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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1935/1937
Geschichtskunde des Karwendelgebietes : [1., 2., 3. Teil]
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Seite 47 von 86
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Stuttgart
Verlag: Dt. und Österr. Alpenverein
Umfang: S. [39] - 71, [15] - 47, [90] - 101
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins ; 1935/37 ; In Fraktur
Schlagwort: g.Karwendelgebirge ; s.Landeskunde
Signatur: III 266.654
Intern-ID: 492490
zu Mittenwald und in Fall betraut. Das Forstamt Fall und seine Waldungen haben seit jeher den Herzogen von Bayern gehört, jenes von Mittenwald bis 1803 dem Bischöfe von Freising als Landesherrn von Werdenfels und erst seither dem Staate Bayern (siehe auch unten S. 34). Rach dem heutigen Stande hat jedes dieser beiden Forstämter etwa zehn Beamte, Förster und Forstwarte. Die Wälder des Forstamtes Mittenwald im Karwendel umsaffen bei 4100 ha Holzboden und 4500 ha Nichtholzboden, darunter die Latschenbestände

, jene des Forstamtes Fall bei 6000 ha Holz- und 2200 ha Nichtholzboden. Die Anteile der einzelnen Baumarten sind — zuerst im Forstamte Mittenwald und dann im Forstamte Fall — im Hundert- faj} wie folgt: Fichte 83 und 77; Tanne 9 u. 8; Buche 8 u. 15; nur vereinzelnt kommen Lärche, Föhre, Zirbel, Eibe, Ahorn, Alme, Esche, Erle, Vogelbeere vor. Das jährlich zum Einschlag kommende Holz wird meist an die örtlichen Sägewerke verkauft. Zur Lie ferung des Holzes wird wie früher auch heute die Isar auf Flößen

, ihre Seitenbäche zur Trift benützt. Vor etwa zehn Jahren wurde von Fall entlang der Dürrach einwärts bis zur Staatsgrenze und auch ein kleines Stück noch weiter in das tirolische Vächental hinein eine kleinspurige Forsteisenbahn mit Benzinantrieb gebaut. Im Forstamte Mit- tenwald bestehen noch für die bäuerlichen Grundbesitzer Holzbezugsrechte in den Staats- Waldungen, im Forstamte Fall sind diese durch den Purifikationsvertrag von 1799 ab- gelöst worden. Die Almen in diesem Gebiete sind größtenteils gleich

den Wäldern Eigentum des Staates bzw. Landes. Größere Privatwälder sind nur im Gebiete des Forstamtes Fall, und zwar im Eigentum des Großherzogs von Luxemburg und des Grafen Törring. Das Karwendelgebiet von der Landesgrenze südwärts bis zum Kamm der südlichsten Kette ober dem Inntal, wurde im Jahre 1928 durch ein Gesetz des Landes Tirol zum Naturschutzgebiet erklärt, das in seinem ursprünglichen Zustande erhalten bleiben solle. Der Forstbetrieb solle in der bisherigen Weise geführt, dabei

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1935/1937
Geschichtskunde des Karwendelgebietes : [1., 2., 3. Teil]
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Seite 12 von 86
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Stuttgart
Verlag: Dt. und Österr. Alpenverein
Umfang: S. [39] - 71, [15] - 47, [90] - 101
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins ; 1935/37 ; In Fraktur
Schlagwort: g.Karwendelgebirge ; s.Landeskunde
Signatur: III 266.654
Intern-ID: 492490
mit 30 Eigenleuten erhalten, und jenes war auch laut des Steuerkatasters von 1775 hier mit vier Gütern der alleinige Grundherr. Um das Jahr 1840 zählte Reith 440 Ein wohner, um 1900 nur mehr 300, wohl infolge des Aufhörens des Durchgangsverkehres auf der Scharniher Straße, heute wieder bei 400. Die Geschichte der Siedlung am Nord- und Ostrand des Karwendels Ganz besonders der Nordrand des Karwendelgebietes, der durch das Isar- t a l von Walgau bis Fall und durch das A ch e n t a l von Fall bis Achenwald

