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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 06.02.1895
Umfang: 8
, bevor nicht günstige Erfahrungen in anderen Ländern dafür sprechen, ciner gesetzlichen Regelung zugeführt werde; es reiche vielmehr die Ver handlung — Fall für. Fall — hiezu aus.' Ich möchte mir nun doch erlauben, hervorzuheben, dass auch für den Fall des Zustandekommens eines Localeiseu- bahn-GesetzeS eine Behandlung von Fall zu Fall ein treten würde, und ich. werte Herren, wäre der erste, der Ihnen empfehlen würde, dass von einen, Falle zum anderen nicht gar zu schnell und ohne Ge fährdung

der Finanzen des Landes vorgegangen werden sollte. Ich glaubc, die Sache liegt eben so: Durch das Beschließen eines LocaleisenbahngesetzcS für das ganze Land wird dieser vom Ausschüsse sür zweckmäßiger erachteten Politik von Fall zu Fall in gar keiner Weise vorgegriffen. Etwas anderes ist es aber, wenn kein Localcifcnbahngefetz geschaffen wird; da fürchteich, wird sich diese Politik von Fall zu Fall nicht, wie der AuSschusS glaubt, als ausreichend erweisen, Nur diese Bemerkung wollte ich mir erlauben

zu machen. Zum Schlüsse kann ich nur den Antrag der Minorität wärmsten« zur Annahme empfehlen.' (Bei fall link«.) Der Berichterstatter Abz Dr. Rapp bekämpft l« längerer Rede die gegen die Anträge dc» Eisenbah». auSfchusscS gemachten Einwendungen. Die Anträge Payro könne da« Comito nicht zur Annahme empfehlen, da heute noch die Gründe bestehen, welche den Be schluss des Hauses vom 6. April lS92 herbei geführt h.iben. Prof. Payr ergreift noch zu einer thatsächlichen Berichtigung das Wort, in der er feststellt, dass

in Böhmen die Landeszuschlägc nur deshalb so bedeutend in die Höhe geschnellt sind (was der Bericherstatter hervorgehoben), weil dieses Land allzulange der System- losigkeit von Fall zu Fall, wie sie Hierlands beliebt wird, gehuldigt uud zu spät ein Locatciscnbahngesetz geschaffen hat. Die Anträge des EisenbahnauSschusse« werden mit den Stimmen der Rechten gegen die der Linken und.dcS Abg. Schneider angenommen. Betreffend die Verdauung dcS Fendelser-Wild- bach es wurde der LaudeSauSschufs beauftragt

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Dolomiten
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Seite 2 von 6
Datum: 18.07.1927
Umfang: 6
berechtigt glaubte, daß i sich die Lebeucchaltnngskosten senken würden in dom Maße, als sich der Franken bessere. ! Run hat die französische Währung seit Juli 1026 die hälsie ihres Wertes wieder znrück- gewonnen und der Franken ist stabilisiert, aber der Generalindex für Paris stieg von 485 auf 526. der W-l:e». ob er „tm', wie der Sarner iagl, oder ob er „int tul'. Fall Rr. 3 und 4 sind sehr häuiig. Auch die Zunahme der Eletirizitüisgelchäsie in unserer Stadl dan- !en mir nicln an letzter Stelle

den Tllröfi- nern. In rascher Ersassuug der Lage hat sich im Hause nebenan bereits eines niederge- laiien und erfreut sich besten Zuspruches. Fall Nr. 5: Vorspiel bekannt, aber ein zerstreuier Hausgenosse hat die Tür mit dein Schl.i'se! gesperrt, so daß diesmal der Schnorrer ganz unschuldig ist. Fall 'Rr. 6: Zur Abwechslung „ml' die Socke nichi. Der Eimritiheischer rüttelt an ;cr Tür. oder er erzeug! aus der Gasse durch stieisen, Rusen, heulen. Jodeln oder »ültels n,fällig zur Verfügung stehender hupp

», einen geeigneten Lärm, bis er entweder ein gelassen oder verhalle! wird. Länger als ;wei Siunden brauchte »och niemand dies Treiben soüiusenen. Fall '.'u. 7: Er ist das Gegenstück zum Tnheien.^Sie Glocke bleibt stecken und lautet nhne Unierlaß. Die Stiegen im haul'e er- wei'ei! i:r!) als ;u enge, da sämtliche haus- dewron.-' alrubzeiiig die Stiegen hinab- stiirzei!. um den S'ürmer einzulajjen und den e.ngrllen'iiue» Drücker ;u befreien. Es empfiehli sich, hiezu geeignetes handiverk- zeug stets

bei sich in der Tasche zu tragen, sowie vorsichtige Leute stets auch Stopsel- zicher, Konservenöffner und Taschenlampe bei sich führen. Fall Rr. 8: Es „tul' weder die Glocke noch der Schnurrer, denn die Etschwerke haben den Strom abgestelli. Ereignisse wie bei Rr. 6. Fall Rr. 9: Der Läutende schiebt zugleich während des Klingelns die Tür an. Auch in diesem Falle arbeitet der gekränkte Schnu-- rer nichi, denn an der Türe dars erst nach erfolgtem Geschnurre geschoben werden. Fall Nr. 10: Der Klingter klammert

sich an der Türe an. Auch das verträgt der emp findliche Schnurrer nicht und er versagt wiederum den Dienst. Fall Rr. 11: Es steht einer unten und läutet. Gegenspiel wie bei Rr. 3. Endlich wird feftgestellt, daß die Haustüre von An fang an schon vor dem Läuten sperrangel weit offen steht. „Ja warum läuten Sie denn.' — „Ja, zu was haben's denn eine Glocke, wenn man nicht läuten soll?' — Für diesen Fall wäre eine Vorrichtung zu er wägen, die den 5)austorbelagerer mit einem mehr oder minder sanften, von hinten

