Vogtei. 21 ) Zu dieser Zeit wird sein Sohn Engelbert II. als „Graf von Eberstein“ bezeichnet 22 23 ); das Görtschitztal gehörte bis 1460 zu den görzischen Hausgütern, die auch in den entsprechenden Urbaren angeführt werden. In die letzten Lebensjahre Meinhards I. fallen Vereinbarungen mit Patriarch Pilgrim I. über das Vogteiverhält nis von Aquilejä, die von Schiedsrichtern vermittelt wurden 22 ); bei einer diesbezüg lichen Einigung wurden die Burgen Görz und Moosburg in Kärnten als Lehen
von Aquilejä bezeichnet. 24 ) Bei einer Beurkundung der Gründung des Klosters Moggio im Herbst 1136 in Rosazzo tritt Meinhard I. als Vogt Aquilejas in Erscheinung. 25 ) Engelbert I. wird 1138 erstmals ausdrücklich als „advocatus“ des Klosters Millstatt erwähnt. 26 ) In dieser Zeit werden bereits die ersten Auseinandersetzungen um Vogteirechte greifbar; 1139 bestätigte Patriarch Pilgrim der Äbtissin Halliga des Klosters St. Maria in Aquilejä einige Schenkungen von „Engelbertus comes de Gorza
Tochter Beatrix und den bereits erwähnten Sohn Engelbert II., den Stammvater aller späteren Grafen von Görz. 29 ) 2. Generation: Engelbert II. (ca. 1132-ca. 1191) Wie bereits erwähnt, trat Engelbert II. bereits zu Lebzeiten seines Vaters Meinhard als Vogt von Millstatt (1138), Aquilejä (1138) und von St. Maria in Aquilejä (1139) auf, ebenso 1132 als Graf von Eberstein. Er vermählte sich mit Adelheid, der Tochter Ottos von Valley; da diese bayerische Adelsfamilie im Pustertal begütert war - dem Stift
Sonnenburg schenkte sie um 1160 das Tal Mühlwald ist anzunehmen, daß durch diese Ehe ein Teil der später görzischen Besitzungen im Pustertal in den Besitz der Familie kam. Am 8. Mai 1149 war Engelbert in Gemona im Gefolge des von seinem erfolglosen Kreuzzug zurückkehrenden Königs Konrad III., als dieser dem Kloster Moggio entfremdete Güter zurückerstattete. 3 ") Graf Engelbert mißbrauchte nun seine Vogteigewalt in brutaler Weise, als er nach Zerwürfnissen über seine gewaltsame Ausübung des Gerichtsbannes
Engelbert dem Patriarchen 30 Huben auf dem Karst und 30 in Kärnten zu vollem Eigenbesitz übergeben. Falls er ohne Erben stürbe, sollten die Burgen, Belgrado, Precericco und Görz und alles, was er diesseits des Kanaltales besitze, an den Patriarchen übergehen. Die Burg Moosburg blieb ihm auf Lebenszeit zum Nießbrauch und sollte nach seinem Tode an Aquilejä übergehen. 31 ) Es genügt, zu erwähnen, daß die Burg Moosburg bis ins 15. Jahrhundert im Besitz der Grafen verblieb, um zu verdeutlichen