auf eine Strecke von 36 km gebildet wird, fällt durch seine Siedlungsleere auf. Diese Talstrecke liegt bei 900 m Meereshöhe und ist in der Sohle ziemlich breit, wäre also für land- wirtschaftliche Zwecke nicht so ungeeignet, außerdem ist der obere Teil des Tales bei Mittenwald verhältnismäßig dicht besiedelt, ebenso der obere Teil des Achentales mit Achenkirch. Allerdings hat die Talftrecke von Walgau bis Fall im Verhältnis zu den Straßen über Garmisch und Kochel für den Verkehr stets eine geringere Bedeutung

gehabt, aber das allein kann doch nicht erklären, daß jene ganz ohne bäuerliche Sied lung geblieben ist. Cs dürfte dabei wohl das bewußte Streben der alten bayerischen Herzoge mitgewirkt haben, sich hier ein möglichst geschloffenes Forst- und Jagdgebiet zu erhalten. Die nächste Strecke des Isartales von Fall abwärts über Lenggries bis Tölz hat — abgesehen von älteren Vevölkerungsschichten — eine bäuerliche Besiedlung schon bald nach der Landnahme der Baiwaren erhalten, schriftlich erwähnt

seien. Im Vertrage mit den Herzögen von Bayern von 1493 wurde aber dieser Anspruch aufgegeben und das Achental nur bis zum Püttenbach bei Tirol belassen^). Im Isartal zwischen Fall und Walgau ist keine bäuerliche Siedlung, sondern nur in der V o r d e r r i ß ein Forsthaus, das als Besitz der Herzöge von Bayern erstmals um 1500 erwähnt wird und ebenso wie jenes in Fall einem herzoglichen Forstknecht, *) Wilhelm Schmidt, Tölz in alter und neuer Zeit, geschichtliche Beilage zum Tölzer Kurier

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1935/1937
Geschichtskunde des Karwendelgebietes : [1., 2., 3. Teil]
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Seite 60 von 86
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Stuttgart
Verlag: Dt. und Österr. Alpenverein
Umfang: S. [39] - 71, [15] - 47, [90] - 101
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins ; 1935/37 ; In Fraktur
Schlagwort: g.Karwendelgebirge ; s.Landeskunde
Signatur: III 266.654
Intern-ID: 492490
, so haben sie auch im obersten Isartal die Jagd meist persönlich aus geübt. In Fall und in Vorderriß waren nachweisbar seit dem 15. Jahrhundert herzogliche Jagdhäuser und die Sitze von Forstämtern, deren Verwalter, gleich wie in Tirol „Forstknechte" benannt, zugleich das Forst- und Jagdwesen betreuten; durch meh rere Jahrhunderte war hier dieses Amt in ein und derselben Sippe, namens Schöttl. Auch der freisingische Oberjäger in Mittenwald, der dem Kurfürsten Max Emanuel von Bayern bei seinem Angriff auf die österreichische

des Königs bzw. des Prinzregenten. Auch heute find diese Forste Eigentum der Landesforstverwaltung Bayern und werden in deren Aufträge von den Forstämtern zu Fall und Mittenwald verwaltet. Nur der Forst zwischen dem Fischbach, der Riß und dem Fermersbach bis zum Vaierkarspitz und jener am Hühnerberg bei Fall, sind Eigentum des Großherzogs von Luxemburg. Wie dieser ausländische Fürst jenen Forstbesitz mit Cigenjagd hier erworben hat, ist mir nicht bekannt. Auch die Jagd im angrenzenden Gebiet

der Vereinalm war früher an den Großherzog von Luxemburg verpachtet. H e u t e übt die I a g d im Bereiche des Forstamtes Fall die Landessorst- Verwaltung in eigener Regie aus, der Großherzog von Luxemburg in seinem vorer- wähnten Forstgebiete. Im Bereiche des Forstamtes Mittenwald, besonders im Gebiete von Soiern und Verein, ist die Jagd seitens des Staates verpachtet, und zwar derzeit an die Herren Präsident Weber von München, Bankier Merk und Minister a. D. Schmidt. Da in diesem ganzen Bereiche sowie

in dem angrenzenden von Tirol schon seit langem sorgfältig gehegt wird, ist der W i l d b e st a n d hier ein sehr guter. Cr wird derzeit im Bereiche der beiden Forstämter Mittenwald und Fall auf beiläufig 1800 Stück Rotwild (Hirsche) und 2000 Gams geschätzt, außerdem ist hier ein Verhältnis- mäßig guter Stand an Rehen, sehr viel Auerwild, etwas Birk- und Haselwild, Schnee hühner und Schneehasen vorhanden, im Scharfreiter-Gebiet auch etwas Murmeltiere. Die Iagdverwaltungen haben ihren Sitz in Mittenwald