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 10
Datum: 24.03.1889
Umfang: 10
in großer Anzahl vertreten zu sehen, was in noch höherem Maße der Fall sein wird, falls der mehrfach angeregte Fest- zug in nationaler Ausstattung am 5. Mai wirklich zu Stande kommt. Für Concerte und dergleichen ist bis jetzt die Mitwirkung einer Militärkapelle, des Cur- orchesters von GrieS, der Schützencapelle und der bei den Feuerwehrcapellen von Bozen und Gries sicherge stellt, außerdem schweben noch mitmehreren Berg -Musik- capellen Unterhandlungen bezüglich der Theilnahme am Schützenfest

an Dr. Schick verübte» Raubmord und schließt sich wörtlich an die Anklage an. Für den Fall der Bern« In u ng desselben kommen fol gende Sventualfragen an die Reihe: 1. Ev-Frage lautet ans den Raubmord, »eriibt durch Joses Schöps. 2. Ev.-Frage für den Fall der Verneinung der l. Ev.^ Frage lautet aus Raubmord, verübt durch Jacob Kuen. 3. Ev -Frage für den Fall der Verneinung der 1. und Bejahung der 2. Ev.-Frage lautet auf Anstiftung des Raub mordes durch Josef Schöpf 5 St. G.) 4. Ev.-Frage für den Fall

der Bejahung der 1. Ev.^ Frage lautet auf Anstiftung des Raubmordes durch Jacob Kuen (Z 5 St. G.) 5. Ev.-Frage'für den Fall der Verneinung der 4. Ev.- Frage lautet auf Verhehlung und Aneignung der geraubte» Sachen seitens des Jacob Kuen im Bewußtsein, daß sie von« Raube herrühren. 6. Ev.-Frage für den Fall der Verneinung des Raubes überhaupt lautet auf Gesellschaftsdiebstahl beider Angeklagten ini Betrage von über 3VV sl. . 7. Für den Fall der Verneinung der. 6. Ev.-Frage lau^ tet auf Diebstahl seitens

des Josef Schöpf über 3Ä> sl. 3. Ev.-Frage lautet (für den Fall der Verneinung der 6. Ev.-Frage auf Übertretung des DiebstahleS seitens deS Jacob Kuen an Schlüsselbund und Messer (Werth unter 5 fl) !>. Ev.-Frage sür den Fall der Verneinung der K. und Bejahung der 7. Ev.-Frage lautet auf Diebshehlerei seitens deS Jacob Kuen, wobei ihm bekannt sein mutzte, daß der Diebstahl selbst in verbrecherischer Weise begangen wurde. Sämmtliche Parteien erklären sich über Befragen des Borsitzenden mit den vorgelegten

, ob der selbe einem unglücklichen Zufall, -inem Abstürze, oder einem Verbrechen zum Opfer geworden sei, schwer. Doch die um sichtigen Erhebungen, die Macht der Wissenschaft hat der Wahrheit zum Triumphe verholsen.' Der Staatsanwalt bespricht nun zuerst die localen Ver hältnisse des Leichenfundortes. Der LocalaugenscheiN ergebe die gänzliche Gefahrlosigkeit der Stelle, an der ein UuglückS- fall ohne dritte Einwirkung undenkbar sei, was durch Zeugen in zweifelloser Weise erhärtet

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 10.10.1928
Umfang: 6
der Kautionsfreigabe folgender Dokumente: Ein Gesuch auf Stempelpapier zu Lire L an den Mo desta mit folgenden Beilagen: 1. Empfangsbestätigung über die Auflasiung des Geschäftes von der Handelskammer. 2. Die provisorische Bestätigung über den Er lag der Handelskaution. '3. Die definitive Handelslizenz. . 4 Ein unbeschriebenes Blalt stempelpapier zu Lire 2 und ein solches zu L. 3. ^ 5. Ein Gesuch auf Stempelpapier zu Lire au die N. Intendenza di Finanza. Im Fall 2: . Derjenige, welcher das Geschäft abtritt, ver

- langt die Kautionsfreigabe genau so wie beim Fall 1. während der neue Geschäftsinhaber eine neue Kaution erlegt. . Im Fall 3: (Ableben des Geschäftsinhabers), Derselbe Vorgang wie im Fall 1: dabei werden die entsprechenden Angaben nàrUch von den Erben ausgefertigt, welche das Ge such an den Podestà und an die N. Intendenza di Finanza ausstelleil und d-inelben den lega lisierten Totenschein und eine Notarsbestat-. gung beilegen, aus dem hervorgeht, der Ver torbene ein Testament hinterlasien

hat und >m bejahenden Falle, ad dieses das letzt« »nd g tiae sei und wer die legitimen und die. testameli im-isLn Erben sind. Für den Fall, daß meh rere Erben vorhanden sind, inu^ einer vsn die- sen eine regelte ì't^ Vollmacht besitzen. ^ Im Falle 4. In diesem Fall genügt das Nulla osta der Gemeindebehörde, das in emen'osfizi l- len Brief der N. Intendenza di Finanza ertew. wird. Dazu müssen folgende Dokumente bei gelegt werden: n ? 1. Ein Gesuch auf Stempelgebuhr zu L. -- an die N. Intendenza di Amanza um Rücker

stattung der Kaution. . 2. Die provisorische Einpsangsbeitatignug über den Kantionserlag. Im Fall 5: (Erlegung eiuer Zìi hohen Ka - tion). Derselbe Borgang wie im Fall 4. Dem Gesuck>e au den Podestà wird ,n Wesem Fall das Dokument beigelegt, aus dem der letzte der Einkommensteuer unterworfene Ertrag hervor- ae-ht llekts Steuervorschreiàng) uud die pro visorische Bestätigung über den erfolgten Kan tionserlag. . ^ c- s. Natürlich hat auch die Anfüllung des Kesià die konstante B-obamtung des.0-uers

nur „a forfait' gearbeite: werden, das heißt nur mit einer täglichen Durch'Mntts-rzeugung. für welche die Steuer für eine Arbeitszeit von 24 Stundeil berechnet wird, wobei außer der Deftillierung auch die Rektifizi-r.ing mit einbegriffen ist. Es ist nicht gestattet, lveniger als einen ganzen Tag den Apparat in Tätigkeit zu halten. Die Durch schnittsquote wird von Fall zu 5all auf Grund des tatsächlichen Inhaltes des Kessels, der Zahl, der in 24 Stnnden mögliäM Nachfüllungen und des Erträgnisses

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Alpenzeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 05.04.1938
Umfang: 8
von 500 Rupien, weil sie die Ansicht ver traten, daß der Astrologe ein solches Er eignis auf keinen Fall hätte verraten dürfen. Einfuhr von neuen Wafchseifeniypen Der Provinzialrat der Korporationen teilt mit, daß aus Verfügung des Korpo rationsministeriums die Waschseisenty- pen, die nicht den neuen Bestimmungen entsprechen und demnach auch nicht in die Preislisten eingeschlossen sind, der Weiterverarbeitung nach den neuen Be stimmungen zugeführt werden können. Margarineerzeugung Die Direktion

war. Für die Wahrheit — bestraft! In ganz Asien, besonders aber in In dien, schenkt man den Berechnungen der Astrologen größte Beachtung. Zum er- Das Geseh gegen die Schwiegermütter. Die Abänderung des Paragraphen 213 des französischen Bürgerlichen Gesetz buches hat bekanntlich der Frau eine ganz neue, viel unabhängigere bürgerli che Stellung gewährt. Aber daß dieses Gesetz sich gegen die Schwiegermütter auswirken Könnte, daran.hat der Gesetz geber bestimmt nicht gedacht. Und Loch ist das der Fall. In Bordeaux kam

