werden. Die Zeugin sei einige Tage lang ohne Belege gewesen, die Umtausch gebühren seien verfallen und jetzt sei sie gezwungen, ihre alten Lose wieder zurückzukaufen. Dieser Fall wird am Montag nochmals zur Sprache kommen, da der Vorsitzende weitere Zeugeneinvernahmen für notwendig erachtete. Versicherungsschwindel. S t ö ck l, gemeinsam mit T o i n k o, betätigte sich in Schruns als Versicherungsagent. Sie fanden dort im Jahre 1928 ein Opfer, mtt dem sie eine Versicherung über, wie sie sagten, 10.000
sechs Baulose heraus, mit der Bemerkung, sie „brächten ihm jetzt Geld"; Ainhirn sagte, um das Opfer in Sicherheit zu wiegen, er habe es ja nicht notwendig, Geschäfte zu machen, denn er habe einen fixen Monatsgehalt von dreitausend Schilling! Der geschädigte Zeuge erzählte vor Gericht auch einen selbsterlebten Fall, wie unklar und irreführend er in einem Bankhaus aufgeklärt worden sei: Man habe ihm unhaltbare Versprechungen zur Erlangung eines Treffers gemacht, falls er dafür 50 8 zahle; er sei
natürlich nie. Der zweite Besucher stellte sich als Chef des ersten unter dem Namen des Bankhausinhabers Zangerl vor und holte sich, gleichfalls gegen nie ausgeführten „Tausch", die übrigen Baulose, die die Frau besaß, und ließ sich auch noch 40 8 an Gebühren zahlen. Die Frau hat einen Gesamt schaden von 400 8; der „Herr Chef" ist leider bis heute noch nicht feststellbar, obwohl die Zeugin bei eingehendem Ueber- blicken der Anklagebank an Stöckl hängen blieb, der Liesen Fall aber hartnäckig leugnet
. Ein „großmütiges Geschenk". Bezeichnend für die Art, wie die Herren Losagenten mit der gutgläubigen Landbevölkerung umzuspringen pflegten, ist ein Fall des Johann Neuner, der in Brixen i. T., ebenfalls zum „Tausch", einem Bauern seine Lose im Werte von 120 8 herauslockte und ihm die Differenz von 56 8, die der Zeuge auf die neuen, natürlich auch nie dahergekommenen Lose auf- zuzahlen gehabt hätte, grohmütigst „schenkte". Franz und Johann Neuner haben sich gegenseitig brüder- lich unter die Arme gegriffen