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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 10
Datum: 05.11.1867
Umfang: 10
in dem Grundsatze übereinstimmen, daß, soserne ein kompeten tes Amt, nach der Ansicht der Parteien, seine Pflicht nicht erfüll«, den Parteien kein anderes Recht zusieht und zustehen kann, als sich durch Beschwerden an die vorgesetzte Behörde dieses Amtes zu wenden. Dieß ist aber hier nicht der Fall, und schon aus diesem Grunde kann ich mich mit dem Inhalte dieser gesetzlichen Bestimmungen nicht einverstanden erklären. Gehen wir jetzt zum dritten Falle über. Dieser fetzt voraus, daß die ablehnde Antwort

des kompetenten Geistlichen aus Gründen erfolgt fei. welche indem StaatSgesetze nicht enthalten sind, wo dann auch in diesem Falle die Kompetenz von dem Seelsorger aus die weltliche Behörde übertragen werden sollte. Wollte ich die Sache oberflächlich nehmen, so könnte ich mich damit begnügen, blos dasjenige zu wiederholen, was ich in Beziehung auf die zwei ersten Fälle gesagt habe. Ich glaube jrovch, daß man die >!sache näher ins Auge fassen solle, weil der erste Fall zwei wesentlich von einander verschiedene

Nebenfälle enthält. Es kann nämlich sein, daß die ablehnende Antwort des kompetenten Seelsorgers au« Gründen erfolgt sei. welche weder in den staatlichen noch in den kirchlichen Gesetzen eine Stütze finden. Auf diesen Fall würde vollkommen das für die beiden ersten Fälle Gesagte paffen. Es könnte aber auch der Fall eintreten, daß der kompetente Seelsorger die ablehnende Antwort aus Gründen ertheilt habe, welche zwar nicht in den Gesetzen seS Staates, wohl aber in den dogmatischen Lehren seiner Religion

ruhen. (Unruhe links.) Dann verhält sich die Sache ganz anders, und für diesen Fall muß ch mir wirklich die Frage erlauben: Woher könnte der Ztaat das Recht ableiten, den Bekennern der katho- ischen Religion die Ermächtigung zu einer Handlung u ertheilen, welche gegen die Grundsätze dieser Religion zerstößt? In der Ertheilung einer solchen Ermächti gung liegt meines Erachtens eine Verletzung der Grund ätze dieser Religion. Da wir in den Grundgesetzen den Grundsatz auf gestellt

haben, daß alle vom Staate anerkannten Reli gionen gleichberechtigt sind, so muß ich mir vor Allem ie Frage erlauben, ob nicht auch die katholische Reli gion zu den gesetzlich anerkannten gehöre? Wenn man ber diese Frage bejaht und bejahen muß, so weiß ich „ir es auf keinen Fall zusammenzureimen, wie der Staat dem Katholiken eine Ermächtigung ertheilen könne, ie nicht zur Anerkennung, sondern zur Verletzung dieser ieligion führen müßte. (Rufe rechts: Sehr gut!) Vielleicht dürste man mich zum Troste aus den Jn- alt

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Tiroler Stimmen
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Seite 1 von 4
Datum: 21.02.1868
Umfang: 4
wir daran, der Schützenzeitung speziell zu antworten. Am 27. Jänner erzählte die Schutzenzeitung (siehe „Tiroler Stimmen" vom 12. Februar, Korrespondenz vom Oberinnthal in der Anmerkung) den Fall vom Jahre 1339, dieser Fall wurde von dem Korrespondenten der „Tiroler Stimmen am 14. Februar als Eheverlöbniß und nicht als Eheschließung bezeichnet und der Vorwurf ausgesprochen, daß die „Schützenzeitung" diesen Unterschied nicht zu machen verstand. Nach der „Schutzenzeitung" vom 27. Jänner kann jener Fall

als ein einfaches Eheverlöbniß durchaus aufrecht erhalten werden, und kein Wort der erzählten Thatsache zwingt, den Fall für eine Eheschließung zu betrachten. Darauf schrieb die „Schützenzeitung" einen mehr als drei Spalten langen Artikel und brachte die Unterscheidung zwischen Sponsalia de futuro und Sponsalia de praesenti. Nun diese ganze Ausein andersetzung, die man doch in jedem Handbuch findet, war höchst überflüssig; nothwendig war bloß, daß der Fall aus dem 14. Jahr hunderte in lateinischer Sprache

angeführt wurde. Die „Schützen zeitung" bringt nun über diesen Fall einen Theil in der lateinischen Ursprache. Wir bitten die Thatsache in deutscher Sprache vom 27. Jänner und die Bruchstücke in lateinischer Sprache vom 17. Februar zu vergleichen, und jeder Leser wird entdecken, daß der Artikelschreiber der „Schützenzeitung" am 27. Jänner die ent scheidenden Worte per verba de praesenti ganz und gar wegließ, oder diese Worte, welche zweimal vorkommen, das erste Mal falsch übersetzte und das zweite Mal

ohne weiteres unbeachtet ließ. Nun muß die Behauptung stehen bleiben, daß ein Geschichtsforscher, der die entscheidenden Worte eines Textes nicht merkt, oder sie nicht versteht oder nicht zu übersetzen weiß, ein be- dauernswerlher Mann ist. — Wir misten recht gut, daß die 8pon- salia de praesenti eine gültige und sakramentale Ehe ist, und nach dern lateinischen Text kann jener Fall als ein Ehegelöbniß de praesenti, somit als wirkliche und sakramentale Ehe aufgefaßt wer- oen. Daß er so aufgefaßt werden müßte