, denn wenn er.sich weigere, habe >is Frau.nicht nur das Recht, die ehe »che Gemeinschaft aufzuheben, sondern ogar einen legitimen Grund .für eine Scheidungsklage. Romeo und Zulia in Amerika. In Newyork hat sich eine Jugend- und Liebestragödie abgespielt, die ziemlich den Fall von Romeo und Julia wieder holt. Der FWHrige Donald Caroli hatte ein Liebesverhältnis mit der um zwei Jahre älteren Charlotte Mathiesen. Die jungen Leute wollten heiraten, aber die Eltern widersetzten sich dem. und zwar aus rein politischen

des Fremden zu wahren. Nicht das geringste Ergebnis! Der ge heimnisvolle Fall spricht sich herum. Die Weltpresse nimmt ihn auf und berichtet spaltenlang darüber. Eines Tages erscheint ein Engländer, der sich als ein Detektiv aus Scotland Aard ausweist. Der Engländer sieht sich den Fremden an, stellt ihm einige be langlose Fragen in Englisch, erhält keine Antwort und gibt sich damit zufrieden. Dieser Mann ist keiner von denen, die Scotland Dard sucht... Nach dem Engländer taucht in Hassel dorf ein Russe

auf. Er behauptet, Korre spondent einer russischen Zeitung zu sein. Eine Meldung über den sonderbaren Fall — so erklärt er — ist in die russi sche Presse gelangt und hat nun einen Journalisten bewogen, die weite Reise von Petersburg nach dem Holsteinischen zu unternehmen. Der Russe bittet um Erlaubnis, mit dem Mann allein zu blei ben. Beim Anblick des Russen verändert sich das ruhige Gesicht des Fremden. Er zuckt schmerzlich zusammen, als der Rus se Hn ,in .seiner Mutterspr.ache.anspricht. Der junge Mann Macht

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 12.05.1940
Umfang: 8
sollen. Frachter, Speditionäre, Im porteure von Waren find von Fall zu Fall nachzufragen gezwungen, an welche Formalitäten, Garantien und Prozeduren sie sich zu Halten haben, um eine bestimm te Sicherhe.it zu haben, daß die Waren an ihren Bestimmungsort ankommen. Die Folge ist. daß die wesentlichen Be dingungen für die Handelsbeziehungen und die Sicherheit des Handels im wirt schaftlichen Leben Europas gänzlich in Wegfall kommen. Die Kontrolle als ZnArument kommerzieller Hegemonie

. Der Ueberseedampfer „Augu- ftus' der Gesellschaft „Italia' wurde in Gibraltar acht Tage festgehalten, ein ty pischer Fall, wodurch die Reeder einen Schaden von über einer Million Lire er litten. Der Dampfer „Livenza' der Ge sellschaft „Italia' wurde in Gibraltar vom.25. Oktober bis 15. November auf gehalten. Der Dampfer „Le tre Maria' des Reeders Tripcovis wurde vom 1. bis 23. November in Gibraltar angehalten, trotzdem er schon früher in Casablanca kontrolliert wo.rde.n .war, wo ihy> ein Passierschein ausgestellt

nicht erfahren und auch nicht wann die Kontrollbehörde ge dachte. das Schiff wieder freizugeben. IlV verschiedenen Fällen wurden die Schiffe tagelang in den Häfen festgehalten, ohne daß die Kontrolle durchgeführt worden wäre. Dies war der Fall beim Dampser „Enrico Costa', der vier Tage in Downs auf die Kontrolle wartete, was die ge ringe Sorgfalt, die das Kontrollpersom'.l anwendet, beweist. Für jeden Fall ist dies mangelnde Organisation. Kursabänderungen. Keine Norm re gelt den Kurs. Das Linienschiff „Campi

/l-«àà«isn Die zweifache Kursänderung ist häu fig auf den Mangel a» Koordinierung zwischen dem englischen und dem franzö sischen Kcmtrolldienst zunickzusühre». So kommt es, daß ein Schiff, nachdem es eine Kontrolle passiert hat. nach einer zweiten, dem anderen Landgehörenden KontroUbasis dirigiert wird. Ich zitiere den Fall des Dampfers „Maria Stella' , der am 14. Dezember nach Bakar diri giert wurde, während er sich bereits auf Fahrt nach der Kontrollstelle Gibraltar befand, und des „Ariosto

', der unter gleichen Umständen nach Casa Bianca dirigiert wurde. Noch bezeichnender ist der Fall des Dampfers „Libano', der sich auf Fahrt von den portugiesischen Häfen nach Ge nova besand: er wurde am 21. Februar in Casa Blanca einer genauen Kontrolle linterzogen', auf Grund falscher Infor mationen erhielt der Kommandant am 26. Befehl von der lokalen Marinebehör de, die gesamte in Portugal geladene Fracht zu lösche», um sie einer noch ge naueren Kontrolle zu unterziehen. Um sonst machte der Kommandant gellend

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 18.05.1940
Umfang: 6
-ZriMrin. und wußte es nicht Nach 82 Iahren entäeckt Eine jährige Frau al» Typhus-Trä gerin identifiziert. — Außerhalb jeden Verdachtes. — Als der zweite Urenkel erkrankte. — Isoliert, uniersuchi. über führt. — Nicht der erste Fall. Seuchen sind heute rasch eingedämmt. Wo aber In der Kultur-Welt i» Städten Typhus, Pest oder Cholera austreten, da sind diese Erkrcmkungsfälle große Creig nisse, gegen die man sofort mit Radital' Maßnahmen vorgeht. Aber mitunter nühen alle Quarantänen, alle Impfungen

nichts, — wenn plötzlich ein Krankheits träger auftaucht, der selbst der Krankheit nicht zum Opfer fällt, aber sie weiier und weiter um sich verbreitet. Der inter essanteste Fall dieser Art wird zur Zeit aus WHIt« Plains berichtet . Urahne hakte den Pudding gekocht Großmutter Louise L. liebte ihre Enkelkinder über alles. Deshalb brach der Kummr ihr last das Herz, als auf einmal ein Urenkelchen an Typhus er krankte. Man tonnte den Fall rasch iso lieren und bemühte sich nun zu ermitteln woher das Kind den Typhus bekomm

