. Jnsoferne er die Rechte seiner Mit genoffen nicht verletzt, kann er denselben, oder die Nutzungen davon willkürlich und unabhängig verpfänden, vermachen, oder sonst veräußern". Es frägt sich aber, ob die Grasrechte des in Frage stehenden Besitzers nicht zu einem ge schlossenen Hofe gehören. Ist dies der Fall, dann hängt die Gültigkeit des Kaufabschlusses hinsichtlich der Grasrechte davon ab, ob ihm die Abstückelungs- bewillijjung erteilt wird. Krag« 3580: Kau» der einzig« Metzger eines Hrtes »ach
mit eiiur Geldstrafe von 10 bis 50 Gulden (20 bis 100 X) zu belegen; bei dem zweiten Falle ist die Strafe zu verdoppeln; der dritte Fall zieht den Verlust des Ge werbes nach sich." Selbstverständlich gilt dies aber nicht für den Fall, als eia Käufer seiner Zahluvgspflrcht nicht nachkommt. Wir würden dir raten, bet dem zuständigen Strafgerichte eventuell die Anzeige zu erstatten, daun wird dasselbe jdjon von amtswegen die Angelegenheit verfolgen. Krage 3581: Kabe mit der Iuhaverin des einzigen
könnte aber nur dann möglicherweise erwirkt werden, wenn, um bei dem in Frage stehenden Fall zn bleiben, z. B. in einem weiten Umkreise nur ein Bäcker existiert und derselbe .zum Schaden der Einwohner seinen Gewerbe betrieb als sogenanntes Monopol betrachtet und betreibt. Nur in einem solchen Falle könnte ein Gesuch von Erfolg sein, weil, falls in der Gemeinde oder in deren Nähe noch andere derartige Geschäftsbetriebe existieren, die Handels- und Gewerbekammer und die in Betracht kommende Genossenschaften kaum im zu stimmenden
nicht, dann müßtest du sofort einrücken und die restliche aktive Präsenz- dtenstzeit ablnsten. Setzen wir den Fall, du würdest im Jänner 1911 den Nach weis der Pflichterfüllung als Familienerhalter nicht erbringen können, so müßtest du noch bis September 1911 zur aktiven Dienstleistung einrücken. Gelingt dir aber der Nachweis der Erfüllung deiner Pflicht als Familtenerhalter, so kann dir deshalb, weil dein Vater einen seiner beiden Höfe dir übergibt oder übergeben hat, die Begünstigung als Fawilieuerhalter