschließlichen Benützung durch das Elektricitätswerk

die unentgeldliche Stadtbeleuchtung bis zum Jahre 1906 von dort an sollte für die 16kerzige Flamme der Selbstkostenpreis der Gesellschaft gezahlt werden. Die Preisbestimmung für die Privaten aber sollte der Ge sellschaft anheim gestellt bleiben. Für den Fall aber, als man der Gesellschaft nicht das ausschließliche Monopol zur Benützung der Gassen und Plätze der Stadt einräumen wollte, soll der selben doch das Recht eingeräumt werden, für 25 Jahre die Straßen zu benützen, dabei aber die allfällige Mitbenützung

durch andere Unternehmer nicht ausgeschlossen sein. Für diesen Fall hätte die Stadt für die Stadtbeleuchtung bis zum Jahre 1906 gleichwie jetzt jährlich 1200 fl. bezahlen und von dort ab für die 16kerzige Flamme je 7 fl. 50 kr. per Jahr vergüten sollen, außerdem würde die Gesellschaft 50 Flammen gratis geliefert haben; für Private aber behielt sich die Gesellschaft auch in diesem Falle das Recht bevor, die Preise für Licht und Motoren unabhängig von jeder Beeinflussung durch die Stadtgemeinde zu bestimmen

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Unterinntaler Bote
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Seite 2 von 12
Datum: 22.05.1896
Umfang: 12
für die Staatsauslagen die Wohlhabenderen und Reichen stärker herangezogen werden sollen, als es bisher der Fall gewesen. Durch die neue Personaleinkommensteuer werden auch jene reichen Leute getroffen, die nach den bis herigen vlangelhaften Steuergesetzen sich immer der Steuer zahlung zu entziehen wußten. Personaleinkommensteuer hat Jeder künftighin zu zah len, der jährlich ein reines Einkommen von mehr als 600 fl. hat, gleichviel aus welchen Quellen er dieses Einkommen bezieht. Wer z. B. ein Einkommen von 625

fl. jährlich hat zahlt 3 fl. 60 kr. Steuer; wer 650 fl. hat zahlt 4 fl. u. s. w. So geht es immer stufenweise in die Höhe. Wir werden in einer der nächsten Nummern des „Unterinnthaler Boten" die Einkommensteuer-Scala (§ 207 des Ges.) mittheilen. Zahlt der Grundbesitzer auch eme Einkommensteuer aus seinem Grundbesitz? Gewiß, wenn ihm der Grundbesitz jährlich 625 fl. rein abwirft. Das wird aber, namentlich in Tirol selten der Fall sein, denn von dem Gesammter- trage eines Grundbesitzes werden (nach § 160

chende Erträgnis abwirft, 5 fl., bezw. 7 fl. 50 kr. nachgelassen. Man hofft überhaupt, daß die neue Personaleinkommen steuer wie dies in andern Ländern der Fall ist, mit der Zeit dem Staate soviel eintragen wird, daß er aus die Grundsteuer und Gebäudesteuer ganz verzichten kann und diese Steuern dann den Ländern überlassen kann. Das wäre ein bedeutender Vortheil. Auch an der Gebäudesteuer wird unter obiger Vor aussetzung ein Nachlaß gewährt von 10— I2 1 l 2 Perzent u. an der Erwerbsteuer

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 14.12.1889
Umfang: 8
, welche man dadurch hat, sind während 3 Monaten rund 100 Kg Hafer, 7 fl. 20 kr., 200 Kg gutes Heu, 5 fl. 40 kr., Hfl. 00 kr. Würde man das Kalb mit Vollmilch ernährt haben, so würde das bei täglich durchschnittlich 5 Liter in 3 Monaten 455 Liter verzehren, was bei einem z. B. angenommenen Werth von 5 kr. baare 22 fl. 75 kr. ausmachen, mithin erspart man für diesen Fall 10 fl. 15 kr. pro 1 Kalb; dieses Er sparnis; muß um so größer sein, je theurcr man die Vollmilch zu verwerthen Gelegenheit

vortheilhafter erscheint, und das kann oft der Fall sein, wenn man die Magermilch zur Kälber-Mast verwendet. In diesem Falle würde ich folgendes bestens empfehlen können: Man legt für jedes zu mästende Kalb einen kleinen Verschlag an, der so eng ist, daß das Thier sich wohl bequem bewegen aber keine mnthwilligen Sprünge machen kann. Auch dürfen diese Verschlüge ziemlich dunkel gehalten werden; jedoch sollen die Mastthiere immer eilt trockenes und warmes Lager- Haben. Nach 6 bis 8 Tagen, während deren