sich, daß im ersten und im zweiten Fall die Ur großmutter einen Pudding gekocht hatte, von dem die Kinder, die später erkrank ten, gegessen hatten. Es bestand also kür die Wissenschaftler kein Zweifel, daß der Krankheitsträger. der Bakterien-Träger unbedingt diese Urgroßmutter sein mußte. Ermittlungen «2 Jahren zurück Man mußte also die Frau, die immer hin schon 101 Jahre zählte von ihren Familien-Mitgliedern erst einmal iso lieren, um einwandfrei zu ermitteln, ob nicht ein Zufall die Hand im Spiel

auch ge> legentlich ausgeschieden, fanden aber kei ne Möglichkeit, sich unheilvoll an einem Menschen zu betätigen. Dieser Fall trat glückliche Frau auf eine Insel, wo man im Rahmen des Möglichen für sie sorgte. Aber aus der Isolierung konnte man die Typhus-Marie nicht befreien. Keim-Träger tiberall Der Typhus scheint ein besonders ge eigneter Krankheitsfall zu sein, um der artige Trägerinnen auszustatten und zu — unglücklichen Vermittlern einer schwe ren Krankheit zu machen. Aber natürlich kennt die Wissenschaft

— so wie in dem erwähnten Fall Louise L. ei» Pudding zum Schluß die richtige Fährte zeigt. Cine unheimliche Arankheit In Indien beobachtet man seit einigen Monaten das Auftreten einer merkwür digen Krankheit, der man den Namen Jhin-Ihin gegeben hat. Sie befällt Per sonen jeden Alters. Es treten Krampf erscheinungen auf. die bis zur Tobsucht führen können. Man war bis jetzt nicht in der Lage, ein wirksames Gegenmittel zu entdecken. Dabei wird außerdem noch befürchtet, daß sich diese Krankheit durch Ansteckung

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 15.04.1936
Umfang: 6
Umgebung von Bukarest große ölfelder zu ver muten sind. Bukarest liegt über einem großen unterirdischen Salzsee und steht auf Ölgrund. Es könnte danach sehr leicht der Fall eintreten, daß eines schönen Tages der Asphalt auf einer der Hauptstraßen von Bukarest gesprengt wird und eine Petroleumquelle hervorsprudelt. Medizinische Umschau Das verhängnisvolle Stottern Aufmerken und rechtzeitig behandeln! Berjiingungstragödie in Belgrad Menschliche Affendriisen. Das Recht auf den eigenen Körper

und die die Haare des Zwanzigjährigen auf der einen Kopfhälfte grau gefärbt haben. Er wird den Verlust der Jugend nicht empfinden,, meinen die Aerzte; ein Rest der Drüsen ist ihm gelassen worden; vielleicht reicht der Rest aus.... Dieser Fall sollte nach dem Willen der Be teiligten geheim bleiben- Der alte Mann hat allen Grund, darüber zu schweigen, daß er einem jungen die Jugend abgekauft hat; der Chirurg hüllt sich in sein ärztliches Berufsgeheimnis: der Junge ist unkompliziert genug, sich vorerst der 4lM

recht. Menschendrüsen haben den Vorzug, leichter erhältlich zu sein, und damit bekommt die medizinische Debatte einen scharfen sozialen Anstrich, denn der eine Fall kann das Vorbild für Tausende von ähnlichen Fällen werden. In Europa stehen jetzt überall Arbeitslosenheere zur Verfügung: viele der Ar beitslosen werden aus dem Dilemma „Verbrechen oder „Selbstmord' den Ausweg „Verkauf des Körpers' finden, und darin liegt die ungeheure soziale und moralische,, Gefahr, wenn der Fall Rada Marie ungestraft

bleiben und Schule inachen sollte. Uebetall wird darauf hinge wiesen, daß die unerfahrenen jungen Leute nicht, wissen, was sie für den Rest ihres Lebens auf geben, und daß sie Geld für höher als ihre Jugendkraft einschätzen. » » 5 Der Fall Marie hat auch Gelegenheit gegeben, an einen anderen Fall zu erinnern, der sich vor wenigen Jahren in der Klinik des gleichen Arztes in Novisad abgespielt hat, wenn auch damals der kriminelle Beigeschmack fehlte. Dr. Uzelac (der Name scheint von Dostojewski erfunden

der ehemalige Patient mit den Drüsen eines toten Mörders umher, verjüngt und gesund- Immerhin ist in diesem Fall die soziale Moral nicht verletzt worden, . denn dem toten Mörder hätte sein Körper nichts mehr genützt. Der Mjährige Rada Marie lebt aber und er wird noch einige Jahrzehnte leben bleiben, nur daß er, wenn die Operation nicht geglückt ist, als junger Mann ein Greis sein wird- Schon jetzt wird angeregt, eine Sammlung zu veranstalten, um einen Affen für Marie zu kaufen: die Affendrüsen sollen

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Volksbote
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Seite 12 von 16
Datum: 10.12.1925
Umfang: 16
aus, denn es vergeh! Mm Woche, daß nicht jemand kommt mrd fragt... Wfo du, int hast «in Geschäft und »tot Haus und zahlst natürlich in dtsfem Fall •. tut zahlst.. Aber warf, fragen wir lieber gleich den Sekretär, dem kommen solche Fälle in der Woche ein paarmal unter.. .' »Sie, Herr Sekretär,' fragt der Bürger meister, „der Wögerlechner möcht' wissen, was er jetzt nach dem neuen Gesetz für eine Einkommensteuer zahlen muß... Er hat also ein Haus, ein Geschäft.. „Nichts leichter als das,' sagt der Sekre tär

, „in dem Fall natürlich und wo der Wögerlechner verheiratet ist... Aber war ten S' einen Angenblick... Wenn einer ver- ' heiratet ist, da macht das... da muß man natürlich... Ueberhaupt wenn wir in die ser Geschichte ganz sicher gehen und sine ab weichende übergeordnete Entscheidung ver meiden wollen, dann fft 's am besten, wir fragen gleich beim Stoueramt an...' Eine Viertelstunde später beiim Telephon: »Hier Mmktgemeindeam! Münzbach, Ge- meindcfc'krotär Stterwallner! Könnte ich vielleicht einen Augenblick

weg«' einer drin genden Auskunft den Horm Inspektor spre chen? Ja? Sie, Herr Inspektor, ich möchte fragen, was muß denn nach dem neuen Gesetze ein Schuster, der goichzeitig Haus besitzer und. verheiratet ist, für ein« Einkom mensteuer zahlen...?' »Das fft natürlich «in ganz einfacher Fall, ein Fall, wi« «r bei uns im Tag zehn-, pon< zigmal vorkommt,' ruft der Inspektor zurück. »Denn wenn in Mann verheiratet ist es keine Kinder hat... Er hat doch keime Kin der, nicht?' »Ja. Kinder hat er schon.. vier Stück