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 27.11.1862
Umfang: 4
er ihm^itär- kenven Wein ein, und hieß ihn dann sich still verhalten bis er wieder kommen würde. Er grüßte seinen wunder lichen Gast, schloß sorgfältig die Thüre hinter sich ab. und eilte, obwohl es schon um Mitternacht war, zu dem van Swieten. um ihm den lehr merkwürdigen Fall zu berichten und zu fragen, was nun geschehen solle? Nach wenigen Minuten stand der Prosektor vor dem Bette van Swieten's, und erzählte ihm, was er eben er lebte. Als er seinen Bericht geschlossen hatte, richtete sich van Swieten

im Bette empor, uno ohne zu sprechen, schien er in ein ruhiges Nachdenken versunken. Endlich legte er seine Hand auf die des ProsektorS und sprach zu ihm: „ES ist ein seltsimer Fall, wie er wohl nicht vorzukommen pflegt^ Wir zwei besitzen jetzt ein Einsetzen erregendes Geheimniß, das aber nicht uns und allein dem Menschen anzugehören scheint, von dem Sie mir erzählten. Ich weiß nicht, wie die Reichsgelehrsamkeit darüber denken und entscheiden würde. Wir sind Aerzte, und ich weiß

begangen. Die Zeugenaussage sei bestimmt und klar und der Mörder selbst bestätige deren Aussage. Nur Eines setze das Gericht in Verwunderung, daß der zum Strange Verurtheilte aus sage. er sei bereits einmal gehenkt worden. Die bestimmte Nachricht über diesen Fall könne an dem TodeSurtheiie nichts ändern, aber das Gericht wolle doch zur Vervoll ständigung der Akten wissen u. s. w.- Diese Anfrage erregte kein geringes Aufsehen und die Kaiserin befahl eine genaue Untersuchung. Die Polizei »regte hundert

Swieten allein zu lassen. »Steh Er auf! Er darf nicht knien vor Einer, die ihm ihr und ihrer Kinder Leben in schweren KrankAiten^ verdankt^ , ^ - ! Die Kaiserin hörte', sthr ernst 'gewörvin, den treuen Bericht über den Vorfall,! den wir: bereits kennen, am- ° AlS van Swieteir geendet hatte, befahl ihm die Kaiserin wieder, aufzustehen. Er gehorchte jetzt, und die Kaiserin sprach: »Meine Resolution ist in diesem-Fall, daß Er ge fehlt hat, indem Er zu seiner Monarchin nicht das Per- trauen gehabt

, „um der kaiserlichen Regierung wegen dieses ActeS weiser Milde Glück zu wünschen'. Tlltin. 22. November, Rachtk In der heutige» Kam mersitzung haben de SanctiS und de Cesare gegen daS Ministerium, gesprochen. Letzterer behauptete, daß im Jahre 1869 unter dem Ministerium Rattazzi die italienische Ei»,, heit gefäbrdet- war. Pepoli constatirt die Unrichtigkeit die ser Beschuldigung. Die Rede PepoliS erhielt großen Bei fall. — (Ein zweites Telegramm über dieselbe Sitzung meldet: »In der heutigen Sitzung setzt Boggio

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 13.05.1862
Umfang: 4
, wie er seinen Gott verehrte, als nach dem Tode dieses Monarchen andere Grundsätze und andere Anschauungen gegenüber den kirch lichen Znteressen Oesterreichs Platz gegriffen haben, rerfolgt und verstärkt worden sind bis zu jenem unglückseligen Mo mente, der sich in dem geschlossenen Eoncordate zeigt. Neben den kirchlichen Znteressen dürften es die politischen sein, um derentwillen man auf Rom einen besonderen Schwerpunkt legt. Nach meiner Ansicht ist dies auch nicht der Fall. Wenn ich glaube, meine Herren

Staatsveränvernngen und politische Er.ignisse nicht zerstören, wenn auch ein starrer Eigenwille wäh rend zweiet Generationen sein Scepter dort schwingen sollte. Die Wohnungsfrage endlich, für den Touristen in jeder fremden Stadt wichtig, ist zuuzal in London, diesem Städte- Ungeheuer, welches bereits vier englische Grafschaften mit Haut und -Haar verschlungen hat. von verstärkter und maß gebender Bedeutung. Leider ließe sich diese Frage blos von Fall zn Fall und nur daun vokiändig beantworten

oder vom Gesichtspunkte einer einzigen Provinz richtig beurtheilen. Al>g. Dr. Schindler: Wir Alle im Ausschüsse haben uns dahin beschieden, daß wir in die Executive nicht eingreifen können» allein ebensowenig haben wir d-e konstitutionelle Handhabe aus der Hand gegeben und wenn ein Fall vorkommt, wo die Persönlichkeiten daS Vertraue» der Volksvertreter »icht besitzen, so wird es u.iS nicht einfallen, die Person zu streichen, aber wir streichen ganz einfach das für sie zu verwendende Geld, (travo, Heiterkeit

) Ich hätte zu entgegnen auf eine Bemerkung Sr. Exzellenz des Herrn Ministers deS Acußern und des kais. Hauses, der ganz mit Rccht gcsagt hat, es dürfte schwer sein. Per sonen, welche seit Zavren in einer Branche mit Verdienst dienen, darum, weil die Prinzipe sich im Vaterlande geän dert baben. von ihren Posten zn entfernen. Wenn aber nun irgendwo der Fall eintreten würde, daß die Personen, früher gar «icht in der Branche gedient haben (Heiterkeit und Bravo links), ja. wenn der Fall eintreten

