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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 11 von 20
Datum: 19.08.1910
Umfang: 20
. Jnsoferne er die Rechte seiner Mit genoffen nicht verletzt, kann er denselben, oder die Nutzungen davon willkürlich und unabhängig verpfänden, vermachen, oder sonst veräußern". Es frägt sich aber, ob die Grasrechte des in Frage stehenden Besitzers nicht zu einem ge schlossenen Hofe gehören. Ist dies der Fall, dann hängt die Gültigkeit des Kaufabschlusses hinsichtlich der Grasrechte davon ab, ob ihm die Abstückelungs- bewillijjung erteilt wird. Krag« 3580: Kau» der einzig« Metzger eines Hrtes »ach

mit eiiur Geldstrafe von 10 bis 50 Gulden (20 bis 100 X) zu belegen; bei dem zweiten Falle ist die Strafe zu verdoppeln; der dritte Fall zieht den Verlust des Ge werbes nach sich." Selbstverständlich gilt dies aber nicht für den Fall, als eia Käufer seiner Zahluvgspflrcht nicht nachkommt. Wir würden dir raten, bet dem zuständigen Strafgerichte eventuell die Anzeige zu erstatten, daun wird dasselbe jdjon von amtswegen die Angelegenheit verfolgen. Krage 3581: Kabe mit der Iuhaverin des einzigen

könnte aber nur dann möglicherweise erwirkt werden, wenn, um bei dem in Frage stehenden Fall zn bleiben, z. B. in einem weiten Umkreise nur ein Bäcker existiert und derselbe .zum Schaden der Einwohner seinen Gewerbe betrieb als sogenanntes Monopol betrachtet und betreibt. Nur in einem solchen Falle könnte ein Gesuch von Erfolg sein, weil, falls in der Gemeinde oder in deren Nähe noch andere derartige Geschäftsbetriebe existieren, die Handels- und Gewerbekammer und die in Betracht kommende Genossenschaften kaum im zu stimmenden

nicht, dann müßtest du sofort einrücken und die restliche aktive Präsenz- dtenstzeit ablnsten. Setzen wir den Fall, du würdest im Jänner 1911 den Nach weis der Pflichterfüllung als Familienerhalter nicht erbringen können, so müßtest du noch bis September 1911 zur aktiven Dienstleistung einrücken. Gelingt dir aber der Nachweis der Erfüllung deiner Pflicht als Familtenerhalter, so kann dir deshalb, weil dein Vater einen seiner beiden Höfe dir übergibt oder übergeben hat, die Begünstigung als Fawilieuerhalter

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 9 von 20
Datum: 02.04.1909
Umfang: 20
dieses Regulativ dem Landtage in seiner nächsten Tagung vorzulegen. Ueberdies hat sich auch die 1.1. Etatthalterei schon mit Gesuchen um Staatssubventionen befaßt, was wohl lauin der Fall gewesen wäre, wenn nicht Mittel dafür verfügbar wären. Um men Beitrag aus Landes- und Staatsmitteln zu bekommen, wäre ein Gesuch an den Landesausschuß und an die k. k. Statthalterei einzusenden. Für den Bau »on Trinkwafferleitungen, bei welchem auch die bessere Verwendung des Wassers bei Bränden (durch Aufstellung

noch, daß, wie du schreibst, das Wasser im nachbarlichen mnde in trockener Jahreszeit ausbleibt. Dein erworbenes Wafferbezugsrecht Wn dir der Nachbar auf keinen Fall mit Erfolg streitig machen. Bei einigem ^gegenkommen von beiden Seiten wird sich die Angelegenheit gewiß in Güte !! Ia ff en - Hinsichtlich der Eintragung deines Wafferrechtes im Grundbuche Wi es sich folgendermaßen: Nur Weg- und Wasserleitungsservituten sind "M Grund-uche anzumelden, nicht aber ein bloßes Bezugsrecht eines Mers. Wenn du bisher

bis sechs Liter. Kanu ich Aergütnug verlangen 1 Antwort: Wenn du durch einen einwandfreien Zeugen Nachweisen kannst, daß der Verkäufer dir eine Milchmenge von zwölf Liter zugesichert hat, dann bist du allerdings berechtiget, vom Verkäufer Gewährleistung zu fordern. Wenn jemand eine Sache auf eine entgeltliche Art einem anderen überläßt und der Sache Eigenschaften beilegt, die sie nicht hat, so hat er, wenn das Gegenteil der Fall ist, dafür zu haften (88 922 und 923 des bürgerlichen Gesetzbuches