..' gibt 'der Sekretär zur Antwort. »Mer Kinder.. ? Ja dann. , dann kom men entweder in dem einen Fall... oder es kann auch sein, daß... kurzum ich möchte bei dieser Sachlage doch nicht der wirklichen Entscheidung vorig reifen und meine, es fft am besten, wenn ich zuerst den Fall dom Horm Oberfinanzrat vorlege und Ihnen später die kompetente Auskunft gebe...' Einen Tag später beim Oberfinanzrat. „Herr Obevfinanzvat, da ist gestern aus Münzbach vom Esme'mdeamte eine tele phonische Anfrage

in einer Einkommenstouer- frage gekommen... Die Münzbacher reknr- rienen in Steuersachen ganz besonders gern und deswegen habe ich die Auskunft vorläufig Hinausgoschoben... Der Steuer pflichtige hat also ein Gewerbe.' ist Haus besitzer, verheiratet, besitzt vier Kinder...' „Nun, öwtn ist die Sache ja ganz klar! Der Fall wird natürlich nach Schema 5. Tabelle 8 behandelt!' Das heißt, wenn na türlich von den vier Kindern noch keines im «rw-orbspflichtigen Alter steht... Denn sonst könnte «s feiini daß... oder es fft

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Volksbote
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Seite 5 von 12
Datum: 13.06.1929
Umfang: 12
des Schadens? Zustand bis 1. Juli 1989 : Die Ver- sicherunasaesellfchast hat dem Versicherten den Neuherstellungswert (ortsübliche Kosten unter Abzug der Wertminderung des versicher ten Gebäudes durch Alter ufw.j zu ersetzen, im Fall des Nichtwiederaufbaues den Verkehrs wert, bei Mobilien den Neuanschaffungs wert (unter Abzug der Wertminderung). Zustand ab I. Juli: Die Höhe des Scha dens wird ermittelt durch Berechnung der Kosten der Neuherstellung zerstörter und In standsetzung beschädigter Teile

auf gerechten Schadenersatz nur in dem (höchst seltenen) Fall gänzlicher Zerstörung aller Teile des Gebäudes. In allen übrigen (Normal-) Fällen zieht die Versicherungs gesellschaft von der Schadenssumme einen glei tenden Betrag ab, sodaß ein bedeutender Teil des Risikos auf dich und deine Hypothekar- gläubiger entfällt. Gegen einen solchen unab sehbar großen Schaden kannst du dich weder durch sorgfältige Abschätzung des Gebäudes von Seiten vereidigter Sachverständiger bei Abschluß der Versicherung

: Verletzt der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Schadens fälle» feine Obliegenheiten, so kann der Ver sicherer mit einmonatiger Frist kündigen,' nach Eintritt des Schadensfalles mit gleicher Frist» sobald er seiner Letstungspflicht genügt hat. Zustand ab 1. Juli: Die Versicherung erlischt von selbst am Tage der Zahlungs einstellung eines Konkurs erklärenden Ver sicherten. sie ruht im Nichtzahlungsfall der Prämie am Verfallstage vom sechzehnten Tage ab, sie kann fristlos aufgehoben wer den im Fall

sollte. Auf jeden Fall muß dieser Bericht enthalten: den Zeitpunkt des Beginnes des Brandes und, die Dauer desselben; die festgestellten oder mut maßlichen Ursachen, die Mittel, die zur Ver hinderung der Ausbreitung angewendet wur den, und, wenigstens annähernd, die Höhe des Schadens; , c) innerhalb fünf Tagen nach dem Schaden falle der Agentur, welche die Polizze aus gestellt hatte, eine Abschrift dieses Berichtes, mit einem detaillierten Verzeichnisse sämtlicher versicherten Sachen, die zur Zeit des Schadens

vorhanden waren, unter' Bezeichnung ihres Wertes und des erlittenen Verlustes zu über mitteln; aus diesem Berichte hat auch Qualität» Anzahl und Wert der vernichteten, beschädig ten und der geretteten oder unversehrt geblie benen Sachen hervorzugehen; falls diese Ur kunden nicht innerhalb 15 Tagen nach dem Schadenfalle vorgelegt werden, hat der Ver sicherte jedes Recht auf Entschädi gung verloren, ausgenommen den Fall gesetzlich festgelegter Unmöglichkeit. Der Versicherte verliert den Anspruch

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Volksbote
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Seite 11 von 12
Datum: 06.12.1923
Umfang: 12
Verstände erscheinen muß, nun mehr eine Summe zahlen soll, die den Ruin seiner ganzen wirtschaftlichen Existenz be deutet. Denn darüber muß man sich klar sein: bleibt es bei der Regelung» wie sie nach der landkäusigen Auslegung . durch das neueste Dekret erfolgt ist, daß nämlich die Ve- lehimngsschulden zu 60 Prozent in Lire ge zahlt werden müssen, sofern nicht im em- zebren Falle der Bestand der Schuld über haupt erfolgreich bestritten werden kann, und daß «ine Stundung nur von Fall zu Fall

mit dem Konkurse der Tiroler Vevsinsbcrnk und der hiesigen FWalen der Bank für Tirol und BovMlbevg und die Gläubiger derselben freuen sich, von chrem Sticmdpurckte 'aus,' be- greifiicherweife, nunmehr eine höhere Quote ihrer Forderungen zu erhalten, als es sonst der Fall gewesen wäre. Bei der Bereinsbcmk dürfte jetzt diese Quote auf 60 bis 70 Prozent kommen, die Erhöhung, welche sich aus der Aufhebung des Moratoriums ergeben würde, also 20 bis 30 Prozent ausmachen, nachdem man ohne die selbe mit zirka

durch ihre Anerkennung an die 60% gefesselt, und würden ihnen die Vorteile einer günstigen Rechtssprechung cstrer Gesetzgebung nicht mehr zugute kommen. Was soll' nun geschehen? Darüber kann nach dem Gesagten, wie ich glaube, kein Zwei fel sein, daß die wirtschaftlichen Nachteile, welche die Eintreibung der Belehnungsschul den zu 60% mit sich bringt, ungleich schwerer wiegen als die Vorteile. Es handelt sich zu nächst darum, was soll jeder einzelne tun? Es können hier nicht für jeden einzelnen Fall Ratschläge

gegeben werden und wir müssen es jedermann überlassen, ob er mit dem Gläubiger ein UebereinkomMen treffen wolle oder nicht. Aber das Eine möchten wir jedermann aufs nachdrücklichste raten, daß er mindestens kein Aebereiakommen trifft, ohne den Vorbehalt, daß ihm alle feine Rechte ge wahrt bleiben für den Fall, als durch Gesetz gebung oder Rechtssprechung der gänzliche oder teilweise Vichtbeskand. oder der bloß be dingte Bestand der Schuld sich ergeben, und daß insbesondere für diesen Fall