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 16.05.1865
Umfang: 4
. Er weist den Vorwurf als einen unberechtigten zurück, denn das Uebereinkommen mit der Kreditanstalt bestand nur darin, daß die Regierung für den Fall, als ein Konzessionär für den Weiterbau der einmal begonnenen Bahn sich nicht finden sollte, die Bürgschaft für die von diesem Institute gemachten Auslagen übernehme, also für einen Fall, der gar nicht in das Bereich der Wahrscheinlich keit gehört. Er könne nicht zugeben, daß dieser Fall unter §. 13 gehöre; aber selbst den Fall angenommen, daß die Gründe

ausgesprochenen Wünschen. Der Ausschuß dagegen wolle die Richtung, in welcher die Bahn fortzusetzen wäre, noch offen lassen, bis eben das pro und contra genauer erwogen sei. Mit Ent schiedenheit bekämpft der Berichterstatter die Ansicht, daß der Vorgang der Regierung eine Verletzung der Verfassungsgesetze nicht enthalten hätte. Die Regierung habe sich zu einer Zahlung verpflichtet, und zwar für einen bestimmten Fall direkt und nicht blos im Wege einer Bürgschaft. Wenn man negirt

-Eisenbahn von Arad über Alvincz nach Karlsburg in der Art zu bewerkstelligen, daß sie entweder die Ausführung dieses Baues einem Unternehmer unmittelbar übertrage und die zum Baue nöthigen Gelder bis zum Maximalbetrage von 13,500,000 fl. ö. W. im Wege des Kredites auf bringe, oder aber eine Konzession zum Baue und Be triebe dieser Eisenbahn ertheile. Abg. Skene empfiehlt den Bau auf Staatskosten. Artikel I wird in der Fassung des Ausschusses angenommen. Art. II lautet: Für den Fall einer Konzessions

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 05.09.1867
Umfang: 6
Schuhe mit sich bringe, und das Pauschale ist von Fall zu Fall nie zureichend, eine zweckmäßige Beschuhung beizuschaffen. Das Pauschalirungs-System in seiner gegenwärtigen Form beruht aus der nicht in allen Fällen zutressenden Voraussetzung, daß der einberufene Schütze bereits Schuhe oder doch etwa« dergleichen an feinen Füßen mitbringe. Nun könnte es aber in manchem armen Bezirke vorkommen, und kommt vor. daß sich am Sammelplätze ein Dutzend ,,Barsüßlcr' dem Haupt manne präsentirten. der sich schon

lange darauf freute, mit seiner schmucken Truppe in der Landeshauptstadt Furore zu machen. Ich bespreche vorlänsig nur den Fall der Haupt- wassenübung, da sich die Folgerungen für den weit ernsteren Kriegsfall von selbst ergeben. — Den obigen unfreiwilligen oder auch freiwilligen Büßern gegenüber wird sich der Herr Hauptmann trotz seinerDisziplinar- gewalt jedenfalls in peinlicher Lage befinden, aus welcher ihn die 35 Neukreuzer kaum herausreißen werden, denn dafür lassen sich allenfalls wohl

Schuhnägel und ein paar Schnheisen beischassen, aber es fehlen noch immer die Schuhe. Doch nehmen wir den glücklicherweise gewöhnlichen Fall, der Mann bringt wirklich Schuhe mit sich, sogar ein ganzes Paar. Sie sind nicht von den besten, denn die besten läßt er klüglich zu Hause, er braucht sie für den Winter, sie haben ein sauer erworbenes Sümmchen gekostet und um 35 kr. kauft er sich keine neuen.— Nun betrachten wir uns ein wenig die Leidensgeschichte, welche die nicht mehr neuen Schuhe des armen

? Ich bezeichne die Hüte für fast überflüssig, weil die Erfahrung des letzten FeldzugeS diese Ansicht bestätigt. Die Schützen zogen eö durchwegs vor, bei der Waffen übung und vor dem Feinde bequeme Mützen zu tragen, obwohl sie dieselben ans Eigenem anzuschaffen hatten. Die Hüte wurden als Bagage nachgesührt, blieben aber größlenthcils in den Kisten. Daher koinmt es, daß sie trotz des mitgemachten FeldzugeS noch fast funkel nagelneu in dcn Magazinen aufgethürmt sind. DieS ist wenigstens hier in Si'z der Fall

, als das BekleidungSpankckale für diesen Fall mit bfl. 2 kr. per Marin monatlich doch auch für Beiorgung der Schuhe ausreichen wird. Dqs dem Manne.auf

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Tiroler Stimmen
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Seite 2 von 6
Datum: 05.05.1864
Umfang: 6
Befehl ein arbeitsscheuer Mensch auch nur drei Tage nichts effen soll, so bin ich überzeugt, daß er um keinen politischen Ehekonsens mehr ansuchen wird. — Dr. Blaas wünscht die Weglassung des 2. Antrages, weil er schon im 3. enthalten sei. — Speckbacher: Er wolle bei der vorgerückten Zeit anstatt Punkt für Punkt zu widerlegen, einen Generalwiderspruch gegen alle Einwendun gen der Gegner erheben. Redner zeigt aus einem praktischen nicht bloß angenommenen (eingebildeten) Fall, daß sich bei Beibehaltung

auch Frhr. v. Giovanelli, Kemenater und v. Mörl sprachen. Dieser Gegenstand ist ein einzelner, aber ganz eklatanter Fall, den die Abgeordneten darzustellen und klar zu machen ver pflichtet waren. Die Regierüng selbst kann unmöglich gegen solche Anträge etwas haben. Die Abgeordneten ver langten nur „einen Akt der Gerechtigkeit" und alles, was die vier Sprecher sagten, bezieht sich auf diesen ein zelnen Fall, auf diese feststehende Thatsache. Es war kein allgemeines „Beschwäzen

", sondern eine thatsächliche Dar legung der Sache, wobei auch dieser Fall kritisirt wurde. Der zweite Fall in der 9. Sitzung betrifft den Speckbacher« schen Antrag über eine gerechtere Bemessung der Einkommen steuer bei den alten Gewerben wegen Verminderung des Absatzes durch Vermehrung der Gewerbe in Folge der Ge werbefreiheit. Dabei sprachen der Antragsteller Herr Speck bacher und daraus die Herren Dietl und Greuter. Der Fall ist ebenfalls klar, unzweifelhaft und fest begründet. Speckbacher sprach wie natürlich

