hatte, ohne sie anzumelden, veraulaßte den Präsidenten zu dem AuSruf: „Wob len Sie auch da noch schwindeln?" Es folgt nun die Verlesung der Anklageschrift, welche lautet: „Diek. k. StaatSanwaltschaftBozen erhebt vor dem gemäß den §§13, 51 und 55 St.-G O zuständigen k. k. Kreisgerichte daselbst wider Mathias Mittelberger, 44 Jahre alt, verehl., Bauer, Geoofeva Witwe Mittelberger, geb. Egger, 88 Jahre alt, Elisabeth Mittelberger, 61 Jahre alt, ledig, Katharina M i t t e l b e r g e r, 50 Jahre alt, ledig, Martin
Mittelberger, 53 Jahre alt, ledig, sämwtliche Bauersleute am Sparsguterhofe in Uater- mais und unbescholten, und Dr. Max Putz, 37 Jahre alt, verehl., Advocat in Meran, wegen Ehrenbeleidigunz bestraft, die Anklage. Dieselben haben dadurch, 1. daß Mathias Mittelberger iu der Absicht, um bei den ihm im verflossenen Jahre seitens seiner Gläubiger, Katharina Egger und der Vormundschaft deS minderjährigen Alois Egger, drohenden Zwangs vollstreckungen die Befriedigung derselben zu vereiteln, a) durch den Verkauf
aber als Mitschuldige uod Theilnehmer, im Sinne des § 5 St.-G. begangen, wofür die Strafbarkeit nach § 2 des citirten Gesetzes einzutreten hat." Den Gründen der Anklageschrift entnehmen wir Folgendes: Mathias M i t t e l b e r g e r, ein vermögender Bauers mann in Mais (bei Mer n), hatte mit einer entfernten Verwandten Namens Katharina Egger vor mehreren Jahren eia intimes Verhältniß, w.lches nicht ohne Folgen blieb, indem die Katharina Egger ein Kind gebar, dessen Vater Mathias Mittelberger ist. Die Angehörigen
des Ma'hias Mittelberger, welche im Gerüche großer Frömmigkeit stehen, waren über dieses Ereigrrß sehr erbost und — obwohl Mathias Mittel b.rger der Katharinr Egger die Ehe versprochen hatte — ruhen sie nicht eher, bis das Berhä.tniß in Brüche ging, wobei si; um so leichte es Spül hatten, als ihrem Bruder dam't nie rechter Ernst gewesen zu sein scheint. Als Math. Mittelberger im Jahre 1888 zur Ver- ehelickung mit seiner jetzigen Gattin schritt, erhob die Katharina Egger beim Pfarrer dagegm Einpruch. wel
chen sie sohin nach Ausstellung eines schriftlichen Zahlungsversprechens, worin ihr für die Zurück ziehung ihres Einspruches 300 fl. zug sichert wurden, z nückuahm. Als die Ka harina Egger die soeben erwähnten 300 fl. von Math. Mittelberger verlangte, gerieth die Familie Mittelb-rzer neu rlich in Aufregung und be schloß, Alles in B.wegung zu s tzen, um der Katharina Egger die Möglichkeit, die 300 fl zu bekommen, zu benehmen. Weil der Proceß, auf welchen sich M. Mitt lberger, offenbar auf Geheiß