Belehnungsschulden in Lire zu zah len sind, und der keinesfalls 60% sondern höchstens 30% betragen dürfte. 2. Bestimmung, daß der Schuldner im einzelnen Fall« auch eine angemessene Her absetzung unter diesem hier mit 30% ange nommenen Höchstsätze erhalten kann, wenn er nachweist, daß durch die Zahlung vom Höchstsätze seine wirtschaftliche Existenz schwer gefährdet wird oder sonstige Umstän de diese Herabsetzung rechffertigen. 3. Belassung oder Wiederinkraftsetzung des alten allgemeinen Moratoriums

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Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 31.05.1929
Umfang: 12
nicht berufen, wenn dem Versicherten ein Verschulden nicht zur Last fällt (Arglist), oder wenn die Verletzung der Ob liegenheit weder den Eintritt des Versicherungs- fall» noch den Umfang der dem Versicherer ob liegenden Leistung beeinflußt hat. Zustand ab 1. Juli 1929: Falls wahrend der Dauer der Versicherung die Versicherungs- objekte eine gefahrerhöhende Veränderung er leiden, ist der Versichert zur schriftlichen Anzeige verpflichtet. Eine Besichtigung des Objekts durch die Gesellschaft beeinflußt

», „ist auch dann verbindlich, wen» der gegnerische Experte (Sachverständige) dessen Unterzeichnung verweigert und eine solche Ver weigerung von den anderen Experten im gleichen Gutachten bescheinigt wird.' Tritt dieser Fall ein, so hast du keine Möglichkeit, die Gesellschaft auf Zahlung zu verklagen. Denn das Schieds gericht hat,'zwar gegen den Widerspruch deines Sachverständigen, gegen dich entschieden und das Gutachten der Expertenkommission ist für die Parteien verbindlich; die Gesellschaft hat also keine Verpflichtung

des Verstche- rungsfalles abgesendet wird.' 8 82, Ziffer 3, bestimmt: „Auf eine Verwirkungsabrede, die für den Fall der Verletzung einer nach dem Eintritt des Bersicherungsfalles zu erfüllenden Ob liegenheit getroffen worden ist, k a n n sich der Versicherer nicht berufen, wenn dem Ver sicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahr lässigkeit nicht zm Last fällt'; Endlich sagt 8 20: „Die Vereinbarung, daß der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung ftei sein soll, wenn der Anspruch auf die Leistung

nicht innerhalb einer bestimmten Frist beim Ver sicherer angemeldet wird, ist nichtig.' Zustand nach dem 1. Juli 1929: Art. 88 der Verstcherungsbedingungen besagt: „Der Der- , sicherte verliert, ausgenommen den Fall ge setzlich festgelegier Unmöglichkeit, jedesRecht »tif Entschädigung, wenn er der Ver sicherungsgesellschaft nicht innerhalb 1» Tage« Urkunden vorlegt, aus denen erhellt, daß er innerhalb 24 Stuude« nach ta», Schadensereignis der nächsten Vertretung sei«« Gesellschaft schriftlich oder mündlich

zu «*> 1 klären, in Gegenwart von zwei Zeugeni zu unterzeichnen (eine Gesellschaft ver»! langt sogar Legalisierung der Unter« - schrift) und sich darüber ein« Bestätigung, seiner Agentur zu beschaffen; eine andere : Kündigungsform ist »ngilttg. Die Gesell schaft braucht dagegen dem Versicherte» nur t»' eingeschriebenen Brief za kündige«. 8. Konkurs. Zustandvorde« 1. Juki 1929: Der Ver sicherer (die Versicherungsgesellschaft also) ka«»j sich ausbedingen, im Fall des Konkurse» de» Versicherten mit einmonatiger

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Dolomiten
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Seite 11 von 16
Datum: 12.11.1938
Umfang: 16
in der Ausübung dieser riesigen sozialen Aufgabe, indem sie die Kenntnis von den großen Vorteilen, die mit dem Sparen durch Versicherung ver bunden sind, allgemein verbreitet. Mit dieser Aufklärungstätigkeit im gleichen Schritte geht das rastlose Studium neuer Dersiche- rungsformen, die den Bedürfnissen der ver schiedenen Volksschichten angemessen sind. So ist dies auch der Fall bei der Polizze «21. April', die nicht nur die Vorteile sämtlicher gewöhn lichen Volksversicherungen in sich schließt

, sondern noch andere Begünstigungen von hohem sozialen Wert damit verbindet, die besonders der arbeitenden Klaffe gelten und eigens zu diesem Behufs im Einvernehmen mit dem Nationalverbande der Arbeiterschaft geschaffen worden sind. Die Polizze „21. April', welcher die hohe Anerkennung des Duce zu teil geworden ist, stellt somit auf dem Gebiete der Fürsorge den praktische sten und vollständigsten Schutz in allen Lebenslagen dar. Denn sie nimmt nicht nur auf den Fall der Arbeitslosigkeit, des Militär dienstes. der zahlreichen

Nachkommenschaft, der Arbeitsunfähigkeit, des Ablebens infolge Arbeitsunfalles usw. Bedacht, wie die ge wöhnlichen Volksversicherungen, sondern ent hält überdies noch folgende ganz besonderen Klauseln: 1. Zeilweilige Einstellung der prämlen- cinzahlung. die bisher nur auf den Fall der Arbeitslosigkeit oder des Militärdienstes be schränkt war, auch im Falle der Arbeits unfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall. 2. Die Hälfte des versicherten Kapitals, wie es in der Polizze festgesetzt ist, wird mit sofortiger

«, dt« von obiger Ver fügung betroffen werden, das Recht znsteht, zu jedem Zeitpunkt innerhalb des kommenden 12. März den Mietvertrag aufzulösen. Es kann mitgeteilt werden, daß zweifellos ein Fall höherer Gewalt vorliegt, der die Auflösung des Vertrages gemäß Art. 1225/1226 des Bürgerl. Gesetzes rechtfertigt. Dies gilt logischerweise auch für den Fall, datz der jüdische Mieter in Ausführung obiger Vor schrift vor dem festgesetzten Endtermin das Staatsgebiet verläßt. Natürlich gilt dies nur für den Fall