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 03.04.1868
Umfang: 6
, das Ehehinderniß des Aufgebotes. Aber anch daS Ersorderniß der feierlichen Erklärung der Einwilligung im Sinne deS bürgerlichen Rechtes er leidet im kanonischen Rechte mehrfache Modisicationen. Wie jemand vor den pvrocluis iiroprius mit der Braut tritt und in Gegenwart zweier Zeugen erklärt: „Ich nehme diese Dame zn meiner Frau', und sie erklärt: „Ich nehme diesen Herrn zn meinem Ehegatten', so ist die Ehe giltig geschlossen. Sollte nun nicht der Fall vor kommen können , daß jemand , dem eines der genannten

könne? Die zwöls Jahre, daß dieß besteht, haben die Erinnerung, daß eö früher nicht erlaubt war, und daß auf diese Weise giltige Eben nicht zu Stande kommen können, noch nicht zu verwischen vermocht. Möge aber diese Einrichtung nur Lg Jahre bestehen, wie die Einrichtungen deö JosephiniSmuö, und es wird allerdings vielleicht der Fall der Entführung von Minderjährigen nicht mehr vorkommen, weil man ja den- jclben Zweck, den man dnrch die Entführung, die durch SS« die Strafgesetze verpönt

. Man mochte wohl bei Erlassung des Gesetzbuches daran gedacht haben, daß bei dem Verhältnisse zwischen Staat nnd Kirche, wie eS damals noch bestand, dem Staate mannigfache Mittel zn Gebote gestanden sein mögen, um die verweigerte Trauung noch herbeizuführen. Allein wenn dieses nicht der Fall wäre, so würde in letzter Aus lösung, glaube ich, ganz entschieden auch nach den Bestim mungen des bürgerlichen Gesetzbuches im Wege der Dis pens die Aufnahme der Einwilligung auch vor einer an dern Person

niemals Ivird Gebrauch zu machen sein, denn wo die Verweigerung gegründet ist, darf vom Art. 2 nicht Gebrauch gemacht werden nnd eine unbegründete Ursache der Weigerung wird wohl fast nie mals vorliegen, besonders wenn es richtig, ist, waö gesagt wurde, daß die Bestimmungen des kanonischen nnd bürgerlichen EherechteS in so vielen Beziehungen mit einander übereinstimmen. Aber selbst wenn, was nicht der Fall ist, die Bestimmung häusig zur praktischen An wendung kommen wird, wie kann man sagen

nicht weltlicher Souvercin wäre, dann dieser Vertrag seine Wirksamkeit ispc» 5-icl» verlieren müßte, so wie ein von einem anderen Souverain abge schlossener Bertrag- seine Wirksamkeit verliert, wenn der selbe detronisirt wird. Und doch wird keiner der verehr ten Herren, welche für das Konkordat eintreten, zugeben wollen, daß, wenn jenes unglückselige Ereigniß einmal, wenn auch nur vorübergehend, eintreten sollet?, dann das Konkordat seine Wirksamkeit von selbst verloren hätte, nnd izaS müßte der Fall

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 08.05.1866
Umfang: 6
, oder um den unmittelbaren Besitz, des .türkischen Sultans, anzu greifen.' ' ' 1 V / . Deutschland. Frankfurt, 5. Mai. Der heute erwartete Antrag Sachsens provocirt einen Bundesbeschluß, welcher Preußen auf Grund des Artikels 11 um beruhigende Erklärung ersucht, damit die Bundesversammlung nicht in den Fall komme, den Artikel 19 der Schlußakte in Anwendung zu bringen. Leipzig, 6. Mai. Der Stadtrath ist einstimmig für eine Vorstellung an das Gesammtministerium gegen eine kriegerische Politik Sachsens; in gleicher Angele

, welche bezüglich der Waisenversorgung auf die unsichere gnadenweise Bewilligung von Erzichungsbciträgcn angewiesen find, wird die Möglichkeit, ihren Kindern für alle Fälle ge sicherte Renten, gründen zu können, erwünscht sein. Die Versicherung von UeberlebenSrenten ist gegen über der Versicherung von Kapitalien auf den Todes fall in jenen Fällen besonders ' angezeigt, nio eö der hinterlassenen Witwe kaun: möglich. sein dürfte, durch Verwendung des Kapitals in einem Geschäfte mit eigenem thätigen Eingreifen

geschehen. . ........,, . Zum Schlüsse bringen wir zum Tarise IV. »'ein paar Beispiele mit! dem. Bemerken,- daß sauch noch ein Tarif. IV. l, zu bestehen.fcheint^des.^mS aber dermalen nicht zr. Einsicht vorliegt.. . ^ Ein verheiratheltr 'kinderloser' Zojähriger FabrikS- beamter, welcher für seine! Lebensdauer ein gutes Aus kommen hat, und sammt seiner 40jährigen Frau nicht gesonnen ist, Entbehrnnaen ' zu ertragen und durch größere Ersparnisse ein Vermögen-für den Fall, daß seine Frau zur Witwe

wird/ätizusammeln, nichts desto- weniger ihr für-diesen Fall ein erträgliches Auskom men durch Gründung einer Witwenpcnsion von 500 fl. verschaffen will, hätte hiefür eine monatliche Prämie von 14 fl. 1b kr. zu zahlen. .. , . . . - - Ein. geistlicher Herr ist besorgt, daß die treue-Wirth schaften»?, -welche ihn,.den größten^Aheil, ^ihvcs LebenS mit Aufopferung gedient, da ihm . die Mittel zur. . Er sparung eines Kapitals mangeln, im Falle seines Ab lebens aller Existcnzmiuel' beraubt, . zurückbleibt

