. Mag der „Tiroler" zum Polizeiblatt avanciert sein, wir sind ihm nicht neidig und werden nach wie vor an nageln, was auszumerzen gehört. Oberkommissär Pfister schrieb in seinem „Ein gesendet" in den „B. N.", daß wir über einen ganz eigenartigen Fall der Mißhandlung von Verhafte ten berichteten, und bestreitet eine solche. Wir er klären noch einmal, daß der Hausknecht auch bei der Polizei behauptete, er hätte Schläge erhalten, ivenn er auch zugab, den Wachmann nicht zu kennen (was kein Wunder
ist> denn der Mann war sa betrun ken). Diese seine Behauptung hielt er auch auf recht nach seiner Konfrontierung mit der Wache. Ein anderer Fall. Damit aber Herr Pfister sieht, daß die Verhaf teten wirklich bei der Polizei mißhandelt werden, wollen wir ihm einmal einen krasseren Fall Mit teilen: Am 16. Juni l. I. gab es um zirka 2 Uhr früh am Rathausplatz einen Auflauf, welcher zur Verhaftung eines sog. Alltagsarbeiters führte. Natürlich sammelten sich gleich Neugierige an, welche den Transport bis zur Wachstube
, dessen Name uns bekannt ist, hat Vorstehendes bei der Polizei zu Protokoll ge geben und ist jederzeit bereit, die Anklagen gegen die Wache unter Eid zu wieder holen. Ein zweiter Fall. In Bozen war vor einiger Zeit folgender Vor fall Stadtgespräch: Ein Wirt aus der näheren Um gebung ging in ein Kaffeehaus in Bozen und nahm seinen Hund mit, was verboten ist. Ein Polizei agent, der wahrscheinlich als Gast anwesend war, beanständete nun den Gastwirt und forderte ihn auf, sein Nationale anzugeben
leistete, wurde er noch bestraft. Der Gastwirt wollte nun gegen bell Agenten und Wachmann klägerisch Vor gehen, wurde aber von einigen kompetenten Perso nen der Gemeinde Gries abgemahnt, weil sich eben gegen den Diensteid wenig machen läßt .... Noch ein dritter Fall. Vor längerer Zeit wurde ein Geschäftsreisender aus Wien wegen Trunkenheit aufgegriffen und in die Sammelzelle gebracht, in welcher bereits vier Häftlinge untergebracht waren. Um Mitternacht verlangte der Mann, von den anderen Häftlingen
wird, wird wohl niemanden wun der nehmen, der weiß, was ein Diensteid gegen über einem Zivilisten gilt. Die Polizisten behaup teten einfach, die Verletzungen seien dem Kläger von seinen Mithäftlingen beigebracht worden. Der Kläger hat auch gegen die Stadtgemeinde Schaden ersatzansprüche gestellt, und wenn wir nicht irren, im Betrage von 600 Kronen. Daß dieser zitierte Fall auf Wahrheit beruht, sind die Beweise: 1. die Akten bei der Staatsan- waltschaft, 2. das ärztliche Parere (das von Dr. Böhm ausgestellt