, daß er «ndgiltig auswandcrt und nicht mehr vor dem 12. März zurückkehrt. * Sind besondere Vertragsklauseln vorhanden, wie z. B. eine Kündigungsfrist für die Auflösung des Vertrages, wäre es zn überprüfen, ob die Kündigungsfrist zn Recht bestehen kann oder ob widrigenfalls eine Entschädigung entrichtet wer den müßte. In dieser Hinsicht werden von Fall zn Fall noch Weisungen erteilt. Die in Frag« stehenden Sonderfälle sind allenfalls dem Haus- bcsitzcrverkand bekanntzugeben. Auszug auS dem Amtsblatt I Provinz

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 29.07.1902
Umfang: 8
Sette 2. Nr. 88. Dienstag, „Brjxener Chronik.' 29. Juli 1902. Jahrg. XV. Schluß ziehe, es dürfte dieser Erlaß an die Kommission in Lienz gerichtet sein. Übrigens kann ich mich in dieser Beziehung auch täuschen. „Nach diesen Ausführungen scheint es ge boten, daß die Kommission jedenfalls d er Grsitzmmsfrage nähertreteundalle für die Ersitz,MA geltend gemachten Verhältnisse einer ei« gchendenUwrÄt- mmg unterziehe, um darüber schlüssig zu werden, ob im vorliegenden Fall diese Ver hältnisse

in ihrem Zusammenhang in der Tat die Annahme der Ersitzung des Eigentumsrechts oder aber etwa nur von Servituten zu begründen geeignet sind und ob infolgedessen in dem Grundbuchsentwurf die einzelnen Teilwaldbesitzer oder die Gemeinde als Eigentümer eingetragen seien; im letzteren Fall müßte dem Grundbuchs anlegungskommissär zugleich auch eine Weisung wegen Behandlung der Nutzungen der Teilwald besitzer erteilt werden.' Bemerkt wird noch, daß nach diesen all gemeinen Gesichtspunkten in auftauchenden Fällen

von Grund und Boden der Teilwälder sein können. Die Stellungnahme des Lsndesausschusses. Ich komme nun wieder auf den speziellen Fall von Lienz. In Lienz haben die Bauern einer ganzen Gemeinde tatsächlich die Behauptung aufgestellt: sie hätten schon seit mehr als einemhalben Jahrhundert die Wälder benützt, die Steuern, Taxen und Gebühren gezahlt u. s. w.; die Gemeinde habe sich um diesen Wald gar nie gekümmert, ihn nie als Eigentum be handelt. Weil sämtliche Gemeindeausschüsse dieser Gemeinde

zwischen der Gemeinde und einer ganzen Klasse von Gemeindemitgliedsrn oder einzelnen derselben streitig, so kann bei Be fangenheit des Gemeindeausschusses der Bezirks ausschuß, falls eine gütliche Ausgleichung nicht zustande kommt, einen Vertreter für die Ge meinde zur Austragung der Sache auf dem Rechtsweg von amtswegen bestellen.' — Hier in der Gemeindeordnung heißt es also, der Be zirksausschuß sei in solchem Fall berechtigt, die Gemeinde zu vertreten. Wenn aber trotzdem nicht der Bezirksausschuß

schusses im Bezirk Lienz habe ich bereits gestreift. Ich werde mir erlauben, noch ein anderes Bei spiel der Bevormundung durch den Landesaus schuß dem hohen Haus vorzuführen. Eines möchte ich aber vorausschicken: Wenn wir Bezirks vertretungen hätten und die Bezirksvertretung in den Fällen, welche ich jetzt dem hohen Haus vorführen werde, an Stelle des Landesaus schusses ihres Amts gewaltet hätte, so wären diese Fälle einfach unmöglich gewesen. Der erste Fall ereignete sich vor ungefähr

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 10
Datum: 05.11.1867
Umfang: 10
in dem Grundsatze übereinstimmen, daß, soserne ein kompeten tes Amt, nach der Ansicht der Parteien, seine Pflicht nicht erfüll«, den Parteien kein anderes Recht zusieht und zustehen kann, als sich durch Beschwerden an die vorgesetzte Behörde dieses Amtes zu wenden. Dieß ist aber hier nicht der Fall, und schon aus diesem Grunde kann ich mich mit dem Inhalte dieser gesetzlichen Bestimmungen nicht einverstanden erklären. Gehen wir jetzt zum dritten Falle über. Dieser fetzt voraus, daß die ablehnde Antwort

des kompetenten Geistlichen aus Gründen erfolgt fei. welche indem StaatSgesetze nicht enthalten sind, wo dann auch in diesem Falle die Kompetenz von dem Seelsorger aus die weltliche Behörde übertragen werden sollte. Wollte ich die Sache oberflächlich nehmen, so könnte ich mich damit begnügen, blos dasjenige zu wiederholen, was ich in Beziehung auf die zwei ersten Fälle gesagt habe. Ich glaube jrovch, daß man die >!sache näher ins Auge fassen solle, weil der erste Fall zwei wesentlich von einander verschiedene

Nebenfälle enthält. Es kann nämlich sein, daß die ablehnende Antwort des kompetenten Seelsorgers au« Gründen erfolgt sei. welche weder in den staatlichen noch in den kirchlichen Gesetzen eine Stütze finden. Auf diesen Fall würde vollkommen das für die beiden ersten Fälle Gesagte paffen. Es könnte aber auch der Fall eintreten, daß der kompetente Seelsorger die ablehnende Antwort aus Gründen ertheilt habe, welche zwar nicht in den Gesetzen seS Staates, wohl aber in den dogmatischen Lehren seiner Religion

ruhen. (Unruhe links.) Dann verhält sich die Sache ganz anders, und für diesen Fall muß ch mir wirklich die Frage erlauben: Woher könnte der Ztaat das Recht ableiten, den Bekennern der katho- ischen Religion die Ermächtigung zu einer Handlung u ertheilen, welche gegen die Grundsätze dieser Religion zerstößt? In der Ertheilung einer solchen Ermächti gung liegt meines Erachtens eine Verletzung der Grund ätze dieser Religion. Da wir in den Grundgesetzen den Grundsatz auf gestellt

haben, daß alle vom Staate anerkannten Reli gionen gleichberechtigt sind, so muß ich mir vor Allem ie Frage erlauben, ob nicht auch die katholische Reli gion zu den gesetzlich anerkannten gehöre? Wenn man ber diese Frage bejaht und bejahen muß, so weiß ich „ir es auf keinen Fall zusammenzureimen, wie der Staat dem Katholiken eine Ermächtigung ertheilen könne, ie nicht zur Anerkennung, sondern zur Verletzung dieser ieligion führen müßte. (Rufe rechts: Sehr gut!) Vielleicht dürste man mich zum Troste aus den Jn- alt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 16.10.1925
Umfang: 8
. Eine Nichtachtung des Selbstbestimmungs- rechts der Völker aber lag in der Forderung, daß ein waffcn'oses Volk, inmitten schwor gerüsteter Völker. 'ch den Artikel 1k der Bölkerbundsakte ge fall» lassen solle, der Deutschland zum willenlosen Ducchmarschgebiet und Ob- jeh für Machtkämpfe der anderen gemacht hätte. Ein mit solchen Forderun gen belasteter SiÄ^rheitspalt würde für das Ehrgefühl des deutschen Volkes unerträglich sein und die erhoffte V?r- söhmng Frankreichs und Deutschlands, statt sie zu fördern