., Er will'ihr für diesen Fall die für ^ daS.'Leben am'Lande genügende Rente von 100 fl.^ jährlich sichern. Ist nun der geistliche. Herr W>. die Wirthschafterin Jahre alt, so braucht er monatlich nur 1 fl. 66. kr. zu zahlen. ' , ' ? 'V'^.7' Hlemit find die Aufsätze über.Lebensversicherung be endet und erübrigt uns nur noch zum Schlüsse einiges von der IN. VereinSabthcilung, der.„Vorschuß-Abthei- lung' zur Kenntniß zu bringen, was im nächsten Auf satze erfolgen wird. (Schluß folgt.) ' ' Verkosnngen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 12.08.1868
Umfang: 6
Interesse für Ungarn, da sie auf lange Zeit über die Machtverhältnisse der verschiedenen Parteien in Un garn entscheiden, und in dem einen Fall schon daS Ausgleichswerk krönen und die jetzigen Zustände kon- solidiren. Man wird allerdings in manchen Kreisen die allgemeine Wehrpflicht für eine Last ansehen. Dies ist eine irrige Auffallung. Die Wehrpflicht ist nicht blos eine Pflicht, sie ist ein Recht, das schönste, kost barste und heiligste Recht einer Nation, die, als durch dieVerfasfung

in der Lage sein, genauere Ausschlüsse über die Natur und Tragweite der diplomatischen Besprechungen zu geben, welche die französische Negierung in letzter Zeit mit eini gen Staaten zweiten Rangs in der Absicht eröffnet habe, für einen gewissen Fall eine gemeinschaftliche Action mit diesen Staaten zu verabreden. Zunächst sei eS un zweifelhaft, daß zwischen Dänemark und Frankreich ein Abkommen für den Fall eines preußisch-französischen Kriegs bestehe: Dänemark habe in diesem Fall Frankreich

einen effektiven Beistand zu leisten, der in einem HilfScorpS von ungefähr 15.000 Mann bestehen dürfte. WaS Hol land und Belgien betrifft, so hält daS „I. de Paris' eS für sehr möglich, daß die offiziösen Blätter vollkommen Recht haben, wenn sie die Eröffnung förmlicher Verhand lungen wegen einer militärischen oder Zollunion in Ab rede stellen. Wahr sei dagegen, daß die französische Re gierung die Kabinette von Brüssel und von Haag darüber habe sondiren lassen, ob sie in einem gewissen gegebe nen Fall geneigt

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 8
Datum: 28.06.1867
Umfang: 8
in seinen Fabrikaten eingeführt hat. Der Hauptvortheil soll in der Anwendung eines in Eisen gefaßten Stimmstockeö bestehen. Sind die österreichischen Flügel von Hellem Klang, so ist dies in noch höherm Grade bei den Blas- und Streichinstrumenten der Fall. Böhmen, Tirol, Mähren, dies sind Länder, in denen die Musik nationales Gemein gut ist. Böhmische Geigen, Tiroler Cithern kennt die ganze Welt. Von letzteren haben Franz Weigel in Salz burg, David Ritter in Wien, Anton Kindl in Wien, Becker in Reichenberg

sehr vielen nachlheiligen Umständen und Einwirkungen unterworfen ist, die dasselbe oft mehr oder weniger in ein Schwanken, oder beinahe zu einem Unvermögen herunterdrücken können, so soll und muß es eine Aufgabe nicht blos des Einzelnen, sondern Aller sein, derartige Umstände oder Einwirkungen für den Fall, als sie unvermeidlich sind, doch wenigstens in ihren nachtheiligen Folgen zu mildern. Die Erfahrung hat es bereits in allen Ländern ge zeigt,- und- zeigt es noch heute, daß Immobilien im Wege

die Differenz zwischen dem erzielten VersteigerungSpreise, oder beziehungsweise zwischen dem exekutiven gericht lichen SchätzungSwerthe — und der Afsckuranzschätzung — zu ersetzen. Müßte die Assekuranz entweder zur oder unter der gerichtlichen exekutiven Schätzung ersteigern und über nehmen, so soll dieselbe ebenso bis zur Höhe der Asse kuranzschätzung die Entschädigung leisten; jedoch soll die Assekuranz, für den Fall als das Jmmobilare seit der Assekuranzschätzung bis zur fraglichen exekutiven

, so soll die Assekuranz doch für jeden Fall verpflichtet sein, das Jmmobilare zur Höhe des exekutiven gericht lichen Schätzungswertes zu ersteigern und zu über nehmen, beziehungsweise zu entschädigen. Die oben nur in einem Gerippe angeführte Asse kuranz würde immerhin einer mit großem Fonde aus gerüsteten Gesellschaft bedürfen, dürfte jedoch sehr viele Freunde und Theilnehmer finden, zumal dieselbe durch den großen Umfang ihrer Kompetenz nicht nur gut bestehen würde, sondern auch ein Institut wäre, das nicht blos

Abends im Hofgarten stattfindenden Kon zerte. Es wurden seiiher Ouvertüren zu verschiedenen deutschen und italienischen Opern, als: Ouvertüre zum Lustspiel „der KönigSlieutenant'. Fest-Ouverture von Suppö, Ouvertüre zur Oper „Stradella', „Norma', zahlreiche kleine Stücke und mitunter sogar Novitäten aufgeführt. Die Musikkapelle erntet dadurch den größ ten Dank und Beifall des Publikums. Nur wäre zu wünschen, daß, wie es in allen anderen Orten der Fall ist. am vorhergehenden Tage das Programm

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Innzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 07.05.1866
Umfang: 4
Friedensfuß zurückzuführen, wenn Italien nicht beabsichtigt Oesterreich anzugreifen Die Regierung Italiens hat die Erklärung wiederholt: die italienischen Rüstungen seien reine Defensivmaß regeln, und Italien werde die Initiative zum Krieg nicht ergreifen. Eine Depesche aus Berlin meldet: Preußen habe die Mobilisirnng von 150,000 Mann angeordnet. Prinz Napoleon ist gestern hier ein getroffen. Nach der „Opinione' erklärte Lamarmora gestern vor dem Kammer-Komitv: er werde im Kriegs fall alle nationalen