der Gewandtheit, mit welcher er den Alten hinter das Licht geführt hatte, gefeiert und gepriesen; als er aber am dritten Tage ausblieb und von zwei Kommilitonen auf seiner Bude heimgesucht wurde, fanden diese ihn verstörten Gesichtes mit dem Ein löste man zusamruen 510 fl. dafür. Nach Abrechnung für Pflege u. s. w- verwerlhele diese Wirthschaft in diesem Fall 9000 Liter Magermilch mit 180 fl., das wäre 1 Liter = 3 kr. Gewiß ausnehmend vor- theilhaft. In manchen Gegenden traf ich mit dieser Art und Weise

Karbollösung zur täglich einmaligen Reinigung das beste Verfahren. Nach Trockenwerdcn der Wunde entferne man das losgetrennte Horn des Saumes mit dem Messer. Besteht der Ausschlag vorn in der Klauenspalte (was meistens der Fall ist), so reinige man die Wunde nach Abreibung der abgestoßenen Oberhaut durch weiche Haferftrohseile, welche mau durch die Klaue führt. Als nichts gegen die Seuche seitens der Behörde geschah, pflegte sich die Seuche sehr rasch über ganze Provinzen zu erstrecken und beziehungsweise

rasch zu erlöschen. Heut schleicht die Seuche bei Mißachtung des mit vollem Rechte wegen der großen Schädigung des Nationalwohlstandes erlassenen Gesetzes, oft ver heimlicht, meist zu spät angezeigt, schon seit fast vier Monaten durch das Land und wird erst mit dem Eintritt des Winters und nach Beendigung des Um zuges der Leute mit ihren oft infiScirten Thieren ihr Ende erreichen. Wo der erste Fall der Seuche sich zeigt, impfe man sofort das übrige Vieh, indem man mit einem vorher gereinigten

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 2 von 10
Datum: 21.11.1896
Umfang: 10
oder auf eine Zulassung desselben lauten darf. Kriegsminister v. Goßler besprach sodann den Fall Brüsewitz. (Premierlieutenant v. Brüsewitz stach in einem Karlsruher Kaffeehaus einen Techniker Namens Siepmann nieder, der ihn durch eine Antwort verletzt hatte.) General Goßler führt aus, das kriegsgerichtliche Urtheil im Falle Brüsewitz sei gefällt, jedoch noch nicht bestätigt und daher nicht rechtskräftig. Brüsewitz stamme aus ganz einfachen Verhältnissen. Er habe eine vor- wurfsfteie Dienstzeit hinter sich, war nie

. Das Recht der Nothwehr darf dem Offi zierskorps nicht genommen werden." (Unruhe.) In der an die Ausführungen des Ministers sich anschließenden Debatte bemerkte Abg. Bachem, der Fall Brüsewitz be weise die Dringlichkeit der Militür-Strafprozeß-Reform. Aber aus der That eines Einzelnen dürfe man nicht auf den gefammten Offiziersstand schließen. Präsident v. Buol erklärt, der Ausdruck „Verhetzung" sein be dauerlich. Hätte ihn ein Abgeordneter gebraucht, so erhielte er den Ordnungsruf Sodann spricht Abg

. Bebel über die Duellftage und sagte, die Worte des Kriegsministers über den todten Siepmann seien keine gentlemanliken gewesen. Redner erhält hiefür den Ord nungsruf. Kriegsminister v. Goßler bemerkt, er wolle seine Ausführungen, betreffend die Nothwehr, nicht auf den Fall Brüsewitz anwenden. Abg. Bassermann be fürwortete die allgemeine Einführung von Ehrengerichten für alle Berufe; der Fall Brüsewitz sei ein frivoler To dt sch lag, aber doch die That eines Einzelnen. Die vielen Begnadigungen seien

ein Bekannter hier sein? Unsinn. Und wenn auch einer da wäre, was verschlägts? Sie wissen es ja alle, daß ich leichtsinniger Schulden wegen ins Gefängniß mußte — die Zeitungen hatten meinen „Fall" ja haarklein erzählt. Und nun die falsche Scham? Nein, nein, die muß ich ablegen. Ja, und jetzt frage ich mich, wer denn eigentlich na meinem Ruine die Schuld trägt, als eben meine guten Freunde und Bekannten. Ich mußte nicht über meine Verhältnisse leben, aber ich that es, um sie zu amüsiren Und dafür

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