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 8 von 16
Datum: 08.01.1909
Umfang: 16
hallen. Ich kaufte nun auch meinem Machbar seinen Anteil nm 4100 X ab, hiefür fall ich nun 126'60 X (3 Mrozent) au Kebühren zahlen. Ist dies richtig! Antwort: Die Gebührenberechnung mit drei Prozent — nicht 126K 60h, sondern 123 K 60 h — ist richtig. Die Begünstigung der allerhöchsten Ent schließung vom 11. Jänner 1860, wonach nur die Hälfte des Kaufpreises zur Bemessung einbezogen wird, findet in diesem Falle nicht statt, weil durch die Verpachtung des Hofes die erforderliche Bedingung

sein. Rauchröhren aus Eisenblech müssen, falls sie durch Riegel- ober Holzwände (Lattelböden) geführt werden, hinreichend mit Ziegeln oder Mauer- werk in der Stärke von mindestens 15 Zentimeter verkleidet sein. Krage 2429: Welches Mittel fall zur fichereu Mertilgung der Meu augewendet werden! Antwort: Ein unfehlbares Mittel zur Rattenvertilgung bildet Schwefel- kohlenstoff. Laß den Raum, in welchem sich die Ratten bemerkbar machen ckr wo sie ihre Schlupfwinkel haben, vollkommen ausräumen. Sodann besorge

. Es wäre denn, daß der Vorrat an Heu um Stroh größer wäre, als zur Fortsetzung des Wirtschaftsbetriebes notwendig erscheint Setzen wir den Fall, zu einem Anwesen gehören zehn Stück Großvieh. Wenn nun Futtervorräte für 30 oder 40 Stück Vieh vorhanden sind, so bedarf es zur Fortsetzung des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes nicht der ganzen M' ( handenen Futtermenge und wäre der Verkäufer in einem solchen Falle berechtiget t den Ueberschuß für sich zu beanspruchen; es sei denn, daß der Verkäufer ausdrüaW

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 26.11.1903
Umfang: 4
! Eine jede Gehilfenvertretung, überhaupt als er hier durch die Wirklichkeit geboten wurde. Als die Sozial- ? eine jede frei gewählte Korporation gibt nach Ablauf ihrer demokratie ihren Wahlaufruf veröffentlichte, ging das Geklatsch Funktionsdauer Rechenschaft über ihr Tun als solche; Ausnahme durch die liberale Presse, das seien ja alles liberale Forde- bilden diejenigen, bei welchen es sozusagen „happert". — - Ist runqen. Das war bis zu einem gewissen Grade zutreffend, es hier auch der Fall? Die Gehilfenschaft Innsbrucks

erlangt, Jeremiade über Jeremiade erschallen läßt. „Aphorismen zum Fall Weitz-Haid" nennt sich eine davon. Eine dem kostbaren Raume dieses Blattes ent sprechende Blütenlese möge zeigen, wie sehr die Christlichsozialen ob dieses Falles den Verstand verloren — hätten, wenn sie einen gehabt hätten. „Und doch hat es sichs eigentlich nur um eine Bagatelle gehandelt!" ruft das gerechtigkeitslicbende Organ aus. Freilich ist das für die Christlichsozialen nur eine Bagatelle. Diese Partei hat schon große

, das kann ja recht lustig werden, in diesem Zentrum der Gottesfurcht und frommen Sitte! Freilich in einer Beziehung hat die „Brixener Chronik" recht: Der Fall Weitz sollte nicht auf die Goldwage gelegt werden, denn es handelte sich ja um die Lieferung von Eijen- waren. Weiters wundert sich die „Brixener Chronik", daß Kon servative, Liberale und Sozialdemokraten, ja sogar die Gassen buben gegen Weitz Partei ergreifen. Ja, um Gottteswillen, sollen sie etwa für ihn Partei ergreifen? Dies Geschäft wäre

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