Kräfte aufrufen. — Aus Neapel wird gemeldet: Prinz Humbert gründete für den Fall des Kriegs einen Ausschuß behufs Aufrecht haltung der öffentlichen Ordnung gegen bourbonistische und klerikale Drohungen. D v aaufmfk'nü) um er. Bukarest, 3. Mai. Die Deputirtcnwahlen in den .Städten gehören sowohl den Bojaren wie den Radi kalen an. Nur in Bncharest selbst haben die letztem allein gesiegt. Voraussichtlich wird das liberale Bo- jareuthnm in der Legislatnrversaminlung die Majorität sür sich haben. Ueueste

ein. — Das Fremdenblatt meldet: Prinz Alexander von Württemberg (Feld- zengmeifter) ist in besonderer Mission nach Stuttgart gereist. Im Fall eines Bundeskriegs soll Württem berg das Bnndeskommando erhalten. Silberagio 126. Berlin, 4. Mai, Abends. Heute Früh ist die Kriegsbereitschaft für das zweite, dritte, vierte, fünfte, sechste und das Garde-Armeekorps, sowie für das Infanterie - Regiment Nr. 20 verfügt worden. Die Ersatzbataillone werden formirt, die Infanterie wird auf Kriegsstärke gefetzt. Nekrntem

seinen Bundesverpflichtnngen nachkommen zu können, so wünsche es zur Fortsetzung der Rüstungen in diesem Dinn ermäcbtigt zu rverdeu, und beantrage daher oaß die t. preußische Regierung ungesäumt angegangen werde durch eine geeigu lle Erklärung dem Runde, mit Rücksicht auf den Wrikel 9 der Bnndes- akte, volle Beruhigung zu gewahren. Preußen erklärt: der Art. 9 der Bundesakte sei in vorliegendem Fall nicht anwendbar, da seine Rüstungen bisher aus schließlich defensiver Natur gewesen. Oesterreich betont die 'Nothwendigkeit

Firmen, deren Kredit noch fast uubenützt ist; und im Privat - Eskompt ist Geld gar nicht zu beschaffen. Das Agio ist in wenigen Tagen auf 124 gestiegen, und das Vertrauen auf 'Null gesunken. In Wien, Prag und Pest ist die Geldklemme auf das Höchste gestiegen und man erwartet Fallimente von allen Seiten. (Ein naiver Rekrut.) Wie man aus Vesprim berichtet, ereignete sich bei der jetzigen Assentirnng ein Fall, welcher alle Anwesenden in die größte Heiterkeit versetzte. Ein Assentirter

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 30.01.1868
Umfang: 6
nicht in der Lage sei, über die Taug lichkeit eiuer Person zum Offizier zu urtheilen. — Das klingt sehr fürsorglich, ist aber der Hauptsache nach un richtig. Wir haben wiederholt einen ganz richtigen Takt der Wähler beobachtet und wäre noch gegenwärtig die Fähigkeit zur Beurtheilung eine geringere, sie wird sich von Fall zn Fall bessern, wenn die Mannschaft, sei's im Kriege oder im Frieden, wiederholt Gelegeiibeit hat zu sehen, welcher Eigenschaften ein Offizier bedarf, nnr feinen Platz zum Besten der Kompagnie

hat, welche namentlich den Offizieren ob liegt. In Folge der Befreiung Sgesetze aber ist die Zahl der intelligenten StcllungSpflichtigen sehr verringert nnd daS Kontingent an wohlunterrichteten OsfizierScandidaten kann fast nnr durch freiwilligen Eintritt zur LandeSver- theidigung zusammengebracht werden, ivelchc nnter den gegenwärtigen Verhältnissen of^ so schwer zu finden sind, daß eine Kompagnie in den Fall kommen kann, Jemanden eine OfsizierScharge anzuvertrauen, den sie selbst nicht für vollkommen geeignet hält

, weil eben Niemand gefunden werden kann, der die Qualifikation in höherem Grade besitzt und gleichzeitig geneigt ist, „frei willig' sich dem ^chützendienste zu unterziehen. Die größten Schwierigkeiten zeigen sich regelmäßig bei der Besetzung der Kompagnie-Kommanden. Die allen Pflichten und Anforderungen entsprechende Bekleidung der HauptinannS- charge fordert natürlich eine noch höhere Qualifikation als dies bei Subaltcriioffizicren der Fall ist uud nebenbei so viel beinahe unentgeltlich verfügbare Zeit

? — wir/glauben.nicht und die .'iompagnien werden vielleicht Hoch weniger der An sicht sein —oder endlich werden sich geeignetere Bewerber nnd in größerer Anzahl finden, wenn die Gemeindcväter als Wahlinänner anftretcn - — das doch nicht! Soinit wiirde die angeregte Neuerung den größten Uebelstand aus keinen Fall beheben und in den andern Punkten ist des Vortheil jedenfalls sehr fraglich. Glücklicher Weife theilen Viele unsere Ansicht bierüber und? cS. stebt zu erwarten, daß die Wahl nicht den Gemeinde - Vertretern