, Vorderriß und Fall. Größere Jagdhäuser sind am Verein, in Fischbach und in der Vorderriß, außerdem etwa dreißig si Vgl. Pfrehschner, Peter Rießer, S. 242 und 394ff. H R u f, Achental, S. 91, Schützenzeitung 1871, S. 660. 3 ) Siehe Höfler, Ein Grenzstreit im Karwendel, Zeitschrift des Alpenvereines 1888, S. 90; R i e tz l e r, Geschichte Baierns, Bd. 6, S. 98. Über die Organisation des landesfürstl. Forst, und Jagdwesens in Bayern im Allgemeinen s. Rosenthal, Gesch. d. Gerichtswesens und der Der- waltung

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1935/1937
Geschichtskunde des Karwendelgebietes : [1., 2., 3. Teil]
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Seite 35 von 86
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Stuttgart
Verlag: Dt. und Österr. Alpenverein
Umfang: S. [39] - 71, [15] - 47, [90] - 101
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins ; 1935/37 ; In Fraktur
Schlagwort: g.Karwendelgebirge ; s.Landeskunde
Signatur: III 266.654
Intern-ID: 492490
vom Walgau bis Fall für Werdenfels beanspruchen, den bei Fall gelegenen Sulfensiein als östlichsten Markpunktt). Das Herzogtum Bayern hat allerdings dies nie anerkannt, vielmehr bezeichnet Appian in seiner um 1550 verfaßten Landesbeschrei- bung von Bayern den Fischberg und Brunnenberg ober dem Isarbug bei Walgau als Grenze des herzoglich bayerischen Landgerichtes Tölz gegen Werdenfels, das sind wohl die beiden „Markköpfe", die hier zu beiden Seiten des Isartales, der südliche

zwischen diesem und dem Fischbachtal, emporragen. Die Bayerkarspitze im Kamme zwischen dem Fischbach, und Fermannsbachtal hat wohl auch den Namen daher, daß bis dahin das Gebiet des Herzogs von Bayern und seiner Untertanen gegenüber jenem von Werden fels gereicht hat. Der Dreierbach, der von jener Spitze zum Fermannsbach herabrinnt, bildet heute noch die Grenze zwischen den Bezirksämtern Tölz und Garmisch. Die Mittenwalder haben auch noch im 15. und 16. Jahrhundert das Fischereirecht und den Wasserbau auf und an der Isar bis Fall

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1935/1937
Geschichtskunde des Karwendelgebietes : [1., 2., 3. Teil]
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Seite 2 von 86
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Stuttgart
Verlag: Dt. und Österr. Alpenverein
Umfang: S. [39] - 71, [15] - 47, [90] - 101
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins ; 1935/37 ; In Fraktur
Schlagwort: g.Karwendelgebirge ; s.Landeskunde
Signatur: III 266.654
Intern-ID: 492490
der Siedlung amRord - und Ostrand des Karwen dels: Tölz, Lenggries, Fall S. 47; Vorderritz und Hinterritz S. 48; das Achental, Pertisau und Eben S.49. — Die Anfänge der Siedlung am Südrand des Karwendels im Inntal: Stein- und Bronzezeit S. 51; Rätoromanen und Vaiwaren S. 52; die ersten Erwähnungen von Ortschaften im Inntal links des Flusses S. 53; Grundhcrren und Bauern S. 55; die Art der Landwirtschaft S. 56; Ernährung S. 57. — Die Geschichte der Siedlung auf den Hang- stufen der südlichen Karwmdelketten

Kalkalpen, liegt zwischen der Seefeld-Scharniher Senke im Westen und dem Achentale im Osten, zwischen dem Inntale im Süden und dem Isartale (von Walgau bis Fall) im Norden; die erstere Längsrichtung im Streichen der Alpen beträgt rund 40, die Querrichtung rund 25 km. Die Gruppe gehört mit ihren Tälern und Abhängen zum geringeren Teile dem Inn- tal, zum größeren der Isar, und zwar deren Quellgebiete an. Sie gehört auch zwei Ländern, nämlich Tirol und Bayern an, aber nicht nach Maßgabe dieser beiden Fluß

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