se doch auch Frankreich einmal zur Vernunft zwingen. Ä«MM Jer Hypnotiseur als JeteMV. Der Helffeherprozch in Vernburg. Bernburg, 14. Oktober. (Telunion.) Im Hellseherprozeß kam gleich zu Beginn der Mttwochsoerhandlung ein eigenartiger Fall zur Verhandlung. Bei einem Werkmei ster Schade war eingebrochen worden, wö be'. Wäsche gestohlen wurde. Der Verdacht lenkte sich auf einen Arbeiter Walter, dessen Unschuld sich aber herausstellte. Der Bestoh- lene ging daraufhin zu Drost. Au gleicher Zeit hatte sich ein Fräulein

, kein Mensch einen Verdacht aus M. gehabt. Der Sachverständige, Dr. Hellwig, war dor Meinung, daß dem vorliegenden Falle kein Beweis für Hellseherei zu entnehmen sei. Dr. Tischler erklärte, daß der Fall wohl ernsthaft als übernormale Leistung des Mediums in B^traM zu ziehen ist. Professor Heyse sagte, das Ergebnis sei unlZar und weder posmv noch nsgativ zu verwenden. Ein anderer Fall der heutigen Vormittags- verhandlung: Im Jahre 1S23 wirrte dem Landuxrt Rockmann in Cölbe a. Saale Wäsche gestohlen. Drost

fei bereits eine Haussuchung gewesen. Diese Aussäge stimmte. Durch Adam ist dann bekannt geworden, daß Schäfer und Ende den »Diebstahl begangen hatten, was den Tat en entsprach. Polizeiassistent Schöne be stätigte. daß die Haussuchung abhalten wurde, jedoch ohne Erfolg. Das Urteil der Sachverständigen, mit Ausnahme Dr. Hell- wiys, geht dahin, daß dieser Fall zweifellos in verschiedener Hinsicht dazu führen könne. Telepathie bezw. Hellsehen anzunehmen. Der Antrag der Verteidigung auf Abschluß

der Beweisaufnahme wurde abgelehnt. Die Verhandlung ging weiter. Die außerordent lich bedeutungsvollen Erklärungen von Pro fessor Heyse und Dr. Tischler, nach denen in verschiedenen Fällen tatsächliches Hellsehen angenommen werden muß. gab dem weiteten Verlauf der Verhandlungen ein bestimmtes Gepräge. Es heißt im Prozeß jetzt: „Ist Drost ein Betrüger oder ist Hellsehen mög lich?' So findet in der NachnMagfltzmig der Fall des Senatsrares Danziger-Ballenstedt. bei dem ein Eindruchdieibstahl ausgesührt worden

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Dolomiten
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Seite 3 von 8
Datum: 14.12.1927
Umfang: 8
durch nerschiedenc besondere Verordnungen geregelt, die zum Teil Fall sür Fall vom Sindt- maaistrot im Wege ltesondercr Ezemeinderats- Belchlüssc und aus türund kaiserlicher Verorduun- gen und Ministerialerlasse herausgegcbcn wurden. Nachdem indessen die italienischen Gesetze aus die neuen Provinzen ausgedehnt wurden, und zwar namentlich das Gemeinde- und Prooinzstlgesetz, sowie das Gesesz. belresfend die öffentliche Sicher heit und die Straßenpolizei, ist der besagte Ge genstand damit geregelt und es bedarf

nur fall- weife der gemeiudlichen Durchführungs-Derord- nungen. Der Amlsbürgermeifter Gr iU!. Liinon- gelli hält cs für notwendig, eine neue städtische Polizei-Ordnung zu scstilfc» unter Rücksichtnahme auf die küsherigen Ekevilagcnheiten, soweit sic mit der Gesetzgebung vereinbar find. Die neue Polizei-Ordnung Hai er genehmigt und enthält dieselbe die Regelung nachstehender Dienste: Benützung von Gemeindegnind. Sonnenplachen, Stebeulassen der Fuhrwerke. Schnceräuinung. osseutliche-- Verkehr. Baden

. Der Kaufmann Josef Sinn in Mitterdorf (Laldaros erstat tete die Anzeige, daß unbekannte Diebe in der 'Rächt zum 9. Dezember versucht hatten, in seinen Lose:' ein.«brechen. Durch das Geräusch erwachte ein oberhalb des Ge- schäftslokales schlafender Mann. Als die Einbrecher merkten, daß man ihr Treiben gehört batte, ergriffen sie die Flucht. b Theaker im Bozner Lehrlingsheim. Das Theaterstück ..Der Bettclftudent' fand am letzten Sonntag wiederum ungeteilten Bei fall. Der Saal war ansverkauft. Alle Be sucher

für so viele arme, verlassene Men- sckien,' äußerte sich der Dizepräfckt. Ja. die Kranken sind hier wirklich sehr gut aufge» , hoben, es wird gesorgt für alle Bedürfnisse der Seele »nd des Leibes. Ein Wunder fast, wenn man denkt, daß alle die hohen Aus- j lagen fall nur durch Almosen gedeckt wer- * den können. Bei dieser Gelegenheit und an : dieser Stelle sei es deshalb gestatiei. einen ! herzlichen Dank anszufprechen alle» den J vielen Wohltätern des Jesuhoimes. Aber ! auch eine neue Bitte wallen

', Potpourri; Fall: „Unter dem blühenden Lindenbaum'. Lied: Ranzato: Luna-Foxtrott. — Donnerstag. 15. Dezember: Faulwetter: „Etzen a Haza'. ung. Marsch: Boieldieu: Ouvertüre „Die weiße Dame'; Strauß Johann: „Frühlingsstimmen'. Walzer-, Rhode: Gounodiana, Fantasie; Rossini: Stabat mater: Fall: „Die Rose von Stambul'. Potpourri: Razigade: Jdyl passionel; Rivelli: Neapolitanisches Ständchen: Malvezzi: Aguile d'Italia. Marsch. Ueber Rolf Regeles Kunstschasfcn. Vor kaum zehn Jahren schrieb unsere Zeitung

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