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 17.10.1860
Umfang: 6
weiter besteuern werde.' Der Leiter deS Finanzministeriums: „Ich erlaube mir nur zu bem«rken, daß eS hier nicht am Platze fein dürfte, in eine Kritik dtS ganzen GebührengesetzeS oder einzelner Parthien desselben einzugehen und die Motive zu erörtern, welche der einen oder der anderen Bestimmung zu Grunde liegen.' »WaS den Fall anbelangt, welchen der Herr ReichS rath Dr. Strasser erwähnt hat, so habe ich zu be merken, daß der Borgang der Finanzbehörde ganz in der Ordnung ist und in dem Gesetze beruht. Er stützt

in jeder, auch sogar in moralischer Beziehung, eine höchst wünschenSwenhe Sache, wenn die Verpflichtung, jeden Gulden, den man einnimmt, mit Verwendung eineS Stempels bestätigen zu müssen, abgeschafft würde. „Ich setze den Fall, -S überbringt Jemand einen Betrag von einer Person, die keine Quittung fordert, der Ueberbringer aber muß sich ausweisen, und fordert «ine Empfangsbestätigung. Bestätige ich den Empfang ohne Stempel, so habe ich eine Stempeldefraudalion begangen. DaS ist ein« peinliche Lage

ist, nicht nur daS zurückerhielt, was sie selbst angesprochen hatte, sondern daß, wenn die Prüfung des Verfahrens ergab, daß sie in einem höhe ren Betrage, alS die Partei selbst geglaubt hat, un richtig besteuert worden war, der Partei der ganze zu viel bemessene Betrag, also mehr alS sie ansprach, zu rückgestellt wurde. „Die administrative Behörde beurtheilt eben den Fall von objektivem Standpunkte. „ES wird genau in den Fall eingegangen und ge- prüft, ob der Fall von der Unterbehörde nach jeder

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 23.10.1866
Umfang: 10
- oder Wehrmauthstationen passirt, sogleich die diesfällige Bestimmung sehen und lesen kann, ersichtlich zu machen. Im Falle der Niciitbefolgung dieser Vorschrift«» verfällt der Pächter in eine Strafe von l bis 10 fl., welche die Bezirksdirekiio» von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. 6. Die Beischaffung der Wegmauth-Valorbolleten bleibt dem Pächter überlassen, es wird jedoch dem selben ein Formular vorgezeichnet werden, nach welchem die Bolleten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung

einer anders geformten oder ge schriebenen Bollete wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Gebührenbetrages korrigirte oder radirte Bollete der Parthei gegeben werden. 7. Wird von einem Pächter die Mauth in einem Fall« abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag ein- gehoben, als gesetzlich bestimmt ist, so verwirkt ler Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr

ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu tragen bat. D,e EiitschädigungSgesilche wegen entgangener Be nützung der Pachtobjekte müssen binnen der perem- torischen Frist von drei Monaten vom Tage der Be hebung des Hindernisses an bei der Bezirksbehörde, in deren Bezirke die Mauthstation gelegen ist. über reicht werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. 17. Für den Fall, wenn der Pächter die ver tragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge

in der Haftnng für jenen Betrag, der an dem bedungenen Pachtschillinge nicht eingebracht werden würde, und der Gefällsbehörde steht es zu, den abgehenden nebst dem schuldig gebliebeneu Betrag an seiner Kaution, nöthigen fall 6 auch von seinem übrigen Vermögen einzubringen. Wenn be- der in einem solchen Falle vorgenom menen Wiederversteigcrung ein höherer Pachtschilling erlangt werden sollte, oder wenn bei der anf Gefabr und Kosten des Pächters vorgenommenen Sequestra tion des Mauthgefälles

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 27.08.1860
Umfang: 6
gesprochen, während in Tepliy nur Erklärungen abgegeben wur den. Bei alledem eristirt ein Teplitzer Protokoll in der That eben so gewiß, als das öffentliche Bekanntwerden seine». Inhalte« die Wirkung haben wird, und zum Theil schon hat, der ultra-liberalen Partei die Hoffnung auf Preußen zu nehmen. Wir erlauben uns, nach ciuthen tischer Quelle, den wese»tlichen Inhalt deS Teplitzer Pro tokoUS zu Präcisiren. . Man kam in Teplitz über folgende fünf Punkte zur Einigung: l) Der Fall eines franzö sischen

Angriffs auf Venetien sowohl, als auf das deutsche Gebiet am Rhein wird von Preußen und Oesterreich als eine Gefährdung der Integrität Deutschlands und somit deS europäischen Gleichgewichts erkannt. 2) Beide Mächte erkennen für die gedachten Fälle die Nothwendigkeit einer gemeinsamen militärischen Aktion alS deutsche wie als euro päische Großmächte an. 3) Nm für den Fall, daß ein iick l) gedachter französischer Angriff eintreten sollte, be vor die jetzt schwebenden Verhandlungen über die Bun

- deSkriegSverfaffung — denen in keiner Weise präjudicirend vorgegriffen werden soll,— zum Abschluß gekommen sind, eine feste Grundlage zu haben, wirv von Preußen und Oesterreich die Herstellung einer Vereinbarung für Vie mi lilärifche Aktion Deutschlands für einen solchen eintreten den Fall für zweckmäßig erachtet. 4) Für eine solche Vereinbarung, deren Herstellung in» Einverständnisse mit den übrigen deutschen Bundesstaaten anzustreben sein wird, wsrd vorbehaltlich der Spezialbestimmungen von Preußen

und Oesterreich die Zweckmäßigkeit folgender Grundzüge anerkannt: Im Fall eines Angriffs am Rhein stoßen die deutschen HilfStruppen, inklusive des österreichischen Kon tingents zu der preußischen Deft»flonsa«mee und stellen sich unter den Befehl des Kommandeurs derselben, während eine österreichische. Armee felbst^ängig die nöthigen Diver sionen zur llnterstslyttiig der Hauptaktioiisarmee macht. Im 'Falle eines Angriffes auf Venetien stoße» die teut schen Hilfstruppen, inklusive deö preußischen Kontingentes

Landung Garibaldi'S in Ca- labrien als einen Kriegsfall gegenüber Piemont behan deln würde. Oesterreich habe der neapolitanischen Re, gierung seine Intervention zur Verhinderung der Re volution nicht versprochen, und halte an dem Grundsatze der Nichtintervention fest, den Fall der Bedrohung seiner eigenen Grenzen ausgenommen. Weiler drückt Lord Palmerston die Hoffnung auS, Frankreich werde sich durch seine Ehre verbunden erachten, den gerechten For derungen der Schweiz in Betreff der Neutralität

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 22.10.1868
Umfang: 6
, sondern eine allgemeine Anstalt ist, die we nigstens dem dieSsälligen Bedürfnisse eines größern Theiles des Landes entspricht. Dieser Fall tritt auch beim Musikvereine in Bozen ein, der seine Schüler aus den nächstgelegenen Bezirken, ja auch aus Wälschtirol, Vintfchgan, dem Etfch- und Pusterthale empfängt. Wie sehr die Anstalt gedeiht und an Kredit gewinnt, beweist die stets wachsende Zahl der Schüler und der Erfolg der Leistungen, die sich durch die gelungenen, im Jahre öfter wiederholten öffentlichen Produktionen

, daß eine absolute Ablehnung nicht statt finden sollte, sondern blos eine Verweisung auf den Erfolg des Einschreitens des h. Landtages bei der h. Negierung, damit von ihrer Seite irgend eine weitere Bergütung erfolgt. Was über die übrigen Kriegsschädeu entschieden werden wird, soll auch analoge Anwendung ans diesen Fall haben. Es sind anch früher ähnliche Ansuchen in derselben Weise erledigt worden, daß nämlich vor der Hand darüber keine meritorische Entscheidung statt finde, sondern daß man die Bittsteller

und in dem Bewußtsein ihrer großen Verantwortlichkeit zu thun bemüßigt war. Von dieser Ueberzeugung dürfte auch daS Abgeordnetenhaus, daS zunächst daS Aus nahmegesetz in Berathung zieht, getragen werden und durchdrungen sein, so daß wir nicht jene Nergeleien, ob das AusnahmSgesetz zu eludiren oder zu einem we senlosen Schatten herabzudrücken sei und ob überhaupt die Negierung von Fall zu Fall sich jedesmal über die Verhängung von Ausnahmsmaßregeln speciell recht fertigen solle und müsse, befürchten zu müssen

, Verein fachung der Verwaltung, allgemeines Stimmrecht, aber mittelbare Wahlen. — Wir haben uns schon seiner Zeit günstig über dieses Programm ausgesprochen, können aber demselben einen praktischen Werth nur zuerkennen, wenn die Negierung namentlich in Betreff der Stellung zu Norddeutschland denselben Standpunkt einnimmt, was aber leider nicht der Fall zu sein scheint, da mit Aus nahme der Phrase: „Wahrung der ^elbstständigkelt VaiernS', für die selbstständige Stellung der Südstaatcn , Preußen

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 25.06.1869
Umfang: 6
- Kommission entweder baar oder in öffentlichen und auf den Ueberbringer lautenden Staatspapieren nach ihrem kursmäßigen Werthe zu erlegen, oder «ine auf diesen Betrag lautende von der k. k. Finanz-Proknratur ge prüfte und als annehmbar bestätigte Sicherstellungs- Urkunde beizubringen. 3. Die vaar erlegte oder sichergestellte Kaution wird für den Fall des Rücktrittes des Meistbieterü vom Kaufe, für das hohe Aerar eingezogen, außerdem aber wird die vom Meistbieter baar erlegte Kaution zurückbehalten

und demselben für den Fall der Ratifikation in dem Kquf- schilling bei dem Erläge des ersten Drittheileö einge rechnet, den übrigen Lizitanten hingegen gleich nach Ab schluß der Versteigerungs--Verhandlung zurückgestellt werden. 4. Wer bei der Versteigerung für einen Dritten ein Anbot machen will, ist verpflichtet, sich früher mit einer rechtsförmlich für diesen Akt ausgestellten oder gehörig legalislrten Vollmacht seines Comittenten bei der Ver- steigerungS-Kommisston auszuweisen. 5. Jene Kaufslustigen

eintretenden Ereignissen, durch welche die Lasten und Verbindlichkeiten des Vertvngs-Objekte^ vermehrt, oder dessen Werth und Ertrag vermindert wird, selbst nicht wegen Verletzung über die Hälfte, oder aus einem sonstigen Nechtstitel von dem verkaufenden Aerar eine Haftung oder Ersatz anzusprechen, da jede Ersatzleistung sich bloß auf den im 8. 3 bezeichneten Fall beschränkt. 8. Die fraglichen Realitäten werden nur so verkauft, wie sie von dem verkaufenden Aerar bisher besessen worden

sind, und da der Verkauf in Pansch und Bogen erfolgt, so geschieht die Uebergabe ohne eine Haftung von Seite deö Verkäufers für das Grundansmaß und das Erträgniß und es wird eine Gewährleistung durch 3 Jahre, vom Tage der Uebergabe an gerechnet, bloß für den Fall zugesichert, wenn binnen dieser Zeit daö Eigenthum der erkauften. Realitäten selbst von einem Dritten in Anspruch genommen, und die Vertretung gegen den FiscuS nach Vorschrift der Gerichtsordnung verlangt würde. 9. Der Verkanfsakt ist für den Meistbieter

oder sonstigen Schadens sich an dem bis dahin erlegten Kauffchilliugö-Antheile, sowie an dem gesammten Vermögen deS KänferS zu erholen. 12. Bei der in den 88. 1V und 11 vorbehaltenen Relizitation soll daö verkaufende Aerar respektive die dasselbe vertretende Behörde nach ihrem Gutbefinden die Summe bestimmen, welche bei der Relizitation kür den Auö.ufspreiS zu gelten hat. Für keinen Fall können die dem Aerar durch Vertrag verpflichteten Personen aus der Bestimmung deS AuSrufspreifeS Ein wendungen

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